Kategorie: Themenbereiche

  • Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

    Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

    Dr. Patrick Breyer warnt:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

    Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

  • Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Wifi4EU: WLAN mit Risiken und Nebenwirkungen

    Die Piratenpartei warnt Städte und Gemeinden vor der Teilnahme an dem EU-Förderprogramm „Wifi4EU“, das morgen 3.400 Förderzusagen über je 15.000 € für den Aufbau kommunaler WLAN-Hotspots vergeben will:

    „Das Wifi4EU-System ist technisch unsicher und verstößt rechtlich gegen das Grundrecht auf Datenschutz“,

    kritisiert Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Wer über dieses, von der EU gesponsorte WLAN ins Internet will, muss sich künftig über eine zentrale EU-Datenbank persönlich identifizieren. Diese Identifikationspflicht leistet Überwachung und Abmahnungen Vorschub und das, obwohl derzeit jede Rechtsgrundlage dafür fehlt. Auch soll eine Vorschaltseite mit eingebauter EU-Hintertür angezeigt werden, die den Internetzugang unsicher und für einige Geräte unbenutzbar macht.“

    Breyer empfiehlt Kommunen beim Aufbau einer WLAN-Infrastruktur eine Zusammenarbeit mit nichtkommerziellen lokalen Freifunkprojekten. Deren WLAN-Netze seien technisch überlegen und datenschutzkonform nutzbar.

    „Eine Teilnahme an dem EU-Programm zieht für Kommunen so viele Folgekosten und Nachteile nach sich, dass sie sich trotz der Fördermittel nicht lohnt.“

    Hintergrund: Am morgigen Donnerstag verteilt die EU-Kommission je 15.000 € an Kommunen, die an ihrem Wifi4EU-Programm zum Aufbau von WLAN-Internetzugängen mitmachen wollen. Fast 2.000 deutsche Städte und Gemeinden haben sich beim letzten Mal beworben.

    Kritik der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net an Wifi4EU

    Kritik von Freifunk Aachen an Wifi4EU

  • Ende des freien Internets – EU-Urheberrechtslinie beschlossen

    Ende des freien Internets – EU-Urheberrechtslinie beschlossen

    Zur Annahme der EU-Urheberrechtsreform erklärt der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer:

    „Heute wurde ein Stück unserer digitalen Meinungsfreiheit zum Profit der Contentindustrie verkauft. Diese Abstimmung zeigt: Vom Lobbyismus und dem Einfluss des Geldes auf die Politik geht heute die größte Gefahr für unsere Demokratie aus. Im EU-Parlament haben Profitinteressen der Konzerne das Sagen, das haben wir schon bei CETA gesehen. Demokratie heißt aber Herrschaft des Volkes. Unsere Waffen im Kampf gegen gekaufte Politik heißen Transparenz, Mitbestimmung und direkte Demokratie. Ich danke unserer Piraten-Europaabgeordneten Julia Reda für ihren vorbildlichen Einsatz. Ich rufe alle digitalen Freiheitskämpfer auf, sich der Piratenbewegung anzuschließen und sie stärker zu machen!“

    Die Proteste der Zivilgesellschaft wurden vom Europaparlament ignoriert. Die Werbung der Lobbyisten auf Taxis und Plakaten und die Essenseinladungen waren erfolgreich. David Caspary sprach von gekauften Demonstranten, welche es nicht gab. Es ist wohl eher von durch Lobbygruppen beeinflussten Abgeordneten auszugehen. Die Urheberrechtsrichtlinie bringt jedoch gerade den Urhebern nichts.

    „Die Unausgewogenheit im Parlament zwischen den Interessen der Menschen und der Vertreter kommerzieller Interessen macht deutlich, dass endlich mit einem Lobbyregister öffentlich gemacht werden muss, wer alles auf die politische Entscheidungsfindung in welchem Maße Einfluss nimmt“

    ergänzt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei zur Abstimmung:

    „Wir möchten allen danken, die bis zur letzten Minute versucht haben Artikel 11 und 13 zu verhindern. Insbesondere sind dies auch rund eine viertel Million Aktivisten, mit denen wir am letzten Wochenende gemeinsam für ein freies Internet demonstriert haben. Leider haben sich die Abgeordneten weder von den Protesten noch von den Einschätzungen zahlloser Wissenschaftler und Unternehmer überzeugen lassen. Wir hoffen, dass sich die schlimmsten Befürchtungen nicht erfüllen werden. Dass Abgeordnete den Großteil der Angebote, die jetzt von neuen Regulierungen betroffen sind, gar nicht kennen, gibt uns aber wenig Hoffnung in dieser Hinsicht. Daher bringt Euch ein, geht wählen, tretet in Parteien ein. Um denen, die das Internet kaputt machen, ihre politische Macht zu nehmen.“

    Nachdem die Urheberrechtsrichtlinie in dieser Form beschlossen und die Zivilgesellschaft komplett ignoriert wurde, hat nun der Wähler das Wort. Wer in Zukunft eine Politik mit Transparenz und Mitbestimmung in Europa haben will, kann die PIRATEN auch in Deutschland wählen.

    Europawahl ist am 26. Mai!

  • PIRATEN treten mit europaweitem Programm zur EU-Wahl an

    PIRATEN treten mit europaweitem Programm zur EU-Wahl an

    Auf ihrem ersten Bundesparteitag 2019, am 16. und 17. März, hat die Piratenpartei Deutschland das gemeinsame europäische Wahlprogramm, das Common European Elections Programme (kurz CEEP), der PIRATEN-Bewegung angenommen.

    „Die PIRATEN sind eine weltweite Bewegung, wir stehen für eine offene und freie Welt, da ist nur selbstverständlich, dass wir ein gemeinsames Programm beschließen“

    kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei.

    Mit dem CEEP bestätigt die Piratenpartei ihre Grundwerte und steht für Transparenz, digitale Bürgerbeteiligung, Nachhaltigkeit, direkte Demokratie und eine menschenwürdige Migrationspolitik ein.

    „Europa muss gestärkt und demokratisiert werden, die aktuellen Proteste im Rahmen der Urheberrechtsreform und gegen die katastrophale Klimapolitik der Staaten zeigen, dass Interesse an der Politik vorhanden ist und die Menschen sich mehr einbringen wollen“

    kommentiert Alscher weiter.

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kündigt an:

    „Im nächsten Europaparlament könnten nach aktuellen Umfragen erstmals fünf Piratenabgeordnete aus Tschechien und Deutschland für Freiheit, Würde und Teilhabe im Zeitalter der Digitalen Revolution kämpfen. Wenn uns die Wählerinnen und Wähler auf Überwachungsideologen, Internetzensoren und Industrielobbyisten loslassen, kann sich Brüssel warm anziehen.“

  • Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Autofahrer-Überwachung wird Fall für Karlsruhe

    Zur Überwachung von Diesel-Fahrverbotszonen in Städten sollen künftig „stichprobenartig“ alle Autofahrer fotografiert sowie ihr Kfz-Kennzeichen abgeglichen werden dürfen. Dies hat der Bundestag heute beschlossen.
    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, sieht in dem Gesetz einen Fall für das Bundesverfassungsgericht:

    „Um Geldbußen von 75 Euro gegen Dieselfahrer verhängen zu können, ist es völlig unverhältnismäßig, an Kontrollpunkten jeden Autofahrer in unseren Städten zu fotografieren. Das Versprechen, die Daten unbescholtener Fahrer wieder zu löschen, hält erfahrungsgemäß nur bis zur nächsten Begehrlichkeit der Sicherheitsideologen. Das ist verdachtslose Massenüberwachung und ein Übergriff auf unsere Grundrechte, der mit einer Blauen Plakette zum Beispiel leicht vermeidbar wäre! Karlsruhe, übernehmen Sie.“

  • Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Wahlloses Scanning aller Autofahrer gehört auf den Müllhaufen sinnloser Regeln

    Zur gerichtlich angeordneten Abschaltung der umstrittenen „Section Control“-Pilotanlage (Az. 7 A 849/19) erklärt der Jurist Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Europawahl:

    „Diese Technologie zum wahllosen Fotografieren und Scannen aller Autofahrer ist gescheitert und gehört jetzt endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte. ‚Section Control‘ erfasst nicht nur unterschiedslos jeden Autofahrer, sondern ist auch teurer und fehleranfälliger als die beschilderte Aufstellung mehrerer herkömmlicher und datensparsamer Radarfallen hintereinander. Die Anlage sollte abgebaut und durch beschilderte herkömmliche Messtechnik ersetzt werden. Wir werden auch das von Niedersachsen jetzt geplante Section-Control-Gesetz kippen, wenn das Land an seinen Plänen festhalten will.“

    Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation freiheitsfoo hatte die Piratenpartei letzte Woche beim Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen „Section Control“ eingereicht. Sie richtet sich gegen die geplante Rechtsgrundlage, mit der Niedersachsen „Section Control“ in Kürze gesetzlich verankern will. Heute entschied das Verwaltungsgericht über eine frühere Klage, die vor allem mit der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage begründet wurde. Das Gericht meldete bereits Zweifel an, ob das Land Niedersachsen für eine solche Rechtsgrundlage überhaupt zuständig ist.

    Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten Streckenabschnitt:

    “Selbst erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht erkannt werden.”

    Der Pilotversuch sei zudem

    “von vornherein nicht geeignet zu überprüfen, ob ‘Abschnittskontrollen’ Vorteile gegenüber (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstrittig. Dazu braucht es keinen Pilotversuch.”

    Hintergrund:

    Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der “Abschnittskontrolle” oder “Section Control” hingegen werden sämtliche Fahrzeuge – auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden Fahrzeugführern – aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke berechnen und Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können. Die Bundesregierung will eine Kfz-Massenerkennung künftig auch in Dieselfahrverbotszonen einsetzen.

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.

  • Urheberrechtsreform – Wikipedia Deutschland wird abschalten

    Urheberrechtsreform – Wikipedia Deutschland wird abschalten

    Die Wikipedia Deutschland hat im Zusammenhang mit dem europaweiten Protesttag am 23.3.2019 entschieden, ihre Seite am 21.3.2019 komplett mit einer Hinweisseite abzuschalten. Statt Millionen Wissensartikeln soll für einen Tag lediglich eine schwarze Protestnote des Internetlexikons zu lesen sein. Für den 23. März hatte die Piratenpartei gemeinsam mit savetheinternet.info zum europaweiten Protesttag gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht aufgerufen. Die Piratenpartei begrüßt daher die Entscheidung der deutschen Wikipedia und fordert andere Plattformen auf, sich dem Protest anzuschließen.

    „Viele Lobbyorganisationen berichten falsch über die Copyright Directive und auch eine Domain, die sich nur auf einen Artikel aus der Copyright Directive bezieht, enthält viele Falschinformationen“

    kommentiert Borys Sobieski, stellvertretender Generalsekretär der Piratenpartei die heutige Entscheidung und ergänzt:

    „Um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, ist die Entscheidung der Wikipedia vollkommen nachvollziehbar. Die Befürworter der aktuellen Urheberrechtsreform müssen in aller Deutlichkeit auf die Konsequenzen ihres Tuns hingewiesen werden. Zwar sind Enzyklopädien noch davon ausgenommen, weil die Wikipedia selbst nicht unter die derzeitige Definition eines Online Content Sharing Service Provider fällt, aber auch die Wikipedianer haben festgestellt, dass die Copyright Directive das Internet, wie wir es kennen, massiv beschränken und verändern wird“