Kategorie: Themenbereiche

  • Koalitionsvertrag unterschrieben – Piraten zur #GroKo

    Heute haben CD/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Wir haben uns in den vergangenen Wochen viel mit der Großen Koalition (GroKo) und ihren Plänen und Personal beschäftigt und werden das natürlich auch weiterhin tun. Einen kleinen Rückblick gibt’s hier:

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Zehn Jahre danach: Bildungsrepublik Deutschland?

    Ein Digitalministerium für Deutschland?

    Klimaziele 2020 locker erreichen: Eine Anleitung

    Der #GroKo fehlt es an Mut und neuen Ideen!

    GroKo: halbherzige Familienpolitik

    GroKo: Grundgesetz als Verhandlungsmasse?

  • Frauenpolitik: viel Luft nach oben

    Frauenpolitik: viel Luft nach oben

    „Unsere Leistungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der nicht nur Leistung gilt, sondern eine, welche bestimmt, was Leistung ist und wer sie leisten darf.“
    Gerhard Uhlenbruck

    Frauenpolitisch ist in den letzten Jahren sehr viel erreicht worden. So ist es heute eine weitgehende Selbstverständlichkeit, dass Frauen einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte lautet: Frauen müssen fast ausnahmslos arbeiten gehen, weil sie entweder alleinerziehend sind oder ein Einkommen nicht ausreicht, um eine Familie mit Kindern zu versorgen. Allein die Mietpreise in den Ballungsgebieten sind horrend.

    Die politische Ausrichtung der derzeitigen Frauenpolitik ist absolut einseitig. Sie sieht fast ausschließlich vor, dass Frauen einer Erwerbsarbeit nachgehen können und müssen. Alternativen dazu sind eher nicht vorgesehen. „Lebe wie ein Mann“ lautet das Motto, Karriere und 60- bis 80-Stunden-Woche inklusive.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Jede Frau, die wie ein Mann leben möchte, muss das tun können. Weder ein geringeres Einkommen bei gleicher Leistung noch eine gläserne Decke sind auch nur ansatzweise akzeptabel. Doch was ist mit den Frauen (und auch Männern), die kein solches Arbeitspensum leisten können oder wollen, weil sie – gerade auch als Eltern – ihrer erzieherischen Verantwortung nachkommen möchten?

    Zu viele Frauen, die Kinder haben, werden von dieser politischen Einseitigkeit enorm unter Druck gesetzt. Mit Konsequenzen, die für die Gesellschaft auf Dauer nicht gut sein können. So häufen sich in letzter Zeit Berichte, in denen Personal von KiTas und Schulen davon erzählt, dass immer öfter kranke Kinder – selbst mit hohem Fieber – morgens in den Einrichtungen abgeliefert werden. Rufen Lehrer oder Erzieher bei den Erziehungsberechtigten an und teilen ihnen mit, dass ihr Kind krank ist und abgeholt werden muss, müssen sie immer öfter diesen Umstand mit den Verantwortlichen diskutieren. Und meist bekommen sie folgende Antwort zu hören: „Ich bin auf der Arbeit und kann hier nicht so einfach weg.“

    Sicher, man kann es sich jetzt sehr leicht machen und vermeintlich „verantwortungslose“ Eltern dafür schelten. Dies ist allerdings viel zu kurz gegriffen. Die Frage muss eigentlich lauten: Was treibt Eltern dazu, ihre kranken Kinder nicht zu Hause zu lassen, sondern in die Einrichtungen zu schleppen?
    Die Antwort liegt auf der Hand. Aktuelle Studien zeigen, dass sich immer mehr Menschen krank zu ihrer Arbeitsstelle zwingen aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Und es ist genau diese Angst, die die Erziehungsberechtigen dazu bringt, mit ihren kranken Kindern genauso zu verfahren.

    Was bedeutet es für die Kinder, wenn sie – krank wie sie sind – nicht zu Hause bleiben können und gepflegt werden? Welches Weltbild wird ihnen vermittelt und wie werden sie als Erwachsene mit dieser Erfahrung umgehen?

    Der ökonomische Druck, der insbesondere auf der Gruppe der Alleinerziehenden lastet, ist aus kinder- und jugendpolitischer Sicht vollkommen inakzeptabel geworden und führt zu genau solchen Auswüchsen. Denn ein Verlust des Arbeitsplatzes würde insbesondere für diese Gruppe ein soziales Desaster führen. Da die meisten von ihnen (mit weit über 80%) Frauen sind, ist das auch aus frauenpolitischer Sicht ein Irrweg.

    Frauenpolitik bedeutet seit einigen Jahren nur noch, möglichst viele Frauen in Arbeit zu bringen. Unbestritten: Jede Frau, die Kinder hat, aber dennoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, muss dies tun können. Dazu müssen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen.
    Aber wir müssen weg von dem Zwang, dass Frauen grundsätzlich um jeden Preis arbeiten und ihre Kinder in Einrichtungen abgeben, nur um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Denn bei der Grundhaltung „Frauen müssen grundsätzlich wie Männer arbeiten“ wird übersehen, dass nicht jede Frau so leistungsstark ist, den Balanceakt Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Statt dessen agiert sie oft am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Für diese Frauen gibt es keine Politik Lobby. Sie werden von allen Seiten allein gelassen.

    Zu oft ist zu hören, dass Frauen sehr viel lieber zumindest die ersten drei Lebensjahre mit ihren Kindern verbringen würden, sich dies aber finanziell nicht erlauben können. Auch gibt es Frauen, die sich dem ökonomischen Verschleißprozess ausgeliefert fühlen und ihrem selbst gestellten Anspruch als Mutter aus ihrer Sicht nicht mehr gerecht werden können. Das Gefühl des Ausgebranntseins und der permanenten Überforderung steigt häufig mit der Anzahl der Kinder.

    Seit Jahren ist der Umstand bekannt, dass besonders Frauen mit Kindern unter extremer Altersarmut leiden. Viele Frauen können nur eine Teilzeittätigkeit ausüben. Aber auch hier gibt es ausschließlich die neoliberale Antwort: Frauen müssen mehr arbeiten – vollkommen egal, ob sie das tatsächlich auch leisten können oder nicht. Nur Leistung in ökonomisch verwertbarer Form lohnt sich!

    Es wirkt geradezu wie ein Hohn, dass selbst die linken Feministinnen nichts anderes predigen als diese neoliberale Lösung. Als ob Gleichberechtigung alternativlos erst dann erreicht wäre, wenn auch die letzte Frau dem alles überlegenen ökonomischen Verschleißprozess unterworfen wurde.

    Denn – das wird neuerdings so gerne vollkommen ausgeblendet – auch Frauen, die sich ausschließlich ihrer Familie widmen wollen, können durchaus emanzipiert sein. Nur weil sie andere Lebensentwürfe und -wünsche haben, sind sie weder dümmer oder unselbstständiger oder gar ‚Maskulinistinnen‘, wie der wenig intelligente Vorwurf von ausschließlich arbeitsmarktorientierten Feministinnen lautet. Aber sie werden durch die derzeit einseitig ausgelegte Politik in eine Unselbstständigkeit getrieben – weil es für sie keine finanzielle Unabhängigkeit gibt.

    Es braucht endlich einen vollkommen neuen sozial-, familien- und frauenpolitischen Ansatz, der nicht einseitig neoliberal ausgelegt ist, sondern allen Frauen gerecht wird. Dieser Ansatz muss im übrigen auch eine gleichberechtigte Komponente enthalten – in dem er nicht nur für Frauen, sondern für jeden gilt, der in erster Linie die Hauptlast der erzieherischen und familiären Arbeit tragen möchte. Offensichtlich ist es doch so, dass Arbeit nur dann wertvoll ist, wenn diese einen ökonomischen Wert besitzt. Da Kinder durchaus einen ökonomischen Wert haben, muss diesem Wert endlich Rechnung getragen werden.

    Dies könnte dadurch erfolgen, dass der daheimbleibende Elternteil sozial abgesichert ist. Damit würde vor allem der enorme Druck, der auf Alleinerziehenden und Angehörigen der unteren Einkommensschichten lastet, deutlich vermindert werden. Diese Frauen und Männer müssten dann nicht mehr gezwungenermaßen ihre kranken Kinder in KiTas und Schulen abliefern, weil ein Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr den sozialen Totalabsturz beinhalten würde.

    Diese Männer und Frauen können arbeiten, wenn sie dies wünschen, aber sie sind nicht mehr dazu gezwungen. Sie wären frei und unabhängig und könnten von Situation zu Situation ihre Kapazitäten neu bewerten und einordnen. Sie könnten sich, wenn es erforderlich ist, ganz ihrer Familie widmen oder einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit nachgehen. Leistungsstarke Frauen können nach wie vor in Vollzeit arbeiten – aber ohne den permanenten Druck, dies zu müssen.

    Alleinerziehende, die derzeit einen großen Teil der Hartz-IV-Empfänger stellen (die weitaus größte Gruppe auch hier: Frauen), würden endlich aus dieser Gruppe herausfallen und würden nicht weiter von Amts wegen drangsaliert. Letztlich würde diese Gruppe damit auch nicht mehr in die Altersarmut fallen. Dieser Ansatz sollte im übrigen auch für die Menschen gelten, die sich dazu entschließen, pflegebedürftige Angehörige angemessen zu versorgen und nicht in ein Pflegeheim versorgen zu lassen.

    Die Lösung für die aktuellen Probleme in der Frauenpolitik sollte also nicht lauten: „Lebe wie ein Mann“, sondern „Lebe selbstbestimmt“. Auch wenn das bedeutet, sich nicht einem neoliberalen Verwertungsprozess zu unterziehen, sondern statt dessen einen anderen gesellschaftlichen Beitrag in Form von Erziehung oder Pflege zu leisten. Erst wenn Männer und Frauen sich tatsächlich individuell und vollkommen frei entscheiden können, welchen Lebensweg sie gehen wollen, wird es tatsächlich echte Gleichberechtigung geben. Denn nur eine Gesellschaft, die individuelle Entscheidungen ihrer Mitglieder – egal ob Mann oder Frau, Mutter oder Vater – als gleichwertig akzeptiert, kann sich tatsächlich als modern und aufgeklärt bezeichnen.

  • Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Die designierte Staatsministerin im Kanzleramt für Digitales, Dorothee Bär (CSU), beklagt in der BILD-Zeitung einen „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“, fordert eine „smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen“ und kritisiert die geplante ePrivacy-Verordnung der Europäischen Union.

    Dazu der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Wer nicht weiß, dass das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 die Geburtsstunde des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist, erweist sich als völlig ahnungslos und unfähig zur politischen Begleitung der Digitalen Revolution. Ohne Vertrauen und Kontrolle über die eigenen Daten kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.“

    Bär sagt den EU-Plänen, die personenbezogene Speicherung und Analyse des Surfverhaltens nur noch mit Einwilligung des Nutzers zuzulassen, den Kampf an. Dazu Breyer:

    „Statt die ePrivacy-Verordnung verwässern und US-Spionagekonzernen nacheifern zu wollen, sollte sich Frau Bär lieber dafür einsetzen, dass die Privatsphäre der Nutzer von Google, Facebook und Co. besser geschützt wird. Internetnutzer wollen selbst entscheiden, ob ihr Surfverhalten ausgeschnüffelt und analysiert werden darf. Respektieren Sie das! Zwangs-Einwilligungserklärungen ohne Wahlrecht gehören verboten, statt das Opt-In-Prinzip ganz aufzugeben.“

    Die Piratenpartei fordert: Frau Bär, machen Sie sich nicht wie Herr De Maizière zur Copy&Paste-Lobbyistin der Werbewirtschaft in Brüssel, sondern stellen Sie sich auf die Seite der Nutzer und Verbraucher. Konzentrieren Sie sich auf die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen schnellen Internetzugang!

    Hintergrund: Das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie SIT warnt seit Jahren, durch Tracking entstünden „echte Bedrohungen und Risiken für Werte von Einzelnen und der ganzen Gesellschaft“. Es fordert eine freie Entscheidung der Verbraucher über die Verfolgung des Surfverhaltens, wogegen die deutsche Wirtschaft Sturm läuft.
    Die vom Europaparlament verabschiedete Fassung der ePrivacy-Verordnung wird aktuell mit Vertretern der europäischen Regierungen weiterverhandelt. Eine finale Fassung wird nicht vor Herbst 2018 erwartet.

  • Zehn Jahre danach: Bildungsrepublik Deutschland?

    „Schicksalstag für die SPD“ – so oder ähnlich titelten die Gazetten, als sie über die Entscheidung des SPD-Sonderparteitags über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD schrieben.

    Ja, die Entscheidung wird die weitere Entwicklung der SPD beeinflussen. Interessanter für unser Land ist jedoch, was nach einem ‚Ja‘ der SPD zur #GroKo zu erwarten ist und was den Menschen in unserem Land versprochen wird. In dieser Artikelserie gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

    „Wohlstand für alle heißt heute Bildung für alle.“ sagte Angela Merkel bei ihrer Rede zum 60. Geburtstag der sozialen Marktwirtschaft am 12. Juni 2008, rief die „Bildungsrepublik Deutschland“ aus und erklärte Bildung zu der Zukunftsfrage der nächsten Jahre.

    Passiert ist seitdem in drei Regierungenkoalitionen unter Angela Merkel nicht viel in dieser Bildungsrepublik. Der Ausbau der Kindertagesstätten aufgrund des Rechtsanspruchs lief ja schon und wurde weiter betrieben. Es wurden an einigen Universitäten dank der Exzellenz-Initiative besondere Rahmenbedingungen geschaffen. Ansonsten herrschte auf Regierungsebene stilles Desinteresse. Parolen ohne Taten.

    Für eine vierte Regierung Merkel haben CDU/CSU und SPD das Thema Bildung wieder einmal als Zukunftsthema verhandelt. Wie sehen die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen aus bildungspolitischer Sicht aus?

    „Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir einen nationalen Bildungsrat einrichten.“
    Mit der Einrichtung eines nationalen Bildungsrats will die Koalition der Bedeutung des Themas Bildung gerecht werden, nachdem die letzten drei Regierungen dies vernachlässigten. Hoffentlich wird aus diesem Bildungsrat mehr als ein Feigenblatt. Wie ein solcher nationaler Bildungsrat neben der Kultusministerkonferenz und den einzelnen Ministerien in eine Entscheidungslandschaft eingebunden wird, bleibt genauso nebulös wie die Frage, wer diesen Rat bildet, aus welchen Mitgliedern er bestehen wird und welche Aufgaben er haben wird.

    +/-0 für diesen nicht substantiierten Bildungsrat

    „Wir werden eine Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen.“
    Es ist allerhöchste Zeit für eine angemessene Finanzierung der Bildungslandschaft abseits von Exzellenzinitiativen. Die Ausgaben im Bildungssektor liegen, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren unter dem OECD-Durchschnitt. Zu Recht wird diese Sparsamkeit an der falschen Stelle von der OECD gerügt. Die Piratenpartei fordert daher seit Jahren eine Anhebung mindestens auf den OECD-Durchschnitt.
    Die jetzt vereinbarten 10 Milliarden Euro sind, obwohl sie teilweise im Sozialhaushalt verausgabt werden (SGB VIII), ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie bedeuten jedoch für jeden Schüler und Studenten in der kommenden Regierungsperiode nur knapp 15 Euro/Monat. Davon muss neben anderen Dingen die Infrastruktur verbessert und in Teilen erst geschaffen, (mehr) Lehrer ausgebildet und beschäftigt, Ganztagsstrukturen erweitert und teilweise erst geschaffen werden. Diese zusätzliche Finanzierung durch den Bund steht allerdings unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung.

    +0,5 für die zusätzliche Finanzierung durch den Bund

    „Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c GG anpassen.“
    Eine langjährige Forderung der Piratenpartei wird nun endlich aufgegriffen:

    „Bildung ist nicht nur Ländersache, sondern eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Wir setzen uns für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ein. Der Bund muss öffentliche Bildungseinrichtungen finanzieren dürfen.“

    Im Koalitionspapier ist vereinbart, dass die Kultushoheit bei den Ländern verbleibt. Das ist vermutlich der Preis dafür, dass die Länder die nötige Grundgesetzänderung mittragen. Nach unserer Auffassung ist das leider nur der halbe Schritt hin zu einer Bildungslandschaft, in der Ländergrenzen keine hohen Hürden für Lehrende und Lernende mehr darstellen.

    +1 für die Anpassung des Grundgesetzes

    „Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. […] Die Berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken.“
    Die Stärkung des BAföG und anderer Förderinstrumente begrüßen wir genauso wie eine Modernisierung der beruflichen Bildung. Wir werden die konkrete Ausgestaltung dieser Punkte beobachten.

    +0,5 für den Bereich der Förderinstrumente

    „Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.“
    Die OECD attestiert der Bundesrepublik Ausgaben in Höhe von knapp 3% (Stand 2015). Hier wird eine leichte Steigerung vereinbart.

    +1 für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung

    „Für strukturschwache Regionen […] werden wir zielgenaue Förderinstrumente entwickeln. […] Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert.“

    Inhaltsleer, daher ohne Wertung.

    Insgesamt vermissen wir in der Vereinbarung einiges. Wo bleibt die Verbesserung der Lehramtsausbildung insbesondere im Bereich Digital- und Medienkompetenz? Wo bleibt die Einbindung von offenen Bildungsquellen (open educational resources)? Was ist mit der Vergleichbarkeit von Abschlüssen in der hochschulischen und der beruflichen Bildung? Kommt was zur Verbesserung der Master-Studienplatzangebote für Bachelor-Absolventen? Und die Förderung des internationalen Austauschs von Lernenden?

    -1 für die fehlenden Vereinbarungen

    Fazit
    Anscheinend sind die möglichen Koalitionspartner aus ihrem jahrelangen Tiefschlaf erwacht und haben nun endlich den Willen zu einer besser finanzierten Bildungslandschaft. In vielen Punkten bleibt das Ergebnis jedoch unter den Möglichkeiten. Was die Koalitionäre vergessen haben und wie zukunftsorientierte Bildungspolitik neben rein finanziellen Erwägungen aussehen kann, zeigen wir in unserem Programm.

  • Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Durch Handy-Ortungen („nicht-individualisierte Funkzellenabfragen“) geraten jährlich Millionen Bürger ins Visier der Ermittler, nur weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Die Verhältnismäßigkeit dieses massenhaften Grundrechtseingriffs wird sehr kontrovers diskutiert. Doch viele reden nicht mit, weil ihnen nicht klar ist, wie häufig sie selbst geortet werden.

    Mit der bundesweiten Aktion „Handy-Ortung: Wir wollen’s wissen!“ der Piratenpartei können Bürger seit einigen Monaten eine Benachrichtigung von Ortungen ihres Handys fordern. Bisher unterstellen die Staatsanwaltschaften vielfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden (§ 101 Abs. 4 S. 4 StPO). Deshalb stellt die Piratenpartei Formulare bereit, mit denen man das Gegenteil bekunden kann. Die Staatsanwaltschaften übergehen diesen Wunsch in ihren Antworten jedoch immer wieder mit einigen Standardargumenten, wie sich gezeigt hat (GStA Schleswig, GStA Köln, GStA Hamm, GStA Düsseldorf).

    Vorab ist zu hinterfragen, ob der Benachrichtigungswunsch überhaupt Voraussetzung einer Benachrichtigung ist. Nach Meinung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten richtet sich eine Funkzellenabfrage ohnehin gegen alle Betroffenen, die mithilfe einer Bestandsdatenauskunft identifiziert wurden, weshalb es nur zufällig Mitbetroffene nicht gebe (S. 48, 32). Nach dieser Sichtweise ist für ein Absehen von einer Benachrichtigung gemäß § 101 Abs. 4 S. 4 StPO von vornherein kein Raum.

    Sieht man die Georteten nicht als Betroffene (Zielpersonen) der Maßnahme an, kommen die Gegenargumente der Staatsanwaltschaften ins Spiel:
    Standardargument 1: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung Ihres Benachrichtigungswunsches.“
    Mit dem Benachrichtigungswunsch willigt der Betroffene in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für Benachrichtigungen ein. Deshalb braucht es entgegen der Argumentation der Staatsanwaltschaften keine Rechtsgrundlage (§ 4 Abs. 1 BDSG).

    Standardargument 2: „Wir sind zur Speicherung Ihres Benachrichtigungswunsches nicht verpflichtet.“
    § 101 StPO regelt, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht. Die Staatsanwaltschaft kann dieser Pflicht nur durch Speicherung des Benachrichtigungswunsches nachkommen. Denn wenn „unerheblich Betroffene“ ein Interesse an einer Benachrichtigung anmelden, sind sie zu benachrichtigen. Deswegen folgt aus § 101 StPO die Verpflichtung der Staatsanwaltschaften zur Speicherung von Benachrichtigungswünschen.

    Standardargument 3: „Wir wissen nicht, ob Sie Ihr Handy zum Zeitpunkt der Ortung bei sich trugen oder jemand anders.“
    Diese Frage ist unerheblich. Der Anschlussinhaber ist von einer Ortung immer betroffen, weil sich daraus die Kenntnis ableiten lässt, dass die von ihm registrierte SIM-Karte an einem bestimmten Ort genutzt wurde (Personenbezug). Der Gesetzgeber kann kein generelles Leerlaufen der ausdrücklichen Benachrichtigungspflicht für Verkehrsabfragen gewollt haben, nur weil sich aus einer Verkehrsdatenabfrage der tatsächliche Nutzer nicht erkennen lässt.

    Standardargument 4: „Nachforschungen zur Feststellung der Identität Betroffener sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist.“
    Nach der Identität von Personen, die eine Benachrichtigung verlangt haben, muss nicht mehr geforscht werden. Sie steht bereits fest.

    Gerichtlich geklärt ist die Frage, ob die Betroffenen von Funkzellenabfragen ein Recht auf Benachrichtigung haben, bisher ersichtlich nicht. Dabei dürfte jeder, der von einer Funkzellenabfrage betroffen war (z.B. Teilnehmer an den G20-Gipfelprotesten in Hamburg), die gerichtliche Überprüfung des Absehens von einer Benachrichtigung verlangen können (§§ 101a Abs. 6, 101 Abs. 7 StPO; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2012, 2 Ws 43/12, 2 Ws 44/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Juli 2016 – 6 – 2 StE 1/14 – m.w.N.). Dies sollte klug, mit guter Vertretung und mit guten Argumenten in Angriff genommen werden.
    Unterdessen kann der Druck auf eine politische Lösung erhöht werden, wenn möglichst viele Bürger an der Aktion „Wir wollen’s wissen!“ teilnehmen und eine Benachrichtigung einfordern.

    Ein erster Erfolg hat sich bereits eingestellt: Berlin will in Kürze ein Internetportal freischalten, über das man Benachrichtigungen beantragen kann. Das ist der richtige Weg. Auch anderswo haben es die Staatsanwaltschaften in der Hand, ein automatisiertes Informationsverfahren ohne viel Aufwand einzuführen. Nach einem Gutachten des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums kommt eine Information per SMS, die öffentliche Bekanntmachung von Funkzellenabfragen oder die Einbindung von Treuhändern in Frage. Insbesondere ein Opt-In-Verfahren, in dem man eine Information per SMS an die geortete Handynummer beantragen kann, ist datenschutzfreundlich umzusetzen.

    Die individuelle Betroffenheit von Massenüberwachung offenzulegen, ist ein wichtiger, Bewusstsein bildender Schritt auf dem Weg zum digital mündigen und wehrhaften Bürger.

  • Klimaziele 2020 locker erreichen: Eine Anleitung

    Klimaziele 2020 locker erreichen: Eine Anleitung

    „Schicksalstag für die SPD“ – so oder ähnlich titelten die Gazetten, als sie über die Entscheidung des SPD-Sonderparteitags über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD schrieben.

    Ja, die Entscheidung wird die weitere Entwicklung der SPD beeinflussen. Interessanter für unser Land ist jedoch, was nach einem ‚Ja‘ der SPD zur #GroKo zu erwarten ist und was den Menschen in unserem Land versprochen wird. In dieser Artikelserie gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

    Die schlechte Nachricht zuerst: Der Ausbau der erneuerbaren Technologien zur Stromerzeugung bringt, so wie er im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) festgeschrieben ist, keine zusätzlichen CO2-Einsparungen. Er kompensiert lediglich den wegfallenden CO2-freien Atomstrom. Die gute Nachricht: Es ist überhaupt kein Problem, das Klimaschutzziel 2020 zu erreichen – wenn wir es denn als Gesellschaft und Politik wirklich wollen!

    Es war das Ziel aller Bundesregierungen seit dem Jahr 2002, dass Deutschland seine Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40% gegenüber dem Jahr 1990 reduziert. Diese liegen heute bei ca. 900 Millionen Tonnen. Den größten Anteil an den Emissionen hat die Energiewirtschaft mit etwa 320 Millionen Tonnen, gefolgt vom Straßenverkehr mit 160 und jeweils 130 Millionen Tonnen durch Heizungsanlagen und das verarbeitende Gewerbe. Um das Klimaziel 2020 noch zu erreichen, muss Deutschland bis dahin die jährlichen Treibhausgas-Emissionen um 150 Millionen Tonnen senken. Wie können wir das als Gesellschaft schaffen?

    Die ersten 100 Millionen Tonnen Treibhausgase sparen wir dadurch ein, indem wir die fossilen Kraftwerke in anderer Reihenfolge für die Stromerzeugung einsetzen; an erster Stelle die Gaskraftwerke, die die geringsten Mengen CO2 ausstoßen. Reicht diese Leistung für die aktuelle Stromerzeugung nicht aus, werden Steinkohlekraftwerke zugeschaltet und erst danach Braunkohlekraftwerke. Diese Reihenfolge hätte im Jahr 2016 ca. 100 Millionen Tonnen CO2 eingespart. So ließe sich übrigens vorgehen, ohne die Stromrechnung für private Haushalte zu erhöhen. Da Erdgas als fossiler Brennstoff teurer als Stein- und Braunkohle ist, hätte sich der Preis für die Stromerzeugung um etwas weniger als 1 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Privathaushalte zahlen 2,05 Cent pro Kilowattstunde als Stromsteuer, deren Erlöse weitestgehend in die Rentenkasse eingezahlt werden. Senken wir die Stromsteuer um 1 Cent, erhöht sich die Stromrechnung für Privathaushalte nicht. Braunkohlekraftwerke müssten bei dieser Einsatzfolge der fossilen Kraftwerke nur noch selten zur Stromerzeugung eingesetzt werden.

    Was bedeutet das für die Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft? Für den Fall, dass „die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“ und künftige Kurzzeitstromspeicher leer sind, muss der Strom mit Kraftwerken und deren Generatoren hergestellt werden. Gaskraftwerke sind hierbei die Technik der Wahl. Sie sind in wenigen Stunden betriebsbereit und können im Zusammenspiel mit den heutigen präzisen Wetterprognosen problemlos zugeschaltet werden. Allerdings stellen sie im aktuellen deutschen Kraftwerkspark nur etwa ein Viertel der im Rahmen der Energiewende benötigten Generatorleistung zur Verfügung. Wir müssen also anfangen, die anderen Kraftwerke umzubauen bzw. zu alte (Kohle-)Kraftwerke durch neue Gaskraftwerke zu ersetzen. Eine erste Schätzung für die Um- und Neubaukosten: etwa 30 Milliarden €. Auch diese Kosten lassen sich durch die restlichen Einnahmen aus der Stromsteuer über zehn Jahre finanzieren: Die Einnahmen aus der Stromsteuer betrugen im Jahr 2016 6,6 Milliarden €. Senken wir die Steuer um einen Cent, bleiben ca. 3,3 Milliarden € im Jahr, sprich 33 Milliarden in zehn Jahren übrig.

    Der Einsatz von Gaskraftwerken und der Umbau des Kraftwerksparks erhält alte Arbeitsplätze und schafft neue bei den Energieversorgern. Nach Daten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gab es im Jahr 2016 im Braunkohle-Bergbau und der Braunkohle-Veredelung knapp 13.000 Beschäftigte, in der Gasförderung und -versorgung mehr als 35.000. Was im Bereich der Braunkohle-Stromerzeugung wegfällt, wächst durch die erhöhte Gasstromerzeugung hinzu. Zudem sind die Braunkohlereviere durch die bereits vorhandenen Stromleitungen prädestiniert für den dringend erforderlichen und Arbeitsplätze schaffenden massiven Ausbau der erneuerbaren Energien.

    Für das Nicht-Benutzen von vier Braunkohlekraftwerken wandern bis zum Jahr 2020 aus den Bürgertaschen 1,6 Milliarden Euro in die Taschen von Energiekonzernen. Auch in den Jahren 2018 und 2019 werden für den Einsatz deutscher Steinkohle in Kraftwerken und Hochöfen sowie für Stilllegungen bei Bergbauunternehmen bis zu einer Milliarde Euro („Kohlepfennig“) gezahlt. Ab dem Jahr 2019 müssen zusätzlich 1,7 Milliarden Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt aufgebracht werden, um Bergbauunternehmen in der Wahrnehmung weiterhin bestehender Verpflichtungen, die nicht von der Ruhrkohle-AG-Stiftung getragen werden, zu unterstützen. In diesem Kontext betrachtet sollten die geforderten jährlichen 240 Millionen Euro für den notwendigen Strukturwandel in der Lausitz problemlos realisierbar sein.

    Und die Einsparung der noch fehlenden 50 Millionen Tonnen?
    Die Auswahl an Möglichkeiten ist groß: Legt man für den Exportüberschuss des deutschen Stromes in Höhe von 55 Milliarden Kilowattstunden im Jahr 2016 die CO2-Emission des deutschen Strommixes zu Grunde, wurden allein hierfür 29 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Wird der Export deutlich verringert, werden damit viele Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart. Darüber hinaus bietet der Wegfall der Ausbaubegrenzung von erneuerbaren Energien im EEG, welche die Energiewende unverantwortlich ausbremst, erhebliches Einsparungspotential. Auch wir Bürger können sofort aktiv werden, um die Treibhausgasemissionen zu verringern: Reduzieren wir unseren Fleischkonsum einhergehend mit der Verkleinerung des Viehbestandes in Deutschland um ein Fünftel – was auch unserer Gesundheit zu gute käme: 20 Millionen Tonnen. Kaufen wir langlebige oder gebrauchte Güter und beschränken die Konsumausgaben (Kleidungsstücke, technische Artikel) insgesamt auf 150 € pro Monat, sparen wir nach dem CO2-Rechner des Umweltbundesamtes drei Tonnen Treibhausgas pro Kopf gegenüber dem Durchschnittskonsumenten ein. Tun dies ab jetzt fünf Millionen weitere Bundesbürger, ergäbe sich eine Einsparung von 15 Millionen Tonnen. Fahren wir mit dem PKW etwas ruhiger und machen die eine oder andere Fahrt weniger oder mit dem Nachbarn gemeinsam, sparen wir nicht nur Spritgeld, sondern auch CO2-Emissionen ein: mindestens 10 Millionen Tonnen. Auch mit dem Austausch alter Heizungspumpen und der Erneuerung oder Optimierung alter Heizungsanlagen können wir als Bürger nicht nur Geld, sondern auch Treibhausgasemissionen reduzieren. Und es gäbe noch mehr Möglichkeiten!

  • 25 Jahre Tafeln – (K)Ein Grund zum Feiern?

    25 Jahre Tafeln – (K)Ein Grund zum Feiern?

    Am 1. Februar 2018 erscheint eine Sonderbriefmarke aus Anlass des 25. Jahrestages der Gründung der Tafeln in Deutschland. Im Regelfall werden Briefmarken nach wie vor ausgegeben, um „auf herausragende historische oder aktuelle Ereignisse, Geburtstage verstorbener Persönlichkeiten, Wunder der Natur, Besonderes aus den Regionen oder allgemein Wissenswertes“ hinzuweisen. Was aber sagt es aus, wenn ein Jubiläum gefeiert wird, das eigentlich nur darauf hinweist, dass immer mehr Menschen auf privaten Einsatz angewiesen und noch mehr von privaten Spenden abhängig sind, also ihr Einkommen ihr Auskommen nicht mehr sichert?

    Der Staat ist also seit über 25 Jahren nicht in der Lage, sich ausreichend um seine Bürger zu kümmern und kommt somit seiner Fürsorgepflicht nicht nach. In dieser Beziehung hat er vollends versagt und offensichtlich keinerlei Absicht, an dieser Situation etwas zu ändern. Vielmehr scheint es, als ruhe man sich auf dem Engagement und der Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft und der zahlreichen Freiwilligen bei den Tafeln aus, die sich dort in guter Absicht und mit viel Engagement für Bedürftige stark machen. Denn wie kurz vor Heiligabend des vergangenen Jahres bekannt wurde, versorgen die über 900 Tafeln in Deutschland mittlerweile rund 1,5 Mio. Menschen mit stark vergünstigten oder gar kostenfreien Lebensmitteln.

    Insbesondere unter den Rentenbeziehern ist die Tendenz steigend, sie machen derzeit ein Viertel der Empfänger aus. Menschen, die nach einem langen Leben, oftmals mit der Erziehung von Kindern oder in prekären Arbeitsverhältnissen, selbst mit dem nicht auskommen, was sie an Leistungen zur Grundsicherung erhalten. Diese Entwicklung wird sich noch verstärken. Von den Vollzeitbeschäftigten liegen rund 40% unterhalb des Einkommens von € 15,- pro Stunde, das schon 2012 als gerade noch ausreichend gesehen wurde, um überhaupt Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Dazu kommt das Heer der Minijobber und weiterer prekär Beschäftigter, die nur in den seltensten Fällen ein für eine Rente oberhalb der Grundsicherung ausreichendes Einkommen haben.

    Hier versagt der Staat auf ganzer Linie. Statt wirklich dafür zu sorgen, dass alle Menschen, die ihr Leben lang – bezahlt oder gemeinnützig – gearbeitet haben, ein Auskommen finden, wird mit Mütterrente einerseits und Herabsetzung des Rentenniveaus andererseits versucht, die klammen Kassen der Rentenversicherung auszugleichen. Dabei ist es gar nicht so schwierig, ein Rentensystem zu etablieren, das von allen finanziert für alle da ist. Mit einer Einbeziehung aller Einkommensarten – nicht nur der Lohneinkommen – in die Rentenversicherung, der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Einführung von Höchstrenten wäre ein Mindestrentenniveau finanzierbar, das seinen Namen verdient. Es böte denen, die mehr als die Höchstrente haben wollen, die Möglichkeit, privat dafür vorzusorgen, statt gerade diejenigen dazu zu drängen, Riester-Verträge abzuschließen, die ohnehin kaum Mittel für die private Vorsorge haben. Die Riester-Rente jedoch verringert im Alter nur die Differenz zwischen regulärer Rente und Grundsicherung, bringt aber keinen Mehrwert. Ähnlich wie in unserem Vorschlag wird es in der Schweiz gehandhabt und hat sich dort zum Exportschlager entwickelt. Somit ist dort das Äquivalenzprinzip durchbrochen, das dem deutschen Rentensystem zugrunde liegt. Zeitgemäß ist dieses aber ohnehin nicht mehr.

    Hier ist es an der Zeit, die Zukunft ins Auge zu fassen und das auf breiter Front. Denn das ewige Herumdoktern an der Rente sorgt nicht für Vertrauen in das System, das absehbar sowieso nicht mehr als Drei-Säulen-Modell funktionieren wird. Auch die Versuche, die betriebliche Altersvorsorge (Säule Nummer 2) zu stärken, sind in Zeiten ständiger Jobwechsel zum Scheitern verurteilt. Wer ist denn heute noch von Beginn bis Ende seines Berufslebens bei ein und demselben Arbeitgeber? Und selbst falls doch: nicht jeder davon bietet Elemente der betrieblichen Altersvorsorge.

    Das Problem der Altersarmut und das daraus folgende Angewiesensein auf Tafeln betrifft allerdings einen wachsenden, aber noch kleinen Teil der Tafel-Nutzer. Den über 1,1 Millionen Nicht-Rentnern – also Alleinerziehenden, Kindern, Jugendlichen, Hartz-IV-Empfängern, Spätaussiedlern und Migranten – hilft auch eine vollkommene Umgestaltung der Rentenzusammensetzung nicht weiter. Diese wären jedoch die ersten, die bei der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens einen echten Mehrwert hätten.

    Die Vergesellschaftung von Armut also hat die Tafeln groß gemacht – so wichtig, dass sie im auf Briefmarken gebannten kollektiven Gedächtnis auf eine Stufe mit Karl Marx oder der Deutschen Brotkultur gestellt werden. Eigentlich passend. Aber dennoch ein schlechtes Zeichen für Politik und Gesellschaft an sich.

  • GroKo: halbherzige Familienpolitik

    „Schicksalstag für die SPD“ – so oder ähnlich titelten die Gazetten, als sie über die Entscheidung des SPD-Sonderparteitags über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD schrieben.

    Ja, die Entscheidung wird die weitere Entwicklung der SPD beeinflussen. Interessanter für unser Land ist jedoch, was nach einem ‚Ja‘ der SPD zur #GroKo zu erwarten ist und was den Menschen in unserem Land versprochen wird. In dieser Artikelserie gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

    Wie sehen die Sondierungsergebnisse aus familienpolitischer Sicht aus?

    Kinderrechte
    Wir begrüßen die Stärkung der Rechte von Kindern. Im Sondierungsergebnis bekennen die Sondierungsparteien: „Wir werden die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.“

    Die Piratenpartei fordert das seit Jahren.

    „Aktuell stehen die Menschenrechte des Kindes (UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes; kurz: UN-Kinderrechtskonvention) in Deutschland auf einer Ebene mit allen anderen Gesetzen. Das hat zur Folge, dass im Konfliktfall nicht die UN-Kinderrechtskonvention, sondern das Gesetz Anwendung findet (Bsp.: Asylrecht, Gemeinderecht). Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufzuwerten, fordern wir die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen als solche geachtet werden.“

    +1 für das Sondierungsergebnis

    Kindergeld
    „Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.“

    Gut, aber zu wenig und auch irgendwie Vogel-Strauß-Politik.

    Das Kindergeld zu erhöhen und es gemeinsam mit dem Kinderzuschlag als eine Art Kindergrundeinkommen zu werten, ist hilfreich für viele, aber leider nicht für die bedürftigsten Gemeinschaften. Kindern und Familien im Hartz-IV-Bezug wird das Kindergeld angerechnet. Im schlechtesten Fall haben diese Kinder und Familien vom Kindergeld genau nichts.

    Ein nicht anrechnungspflichtiges Kindergrundeinkommen ist hier die bessere und gerechtere Form der Familienförderung und langjährige Forderung der Piratenpartei.

    „Wir PIRATEN setzen uns für eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit den Konzepten des Bedingungslosen Grundeinkommens ein. Wir fordern besondere finanzielle Unterstützung für Lebens- bzw. Versorgungsgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder betreuungsbedürftige Menschen gepflegt und versorgt werden.
    Familienpolitisch halten wir die Realisierung eines Kindergrundeinkommens für kurzfristig umsetzbar. Schon heute zahlt der Staat bereits etwa 400 Euro je Kind an direkten, monatlichen Transferleistungen für Familien. Durch die einkommensabhängige Verteilung werden diese Zahlungen jedoch unterschiedlich verteilt. Das lehnen wir ab, da es unserem Verständnis von Chancengleichheit widerspricht. Jedes Kind hat einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat.“

    Die Beantragung der Leistungen soll entbürokratisiert werden. Das ist im Prinzip richtig, aber es bleiben nach wie vor Leistungen, die beantragt werden müssen und für die die Antragsteller, ähnlich wie bei Hartz IV, tief in ihre Privatsphäre gehende Fragen beantworten müssen. Hier gängelt der Staat seine Bürger und macht sie zu auskunftspflichtigen Bedürftigen, statt Kinder bedingungslos besser zu unterstützen.

    +/- 0 für das Sondierungsergebnis

    Kinderbetreuung
    Die Sondierungsergebnisse fordern „bestmögliche Betreuung“ für unsere Kinder, koppeln das aber auch wieder unterschwellig an eine Bedingung: eine berufliche Tätigkeit der Eltern.
    Es ist wichtig und erstrebenswert, die Kinderbetreuungseinrichtungen qualitativ und quantitativ zu verbessern und zu flexibilisieren. Solange diese Angebote vornehmlich für berufstätige Eltern vorgehalten werden und nicht für alle Familien, ist der Weg zu einer Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten zum Wohle der Familien noch weit. Es darf nicht hauptsächlich um die Not der berufstätigen Eltern gehen. Es muss um die bestmögliche Betreuung der Kinder gehen. Kinderbetreuung außerhalb der Famile ermöglicht soziale Kontakte und Austausch zwischen den Kindern verschiedener sozialer Schichten – zu einem Zeitpunkt, wenn diese noch keine Rolle spielen. Dies auf den Zeitpunkt der Schulpflicht zu verschieben, sorgt für Benachteiligung, die die Gesellschaft teuer zu stehen kommt.

    +0,5 für das Sondierungsergebnis

    Gleichberechtigung
    Im Sondierungspapier wird „mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ im Wesentlichen mit Entlohnungs-Gleichstellung zu erreichen versucht. So richtig „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist: die Gleichberechtigung darauf zu reduzieren, ist ärmlich, lassen sich daran aber die Prämissen einer künftigen GroKo erahnen – eine in erster Linie durch Einkommen bewertete und wertgeschätzte Gesellschaft. Von Parteien, die die vermeintlich qualifizierenden Adjektive „christlich“ oder „sozial“ im Namen tragen, darf man mehr gesellschaftlichen Entwicklungsdrang erwarten.

    -1 für das Sondierungsergebnis

    Sozialversicherung
    Die Wiederherstellung der Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist nur die Korrektur des eigenen früheren Fehlers der sondierenden Parteien.
    Das Rentenniveau vorübergehend einzufrieren ist ebenso nur die Reparatur alter Fehler. Nachdem über Jahre hinweg das Rentenniveau gesenkt wurde, soll diese falsche Praxis nun zwar endlich gestoppt, aber keinesfalls korrigiert werden.
    Die Lebensleistungsrente, die die Sondierer beifallheischend Grundrente nennen, ist der Erkenntnis geschuldet, dass unsere Gesellschaft in großen Teilen zu einer Gesellschaft der Armen wird. Statt dem allgemeinfinanziert zu begegnen, wollen die Sondierer der Gemeinschaft der Rentenversicherungszahler diese Last alleine aufbürden.
    Statt an vielen verschiedenen Stellen zu flickschustern und dennoch weder jungen noch alten Menschen Sicherheit zu vermitteln, müssen Wege heraus aus dieser Art der Alterssicherung genommen werden. Wir müssen den Gedanken einer solidarischen Gesellschaft endlich zu Ende denken und alle Bürger gleichermaßen in die Sozialsysteme einbeziehen. Beispielsweise wäre ein Grundeinkommen statt der Vielzahl von Subventionen und Antragsleistungen solidarisch und entzöge die Menschen der staatlichen Bevormundung und Überwachung.

    +/- 0 für das Sondierungsergebnis

    Fazit
    Unabhängig von den jeweiligen Überzeugungen der Parteien ist das Ergebnis dürftig und deutet auf vier weitere Jahre des gesellschaftlichen Stillstands und auf ein Einfrieren des Status Quo hin. Das ist zu wenig. Wie es besser geht, wie Zukunft aussehen kann, zeigen wir in unserem Programm.