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  • Die Demokratie wird ausgesetzt, der Rechtsstaat versagt

    Die Demokratie wird ausgesetzt, der Rechtsstaat versagt

    Ein Gastbeitrag von Andreas Gerhold

    Wenn mit Andy Grote, dem Innensenator Hamburgs, ein deutscher Innenminister von einem „Festival der Demokratie“ spricht, gleichzeitig aber Sonderrechtszonen, in denen Grundrechte außer Kraft gesetzt sind, geschaffen werden, wenn er warnt, dort könne die Wahrnehmung des verbrieften Grundrechts auf Versammlungsfreiheit lebensgefährlich sein, weil ausländische Sicherheitskräfte auf Demonstrantinnen und Demonstanten schießen könnten, wenn vorsorglich Gefangenenlager eingerichtet und Schnellgerichte geschaffen werden – dann ist die Demokratie nicht nur in Gefahr, dann ist sie ausgesetzt.

    Das geschieht derzeit mitten in Deutschland, mitten in Hamburg – weil sich zwanzig Regierungschefs darüber auslassen, wie ihre Staaten noch reicher, mächtiger und einflussreicher werden können. Doch eins ist gewiss: Demokratie kann man nicht nach Belieben ab- und später wieder anschalten. Demokratie muss auch gewährleistet sein, wenn es schwierig ist, denn wie Heribert Prantl in seiner politischen Wochenvorschau in der Süddeutschen Zeitung richtig festgestellt hat: Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht.

    Obwohl sich die G20-Protestplattformen, an denen sich ein breites gesellschaftliches Spektrum aus NGOs, Parteien, Gruppen und Initiativen von der bürgerlichen Mitte, den Kirchen bis hin zu Autonomen und anderen Linksradikalen beteiligen, auf einen gewaltfreien Protest geeinigt haben, an dem sich alle Menschen, auch Familien und Rollstuhlfahrer beteiligen können, eskalieren Senat und Polizei schon im Vorfeld seit Monaten. Und das leider häufig von der Öffentlichkeít unkritisch unterstützt. Sie diskreditieren die Organisatoren und Teilnehmer pauschal als potentiell gewalttätig, mehr noch: Sie setzen Protest mit Gewalt und Krawall gleich. Auseinandersetzungen werden aktuell geradezu herbeigeredet. Es scheint, als seien Polizei und Politik daran interessiert, dass es knallt, um zukünftig eine abschaltbare Demokratie zu rechtfertigen.

    Die Schikanen sind enorm: Hausdurchsuchungen in Hamburg und Rostock, sogenannte Gefährderansprachen, Verweigerung von Demo-Routen und Plätzen für Abschlusskundgebungen, das Verweigern und Stürmen gerichtlich genehmigter Protestcamps, der Angriff auf die freie Anwaltschaft, ja selbst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden mit Füßen getreten. Die taz spricht von „professionellen Eskalationen“, schreibt wörtlich: „Im Vorfeld des G20-Gipfels gibt sich die Polizei alles andere als deeskalativ. Im Gegenteil: Willkürlich probt sie den Ausnahmezustand.

    Aufgrund fragwürdiger, nicht geprüfter Gefahrenprognosen der Sicherheitsbehörden, vor allem des Hamburger Verfassungsschutzes, wird der gesamte G20-Protest unter Generalverdacht gestellt. Dieser Verdacht wird als Begründung genommen, demokratische Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit einzuschränken und zum Teil ganz auszusetzen. Wieder einmal zeigt sich, dass der Schutz der Grundrechte nicht den Staatsorganen alleine überlassen werden kann.

    Nachdem die Polizei am vergangenen Sonntag gewaltsam ein genehmigtes G20-Protestcamp geräumt hat, bekommt Hamburgs Bürgermeister jetzt die Quittung: „Die vorher gespaltene G20-Protest-Szene übt plötzlich den großen Schulterschluss – und das ist gefährlich für den Senat!“, stellt die Hamburger Morgenpost fest, nachdem im Rahmen einer Pressekonferenz  der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen“ zahlreiche Vertreter verschiedener Organisationen – vom Pastor bis PIRAT – die rechtswidrige Räumung des Camps in Entenwerder und die Eskalation durch die Polizei kritisiert hatten. Nach den ersten Wasserwerfereinsätzen am Dienstagabend berichtet die Tagesschau einen anderen Ablauf als die Polizei: “NDR-Reporter Christian Baars schildert die Geschehnisse anders [als die Polizei]. Ihm zufolge waren einige hundert Menschen in einem Park neben der besagten Straßenkreuzung zusammengekommen, um zu „cornern“. Das heißt, sie saßen oder standen dort und tranken Bier. Ihm zufolge tauchten unvermittelt hunderte Polizisten mit vier Wasserwerfern, Räumfahrzeugen und einem über dem Platz kreisenden Hubschrauber auf. Sie hätten alle Zufahrten zur Kreuzung versperrt. Erst in diesem Augenblick sei die Straße blockiert gewesen.“

    Bisher ist bei zwei großen Demonstrationen, bei mehreren Räumungen von Protestcamps und unzähligen Aktionen mit etlichen zehntausend Protestierenden nur von der Polizei Gewalt ausgeübt und erheblich gegen geltendes Recht verstoßen worden. Die Polizei provoziert und eskaliert in einem nicht tolerierbaren Maß. Bisher haben sich die Demonstranten noch nicht provozieren lassen und sind friedlich geblieben. Selbst als ihre Zelte zerstört wurden und sie trotz gerichtlicher Genehmigung auf dem Protestgelände nicht kochen, essen oder schlafen durften. Selbst als die Demonstranten von der Polizei am Pferdemarkt völlig grund- und sinnlos mit Wasserwerfern angegriffen wurden, blieben sie erstaunlich friedlich. Ich hoffe selbstverständlich, dass es so bleibt, befürchte jedoch, dass dies ein Wunschglaube ist. Die Polizei sucht die Auseinandersetzung, hebelt Grundrechte aus und eskaliert.

    Sicher kommt es Interessierten auch zupass, dass so über die Inhalte des Gipfels und des Protestes weniger oder gar nicht berichtet wird. Ob sich Olaf Scholz damit auch als Hardliner für höhere Weihen empfehlen möchte, ist erstmal Spekulation. Es ist aber vorauszusehen, dass sich die Polizei und die Hamburger Regierung nach dem Gipfelwochenende – egal wie es verläuft – gegenseitig auf die Schultern klopfen werden: Bleibt es friedlich, wird man sich das als Erfolg des martialischen Vorgehens zuschreiben, kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wird man die Richtigkeit der eigenen Prognose und des harten Vorgehens betonen.

    Selbst die Organisatoren der heute Abend stattfindenden antikapitalistischen Demonstration „Welcome to Hell“ haben immer wieder betont, dass sie keine militante Auseinandersetzung suchen wollen. Trotzdem ist zu befürchten, dass der polizeiliche Einsatzleiter Hartmut Dudde, wie nachgewiesenermaßen schon mindestens fünf mal im Laufe seiner Karriere, sich nicht an Recht und Gesetz halten wird. Ich rechne fest damit, dass die Demonstration unter Vorwänden unterbunden werden wird. Ich hoffe sehr, dass sich die Teilnehmer nicht auf Auseinandersetzungen einlassen werden – wenn sie überhaupt die Chance dazu bekommen.

    Als Piratenpartei stellen wir uns gegen Polizeigewalt und die Aushebelung von Grundrechten. Wir stehen für gewaltfreien Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Demokratische Grundrechte müssen gleichwohl gewährt werden, selbst wenn es schwierig und im Zweifel kostspielig ist. Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das uns die Gründermütter und Gründerväter des Grundgesetzes als verbrieftes Recht in die Verfassung geschrieben haben. Und das nicht ohne Grund! Unsere Geschichte zeigt: Polizeigewalt, das Aushebeln von Grundrechten ist mit dem Rechtsstaat ganz und gar nicht vereinbar.

    Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft – Demokratie scheitert immer am Schweigen der Mehrheit, die sie nicht schützt, deshalb noch einmal: Lasst uns gemeinsam unsere Grundrechte verteidigen, lasst uns am 08.07.2017 in Hamburg gegen G20 protestieren!

     

    Aufruf der Piratenpartei mit dem Hamburger Bündnis gegen Überwachung
    http://piraten-hh.de/2017/06/28/aufruf-hamburger-buendnis-gegen-ueberwachung/

    Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen
    http://grundrechte-verteidigen.hamburg/

    Andreas Gerhold ist Abgeordneter der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, innenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Hamburg, Vorsitzender Cannabis Social Club Hamburg e.V. und Mitinitiator der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen“

  • Frei(drehender)Handel

    Eigentlich geht man ja davon aus, dass Menschen in verantwortlichen Positionen ihre Umwelt wahrnehmen und darauf reagieren, wenn sich Dinge ändern. Die Generaldirektion Handel der EU Kommission und insbesondere die Unterhändler für Handelsabkommen scheinen aber resistent gegen die störende Beeinflussung durch Fakten zu sein. Die Proteste gegen TTIP und CETA, speziell gegen die Schiedsgerichte, sind offensichtlich ohne Folgen an der Kommission vorbei gegangen. Wie man den von Greenpeace veröffentlichten Teilen der Verhandlungstexte entnehmen kann, ist das klassische ISDS Schiedsgerichtsverfahren in JEFTA ebenfalls vorgesehen. Nicht die leicht abgemilderte Variante, die für CETA erdacht wurde, sondern die volle Ausführung wie in TTIP.

    Wie aktuell und komplett der Leak von Greenpeace ist, lässt sich leider nicht so leicht überprüfen, denn auf der Website der Kommission findet sich zu JEFTA nichts, zumindest nichts Konkretes. Der Stand der Kapitel ist von Ende 2016/Anfang 2017. Es könnte also noch einiges hinzu gekommen sein. Das, was vorliegt, lässt aber nichts Gutes erahnen.

    Ursprungsregeln sind im Exportgeschäft relativ wichtig, entscheiden sie doch darüber, ob eine Ware als tatsächlich aus dem Exportland stammend behandelt wird. Damit soll verhindert werden, dass Waren aus einem Drittland nur minimal bearbeitet werden (z.B. umgepackt) und dann als aus dem Partnerland stammend deklariert werden. Leider sind diese Regeln meistens aufwändig und für jeden Handelspartner anders. Mit Japan wurden besonders schlechte Bedingungen ausgehandelt – maximal 10% Anteil von nicht-Ursprungsmaterial, um ein Produkt als Ursprungsprodukt deklarieren zu können, schließen praktisch alle technischen Produkte aus.

    Bei der Zulassung von Produkten ist wieder mal ein grandioser Fehltritt gelungen. Statt sich darauf zu einigen, die Konformitätsanforderungen und die zugehörigen Standards zu vereinheitlichen, ist eine gegenseitige Anerkennung bei Gleichwertigkeit vereinbart worden. Hört sich harmlos an, bedroht aber das europäische CE-System, da dies darauf basiert, dass für jeden Sachverhalt nur genau ein technischer Standard gültig ist. Mit JEFTA müssten dann japanische Standards irgendwie in CE eingebaut werden, statt sich gleich auf die Verwendung der ISO/IEC/ITU etc. Standards zu einigen.

    Würde all dies nicht wieder einmal heimlich hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, dann könnten Verbände und sachkundige Bürger bei solch groben Fehlern konstruktive Kritik anbringen. Aber es wird darauf vertraut, dass die Unterhändler allwissend sind, auch nachdem sie bereits gezeigt haben, dass eine solche Einschätzung garantiert nicht auf sie zutrifft. Dazu passt es dann gut, dass die Kommission plant, auf dem G20 Gipfel mit lautem Gackern die Ablage dieses faulen Handelseis zu verkünden. Auch diese Information kam nur durch einen Leak an die Öffentlichkeit.

    Mittlerweile gibt es Bestrebungen, das tot geglaubte TTIP wieder auferstehen zu lassen. Wahrscheinlich hat man in Washington bemerkt, wie sehr sich das Verhandlungsteam der EU bei technischen Standards und öffentlicher Beschaffung über den Tisch hat ziehen lassen.
    Es wird Zeit für eine andere Handelspolitik. Aber dazu müssen offensichtlich die Leute weg, die bisher diese unsäglichen Abkommen konstruieren und in die Wege leiten.

     

  • CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    Mirai, WannaCry, Petya, NotPetya, das sind nur die prominentesten Angriffe in letzter Zeit. Was mal mit relativ harmlosen Viren, Würmern und Trojanern anfing, die zunächst als Scherz, dann als echte Schädlinge unterwegs waren, hat nunmehr eine neue Qualität erreicht. Mittlerweile sind ganze Infrastrukturen zum Ziel dieser Angriffe geworden.

    Unsere heutige Welt wird von einem riesigen, globalen Computernetz gesteuert. Und das ist viel leichter angreifbar, als es sich bisher die meisten Leute vorgestellt haben. Sicherheitslücken sind durch Fehler in komplexer Software praktisch überall vorhanden. Einige davon lassen sich ausnutzen, um Schadcode in ein Zielsystem zu schleusen. Dadurch ergibt sich ein Wettlauf zwischen den Systemherstellern, die Fehler beheben und Lücken schließen, und den Erstellern von Schadsoftware, die diese Lücken suchen.

    Wannacry hätte endgültiger Weckruf sein müssen

    Dieser Wettlauf wird durch die derzeitige Politik nicht nur zugunsten der Angreifer verzerrt, der Staat selbst bringt sich mit dem Staatstrojaner als potentieller Angreifer in Position. Wannacry hätte der endgültige Weckruf sein müssen. Dieser Schädling nutzte eine Sicherheitslücke in dem Betriebsystem Windows aus, die der NSA seit Jahren bekannt war und die diese zur Spionage nutzte, anstatt Microsoft über das Problem zu informieren. Dummerweise hat die NSA selbst die eine oder andere Sicherheitslücke. Das Herrschaftswissen der NSA gelangte in die Hände von Kriminellen, die dadurch in die Lage versetzt wurden, Wannacry zu programmieren.

    Petya bzw. NotPetya nutzen im Übrigen die gleiche Lücke, sind aber deutlich aggressiver als WannaCry. Die Frage ist jetzt, was noch passieren muss, bis die verantwortlichen Politiker endlich Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Problems dienen. Im Moment scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.

    Stattdessen kommt der „Staatstrojaner“

    Am 22. Juni beschloss der Bundestag, dass ein „Staatstrojaner“ in Zukunft auch für Ermittlungen in minderschweren Verbrechen eingesetzt werden darf. Alleine die Art und Weise, wie der entsprechende Gesetzestext in der letzten Lesung an ein eigentlich anders geartetes Gesetz angehängt wurde, sollte für einen lebenslangen Rauswurf der dafür Verantwortlichen aus jeglichem politischen Amt führen.

    Es werden nicht nur alle rechtsstaatlichen Prinzipien damit mit Füßen getreten (die Verfahrensweise kommt einer heimlichen Durchsuchung ohne Zeugen gleich), damit werden auch die Grundlagen dafür gelegt, dass deutsche Behörden Sicherheitslücken in Computersystemen pflegen, statt sie zu stopfen. Neben Grundrechtsbrüchen schafft die GroKo damit eine solide Basis für Angriffe auf unsere gesamte IT-Infrastruktur.

    Unkalkulierbare Risiken für vermeintliche Sicherheit

    Sicherheitslücken, die der Staatstrojaner nutzt, können naturgemäß nicht dem betroffenen Softwarehersteller gemeldet werden. Entsprechend kann die Information darüber, wie bei der NSA geschehen, gestohlen werden oder die Lücken werden von anderen Personen ebenfalls gefunden. In jedem Fall bleiben vermeidbare und weitgehend unkalkulierbare Risiken im Austausch für eine vermeintliche Sicherheit mit deutlicher Tendenz zum Überwachungsstaat.

    Wenn die wild herumlaufenden „Sicherheitspolitiker“ nicht bald begreifen, dass uns ihre Schnüffelwut und Kontrollmanie einer sehr viel größeren Gefahr aussetzt, werden wir wohl bald „in interessanten Zeiten“ leben.

    Die bisherigen Fälle waren nur ein Vorgeschmack darauf, was noch kommen kann. Wannacry hat in Großbritannien Krankenhäuser lahm gelegt und so notwendige Behandlungen von Patienten verzögert. Es gibt viele Sicherheitslücken und immer mehr Systeme, die an irgendwelchen Stellen Schaden verursachen können, wenn sie gekapert werden.

    Der Fokus muss darauf liegen, wie wir diese Systeme absichern können und nicht darauf, wie Herr de Maizère seine Wahnvorstellung, alles kontrollieren zu wollen, am effektivsten umsetzt. Wenn z.B. das Stromnetz ausfällt, weil eine Sicherheitslücke benötigt wurde, um mutmaßliche Terrorverdächtige zu verfolgen, wo ist dann unser „Supergrundrecht Sicherheit“?

  • Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) positiv abgestimmt. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits ausführlich von uns kommentiert.

    Das NetzDG sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

    „Die Herangehensweise von Heiko Maas und der Bundesregierung ist falsch. Es gibt bereits Gesetze gegen Hass im Netz, die aber aufgrund mangelnder Sachkenntnisse der Justiz zu Fragen des Medienrechts und der IT nicht umgesetzt werden können. Die Piraten fordern deshalb mehr und kompetenter geschultes Personal, das anhand transparenter, demokratisch legitimierter Regeln darüber entscheidet, welche Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und welche strafbar sind. Der einzige gangbare Weg ist der Richtervorbehalt!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl

    Maas setze in dieser Frage allein auf die Mitwirkung international tätiger Unternehmen wie Facebook. Schiffer: „Diese kann schon deshalb nicht funktionieren, weil diese Unternehmen nicht dem deutschen Recht unterliegen. Außerdem übersieht Herr Mass ganz offensichtlich, dass seine Vorstellungen völlig inkompatibel zu den wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen sind. Das Problem muss global betrachtet und gemeinsam diskutiert werden. Es gibt viele Möglichkeiten, dem Hass im Internet zu begegnen. Über die Privatwirtschaft organisierte Zensur ist keine davon. Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung und überflüssig wie ein Kropf.“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung, ergänzt:

    „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit kämpfen und gekämpft haben. Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden. Dies darf nicht den Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache der Gerichte.“

    Konkrete Forderungen der Piratenpartei Deutschland

    Aus dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017

    Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Quellen:

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  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

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  • Bundestag, sag JA! Piraten begrüssen Merkels Kehrtwende zur „Ehe für Alle“

    Bundestag, sag JA! Piraten begrüssen Merkels Kehrtwende zur „Ehe für Alle“

    Bundeskanzlerin Angela Merkel überraschte am gestrigen Montagabend mit einer Meinungsänderung zur „Ehe für Alle“. Laut mehrerer Medien-Berichte brachte ein einschneidendes Erlebnis in ihrem Wahlkreis – eine Einladung eines lesbischen Paares zu sich und ihren Pflegekindern nach Hause – sie zu dieser Meinungsänderung.

    Robert Lutz, Spitzenkandidat der sächsischen PIRATEN zur Bundestagswahl:

    „Ich begrüße die Kehrtwende von Frau Merkel sehr! Eine Abstimmung über die „Ehe für Alle“ steht im Bundestag längst aus. Wir fordern die regierenden Parteien auf, die Abstimmung zu den vorliegenden Anträgen am 28. Juni 2017, dem Gedenktag an die Stonewall-Aufstände 1969 in New York, als lange überfälliges Zeichen an die LGBTI*-Community endlich durchzuführen. Daraus muss natürlich in nächster Konsequenz folgen, dass der bereits vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren bei der Eheschließung abgestimmt wird, damit die Ehe für Alle jetzt endlich umgesetzt werden kann.“

    Christopher Street Day, auch bekannt als Stonewall-Aufstand

    Am Abend des 28.06.1969 fand in der New Yorker Bar „Stonewall Inn“, einem bekannten Etablissement, in welchem regelmäßig LGBTI* Menschen verkehrten, erneut eine Razzia durch die Polizei statt. Zu damaliger Zeit waren regelmäßige Razzien in derartigen Etablissements gang und gäbe.

    Die kontrollierten Menschen wurden einer Identitätsfeststellung unterzogen, oftmals wurden auch so viele Menschen festgenommen, wie in die Fahrzeuge passten und wegen „anstößigen Verhaltens“ angeklagt. Zeitweilig erfolgte auch ein Zwangsouting der kontrollierten Menschen in den Medien. Dadurch mussten viele von ihnen vor allem mit sozialen Konsequenzen wie z.B. Jobverlust rechnen, da die sexuelle Orientierung von LGBTI* als verschrien galt, ähnlich, wie es den Opfern des §175 in Deutschland erging.

    Am Vorabend der Razzia im Stonewall Inn fand die Beerdigung von Judy Garland statt, welche als Ikone in der LGBTI* Szene galt. Man vermutet, dass aufgrund dessen die Besucher am Abend des 28. Juni besonders emotional geladen waren und, gepaart mit der Wut und dem angestauten Frust aus vielen vorangegangenen Razzien, die Menschen erstmals bereit waren, sich zur Wehr zu setzen. Es begannen Straßenschlachten mit der Polizei, welche sich erst nach fünf Abenden beruhigten. Dies war ein wichtiger Meilenstein in der Erkämpfung der Rechte von LGBTI* Menschen, ein Jahr später zog im Gedenken an den Stonewall-Aufstand der erste „Christopher Street Gay Liberation March“ durch die Straßen New Yorks.

    In Deutschland fanden die ersten Christopher Street Days 1979 in Bremen und Berlin statt, die erste große Demonstration von Homosexuellen bereits 1972 in Münster.

    Aus unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl

    Wir PIRATEN bekennen uns zu allen denkbaren Formen des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensentwürfe gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine ausschließlich historisch begründete Bevorzugung ausgewählter Familienmodelle lehnen wir ab. Wir setzen uns für die vollständige rechtliche Gleichstellung sämtlicher Lebensgemeinschaften ein.

  • PIRATEN zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer

    PIRATEN zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer

    Vor 30 Jahren, am 26. Juni 1987, trat die UN-Antifolterkonvention in Kraft. Auf den Tag genau 10 Jahre später beschloss die Hauptversammlung der Vereinten Nationen, diesen Tag als Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer zu begehen.

    Jeder glaubt zu wissen, was Folter ist. Man denkt unwillkürlich an mittelalterliche Verliese mit Streckbänken, Daumenschrauben, Hängekäfigen und dergleichen üble Dinge. Wir sollten dazu festhalten, dass Papst Innozenz IV. 1252 die Folterung Abtrünniger zwar erlaubte, aber „ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“. Die heutige Welt halten wir allgemein für deutlich zivilisierter als dieses finstere Mittelalter. Leider sieht die Realität völlig anders aus. Nach einem 2014 veröffentlichten Bericht von Amnesty International wird in 141 Ländern noch immer gefoltert.

    Was ist Folter und was bezweckt sie?

    Unter Folter versteht man das gezielte Zufügen physischer oder psychischer Gewalt durch Menschen an andere Menschen. Folter ist in den meisten Fällen ein Mittel der Machtausübung der staatlichen Exekutive (Polizei, Militär, Geheimdienste) zum Zwecke der Informationsgewinnung, der Erzwingung von Geständnissen und (seltener) der direkten Bestrafung. Systematische Folter findet u.a. in China, Indien, Russland, Saudi-Arabien, dem Irak, dem Iran, Syrien und Brasilien statt. Die USA sind in der Karte  ebenfalls rot eingefärbt. Das alles, obwohl die meisten Staaten allgemeingültige völkerrechtliche Bestimmungen, u.a. den Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der ein Folterverbot vorschreibt, anerkannt haben.

    Dort heißt es:

    „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

    Aber bei weitem nicht alle Staaten haben dies in nationales Recht umgesetzt. Das ist nicht weiter verwunderlich für Staaten mit autoritären Regierungen. Dort sind unvorstellbar barbarische Foltermethoden an der Tagesordnung.

    Folter in den USA

    Wie verhält es sich jedoch mit dem angeblich freisten Land dieser Erde und dessen Vorbildwirkung? Dort foltert man subtiler. Die New York Times veröffentlichte am 04. Oktober 2007 einen Artikel über geheime Memoranden des US Justizministeriums aus dem Jahre 2005, in denen die Anwendung verschiedener „harter“ Methoden zur Führung von Verhören durch die CIA ausdrücklich legitimiert wurde. Auch das berüchtigte Waterboarding, das Obama 2009 strikt verbot, stand auf der Liste. 2014 wurde durch einen Bericht des United States Senate Select Committee on Intelligence publik, dass sich die CIA nicht auf die höchstrichterlich erlaubten Methoden beschränkte, sondern deutlich brutalere Foltermethoden bei Befragungen einsetzte. In keinem Fall konnte irgendeine Information durch Folter gewonnen wurde, die nicht bereits bekannt war. Vielleicht sollte Donald Trump diesen Bericht lesen. Nein, Herr Trump – Folter funktioniert eben NICHT!

    Immerhin lehnt selbst der amtierende US-Verteidigungsminister James Mattis (auch bekannt als „Mad Dog“), dem es ansonsten nach eigenen Angaben „Spaß macht, ein paar Leute zu erschießen“, Folter ab. Da Trump durchblicken ließ, seinem Verteidigungsminister in dessen Bewertung der Frage zu folgen, besteht die Hoffnung, dass die USA demnächst nicht mehr in der Liste der Länder auftauchen, in denen systematische Folter an der Tagesordnung ist.

    Nord-Korea und der Fall Warmbier

    Der Fall des amerikanischen Studenten Otto Warmbier erregte erst letzte Woche weltweit Aufmerksamkeit. Der Student war während einer Reise nach Nordkorea im Jahr 2016 unter dem Vorwurf des Diebstahls eines Propaganda-Posters in seinem Hotel in Pjöngjang verhaftet und mit 15 Jahren Schwerstarbeit im Arbeitslager bestraft worden. In der Haft erlitt der Student dann nach Angaben Pjöngjangs vor rund 17 Monaten eine Lebensmittelvergiftung. Nachdem er ein Medikament dagegen erhalten habe, sei der US-Bürger mit schweren Hirnschäden ins Koma gefallen. Warmbier war nach Verhandlungen der US-Regierung mit dem Regime in Nordkorea freigelassen worden. Erst bei der Überstellung war der Zustand Warmbiers bekannt geworden. Wenige Tage nach seiner Rückkehr in die USA war der erst 22jährige Student verstorben.

    Auch wenn die Regierung Nordkoreas den Vorwurf der Folterung Warmbiers vehement zurückwies, so bleibt der Fall rätselhaft. Das Regime in Nordkorea ist für den menschenverachtenden Umgang mit den eigenen Bürgern berüchtigt. Doch aufgrund der hochgradigen Abschottung des Landes gegenüber der internationalen Gemeinschaft sind aktuelle Einblicke in die Haftanstalten des Regimes so gut wie unmöglich. Da die Familie Warmbiers eine Obduktion abgelehnt hat, kann auch kein Nachweis für den Verdacht der Folterung erbracht werden. So schwer es in diesem Fall auch fällt, so muss in dubio pro reo auch hier gelten: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Familie Otto Warmbiers bleibt letztlich alleine zurück mit der Frage, warum ihr Sohn nach einer Reise in das so stark isolierte Land sterben musste. Auch wenn keine Beweise vorliegen, so nährt der Fall weiter das Misstrauen gegen Nordkoreas Umgang mit Menschen.

    Erdogan auf dem Weg zum Diktator

    Dass ein Staat, der durchaus bereit ist Folterung zuzulassen, nicht unbedingt bereit ist, dies auch öffentlich zuzugeben, zeigt die Türkei. Im Jahr 2004, als die EU-Mitgliedschaft noch in erreichbarer Nähe schien, verurteilte der damalige Ministerpräsident Recep Tayip Erdogan die Folter in türkischen Gefängnissen, die auch von der EU angeprangert wurden. Er sprach von „Null-Toleranz“ gegenüber der Folter. Nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 scheint sich das geändert zu haben. In der Folge des Putschversuches kam es zu großangelegten Säuberungen im ganzen Land. Akademiker und Staatsdiener wurden zu zehntausenden entlassen. Überall sah der türkische Staat, allen voran Staatspräsident Erdogan, nun Terroristen der Gülen-Bewegung (FETÖ) oder der PKK. Der Frieden mit den Kurden war bereits vor dem Putschversuch aufgekündigt worden. Dass Fetullah Gülen, vormals einer Verbündeter und Freund Erdogans, und seine Anhänger wirklich hinter dem Putschversuch standen, steht außer für die türkische Regierung und ihre Unterstützer alles andere als fest. Neben den Entlassungen kam es zu etlichen Verhaftungen. Und wieder hört man von Folter in den Gefängnissen und von erzwungenen Geständnissen.

    In der Türkei ist der Einsatz von Folter weit besser zu verfolgen, als in so einem geschlossenen Land wie Nordkorea. Wie im Fall Warmbier sind in der Türkei die Anverwandten ebenfalls Leidtragende einer Folter. Es ist die Qual des Informationsentzuges über den Verbleib und den Zustand der Angehörigen. Auch eine Form der Folter. Erschreckend ist auch die Willkür, mit der die Täter vorgehen. Der Vorwurf, am Putsch beteiligt gewesen zu sein, der Gülen-Bewegung anzugehören oder generell ein Terrorist zu sein, reicht im Grunde schon, um verhaftet werden zu können.

    Die nackten Zahlen, die wir in unserem vergleichsweise sicheren Deutschland in den Medien lesen können, spiegeln das Leid nicht wieder, dass sich in ihnen versteckt. Jeder der zehntausenden Entlassener, der hunderten oder tausenden Verhafteter steht für eine zerstörte Existenz, eine gestohlene Zukunft. Es stürzt unter Umständen eine ganze Familie ins Unglück, wenn ein Mitglied als Unterstützer der Putschisten oder Terroristen gilt. Jeder entlassene Akademiker steht vor dem wissenschaftlichen Nichts. Jeder entlassene Beamte vor dem gesellschaftlichen Aus. Dieses Leid fällt oft unter den Tisch, wenn man die Zahlen liest, die in Zeitungsartikeln von den Ausmaßen von Erdogans Säuberungen erzählen.

    Folter ist keine Ausnahme

    Der Verstand kapituliert vor der menschlichen Tragödie, die sich in diesen Zahlen verbirgt. Doch wenigstens einmal, am heutigen Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer muss darauf hingewiesen werden, dass die Folter und ihre Folgen noch immer vorhanden sind. Nicht nur „Schurkenstaaten“ oder autoritäre Regime bedienen sich weiterhin der Folter. Selbst in den westlichen Demokratien gibt es sie. Erst diese Woche wurde Italien vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Folter am Rande des G8-Gipfels von Genua im Jahr 2001 schuldig gesprochen. Die Praxis der Folter ist uns manchmal näher, als wir denken.

    Und bei uns?

    Und wie sieht es in Deutschland  aus? Es gibt nur vereinzelte Fälle von Folter und die Rechtslage ist völlig eindeutig; Menschen, die andere Menschen, in wessen Auftrag und aus welchen Motiven heraus auch immer, misshandeln, werden streng bestraft. Selbst die Androhung von Schmerzen ist strafbar. Das ist gut so und muss auch unbedingt so bleiben. Wir begehen heute den Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer. Wie kann unsere Unterstützung aussehen? Menschliche Zuwendung, Spenden an Betroffene, direkte persönliche Hilfe. Die Anwendung des Rechts auf Asyl, so wie es in unseren Gesetzen geschrieben steht, gehört ebenfalls dazu. Aber die wirksamste Hilfe besteht natürlich darin, die in vielen Ländern übliche Folterpraxis weiter anzuprangern, sie offenzulegen und so immer weiter zurück zu drängen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Menschenrechtsorganisationen bei ihrer wichtigen Arbeit finanziell oder ehrenamtlich zu unterstützen.

    Eine Rückkehr zur Folter als legitimes Mittel der Befragung oder Behandlung eines Inhaftierten darf nicht zugelassen werden.

     

  • Bedingungsloses Grundeinkommen – ein Rant?

    Bedingungsloses Grundeinkommen – ein Rant?

    Man solle – so formuliert der Volksmund – das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. In seinem Text „Missverständnisse zum Bedingungslosen Grundeinkommen — ein Rant“  arbeitet Torsten Kleinz einige durchaus berechtigte Kritikpunkte an der BGE-Diskussion heraus, bleibt aber – selbst wenn man Rant-übliche Zuspitzungen abzieht – bemerkenswert einseitig in seiner Sicht der Dinge.

    Ja, unter dem Label „Bedingungsloses Grundeinkommen“ werden die unterschiedlichsten Ansätze subsumiert, das macht die Diskussion durchaus unübersichtlich. Und ja, von den Menschheitsbeglückern, die einem das Schlaraffenland versprechen, bis zu den verkappten Neo-Liberalen, die damit en passant den Sozialstaat abschaffen wollen, ist da viel dabei. Aber es ist nicht sinnvoll, stets nur die Extremwerte zu betrachten: Es gibt nicht nur MLPD und NPD, es gibt nicht nur Obdachlose und Milliardäre, und es gibt auch nicht nur unsinnige Vorstellungen zum Grundeinkommen.

    Bislang existieren nur „halbgare Modelle“ für ein Grundeinkommen, weil die Wirtschaftswissenschaften bis dato stets daran gescheitert sind, die Zukunft verlässlich zu modellieren. Welche Wirtschaftskrise (oder welche Hochkonjunkturphase) der letzten 100 Jahre konnte denn im Voraus berechnet werden? Wollen wir jetzt an Modelle zum Grundeinkommen strengere Maßstäbe anlegen? Und natürlich gibt es auch Modelle, die noch nicht mal „halbgar“ sind. Aber es finden sich auch Modelle wie „Sozialstaat 3.0„, die sich nicht daran versuchen, ein Bedingungsloses Grundeinkommen „in finaler Ausbaustufe“ zu prognostizieren, sondern lediglich der Einstieg sind in ein Grundeinkommen, mit Brutto-Netto-Verläufen nahe am Status quo, mit kompensatorischen Elementen für alles, was vom Status quo abweicht, und mit ausreichend Reserve für die Modellungenauigkeiten.

    Es ist ja durchaus etwas „billig“, ein konsumsteuerfinanziertes Grundeinkommen zu verwerfen und daraus den Schluss zu ziehen, jede Idee eines Grundeinkommens sei ein „dystopischer Albtraum“. Niemand, der mal durchkalkuliert hat, wo denn die Steuersätze bei einem Konsumsteuermodell liegen werden, wenn erst mal die Erwerbsquote auf 20% oder gar 10% zurückgeht, vertritt noch ernsthaft ein reines Konsumsteuermodell – da müssen die anderen (durchaus berechtigten) Kritikpunkte gar nicht erst ausgepackt werden. Wenn nachgewiesen werden soll, dass das Grundeinkommen nichts taugt, dann ist nicht der schlechteste, sondern der beste Vorschlag dazu zu widerlegen.

    Zuzustimmen ist dem Autor bei der Erkenntnis, dass all die derzeit gemachten „Versuche“ keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn bringen werden. Ein Grundeinkommen wird nicht an der Auszahlungslogistik scheitern und es sind auch keine nennenswerten Nachteile zu befürchten, wenn Menschen (und hier auch nur in bescheidenem Umfang) mehr Geld haben werden. Dass Menschen mit hohem Einkommen im statistischen Mittel eine längere Lebenserwartung haben, ist längst und mehrfach nachgewiesen, ein Schaden durch die Auszahlung eines Grundeinkommens war niemals ernsthaft zu befürchten. Es bleibt einzig die Frage der Finanzierung.

    Ja, „wenn ihr gegen Hartz-IV-Sanktionen seid, dann sagt nicht: Ich bin für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Sagt, dass ihr gegen Hartz-IV-Sanktionen seid.“ Aber auch „wenn ihr gegen unseriöse Grundeinkommensmodelle seid, sagt nicht: Ich bin gegen ein Grundeinkommen. Sagt, dass ihr gegen unseriöse Grundeinkommensmodelle seid.“

    Das Problem sind nicht nur die Hartz-IV-Sanktionen. Das Problem beginnt bei einem Steuer- und Sozialsystem, das bei dem Versuch, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, derart kompliziert geworden ist, dass keiner mehr vollständig durchblickt und dass dies immer mal wieder zu Ergebnissen führt, die weder gewollt noch vorhergesehen waren. Dieses System ist keine brauchbare Basis für die Weiterentwicklungen, die in den nächsten Jahrzehnten vorzunehmen sind. Das geht weiter, weil grundlegende Mechanismen des Arbeitsmarktes bei der Konzeption von ALG2 nicht berücksichtigt wurden. Es hört nicht auf dabei, dass wir ein Steuer- und Sozialsystem „aus einem Guss“ brauchen, weil sonst laufend konträr wirkende Maßnahmen ergriffen werden; z.B. Frühverrentung, um Jugendarbeitslosigkeit zu senken – danach Erhöhung des Renteneintrittsalters, um die Beiträge zu stabilisieren.

    Dann sollten wir auch irgendwann zur Kenntnis nehmen, dass bereits jetzt etwa die Hälfte der Beschäftigten bei konsequentem Einsatz der schon zur Einsatzreife entwickelten technischen Möglichkeiten ersetzbar wäre. Dass nicht bereits jetzt „die Hütte brennt“ liegt nur an der Trägheit bei der Einführung und natürlich auch daran, dass Deutschland durch den schwachen Euro einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil hat – sonst wäre die Arbeitslosenquote inzwischen deutlich höher, als sie, bei ehrlicher Berechnung, ohnehin schon ist. Wenn wir diese Entwicklung konsequent zu Ende denken – wie will man den sozialen Frieden sichern, wenn wir Erwerbsquoten von nur noch 20% haben werden?

    Natürlich ist auch ein Grundeinkommen nie alternativlos. Aber es ist nicht aus der Warte einer Volkswirtschaft in Hochkonjunktur und mit freundlichen Arbeitsmarktzahlen zu bewerten, sondern aus der Warte einer Entwicklung, die sich längst klar abzeichnet. Da sind dann die Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen ehrlich zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Inwieweit pointierte Zuspitzungen diesem Prozess dienlich sein werden, wird sich zeigen – ich bleibe da eher skeptisch.