Kategorie: Themenbereiche

  • EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    EU-Bürger*innen gegen ausländische Anti-Terror-Internetzensurbehörden

    Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur länderübergreifenden Anti-Terror-Internetzensur aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.214 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.

    Nur 30% der Befragten unterstützen die Pläne von EU-Kommission und EU-Regierungen einschließlich der Bundesregierung, Internetveröffentlichungen in ihrem Land künftig von Behörden in allen 27 EU-Staaten auf “terroristische Inhalte” überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Dagegen fordern 51% der Befragten, über die Zulässigkeit von Internetveröffentlichungen in ihrem Land sollen nur Behörden oder Gerichte ihres eigenen Landes entscheiden. Dies versucht das Europäische Parlament in den laufenden Verhandlungen durchzusetzen.

    Kritiker befürchten, dass ausländische Regierungen wie in Ungarn hierzulande völlig legal veröffentlichte unliebsame Inhalte als “Terrorismus” einordnen und löschen lassen könnten. Jedes EU-Land verwendet seine eigene Liste “terroristischer Organisationen”. So betrachtet Spanien die katalonische Unabhängigkeitsbewegung als Terrorismus. 2019 forderten französische Behörden die Löschung hunderter Internetseiten, die mit Terrorismus nichts zu tun hatten, darunter Cartoons, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Regierungsveröffentlichungen und Informationen zu Veganismus.

    Die Verhandlungen über die geplante EU-Verordnung zur Verhinderung terroristischer Inhalte im Netz

    Aktuell verhandelt die EU über eine Verordnung, mit der die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet verhindert werden soll – und das, wenn es nach EU-Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Auch nachdem der französische Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz zur Schnell-Löschung terroristischer Inhalte innerhalb einer Stunde ab Erhalt einer polizeilichen Löschanordnung für verfassungswidrig erklärt hat, halten die schwedische EU-Innenkommissarin Johansson und die deutsche Ratspräsidentschaft unter Führung des Bundesinnenministeriums an den vergleichbaren EU-Plänen fest. Um ein allgemeines Meinungsbild der EU-Bürger einzuholen, hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA) die repräsentative Befragung in Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Irland und Tschechien in Auftrag gegeben.

    Mehrheit gegen Einsatz von Anti-Terror-Uploadfiltern

    Nur 38% der Befragten unterstützen auch das weitere Vorhaben von EU-Kommission und EU-Regierungen, zur Verhinderung der Veröffentlichung “terroristischer Inhalte” den Einsatz maschinengesteuerter Uploadfilter vorzuschreiben. Die meisten Bürger*innen fordern stattdessen eine Einzelfallprüfung durch öffentliche Behörden oder lehnen eine Löschung “terroristischer Inhalte” aus dem Netz komplett ab (59%).

    Zwar ist eine automatisierte Löschung mit Uploadfiltern schneller und weniger arbeitsaufwändig als eine Bewertung jedes Einzelfalls durch staatliche Stellen, aber eine zuverlässige Unterscheidung von Terrorpropaganda und rechtmäßigen Inhalten wie Presseberichten über Terrorismus, wissenschaftlichen Analysen oder Kritik an Terrorismus vermögen sie nicht vorzunehmen. Sie unterdrücken daher immer wieder auch legale Veröffentlichungen, was Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit gefährdet. Je nach Kontext kann beispielsweise das Foto eines Anschlags für Propagandazwecke oder zur legitimen Berichterstattung durch Nachrichtenmedien verwendet werden.
    Selbst Youtube-Betreiber Google meldet die irrtümliche Löschung einer Parlamentsdebatte über Folter sowie von Aktivistenvideos über Kriegsverbrechen in Syrien durch seine Filteralgorithmen.

    „In Anbetracht des jüngsten Gerichtsurteils und der öffentlichen Meinung müssen die EU-Regierungen ihr Beharren auf ausländischen Löschanordnungen und Upload-Filterpflichten endlich aufgeben,“

    fordert der Europaabgeordnete Patrick Breyer.

    „Terroristische Online-Propaganda sollte wirksam bekämpft werden, ohne jedoch die digitale Wirtschaft übermäßig zu belasten oder gar Grundrechte zu opfern. Wir müssen uns gegen eine Internet-Zensur nach chinesischem Vorbild zur Wehr setzen,“

    so Breyer.

    Informationen zum Verhandlungsstand unter https://www.patrick-breyer.de/?p=590542

  • Corona als Ansporn für digitale Bildung

    Corona als Ansporn für digitale Bildung

    Die Kultusministerkonferenz hat in dieser Woche einen ‚Vier-Stufen-Plan‘ für den Umgang der Schulen mit der Corona-Pandemie beschlossen. Die PIRATEN kritisieren, dass dieser nur auf Infektionsgeschehen reagiert und die Möglichkeiten des digitalen Lernens zur Infektionsprävention nicht hinreichend einbezieht.

    Um Infektionen in den Schulen vorzubeugen, schlagen wir alternative Unterrichtskonzepte vor:

    1) Teilen der Klasse. Gruppe A kommt eine Woche zur Schule und lernt in der kommenden Woche über E-Learning von zu Hause. Hilfsmittel für den digitalen Distanzunterricht finden Sie hier: https://redesign.piratenpartei.de/digitales-lernen/
    Gruppe A und B wechseln sich mit dem Kontakt-/Distanzlernen ab.

    2) Die Klasse kommt geschlossen in die Schule, jedoch im wöchentlichen Wechsel von Kontakt- und Distanzunterricht.

    Auch ein anderer Wochenturnus ist möglich, bspw: Zwei Wochen Kontaktlernen und eine Woche Distanzlernen. So kann ein reibungsloseres und mit weniger Infektionen verbundenes Lernen ermöglicht werden. Lehrerinnen und Lehrer müssen weiterhin im digitalen Distanzlernen geschult werden. Dies sollte schnellstmöglich mit vorangetrieben werden.

  • Zum internationalen Tag der Verschwundenen

    Zum internationalen Tag der Verschwundenen

    Mit dem internationalen Tag der Verschwundenen wird alljährlich am 30. August an die Verschwunden erinnert. Anlässlich dieses Tages möchte ich auf die historischen Entwicklungen eingehen und aufzeigen, dass wir PIRATEN als internationale Bewegung der natürliche Gegner dieser Praxis sind.

    Was ist Verschwindenlassen?

    Im internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen wird der Begriff wie folgt definiert:

    Unter dem Ausdruck «Verschwindenlassen» wird die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Bedienstete des Staates, durch eine Person oder durch Personengruppen verstanden, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung (billigende Inkaufnahme) des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, die Freiheitsberaubung zu bestätigen, oder von einer Verschleierung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird. (Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, Artikel 2).

    In der Neuzeit und im Mittelalter war die Praxis des Verschwindenlassens zwar auch üblich, aber erfolgte nicht systematisch. Mit dem Aufkommen der Nationalstaaten konnten die Herrschenden nicht einfach Menschen verschwinden lassen, sondern waren plötzlich Regeln der Rechtstaatlichkeit ausgesetzt.

    Systematisches Verschwindenlassen

    Regime wie das Nationalsozialistische in Deutschland im 20. Jahrhundert hatte neben einer Vielzahl von anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch das systematische Verschwindenlassen im Programm. So wurde systematisches Verschwindenlassen beispielsweise in Frankreich praktiziert. Denn man hatte festgestellt: offene Verhaftungen und Prozesse führen zu Märtyrern und das wollte man vermeiden. Mit dem „Nacht und Nebel Erlass“, einem Führererlass vom 7. Dezember 1941, mit offiziellen Namen «Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten», wurde Wilhelm Keitel damit beauftragt, gegen «kommunistische Elemente und andere deutschfeindliche Kreise» Maßnahmen zu ergreifen und diejenigen, für die im Normalfall die Todesstrafe vorgesehen war, zum Prozess und zur Aburteilung nach Deutschland zu bringen. Im weiteren Verfahren sollte bei Fragen nach den Opfern nur mitgeteilt werden, dass sie festgenommen worden waren, weitere Auskünfte wurden nicht gegeben.

    https://www.gra.ch/bildung/gra-glossar/begriffe/nationalsozialismus/nacht-und-nebel-erlass/

    Auch ein weiteres Regime, das sich nach den Wirren der Oktoberrevolution 1917 und dem Bürgerkrieg 1922 als Sowjetunion formte, griff auf diese Praxis zurück, die schon zu Zarenzeiten – wenn auch in geringerem Umfang – üblich war. Den Höhepunkt erreichte diese Praxis in der Zeit des Großen Terrors 1937/1938: allein in diesem Zeitraum wurden 1,5 Millionen Menschen verhaftet, von denen manche in Schauprozessen zur Abschreckung abgeurteilt wurden. Die Hälfte wurde erschossen, die anderen in Gulags interniert. Die Angehörigen erfuhren in vielen Fällen nichts über das Schicksal der Opfer – diese verschwanden einfach. In der Sowjetunion unter Stalin waren die Opfer in den Augen des stalinistischen Regimes nicht sozialistisch genug, besonders bei Parteimitgliedern wurde auf die reine Lehre geachtet oder entsprechend denunziert. Weitere Möglichkeiten zu verschwinden waren angebliche Agententätigkeit für ausländische Mächte oder man war Angehöriger einer gerade in Ungnade gefallenen Minderheit. Oft wurden verschwundene Parteimitglieder auch von Fotos getilgt.

    https://www.deutschlandfunk.de/stalins-retuschen.700.de.html?dram:article_id=81139

    Bis zum Tode Stalins war das Verschwindenlassen eine häufig angewandte Methode, die auch in der sowjetischen Besatzungszone zur Anwendung kam – nach übereinstimmenden Angaben von Ingrid Wolf, Karl Wilhelm Fricke und einer Denkschrift des UdSSR-Innenministeriums aus dem Jahr 1990 wurden im Zeitraum von 1945 bis 1955 insgesamt 12.770 Personen, die in den sowjetischen Speziallagern in der SBZ/DDR inhaftiert waren, in die Sowjetunion deportiert.

    https://www.bundestag.de/resource/blob/410284/319de95a49877e778cee081082d5bfa7/WD-1-057-13-pdf-data.pdf

    Zersetzung als subtile Form des Verschwindenlassens

    Später änderte man die Strategie ein wenig und griff auf das Mittel der Zersetzung zurück, welches etwas subtiler Menschen aus der Gesellschaft entfernte. Bei dieser Methodik griff man auf gewonnene Erkenntnisse zurück, um das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Opfer zu untergraben. So wurde gezielt Angst geschürt, Beziehungen zu anderen Menschen untergraben und so Lebenskrisen hervorrufen; das MFS sollte hier aus dem Verborgenen heraus operieren. Durch diesen Ansatz wurden die angeblichen Systemfeinde oder nicht systemkonforme Gruppierungen unter dem Radar isoliert und zum Verschwinden gebracht.

    https://www.bstu.de/mfs-lexikon/detail/zersetzung/

    Grund für das subtilere Verhalten war in der deutsch-deutschen Annährung begründet, zudem wurde durch die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte eine Achtung der Menschenrechte zumindest offiziell nötig, was man auch im Neuen Deutschland, der SED Parteizeitung, publizierte.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zersetzung_(Ministerium_f%C3%BCr_Staatssicherheit

    Verschwindenlassen in heutiger Zeit

    Anfang des letzten Jahrhunderts wurde die Praxis des Verschwindenlassens in der vom Stalinismus und Nationalsozialismus bekannten Form praktiziert. Später wurde es vor allem in den rechtsgerichteten südamerikanischen Diktaturen genutzt. Beispielsweise verschwanden Tausende von Menschen in Chile und Argentinien.

    https://www.geschichte-menschenrechte.de/konvention-gegen-das-verschwindenlassen/

    Heute kommt das Verschwinden besonders in Staaten vor, in denen sich die staatliche Ordnung auflöst. Beispielsweise während des Krieges in Syrien: zwischen 2011 und 2017 verschwanden schätzungsweise 75000 Menschen. Während des Bürgerkrieges in Sri Lanka verschwanden mehrere 100000 Menschen. Aber auch im Krieg gegen die Drogen in Mexiko, also keinem regulärem Konflikt, sind bisher Zehntausende verschwunden und es werden täglich mehr.

    https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/verschwindenlassen/

    Aber auch in China verschwinden neben Regimekritikern auch Angehörige von ethnischen Minderheiten wie Uiguren oder Tibetern.

    https://www.dw.com/de/wie-china-gefangene-uiguren-zwingt-sich-selbst-zu-bezichtigen/a-53680497

    Konvention gegen das Verschwindenlassen

    Trotz der langen Geschichte des Verschwindenlassens wurde eine entsprechende UN-Konvention erst sehr spät verabschiedet.

    “Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen”, oder “International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance (CPED), oder “UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen”.

    Die Konvention wurde am 20. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und ist seit dem 23. Dezember 2010 in Kraft getreten. Sie stellt ein rechtsverbindliches UN-Instrument gegen das Verschwindenlassen jedweder Personen dar. Dabei ist sie unabhängig davon, ob Krieg, Aufstand, öffentlicher Notstand oder welche Ausnahmesituation auch herrscht

    https://www.verschwindenlassen.de/

    Ausblick

    Wir befinden uns in einer Zeit großer Umbrüche. Die Welt verändert sich von einer bipolaren Weltordnung hin zu einer multipolaren. Gerade jetzt wird es wichtig, gegen diese Praxis vorzugehen und diese zu sanktionieren.

    Hier ist es besonders wichtig vor allem die Großmächte darin zu bestärken, dass es in Ihrem eigenen Interesse ist, gegen diese Praxis vorzugehen. Auch internationale Bewegungen wie die PIRATEN müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Praxis vorgehen. Insbesondere Piratenthemen wie Transparenz und das Eintreten für Menschenrechte werden gebraucht, um diese Praxis zu bekämpfen.

  • Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Über Melderegisterauskünfte an Parteien

    Am 13.09. sind Kommunalwahlen in NRW, und das macht sich langsam bemerkbar. Ob Infostände, Plakatierung, Flyeraktionen oder vermehrte Präsenz auf Social Media: Es ist Wahlkampf.

    Und einige von euch – gerade die Erstwähler – hatten möglicherweise einen personalisierten Brief im Briefkasten.
    Aber Moment mal? Woher haben die Parteien eigentlich diese Daten? Seitdem die Übergangszeit zur Datenschutzgrundverordnung 2018 entgültig abgelaufen ist, stieg die Sensibilität für den Datenschutz innerhalb der Bevölkerung merklich an.
    In meiner Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte erhalte ich immer wieder Anfragen von Bürgern, wieso und in welchem Umfang die Kommune personenbezogene Daten verarbeiten darf, und das vor allem, ohne um Erlaubnis zu bitten.
    Kurz und extrem vereinfacht: Für die meisten Aufgaben der Kommunen existiert eine Rechtsgrundlage. So auch hier.

    Auskunft über Meldedaten nach §50 BMG und §44 BMG erlaubt

    Parteien, Wählergruppen und Bewerber dürfen in den 6 Monaten vor der Wahl folgende Daten der Wähler gegen eine Gebühr anfragen:

    • Familienname,
    • Vorname,
    • Doktorgrade,
    • Anschrift,
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Es handelt sich dabei um eine sogenannte “Einfache Melderegisterauskunft”, welche durch den §50 Bundesmeldegesetz legitimiert wird.

    Wie läuft die Datenabfrage?

    Zuallererst: Allgemeine Anfragen sind ausgeschlossen. Die Anfrage muss gruppenweise nach Alter der betroffenen Wähler erfolgen. Ein Beispiel für eine Anfrage wäre: “Alle Adressen der Erstwähler zwischen 18 und 22”.
    Die Behörde entscheidet dabei nach “pflichtgemäßem Ermessen”. Das bedeutet, dass die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten prüft, ob und inwieweit sie die Anfrage beantwortet. In dem konkreten Fall bezieht sich die Prüfung dann darauf, ob die Kriterien eng genug gewählt sind.

    Wofür dürfen die Parteien die Daten verwenden?

    Der Antragssteller muss die Daten einen Monat nach der Wahl löschen und darf sie auch nur zur Wahlwerbung verwenden.

    Muss ich akzeptieren, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Der Übermittlung der Daten kann man widersprechen. Darauf müssen die Kommunen sowohl einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung und bei der Anmeldung im Bürgerbüro hinweisen.
    Das Problem dabei ist: Obwohl die Kommunen der Informationspflicht nachkommen, wissen viele Einwohner nicht Bescheid. Das führt zu Unmut und Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung.

    Gibt es noch weitere Gründe, dass meine Daten herausgegeben werden?

    Melderegisterauskünfte können ebenfalls zu festgeschriebenen Ehe- oder Altersjubiläen, Mandatsträgern, Presse und Rundfunk, sowie Adressbuchverlage bei Bürgern ab Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden.

     

    Wir PIRATEN verteidigen das Recht auf informelle Selbstbestimmung auf allen Ebenen, ob im Stadtrat oder Europaparlament.

    Zeit für Selbstbestimmung.
    Zeit für PIRATEN.

  • Tierschutz-Hundeverordnung – oder wie man es nicht macht. Mal wieder.

    Tierschutz-Hundeverordnung – oder wie man es nicht macht. Mal wieder.

    Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, hat mit ihrem Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung für einen Aufschrei gesorgt. Kükenschreddern, Glyphosat-Einsatz, Lebensmittelverschwendung, Tierwohlsiegel, Sauenhaltung im Kastenstand, Ferkelkastration ohne Veterinär – alles gewünscht und geduldet, bzw. hat sie sich daran probiert und versagt. Dafür will man jetzt nachhaltig Züchtern und Haltern schaden. Es zieht sich ein Muster durch ihre Arbeit: heißes Eisen aufgreifen, Strategie ankündigen, einknicken.

    Schauen wir uns zunächst die aktuelle Situation beim Thema Hund an. Geschätzt gibt es eine Population von 9 Mio. Hunden im Land. [1] Diese teilen sich auf 40% Mischlinge und 60% „Rassehunde“ auf, wobei nur 15% der Rassehunde aus dem seriösen Zuchtgeschehen stammen und eine international anerkannte Ahnentafel haben. Bei einigen Rassen sieht die Situation noch dramatischer aus, doch dazu später mehr. Die Züchter im VDH, die sich aufgrund von strengen Vorgaben des Dachverbandes über die Rahmenzuchtordnungen und den rassebuchführenden Mitgliedsvereinen mit ihren verfeinerten und spezifizierten Zuchtordnungen freiwillig dazu verpflichtet haben, erfahren eine massive Schlechterstellung gegenüber kommerziellen Hundeverkäufern. Zudem werden sie werden kriminalisiert und der Willkür ausgeliefert. Nehmen wir einen Chihuahua-Züchter, der in seinem Rudel gleichermaßen Alttiere, vielversprechende Jungtiere und aktiv im Zuchteinsatz stehende Tiere vereint. Dies hätte er jetzt auf fünf Tiere zu begrenzen. Zum Bestand werden eben auch die nicht mehr/noch nicht aktiven Tiere gezählt. Man nötigt einen Züchter, der mit Herzblut sein Ideal versucht züchterisch zu erreichen, eine Reduzierung/Verknappung – auch der genetischen Varianz – hinzunehmen, weil eine Höchstzahl ohne praktische Durchführbarkeit festgesetzt wird. Was beim Zwerghund mit unter 2kg noch lächerlich anmutet, wird bei Meutehunden schnell zum Problem.

    Gerne bedient wird ja auch der Qualzuchtgedanke. Hier werden Rassen bestraft, die kaum mehr zu 10% [2] aus dem seriösen Zuchtgeschehen stammen. Über 90% [3] der Möpse und Französischen Bulldoggen stammen aus unüberwachten Verpaarungen/vom Vermehrer. Stellt man dem gegenüber, dass z.B. in 2018 nur 402 Möpse auf den nationalen und internationalen Ausstellungen (inkl. zahlreicher ausländischer Teilnehmer) vorgestellt wurden, wird es um so absurder, ein Ausstellungsverbot zu fordern, um die Hunde aus der öffentlichen Wahrnehmung zu ziehen. Die Formulierungen bezüglich einer unterstellten Leidensannahme sind so allgemein, dass davon auszugehen ist, dass kein Amtstierarzt daraus konkrete Maßnahmen ableiten kann. Der individuellen Interpretation des Einzelnen sind damit keine Grenzen gesetzt. Auch da, wo Behauptungen durch Gegengutachten entkräftet wurden, so zum Beispiel bei der Haarlosigkeit der mexikanischen Urhunde (Schopfhunde), welche durch das Foxy3-Gen verursacht wird, aber in der Zucht ausreichend Würdigung über die Vollzahnigkeit (komplettes Scherengebiss) bei der Zuchtzulassung erfahren. Oder dem Fitnesstest für die brachycephalen Rassen. Gänzlich unbeachtet sind hier Fellmengen, schwere Behänge, Skelettanomalien, kranke Fehlfarben wie Merle oder blau usw. und Rassedispositionen wie PRA, Dermoid-Sinus, DCM, DM, HD, ED, CEA OCD, MH u.v.m – die ein anwesender Amtsveterinär kaum bei der Einlasskontrolle erfassen kann.

    Doch auch bei Sporthunden möchte Frau Klöckner nachhaltig schädigend eingreifen. Mit der Formulierung „Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.“ unter dem geforderten Ausstellungsverbot werden auch sämtliche Prüfungen, Tests, Beurteilungen, Veranstaltungen und Wettkämpfe für Jagdhunde, Gebrauchshunde und sportlich geführte Hunde, bzw. Hunde, die sich zum sozialverträglichen Einfügen in unsere Gesellschaft einer Ausbildung zum Begleithund u.ä. unterziehen, erfasst.
    Wurde wenigstens hier umfassend vernichtend formuliert? Nein, diese Formulierung bezieht sich nur auf kupierte Hunde – das Tierschutzgesetz thematisiert hier zusätzlich noch die Kastration ohne medizinische Indikation. Ein leider immer noch regulär durchgeführter Wunscheingriff –mit deutlich weitreichenderen Folgen wie eine standardgerecht gekürzte Rute zur Vermeidung von Verletzungen wie dem Happy-Tail-Syndrom. Hier wird nur eine überschaubare Anzahl von Hunden von der artgerechten Auslastung ausgeschlossen. Das Gros mit massiven Eingriffen in deren Hormonhaushalt -mit all den nachgelagerten Folge-Erkrankungen- wird wohlwissentlich gar nicht thematisiert. Ob hier eine Lobbyarbeit der Operierenden erfolgte, bleibt unklar. Welche Fachleute in Gänze zum Referentenentwurf gehört wurden, wenn man sich die Stellungnahmen vom VDH und des wissenschaftlichen Beirates anschaut, bleibt ebenfalls offen.

    Wurde denn wenigstens etwas mit dem zweiten Teil verbessert, der Tierschutztransportverordnung? „Beförderungen nach Satz 1 müssen spätestens nach viereinhalb Stunden beendet sein, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad C herrscht.“ – lässt kurz hoffen, wird jedoch direkt mit „Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, soweit die Nutztiere in Transportmitteln befördert werden, die die Anforderungen nach Anhang I Kapitel VI Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erfüllen.“ zahnlos gemacht. Das Schlachtvieh darf also auch im Hochsommer bei hohen Temperaturen länger als 4 Stunden durch die Gegend gekarrt werden – denn es sind nur Nutztiere und dafür gewidmete Fahrzeuge.

    Es bleibt zu hoffen, dass dieser Irrsinn durch den Föderalismus abgemildert wird. Der Föderalismus, der es ja auch ermöglicht, einzelne Rassen in den Bundesländern zu verbieten oder mit unsinnigen Forderungen zu belegen, die zum Beispiel im Bereich der Hundesteuereinnahmen durch die Kommunen quasi alle 30km einer Änderung unterliegt.

    Quellen/Fußnoten:
    [1] Heimtierstudie 2019: Ökonomische und soziale Bedeutung der Heimtierhaltung in Deutschland Teil 1, September 2019
    [2] VDH-Welpenzahlen 2018: Mops: 282 Welpen; Französische Bulldogge: 154 Welpen
    [3] Abgleich der VDH-Welpenzahlen mit den bei Tasso registrierten Hunden der entsprechenden Rassen
  • PIRATEN für das bedingungslose Grundeinkommen

    PIRATEN für das bedingungslose Grundeinkommen

    Zur Ablehnung eines bedingungslosen Grundeinkommens durch den SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch:

    „Die Ablehnung eines Grundeinkommens durch Olaf Scholz zeigt erneut, dass die SPD nicht bereit ist, sich gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen zu stellen. Stattdessen verharrt die sogenannte Arbeiterpartei in den Grabenkämpfen des 19ten Jahrhunderts. Dass sich Arbeit in den letzten hundert Jahren grundlegend verändert hat, passt da einfach nicht ins Weltbild. Schon heute ist nur noch ein Bruchteil der Beschäftigten Industriearbeiter.
    Die Arbeitswelt 2020 ist nicht mehr vergleichbar mit der Arbeiterromantik, die bei der SPD zelebriert wird. Durch die nächsten Schritte in der Automatisierung und Digitalisierung sind viele Millionen Arbeitsplätze auch in Deutschland bedroht. Etliche CEOs der führenden Tech-Unternehmen befürworten daher ein Grundeinkommen, da sie diese Entwicklung kommen sehen. Ein Grundeinkommen ermöglicht eine sichere Existenz und bietet die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. In einer Zeit, in der die Vermögensverteilung immer weiter auseinanderdriftet, müssen neue Wege gefunden werden, Wohlstand gerecht zu verteilen. Grundeinkommenskonzepte zeigen Möglichkeiten für diese Umverteilung auf ohne Überwachung und Gängelung von Menschen.

    Allein der deutsche Finanzminister und Möchtegern-Kanzler wittert eine „neoliberale“ Verschwörung, die gleichzeitig auch noch unbezahlbar sein soll. Diese Schmähkritik an einem der wenigen Konzepte, die potenzielle Lösungen bereit hält, ist der Offenbarungseid sozialdemokratischer Politik in Deutschland. Denn es zeigt eindeutig, dass die SPD entweder nicht verstanden hat welche gewaltigen Veränderungen auf uns zukommen oder sie diese aus ideologischen Gründen ignoriert.“

    Die Piratenpartei fordert ein Grundeinkommen für alle. Im ersten Schritt sollen Kinder davon profitieren, um Kinderarmut nachhaltig zu beenden.

    Quellen/Fußnoten:
  • Schulschließungen – Schulöffnungen – Schulschließungen – …

    Schulschließungen – Schulöffnungen – Schulschließungen – …

    Am Freitag, 14.8.2020 wurde eine Nachricht veröffentlicht, welche die ersten fatalen Folgen politischer Fehlentscheidungen in Sachen Schulöffnungen aufzeigt. Innerhalb der ersten 48 Stunden mussten bereits 97 Schulen in ganz Deutschland wegen Coronainfektionen wieder schließen, Stand 18.8.2020 sind es bereits 200 wieder geschlossene Schulen und Kindergärten. Ein fehlendes Gesamtkonzept ist die Ursache.

    Die Piratenpartei AG Gesundheit und Pflege hält die Maskenpflicht in Schulen für essentiell, da Infizierte auch einen asymptomatischen Krankheitsverlauf haben können. Der Unterricht ohne Schutzmasken, ausreichende Abstandsregeln sowie andere üblichen Hygienevorschriften könnte die aktuell schon angespannte Situation weiter dramatisch verschlechtern. Auch wenn Eltern die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab dem 5. Schuljahr ablehnen, ist es wichtig, dass diese durchgehalten wird. Das Coronavirus ist hochgradig gefährlich, da Studien aus China und den USA zeigen, dass auch Kinder und Jugendliche betroffen sind. Sie erkranken schwer, sie sterben sogar. Genesene Kinder und Jugendliche können zudem unter Spätfolgen leiden. Hier in Deutschland wurden auch bereits Fälle dokumentiert [1,2,3].

    Um uns alle, Schüler, Lehrer und Angehörige zu schützen, müssen wir uns an die AHA-Regeln halten. Der Virus ist noch zu unbekannt und auch seine Wirkungen. Er schädigt Organe wie das Herz – sogar neurologische Schäden wurden beobachtet. Also müssen wir Menschen uns dem anpassen und vernünftig reagieren.

    Quellen:

    [1] https://www.sueddeutsche.de/wissen/covid-19-kinder-europa-1.4949207

    [2] https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-usa-fallstudie-kinder-100.html

    [3] https://www.merkur.de/welt/coronavirus-kinder-symptome-kawasaki-syndrom-ansteckung-infektion-covid-19-forschung-us-studie-zr-13744841.html

  • Position der Piratenpartei Russlands zur Lage im Unionsstaat der Russischen Föderation und der Republik Belarus

    Position der Piratenpartei Russlands zur Lage im Unionsstaat der Russischen Föderation und der Republik Belarus

    Die Piratenpartei Deutschland unterstützt die Bevölkerung in Belarus in ihren Streben nach Demokratie und dem Gestalten ihrer eigenen Zukunft. Wir sind sind hier mit unseren russischen Parteifreunden der Piratenpartei Russland einig in ihrem Statement zum Kampf für die Demokratie in ihrem Nachbarland.

    Position der Piratenpartei Russlands zur Lage im Unionsstaat der Russischen Föderation und der Republik Belarus:

    „Wir, Mitglieder und Unterstützer der Piratenpartei Russland, Bürger des Unionsstaats der Russischen Föderation und der Republik Belarus, verurteilen die Aktionen des autoritären Regimes, das die Macht an sich gerissen hat, indem es die Abstimmungsergebnisse explizit manipulierte, die Verfassung änderte, Methoden zur Einschüchterung von Oppositionsführern einsetzte und Gewalt gegen die einzige Machtquelle einsetzte – das Volk.
    Geleitet von Kapitel I des Vertrags zwischen der Russischen Föderation und der Republik Belarus vom 08.12.1999 „Über die Errichtung des Unionsstaats“ fordern wir nachdrücklich die Gewährleistung einer friedlichen und demokratischen Entwicklung der brüderlichen Völker gemäß den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts, einschließlich des Rechts auf Aufruhr gegen Tyrannei und Unterdrückung, garantiert durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

    Wir betrachten das Recht auf Zugang zum Internet und das Recht auf Information als grundlegende Menschenrechte und verurteilen uneingeschränkt die absichtliche Einschränkung von Informationen über Aktionen gegen die Menschen, die Anwendung von Gewalt gegen Vertreter der Medien und die absichtliche Schädigung der staatlichen Infrastruktur durch Ausschalten des Internets und anderer Kommunikationsformen.
    Wir unterstützen die Menschen in der Republik Belarus bei ihrem Streben nach Verwirklichung demokratischer Rechte und Freiheiten und garantieren im Falle einer direkten Anfrage moralische und technische Unterstützung.

    Wir glauben, dass Alexander Lukaschenko nicht Vorsitzender des Obersten Staatsrates des Unionsstaats der Russischen Föderation und der Republik Belarus sein kann und wir fordern den Staatssekretär des Unionsstaats auf, ein dringendes Treffen einzuberufen und die Frage der Ernennung einer Person zu diesem Posten zu erörtern, die das Volk der Republik Belarus als seinen Präsidenten betrachtet.

    Wir fordern die Völker der Welt, die den Weg der Demokratie unterstützen und sich an den Grund für die Schaffung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnern, auf, eine ausgewogene Bewertung der Ereignisse im Herzen Europas vorzunehmen und den Menschen in der Republik Belarus zu helfen, einen der wichtigsten Schritte in ihrer langen Geschichte voller Hoffnungen und Tragödien zu unternehmen.“

    Russische Originalversion:

    Позиция ППР по ситуации в Союзном Государстве РФ и РБ

    Мы, члены и сторонники Пиратской партии России, граждане Союзного Государства Российской Федерации и Республики Беларусь, осуждаем действия авторитарного режима, узурпировавшего власть путём явной манипуляции с результатами голосования, изменением Конституции, использования методов запугивания лидеров оппозиции, применением насилия против единственного источника власти – народа.

    Руководствуясь Главой I Договора между Российской Федерацией и Республикой Беларусь от 08.12.1999 “О создании Союзного Государства” мы призываем обеспечить мирное и демократическое развитие братских народов в соответствии с общепризнанными принципами и нормами международного права, в том числе права на восстание против тирании и угнетения, гарантированного Всеобщей декларацией прав человека.

    Мы считаем право на доступ в интернет и право на информацию базовыми правами человека и всецело осуждаем намеренное ограничение информации о действиях против народа, применение насилия к представителям средств массовой информации, намеренное нанесение вреда инфраструктуре государства путём отключения интернета и других видов связи.

    Мы поддерживаем народ Республики Беларусь в своём стремлении к реализации демократических прав и свобод и гарантируем в случае прямого запроса обеспечить моральную и техническую поддержку.

    Мы считаем, что Александр Лукашенко не может быть Председателем Высшего Государственного Совета Союзного Государства Российской Федерации и Республики Беларусь, и призываем Государственного Секретаря Союзного Государства созвать срочное собрание и поставить вопрос о назначении на данный пост человека, которого считает своим Президентом народ Республики Беларусь.

    Мы призываем народы мира, поддерживающие путь демократии, и помнящие причину создания Всеобщей декларации прав человека, дать взвешенную оценку происходящим в сердце Европы событиям и помочь народу Республики Беларусь сделать один из важнейших шагов в своей долгой, полной надежд и трагедий, истории.