Kategorie: Themenbereiche

  • Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Pressemitteilung

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die kommende Europawahl, hat eine offizielle Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die bekannt gewordene Nutzung biometrischer Gesichtserkennung durch die Berliner Polizei eingereicht.

    Diese willkürliche Massenüberwachung, so Hirschel, ist ein direkter Angriff auf die bürgerlichen Freiheiten und eine unverhohlene Verletzung der Datenschutzrechte der Bevölkerung. Hirschel kritisiert die Technologie als fehleranfällig und diskriminierend. Sie könne unschuldige Bürger falsch identifizieren und so zu ungerechtfertigten polizeilichen Übergriffen führen.

    Hirschel appellierte an die Behörde, dies als bundesweiten Präzedenzfall anzusehen und derartige Überwachungspraktiken zu beenden. Der Einsatz dieser Technologie müsse gestoppt werden, um die Freiheit und Demokratie zu schützen. Ansonsten drohe eine schrittweise Einführung permanenter Gesichtsüberwachung als Standardfahndungsmittel in ganz Deutschland.


    Die Beschwerde im Wortlaut:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    diese formelle Beschwerde einzureichen, um die o.g. Situation zu beschreiben und um eilige Abhilfe zu bitten, ist das Ziel meines heutigen Schreibens.

    Ich bin der Ansicht, dass die von Berliner Behörden verantwortete Überwachung von Personen (wie von mir bei meinen Besuchen in Berlin in diesem Jahr) zum Zwecke der biometrischen Gesichtskennung einen gravierenden und völlig unverhältnismäßigen Eingriff in meine Würde, meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des Datenschutzes verstößt. Meine Rechte gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz werden hier verletzt.

    Das materielle Datenschutzrecht – BDSG § 4 Abs 1-5 – wird verletzt, weil ein Eingriff durch die Strafverfolgungsbehörden und sogar in dem Eingriff noch viel weiter reicht als “nur” die Erfassung eines KFZ-Kennzeichens.

    Automatisierte Gesichtsüberwachung erzeugt ständig Falschmeldungen (https://www.mpib-berlin.mpg.de/unstatistik-gesichtserkennung-mit-fehlalarm), so dass ich gegebenenfalls sogar einer polizeilichen Maßnahme unterworfen werde, weil die Gesichtserkennungssoftware nicht nur mich mit einem Verdächtigen verwechselt, sondern obendrein auch noch eine Personenkontrolle auslöst.

    Mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird hier eklatant und vorsätzlich verletzt, da die vom Bundesverfassungsgericht schon geklärten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.

    Eine genauere Beschreibung der aktuellen Vorgänge findet sich auch hier: https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/ Ein weiterer Bericht mit der Beschreibung des angeblichen Rechtfertigungsgrunde finden sie hier: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html

    Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5: Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5 Der Punkt 17 verweist auf diesen Sachverhalt.

    Diese fehler- und diskriminierungsanfällige Technik erzeugt ein Gefühl ständiger Überwachung und greift in die unbefangene Ausübung der Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, auf ein faires Verfahren und auf Nichtdiskriminierung, ein.

    Diese Überwachung erzeugt ständig Falschmeldungen und führt zu Verwechselungen. Die zur Begründung von der Staatsanwaltschaft genannten §§ 163f, 100h, 98a StPO rechtfertigen allesamt nicht den tiefgreifenden Eingriff einer biometrischen Massenüberwachung öffentlicher Räume. Es fehlt schon an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage.

    Zum Kfz-Kennzeichen-Massenabgleich fordert das Bundesverfassungsgericht eine besondere Rechtsgrundlage, die detailliert Fragen des Anlasses, des Vergleichsdatenbestandes und der Datenverwendung regelt. Eine solche Befugnisnorm enthält die Strafprozessordnung für eine Echtzeit-Gesichtsüberwachung in der Öffentlichkeit nicht.

    Materiell ist die massenhafte und wahllose Erfassung und Auswertung der Gesichter rechtschaffener Bürger eindeutig unverhältnismäßig. Fahndungen nach schweren Straftaten gibt es immer.

    Bitte bedenken Sie als Datenschutzbehörde auch: Wenn die Berliner Praxis Schule macht, ist bald das ganze Land mit biometrischer Massenüberwachung überzogen. Technologie, die uns im öffentlichen Raum verfolgt, sollte in einer demokratischen Gesellschaft nicht existieren.

    Ich bitte Sie daher, diese Praxis als bundesweiten Präzedenzfall zu stoppen. Eine Überprüfung dieser Angelegenheit ist dringend erforderlich und ich erwarte eine entsprechende Reaktion, die möglichst für ein Ende dieser Überwachungslage sorgen soll. Ich bin auch bereits in der Prüfung, inwieweit andere Schritte wie Klagen gegen diese Praxis vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgericht weitere Möglichkeiten sind, hoffe jedoch darauf, dass durch den Rahmen, den BDSG neu und DSGVO den Datenschutzbeauftragten geben, diesen “Handlungsentscheidungen” der Polizei und des Innensenates Einhalt geboten werden kann. Denn sonst verspielen wir unsere Freiheit und unsere Demokratie durch Unterdrückung und Angst, die immer weiter um sich greifen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Anja Hirschel

     

  • Zur Aufarbeitung der Pandemiemaßnahmen

    Mit Sorge beobachten wir PIRATEN den Diskurs zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
    Die rückblickende Bewertung der damaligen Schutzmaßnahmen und die Reduzierung

    der Maßnahmen im Verlauf der Pandemie ist wichtig und richtig, da man hieraus für zukünftige Pandemien lernen kann.

    Es ist eine sehr einseitige Berichterstattung zu beobachten, die besorgniserregende Verkürzungen und Verzerrungen enthält. Zwar gibt es durchaus lobenswerte Beiträge in der Berichterstattung wie den Artikel „Die RKI-Files und der Skandal, der keiner ist“ von der Tagesschau[1], aber die Stimmen der querdenkenden Front werden immer lauter.

    „Wir als AG Gesundheit + Pflege halten eine vollumfängliche, akribische und detailgetreue Aufarbeitung, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen und der dazu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie aller gesellschaftlichen Perspektiven, für dringend notwendig. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die existentielle Bedrohung durch das Virus der Grund für die Maßnahmen war und keine Maßnahme ohne diesen Zusammenhang beurteilt werden sollte“,
    erklärt Bundesgesundheitskoordinatorin Jeanine.
    Aktuell arbeitet die AG Gesundheit + Pflege an einer Beitragsserie, die die zeitliche Abfolge aufzeigen soll, welche Maßnahmen wann ergriffen wurden und wie die verschiedenen Seiten hierauf reagiert haben.
    Ergänzend werden diverse Kritikpunkte, wie die widersprüchliche oder erkenntnisresistente Kommunikation seitens einiger Gesundheitsministerien von Bund und Ländern erörtert und die leicht missverständliche Berichterstattung in den Massenmedien zum „Ende der Pandemie“.
  • PSC Online 10. Mai 2024 : Wie können wir unsere gesellschaftliche Resilienz verbessern?

    PSC Online 10. Mai 2024 : Wie können wir unsere gesellschaftliche Resilienz verbessern?

    Neben der Pirate Security Conference, die traditionell immer Mitte Februar paralell zur Münchner Sicherheitskonferenz stattfindet, haben wir uns entschlossen 2024 zusätzliche Veranstaltungen anzubieten.

    Am 10.05.2024 beteiligen wir uns mit unserer Pirate Security Conference im Rahmen des Zukunftsforum Dresden auch inhaltlich, denn „interessante Zeiten“ erfordern es mehr zu tun, denn es gilt disruptive Entwicklungen abzufedern.

    Da die PSC die erste Konferenz 2018 war, die das Thema Resilienz im deutschsprachigen Raum zum Thema hatte und auch den Begriff nach Deutschland gebracht hat, bleiben wir dieser Tradition treu und greifen ihn wieder auf.

    Thema: Wie können wir unsere gesellschaftliche Resilienz verbessern?

    Dies ist das grundlegende Thema des PSC-Beitrags zum Dresdner Zukunftsforum, zu dem wir mit einigen Referenten beitragen werden.
    https://zukunftsforum-dresden.eu
    ZUKUNFTSFORUM „Wert der Freiheit“
    Wann: am 10. und 11. Mai 2024
    in Dresden, Haus an der Kreuzkirche

  • Gefährliche Eskalation in Nahost

    Gefährliche Eskalation in Nahost

    In der Nacht auf Sonntag hat die Islamische Republik Iran Israel mit 200 Drohnen und Raketenbeschuss angegriffen.

    Schoresch Davoodi, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg und Kandidat zur Europawahl, verurteilt diesen Angriff aufs Schärfste.

    „Als Piratenpartei Deutschland stehen wir zum Völkerrecht! Israel hat das Recht, sich gegen diesen Angriff der Islamischen Republik zu verteidigen. Proteste im Westen, welche sich im Vorfeld gegen das Recht auf Selbstverteidigung Israels gerichtet hatten, sind mitverantwortlich, denn hierdurch wurde die Islamische Republik zu diesem terroristischen Angriff ermutigt.“

    Das iranische Mullahregime sorgt mit diesem Angriff für eine weitere Eskalation der ohnehin sehr angespannten Lage im Nahen Osten. Gleichzeitig lenkt das Regime damit von den inneren Konflikten im Iran ab. Denn das iranische Volk kämpft weiterhin für ein Ende des Mullahregimes und die eigene Freiheit. Die Unterstützung der Hamas und damit von Hass, Terror und Tod soll nicht nur Israel treffen, sondern setzt gleichzeitig ein Signal an die Freiheitsbewegung im Iran.

    „Deutschland muss Israel nun unterstützen und auch in Deutschland endlich alles unternehmen, um Menschen vor dem Terror der Islamischen Republik zu schützen. Die Revolutionsgarden müssen auf die Terrorliste. Es zeigt sich wieder einmal, dass das iranische Mullahregime kein Partner für freiheitliche und demokratische Staaten sein kann“, so Davoodi weiter.

    Foto: RuckSackKruemel cc-by 2.0

  • Bezahlkarte zwischen Digitalisierung und Menschenwürde

    Bezahlkarte zwischen Digitalisierung und Menschenwürde

    Inmitten der aktuellen Debatte um die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber in Deutschland nimmt die Piratenpartei eine klare Position ein. In ihrem Kern engagiert sich die Partei für Transparenz, Grundrechte und die Förderung digitaler Freiheiten. Diese Prinzipien bilden die Grundlage ihrer Haltung zu diesem kontroversen Thema.

    Die individuelle Freiheit im Fokus

    Für die Piratenpartei ist die Selbstbestimmung und die individuelle Freiheit des Einzelnen von zentraler Bedeutung. Die Überlegung, Asylbewerbern anstelle von Bargeld Bezahlkarten zu gewähren, mag auf den ersten Blick als eine effiziente Lösung erscheinen. Doch bei genauerer Betrachtung entpuppen sich diese Karten als potenzielle Instrumente der Diskriminierung und Kontrolle, die die grundlegenden Rechte und die Würde der Betroffenen untergraben.

    Ein Schritt zurück in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft

    Durch die Beschränkung, wo und für was Bezahlkarten genutzt werden können, entsteht ein systematischer Unterschied in der Behandlung von Asylbewerbern gegenüber dem Rest der Bevölkerung. Eine solche Differenzierung fördert eine gefährliche Tendenz hin zu einer Gesellschaft, die Menschen basierend auf ihrem Aufenthaltsstatus kategorisiert und segregiert. Dies widerspricht tiefgreifend den Werten der Piratenpartei, die eine inklusive Gesellschaft ohne Diskriminierung anstrebt.

    Die Illusion der Kostenersparnis

    Befürworter argumentieren oft, dass Bezahlkarten zu einer Reduzierung der Verwaltungskosten führen würden. Diese Annahme stellt die Piratenpartei entschieden in Frage. Tatsächlich verursachen der Aufbau, die Einführung und die laufende Verwaltung eines solchen Systems signifikante Kosten. Stattdessen plädiert die Partei für eine rationale und menschenwürdige Verwaltung der Mittel, die den Menschen und nicht der Bürokratie dient.

    Technologie mit Verantwortung

    Die Piratenpartei ist eine starke Befürworterin der Nutzung digitaler Technologien zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Verwaltungsabläufe. Doch dies darf nicht zulasten der Menschenrechte gehen. Jede technologische Lösung muss flexibel, transparent und benutzerfreundlich sein, um wirklich einen Mehrwert zu bieten. Das aktuelle Vorgehen in der Debatte um Bezahlkarten zeigt deutlich, dass diese Kriterien noch nicht erfüllt sind.

    Ein Aufruf für mehr Menschlichkeit in der Politik

    Letztlich spiegelt die Diskussion über die Art der finanziellen Unterstützung für Asylbewerber eine tiefere gesellschaftliche Frage wider: Wie gehen wir mit Diversität und Ungleichheit um? Die Piratenpartei setzt sich für eine offene, faire Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleiche Rechte und Chancen haben. Statt durch restriktive Maßnahmen zu trennen, sollte die Politik darauf abzielen, Menschen zu verbinden und ihnen eine echte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

    In einer zunehmend digitalisierten Welt dürfen wir nicht vergessen, dass hinter jeder Zahl und jeder Statistik echte Menschen mit ihren Geschichten, Hoffnungen und Träumen stehen. Die Piratenpartei möchte die Gefahren der Technologien abwehren und die Chancen nutzen und vorantreiben – für eine Zukunft, in der digitale Innovation und Menschlichkeit Hand in Hand gehen.

    Ein Beitrag von Florian Lancker

  • Piraten – Zugelassen zur EU Wahl 2024

    Nach Prüfung aller eingereichten Wahlvorschläge hat am Karfreitag 2024 die Bundeswahlleitung mitgeteilt, dass die Piratenpartei alle notwendigen Anforderungen erfüllt und somit zur Teilnahme an der Europawahl berechtigt ist.

    „Es freut mich sehr, dass wir PIRATEN zur Wahl zugelassen wurden und wir uns nun voll und ganz auf den bevorstehenden Wahlkampf konzentrieren können. Mit Hochdruck werden wir daran arbeiten, weiterhin als soziale und liberale Stimme die Bürger in Brüssel und Straßburg zu vertreten. Besonders erfreulich ist, dass diesmal bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf.“ erklärt Lukas Küffner, der für die Alterssenkung vor Gericht zog.

    Die Piratenpartei tritt zum zweiten mal mit einem gemeinsamen Wahlprogramm aller europäischen Piratenparteien an und nachdem das Wahlrecht für alle Berechtigten ab 16 Jahre, von Lukas Küffner, dem derzeitigen Bundesvorsitzenden, vor Gericht erstritten wurde, ist es Jugendlichen in Deutschland möglich, ihre Zukunft wieder etwas mehr mit zu bestimmen.

    Quellen:

    [1] Bundeswahlleiterin – Mitteilung Europawahl Zulassungen 2024
    [2] Piratenpartei 2020 Piraten zur Senkung des Wahlalters
    [3] 2019 – 17 jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

  • Cannabis – Piratenpartei begrüßt Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

    Cannabis – Piratenpartei begrüßt Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

    Die Piratenpartei begrüßt die Entkriminalisierung von Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis als einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung. Seit Jahren kämpfen die PIRATEN für die Legalisierung, um sowohl die Stigmatisierung als auch die Verfolgung von Konsumenten zu beenden.

    „Die aktuellen Regelungen der Regierung lassen noch Raum für Verbesserungen, dennoch befinden wir uns in Deutschland auf einem vielversprechenden Weg“, kommentiert Sabin Schumacher, Themenbeauftragte für Menschenrechte & Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Der Besitz und Konsum von Cannabis sollten niemals strafbar sein. Dies dient nicht nur den Konsumenten, sondern entlastet auch die Behörden erheblich.“

    Die Drogenpolitik der Piratenpartei basiert auf Prävention und Bildung. Während der Konsum nicht verboten werden sollte, sollte er auch nicht beworben werden. Stattdessen setzt sich die Partei für eine umfassende und vorurteilsfreie Aufklärung ein sowie für die Bereitstellung von Hilfsangeboten für Abhängige, ohne sie zu kriminalisieren.

  • Cannabis – Teil-Entkriminalisierung in Deutschland nach 42 Jahren

    Der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis wird ab April 2024 unter engen Vorgaben nun auch in Deutschland erlaubt.

    Trotz dem lautem Getöse einiger ideologisch verhafteter Politiker hatte der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz mit 50:19 Stimmen akzeptiert und nicht den Vermittlungsausschutz anzurufen. Der Besitz und Anbau von Cannabis wird somit für Volljährige möglich.

    Das Gesetz muss noch amtlich verkündet und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden. Dann tritt es in Kraft und die Zeit zur Bearbeitung von ca. 180.000 Strafverfahren jährlich (Nutzung, nicht Handel in 2019) [1] [2] wird frei zur tatsächlichen Kriminalitätsbekämpfung.

    „Für viele Konsumenten endet mit dieser Entscheidung die Verfolgung und Stigmatisierung.“ kommentiert Sabin Schumacher, Themenbeauftragte für Menschenrechte & Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Baden-Württemberg.

    1982 wurde Hanf in Deutschland ausnahmslos verboten! Seitdem wurde der Gebrauch dieser weit über 2000 Jahre alten Nutzpflanze verfolgt und der Einsatz von Hanf in vielen Fällen zur Straftat ohne weitere Beachtung des Einsatzes.

    „Schon lange fordern wir die Legalisierung von Cannabis und freuen uns, dass eine Kernforderung der Piraten damit umgesetzt wird. Auch wenn die Regelungen noch zu wünschen übrig lassen, so sind wir nun auch in Deutschland auf einem guten Weg der Legalisierung.“ freute sich Sabin Schuhmacher nach der Entscheidung des Bundesrates.

    Dass Ministerpräsident Kretschmer tatsächlich kein Verständnis für die Regeln unserer Demokratie hat, zeigte zusätzlich zu seinen Äußerungen das Abstimmungsverhalten der Sachsen. Er hatte für den Verweis an den Vermittlungsausschuss gestimmt, sein Stellvertreter jedoch für die Enthaltung. So wurde die Stimme von Sachsen im Rat ungültig. Für einen billigen PR-Trick riskiert er die Zusammenarbeit in seiner Koalition.

    Martin Dulig (SPD) hat hier sogar mehr Courage bewiesen als die SPD im Saarland und Brandenburg. Zusätzlich sitzen in Brandenburg die Grünen in der Regierung und diese haben nicht nur die demokratische Entscheidung ihrer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, sondern auch ihr eigenes Parteiprogramm missachtet. Ebenso in Baden-Württemberg. Dort heißt der Ministerpräsident Kretschmann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Quellen:

    [1] BKA – Polizeiliche Kriminalstatistik 2019

    [2] Cannabisfakten – Strafverfolgung

    [3] Webseite – Bundesrat  kompakt 1042. Sitzung vom 22.03.2024

    [4] Beschluss  des Bundesrats (PDF)