Kategorie: Themenbereiche

  • Piratenpartei ist bereit zum Widerstand gegen gefährlichen Plan zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes

    Piratenpartei ist bereit zum Widerstand gegen gefährlichen Plan zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes

  • Piratenpartei fordert vollständige Digitalisierung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für politische Parteien!

    Piratenpartei fordert vollständige Digitalisierung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für politische Parteien!

    Wir Piraten setzen uns mit Nachdruck für eine grundlegende Reform des Bundeswahlgesetzes ein und haben deshalb, als Baustein, eine Petition zur vollständigen Digitalisierung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für politische Parteien mitgezeichnet. Ziel ist es, die Hürden für die Zulassung auf dem Wahlzettel zu senken und den demokratischen Prozess zu modernisieren.

    Aktuell sind im Bundeswahlgesetz 2000 Unterstützungsunterschriften pro Bundesland erforderlich, damit die Landesliste einer Partei als Wahlvorschlag anerkannt wird. Derzeit erfolgt die Sammlung dieser Unterschriften ausschließlich in papierbasierter Form – ein anachronistischer Prozess, der nicht nur ineffizient ist, sondern auch eine erhebliche Benachteiligung für Parteien darstellt, die primär im digitalen Raum organisiert sind.

    „Die Einführung einer digitalisierten Form der Unterschrift, beispielsweise durch die Nutzung von E-ID im Personalausweis, ist technisch problemlos umsetzbar. Dies würde nicht nur die strukturelle Benachteiligung digitaler Parteien beseitigen, sondern auch die Verwaltung in den Einwohnermeldeämtern von unnötigem bürokratischen Ballast befreien,“ so Dennis Klüver, stellvertretender Vorsitzender.

    Wir fordern alle politischen Entscheidungsträger auf, diese notwendige Änderung des Bundeswahlgesetzes schnellstmöglich zu unterstützen. Eine moderne Demokratie muss sich den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters anpassen und allen politischen Akteuren faire Chancen bieten.

    Die Petition an den Bundestag befindet sich hier: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_12/_16/Petition_175907.html

    Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 5. März.

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

  • Piratenpartei setzt Fokus der Gesundheitspolitik auf Prävention

    Am 18. Januar 2025 beschloss der erstmalig in dieser Form tagende Online-Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland mehrere Anträge der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit + Pflege zur Gesundheitspolitik. Im Mittelpunkt steht dabei der Ausbau der Prävention.[1] [2]

    Vorsorge soll zum Leitgedanken der handelnden Gesundheitsbehörden werden. Krankheitsfördernde Faktoren sollen durch evidenzbasierte Maßnahmen aktiv reduziert werden. So soll auch das Infektionsschutzgesetz seinem gesetzlichen Auftrag wieder nachkommen können. Dazu machen die PIRATEN konkrete Vorschläge:

    Im öffentlichen Gesundheitsdienst muss bei epidemisch auftretenden Erkrankungen grundsätzlich Eindämmung und Bekämpfung vor Mitigation (Flatten the curve) stehen.

    Impfungen gegen impfpräventable Krankheiten sollen für alle Altersgruppen, für die eine Zulassung der Impfstoffe durch die EMA vorliegt, von den Krankenkassen bezahlt werden.

    Screenings und Vorsorgeuntersuchungen zu Krebs-, Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, Geschlechts- und Muskelskelett-Erkrankungen sollen als effektive Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen ebenso grundsätzlich von den Krankenkassen bezahlt werden.

    Das Bundesgesundheitsministerium (kurz BMG) sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (kurz BZgA) sollen regelmäßig und umfassend auf evidenzbasierte Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten hinweisen. Im Fokus sollen dabei insbesondere Infektionskrankheiten stehen, die über Luft, Wasser, Nahrungsmittel oder Geschlechtsverkehr übertragen werden können.

    Maßnahmen zur verpflichtenden Lufthygiene in Innenräumen sind zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch die Atemluft in Innenräumen in die Arbeitsstättenverordnung aufzunehmen, in den Ländern analoge Regelungen in die Schul-, Jugendhilfe- und Heimgesetze.

    Das Schutzniveau aus der Arbeitsstättenverordnung muss auf Schulen und Weiterbildungseinrichtungen in dem Sinne ausgedehnt werden, dass die Schutzvorgaben auch für Lernende gelten, da insbesondere schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aufgrund der noch geltenden Präsenzpflicht keine Wahl haben, ob sie darauf verzichten können, schutzlos im Unterricht zu sitzen.

    Die Erreger Corona SARS-CoV-2 und Influenza werden der Liste von Infektionskrankheiten in §34 Abs. 1 IfSG hinzugefügt, die ein Betretungsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen nach sich ziehen.

    Oliver Ding, Mitautor der beschlossenen Anträge: „Prävention steht viel zu oft nur auf dem Papier. Bei der Abwicklung der Corona-Pandemie wurde dies überdeutlich: Millionen von gefährdeten Personen wurden von den handelnden Regierungen sprichwörtlich vor den Bus geworfen. Nicht nur wurden selbst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, wo das größte Bedrohungspotential besteht, effektive Schutzmaßnahmen wie Masken und Luftfilter verbannt. Auch wurden durch das Kleinreden der fortbestehenden Bedrohungslage Menschen dazu motiviert, Personen mit Masken verbal oder tätlich anzugreifen. Schattenfamilien wird so ihr Menschenrecht auf Teilhabe verwehrt.“

    Bereits im Januar 2024 empfahl der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland (vfa) aufgrund der hohen Krankenstände:

    „Investitionen in die Gesundheit und Präventionsmaßnahmen scheinen angesichts der Folgen schwerer Krankheitswellen gleichermaßen sinnvoll und wichtig. Sie reduzieren einerseits die individuellen Folgen von Krankheit. Andererseits stärken sie die Wirtschaftsleistung und damit das, was als Einkommen zur Verfügung steht.“[3]

    Reduzierte Krankheitsstände steigern die Produktivität und entlasten Gesundheitssysteme.[3] Somit fördern Investitionen in Präventionsmaßnahmen und saubere Luft nicht nur das Wohlbefinden der Arbeitnehmer, sondern sichern auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Wirtschaft.

    Darum freuen wir uns als Gesundheitspiraten umso mehr, dass unsere Wahlprogrammpunkte „Gesundheitsprävention ausbauen“[1] und „Gesetzliche Verpflichtung zur sauberen Raumluft“[2] angenommen wurden“, ergänzt Jeanine Brinks, Themenbeauftragte für Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland.

    Quellen:

    [1] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2025/Wahlprogramm#Gesundheitspr%C3%A4vention_ausbauen
    [2] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2025/Wahlprogramm#Gesetzliche_Verpflichtung_zur_sauberen_Raumluft
    [3] https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/macroscope/macroscope-hoher-krankenstand-drueckt-deutschland-in-die-rezession

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  • Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein

    Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein

    Piratenpartei legt Beschwerde wegen Zurückweisung vieler Landeslisten zur Bundestagswahl aufgrund unverhältnismäßiger Fristverkürzung ein

    Die Piratenpartei Deutschland hat gestern Beschwerde beim Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten zur Bundestagswahl eingereicht. Einige Landeswahlausschüsse hatten den Wahlvorschlag der Piratenpartei abgelehnt, da die geforderte Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt werden konnte. Grund hierfür ist eine extrem verkürzte Sammelfrist, die durch eine verspätete Rechtsverordnung zusätzlich verschärft wurde.

    Die Piratenpartei sieht in dieser doppelten Fristverkürzung einen schwerwiegenden Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien und die Grundsätze der demokratischen Wahlfreiheit. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde nicht nur gesetzlich vom 69. auf den 34. Tag vor der Wahl verkürzt, sondern durch das verspätete Inkrafttreten der Rechtsverordnung am 27. Dezember 2024 um weitere 11 Tage reduziert. Dies führte de facto zu einer rückwirkenden Anwendung der neuen Regelungen, was rechtlich unzulässig ist.

    „Die doppelte Fristverkürzung ist im weiteren und engen Sinne unverhältnismäßig und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die demokratischen Rechte der Piratenpartei und ihrer Unterstützer dar“, erklärt Dennis Klüver, Vorstandsmitglied der Piratenpartei und Vertrauensperson. „Wir fordern den Bundeswahlausschuss auf, diese Benachteiligung zu korrigieren. Die Legitimität unserer Demokratie darf nicht durch solche Verfahren untergraben werden.“

    Die Piratenpartei begründet ihre Beschwerde mit folgenden Punkten:

    Rechtsunsicherheit und unzulässige Fristverkürzung

    Die verspätete Verabschiedung und Inkraftsetzung der Rechtsverordnung hat zu erheblicher Unsicherheit geführt. Die bereits verkürzte Frist zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften wurde durch das späte Inkrafttreten der Verordnung weiter reduziert. Dies machte es der Piratenpartei unmöglich, die erforderlichen Unterschriften fristgerecht zu sammeln. Die 69-Tage-Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen war bereits am 16. Dezember 2024 abgelaufen, noch bevor die Verordnung in Kraft trat.

    Verletzung des Vertrauensschutzes

    Parteien und Wähler haben ein berechtigtes Vertrauen darauf, dass gesetzliche Regelungen rechtzeitig und in einem angemessenen Zeitraum bekannt gegeben werden. Die verspätete Veröffentlichung der Rechtsverordnung untergräbt dieses Vertrauen und gefährdet die demokratische Teilhabe.

    Verstoß gegen die Chancengleichheit

    Die verkürzte Frist benachteiligt kleinere Parteien wie die Piratenpartei, die über weniger Ressourcen verfügen als etablierte Parteien. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.

    Negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und politische Vielfalt

    Die unzureichende Zeitspanne zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften hat nachweislich dazu geführt, dass weniger Parteien zur Wahl zugelassen werden. Dies verringert die politische Vielfalt und beeinträchtigt die Wahlbeteiligung sowie das demokratische Engagement der Bürger.

    Forderung nach Nachbesserung

    Die Piratenpartei fordert den Bundeswahlausschuss auf, die Benachteiligung zu beheben und die Landeslisten der Piratenpartei zuzulassen. Die Partei verweist dabei auf ihre früheren Wahlteilnahmen und die damit verbundene politische Relevanz, die durch erzielte Wählerstimmen nachgewiesen werden kann.
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    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
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  • Piraten schließen sich Offenem Brief an: Für mehr Vertrauen in die elektronische Patientenakte (ePA)

    Piraten schließen sich Offenem Brief an: Für mehr Vertrauen in die elektronische Patientenakte (ePA)

    Berlin – Der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit hat einen offenen Brief veröffentlicht, der fünf entscheidende Schritte fordert, um das Vertrauen in die elektronische Patientenakte (ePA) zu stärken. Die Piratenpartei schließt sich der Forderung an. Dennis Klüver, stellv. Vorsitzender, betont: „Angesichts der jüngst aufgedeckten Schwachstellen wird deutlich, dass die bisherige Entwicklung der ePA von einer mangelhaften Sicherheitsarchitektur geprägt ist. Es nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung aus Zeitdruck oder politischem Kalkül ein unausgereiftes System auf die Bevölkerung loslässt. Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Sie müssen absolut sicher vor Missbrauch geschützt sein. Gesundheitsdaten sind noch wertvoller als Bankdaten.“ Der offene Brief skizziert fünf wesentliche Schritte, die notwendig sind, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die ePA zurückzugewinnen:

    Stärkung der Sicherheitsarchitektur: Es ist unerlässlich, eine robuste und durchdachte Sicherheitsinfrastruktur zu schaffen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.

    Transparente Kommunikation: Die Bundesregierung muss offen über die bestehenden Risiken und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der ePA informieren.

    Einbindung von Experten: Fachleute aus den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz sollten aktiv in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

    Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Unabhängige Prüfstellen sollten eingerichtet werden, um kontinuierliche Evaluierungen der Sicherheitsstandards durchzuführen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

    Aufklärung der Bevölkerung: Um das Vertrauen in die ePA zu fördern, sind umfassende Informationskampagnen erforderlich, die den Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechte im Umgang mit Gesundheitsdaten näherbringen.

    Nur durch gemeinsames Handeln kann das notwendige Vertrauen geschaffen werden, damit die elektronische Patientenakte ihren potenziellen Nutzen entfalten kann. Die digitale Souveränität des Einzelnen muss gewährleistet werden. Bis dahin bleibt nur ein persönlicher Widerspruch.

    Link zum Offenen Brief https://www.inoeg.de/offenerbrief-epa-2025/

  • Piratenpartei fordert Neustart bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Berlin, 1. Januar 2025
    Die Piratenpartei schließt sich der Kritik des Chaos Computer Clubs (CCC) an der elektronischen Patientenakte (ePA) an und fordert einen sofortigen Stopp der aktuellen Implementierung. Trotz mehrfacher Hinweise auf gravierende Sicherheitsmängel plant die Bundesregierung, die ePA ab Januar 2025 für alle Versicherten ohne deren ausdrückliche Zustimmung einzuführen.

    „Es ist unverantwortlich, die sensiblen Gesundheitsdaten von über 70 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in einer zentralen Datenbank zu speichern, ohne dass die Sicherheit dieser Daten gewährleistet ist“, erklärt Dennis Klüver, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. „Die bisherigen Tests haben gezeigt, dass unberechtigte Personen mit minimalem Aufwand massenhaft auf diese Daten zugreifen können. Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Vertrauen der Menschen in digitale Lösungen.“

    Der CCC hat in seinen Analysen mehrfach demonstriert, wie leicht gültige Heilberufs- und Praxisausweise sowie Gesundheitskarten Dritter beschafft und damit unberechtigter Zugriff auf Gesundheitsdaten von zig Millionen Menschen in Deutschland erlangt werden kann.[2] Zudem ermöglichen Mängel in der Spezifikation der ePA die Erstellung von Zugriffstoken für Akten beliebiger Versicherter, ohne dass die entsprechenden Gesundheitskarten präsentiert werden müssen. [3] Dies öffnet Kriminellen Tür und Tor für den massenhaften Datenmissbrauch.

    „Die Einführung der ePA in ihrer jetzigen Form ist ein Experiment am lebenden Bürger, das wir nicht akzeptieren können“, so Klüver weiter. „Wir fordern eine unabhängige und belastbare Bewertung der Sicherheitsrisiken, eine transparente Kommunikation der Risiken gegenüber den Betroffenen und einen offenen Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus der ePA. Nur so kann eine vertrauenswürdige digitale Infrastruktur entstehen, die den individuellen Sicherheitsbedarf der Versicherten berücksichtigt.“

    Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürger
    Für alle, die sich nicht sicher sind, ob sie der elektronischen Patientenakte widersprechen sollen, bietet die Webseite von Patrick Breyer [1] eine detaillierte Anleitung, wie der Widerspruch eingereicht werden kann.

    Quellen:
    [0] 38C3 – https://media.ccc.de/
    [1] www.patrick-breyer.de/soll-ich-der-elektronischen-patientenakte-widersprechen-und-wie-geht-das/
    [2] https://netzpolitik.org/2024/chaos-communication-congress-das-narrativ-der-sicheren-elektronischen-patientenakte-ist-nicht-mehr-zu-halten/
    [3] https://www.heise.de/news/38C3-Weitere-Sicherheitsmaengel-in-elektronischer-Patientenakte-fuer-alle-10220617.html
    [4] https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/ccc-sieht-sicherheitsluecken-bei-der-epa

  • Themenabend Organspende

    Themenabend Organspende

    Die Arbeitsgemeinschaft (kurz AG) Gesundheit + Pflege [1] der Piratenpartei Deutschland lädt zur Onlineveranstaltung „Themenabend Organspende“* ein,

    am Mittwoch, den 04.12.2024, ab 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

    Der erste Gastvortrag wird gehalten durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (kurz DSO) [2], der zweite Vortrag ist ein Vortrag einer Betroffenen, hier Tatjana Kordić Aguiar [3]. Danach ist ausreichend Zeit für Fragen
    und natürlich für eine Diskussionsrunde.

    Hier unsere vorläufige Tagesordnung im Detail:

    • 19:00 Uhr Begrüßung und Erläuterung des Ablaufes
    • 19:15 – 19:30 Uhr Gastvortrag der DSO [2]
    • 19:30 – 19:45 Uhr Vortrag einer Betroffenen, hier Tatjana Kordić Aguiar [3]
    • 19:45 Uhr Beginn der Frage- und Diskussionsrunde
    • 20:45 Uhr Schlusswort, Danksagung und Verabschiedung der Fachleute und Gäste<
    • 21:00 Uhr Ende der Onlineveranstaltung «Themenabend Organspende»

    Wie läuft das im Big Blue Button ab?

    • Fragen können sowohl im Chat als auch mündlich gestellt werden.
    • Bei mündlichen Fragen bitten wir die Funktion «Wortmeldung» bzw. «Hand heben» im Big Blue Button zu nutzen. Unsere Moderatoren achten sowohl auf die Rededominanz als auch entsprechend auf die Fragen im Chat, die dann durch die AG und die Moderatoren vorgelesen werden.
    • Die Funktion «Wortmeldung» bzw. «Hand heben» gilt auch für die anschließende Diskussion.

    Die AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland freut sich über deinen Besuch der Veranstaltung und dein Interesse an der Thematik Organspende.

    • Die Onlineveranstaltung „Themenabend Organspende“ wird nicht aufgezeichnet oder ausgestrahlt (gestreamt).
    Das Aufzeichnen dieser Onlineveranstaltung „Themenabend Organspende“ durch Dritte ist nicht gestattet!

    Quellen:
    [1] https://gesundheitspiraten.de/
    [2] https://dso.de/
    [3] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzerin:TatKor

    • Jamshid Sharmad – Hingerichtet, nicht vergessen

      Das iranische Justizportal Misan verkündete heute die Vollstreckung der Hinrichtung des Deutsch-Iraners Jamshid Sharmad. Damit wurde das 2023 erlassene Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner vollzogen. Der in den USA lebende Journalist wurde im Sommer 2020 in Dubai von iranischen Agenten entführt und nach seiner Folterung im Iran von einem Revolutionsgericht in Teheran wegen „Korruption auf Erden“ zum Tode verurteilt. Sharmad besaß neben der iranischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Seine Angehörigen, allen voran seine Tochter Gazelle Sharmad setzten sich vehement für seine Freilassung ein und wendeten sich wiederholt an die Bundesregierung, sowie an den Bundeskanzler Olaf Scholz direkt, mit der eindringlichen Aufforderung, sich für einen deutschen Staatsbürger einzusetzen. Vergeblich, wie wir heute erfahren haben.

      „Es ist wenig überraschend, dass Jamshid Sharmad heute, nach dem israelischen Angriff auf den Iran, hingerichtet wurde. Das islamische Mullahregime muss Stärke zeigen. Den Menschen im Iran gegenüber, aber auch gegenüber dem Westen. Anders kann die Schwäche nicht überspielt werden, welche die israelischen Streitkräfte aufseiten der Islamischen Republik offenbart haben.“ so Borys Sobieski, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

      „Wir stehen fest an der Seite des iranischen Volkes und trauern um Jamshid Sharmad. Unsere Gedanken sind insbesondere bei seinen Angehörigen. Frau, Leben, Freiheit!“ so Sobieski weiter.

      Ihr Ansprechpartner:

      Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
      Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
      Piratenpartei Deutschland
      Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

      E-Mail: presse@piratenpartei.de
      Web: www.piratenpartei.de/presse

      Telefon: 030 / 60 98 97 510

      Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: https://redesign.piratenpartei.de/category/pm/