Kategorie: Themenbereiche

  • Orbans Ungarn ist eine Gefahr für die Freie Welt

    Orbans Ungarn ist eine Gefahr für die Freie Welt

    Ungarn hat gerade die EU-Ratspräsidentschaft inne und verhindert eine gemeinsame Position der EU zu den Protesten gegen die gefälschten Wahlen in Venezuela. [1]
    Lukas Küffner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sagt dazu: „Als Piratenpartei sagen wir, Vetos von Nationalstaaten untergraben ernsthaft die Fähigkeit der EU, schnell und effektiv auf internationale Herausforderungen und Bedrohungen zu reagieren. Das Veto von Viktor Orban bestätigt diese Tatsache wieder auf traurige Weise. Viktor Orban verhindert die, von uns geforderte, Zusammenarbeit von Demokratien, um sich gegen Autokratien behaupten zu können. Als Piratenpartei Deutschland sind für eine verstärkte Zusammenarbeit von Demokratien, um sich gegen Autokratien auf allen Ebenen behaupten zu können. Staaten wie Russland sind eine Gefahr für die Demokratie in Europa. Das Orban als trojanisches Pferd agiert, ist besorgniserregend. Deswegen sagen wir als deutsche Piratenpartei, dass der Einflussnahme von autokratischen Staaten auf Demokratien auf allen Ebenen durch angemessene Maßnahmen entgegen zu wirken ist.“

    [1] https://www.politico.eu/article/hungary-block-eu-statement-venezuela-election-results-foreign-policy-josep-borrell/
  • Die 5%-Hürde steht auf der Kippe

    Die 5%-Hürde steht auf der Kippe

    Prognose zum erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht

    Am Dienstag um 10:00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Wahlrechtsänderung der Ampelkoalition verkünden (1). Es wird erwartet, dass dieses Urteil Wahlrechtsgeschichte schreiben könnte. Eine besondere Verfassungsbeschwerde von „Mehr Demokratie“ wird ebenfalls berücksichtigt, in der zusammen mit 4.242 Bürgern die Forderung erhoben wird: „Runter mit der 5%-Hürde!“

    Was könnte entscheidend für das Urteil sein? Folgende Argumente haben dabei Gewicht: Die Sperrklausel wurde vom Parlamentarischen Rat ausdrücklich abgelehnt. Im Grundgesetz und in der Geschäftsordnung des Bundestages gibt es bereits ausreichende Vorkehrungen gegen handlungsunfähige Parlamente. Zudem erweist sich der historische Verweis auf die Weimarer Republik als irreführend; es ist mittlerweile nachgewiesen, dass die Weimarer Republik mit einer Sperrklausel noch instabiler geworden wäre.

    Das Parteiensystem hat sich in den letzten vierzig Jahren erheblich verändert und diversifiziert. Heute haben wir mindestens ein Fünf-Parteien-System ohne absolute Mehrheiten, was uns vor neue Herausforderungen stellt – wir müssen lernen, wie Dreier- oder Vierer-Koalitionen oder sogar Minderheitsregierungen funktionieren. Unsere Nachbarländer sind in dieser Hinsicht bereits weiter fortgeschritten.

    Die weit verbreitete Annahme, dass eine fehlende oder niedrigere Hürde zu einer Zersplitterung des Parlaments führen würde, ist nach 50 Jahren politischer Entwicklung überholt; die Zersplitterung hat bereits andere Ursachen. In diesem Kontext war die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die bisher die strenge 5%-Hürde abmilderte, faktisch eine Verschärfung durch die Ampelkoalition.

    Es ist wichtig zu betonen, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts relativ frei ist – sowohl jetzt als auch in der Vergangenheit. Das Bundesverfassungsgericht behält sich jedoch das Recht vor, seine bisherige Rechtsprechung unter neuen Umständen zu ändern. Der signifikante Anstieg an Wählerstimmen, die aufgrund des Scheiterns ihrer bevorzugten Parteien an der 5%-Hürde unwirksam werden, erfordert eine Neubewertung: Bei der Landtagswahl im Saarland 2022 waren bis zu 20% aller abgegebenen Stimmen betroffen.

    Der fünfte Wahlrechtsgrundsatz könnte somit wieder angemessen berücksichtigt werden, und Millionen Stimmen würden wieder Gewicht erhalten. Zwei Lösungsansätze stehen zur Diskussion: Die Einführung einer neuen Ersatzstimme für Wähler, deren Partei nicht über die Hürde kommt, oder eine Senkung der Hürde selbst – beispielsweise auf 3%. Dies würde auch den weiteren Klagen von CSU und Linken weitgehend Rechnung tragen.

    Meine Prognose lautet daher: Die Hürde wird gesenkt und Wahlen werden dadurch demokratischer – was uns Piraten erfreuen würde.

    Quelle: [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Termine/DE/2024/Urteilsverk%C3%BCndung%20Bundeswahlgesetz_2023.html

  • Organspendeausweis vs. Widerspruchsregelung

    Organspendeausweis vs. Widerspruchsregelung

    Umstrukturierung zur Widerspruchsregelung – Rechnen sich die Kosten ?

    8.496 Menschen stehen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Das am häufigsten benötigte Organ ist die Niere mit 6683 Wartenden.

    Aktuell gibt es zwei Möglichkeiten, die eigenen Organe zu spenden:

    • Organspendeausweise auszufüllen und, z.B. im Portemonnaie mitzutragen oder

    • sich unter organspende-register.de [1] einzutragen.

    „“Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.““

    sagte Herr Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, der Augsburger Allgmeinen [2]. 

    2022 verstarben 743 Personen, die auf der Warteliste standen. Daher will die AG Gesundheit + Pflege [4] der Piratenpartei Deutschland [5] hier einen Blick drauf werfen. Beginnend damit, dass der erste Organspendeausweis am 03.11.1971, von der damaligen Gesundheitsbehörde Hamburg, heute Behöre für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, ausgegeben worden ist.

    Organspende, Organspenderausweise und
    die Bereitschaft der Bevölkerung:

    JahrBevölkerungsanteil mit OrganspendeausweisBevölkerungsanteil wollte spenden, ohne Besitz eines OrganspendeausweisBevölkerungsanteil, der die Organspende ablehnteWeitere Informationen und Wissenswertes
    200816 %52 %5,3 %Über Apotheken wurden Ende 2008 10 Mio Ausweise verteilt.
    201025 %74 %5 %weitere 2 Mio Organspenderausweise wurden durch die Techniker Krankenkasse verteilt
    201222 %70 %Durch das Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG) [3] sind Krankenkassen verpflichtet, Versicherte ab 16 Jahre schriftlich zur Organspendebereitschaft zu befragen inkl. Zusendung eines Organspendeausweises.
    201328 %68 %Das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung startete im Mai 2013 die Kampagne „Das trägt man heute: denn Organspendeausweis“.
    202044 %3 %Auch die Covidpandemie erschwerte die Organspende. Hinzu kommt, dass durch die persistierenden Restviren, also die sich in die Zellen und das Gewebe eingenisteten Restviren des Corona SARS-CoV-2 Virus, sich diese Restviren auch via Organtransplantationen übertragen lassen. Dies ergaben wiederholt Erkenntnisse aus 2024, die den Verdacht erhärtet haben. [6]

    Prozentuale Anteile von der Homepage organspende-info.de [7]. Jedoch konnten nicht für alle Angaben die Zahlen gefunden werden

    Widerspruchsregelung

    Schon gewusst?

    „Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes. Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung zu informieren.“ [8]

    „Bundesrat stößt neue Organspende-Regelung an“ lautet der Titel eines Tagesschauartikel [9], dem zur Folge der Gesetzentwurf in einer Plenarsitzung des Bundesrates erneut vorgestellt wurde. Einer der Beweggründe zur erneuten Vorlage eines solchen Gesetzentwurfes ist der Mangel an Spenderorganen, der auch in der Entwurfsbegründung wie folgt „Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über 10 Jahren auf niedrigem Niveau“ [10] festgehalten wurde.

    Der mittlerweile 53 Jahre alte, etablierte Organspende-Ausweis soll, inkl. all seinen Kampagnen, Informationen (Offline und Online), und der steigenden Organspendebereitschaft für die Widerspruchsregelung eingestampft werden. Bei der Widerspruchsregelung müsste Jede Person oder Eltern für ihre Kinder, Widerspruch einlegen, sofern man keiner Organspende zustimmt. Dies soll möglich sein, zum Beispiel durch einen Widerspruch im Organspende-Register [1], auf Organspendeausweisen oder einer Patientenverfügungen. Wichtig ist hierbei, liegt kein Widerspruch vor, wird erfragt, ob es zu Lebzeiten eine Willensäußerung gab. Bei minderjährigen Kinder, muss mindestens ein Elternteil entsprechend entscheiden.

    Unser Fazit: Wir halten es für sinnvoller, den etablierten Organspendeausweis wieder mit einer großangelegten Werbekampagne zu bewerben und parallel dazu auch intensiv auf das Onlineregister aufmerksam zu machen. Eine Umstellung auf die Widerspruchsregelung halten wir von der AG Gesundheit + Pflege [4] der Piratenpartei Deutschland [5] in der aktuellen Lage für nicht sinnvoll. Der Fokus sollte zur Zeit auf relevanteren Themen liegen, wie z.B. saubere Luft, was wir Piraten bereits länger fordern. Zudem ist auch die Kosten-Nutzen-Rechnung zu beachten. Die Investitionen seitens Bundesgesundheitsministerium und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wären unseres Erachtens nach in großangelegten Werbekampagnen für den etablierten Oranspendeausweis besser investiert.

    Aber egal wie es kommen wird: wir schließen uns dem Appell [11] von Tatjana Kordic Aguiar an und zitieren diesen als Schlusswort:

    „Bis wir vor allem das Problem der Sterbenden auf der Warteliste gelöst haben, besorgt euch einen Organspendeausweis und füllt ihn aus. Ihr könnt ankreuzen, ob ja oder nein, welche Organe bzw. welche ausgeschlossen werden sollen, oder aber wer entscheiden soll. Die Entscheidung zählt! Sie nimmt trauernden Angehörigen den Druck im Falle eines Todes.“ [11]

    Darum registriere dich noch heute im Organspende-Register.de [1] oder bestelle dir den klassischen Organspendeausweis als Plastikkarte zum Ausfüllen. [12]

    Du brauchst erst mehr Informationen? Du findest das Thema spannend und möchtest Dich über die verschiedenen Möglichkeiten wie Lebendspende, Gewebe- und/oder Organspende informieren?

    Dann notiere Dir den Termin unserer Onlineveranstaltung Themenabend: Organspende„.

    Die Onlineveranstaltung findet am Donnerstag, den 15.08.2024 ab 20:00 Uhr, in unserem BBB-Raum Themenabende [13] statt. Komm gerne vorbei, informiere dich und diskutiere mit.

    Quellen:

    [1] https://organspende-register.de/erklaerendenportal/

    2] https://www.zeit.de/gesundheit/2024-06/organspende-neuanlauf-widerspruchsloesung-kritik-eugen-brysch-fdp

    [3] https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/

    [4] https://gesundheitspiraten.de/

    [5] https://redesign.piratenpartei.de/

    [6] https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2024.05.30.596590v1

    [7] https://www.organspende-info.de/zahlen-und-fakten/die-repraesentativbefragung/

    [8] https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/entscheidungsloesung/

    [9] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/organspende-228.html

    [10] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2024/0201-0300/0278-24.html

    [11] https://gesundheitspiraten.de/2024/06/organspenden-deutschland-im-vergleich/

    [12] https://shop.bzga.de/organspendeausweis-als-plastikkarte/

    [13] https://gesundheitspiraten.de/events/

  • Meta und KI

    Meta und KI

    Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, plant die persönlichen Daten der Nutzer zur Schulung von Künstlicher-Intelligenz-Systemen zu verwenden.

    In einer E-Mail hat Meta die Nutzer darüber informiert und wollte ursprünglich am 26. Juni damit beginnen. Nach einer Intervention der Datenschutzbehörde DPC in Irland hat Meta diesen Plan jedoch vorerst gestoppt. Nutzer sollten dennoch jetzt widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten für KI-Training genutzt werden, um mögliche Fristversäumnisse zu vermeiden.

    Meta hat eine Frist bis zum 25.Juni gesetzt, um der Datenverwertung zu widersprechen.

    Die Verbraucherzentrale NRW hält Metas Vorgehen für rechtswidrig und hat den europäischen Ableger des Konzerns abgemahnt. Meta wird voraussichtlich nicht leicht nachgeben, da der Zugang zu den besten Daten entscheidend im Wettrennen um die besten KI-Anwendungen ist.

    Das Auffinden des Widerspruchsformulars bei Facebook und Instagram gestaltet sich schwierig. Nutzer müssen durch mehrere Menüs navigieren, und selbst dann ist der Hinweis oft schwer zu finden. Sobald die richtige Seite erreicht ist, sind die Anweisungen kompliziert und die Nutzer müssen detaillierte Angaben machen, bevor der Widerspruch eingereicht werden kann. Zusätzlich ist eine E-Mail-Verifikation erforderlich, was den Prozess weiter erschwert.

    Hier die beiden Links, die direkt zum Widerspruchsformular führen (man muss jeweils eingeloggt sein):
    ttps://www.facebook.com/privacy/policy?subpage=7.subpage.11-ObjectYouHaveThe
    https://help.instagram.com/contact/233964459562201

    Mit freundlicher Zuarbeit des Bundespresseteams.

  • Piratenpartei warnt vor Chatkontrolle – Abstimmung am Mittwoch

    Piratenpartei warnt vor Chatkontrolle – Abstimmung am Mittwoch

    Die Piratenpartei warnt vor der kommenden Abstimmung über die Chatkontrolle im Europaparlament. Seit mehreren Monaten warnt die Partei zusammen mit ihrem Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer vor dem Ende des Briefgeheimnisses im Netz. Gestern berichtete der SPIEGEL, dass das Bundeskriminalamt mehr als die Hälfte der Chats, Fotos und Videos, die freiwillig von US-Diensten geleakt wurden, im Jahr 2023 als „nicht strafrechtlich relevant“ eingestuft wurden – so viele wie nie zuvor.[1] Heute wurde von POLITICO der finale Gesetzestext geleakt, der bisher sicher Ende-zu-Ende-verschlüsselte Apps wie Whatsapp oder Signal weltweit erstmals zum Einbau einer Überwachungsfunktionen zwingen würde.[2] Signal hat angekündigt, seine Dienste eher in der EU einzustellen als die verlangten Überwachungsfunktionen einzubauen. Das in der Schweiz ansässige Unternehmen Threema meldete heute, ebenfalls von der Chatkontrolle betroffen zu sein. Es werde nötigenfalls „andere Kommunikationsdienste aufrufen, die EU mit uns zu verlassen.“[3]

    Die PIRATEN rufen dazu auf, kurz vor der Abstimmung noch einmal laut zu werden und gegen die Chatkontrolle zu protestieren.[4]

    „Dass eine Technologie wie die Chatkontrolle Unschuldige treffen wird, ist kein hypothetisches Szenario, sondern Realität“, so Lukas Küffner, Vorsitzender der Piratenpartei. „Noch ist jedoch nichts entschieden. Es liegt an jedem Einzelnen, Einfluss auf die Abgeordneten im EU-Parlament zu nehmen. Wir brauchen Proteste, online und offline. Ist die Chatkontrolle erst einmal besiegelt, birgt sie unkontrollierbares Missbrauchspotential.“

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer kommentiert: „Wir stehen am Rande eines so extremen Überwachungsregimes, wie es nirgendwo sonst in der freien Welt existiert. Nicht einmal Russland und China haben es geschafft, Wanzen in unsere Smartphones einbauen zu lassen, wie es die EU beabsichtigt. Um Kritiker innerhalb der französischen Regierung zum Schweigen zu bringen und die Öffentlichkeit zu täuschen, enthält der endgültige Gesetzestext Lippenbekenntnisse zu sicherer Verschlüsselung, während er sie in Wirklichkeit zerstört, wie Hunderte von Wissenschaftlern deutlich gemacht haben. Die EU-Regierungen verstehen das sehr gut, wie die Ausnahme in Artikel 7 für ‚Nutzerkonten, die vom Staat für Zwecke der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder für militärische Zwecke verwendet werden‘ zeigt. Ob verschlüsselt oder nicht: Wahllose Durchsuchungen und fehleranfällige Leaks privater Chats und intimer Fotos zerstören unser digitales Briefgeheimnis. Wenn die Chatkontrolle durchkommt, wird sie der ständigen Überwachung unserer privaten Chats für jedgliche Zwecke Tür und Tor öffnen, wie es Europol bereits gefordert hat. Der Logik der Chatkontrolle folgend wäre das verdachtslose Öffnen und Scannen aller unserer Briefe der nächste Schritt.“

    Im Vorfeld der Abstimmung am Mittwoch trifft sich morgen eine Arbeitsgruppe zu einer „Fragen und Antworten“-Sitzung zu dem Vorschlag[5].

    Anlaufstellen, um den eigenen Protest zu äußern, sind die Ständigen Vertretungen der Regierung in der Europäischen Union sowie alle Social Media-Kanäle.

    [1] SPIEGEL-Bericht: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kinderpornografie-zahl-der-falschen-verdaechtigungen-bei-online-bildern-massiv-gestiegen-a-a746b118-82e7-4560-8ba4-45f02489768c

    [2] Geleakte Abstimmungsvorlage: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2024/06/csam_cleaned.pdf

    [3] Threema-Stellungnahme: https://threema.ch/de/blog/posts/chatkontrolle-stoppen

    [4] Protestaufruf: https://www.patrick-breyer.de/rat-soll-chatkontrolle-durchwinken-werde-jetzt-aktiv/

    [5] Tagesordnung: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/EU/189072/imfname_11385615.pdf

  • Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen

    Die Piratenpartei Deutschland bedankt sich herzlich bei den über 186.000 Personen, die ihr bei der Europawahl ihr Vertrauen geschenkt haben. Trotz des knapp verpassten Einzugs von Spitzenkandidatin Anja Hirschel ins Europäische Parlament freut sich die Partei, weiterhin eine starke Vertretung in Brüssel durch Markéta Gregorová von den tschechischen PIRATEN zu haben.

    „Wir danken allen für das Vertrauen, das man uns entgegengebracht hat“, so Hirschel. „Wir werden definitiv nicht aufhören, uns weiterhin für digitale Bürgerrechte einzusetzen. Als erste europäische Partei sind wir mit einem gemeinsamen europäischen Wahlprogramm angetreten, und Markéta Gregorová aus Tschechien wird weiterhin in Brüssel vertreten sein. Die nächste Europawahl findet ebenfalls ohne 5%-Hürde statt – unsere Chance, wieder einzuziehen! Das Potenzial ist vorhanden. Auf kommunaler Ebene konnten wir zudem teils sehr gute Ergebnisse erzielen und haben mehrere Mandate erhalten.“

    „Das bittere Wahlergebnis ist für uns Piraten, die progressiven Parteien insgesamt und für die digitalen Bürgerrechte ein Desaster, das sich noch rächen wird – Stichworte Chatkontrolle und EUGoingDark“, erklärt der scheidende Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer. „Aufgabe unserer Partei in der nächsten Zeit ist es, aus den Ursachen dieses Wahlergebnisses zu lernen. Ich rufe alle, die auch von der Entwicklung schockiert sind, dazu auf, sich jetzt unserer Piratenpartei anzuschließen und sich bei uns zu engagieren, damit wir besser und sichtbarer werden und – auch außerparlamentarisch – politisch gegensteuern können! Unser Wahlergebnis von 3,1% bei der Kommunalwahl in Dresden zeigt unser Potenzial. Auch in zivilgesellschaftlichen Bürgerrechtsorganisationen sollte man sich jetzt engagieren, weil viel unserer bisherigen Bürgerrechtsarbeit in Brüssel künftig zivilgesellschaftlich geleistet werden muss.“

    „Gemeinsam kämpfen wir für eine transparente und freie Gesellschaft“, so der Bundesvorsitzende Lukas Küffner. „Es ist an der Zeit, unsere Stimmen zu erheben und aktiv zu werden. Nie wieder ist jetzt!“

  • Machtmissbrauch im beruflichen Rehabilitationssystems beseitigen

    Machtmissbrauch im beruflichen Rehabilitationssystems beseitigen

    Berlin, 15. Mai 2024 – Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland fordert eine umfassende Reform des beruflichen Rehabilitationssystems in Deutschland. Ziel ist es, Machtmissbrauch durch Kostenträger zu beenden und die Rechte der Rehabilitanden zu stärken.

    Das Problem im bestehenden System

    Das deutsche Rehabilitationssystem für die berufliche Wiedereingliederung bietet theoretisch eine solide Struktur, unterstützt durch das Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es beinhaltet zahlreiche Assessments, Qualifizierungsprogramme und finanzielle Leistungen für Rehabilitanden. Trotzdem bestehen erhebliche praktische Probleme: Entscheidungsträger und Kostenträger sind nicht getrennt. Dies führt zu einem hohen Risiko für Machtmissbrauch, da Kostenträger die Kontrolle über wesentliche Aspekte der Rehabilitation haben, darunter Beratung, Maßnahmen und finanzielle Leistungen.[1]

    Die Existenz einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hilft zwar, ist aber nicht flächendeckend bekannt, häufig nicht barrierefrei und manchmal sogar mangelhaft qualifiziert besetzt.

    Forderungen der AG Inklusion

    „Es ist inakzeptabel, dass Menschen in der beruflichen Rehabilitation systematisch benachteiligt werden. Die individuellen Bedürfnisse und Menschenrechte der Rehabilitanden müssen an erster Stelle stehen“, erklärt Antonia-M. Hörster, Themenbeauftragte der AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland. „Wir fordern eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die effektiv und transparent arbeitet.“

    Ein wesentliches Problem ist die Abhängigkeit der Rehabilitanden vom „Wohlwollen“ der Rehakostenträger, die maßgeblich über die Einhaltung von Gesetzen und die Bereitstellung von Maßnahmen entscheiden. Diese Abhängigkeit und die verbundenen Interessenkonflikte führen oft zu einer mangelhaften Bedarfsermittlung und einer Missachtung der individuellen Bedürfnisse der Rehabilitanden.

    Mangelnde Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention

    Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) rechtsverbindlich ist, wird sie in der Praxis oft nicht berücksichtigt. Rehabilitanden müssen eine positive Prognose für ihre berufliche Zukunft nachweisen, wobei eigene Gutachten teuer und oft skeptisch betrachtet werden. Zudem haben Rehakostenträger die Macht, Maßnahmen und finanzielle Unterstützung zu verweigern, wenn Rehabilitanden ihrer „Mitwirkungspflicht“ nicht nachkommen, selbst wenn ihre Gesundheit gefährdet ist.

    Dringende Reformmaßnahmen

    Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland setzt sich für folgende Maßnahmen ein:

      1. Einführung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde:
        Diese Behörde soll die Einhaltung der Menschenrechte und rechtlichen Vorgaben überwachen und sicherstellen.
      2. Umfassende Schulungen für Fachpersonal:
        Rehaberater, Behandler und Sozialarbeiter sollen in der menschenrechtskonformen Anwendung des Sozialrechts geschult werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Rechte und Beschwerdemöglichkeiten der Rehabilitanden.
      3. Transparente und effektive Beschwerdeverfahren:
        Rehabilitanden müssen Zugang zu unabhängigen Beratungsdiensten und die Möglichkeit haben, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Rechtsverstöße und Machtmissbrauch müssen konsequent geahndet werden.

    Fazit: Eine personenzentrierte Herangehensweise ist unerlässlich

    Um den Schutz vor Machtmissbrauch nachhaltig zu gewährleisten, muss der Staat Strukturen und Prozesse schaffen, die jeglichen Zwang verhindern. Eine personenzentrierte Herangehensweise, die die individuellen Bedürfnisse und Menschenrechte der Rehabilitanden in den Mittelpunkt stellt, ist unerlässlich. Der Zugang zu Beschwerde- und Rechtsmitteln muss sichergestellt sein, und es bedarf klarer Sanktionen und Entschädigungen bei Missachtung dieser Rechte.

    Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Missstände im System der beruflichen Rehabilitation zu beseitigen und die Rechte der Rehabilitanden zu stärken. Mit der Einführung unabhängiger Aufsichtsbehörden, umfassender Schulungen des Fachpersonals und der Etablierung transparenter Beschwerdeverfahren können entscheidende Schritte in Richtung einer gerechteren und menschenwürdigeren beruflichen Rehabilitation gemacht werden.

    Quellen:
    [1]  Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Forschungsbericht-f393

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510
    Fax: 030 / 60 98 97 519

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

  • Datenleck im EU Parlament

    Datenleck im EU Parlament

    Das Europäische Parlament wurde vor einigen Tagen von einer der größten Datenpannen der letzten Jahre heimgesucht. Die Verletzung umfasst personenbezogene Daten, die möglicherweise zur Offenlegung der persönlichen Informationen tausender politischer Mitarbeiter führen könnten. Das Parlament hat daher alle Mitarbeiter dringend dazu aufgerufen, ihre Passwörter zu ändern und ihre Angehörigen zu informieren. Das Ausmaß dieser Sicherheitslücke, die eine der größten demokratischen Institutionen Europas und ihre Mitarbeiter betrifft, sollte uns darauf aufmerksam machen, wie dringend wir unsere Demokratie und unsere Privatsphäre schützen müssen. Die Piratenpartei hat unermüdlich für einen besseren Schutz persönlicher Daten gekämpft, die eine wesentliche Voraussetzung unserer modernen Demokratie ist.

    Bisher ist noch unklar, wie und wer Zugang zu diesen hochsensiblen Daten gehabt haben könnte, aber dieses Ereignis folgt direkt auf die intensive Destabilisierung durch ausländische Regime, die es auf politisch Andersdenkende abgesehen haben. Dies haben die jüngsten Cyberattacken auf mehrere EU-Länder gezeigt. Wenn wir gewählt werden, wird die Piratenpartei alles daran setzen, unsere Demokratie zu verteidigen. Einschüchterung und Gewalt werden uns in unserem Bestreben uns für die Freiheit eines jeden Bürgers einzusetzen nicht aufhalten.

    Im Amt werden wir eine umfassende Überarbeitung der Cybersicherheitspolitik des Parlaments vorschlagen, aufbauend auf den Empfehlungen, die bereits im Bericht des internen Sekretariats vom Dezember 2023 dargelegt wurden. Unsere oberste Priorität wird es sein, die Sicherheit bevorstehender Wahlen zu gewährleisten und eine transparente, vertrauenswürdige Wahlleitung im Vorfeld der Wahlen zu ermöglichen.

    Quellen:
    [1] Politico Cyberattacks EU-Russia-China-UK
    [2] Politico EU parliament election cybersecurity problem
    [3] Politico EU parliament without chief cybersecurity

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510
    Fax: 030 / 60 98 97 519

    Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen