Kategorie: Justiz

  • Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der bayerische Informatiker Benjamin Erhart, der seit 2008 mithilfe von Spendengeldern gegen das massenhafte automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen klagt:

    „Ich bin erfreut über dieses Urteil, auch weil wir durch so viele Instanzen gehen mussten, und gleichzeitig ein wenig traurig, dass wir das alles tun mussten und es so lange gedauert hat. Wenn das Bundesverfassungsgericht beinahe schon regelmäßig Gesetze kippen muss, weil sie nicht verfassungsgemäß sind, bedeutet dass, unsere Politiker machen ihre Arbeit nicht so gut, wie sie sein müsste. Statt Populismus wäre mehr Nachdenken angebracht. Statt nutzlosem Sicherheitstheater, das Geld in die Kassen einiger weniger IT-Firmen spült, sollte das Geld lieber in gute Ausbildung, Ausstattung und ausreichend Personal bei den Sicherheitsbehörden gesteckt werden. Statt Massenüberwachung in allen Bereichen, die im Grunde die gesamte Bevölkerung zum Feind erklärt, sollten wir lieber daran arbeiten, langfristig die Freiheit aller zu sichern. Abgesehen davon bedanke ich mich bei allen Unterstützern: Das ist auch ihr Erfolg!“

    Der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, der im Internet zur „Enttarnung“ der Scanner-Standorte aufruft, erklärt:

    „Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Um die verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Bürger zu stoppen, werden wir in Kürze Klage gegen das niedersächsische ‚Section Control‘-Pilotprojekt einreichen. Im Übrigen dürften mit der heutigen Entscheidung die Diesel-Scanner-Pläne des Bundesverkehrsministers vom Tisch sein, weil sie nicht dem ‚Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht‘ dienen.“

    Hintergrund:

    Die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe betrifft Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Beschwerdeführer sind Autofahrer aus Bayern (Benjamin Erhart), Hessen und Baden-Württemberg.

    Bayern scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Breyer hat letzte Woche geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen veröffentlicht: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan. Außerdem hat er eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen („Section Control“) angekündigt.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf sich.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich

  • Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Der Arbeitskreis Zensus hat am Donnerstag zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für einen Zensus-Testlauf gestellt.

    Der NRW-Landesvorsitzende der PIRATEN, Frank Herrmann, ist einer der Antragsteller aus dem Arbeitskreis Zensus:

    „Es ist schon abenteuerlich, dass die Behörden acht Jahre nach dem letzten Zensus immer noch kein Verfahren entwickelt haben, um für die Statistik große Datenmengen zu übertragen. Mit der Übermittllung aller Meldedaten, einschließlich der für jeden Bürger einmaligen Ordnungsnummer in eine zentrale Datenbank, entsteht genau das, was es nie geben sollte: ein zentrales Personen-Register. Zwei Jahre lang soll die Statistikbehörde mit den Original-Daten, ohne jegliche Anonymisierung, nicht näher bezeichnete Tests im Vorfeld des Zensus21 durchführen. Völlig offen ist, ob auch andere mit den Daten experimentieren dürfen. Der Gesetzgeber stellt hier alle Anforderungen an Datenschutz und Datensparsamkeit auf den Kopf!“

  • Irisches Gericht stoppt verdachtslose Vorratsdatenspeicherung

    Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Telefonverbindungen für Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Die Piratenpartei fordert Konsequenzen von Bundesregierung und EU:

    „Die Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen unverdächtiger Bürger wahllos zu speichern, überschreitet die rote Linie zum Überwachungsstaat“

    erklärt der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Die Sonntagsreden von Bundesregierung und EU zu Menschenrechten sind verlogen, solange sich fast alle EU-Staaten weigern, ihre vom EuGH für grundrechtswidrig erklärten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben.“

    Zusammen mit anderen Beschwerdeführern um Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Breyer Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt.
    Breyer warnt vor Versuchen verschiedener Regierungen, im Zuge der geplanten ePrivacy-Verordnung durch die Hintertür Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung oder auch eine „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter zu legalisieren:

    „Ein polizeilich-industrieller Komplex versucht auf EU-Ebene, mithilfe von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung den gläsernen und angepassten Telefon- und Internetnutzer durchzudrücken. Wir setzen dem die Vision selbstbestimmter und unbequemer Menschen entgegen, die Politik in die eigene Hand nehmen.“

  • Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Unter dem Pseudonym ‚Haurus‘ bot ein französischer Geheimdienstmitarbeiter im Darknet sensible private Informationen auf Bestellung gegen Kryptowährung an. Diese hatte er missbräuchlich aus staatlichen Überwachungssystemen erlangt. Für rund 300 Euro waren etwa zu beliebigen Handynummern die Aufenthaltsorte und Anruflisten des jeweiligen Inhabers käuflich. Auch kriminellen Gangs soll der Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes ‚Générale de la Sécurité Intérieure‘ diese illegale Überwachung als Service angeboten haben. Die Piratenpartei, die schon lange vor dem enormen Missbrauchspotential staatlicher Massenüberwachung warnt, fordert Konsequenzen.

    Auch in Deutschland haben Kriminal- und Polizeibeamte wiederholt Bürgerdaten missbräuchlich abgefragt und herausgegeben. In Frankreich hat die einjährige Vorratsdatenspeicherung einen Datenmissbrauch ermöglicht, der für öffentliche Funktionsträger oder Stalkingopfer lebensgefährlich werden kann. Auch Bestandsdatenauskunft, strategische Fernmeldeaufklärung, Fluggastdatenregister, automatisierter Lichtbildabruf oder die quasi hürdenlose Abfrage von Bankkonten laden zu solchem Missbrauch ein. Angesichts dieses mächtigen Überwachungsapparats mit zahllosen Zugriffsberechtigten muss man sich auch hierzulande ernsthafte Sorgen machen, als Durchschnittbürger nicht zu Unrecht Opfer einer unbegründeten Ausspähung zu werden, so Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

    Die Piraten warnen seit jeher davor, persönlichste Daten in der Hand staatlicher Stellen per se als diebstahl- und missbrauchssicher anzusehen. Zum einen können gerade bei der massenhaften digitalen Verarbeitung von Daten und der Nutzung von Online-Schnittstellen Sicherheitslücken nie vollständig ausgeschlossen werden. Zum anderen muss immer bedacht werden, welche Begehrlichkeiten Daten wecken. Nur was nicht gespeichert wird, kann auch nicht in falsche Hände geraten. Aus dem in Frankreich publik gewordenen Fall müssen wir daher auch in Deutschland Konsequenzen ziehen!, so Breyer weiter. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit brauche es daher eine Pflicht zur anonymisierten Veröffentlichung jedes Falls von vorsätzlichem Datenmissbrauch durch Staatsbedienstete. Zugleich müsse anlasslose Massenüberwachung, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, abgeschafft werden.

    Konkret schlagen die Piraten vor, anstelle der auch in Deutschland beschlossenen Vorratsdatenspeicherung grundrechtsschonendere Alternativen wie etwa das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zu wählen. Dies würde ein gezieltes Vorgehen gegen Verdächtige ermöglichen, ohne unschuldige Menschen ihrer digitalen Privatsphäre zu berauben. Anders als Überwachungskameras könne eine verstärkte Polizeipräsenz zudem die Sicherheit konkret erhöhen. Dazu Breyer abschließend: Eine verpflichtende Benachrichtigung von Menschen, die zu Unrecht Betroffene staatlicher Überwachung wurden, etwa im Rahmen einer Funkzellenabfrage, gehören nun ebenso auf die Tagesordnung wie die Prüfung der ausufernden Geheimdienst-Befugnisse. Geheimdienste dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Weder in Frankreich noch sonst irgendwo in Europa.

  • BGH: Keine anonymisierten Urteile für Verbraucher

    BGH: Keine anonymisierten Urteile für Verbraucher

    Anders als die Presse haben Bürger grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe anonymisierter Gerichtsentscheidungen. So hat es der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Bürgerrechtlers Patrick Breyer (Piratenpartei) am 20. Juni 2018 entschieden und erst jetzt bekannt gegeben (Az. 5 AR (Vs) 112/17). Dies gelte selbst dann, wenn eine Entscheidung der amtlichen Publikationspflicht unterliege. Ob sich aus Informationsfreiheitsrecht ein Einsichtsrecht ergebe, ließen die Richter offen.

    „Eine derartige Intransparenz der Justiz ist nicht zeitgemäß“

    kritisiert Breyer die Entscheidung.

    „Wenn unsere Gerichte im Namen des Volkes urteilen, sind sie dem Bürger auch Rechenschaft schuldig. In einem Rechtsstaat muss jeder Bürger seine Rechte und Pflichten in Erfahrung bringen können. Auch eine kritische Diskussion von Urteilen setzt voraus, dass sie auf Anfrage anonymisiert herausgegeben werden. Die Bundesjustizministerin sollte jetzt umgehend eine gesetzliche Regelung der Publikationspflicht der Gerichte und des Zugangsanspruchs der Öffentlichkeit auf den Weg bringen.“

    Vorausgegangen war dem Verfahren, dass Breyer als Landtagsabgeordneter im vergangenen Jahr den Vorwurf aufdeckte, dass Kieler Kriminalbeamte in einem Strafverfahren gegen Rocker entlastende Aussagen unterdrückt haben sollen. Seither versuchte er, Zugang zu diesem Prozess-Urteil zu erhalten. Inzwischen beschäftigt sich auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit der sogenannten „Rocker-Affäre“.

    Nach Ansicht Breyers verkennt der 5. Strafsenat das Grundrecht jedes Bürgers auf Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieses schützt den Zugang zu allen öffentlich zugänglich zu machenden Quellen, und damit auch zu publikationspflichtigen Gerichtsentscheidungen. Der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte noch im vergangenen Jahr entschieden, dass für die Anforderung anonymisierter Gerichtsentscheidungen nicht die hohen Anforderungen einer Einsichtnahme in Gerichtsakten gelten. Davon, so Breyer, hätte der 5.Strafsenat nicht ohne interne Klärung abweichen dürfen. Nach dem negativen Beschluss des BGH soll nun das Amtsgericht Kiel abschließend über Breyers Einsichtsantrag entscheiden.

    Patrick Breyer ist Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019. Er engagiert sich seit Jahren für eine transparentere Justiz. Auf seine Klage verurteilte der EuGH die EU-Kommission 2017, gerichtliche Schriftsätze öffentlich zugänglich zu machen (Az. C-213/15 P).

    Im Wortlaut:
    Breyers Begründung seiner Rechtsbeschwerde
    Breyers Erwiderung auf den Generalbundesanwalt
    Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2018

  • Justizministerkonferenz soll Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten beraten

    Justizministerkonferenz soll Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten beraten

    Nach den Hausdurchsuchungen bei Netzaktivisten des „Zwiebelfreunde e. V.“ und des „Dortmunder Wissenschaftsladens“ fordert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019, eine Befassung der Justizministerkonferenz mit dem Vorgehen gegen gemeinnützige Internetdienstleister:

    „Über Spenderlisten den Inhaber eines kostenlosen E-Mail-Postfaches ermitteln zu wollen oder Plastikspielzeug als Material zum Bombenbau einzuordnen, erschüttert das öffentliche Vertrauen in die technische Kompetenz von Polizei und Justiz. Jetzt gilt es nicht nur, unnötig sichergestellte Objekte unverzüglich zurückzugeben und aufzuklären, wie es zu Durchsuchungsexzessen unter Überschreitung der Durchsuchungsbeschlüsse kommen konnte, sondern auch der zukünftige Umgang mit Internetdienstleistern allgemein gehört auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz.

    Zur Vermeidung unnötiger Kollateralschäden für die Netzinfrastruktur sollte in Zukunft die Kooperationsbereitschaft der Betreiber, die keiner Straftat beschuldigt werden, grundsätzlich vorausgesetzt werden – nicht nur bei Google und der Telekom. Es sollte außerdem Standard werden, von Anfang an technische Sachverständige bei der Vorbereitung und später beim Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen gegen Internetdienstleister hinzuzuziehen, um den Schaden durch Beschlagnahmungen möglichst gering zu halten.

    Gemeinnützige Dienste zur anonymen Nutzung und Bereitstellung von Internetinhalten sind für unsere Gesellschaft wichtig und verdienen unsere Unterstützung. Netzaktivisten und Spender unnötig einzuschüchtern ist ebenso wenig akzeptabel wie öffentliche Aufrufe zur Gewalt oder das Einbrechen in Computersysteme als Anlass der Durchsuchungen.“

    Hintergrund: Nach Angaben des Vereins „Zwiebelfreunde e. V.“ verweigert die Staatsanwaltschaft die Rückgabe beschlagnahmter Technik, obwohl sie in keinem Zusammenhang zu den Ermittlungen stehe.

  • Psychisch krank in Bayern – dreht der Gesetzgeber durch?

    Psychisch krank in Bayern – dreht der Gesetzgeber durch?

    Gestern wurde im bayrischen Landtag mit 90 zu 68 Stimmen in dritter Lesung die Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verabschiedet. Es gilt als Blaupause für die Verschärfung vieler weiterer Polizeigesetze in den einzelnen Bundesländern (u.a. Nordrhein-Westfalen und Sachsen).
    Unsere Gastautorin Andrea Martina hat sich eingehend mit dem PAG, aber auch mit dessen „Schwestergesetz“ beschäftigt:

    Nach der Kreuzigung folgt doch eigentlich die Auferstehung? Dem scheint nicht so im „christlichen“ Bayern…

    Als ersten Streich überraschte der neue Ministerpräsident Markus Söder seine Landesbürger mit einer Wiederbelebung der doch eigentlich längst abgehakten Kreuzesdebatte in öffentlichen Räumen. Nun tritt er in der Gesetzgebung das Erbe seines Vorgängers Horst Seehofer an: geplant sind die Installierung eines rigorosen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) sowie die Neuauflage des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG).

    Nach Bekanntwerden der geplanten Änderungen der Staatsregierung im BayPsychKHG im April schlugen die Wellen hoch. Man soll immer mit dem Positiven beginnen, also sei hier der einzige ausgesprochen positive Bestandteil des Gesetzentwurfes zuerst genannt: ein rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst für Betroffene von psychischen Erkrankungen soll flächendeckend ausgebaut werden.

    Erste Pläne, die zwischenzeitlich etwas abgemildert wurden, sahen die Einführung einer Unterbringungsdatei vor, in der wesentliche medizinische Daten aller Patienten in psychiatrischen Kliniken Bayerns fünf Jahre lang gespeichert werden. Diese Datei sollte der bayerischen Polizei zugänglich gemacht werden. Nach den ersten großen Protesten sollen Patientendaten nun „nicht mehr für Jahre gespeichert werden“, unklar bleibt aktuell jedoch, für welchen konkreten Zeitraum. Klar ist im Gegensatz dazu, dass der Polizei nur noch Informationen zugeteilt werden über Menschen, die zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht wurden oder nachweislich als gefährlich gelten [3]. Fraglich ist im Moment jedoch auch, nach welchen Kriterien eine Person als „nachweislich gefährlich“ gilt.

    Zudem wurde im ersten Entwurf der Umgang mit psychisch Erkrankten ähnlich gestaltet wie im Maßregelvollzug. Diese drohende Stigmatisierung kann wohl abgewendet werden; denn mehrfach wurde im gesellschaftlichen Diskurs darauf hingewiesen, dass eine psychische Erkrankung nie und nimmer dem Charakter eines kriminellen Straftäters gleichgesetzt werden darf. Das ist kontraproduktiv und führt nicht zu einem gewünschten offeneren Umgang mit Depressionen & Co., welcher in unserem gemeinschaftlichen Zusammenleben so dringend notwendig ist! Eine Online-Petition, die von mehr als 106.000 Personen unterzeichnet wurde, bringt diesen Sachverhalt auf den Punkt: „Psychisch kranke Menschen brauchen Hilfe, jemanden, dem sie vertrauen können, nicht die Angst im Nacken (- nur weil jemand meint, man wäre auffällig -) weggesperrt zu werden„.

    Knappe zwei Wochen nach Bekanntmachung des BayPsychKHG-Entwurfs erfolgte eine Anhörung von mehreren Experten im Bayerischen Landtag. Diese öffentliche Veranstaltung sorgte für reges Interesse und zahlreiche Besucher lauschten den Ausführungen diverser Sachverständiger u.a. aus der Bereichen: Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige von Betroffenen, Ärzteschaft, Polizei, Justiz, Datenschutz und Politik.

    Im Ohr geblieben ist die Formulierung eines Experten – ein Polizeidirektor, der leider immer wieder von „psychisch Gestörten“ sprach. „Gestört“ ist eine Abwertung und wird einem respektvollen Umgang mit psychisch beeinträchtigten bzw. erkrankten Menschen nicht gerecht. Anhand der Wortwahl des Polizeidirektors zeigt sich die große Gefahr: wenn es wirklich so weit kommt und die bayerische Polizei gesetzlich wesentlich mehr uneingeschränkte Befugnisse erhält, Betroffene zu stigmatisieren und systematisch abzuwerten.
    Sei es nun im BayPsychKGH oder auch in Bezug auf das Polizeiaufgabengesetz – die Polizei ist immer nur der ausführende Arm der Gewaltenteilung innerhalb eines demokratischen Rechtssystems. Damit dürfen ihr nicht zu viele Kompetenzen übertragen werden. Am Beispiel von psychischen Erkrankungen wird hier klar, dass auch schon sprachlich ein äußerst sensibler Umgang mit heiklen Problematiken erforderlich ist. Im Allgemeinen dürfte das auch jeden noch so verantwortungsbewussten Polizisten wohl überfordern.

    Die bayerische Polizei darf und soll für Sicherheit im Freistaat sorgen. Doch auf gar keinen Fall ist es angebracht, Polizisten zuzumuten, bei der Warnung „drohende Gefahr“ aus irgendeiner Quelle im absoluten Alleingang legal tätig zu werden. Die Polizei ist für konkrete Gefahren zuständig. Für alle anderen Möglichkeiten und Eventualitäten soll sich die bayerische Staatsregierung doch bitte die Mühe machen, detailliert und differenziert abzuwägen, welche anderen Stimmen und Interessensvertreter wichtige Informationen zur Klärung eines bestimmten Sachverhaltes beitragen können.
    Eine Hau-Drauf-Politik mit Polizeigewalt in Eigenregie kann nicht sein, was den Bedingungen und Erfordernissen eines christlich aufgeklärten sowie postmodernen Freistaat Bayern gerecht wird.

    Vielleicht hilft es, mal einen Blick in die Gesetzeslage des benachbarten Baden-Württemberg zu werfen. In der Regel geht Qualität zwar über Quantität, aber im Vergleich der PsychKHG’e beider Bundesländer bzw. des bayerischen Entwurfes mögen zuletzt schon die Zahlen für sich sprechen: im 15 Seiten langen baden-württembergischen Gesetzesbeschluss wurden fast die Hälfte der Seiten auf die Ausführungen zu Hilfen im psychiatrischen Bereich verwendet. Der bayerische Gesetzesentwurf hingegen zählt ca. 60 Seiten, wobei die wichtigen Schwerpunkte Krisendienst, Zusammenarbeit und Prävention, Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen sowie Psychiatrieberichterstattung genau eine magere Seite wert sind, die Unterbringung psychisch Erkrankter aber auf 55 Seiten detailliert ausgewalzt wird – ein Armutszeugnis!

    Offensichtlich ist es der bayerischen Regierung bis dato weitaus wichtiger, sich mit kontrollierter Unterbringung zu beschäftigen – anstelle das Augenmerk auf Hilfe und größere Akzeptanz gegenüber dem psychiatrischen Bereich zu legen. Es bleibt zu hoffen, dass der nächste Entwurf des BayPsychKHG – das dann wohl so verabschiedet wird? – die Stärkung der psychiatrischen Versorgung tatsächlich stärker in den Blick nimmt. Bis dahin: auf die Straße gehen, wann immer sich die Gelegenheit zur Demonstration bietet, und so viele Mitbürger wie möglich zum Überlegen bringen, wo sie denn ihr Kreuz im Oktober setzen wollen.

  • Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Dashcams: Anlasslose Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

    Heute hat der Bundesgerichtshof anlasslose Dashcam-Videoaufnahmen öffentlicher Straßen zwar für illegal, in Zivilprozessen aber dennoch für verwertbar erklärt. Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert Gegenmaßnahmen gegen Dashcam-Hersteller und -Nutzer:

    „Eine anlasslose Dashcam-Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfasst eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen und ist nach dem heutigen Gerichtsurteil illegal. Die verbreitete rücksichtslose Dashcam-Manie darf sich für die Verantwortlichen nicht lohnen!“

    Die Piraten schlagen daher vor, nicht nur ein empfindliches Bußgeld gegen den beim Bundesgerichtshof vorstelligen Magdeburger Autofahrer zu verhängen, sondern auch dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, in einem Musterverfahren den Vertrieb von Dashcams abzumahnen, die datenschutzwidrig eine anlasslose Aufzeichnung unbescholtener Verkehrsteilnehmer vornehmen. Dazu Breyer:

    „Solche illegale Überwachungstechnik darf in unseren Läden nicht zu Geld gemacht werden. Dashcams dürfen nur auf Knopfdruck aktivierbar sein und nicht permanent aufzeichnen. Wir PIRATEN wollen nicht, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Welt leben müssen, in der jede Bewegung aufgezeichnet und gegen uns verwendet werden kann! Andernfalls droht das Entstehen einer zunehmend gleichförmigen Misstrauensgesellschaft.“

    PIRATEN halten auch ein gesetzliches Verwertungsverbot anlasslos angefertigter Überwachungsfilme für nötig, die selbst von ‚Hobby-Knöllchenjägern‘ schon zur Anzeige von Verkehrsverstößen genutzt werden. Im Gegensatz zu anlassbezogenen Aufnahmen ist ein Dauerfilmen mit automatischem Überschreiben keine akzeptable Lösung, weil dieses Verfahren an der permanenten Überwachung des öffentlichen Raums nichts ändert.