Kategorie: Themenbereiche

  • PIRATEN gegen SPD Pläne zur Identifizierungspflicht

    PIRATEN gegen SPD Pläne zur Identifizierungspflicht

    Am Montag stellte die SPD ihren Wahlprogrammentwurf zur Bundestagswahl vor. In dem sogenannten „Zukunftsprogramm“ wollen die Sozialdemokraten noch mehr Daten sammeln und Klarnamenspflicht durch die Hintertür.

    Auch die SPD kommt nun im Jahr 2021 während einer wütenden Pandemie auf die Idee, sich verstärkt mit digitalen Themen zu beschäftigen. Das ist zunächst erfreulich. So wurden die Versorgung mit schnellen Internetanbindungen sogar als Grundrecht, die Interoperabilität von Social-Media-Plattformen oder die Förderung von freien öffentlichen Lehrinhalten in das Papier übernommen. Dies sind alles seit langem Forderungen der Piratenpartei. Leider liegt, wie so oft, das Problem im Detail. Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei kommentiert:

    „Anstatt endlich rechtssichere Möglichkeiten für Interaktionen mit staatlichen Stellen online zu schaffen, um viele Prozesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, will die SPD Nutzer zwangsidentifizieren.
    Die in dem Papier geforderte Identifizierungspflicht gegenüber Plattformen ist eine „Klarnamenspflicht light“. Nutzer sollen auf Plattformen weiter anonym auftreten können, aber sich gegenüber Plattformen mit ihrem vollen Namen identifizieren müssen.
    Diese Pläne sind aus Sicht der Piratenpartei gleich mehrfach problematisch. Durch die Identifizierung auch gegenüber zum Beispiel Spieleplattformen fallen gewaltige Mengen an zusätzlichen Daten an. Im analogen Leben wäre das gleichbedeutend damit, sich gegenüber jedem Kaugummiautomaten oder Spielplatz, den man nutzt, mit dem Personalausweis identifizieren zu müssen. Dass solche Informationen dann nur von Ermittlungsbehörden abgefragt und genutzt werden sollen, zeigt die erschreckende Naivität, mit der die SPD das Thema Internet angeht.
    Selbstverständlich werden diese neu anfallenden Daten online mit weiteren bereits bestehenden Informationen über Nutzer verbunden. Das bedeutet, dass Profile, die bereits heute bestehen, sehr viel vollständiger und immer auch mit dem bürgerlichen Namen verbunden werden. Zahlreiche Datenleaks, auch bei großen Plattformen, haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Plattformen die von ihnen gesammelten Daten nicht hinreichend schützen können. Vielleicht ist es noch möglich, große Plattformen wie Facebook oder Twitter unter Strafe dazu zu verpflichten, ansatzweise sorgsam mit den Daten um zu gehen. Dieser Ansatz scheitert aber bereits bei allen Diensten, die nicht aus der EU oder aus den USA kommen. Das Internet besteht nicht aus zwei bis drei Unternehmen, für die diese Regelung dann gelten würde, sondern es sind hunderte Anbieter und Plattformen, mit denen ein Internetnutzer in Kontakt kommt.
    Neben den semi-legalen Geschäften mit den Informationen der Nutzer würde der Vorschlag der SPD auch das Risiko für klar kriminelle Machenschaften erheblich erhöhen. Nutzer aus Deutschland, die dann per Gesetz verpflichtet wären, sich unter ihrem Passnamen zu registrieren, würden damit ein profitables Ziel für Identitätsdiebstahl.
    Auch ist es sehr fraglich, ob der von der SPD erhoffte Beruhigungseffekt der Debatte online tatsächlich wirksam ist. Über zahllose Berichte ist bekannt, dass ein Großteil von Hass im Netz unter Klarnamen stattfindet. Viele schicken Hass-Postings mit dienstlichen E-Mail-Adressen oder unterschreiben diese sogar.
    Ein weiteres Problem ist die Signalwirkung, die eine solche Regelung im „liberalen-westlichen“ Deutschland auf andere Regierungen weltweit hätte. Diktatoren, die schon lange Internetnutzer in ihren Ländern überwachen wollen, haben mit dieser Idee der SPD jetzt den geeigneten Vorwand.
    Liebe SPD, liebe Saskia Esken, wenn es etwas Digitales sein soll, vielleicht mal Menschen fragen, die etwas davon verstehen!“

     

  • Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Unverantwortliche Identifizierungszwang-Pläne stoppen!

    Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der am Montag vorgestellte SPD-Wahlprogrammentwurf fordern eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift zur Benutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten bzw. sozialen Medien. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer erklärt dazu:

    „Diese Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Wie ständige Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co. Nur Anonymität im Netz schützt wirksam vor Datenklau und Datenverlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und „Todeslisten“. Besonders unverzichtbar ist das Recht auf Anonymität im Netz zum Beispiel für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer. Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not verstummen ohne den Schutz der Anonymität. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen. Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Dieses Recht muss im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich verankert werden.“

    Hintergrund:
    Breyer hat vergeblich vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Menschenrechtsgerichtshof gegen den deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt. Der Menschenrechtsgerichtshof ließ die Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings offen.

  • PIRATEN warnen vor voreiligen Öffnungen

    PIRATEN warnen vor voreiligen Öffnungen

    Sandra Leurs gesundheitspolitische Beauftragte der Piratenpartei zu Öffnungsplänen in der Coronapandemie:

    „Der in Deutschland entwickelte Impfstoff ist überall in der Welt verfügbar, aber in Deutschland aufgrund der Fehlplanung auf nationaler und europäischer Ebene anscheinend nicht ausreichend erhältlich. Die Strukturen zum Verteilen des Impfstoffs sind offenbar auch gar nicht in der Lage, einen Impfstoff zu verteilen, selbst wenn er denn verfügbar wäre. Die Einzigen, die ohne Probleme an Impfdosen kommen sind so manche Politiker, was dem Vertrauen in die Politik einen gewaltigen Schlag versetzt.

    Wie die Verteilung funktionieren kann, führen Großbritannien und Israel eindrucksvoll vor. Anstatt dass die Bundesregierung die Situation ernst und sich ein Beispiel an deren Herangehensweise nimmt, wird hierzulande über schrittweise Öffnungen diskutiert. Insbesondere die neuen Mutationen haben deutlich gezeigt, dass sie sich noch aggressiver verbreiten als die ursprüngliche Variante. Dass die Mutationen auch in Deutschland immer öfter bei Tests auftreten, zeigt deutlich, dass auch diese Virusstämme angekommen sind. Wer unter diesen Bedingungen die Öffnung – insbesondere der Schulen – ohne vorhandenen Impfschutz vornimmt, riskiert diese gefährlicheren Viren in der gesamten Gesellschaft zu verbreiten.“

    Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Schwachstellen auf ganz unterschiedlichen Politikfeldern offenbart. Zu Beginn der Pandemie fiel uns sofort auf die Füße, dass es anscheinend keinen koordinierten Plan für den Umgang mit einem solchen Virus gab. Ausrüstung, Betten und Pflege- sowie medizinisches Personal waren knapp, was schnell zu Überlastungen führte. Heute, bald ein Jahr nach dem Auftauchen des Virus in Deutschland, sind wir in vielen Gebieten keinen Schritt weitergekommen. Viele derjenigen, die in erster Reihe gegen die Verbreitung des Virus kämpfen, fühlen sich von der Politik allein gelassen. Pflegefachkräfte, die bereits lange vor der Pandemie auf Missstände in der Pflege hingewiesen haben, sitzen immer noch alleine da. Lehrende müssen oft immer noch selbst Inhalte für digitales Lernen anpassen, ohne einen digitalen Lehrplan. Weiterbildungen im Umgang mit modernen Medien sind eher die Ausnahme als die Regel. Von einem ausreichenden Schutz in Schulen aber auch in Kitas ist man meilenweit entfernt. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund von fehlendem Know-how oder nicht vorhandener Bereitschaft, etwas zu ändern auch heute noch nicht auf Homeoffice umgestellt.

    So muss man feststellen, dass es in Deutschland auch nach einem Jahr mit Corona noch keinen Lockdown gab, der diesen Namen verdient. Dies führt zu bundesweit dauerhaft hohen Inzidenzen. Die Politik gestattet es dem Virus, sich langsam, aber sicher durch die Gesellschaft zu fressen.

    In dieser Situation über Öffnungen jeglicher Art zu diskutieren ist nicht nur fahrlässig, sondern zeigt, dass es keine Bereitschaft gibt, die Probleme tatsächlich anzupacken und zu lösen. Pläne mancher Ministerpräsidenten über weniger Einschränkungen für Geimpfte sind wenig hilfreich, solange nicht jedem Menschen ein Impfangebot gemacht wurde.“

  • Chronisches Fatigue Syndrom (CFS): Bessere PatientInnenversorgung dringend erforderlich

    Chronisches Fatigue Syndrom (CFS): Bessere PatientInnenversorgung dringend erforderlich

    Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS, auch Myalgische Enzephalomyelitis, MECFS [1-4]) ist eine Erkrankung, die oft von Virusinfektionen ausgelöst werden kann, und insbesondere bei Menschen zwischen 15 und 40 Jahren auftritt – Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Während die Krankheit nur unzureichend erforscht ist, sind ihre Konsequenzen massiv: Viele PatientInnen können kaum das Haus verlassen, und Arbeitsunfähigkeit geht oft mit der Erkrankung einher [4]. Die Charité Berlin veranstaltete deshalb am 10. Februar eine Weiterbildung für medizinisches Personal mit über 500 TeilnehmerInnen, um die Diagnose von (ME-)CFS und die Pflege der Betroffenen zu verbessern.

    Viraler Auslöser der (ME-)CFS ist oftmals z.B. das Eppstein-Barr Virus (Pfeiffersches Drüsenfieber oder Kissing Desease) [5]. Aber auch im Anschluss an Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wurden Krankheitsbilder beobachtet, die dem CFS entsprechen [6-9]. Weitere diskutierte Ursachen sind Stress, Tumorbehandlungen, Interferon-Behandlungen bei Leberschäden oder Änderungen im Immunsystem.

    (ME-)CFS wird häufig per Differenzialdiagnose festgestellt. PatientenInnen weisen zum Beispiel Erschöpfungszustände auf, haben ein hohes Ruhebedürfnis in Folge von Anstrengung, leiden unter Schlafstörungen und Depressionen, zeigen (chronische) Organerkrankungen, und oftmals wird im Blutbild ein Eisenmangel festgestellt. Diagnosen folgen in der Regel den Kanadischen Konsens Kriterien [10]. Diese charakterisieren eine Symptomatik, die länger als sechs Monate andauert, als “chronisch”, in Abgrenzung einer “post-infektiösen Fatigue” die nur temporär auftritt.

    Die Versorgungssituation bei (ME-)CFS PatientInnen ist insgesamt deutlich verbesserungsbedürftig, da die Krankheit noch sehr schlecht verstanden ist. So hapert es an akkurater Diagnose, Medikamente zur kausalen Therapie sind schlicht nicht vorhanden, und mangels Diagnose erfahren Betroffene Schwierigkeiten beim Erhalt von Therapie und Pflege, Unterstützung des Gesundheitssystemes, potentieller Einstufung des Behinderungsgrades, sowie Rentenanträgen. Es verbleibt den PatientInnen daher, ihren Lebensstil nach Möglichkeit anzupassen [11]: Belastungsspitzen zu vermeiden, Entspannungstechniken zu verwenden, bei (Über-)Empfindlichkeit laute Geräusche und grelles Licht zu meiden. Auch Selbsthilfegruppen [4, 12-14] können hilfreich sein.

    (ME-)CFS auch bei Kindern nicht übersehen

    Leicht abweichende Kriterien für die Diagnose von (ME-)CFS wurden für Kinder und Jugendliche entwickelt. Insbesondere wird eine chronische Fatigue schon nach drei Monaten Symptomen angenommen (bei Erwachsenen erst nach sechs Monaten). Der Schweregrad des CFS bei Kindern und Jugendlichen variiert von leichten Formen, die mit einem regulären Schulbesuch vereinbar sind, bis hin zu schweren Formen mit Bettlägerigkeit oder gar Rollstuhl-Abhängigkeit. (ME-)CFS ist als häufigster Grund für lange Schulfehlzeiten benannt, insbesondere in den Morgenstunden ist Unterricht für Betroffene problematisch, da die Erkrankung oft mit geringer Belastbarkeit oder schwer vorhersehbaren Schwankungen einhergeht.

    Auch außerschulische Aktivitäten sind meist gestört, was einen Einfluss auf das soziale Netzwerk mit sich bringt. In Konsequenz schätzen Kinder und Jugendliche mit (ME-)CFS ihre Lebensqualität als deutlich verringert ein.

    Abzugrenzen ist (ME-)CFS bei Kindern und Jugendlichen insbesondere von Depression, sowie Schulverweigerung durch das (seltene) Münchhausen-by-proxy-Syndrom [15]. Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom ist eine Sonderform der artifiziellen Störung, bei der physisch gesunde Personen bei einem anderen Menschen (häufig dem eigenem Kind) Krankheiten vortäuschen/sehen oder bewusst herbeiführen, um anschließend eine medizinische Behandlung zu erlangen. Im Gegensatz dazu sehnen sich Jugendliche mit (ME-)CFS nach mehr Aktivität und sind hochmotiviert, ihr gesundes Leben zurückzugewinnen. Eine Befragung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihren Eltern kann hierbei diagnostisch hilfreich sein.

    Soziale Aspekte der (ME-)CFS Erkrankung

    (ME-)CFS kann sich zu einer Behinderung mit Arbeitsunfähigkeit auswachsen. Zwar können Erwerbsminderungsrenten eine Linderung der Situation verschaffen, doch findet sich oft kein geeigneter Gutachter mit Erfahrung zur Krankheit [16]. Dann wird es für Betroffene schwierig, der Rentenversicherung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu beweisen, und es kann zu langwierigen Verhandlungen führen, die (ME-)CFS PatientInnen kaum durchhalten. Betroffene und deren Angehörige kämpfen in unzähligen Fällen für die Anerkennung der Leiden und müssen dabei häufig viel Kraft und Geld für aufreibende Auseinandersetzungen aufbringen, unter anderem mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherern, speziellen berufsständischen Versorgungswerken, und eben der gesetzlichen Rentenversicherung. Sind Betroffene dabei erfolgreich, wird der Grad der Behinderung anhand der jeweiligen Symptome und Schwere der Erkrankung festgestellt [17,18].

    Bei Therapie und Pflege sind individuelle Pläne erforderlich, die auf die spezifischen Krankheitsbilder der Betroffenen eingehen. (ME-)CFS PatientInnen dürfen dabei nicht überfordert werden, um einen Zusammenbruch durch Überlastung zu vermeiden.

    Die Erforschung von (ME-)CFS, und die Entwicklung geeigneter (auch medikamentöser) Behandlungsmöglichkeiten, muss weiter gefördert werden. Ein Bewusstsein in Parlament und Bundesregierung, dass Maßnahmen zur besseren Versorgung für (ME-)CFS PatientInnen notwendig sind, ist vorhanden [19,20], aber eine ausreichende Unterstützung der Forschung lässt weiter auf sich warten. Die sozialen und wirtschaftlichen Einschränkungen, mit denen (ME-)CFS PatientInnen konfrontiert sind, erfordern aber unbedingt eine Ausweitung der Forschungsinvestitionen. Wir benötigen mehr spezialisierte Behandlungszentren, eine Basis für Identifikation der Erkrankung und diagnostische Marker, sowie effektive Therapieansätze und präventive Strategien.

    Quellen:

    [1] https://doi.org/10.7861/clinmed.2020-1009
    [2] https://cfc.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/kompetenzzentren/cfc/Landing_Page/CME__CFS.pdf
    [3] https://redesign.piratenpartei.de/2020/12/03/15-jahre-bis-zur-diagnose-mecfs/?fbclid=IwAR1vspeNJEsXawCaA-B8cbu8Wryy_Fecl4G7J79ZiRUFhIpcIiCQm-G7mgA
    [4] https://www.mecfs.de/
    [5] https://www.cdc.gov/me-cfs/about/possible-causes.html
    [6] https://doi.org/10.1007/s00408-021-00423-z
    [7] https://doi.org/10.1101/2021.02.06.21249256
    [8] https://doi.org/10.1017/S0950268821000145
    [9] https://www.aerzteblatt.de/archiv/217270/COVID-19-Spaetsymptome-Auch-Fokus-auf-ME-CFS-legen
    [10] https://cfc.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/kompetenzzentren/cfc/Landing_Page/Kanadische_Kriterien_Bell.pdf
    [11] https://cfc.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/kompetenzzentren/cfc/Landing_Page/CFS_Heft_9.pdf
    [12] https://www.lost-voices-stiftung.org/was-ist-me/faq-s/
    [13] https://www.facebook.com/mmissinggermany/
    [14] https://twitter.com/dg_mecfs
    [15] https://flexikon.doccheck.com/de/M%C3%BCnchhausen-by-proxy-Syndrom
    [16] https://www.rechtsanwalt-sandkuehler.de/blogreader/erwerbsminderungsrente-bei-einem-chronic-fatigue-syndrom-cfs-myalgischer-enzephalomyelitis.html
    [17] https://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/Antrag_auf_Behindertenausweis_fuer_Umwelterkrankte.pdf
    [18] https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Urteile/Urteile%20Chronic-Fatigue-Syndrom%20-%20CFS.html
    [19] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912204.pdf?fbclid=IwAR0wrCUhCpAX8Ilf6k9RfCtPt8CeP2IfkAF67HYDezcb7cMPkjmpzRq6fko
    [20] https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/126/1912632.pdf

  • „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    „Reclaim Your Face“: Europaweite Bürgerinitiative gegen Biometrische Massenüberwachung startet heute

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) ruft zur Unterstützung der europaweiten Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“ auf. Diese heute startende Bürgerinitiative setzt sich für ein Verbot von biometrischer Massenüberwachung an öffentlichen Plätzen innerhalb der Europäischen Union ein. Aktuelles Ziel der von über 35 Organisationen unterstützten Initiative ist es, in einem halben Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln, um die Europäische Kommission offiziell zur Vorlage eines gesetzlichen Verbots biometrischer Massenüberwachung zu bewegen.

    Breyer fordert die Ächtung dieser Überwachungstechnologie innerhalb der EU:

    „Die Identifizierung und Nachverfolgung von Bürger*innen anhand biometrischer Erkennungsmerkmale hebt Massenüberwachung im öffentlichen Raum auf ein neues Niveau, dessen dystopische Ausmaße wir heute nur erahnen können. Überwachungstechnologien, die auf der Auswertung unserer individuellen Körpermerkmale, wie Gesichtszügen oder Bewegungsmustern, basieren, verwandeln uns in laufende Barcodes, die jederzeit und überall ausgelesen werden können. Auch erzeugt die automatisierte Erkennung und Meldung auffälligen Verhaltens einen ständigen Überwachungs- und Anpassungsdruck, der mit unseren Grundrechten nicht vereinbar ist. Mit ‚Reclaim Your Face‘ haben die Bürger*innen nun die Möglichkeit, die untätige EU-Kommission unter Druck zu setzen und eine europaweite Ächtung einzufordern. Damit das gelingt, brauchen wir sehr, sehr viele Unterstützer*innen.“

    Einige Mitgliedstaaten der EU experimentieren bereits mit dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien, wie etwa der Anwendung von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen. Durch Nutzung von sogenannter ‚Künstlicher Intelligenz‘ ist es den Behörden so möglich, Personen eindeutig zu identifizieren und ihren Aufenthaltsort genau nachzuverfolgen. Die erfassten Körpermerkmale werden gleichzeitig mit Einträgen in weltweiten Datenbanken verglichen, um so etwa nach bekannten Straftäter*innen zu suchen. Ein Versuch der Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz hat gezeigt, dass wegen der unzuverlässigen Technik 99 von 100 der als „Treffer“ gemeldeten Personen unschuldig waren, und zu Unrecht einer Straftat verdächtigt würden.

    Menschenrechtsorganisationen warnen vor dem Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien außerdem aufgrund der Diskriminierungsgefahr, die von ihnen ausgeht. Denn die Algorithmen der Gesichtserkennungstechnologien weisen besonders hohe Fehlerquoten bei der Erkennung nicht-weißer Personen auf. In den USA gab es bereits erste Festnahmen unschuldiger Bürger*innen auf Basis des Einsatzes biometrischer Überwachungstechnologien. Zahlreiche Bundesstaaten haben daher Gesetze zum Verbot von Gesichtserkennungstechnologien verabschiedet. In der Europäischen Union gibt es bisher keinen gesetzlichen Rahmen zur Regulierung solcher Überwachungsmethoden. Die EU-Kommission hat jedoch angekündigt, im April ein Gesetzespaket zum Umgang mit sogenannter Künstlicher Intelligenz vorzulegen. Breyer appelliert:

    „Die Europäische Union muss dringend die Gefahren erkennen, die der Einsatz biometrischer Massenüberwachung mit sich bringt. Mit den geplanten Gesetzen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die Kommission die Chance, den zahlreichen Warnungen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen Gehör zu verleihen, und den Einsatz dieser extrem fehleranfälligen Technologien zu verbieten.“

    Die Europäische Bürgeriniaitive „Reclaim Your Face“ fordert die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag zum Verbot Biometrischer Massenüberwachungstechnologien vorzulegen. Die Unterschriftensammlung läuft ab heute für ein Jahr und ist auf der „Reclaim Your Face“ Website www.reclaimyourface.eu erreichbar.

    Breyers Fraktion Grüne/EFA wirbt im Europaparlament unter anderem mit einer Veranstaltungsreihe und Studienaufträgen für die politische Umsetzung eines solchen Verbots.

  • Wie klappt es eigentlich in den Impfzentren?

    Wie klappt es eigentlich in den Impfzentren?

    Am Freitag, den 19. Februar lädt die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei zu einem virtuellen Rundgang durch das Impfzentrum Husum ein. Im Rahmen eines Vortrages wird Dr. Klaus Schwab, Allgemeinmediziner aus Niebüll und Arzt vor Ort, folgende Themen ansprechen:

    • Wie läuft es mit den Impfungen allgemein?
    • Gibt es eventuell Impfreaktionen?
    • Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
    • Kontroverse Berichte rund um das Impfen gegen Corona

    Im Anschluss steht Schwab für sämtliche Fragen zur Verfügung. Adrian Gerlings, Mitglied der AG und Listenkandidat zur Bundestagswahl in Schleswig-Holstein, ist ebenfalls vor Ort und wird dies mit weiteren Informationen begleiten.

    Das Ganze findet auf der Videoplattform BBB statt.
    Einladungslink: https://bbb.piratensommer.de/b/pas-fxv-4u4
    Beginn: 19:00 Uhr

    Wir freuen uns auf regen Austausch mit Interessierten und Gästen.

  • Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Die Piratenpartei lehnt die verfassungswidrige Cannabis-Prohibition ab. Der Schaden, der sowohl den Menschen, als auch der Wirtschaft sowie der Bundesrepublik Deutschland insgesamt entsteht, steht in keinem Verhältnis. In einem besonders delikaten Fall wurde kürzlich der Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit langem für eine Entkriminalisierung von Cannabis einsetzt, einem Befangenheitsantrag ausgesetzt.

    Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland kommentiert:

    „Wir fordern, derartige Schädigungen der Unabhängigkeit der Judikative zu beenden. Ehrenamtliches Engagement oder die legitime verfassungsrechtliche Prüfung des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes dürfen kein Grund sein, Richter*innen von bestimmten Fällen auszuschließen.“

    Wir PIRATEN schließen uns damit der Forderung der rechtspolitischen Sprecherin der DIE LINKE im Brandenburger Landtag, Marlen Block, an.

    Zum Hintergrund, Ende letzten Jahres hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Befangenheitsantrag gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller gestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag mit dessen jahrelangem Wirken gegen das Cannabis-Verbot, sowie Äußerungen in seinem 2015 erschienenen Buch „Kiffen und Kriminalität. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“. Die zuständige Richterin hingegen lehnte den Befangenheitsantrag ab, begründet mit Müllers über Jahre hinweg beanstandungsfreier Rechtsprechung insbesondere in Cannabis-Fällen, und dessen Recht auf Privatmeinung – die zudem der Justiz seit Jahren bekannt sei.

    Müller, der sich seit vielen Jahren für die Entkriminalisierung und Legalisierung der Hanf-Pflanze (Cannabis) einsetzt, hatte im Zuge der „Justizkampagne 2019“ des Deutschen Hanfverbandes im April 2020 eine Normenkontrollklage gemäß Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses soll den seines Erachtens nicht rechtmäßigen Sachverhalt des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) in Bezug auf Cannabis überprüfen. Nach Artikel 100 GG ist es die Pflicht eines Richters, im Zweifel eine solche Überprüfung zu beantragen, um Unsicherheiten zu klären anstatt womöglich Menschen aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes zu verurteilen.

  • Krankenhaussituation lässt keinen Spielraum für Lockerungen

    Krankenhaussituation lässt keinen Spielraum für Lockerungen

    In einer Pressemitteilung vom 08. Februar [1] sagt der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Professor Gernot Marx, dass es derzeit keine Alternative zum Lockdown gebe. Die Situation auf den Intensivstationen sei trotz eines Belegungsrückganges weiterhin sehr angespannt. Viele Krankenhäuser befänden sich bezüglich der Betriebssituation weiterhin im roten Bereich („eingeschränkter Betrieb“), und seien gerade erst dabei, von rot in Richtung gelb bzw. grün zu wechseln, was sich bei zu schnellen Lockerungen schnell wieder verschlechtern könnte. Zum Zeitpunkt der DIVI-Pressemitteilung befanden sich noch rund 4000 Covid-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, was immer noch 1000 Patienten mehr waren, als am Höhepunkt der ersten Welle. [1,2] Laut DIVI würde es bei einem gleichbleibenden Tempo des Rückgangs von Covid-19-Patienten auf Intensivstationen noch bis April oder Mai dauern, bis man die Lage wieder entspannt nennen kann – niedrige Infektionszahlen vorausgesetzt.

    Derweil aber droht ein neuer Anstieg ausgehend von Coronavirus-Mutationen, insbesondere jener aus Großbritannien (B.1.1.7), Südafrika (B.1.351) und Brasilien (P.1). Gerade bei der britischen Variante wird laut  aktuellen Forschungsergebnissen die Gefährlichkeit einer Ausbreitungswelle deutlich: Schätzungen gehen von einer 70% höheren Ansteckungsrate aus, oder einem Anstieg des sogenannten R-Wertes um 0,4-0,7 bei sonst gleichbleibenden Bedingungen. [3]

    Abschließend formuliert DIVI-Präsident Marx folgende Ziele für das weitere Handeln: Kontakte reduzieren, Testen, Impfen. [1]

    Hierzu bemerkt Sandra Leurs, Themenbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege:    

    „Wir plädieren für eine Inzidenz gegen null. Nur so können wir die Covid-19 Ausbreitung drücken, um die Krankenhäuser zu entlasten. Eine Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen ist erforderlich, denn nur bei niedriger Infektionsrate dämmen wir Coronavirus-Mutationen ein und verhindern, dass neue Mutationen auftreten. Die Britische und Südafrikanische Mutation wurden bereits in Deutschland nachgewiesen. [4]  Und die dritte Welle müssen wir vermeiden, denn es trifft gerade wieder die Krankenhäuser heftig.“

    Lockerungen wären in der derzeitigen Situation kontraproduktiv; das Infektionsgeschehen muss mit Eindämmungsmaßnahme kontrolliert werden, bis wieder eine lückenlose Nachverfolgung in den Gesundheitsämtern gewährleiste ist.

    Quellen:

    [1]: www.divi.de/presse/pressemeldungen/pm-intensivmedizinisch-gibt-es-weiterhin-keine-alternative-zum-lockdown

    [2]: www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle (Stand 08.02.2021)

    [3]: www.mdr.de/brisant/corona-mutation-100.html

    [4]: www.aerzteblatt.de/nachrichten/120353/Weitere-Mutationen-von-SARS-CoV-2-in-Deutschland-nachgewiesen