Kategorie: Themenbereiche

  • PIRATEN warnen vor Ausverkauf der Patientendaten

    PIRATEN warnen vor Ausverkauf der Patientendaten

    Bereits kommenden Donnerstag soll das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen. So sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Telemedizin gestärkt werden. Besonders brisant: zusätzlich sieht das Gesetz vor, die persönlichen Daten aller gesetzlich Versicherten an den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzuleiten.

    Unter § 303b „Datenzusammenführung und -übermittlung“ im Antrag zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird konkret gefordert, dass

    1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,
    2. Angaben zum Versicherungsverhältnis,
    3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a und 302,
    4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und
    5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern
    an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle weitergeleitet werden.

    Dieser wiederum übermittelt die Daten (ohne das Versichertenkennzeichen) an ein Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datensätze sollen mit einer Arbeitsnummer gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden kann. Allerdings soll eine Liste beigefügt werden, welche diese Arbeitsnummern wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet.

    Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in § 303d) wird zudem ermächtigt, Anträge auf Datennutzung zu prüfen, die Daten zugänglich zu machen und „das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren“.

    „Es ist zu befürchten, dass die höchst persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett schutzlos sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen Interessen. Es ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu begründen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf unserer Daten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinnehmen dürfen,“

    warnt Anja Hirschel, Stadträtin in Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

    Auf technische Details wie Verschlüsselung usw. wird nicht eingegangen. Deren Klärung obliegt dem Spitzenverband selbst. „Das Nähere zur technischen Ausgestaltung der Datenübermittlung nach Satz 1 vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den nach § 303a Absatz 1 Satz 2 bestimmten Stellen spätestens bis zum 31. Dezember 2021.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Ein Widerspruchsrecht wird ebenso nicht erwähnt; dies wäre aber dringend erforderlich.

    Vergleicht man den Gesetzesentwurf mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) beschlossen 2013, so fällt auf:
    Das Krebsregister hält die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschließlich dazu, die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern. Es dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme möglich.

  • Erhöhung der Luftverkehrsabgabe

    Erhöhung der Luftverkehrsabgabe

    Das Flugzeug ist ein modernes Verkehrsmittel, mit dem schnell große Entfernungen zurückgelegt werden können. Jedoch stellt der Luftverkehr eine erhebliche Belastung unserer Umwelt dar. Der Preiskampf aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs führte in Europa zu nicht kostendeckenden Billigflügen für wenige Euros, die entsprechende Verhaltensänderungen beim Verbraucher bewirkten. Städtereisen liegen im Trend, dauern nur wenige Tage und werden oft per Flugzeug durchgeführt.

    Artikel 24 des internationalen Luftfahrtabkommens von Chicago aus dem Jahre 1944 hat dazu geführt, dass weder Kerosin besteuert, noch die Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge erhoben wird. Aufgrund der Bedeutung dieses Vertrages für die internationale Luftfahrt erscheinen kurzfristige Änderungen nicht umsetzbar.

    Die 2011 eingeführte deutsche Luftverkehrsabgabe stellt jedoch eine relativ einfache Möglichkeit dar, mit einer nationalen Abgabe eine Lenkungsfunktion auszuüben. Diese Abgabe wird beim Abflug von einem deutschen Flughafen erhoben, sofern es sich nicht um einen Zwischenstopp handelt. Im Jahre 2019 betrug die Luftverkehrsabgabe für Kurzstrecken 7,38 EUR, für Mittelstrecken 23,05 EUR und für Langstrecken 41,49 EUR. Insgesamt führt dies in 2018 zu Einnahmen in Höhe von 1,2 Mrd EUR.

    In ihrem neuesten Entwurf plant die Bundesregierung, nachdem zuvor noch niedrigere Erhöhungen geplant waren, ab dem 01. April 2020 die Abgabe auf 13,03 EUR / 33,01 EUR / 59,43 EUR zu erhöhen. Auf ein ganzes Jahr bezogen würden sich somit diese Einnahmen bei gleichbleibender Nachfrage auf ca. 1,9 Mrd EUR erhöhen.

    Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten auf einheitlich 7% gesenkt werden. Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe um 700 Mio EUR orientiert sich somit an den zu erwartenden Mindereinnahmen der Mehrwertsteuer-Absenkung der Bahnpreise. Eine Lenkungswirkung und somit eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist bei dieser Vorgehensweise nicht zu erwarten.

    Die AG Umwelt der Piratenpartei schlägt eine einheitliche Luftverkehrsabgabe in Höhe von 42 EUR vor, um insbesondere Kurzstreckenflüge (Anteil: über 80%) zu verteuern und die Erhebung der Abgabe zu vereinfachen. Auf diesem Wege würden ca. 4 Mrd. EUR eingenommen, die zweckgebunden für die Verbesserung der Infrastruktur von Bahn und öffentlichem Nahverkehr verwendet werden sollten. Weder eine pauschale CO2-Steuer noch der Handel mit CO2-Zertifikaten steht in einem angemessenen Verhältnis zu den speziell vom Flugverkehr verursachten Emissionen. Dies sei an zwei Beispielen erläutert.

    1. Die Lufthansa verursachte 2018 einen durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 94,7 g pro Flugpassagierkilometer, auf Kurzstrecken betrug dieser 154,4 g/km. Ein Linienflug mit Lufthansa von München nach Frankfurt würde pro Person 300 km x 154,4 g/km = 46,32 kg, also 0,04632t CO2, ausstoßen. Bei einem CO2-Zertifikatepreis von 25 EUR/t wären das ca. 1,16 EUR, bei 50 EUR/t 2,32 EUR.
    2. Betrachtet man einen Billigflieger wie Ryanair, so benötigt dieser jedoch nur 67g je Passagierkilometer. Ein Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Mallorca entspricht einer Entfernung von ungefähr 2500 km. Bei 67 g/km werden somit 0,1675 t CO2 ausgestoßen. Das entspricht bei einem CO2-Preis von 50 EUR/t 8,38 EUR pro Passagier. Mit diesen Kleinbeträgen kann der Schaden, den Flugreisen verursachen, nicht vermindert werden.

    Bleibt die Frage, warum der Lufthansa-Flug deutlich schädlicher ist, als ein Flug mit Ryanair. An den Flugzeugen liegt es nicht unbedingt. Auch die Lufthansa bringt es auf der Langstrecke auf 88,10g je Passagierkilometer. Sieht man sich die Ferienflieger an, dann liegen die CO2-Werte teilweise noch unter denen von Ryanair.
    Den Ruf der sauberen Airline scheint man sich erarbeiten zu können, indem man mit Billigtickets möglichst alle Plätze besetzt. Denn jedes auch noch so billig verkaufte Ticket senkt den CO2-Ausstoß pro Passagierkilometer. Auf der anderen Seite treiben schlecht ausgelastete Flugverbindungen den Verbrauch pro Passagier nach oben. Die Lufthansa bietet von München nach Frankfurt an Werktagen stündliche Verbindungen mit entsprechend schlechter Auslastung an.

    In der Luftfahrtbranche muss ein Umdenken stattfinden, damit auch noch morgen Flüge stattfinden können.
    Eine Luftverkehrsabgabe von pauschal 42 EUR würde dazu führen, dass die Kapazitäten im Flugverkehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden würde.

    Nur wenn Fliegen einen angemessenen Preis bekommt, kann CO2 eingespart werden.

  • Mehr Bürgerbeteiligung am Strommarkt

    Mehr Bürgerbeteiligung am Strommarkt

    Das Ausbautempo für Erneuerbare Energiequellen genügt bei weitem nicht, um die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung formulierten Ziele zu erreichen. Ein Grund für die Verzögerungen ist die deutsche Gesetzgebung, die Bürgerenergie eher behindert, statt sie effektiv zu fördern. Änderungen an diesem Zustand sind jedoch in greifbare Nähe gerückt. Jüngste Beschlüsse des Europäischen Parlaments räumen der Beteiligung der Bürger und kleinerer Energieversorger am Energiemarkt deutlich mehr Möglichkeiten ein. Dieses Beschlüsse sind auch für Deutschland bindend und müssen zeitnah umgesetzt werden.

    Wenn Kleingärtner Obst und Gemüse zur Eigenversorgung anbauen und dann auch tatsächlich im eigenen Haushalt verbrauchen – daran stört sich niemand. Selbst wenn diese Kleingärtner ihre Produkte in geringem Umfang verkaufen, drückt der Fiskus ein Auge zu. Das finden wir in Ordnung. Eigenversorgung mit frischem Obst und Gemüse kann ein Beitrag zu einer gesünderen Lebensweise sein. Wieso dieses bewährte Modell nicht für private Stromerzeugung zur Eigenversorgung gilt, ist eine der Fragen, die wir uns bei der Betrachtung der Organisation des deutschen Strommarktes stellen. Im Gegensatz zu den anderen Fragen ist sie relativ leicht verständlich, daher fangen wir mit ihr an.

    Die Steuern und Abgaben auf selbst produzierten Strom

    Betreiber einer Photovoltaik- oder einer kleinen Windkraftanlage gelten als Unternehmer und unterliegen daher der für Unternehmen gültigen Gesetzgebung, es sei denn, sie verzichten komplett auf Einspeisung (= Stromverkauf) in das öffentliche Stromnetz. Das bedeutet u.a., dass sie für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom zumindest Einkommenssteuer für „Selbstentnahme“ zahlen müssen. Haben sie die für Kleinunternehmer gültige Umsatzsteuerregelung nicht in Anspruch genommen, fällt auch Umsatzsteuer an. Das unterscheidet die Betreiber kleiner Energieerzeugungsanlagen vom Kleingärtner: Unversteuerte Eigenversorgung hier wäre ungesund … für den Staat. Die prinzipielle steuerliche Gesetzgebung ist rechtlich absolut nachvollziehbar, auch wenn sie im Vollzug je nach regionalem Finanzamt zuweilen seltsame Blüten treibt. Bestimmte Webseiten helfen potentiellen Interessenten, Licht ins Dunkel zu bringen.

    Die Behinderung kleiner Energieerzeuger beginnt aber spätestens mit der 10 Kilowatt Peak (kWP)-Regelung für PV-Anlagen. Liegt die Leistung einer Photovoltaikanlage über dem genannten Wert, muss der Betreiber für seinen selbst verbrauchten Strom anteilig EEG-Umlage zahlen. Sollte die EEG-Umlage nicht eigentlich der Förderung der Erneuerbaren dienen?
    Die 10 kWP-Regelung verhindert insbesondere die Installation von PV-Anlagen mittlerer Kapazität. Die meisten Einfamilienhäuser bieten nicht genügend Dachfläche für 10 kWP und sind deshalb von diesem ziemlich fragwürdigen Gesetz nicht betroffen, die sogenannten Mieterstromanlagen hingegen schon. Gleich, ob Vermieter oder Mieter in einem genossenschaftlichen Ansatz das Heft in die Hand nehmen – aufgrund der aktuellen Gesetzeslage stellen sich derartige Anlagen nur selten als wirtschaftlich für die Betreiber dar. Hinzu kommen massive bürokratische Hürden, die überwunden werden müssen, um sie letztendlich in Betrieb nehmen zu können.

    Insofern müssen wir uns nicht wundern, dass Dachflächen größerer Wohnquartiere bislang nur wenig für Solaranlagen genutzt werden. Gerade diese freien Flächen könnten aber einen großen Beitrag zur Energiewende liefern.
    Übrigens verbietet die EU in einer Richtlinie aus dem Jahre 2018, den Eigenverbrauch von Strom aus PV-Anlagen bis 30 kWP mit Abgaben zu belasten. Diese Richtlinie ist eigentlich bis 2020 in nationales Recht umzusetzen. Uneigentlich hat sich unser Wirtschaftsminister Peter Altmaier vehement dafür eingesetzt, dass es in Deutschland bis 2026 bei der 10 kWP-Regelung bleibt. Der Faktor 3 für die Freistellung von Abgaben könnte die Energielandschaft Deutschlands gehörig durcheinanderwirbeln. Ein spürbarer Zuwachs bei mittleren PV-Anlagen wäre von großem volkswirtschaftlichem Nutzen und würde uns den gesteckten CO2-Emissionszielen näher bringen.
    Die Piratenpartei steht für dezentrale Energieerzeugung und Netze in Bürgerhand – und fordert daher die fristgerechte Umsetzung dieser EU-Richtlinie bis Ende 2020.

    Die Windkraftbranche…

    …hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Auch in diesem Bereich haben diverse Novellierungen des EEG zu einer Stärkung der Position große Anbieter (Energieversorger, Fonds und Banken, Projektierungsfirmen) gegenüber Bürgerenergiegenossenschaften geführt. Beliebter Trick dabei: Diese Anbieter gründen selbst Bürgerenergiegenossenschaften, um in den Genuss der tatsächlich gesetzlich verbrieften Bevorzugung solcher Genossenschaften beim Erteilen des Zuschlags für ein Windenergie-Projekt zu kommen. Echte Bürgerenergiegenossenschaften haben gegen die Angebote solcher Scheinkonstrukte von vornherein keine Chance.

    Neue EU-Gesetzgebung

    Am 05.06.2019 wurde die Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt neu gefasst. Dort findet sich ganz Erstaunliches. Eine der Motivationen, die vorherige Verordnung zu novellieren, lautet wie folgt:

    „Ziel der Energieunion ist es, die Endkunden — Haushalte und Unternehmen — mit sicherer, gesicherter, nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und erschwinglicher Energie zu versorgen.“… „Der Elektrizitätsbinnenmarkt, der seit 1999 schrittweise geschaffen wird, soll allen Verbrauchern in der Union eine echte Wahl ermöglichen, neue Geschäftschancen für die Unternehmen eröffnen sowie den grenzüberschreitenden Handel fördern und auf diese Weise Effizienzgewinne, wettbewerbsfähige Preise und eine höhere Dienstleistungsqualität bewirken und zu mehr Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit beitragen.“

    Dieser Ansatz der Bürgerbeteiligung klingt aus Sicht der PIRATEN sehr gut. Die dazu geplanten Maßnahmen halten wir für geradezu revolutionär. Diese sind in einer weiteren Verordnung beschrieben. Artikel 15, Absatz (1) beginnt dort mit den Worten:
    „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Endkunden das Recht haben, als aktive Kunden zu handeln, ohne unverhältnismäßigen oder diskriminierenden technischen Anforderungen, administrativen Anforderungen, Verfahren, Umlagen und Abgaben sowie nicht- kostenorientierten Netzentgelten unterworfen zu werden.“

    Das sind ganz neue und ganz richtige Töne. Artikel 16 dieses Dokumentes befasst sich dann explizit mit Bürgerenergiegemeinschaften und räumt ihnen sehr viel umfangreichere Rechte ein, als sie derzeit für diese „Exoten“ auf dem deutschen Strommarkt bestehen. Peter Altmaier dürfte speziell die Lektüre dieses Artikels nicht gefallen, zumal die gesamte Verordnung bereits per 31.12.2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Vielleicht muss er erneut nach Brüssel reisen und um Aufschub für Deutschland bitten. Wir werden das beobachten.

    Die neue europäische Gesetzgebung bietet insgesamt große Chancen, den im Sinne großer Anbieter überregulierten Strommarkt Deutschlands zu entflechten und einen tatsächlich freien Markt, an dem alle Teilnehmer gleichberechtigt mitwirken können, zu etablieren. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass die Strompreise tatsächlich wieder sinken, nachdem sie aufgrund der Ausübung der Interessen Einzelner in den letzten zwanzig Jahren nur die Richtung aufwärts kannten.

    Weitere Quellen:
    energiezukunft: EEG-Novelle behindert Energiegenossenschaften
    photovoltaikforum: Fragen zur 10KWp Grenze
    photovoltaik-web: Vergütung für den erzeugten Solarstrom
    pv-magazine: Quaschning: Stoppt den Photovoltaik-Eigenverbrauch und macht die Dächer voll

  • „Staatsinternet“ vor den Türen der EU – RuNet wird Wirklichkeit

    „Staatsinternet“ vor den Türen der EU – RuNet wird Wirklichkeit

    Das Schreckgespenst eines staatlich komplett kontrollierten und überwachten Internets wird ab November auch an der östlichen EU-Grenze Realität. Die russische Regierung wird fortan mindestens einmal jährlich die Internetverbindung des Landes zum Rest der Welt testweise abschalten, um die Funktionalität ihres RuNets zu testen. In den vergangenen Jahren wurden diverse Gesetze eingeführt, die unter anderem ausländische Unternehmen dazu verpflichten, dem russischen Staat Code und Nutzerdaten offenzulegen. Da dies nicht alle Unternehmen freiwillig tun, wie zum Beispiel Telegram, das aufgrund seiner Weigerung in Russland verboten ist, versucht der Staat dies durch die komplette Kontrolle des Datenflusses zu erzwingen. Folglich könnten zukünftig bei Unruhen gegen die Regierung gezielt Plattformen abgeschaltet oder unerreichbar gemacht werden, um die online Vernetzung von Dissidenten zu verhindern.

    Auch in Deutschland gibt es Stimmen, die solche illiberalen Maßnahmen gutheißen. Erst vor einem Monat forderte Thomas Tschersich, Cyberabwehrchef der Telekom, „digitale Grenzkontrollen“, also ein EU-Net nach Vorbild Russlands, welches man vom Rest der Welt abschalten könne. Im Februar sagte Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, zur Eröffnung des 22. europäischen Polizeikongresses, dass das Darknet nur in autoritären Staaten nützlich sei, aber in einer „freien, offenen Demokratie … keinen legitimen Nutzen“ hätte.

    „Das Internet ermöglicht uns heute aufgrund seiner Offenheit den Zugang zu Wissen auf der ganzen Welt. Das Netz lässt durch seine Grenzenlosigkeit Menschen zusammenrücken. 50 Jahre nach dem Ursprung des Internets für die Menschen in einem Land ein komplett überwachtes Netz aufzubauen, von dem sich Staaten bemühen, es zusätzlich räumlich zu begrenzen, läuft dem Geist des Netzes zuwider und ignoriert die Errungenschaften der letzten Dekaden, die durch gerade diese Offenheit entstanden sind,“

    konstatiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

  • Digitale Transformation wird Priorität der Europafraktion Grüne/Europäische Freie Allianz

    Digitale Transformation wird Priorität der Europafraktion Grüne/Europäische Freie Allianz

    Die Piratenabgeordneten im Europäischen Parlament und andere Abgeordnete haben die Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz überzeugt, die „digitale Transformation“ zu einer der sechs wichtigsten politischen Prioritäten zu machen, die in den nächsten fünf Jahren behandelt werden sollen. Dies wird sowohl für die Arbeit der Fraktion als auch für die gesamte Agenda des Europäischen Parlaments von großer Bedeutung sein.

    „Obwohl es wie eine kleine Sache aussieht, ist es ein großer Erfolg, und ich genieße es genauso sehr wie meine Wahl zum Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments vor drei Monaten. Das bedeutet, dass die Digitale Agenda nicht mehr als Beiwerk angesehen, sondern vorausschauend geplant wird, von einem Expertenteam aus der gesamten Fraktion bearbeitet. Jedem Thema der digitalen Transformation wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dieser Schritt ermöglicht es uns, die Versprechen, die wir unseren Wählerinnen und Wählern vor den Wahlen gegeben haben, umzusetzen,“

    erklärt Marcel Kolaja, tschechischer Piratenabgeordnete und Vizepräsident des Europäischen Parlaments.

    Die Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz hat sich in ihrem letzte Woche beschlossenen Arbeitsdokument das Ziel gesetzt, dass Europa bis 2024 eine führende Rolle in der digitalen Politik und im Bereich der künstlichen Intelligenz auf der Grundlage von Grundrechten, Nichtdiskriminierung und Inklusivität übernehmen soll. In dem Dokument heißt es, dass Europa den globalen Kampf gegen Massenüberwachung – sei es durch Staaten oder Unternehmen – anführen müsse.

    „Lasst uns der Massenüberwachung ein Ende setzen. Ihre abschreckende Wirkung schadet Zivilgesellschaft und Aktivismus. Menschenrechte und Grundfreiheiten werden im Namen von Innovation und / oder Sicherheit oft vergessen, aber ihr Schutz ist ein Grundanliegen für Piraten,“

    ergänzt der deutsche Piratenabgeordnete und Jurist Dr. Patrick Breyer.

    Das Potenzial der digitalen Technologien zu nutzen und in den Dienst der Menschen zu stellen, soll Leitlinie bei der Gestaltung der betroffenen Politikfelder sein. Das bedeutet: Schutz der Demokratie und der Grundrechte bei Big Data, Tracking und Profilerstellung, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch KI sowie Schutz der Nutzerrechte bei der künftigen Internetregulierung. Schließlich gilt es, sich auf große digitale Unternehmen zu konzentrieren, um dezentrale Innovationen zu schützen.

    „Alle diese Themen sind inzwischen nicht mehr nur eine Priorität der vier Piratenabgeordneten, sondern aller 73 Mitglieder der Fraktion der Grünen / EFA,“

    so Kolaja abschließend.

  • Umweltschädliche Subventionen abschaffen

    Umweltschädliche Subventionen abschaffen

    Wenn die öffentliche Hand Geld an die Wirtschaft vergibt, spricht man von Subventionen. Sie werden im Allgemeinen gewährt, um bestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen zu fördern oder neuen Technologien zum Durchbruch zu verhelfen. Subventionen greifen folglich per Definition in den freien Markt ein. Dies führt auch immer wieder zu internationalen Verwerfungen. Dennoch können sie, zeitlich begrenzt, sinnvoll sein. Leider verhält es sich mit staatlichen Zuwendungen ähnlich wie mit Steuern – sie per Gesetz zu beschließen geht recht schnell, sie wieder los zu werden, gestaltet sich dagegen deutlich schwieriger.

    Welche Subventionen belasten unsere Umwelt?

    Das Umweltbundesamt erörtert diese schädlichen Subventionen ausführlich in einem 124-seitigen Dokument.
    Die Kurzfassung, bezogen auf das Jahr 2012, findet man hier. Die Behörde weist direkt einen Betrag von über 57 Mrd. Euro aus, der in diesem Jahr für Markteingriffe gezahlt wurde, die ökologisch bedenklich sind. Daneben gibt es einige mit „n.q.“ = „nicht quantifizierbar“ gekennzeichnete Zeilen in der Aufstellung des Umweltbundesamtes, die darauf hinweisen, dass 57 Mrd. noch nicht die gesamte Wahrheit sind.
    Die Zahlen haben sich seit 2012 nur wenig geändert, weil die Gesetzeslage heute im Wesentlichen die gleiche ist wie vor sieben Jahren.

    Wir haben unserer Forderung diese Tabelle des Umweltbundesamtes zugrunde gelegt. Unserer Meinung nach könnte die öffentliche Hand rund 42 der 57 Mrd. einsparen oder besser noch in umweltdienliche Förderungen umleiten. Folgende Positionen werden nur selten in den Medien thematisiert und wirken so anachronistisch, dass man sich beim Lesen der Liste ernsthaft die Frage stellt, warum das Klimakabinett in seinem Papier nicht darauf eingeht:

    Exemplarischer Auszug aus der Liste des Umweltbundesamtes:

    • Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft 1.178 Mio.
    • Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe 2.182 Mio.
    • Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren 1.333 Mio.
    • Energiesteuervergünstigungen für Kohle 100 Mio.
    • Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff 7.353 Mio.
    • Energiesteuerbefreiung des Kerosins 7.083 Mio.
    • Pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen – mindestens 3.100 Mio.
    • Umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen in Land- und Forstwirtschaft – mindestens 5.200 Mio.

    In ihrer Umweltschädlichkeit „nicht quantifizierbar“ sind u.a. die EU-Agrarförderungen. Für vernachlässigbar halten wir sie allerdings definitiv nicht.

    Fragen, die gestellt werden müssen

    Die Betrachtung des hier nur kurz skizzierten Gesamtbildes von Subventionen, die den CO2-Ausstoß befördern, statt ihn zu verringern, zeigt deutlich Handlungsbedarf auf.

    PIRATEN sind ja nicht marktradikal – trotzdem gestatten wir uns den Hinweis, dass bestimmte Politiker, die sich zu anderen Anlässen gerne als Verteidiger des freien Marktes aufspielen, recht zögerlich agieren, wenn es um den Rückbau von umweltschädlichen Eingriffen in genau diesem Markt geht. Wo sind die Profis, wenn man sie mal braucht? Könnte ihre Professionalität etwa durch diverse Interessen ihrer Kernwählerschaft und Sponsoren getrübt sein?

    Nächste Frage:

    Warum redet man in Regierungskreisen zuerst über neue Steuern und Abgaben, die wiederum nur die breite Mehrheit der Bevölkerung belasten? Warum kommt man nicht einfach mal auf die Idee, den Handlungsspielraum des Staates zu vergrößern, indem man „Negativsteuern“ für Unternehmen zur Disposition stellt? Ist „Wir tun was!“ die einzige Botschaft, die beim Publikum ankommen soll? Das wird auf die Dauer nicht genügen. Es gibt immer mehr Menschen, die wissen wollen, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden.

    Wir sind uns durchaus bewusst, dass der Wegfall von Vergünstigungen für die Industrie zu Preissteigerungen für CO2-intensive Waren und Dienstleistungen führen würden. Das soll auch so sein. Das im Zuge der Abschaffung dieser Vergünstigungen eingesparte Geld zum Teil dafür zu verwenden, die Bürger an anderen Stellen zu entlasten, halten wir für einen notwendigen Schritt.

    Wir PIRATEN sind der Überzeugung, dass die Subventionspolitik zukünftig umweltdienlich und nachhaltig gestaltet werden muss.

  • Halle: auf dem rechten Auge blind!

    Halle: auf dem rechten Auge blind!

    In Folge des rechtsradikalen Terroranschlags in Halle gibt es vermehrt Zwischenrufe deutscher Politiker in den Medien, die Videospielen und Videospielkultur eine Mitschuld einräumen.

    Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei kommentiert:

    „Der rassistische Terroranschlag von Halle hat uns alle schwer getroffen. Wieder einmal rechter Terror in Deutschland, wieder ist er gegen Juden und Muslime gerichtet. Die Suche nach Erklärungen ist nach einem solchem Terroranschlag verständlich. Es wäre zu begrüßen, wenn jetzt auch unbequeme Wahrheiten angesprochen werden, um der nun wieder bestätigten rechten Ideologie, die hinter dem Anschlag stand, entgegen zu treten.“

    „Anstatt erneut der rechten Szene zu signalisieren, dass sie in Deutschland weitestgehend ungestört ihre Strukturen ausbauen und pflegen kann, sollten endlich deutliche Zeichen gesetzt werden. Nicht haltlose Behauptungen über Computerspiele sind gefragt, sondern klare Worte, dass nun deutlich mehr Ressourcen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus bereit gestellt werden, allein um den Opfern gerecht zu werden.
    Stattdessen werden die gängigen Nebelkerzen geworfen, wie die Verschärfung des NetzDG und Plattformen für Computerspiele ins Visier zu nehmen. Die Zeit, um Unwissenheit zu unterstellen, ist schon lange vorbei.“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Die Debatte muss jetzt geführt werden über Bekämpfung rechter Ideologie, Vermittlung demokratischer Werte in den Schulen und eine Neuorganisation der Sicherheitsbehörden, in denen immer wieder rechte Netzwerke auftauchen.

    Die Reaktionen sehen leider ganz anders aus. Schon kurz nach der Tat kündigt Justizministerin Lambrecht Verschärfungen beim NetzDG an. In verschiedensten Medien sind Artikel zu lesen, die Videospielen und der Videospielkultur eine Teilschuld an dem Anschlag geben. Das ZDF ging sogar soweit, das bereits gelöschte Video des Attentats in einem Bild auf den Twitch Kanal der DreamHack, eines der größten Gaming Event Veranstalters, zu montieren.

    „Nachdem bekannt wurde, dass der Attentäter Animemusik gespielt hat, spricht nun der ehemalige oberste Verfassungsschützer Hans Georg Maaßen gar von „Otaku-Terrorismus“, frei nach dem Motto, was ich nicht kenne, ist mir suspekt. Geraten nun nach den Gamern die Anime- und Mangafans in Verdacht? Sind Weebs [Anm. d. Redaktion: Japanfans] unser Problem? Es ist unglaublich, wie die Politik sich windet, um nicht zugeben zu müssen, dass man jahrelang weggesehen hat, wie sich Neonazis, neue Rechte, Identitäre und nationalistische Kampfsporttruppen vernetzen und mit der AfD nun auch einen Arm in die Parlamente gefunden haben. Die Schuld hier bei harmlosen Gamern oder Anime-Fans zu suchen wird der Situation nicht gerecht und drängt die Falschen ins schlechte Licht.“

    erklärt Daniel Mönch abschließend.

  • Kohlekraftwerke schnellstmöglich abschalten

    Kohlekraftwerke schnellstmöglich abschalten

    Das Klimakabinett beruft sich in seinem Klimaschutzprogramm 2030 auf die Empfehlungen der „Kohlekommission“ vom 26. Januar 2019:

    „Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ hat Anfang des Jahres umfangreiche Empfehlungen vorgelegt, wie der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung im Einklang mit den Klimazielen sozialverträglich umgesetzt und finanziert werden kann. Die installierte Erzeugungskapazität aus Kohlekraftwerken im Markt soll bis 2030 auf insgesamt 17 GW reduziert werden und bis spätestens 2038 vollständig beendet werden.“

    Unsere Forderungen…

    … sind deutlich ambitionierter. Sie gehen sogar über das hinaus, was Fridays For Future den Politikern nahelegt.
    Noch einmal kurz zusammengefasst lauten sie: Reduktion des CO2-Ausstoßes durch Kohleverstromung um

    • 50% bis 01.07.2020
    • 75% bis 31.12.2021
    • vollständiger Kohleausstieg bis 31.12.2023.

    Wie kommen wir zu der Behauptung, dies sei tatsächlich (schnellst)möglich? Wieso halten wir das, was Kohlekommission bzw. Klimakabinett vorschlagen, für eine einzige Farce?

    Begründung in Zahlen

    Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Blick in die aktuelle Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur. Dort sind, Stand März 2019, folgende Erzeugerkapazitäten aufgelistet:

    • Braunkohle: 21,2 GW
    • Steinkohle: 23,7 GW
    • Gaskraftwerke: 29,4 GW

    Die Auslastung dieser Kapazitäten betrug 2018:

    • Braunkohle: 71%
    • Steinkohle: 35%
    • Gas: 17%

    Das lässt sich aus Daten des Fraunhofer Instituts leicht rückrechnen. Würde man alle Braunkohlekraftwerke sofort abschalten, wären die vorhandenen Gaskapazitäten gerade einmal zu zwei Dritteln ausgelastet.

    Braunkohle bis 2038 erhalten? Wir sagen nein.

    Insofern ist eine Reduktion der Kohlekapazitäten um 17 GW bis 2030 absolut inakzeptabel. Das läuft im Prinzip nur auf die ohnehin notwendige Abschaltung von Kraftwerken hinaus, die ihre Grenznutzungsdauer bis dahin erreicht haben werden. Man beachte die Nuancen der Formulierung – es ist von Kohlekraftwerken die Rede und gemeint sind damit vornehmlich die (nicht ganz so umweltschädlichen) Steinkohlekraftwerke. Braunkohle sei eben „billiger“ und schaffe jede Menge Arbeitsplätze – das wissen wir doch aus dem alltäglichen Wiederkäuen der Wehklagen der Ministerpräsidenten aus den „Kohleländer“ durch unsere Leitmedien. In Wahrheit geht dies zu Lasten der Umwelt.

    Reden wir zunächst über „billige“ Braunkohle:
    Laut Zahlen des Umweltbundesamtes belaufen sich die zusätzlichen externalisierten, sprich von uns und nicht von RWE & Co zu tragenden Kosten der Braunkohleverstromung auf ca. 10 ct/kWh. Für die Produzenten ist Braunkohle tatsächlich billig; uns kommt sie teuer zu stehen.

    Und reden wir dann über Arbeitsplätze:

    Wenn wir also die kommenden Schicksale der in der Braunkohle Beschäftigten so intensiv beklagen, muss auch die Frage nach den Befindlichkeiten anderer, von der Vernichtung ihrer Arbeitsplätze Betroffener erlaubt sein.

    Unser Vorschlag zur Güte: Wer im Zuge des Kohleausstiegs seinen Arbeitsplatz verliert, erhält 100.000 Euro Überbrückungsgeld. Dies ergibt bei 20.800 Menschen etwas mehr als 2 Mrd. Euro. Das sind gerade mal 5% dessen, was das Füllhorn der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ (so der ausführliche Name der Kohlekommission) bereit hält.

    Warum die Verbrennung von Gas weniger CO2 freisetzt

    Bleiben wir bei der Braunkohle. Pro erzeugter Kilowattstunde Strom gibt ein Braunkohlekraftwerk ungefähr 1,2 kg CO2 in die Atmosphäre ab. Selbst ältere Gaskraftwerke kommen mit weniger als 0,5 kg aus.
    Der Wirkungsgrad moderner Gas- und Dampf-Kraftwerke (GuD) liegt mit 60% deutlich über dem von Kohlekraftwerken (max. 40%).
    Das Ganze in eine griffige Zahl gepackt: Jedes Prozent Braunkohle, das durch Gas ersetzt wird spart 3,8 Mio Tonnen CO2 jährlich. Braunkohle komplett durch Gas ersetzt, würde damit eine Reduktion des deutschen CO2-Ausstoßes von über 75 Mio. Tonnen pro Jahr ergeben. Braunkohle durch Erneuerbare ersetzen ergäbe eine Einsparung um die 120 Mio. Tonnen. Beides muss parallel und, wir bestehen darauf, schnellstmöglich stattfinden.
    Würden die Politiker, die sich für ihr „ausgewogenes Klimapaket“ in bewährter GroKo-Manier gerade gegenseitig heftig abfeiern, tatsächlich handeln, könnten wir eine der knapp neun Tonnen der CO2-Emissionen, die pro Kopf auf jedem Deutschen lasten, sehr schnell loszuwerden. Genau deshalb steht der schnelle Kohleausstieg ganz oben auf unserer Liste.

    Gas hat Perspektiven…

    Erdgas, so werden Kritiker jetzt einwenden, gehört auch zu den fossilen Brennstoffen; noch dazu zu denen, die wir importieren müssen, was allerdings für Erdöl und Steinkohle ebenfalls gilt. Manche schüren gar die Angst vor einer steigenden Abhängigkeit von Russland. Wenn es so weit kommen sollte, dass uns die Russen kein Erdgas mehr verkaufen wollen, haben wir mit Sicherheit ganz andere Probleme.
    Das Besondere an Gaskraftwerken besteht darin, dass sie hinsichtlich des Brennstoffes, mit denen sie betrieben werden, absolut nicht wählerisch sind. Kommt das Gas aus Speichern, die durch das Power2Gas-Verfahren aus überschüssigem, mit erneuerbaren Quellen erzeugtem Strom befüllt wurden, laufen sie nahezu CO2-neutral. Dieses Synthesegas, das nebenbei gesagt deutlich sauberer ist als Erdgas, wird zukünftig unser hauptsächlicher Langzeitspeicher für die Stromerzeugung sein. Am Ende kommt es darauf an, Gaskraftwerke ausschließlich mit Synthesegas zu betreiben.
    Ein weiterer Vorteil von Gas: Beim näheren Betrachten der Kraftwerksliste fiel uns auf, dass Gaskraftwerke vornehmlich dort existieren, wo sie tatsächlich gebraucht werden (Bayern, BW, Hessen, NRW). Eine höhere Auslastung dieser Kapazitäten würde deshalb auch die Legende entschärfen, dass Windstrom aus dem Norden über fette, (noch zu bauende?) Stromtrassen nach dem Süden transportiert werden muss, um die Stromversorgung in den Zielgebieten zu sichern.

    …Kohle nicht

    Im Gegensatz zum Gas hat Kohle für die Stromerzeugung keine Zukunft. Dieser prinzipielle Aussage folgen CDU/CSU und SPD im Gegensatz zu AfD und FDP inzwischen. Die GroKo-Parteien definieren die „Zukunft“ im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nur in deutlich zu weit gestecktem Zeitrahmen.
    Neben der verheerenden CO2-Bilanz hat Kohle als Energieträger noch einige weitere massive Nachteile, die nur selten in den Medien thematisiert werden. Sie setzen eine ganze Palette weiterer umwelt- und z.T. gesundheitsschädlicher Substanzen frei:

    • Feinstaub (ja, auch Kohlekraftwerke spielen eine Rolle, nicht nur Holzheizungen)
    • Schwefeldioxid (sauren Regen gibt es immer noch)
    • Stickoxide (Dieselmotoren sind nicht die alleinigen Verursacher)
    • giftige Schwermetalle, vornehmlich Quecksilber, das das Nervensystem schädigt
    • radioaktive Stoffe

    Was die „billige“ kolumbianische Steinkohle angeht: ob die etwa 8.000 Tonnen CO2, die ein großer Kohlefrachter mit 100.000 Tonnen Nutzlast auf seinem Weg von Südamerika nach Europa freisetzt, in die deutsche Klimabilanz eingepreist sind? Die Datenlage zu diesem Thema ist eher dürftig.
    Dafür werden uns vermeintliche schwerwiegende Hindernisse eines schnellen Kohleausstiegs ständig umso lauter präsentiert. Das ganze Theater verfolgt einzig das Ziel, vornehmlich die Interessen der großen Energiekonzerne zu wahren. Zum Verständnis: Wir PIRATEN haben nichts dagegen, wenn Unternehmen Geld verdienen. Das schließt RWE, Eon, Tennet… ein. Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir uns das Festhalten dieser Unternehmen an ihren alten und offensichtlich sehr profitablen Strukturen als Gesellschaft nicht mehr leisten können. Insofern müssen wir als Gesellschaft dagegen aufbegehren und dabei die Politik dazu zwingen, den Unternehmen den Weg zu Strukturen zu ebnen, die immer noch profitabel aber eben auch klimaschonend sind.