Kategorie: Themenbereiche

  • Der 8. Mai muss Nationalfeiertag werden!

    Am 8. Mai 1945 kapitulierte das Deutsche Reich bedingungslos. Dieser Tag stellt das viel zu späte Ende des Zweiten Weltkriegs und der Herrschaft der Nationalsozialisten und Adolf Hitler über Deutschland und Europa dar. Patrick Schiffer, Deutsch-Belgier und Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, gedenkt an diesem historischen Tag den Opfern des Nationalsozialismus:

    „Heute, am 8. Mai, gedenken wir der Befreiung Hitler-Deutschlands durch die Alliierten. Ich kann nicht verstehen, warum dieser so wichtige, so zentrale Tag in unserer deutschen Geschichte kein Nationalfeiertag ist. Wir PIRATEN fordern daher den 8. Mai zum Nationalfeiertag zu erheben. Er soll uns allen und Europa ein Mahnmal sein, gerade in Zeiten, in denen die Rechten hierzulande, speziell die Alternative für Deutschland, wieder erstarken.“

  • Alleingelassen von der Politik: Barrierefreiheit im Internet

    Fast genau vor 15 Jahren, am 1. Mai 2002, trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Darin werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) auch für elektronische Informationsangebote wie das Web und andere grafische Programmoberflächen geregelt.
    Das Gesetz läutete eine notwendige Kehrtwende in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ein: War es vorher noch üblich und erlaubt, die Betroffenen auf „Hintereingänge“ zu verweisen und jegliches Entgegenkommen als Akt der Großherzigkeit darzustellen, verlangte dieses Gesetz eine Gleichstellung aller Menschen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr schlechter gestellt werden als andere. Ein Zugang zu physikalischen oder auch virtuellen Räumen muss für alle gleichermaßen offen stehen. Und zwar jedem nach seinen Möglichkeiten.

    Das Gesetz galt nicht nur für die physikalische Welt, an die viele denken, wenn von Barrierefreiheit geredet wird. Es gilt auch für das Internet.

    Für Deutschland regelt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV), die Umsetzung. Die BITV wurde vor mehreren Jahren nach und nach von allen Bundesländern in Form eigener Landesverordnungen umgesetzt. Oftmals wurden großzügige Übergangsregelungen eingeräumt, die es Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts erlaubten, den Umstieg langsamer vorzunehmen. Glücklicherweise sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Theoretisch müsste also heutzutage jede Website einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, sowohl des Bundes als auch der Länder, barrierefrei zugänglich sein.

    Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Die Verpflichtung wurde nicht nur nicht eingelöst, viele Webangebote, die in den Jahren 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gestaltet wurden, haben diese Eigenschaft wieder verloren.

    Das Gesetz und die Verordnungen hatten von Anfang an einen grundlegenden Fehler: Die Umsetzung und Kontrolle wurde und wird nur nachlässig behandelt, da es weder effektive Sanktionsmöglichkeiten noch Klagerechte für Betroffene gibt. Zudem enthält die Verordnung verschiedene Ausnahmetatbestände, auf die sich ein Website-Betreiber berufen kann, u.a. die Behauptung vermeintlich zu hoher Kosten. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit von Verbandsklagen, doch diese wird nicht wahrgenommen: Kein Behinderten-Verband, welcher von verschiedenen Ministerien finanziell abhängig ist, wird es sich mit einer Landes- und oder Bundesregierung verscherzen wollen.

    Die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit haben sich auch für Juristen als überaus unzureichend erwiesen. Der Versuch, mit Hilfe von Zielvereinbarungen entsprechende Verbindlichkeiten durchzusetzen, hat sich in der Praxis ebenfalls als wirkungslos erwiesen; die Medienberichterstattung über Zielvereinbarungen von großen Unternehmen stellten sich im Nachhinein oft als bloße Marketingmaßnahmen heraus.
    Ein weiterer großer Fehler lag darin, dass das Gesetz nur Einrichtungen des öffentlichen Dienstes betrifft, die Wirtschaft jedoch außen vor lässt.
    Die Hoffnung bestand, dass durch eine große Anzahl an barrierefreien Webangeboten die Wirtschaft von selbst und aus eigenem Interesse an Kundenzuwächsen nachziehen würde.

    Dieser Anfangsfehler wurde auch durch eine Novellierung im Jahr 2011 nicht behoben.
    Gleichzeitig sank (auch aufgrund von personellen und politischen Veränderungen im Umfeld der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern) das Engagement von bekannten Verbänden und Playern in Sachen Barrierefreiheit im Internet.
    So beendete die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen den bis dahin einzigen anerkannten Wettbewerb, den BIENE-Award, der zwischen 2003 und 2010 als Leuchtturm und Trendsetter für moderne Webentwicklung im deutschsprachigen Raum wirkte.

    Andere Länder in Europa waren in Sachen Durchsetzung weniger nachlässig und damit erfolgreicher als Deutschland. So gilt beispielsweise in England der Equality Act 2010: Alle Unternehmen, Serviceanbieter und staatliche Stellen sind danach verpflichtet zu prüfen, welche angemessenen Veränderungen sie machen können, um ihr Angebot barrierefreier zu machen. Auf diese Änderungen hat man auch im Berufsleben Anspruch, sonst liegt eine schadenersatzpflichtige Diskriminierung vor.

    Rettung EU-Richtlinie?

    Vor einigen Jahren bestand noch Hoffnung auf Verbesserung durch eine neue EU-Richtlinie. Diese sollte vor allen Dingen auf die mangelhafte Umsetzung in einigen Ländern der EU – eben auch Deutschland – hinweisen und Abhilfe schaffen. Die EU arbeitete über vier Jahre an der Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und im Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bis September 2018 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    Leider erweist sich diese Richtlinie als Rückschritt. Offensichtlich haben sich dieselben Kräfte in Brüssel durchgesetzt, die auch in Deutschland dafür sorgten, dass die BITV in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsministerien fiel und zum zahmen Tiger wurde:

    So werden unter Artikel 1 „Gegenstand und Anwendungsbereich“ zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Gegensatz zur BITV 2.0 ist Barrierefreiheit nicht verpflichtend für alle Auftritte und Inhalte. Öffentliche Stellen sollten „stets — soweit dies vernünftigerweise möglich ist — barrierefrei zugängliche Alternativen auf ihren Websites oder in ihren mobilen Anwendungen hinzufügen“. Inhalte archivierter Websites oder mobiler Anwendungen, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein. Auch öffentliche Stellen sollen „Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen“.

    Weitere Ausnahmen betreffen Websites und mobile Anwendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ebenso wie die von „NRO, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten oder für diese konzipierten Dienstleistungen anbieten“.
    Zudem werden zahlreiche Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen ausgeschlossen, zum Beispiel auch live übertragene zeitbasierte Medien. Mitgliedsstaaten können weiterhin „Websites und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online- Verwaltungsfunktionen beziehen“.

    Politisches Versagen und Torpedierung guter Ansätze

    15 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind wir somit keinen Schritt weiter gekommen. Die Politik hat sich in Deutschland nicht voran bewegt. Die bekannten Probleme des Gesetzes und der Verordnungen wurden nicht behoben.
    Viele aktive Menschen aus der professionellen Webdesigner- und Barrierefreiheits-„Szene“, die sich jahrelang ehrenamtlich und beruflich engagierten, mussten zusehen, dass mit dem Einsatz für Barrierefreiheit im Internet kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
    Erschwerend kommt hinzu, dass Barrierefreiheit von vielen kleinen wie auch großen Webagenturen zu einem Teil des üblichen Produktportfolios geworden ist, ohne dass es jedoch tatsächlich umgesetzt wurde.
    Viele Agenturen verkaufen ihre Webanwendungen unbedarften Kunden als barrierefrei, erfüllen jedoch in der konkreten Umsetzung nicht einmal die rudimentärsten Grundlagen der barrierefreien Webgestaltung.
    Eine Handhabe gegen solche unseriösen Geschäftspraktiken gibt es genauso wenig, wie es ein Klagerecht der hiervon Betroffenen gibt.

    Pressemeldungen aus dem Kreis der aktuellen Regierungskoalition, die sich zum Protesttag selbst loben und trotzdem gleichzeitig von einer notwendigen „Offensive für Barrierefreiheit“  reden, wirken wie blanker Hohn gegenüber all denjenigen, denen das Thema tatsächlich am Herzen liegt und die sich tatsächlich aktiv für Verbesserungen einsetzen.

    Menschen mit Behinderungen werden auf dem Papier und auf mit ausreichend Presse ausgestatteten Veranstaltungen unterstützt und vorgezeigt. Doch in der Sache stehen sie schlechter da als noch vor 15 Jahren. Und mehr noch: Erfolgreiche Umsetzungen anderer Länder, wie beispielsweise in England, werden nunmehr durch die neue EU-Richtlinie torpediert.

    Dies bietet wahrlich keinen Grund zu feiern.

    Lichtblick „Generation Internet“ und Digitalisierung

    Durch die stetige weitere Nutzung des Internets und die Durchdringung von internetfähigen Systemen (Liebhaber des digitalen Bullshit Bingo bemühen hier die Bezeichnung „Cyberphysische Systeme“) wird die Einhaltung von Standards ein immer wichtigerer Faktor für das Funktionieren von Software, digitalen Assistenten, Bots und autonom funktionierenden Systemen. Der Austausch von Daten über Verfahren wie die RESTful API oder das Vorhalten von strukturierten Daten gemäß Schema.org erweist sich zunehmend als fruchtbar für alle Nutzer des Internet – ob sie diese Verfahren bewusst bemerken oder nicht. Screenreader können Texte durch eine saubere Semantik besser interpretieren und so effektiver verständlich machen; digitale Assistenten können durch die Erkennung von Microformats in Webseiten Inhalte leichter finden und korrekter interpretieren.
    Die Standards sind zudem offen und allgemein nutzbar. Dies führt zu weiteren Möglichkeiten: Daten und Inhalte können nunmehr gemäß der Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers interpretiert, gespeichert, verarbeitet und zu etwas Neuem kombiniert werden.

    Nicht der Gesetzgeber, nicht Verbandslobbys und auch nicht Vertreter von Großkonzernen sind hier die Treiber von Innovationen und Verbesserungen. Es sind die einzelnen Menschen, die durch Nutzung dieser neuen Verfahren die Möglichkeiten (wieder-)erlangen, die sie in den Pionierjahren des Internets hatten: Alle Menschen, ganz unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, können nicht nur teilhaben, sondern sich auch beteiligen. Menschen verlassen (wieder) die Rolle der passiven Konsumenten und können erneut zum aktiven Sender werden.

    Diese Möglichkeiten, diesen Lichtblick sollten wir nutzen. Dafür gibt es einen Grund, aufzustehen, heute am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

     

    Über den Autor:

    Wolfgang Wiese (xwolf) ist seit 1994 als Netizen (bzw. „Digital Native“) im Internet beheimatet. Er berät seit mehreren Jahren Firmen und den öffentlichen Dienst in Sachen Barrierefreiheit im Internet und moderner Webentwicklung. Seit 2006 organisiert er den Webkongress Erlangen, der inzwischen als einer der wichtigsten, nicht kommerziell ausgerichteten Kongresse im deutschsprachigen Raum für Webentwicklung und Webdesign gilt. Hauptberuflich ist er an der Universität Erlangen-Nürnberg angestellt und koordiniert und managed dort den Betrieb von über 1100 Webauftritten der Universität sowie von Kooperationen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Nordbayern.
    Seit Januar 2017 ist er als ehrenamtlicher Beauftragter für die Webseite der Piratenpartei Deutschland tätig.

     

  • PIRATEN fordern Asyl für homosexuelle und queere Tschetschenen

    In Tschetschenien werden queere Menschen in Konzentrationslagern interniert. Der Piratenpartei Deutschland geht der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung nicht weit genug. Daher fordern die PIRATEN ein generelles Asyl für alle homosexuellen und queeren Menschen aus Tschetschenien zu gewähren und Kadyrov anzubieten, alle bis jetzt Internierten nach Deutschland zu überführen.

    „Die deutsche Bundesregierung hat bereits zuviel Zeit mit Wegschauen verschwendet. Die Internierungen sind schon seit Dezember bekannt, im Bundestag hat man sich dennoch erst am 26. April 2017 damit befasst. Ein absolutes Armutszeugnis und Gefährdung von Menschenleben! Daher ist es umso wichtiger, dass wir jetzt vollumfänglich handeln!“, betont Roman Schmitt, Koordinator der Arbeitsgemeinschaft ‚Queeraten‘ und Listenplatz 3 zur Bundestagswahl der Piratenpartei Rheinland-Pfalz.

    In Tschetschenien leben 1,3 Millionen Menschen. Wenn rund zehn Prozent von ihnen queer sind, geht es um 130.000 Menschen, für die ein Generalasyl angeboten werden soll. „Es ist unwahrscheinlich, dass alle kommen würden, dennoch sehen wir es als unsere Pflicht, den Menschen unsere Hilfe anzubieten“, sagt Martin Haase, Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin für die Bundestagswahl. Und weiter: „Die 130.000 Menschen können wir locker aufnehmen. Die Frage, ob wir das schaffen, verbietet sich. Es ist eine Frage der Menschenrechte und unserer geschichtlichen Verantwortung.“

    Die PIRATEN fordern den Gesetzgeber darüberhinaus auf, endlich die Gesetze auf die Bedürfnisse von homosexuellen und queeren Menschen hin anzupassen. „Es ist schlimm genug, dass Menschen aus ihrer Heimat fliehen müssen, weil sie einen Menschen gleichen Geschlechts lieben. Dass sie hier abgewiesen werden, obwohl ihnen dort Gefängnis oder gar der Tod drohen, mit der völlig menschenverachtenden Aussage, man solle es halt nicht so offen ausleben, ist ein Skandal! Der Gesetzgeber muss endlich in der Gegenwart ankommen!“ so Martin Haase weiter.

    Quellen:

    [1] Süddeutsche: Tschetschenien: Hundert Männer wegen Homosexualität verschleppt
    [2] Queer.de: Tschetschenien: Zeugen und Aktivisten beklagen „beispiellose“ Verfolgung schwuler Männer
    [3] Vice.com: https://www.vice.com/de/article/in-tschetschenien-werden-schwule-in-lager-gesperrt-und-gefoltert
    [4] Frankfurter Allgemeine Zeitung: Zwanzig Stockschläge – das halten viele nicht aus

  • Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

    • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
    • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
    • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
    • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)

    Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

    „Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

    „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

    Massiver Umbau des Rechtsstaats

    Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

    Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

    Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

    Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

    „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

     

     

     

     

  • Das Internet der Dinge und das Urheberrecht

    Das Internet hat sich seit der Jahrtausendwende in Richtung geschlossene Plattformen entwickelt. Das liegt auch daran, dass Geräte- und Betriebsystemhersteller von Mobilgeräten kontrollieren, welche Apps installiert werden können.

    Mit dem Internet der Dinge wird sich das noch weiter verstärken: Ein internetfähiger Kühlschrank wird nur mit der Software ausgestattet, die der Hersteller installiert hat. Wenn mit diesem Kühlschrank dann direkt bestellt werden kann, kann das einen Mehrwert für den Konsumenten bringen. Aber der Hersteller kann kontrollieren, bei welchem Lieferdienst der Konsument bestellen kann. Das sieht man heute schon: Kann man auf Android-Geräten auch Apps installieren, die nicht über den offiziellen Google-Store angeboten werden, ist das auf Geräten von Apple nicht möglich. Auf iPhones und iPads lassen sich nur Apps über den offiziellen Apple-Store installieren. Der Hersteller Apple kann auch jederzeit Apps herausnehmen, wenn sie seiner Meinung nach nicht den Nutzungsbedingungen entsprechen oder Funktionalitäten von eigenen Apple-Apps nachbilden.

    Noch heftiger geht der Traktorenhersteller John Deere vor. John Deere argumentiert in den USA, dass Besitzer von Traktoren nicht Eigentümer sind, weil die Software auf den Geräten nicht gekauft sondern lizensiert ist. Mit dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998 verhindern sie, dass neue Geräte wie Sähmaschinen an die Traktoren angeschlossen werden können. In Kanada gehen viele Landwirte dazu über, eine Software aus der Ukraine zu verwenden, die das Digital Rights Management (DRM) umgeht. In den USA gibt es in acht Bundesstaaten Bestrebungen, ein Recht auf Reparatur von Geräten in Gesetze zu fassen. Ein breite Lobby von John Deere und verschiedenen Autoherstellern versucht, diese Gesetze zu verhindern. Auch Apple ist dabei, sie möchten Ersatzteile nur an lizensierte Reparaturbetriebe verkaufen, aber nicht an unabhängige Reparaturfirmen.

    Doch wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?

    In §95a UrhG darf ein Schutz von geschützten Werken nicht umgangen werden und auch keine Soft- oder Hardware zu diesem Zweck verbreitet werden. Zu den geschützten Werken gehört auch die Software selbst (§§69a-g UrhG). Wer also ein Gerät besitzt, das zu einem Teil des Internets der Dinge gehört, darf bei entsprechendem Schutz der Gerätesoftware diese nicht kopieren. Auch eine „Entstellung“ eines Werk ist in §14 UrhG verboten. Je nach Auslegung kann das dazu führen, dass die Software nicht verändert werden darf. Im Beispiel des internetfähigen Kühlschranks kann das bedeuten, dass der Hersteller mit unterschiedlichen Lebensmittel-Lieferanten Verträge aushandelt, und je nach Konsumverhalten von verschiedenen Lieferanten Geld erhalten kann, wenn ihr Produktkatalog auf den Kühlschrank publiziert wird.

    Wenn Konsumenten die Software auf Geräten nicht verändern dürfen, können sie auch keine Sicherheitsupdates vornehmen, selbst wenn der Hersteller keine mehr zur Verfügung stellt. Dass Hersteller häufig nicht bereit sind, diese Updates vorzunehmen, sieht man an der breiten Masse an Android-Smartphones. Dem Kunden wird dann nur die Möglichkeit bleiben, die Internetfunktion des Kühlschranks nicht zu nutzen, wenn er andere als die für ihn ausgesuchten Lieferanten nutzen möchte. Legal wäre eine Umgehung der Software nicht. Selbst das reparieren von Sicherheitslücken ist nicht ohne weiteres legal möglich. Auch deshalb brauchen wir eine Reform des Urheberrechts im Sinne der Konsumenten.

  • Warten auf den nächsten GAU

    Heute jährt sich die Katastrophe von Tschernobyl. Gelegenheit und Mahnung zugleich, zu fragen was seither getan wurde, um ähnliche Vorfälle zu verhindern. Dr. Michael Berndt, Themenbeauftragter für Energiepolitik und niedersächsischer Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017, zieht ein ernüchterndes Fazit:

    Warten wir also weiter auf den nächsten „Größten anzunehmenden atomaren Unfall“, den nächsten Atom-GAU.
    Weltweit sind allein 435 Atomkraftwerke (AKW) am Netz. Und Unfälle in kerntechnischen Anlagen ereignen sich in schöner, zeitlicher Regelmäßigkeit. Nur die Schwersten seien hier aufgezählt:

    • 1957: Kyschtym-Unfall in der kerntechnischen Anlage Majak (Sowjetunion),
    • 1957: Unfall in der Wiederaufbereitungsanlage in Windscale, – später umbenannt in Sellafield (Großbritannien)
    • 1959: Teil-Kernschmelze im AKW in Simi Valley im Santa Susana Field Laboratory (USA)
    • 1977: Teil-Kernschmelze im AKW Belojarsk (Sowjetunion)
    • 1979: Teil-Kernschmelze im AKW „Three Mile Island“ bei Harrisburg (USA)
    • 1982: Unfall in Block 1 des AKW in Tschernobyl (Ukraine)
    • 1986: Kernschmelze in Block 4 des AKW in Tschernobyl (Ukraine)
    • 1999: Unfall in der Brennelemente-Fabrik in Tokaimura (Japan)
    • 2011: Kernschmelze in mehreren Blöcken des AKW in Fukushima (Japan)

    Eines der aktivsten Erdbebengebiete der Welt liegt an der Westküste der USA. Dort treffen die nordamerikanische Kontinentalplatte und die pazifische Platte aufeinander. 1906 wurde fast ganz San Francisco von einem verheerenden Beben zerstört und im Jahr 1989 ereignete sich in der Bucht von San Francisco das Loma-Prieta-Erdbeben mit einer Stärke von 7,1 Magnitudenskala. Laut Betreiber soll das Atomkraftwerk Diablo Canyon, das in diesem Gebiet liegt, durch die Nachrüstung einem Erdbeben bis zu einer Stärke von 7,5 auf dieser Skala widerstehen.  Erst im Jahr 2025 soll es stillgelegt werden.

    Viele AKWs stehen weltweit in Erdbebengebieten; auch die türkische Regierung zeigt eine kaum zu übertreffende Sorglosigkeit: Im April 2015 wurde der Grundstein für das erste türkische Atomkraftwerk in Akkuyu gelegt, etwa 25 Kilometer entfernt vom seismischen Zentrum des sogenannten Ecemis-Grabens. Weltweit befinden sich 72 AKWs im Bau und 174 wurden beantragt.

    Nicht nur, dass erneuerbare Energieträger wie Sonne, Wind oder Erdwärme im Überfluss vorhanden sind. Nicht nur, dass schon lange Technologien existieren, um mit ihnen Strom oder Wärme zu produzieren, genauso wie die Technologien zur langfristigen Speicherung von Strom und Wärme. Die volkswirtschaftlichen Kosten für ihren Einsatz sind nur ein Bruchteil von denen der atomaren Stromerzeugung.

    Aber: Die Dummheit stirbt halt zuletzt.

  • March for Science

    Das Ziel des March for Science ist es, die hohe Bedeutung faktenbasierter Wissenschaft für alle Bereiche der Gesellschaft zu verdeutlichen. Die Piratenpartei steht für evidenzbasierte Politik und unterstützt diese Aktionen sowohl durch ihr Programm als auch durch direkte Teilnahme an den Demonstrationen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlage für eine freie und moderne Gesellschaft.

    Ich unterstütze den ‚March for Science‘ und hoffe, dass sich möglichst viele Menschen den weltweiten Demonstrationen am Samstag anschließen. Der Wohlstand unserer modernen Gesellschaft beruht auf den vielen Erkenntnissen der Wissenschaft. Diese dürfen nicht infrage gestellt werden, nur um die eigene Ideologie diskutabel zu machen
    Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg

    Berlin

    In Berlin startete der Marsch an der Humboldt-Universität und führte zum Brandenburger Tor. Es geht bei dem March for Science aber um mehr als bloßen Protest gegen Maßnahmen der Trump-Regierung. Immer häufiger werden weltweit Erkenntnisse und Prinzipien der Wissenschaft geleugnet, Forschungsergebnissse zurückgewiesen oder auch durch populistische Umdeutungen infrage gestellt.

    Unliebsamer Forschung wird die finanzielle Basis entzogen, in der Türkei werden derzeit dem Regime nicht passende Forscher massenweise entlassen oder gar verhaftet und ganze Universitäten geschlossen. Ein Negativbeispiel in Europa ist die „Central European University“ (CEU) mit Sitz in Budapest. Ein vom ungarischen Parlament beschlossenes Gesetz verlangt, dass ausländische Hochschulen in Ungarn auch immer einen Sitz im Ausland (Ursprungsland) haben müssen. Das bedeutete das Aus für die CEU. Sie wurde von dem in Ungarn geborenen US-Milliardär George Soros 1991 gegründet. Mittlerweile überlegt die Freie Universität Berlin, der CEU Exil in Berlin anzubieten.

    Dr. Franz-Josef Schmitt, politischer Geschäftsführer der PIRATEN Berlin, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Technischen Universität (TU) Berlin und dort Vorsitzender des Erweiterten Akademischen Senats. Schmitt zum March for Science:

    „Der March for Science ist nicht nur ein Aufruf zum Protest für die Freiheit der Wissenschaft, sondern betrifft die Freiheit der Menschen insgesamt. Denn wie wissenschaftliche Fakten, die im Widerspruch zu populistischen Forderungen stehen, sind natürlich auch die Meinungs- und Pressefreiheit unliebsame Errungenschaften für selbstherrliche Politiker. Gerne würde ich mit den Worten „Wehret den Anfängen“ zur Beteiligung aufrufen, gegen das Leugnen von Fakten zu protestieren, doch dazu ist es leider schon zu spät. Die genannten Beispiele zeigen, dass wir mitten in einer Welt leben, in der neue Formen der Zensur den Alltag derer bestimmen, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen.“

     

    Frankfurt am Main

    In Frankfurt war die @Drachenrose auf der Straße:

    In Frankfurt waren 2500 Menschen auf der Straße. Peter Feldmann, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, hielt die Eröffnungsrede, in der er sich für eine evidenzbasierte Wissenschaft und gegen Fake-News, alternative Fakten und postfaktische Wahrheiten aussprach. Dabei nahm er auch die Politik in die Verantwortung. Diese müsse sich viel stärker an Fakten orientieren und auch dorthin sehen, wo es weh tun würde.

    Die nachfolgenden Redner betonten nicht nur die Notwendigkeit der Freiheit der Wissenschaft, sondern legten großen Wert auf den Stellenwert von Bildung insgesamt. Besondere Priorität wurde der Evolutionstheorie eingeräumt, die in den Schulen viel zu spät (erst in der Oberstufe) oder teilweise gar nicht (in der Mittelstufe) behandelt wird. Evolutionstheorie müsse kindgerecht bereits in der Grundschule behandelt werden. Schließlich würden sich Kinder enorm für Dinosaurier begeistern, genau da wäre der Ansatzpunkt, Kindern die evolutionäre Entwicklung des Lebens zu vermitteln.

    Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der internationalen Vernetzung, ohne die in Deutschland keine Forschung funktionieren würde, da zahlreiche Projekte grundsätzlich gemeinsam mit vielen Gruppen quer über den ganzen Globus verteilt angelegt sind. Erwähnt wurden auch die Repressionen, denen derzeit türkische Wissenschaftler aus unterschiedlichen Gründen ausgesetzt sind. Hierfür reicht es aus, einfach die „falsche“ politische Einstellung zu haben oder Forschungsergebnisse zu produzieren, die der Regierung nicht genehm sind.

     

    Hamburg

    Aus Hamburg berichteten @Tischnachbar und @PirateRanger.

    Auch extremes Aprilwetter konnte Wissenschaftler aus ganz Norddeutschland nicht abhalten, sich am Hamburger March for Science zu beteiligen.

    Ca. 2500 Teilnehmer waren dem Aufruf von Imke Fiedler und Annika vom Scheidt, Doktorandinnen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, gefolgt. Besonders auffallend war die internationale Ausprägung und die vielen weiblichen Teilnehmenden an der Demonstration. Der Protest wurde insbesondere von Studierenden und Mitarbeitern der Hamburger Universitäten und Hochschulen sowie den Mitarbeitern der großen Forschungsstandorte DESY, Bernard Nocht Institut und Helmholz Geesthacht getragen.

    Hervorgehoben wurde immer die Bedeutung der Wissenschaften für die Gesellschaft und die notwendige Stärkung dieser. Eine ebenfalls vorgebrachte Forderung richtete sich an die bedarfsgerechte Finanzierung, um die Freiheit der Forschung zu sichern. Auch „Alternative Fakten“ waren Gegenstand der Reden. Erwähnenswert war zudem der Redebeitrag von Paula Herrschel, Vertreterin des AsTA, die unter anderem G20 in Hamburg thematisierte; ein weiterer bekannter Redner war @AlexHoaxmaster Alexander Waschkau, Podcaster und Psychologe, der sich bereits seit Jahren mit seinem Hoaxilla Projekt gegen Fake-News wendet. Beendet wurde der March for Science in Hamburg passend mit einem Science Slam im Hörsaal A des Uni-Hauptgebäudes.

     

    Heidelberg

    In Heidelberg war @AlexSchestag mit dabei.

    Am March for Science in Heidelberg nahmen schätzungsweise 1800 Leute teil. Nach einer kleinen Auftaktkundgebung mit einem Science-Slammer gab es einen Demozug bis zum Universitätsplatz. 13 Rednerinnen und Redner, zu denen auch die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und der Rektor der Universität Heidelberg gehörten, machten auf verschiedene Aspekte der Bedeutung von Wissenschaft aufmerksam.

    Bild: @AlexSchestag, March for Science HeidelbergNeben einer freien und demokratischen Gesellschaft kamen auch Punkte wie die Stärkung von kritischem Denken in der Bevölkerung, das Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik, insbesondere in der Stadtgesellschaft, und die Notwendigkeit einer besseren Wissenschaftskommunikation zur Sprache. Ein Höhepunkt war die Rede einer türkischen Wissenschaftlerin, die beschrieb, wie ihre Kollegen in der Türkei mit der Zensur ihrer Arbeit, Entlassungen von Wissenschaftlern und Verhaftungen umgehen.

    München

    In München war @ResiduumMuc dabei:

    In München nahmen am March for Science zwischen 3.000 und 4.000 Personen teil. Von den Organisatoren und den Rednern wurde immer wieder betont, dass es sich nicht um eine Veranstaltung gegen Trump handelt, sondern grundsätzliche Fragen verhandelt werden: Welchen Stellenwert soll Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft haben?

    Wesentlich für viele Redner war auch, dass Geistenwissenschaften und sogenannte „Orchideenfächer“ haben, und dass diese für die Naturwissenschaften eine wesentliche Bedeutung für die Einordnung der Erkenntnisse haben.

    In meinem Redebeitrag betonte ich die Verantwortung der Politik für die Freiheit der Wissenschaft: Zum einen muss die Gesellschaft für die Sicherheit des akademischen Mittelbaus sorgen, indem die Mitarbeiter sich von befristeten halben Stellen und befristeten halben Stellen hangeln müssen, zum anderen muss auch an den Universitäten die Trennung von Staat und Religion erfolgen, indem die Konkordatslehrstühle abgeschafft und durch reguläre Lehrstühle ersetzt werden müssen. DIe katholische Kirche soll nicht mehr bei der Besetzung von Lehrstühlen der Philosophie, Pädagogik, Soziologie und Politikwissenschaften mitentscheiden können.

    Beeindruckend war besonders von Prof. Maria Kronfeldner, die Philosophie an der Central European University in Budapest lehrt. Sie schilderte die Situation in Ungarn und besonders die Angriffe der ungarischen Regierung gegen die CEU, die sich der Internationalität und der europäischen Integration verpflichtet fühlt.

    Wir danken allen, die sich am March for Science beteiligten!

     

  • 420 – Der Welt-Marihuana-Tag

    420 – Der Welt-Marihuana-Tag

    Am heutigen Cannabistag, der auch als 420, 420 Day, Welt-Marihuana-Tag oder Weed Day bekannt ist, ist es Tradition, sich pünktlich um 16.20 Uhr einen Joint anzuzünden. Der Cannabis-Tag ist somit eine Verabredung zum gemeinsam „high“ werden von Marihuana-Fans auf der ganzen Welt.

    Heute ist ein besonderer Tag: Weltweit werden sich Freunde der Sportzigarette treffen, um öffentlich Cannabis zu konsumieren und um weltweit für eine Relegalisierung zu demonstrieren. In vielen Ländern hat bereits ein Umdenken stattgefunden, wie z.B. in Holland, Portugal, Uruguay, Kanada oder die US-Bundesstaaten Arkansas, North Dakota, Colorado, Washington, Oregon, Alaska, Kalifornien, Nevada und Massachusetts, in denen man die repressive Politik beendet hat.

    Konzept der Prohibition ist gescheitert

    Abgesehen von den Steuereinnahmen, der Austrocknung des Schwarzmarktes und der Gewährleistung des Verbraucherschutzes, wird mit einer Aufhebung der Prohibition der Jugendschutz nachweislich ausgebaut. Während in den USA der Konsum von Cannabis unter Jugendlichen zurück geht, steigt in Deutschland die Zahl der Erstkonsumenten stetig an. Und obwohl das Konzept der Prohibition nachweislich gescheitert ist und mehr Opfer als die illegalisierten Substanzen gefordert hat, wird weiter an der Bevormundungspolitik fest gehalten. Die Gefängnisse sind überfüllt und die Kosten, die durch diese rückständige und menschenfeindliche Politik entstehen, sind 10 mal höher, als die eingesetzten Mittel für eine umfassende und vorurteilsfreie Aufklärung.

    Vorurteilsfrei, selbstverantwortlich, mündig

    Wir Piraten fordern seit längerer Zeit programmatisch, dass Prävention ausgebaut werden muss, damit Menschen in die Lage versetzt werden, vorurteilsfrei, selbstverantwortlich und mündig mit psychoaktiven Substanzen umzugehen. Die aktuellen Bestrebungen vieler deutscher Städte, ein kommunales Abgabemodell zu installieren, machen Hoffnung. Leider werden die vielen relevanten Vorteile einer Freigabe und Reglementierung von Cannabisprodukten nicht festgestellt werden können, da immer von einer begrenzten Teilnehmerzahl ausgegangen wird.

    Ist medizinisches Cannabis wirklich legalisiert?

    Am 10. März 2017 ist nun endlich das Gesetz in Kraft getreten, welches Cannabis als Therapeutikum zuläßt und eine Verschreibung vom Hausarzt ermöglicht. Wer glaubt, dass Herr Gröhe und sein Gefolge das Gemeinwohl im Sinne hatten, der muss sich getäuscht fühlen. Ziel war und ist es, den privaten Anbau und die Freigabe als Medikament einzuschränken, bzw. weiterhin zu verbieten. Das zeigt zumindest die Praxis, denn es entscheiden weder der Arzt, noch die Krankenkasse, sondern der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse), ob die Kosten der Medikamentierung von den Kassen individuell übernommen werden kann. Wer es geschafft hat, ein Rezept zu bekommen – selbst wenn die Krankenkasse die Kosten der Therapie übernimmt – muss weiterhin mit Kontrollen und Repressalien rechnen.

    Mehr Prävention statt Repression!

    Die Willkür des Führerscheinrechts wird ausgeweitet und nicht auf Rauschfahrten reduziert. Inzwischen hat sich ein Nebenstrafrecht etabliert, welches regelmäßig eine Doppelbestrafung nach sich zieht und nicht mal die Teilnahme am Straßenverkehr voraussetzt. Lösungen, die auf Vernunft und Allgemeinwohl ausgerichtet sind, kommen erst dann zum Tragen, wenn nichts anderes mehr geht. Wir fordern mehr Prävention statt Repression. Habt Mut und beteiligt Euch an den Demonstrationen und auf den vielen Global-Marihuana-Märschen im kommenden Mai, denn es geht um unsere Freiheit!