Kategorie: Themenbereiche

  • Kleiner Ausblick auf kommunale Abgabemodelle für Cannabis

    Der Stand:

    In den letzten Monaten liest man von vielen Kommunen, die sich um eine Freigabe von Cannabis bemühen. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits zweimal mit einem Antrag auf regulierte Abgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gescheitert, zuletzt im Frühjahr 2016.

    In Frankfurt am Main gab es einen Beschluss, „eine oder mehrere“ legale Cannabis-Verkaufsstellen einzurichten und als Modellprojekt zu erproben. Das Gesundheitsdezernat organisiert deswegen für diesen Herbst eine Fachkonferenz zu diesem Thema. Passiert ist leider nichts.

    Nun mehren sich auch in Nordrhein-Westfalen Initiativen, die Ende 2016 mit diversen Veranstaltungen in den Fokus der Presse geraten sind, wie etwa in Köln, wo vor allem auf Betreiben der PIRATEN Petitionen und Anträge in Bezirksräten und dem Stadtrat gestartet wurden. Doch leider hat sich im Kölner Stadtrat die Ansicht durchgesetzt, dass man sich zunächst bequem zurücklehnt und abwartet. Ob und wie es dort weiter geht, ist nicht bekannt.

    Am 7. Dezember 2016 fand eine Fachtagung „Cannabis“ im Düsseldorfer Rathaus statt. Die Stadtverwaltung nimmt 20.000 € in die Hand, um in eine Machbarkeitsstudie zu investieren. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines kommunalen Abgabemodells. Die Ergebnisse der Studie werden allerdings frühestens im Sommer 2017 vorliegen.

    Münster sitzt mittlerweile ebenfalls mit im Boot und hat am 13. Dezember 2016 einen Fachtag mit dem Titel „Konsum ohne Reue?“ veranstaltet. Auf der Veranstaltung stellte sich heraus, dass immer noch der Diskussionsbedarf über den Sinn eines Abgabemodells im Vordergrund steht. Wer auf die Umsetzung eines Modellprojektes wartet, sollte viel Geduld mitbringen.

    Das Modellprojekt:

    Die Abgabemodelle für Cannabis bzw. die Vorstellungen darüber unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Es gibt dennoch Gemeinsamkeiten: Man möchte einen Modellversuch installieren, der eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsieht und wissenschaftlich begleitet werden soll.

    Doch die geltenden Betäubungsmittelgesetze (BtMG) schaffen Rahmenbedingungen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob diese kommunalen Projekte jemals umgesetzt werden können: In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG strafbar. Bis heute müssen selbst Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, die Cannabis als Medikament nutzen, jederzeit mit unangenehmen Fragen bis hin zur Beschlagnahmung ihrer Arznei rechnen.

    Die Betäubungsmittelgesetze lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. Die wesentlichen Vorteile einer flächendeckende Abgabe von Cannabis lassen sich dadurch erst gar nicht evaluieren:

    • Austrocknung des Schwarzmarktes
    • umfassender Verbraucherschutz
    • verbesserter Jugendschutz
    • flächendeckende und niederschwellige Konsum- und Stoffberatung

    Nach meinem Verständnis wäre, aus den oben genannten Gründen, eine kommunale Abgabestelle für Patienten nur dann sinnvoll, wenn diese das Medikament bereits legal nutzen dürfen. Damit ließe sich auch das Instrument des „wissenschaftlichen Interesses“ gegenüber der BfArM begründen.

    Mein Resümee:

    Ob die Installation von kommunalen Abgabemodellen realistisch ist, bleibt abzuwarten. Je mehr Kommunen den Versuch starten, desto mehr wird es in der Öffentlichkeit diskutiert. Doch die Tatsache, dass mittlerweile sachliche und faktenbasierte Diskussionen in Verwaltung, Politik und Bevölkerung möglich sind und geführt werden, erweckt in mir die Hoffnung, dass solche Projekte in den kommenden Jahren tatsächlich zustandekommen können.

    „Der Erfolg einer Vision beginnt mit den Visionären“

  • Ich hatte Glück: Die Geschichte einer Flucht

    Im März 2017 wird es genau 75 Jahre her sein, dass ich in Shanghai geboren wurde – weil meine Eltern sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht befanden. Erst diese Flucht hat meine Existenz überhaupt ermöglicht, doch meine Eltern haben diese Flucht nicht überlebt. Ich hatte Glück. Ich sitze in Köln an meinem Schreibtisch, blicke in den Fernseher und Bilder ziehen in rascher Folge an meinen Augen vorbei.

    Bilder von der Mittelmeerküste. Angeschwemmte Leichen von Flüchtenden, die diese Etappe ihrer Flucht vor Verfolgung und Tod nicht überlebt hatten. Dabei kann ich nicht anders, als an den sogenannten „Meisinger-Plan“ zu denken. Der SS-Standartenführer aus dem Reichssicherheitshauptamt in Berlin, der sich bereits als Massenmörder in Polen betätigt hatte, war vom 1. April 1941 bis Mai 1945 als Polizeiverbindungsführer und Sonderbeauftragter des SD an der deutschen Botschaft in Tokio tätig.

    In dieser Eigenschaft reiste er in das von den Japanern besetzte Shanghai und versuchte in Verhandlungen mit japanischen hohen Offizieren, einen Endlösungsplan für die aus Europa geflohenen in Shanghai lebenden Juden durchzusetzen. Einer seiner Vorschläge war, die in Shanghai lebenden Juden zusammenzutreiben und auf alten, manövrierunfähigen Schiffen ins Meer abzuschieben, wo sie ohne Nahrung und Wasser von alleine sterben würden.

    Bilder aus Südosteuropa. Bilder von Menschen, die in der Kälte um ihr Überleben kämpfen. Laut dem UN-Flüchtlingshilfswerk sind alleine in den ersten 15 Tagen dieses Jahres schon fünf dieser Menschen erfroren. Ich sehe die Bilder von weinenden verängstigten Kindern. Ich erinnere mich an das Gedränge im Hafen von Shanghai kurz vor der Abfahrt zurück nach Europa. Fremde Laute, fremde Gesichter, existentielle Unsicherheit, endlose Angst. Eine Angst, die ein ganzes Leben zum Begleiter dieser Kinder und ihrer Eltern werden wird. Angst, die nicht vergehen wird, Angst, die ihr Verhalten auf Dauer auf verschiedenste Arten und ihren künftigen Alltag prägen wird.

    Ich hatte Glück. Ich lebe. Ich habe im Gegensatz zu meinen Eltern Flucht und Verfolgung überlebt. Ich habe viele Jahre in dem trügerischen Gefühl gelebt, die Vergangenheit, Verfolgungen und Gefahren seien überwunden. Ich lebe auf einer Insel der Seligen, die in dem Glauben, sie seien geschützt vor Verfolgung und Gefahren, Wohlstand und Frieden genießen. Doch dieser Glauben bröckelt: Jetzt erleben wir alle zusammen, wie die Auswirkungen der Kriege und Verfolgungen da draußen in der Welt uns einholen. Und wie wir daran zu scheitern drohen.

    Das Bild von fünf Jungen vor dem Bug eines Schiffes, in schwarzweiß. Unter dem Bild ein Text, der erläutert, es handele sich um Jugendliche aus Shanghai, die in einem europäischen Hafen auf ihre Überfahrt nach Israel warten würden. Das Schiff, ein altes und kleines Schiff, ist mit Tauen am Kai festgebunden, sein Name ist erkennbar: NEGBA steht dort in lateinischer und hebräischer Schrift. Die NEGBA war das Schiff, auf dem ich als jugendlicher Überlebender nach Israel gekommen bin. Weder die Erinnerung an die Ängste in Shanghai, noch die Hoffnungen, die sich mit der Überfahrt auf der NEGBA verbanden, haben mich je verlassen.

    Zwischen 1945 und 1949 durchzogen Millionen von Displaced Persons, Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen Europa auf der Suche nach einer neuen Heimat. Sie hatten ähnliche Hoffnungen und schleppten ähnliche Ängste mit sich herum. Manchmal hatten sie Glück.

    Damals forderte die CSU noch keine Obergrenze.
    Damals gab es Frontex noch nicht.
  • Reda führt fraktionsübergreifenden Widerstand gegen EU-Leistungsschutzrecht an

    In einem neuen Kampagnenvideo sprechen sich zwölf Mitglieder des Europäischen Parlaments unisono gegen den Gesetzesentwurf für ein EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger aus, den der scheidende Digitalkommissar Günther Oettinger im Herbst vorgelegt hatte.

    Mitglieder sämtlicher EU-Fraktionen (mit Ausnahme der Rechtsextremen) schließen sich damit der Kampagne von Felix Reda an. Reda ist Europaabgeordneter der PIRATEN und eine stellvertretende Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion. Aus Deutschland sind weiter Dietmar Köster (SPD), Martina Michels (LINKE) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) vertreten. Mit dem polnischen MdEP Michał Boni (EVP) ist auch ein Fraktionskollege von Oettinger Teil der Kampagne.

    „Der Plan der Kommission würde die Art und Weise, wie wir heute Nachrichten teilen, illegal machen“, warnt Philippe Lamberts, der belgische Ko-Vorsitzende der grünen Fraktion, im Video. „Dieser Plan würde die Meinungsfreiheit im Internet einschränken“, urteilt Laura Ferrara von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. „Das Vorhaben schadet kleinen Verlagen und innovativen Startups“, so Brando Benifei von den italienischen Sozialdemokraten. „Journalisten werden davon keinen Vorteil haben“, ergänzt Dietmar Köster.

    Reda kommentiert:

    „Das EU-Leistungsschutzrecht stößt nicht nur in der Bevölkerung auf breiten Widerstand. Dass sich nun Abgeordnete aus allen Fraktionen dem Protest anschließen, macht mich zuversichtlich, dass das Parlament die Linkfreiheit verteidigen und das Leistungschutzrecht ablehnen wird. Das EU-Leistungsschutzrecht soll im Gegensatz zum ähnlichen Gesetz, das in Deutschland seit 2013 in Kraft ist, nicht nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, sondern auch soziale Netzwerke und sogar Blogger zur Kasse bitten, wenn sie kurze Anreißer von Nachrichteninhalten verbreiten. Die vorgesehene Schutzfrist ist zwanzigmal so lange wie in Deutschland. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Ausnahme für kürzeste Textpassagen oder für Privatpersonen vorgesehen.“

    Am morgigen Donnerstag wird der Rechtsausschuss des Europaparlaments erstmals über den Urheberrechtsreformvorschlag beraten. Die zuständige Berichterstatterin Therese Comodini Cachia (EVP) wird im März ihren Entwurf für einen Standpunkt des Parlaments vorlegen.

    Kampagnenvideo zu „Save the link“:

  • „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    „Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne

    Die heutige Mitteilung der EU-Kommission zur europäischen Datenwirtschaft kommentiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN und Vizevorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wie folgt:

    „Die EU-Kommission liebäugelt mit einem neuen urheberrechts-ähnlichen Schutz für Daten. Das ist Günther Oettingers letzte schlechte Idee als scheidender Digitalkommissar – sie hätte fatale Auswirkungen und ist strikt abzulehnen.

    Eine Reihe von Nullen und Einsen würde dadurch ähnlich geschützt wie schöpferische Werke. Das würde hohe Nebenkosten und enorme Rechtsunsicherheit für alle erzeugen, die Daten erstellen und nutzen – etwa für Forscherinnen und Forscher oder innovative Startups. Die Nutzung von Daten wie Zugriffsstatistiken, Sensordaten oder Messwerte würde rechtlich so komplex wie der Umgang mit dem Urheberrecht heute.

    Im ‚Internet of Things‘ wird es immer wichtiger, Nutzerinnen und Nutzern von Geräten und Diensten den Zugriff auf jene Daten zu garantieren, die sie durch ihre Benutzung generieren. Auch ein Recht auf Mitnahme solcher Daten zu anderen Diensten ist dringend nötig – die von der Kommission angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität müssten noch viel weiter gehen. Ein neues Schutzrecht wäre hingegen das völlig falsche Werkzeug. Statt die Autonomie von Nutzerinnen und Nutzern zu sichern, würden Firmen in ihren Geschäftsbedingungen einfach die Abtretung dieses Rechts verlangen und diese Daten damit umso mehr zur handelbaren Ware machen.

    Die Kommission würde mit dieser Idee die Fehler des Datenbankschutzrechts wiederholen, das nicht nur seinen Zweck verfehlt hat, die europäische Datenwirtschaft zu fördern, sondern im Gegenteil der innovativen Nutzung von Datensammlungen häufig im Weg steht.

    Die heute gestartete EU-Konsultation zum Thema gibt der Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Idee eines neuen Schutzrechts für Daten klar abzulehnen.“

  • Die elektronische Fußfessel: Symbol staatlicher Untätigkeit

    Justizminister Heiko Maas setzt sich in der Debatte um den Terroranschlag durch Anis Amri neuerdings dafür ein, auch Gefährder, also Menschen, denen zwar ein Terrorakt zugetraut wird, die aber noch nicht straffällig geworden sind, mit Fußfesseln zu überwachen.

    Der 26-Jährige Amri war im November 2015 bereits in Berlin festgenommen worden und hatte laut Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ schon im Vorfeld mehrfach Anschläge angekündigt. So habe das Landeskriminalamt Düsseldorf im Frühjahr 2016 Berichte darüber erhalten, dass der damals 24-Jährige andere Personen aufforderte, mit ihm gemeinsam Attentate in Deutschland zu begehen. Im Internet soll Amri nach Anleitungen zum Bombenbau gesucht haben, außerdem habe er sich großkalibrige Schnellfeuergewehre beschaffen wollen. Im Juli 2016 habe ein Undercover-Agent dem Landeskriminalamt in Düsseldorf berichtet, Amri hätte damit geprahlt, ein Blutbad anzurichten.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Die Forderungen von Heiko Maas und Thomas de Maizière werden immer abstruser. Die wiederholten Rufe nach neuen Überwachungsinstrumenten zeigen die völlige Planlosigkeit der Innen- und Justizminister. Auch die Forderung nach einer Überwachung durch Fußfesseln ist wieder mal nur reine Symbolpolitik!

    Ein potentieller Terrorist oder Selbstmordattentäter wird auch von einer Fußfessel nicht daran gehindert werden, sein tödliches Ziel zu erreichen. Bei dem Terroranschlag in Frankreich im Juli 2016 stand einer der Terroristen bereits in einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen Terrorverdachts unter Aufsicht der Justiz und trug eine elektronische Fußfessel. Das hat nichts gebracht!

    Beim konkreten Verdacht auf eine bevorstehende, schwere Straftat muss diese Person in Gewahrsam genommen oder observiert werden. Das kann bereits heute nach den Polizeigesetzen der Länder geschehen. Wenn die bestehenden Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden, sollten die zuständigen Behörden schnellstens herausfinden, warum das so ist und handeln. Stärkt lieber den Personaleinsatz der Polizei um ein Vielfaches und schaut, woran es den Behörden wirklich fehlt. Das sorgt für objektive Sicherheit.“

  • TTIP – Game Over?

    Nachdem Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gewählt worden war, wurde TTIP für so gut wie tot erklärt. Bereits im Wahlkampf hatte sich Trump lautstark gegen Freihandelsabkommen positioniert und angekündigt, auch das seit 1994 bestehende nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA verändern oder aufkündigen zu wollen. Die Frage ist nun, was nach Trumps Amtseinführung von diesen Ankündigungen übrig bleiben wird. Immerhin sind die Gewinner solcher Abkommen Personenkreise, die man getrost als Trumps Peergroup bezeichnen kann: Milliardäre, die skrupellos ihren Vorteil suchen.

    Campact hat dazu bemerkt, dass Trump mit dem Ende von TTIP nicht viel zu tun habe: Dies sei primär ein Erfolg der internationalen Öffentlichkeit gewesen, die dagegen aufgestanden sei. Das ist mit Sicherheit zu einem erheblichen Teil richtig. Es ist für Politiker schon ziemlich unangenehm, wenn gegen eines ihrer Lieblingsprojekte mehr als 3,6 Millionen Unterschriften gesammelt werden und mehrfach Hunderttausende auf die Straße gehen. Dazu kommt, dass „die Wirtschaft™“ keineswegs so geschlossen hinter derartigen Projekten steht, wie die beteiligten Politiker der Öffentlichkeit gerne vorgaukeln würden: Bereits 2014 sprach sich der mittelständische Verband AMA gegen die intransparenten Verhandlungen zu TTIP und CETA aus. In 2015 begannen sich kleine und mittelständische Firmen in mehreren europäischen Ländern gegen TTIP zu positionieren, in Deutschland wurde KMU-gegen-TTIP gegründet.

    Nachdem immer mehr Details zu den unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten Abkommen ans Licht gelangten, führte das Schwergewicht unter den deutschen Wirtschaftsverbänden, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW, eine Befragung unter seinen Mitgliedern durch. Das Ergebnis kam einer roten Karte für die Freihandelspolitik gleich: Über 80 Prozent der Unternehmen versprechen sich keine Vorteile, und immerhin noch 60 Prozent befürchten Nachteile durch die Abkommen. Das Kalkül der neoliberal orientierten Wirtschaftsabteilung in der EU-Kommission scheint nun in die Richtung zu gehen, dass man hofft, CETA durchgeboxt zu haben und dann erst mal unter der Wahrnehmungsgrenze mit kleineren Abkommen weiter zu machen. TTIP offiziell (vorerst) zu Grabe zu tragen passt da gut als Ablenkungsmanöver. Ob und wie TTIP später wieder auftaucht, werden wir dann sehen.

    Ähnliches war schon zu beobachten, als ACTA 2012 im Europaparlament scheiterte. Massiver Widerstand der Öffentlichkeit hatte den Parlamentariern klar gemacht, dass sie mit ACTA gegen die Interessen der Bevölkerung handeln würden. Statt dessen tauchten erste Teile des Vorhabens in CETA wieder auf.  Die restlichen Bausteine von ACTA werden wir dann vermutlich im TISA-Abkommen und in anderen Handelsabkommen finden, also, wenn wir die Vertragstexte dann irgendwann mal lesen dürfen. Bis zu zwanzig weitere Freihandelsabkommen bereitet die EU-Kommission derzeit vor, wie die Welt kürzlich berichtete, davon am weitesten fortgeschritten ist das Abkommen mit Japan. Einsicht in Vertragstexte? Fehlanzeige. Vielleicht gibt es bald wieder Leseräume. Doch aus der Übersicht zum derzeitigen Stand der Verhandlungen ist zumindest zu entnehmen, dass erneut alle Zutaten enthalten sind, die Freihandelsabkommen so unbekömmlich machen: Investorenschutz, geistiges Eigentum, Standards für Lebensmittel und so weiter.

    Gerne verweist die EU-Kommission auf das Freihandelsabkommen mit Südkorea, das in der Verhandlungsphase wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, erfolgreich abgeschlossen werden konnte und von dem alle Seiten profitieren. Vergessen wird dabei dann gerne, zu erwähnen, dass dieses Abkommen viele der strittigen Zutaten nicht, oder in sehr viel verträglicherer Form enthält. Es ist die übliche Salamitaktik: Wenn sich die Bürger nicht wehren, zieht man die Daumenschrauben langsam aber sicher weiter an. TTIP ist also wahrscheinlich weg, CETA wird möglicherweise demnächst noch durchgeboxt und die nächsten Abkommen sind schon in Vorbereitung.

    Das grundlegende Problem all dieser Freihandelsabkommen ist, dass die Bürger der beteiligten Wirtschaftsräume erst gar nicht an ihrem Zustandekommen beteiligt werden sollen. Dabei sollte der massive Widerstand eigentlich ein klares Zeichen gewesen sein, dass Abkommen dieser Art nicht gewünscht sind. Freihandel nach neoliberalem Rezept erzeugt immer eine Menge Verlierer, beginnend mit all denjenigen, die nicht daran beteiligt sind. Gerade Entwicklungs- und Schwellenländer haben häufig das Nachsehen, wenn wohlhabendere Länder die Handelsbedingungen untereinander regeln. Die Folgen bekommt die Welt anschließend in Form von Verteilungskämpfen, Unruhen, regionalen Konflikten, Kriegen und demzufolge auch Flüchtlingen zu spüren. Zudem finden sich in Abkommen neuerer Art zunehmend Mechanismen, die rechtsstaatliche Mechanismen auszuhebeln sowie soziale und Umweltstandards zu senken drohen.

    Echter Freihandel kann nur weltweit, also über die WTO organisiert werden, doch das ist natürlich aufwändiger, weil mehr Beteiligte mit am Verhandlungstisch sitzen. So wurden in 2015 die Zölle auf über 200 Produktgruppen im Bereich Hightech gestrichen. Davon profitieren alle Staaten gleichermaßen und es ist ein Produktbereich, in dem keine Region einen besonderen Schutzbedarf hat, wie das zum Beispiel bei der Landwirtschaft der Fall ist.

    Was bleibt also zu tun? TTIP ist zwar vorläufig vom Tisch, es besteht aber die Gefahr, dass es unter anderem Namen wieder aufersteht. CETA ist im Prozess der Inkraftsetzung, hat aber noch etliche Hürden zu nehmen. Wenn auch nur einer der EU Staaten nicht zustimmt, hat sich das ganze Abkommen erledigt.  Die Initiativen gegen TTIP und CETA haben Wirkung gezeigt, daraus sollten wir das Selbstvertrauen ziehen, dass wir etwas ändern können. Es gilt also vor allem, den öffentlichen Druck aufrecht zu erhalten, sobald wieder einmal bekannt wird, dass die EU-Kommission beabsichtigt, ein neues oder altbekanntes Freihandelsabkommen nach neoliberalem Rezept aufzukochen.

    Eine Lösung des grundsätzlichen Problems ist aber nur möglich, wenn die konservativen und wirtschaftsfreundlichen Politiker der EU-Kommission abgewählt werden. Dazu wird es noch ein langer Weg sein, aber das Ziel sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Auch weil das ein wichtiger Faktor dafür ist, bei den Bürgern wieder Vertrauen in die EU zu schaffen.

    Ein Gastbeitrag von Guido Körber

  • Offener Brief an den Bundesrat: Stoppt das Bundesteilhabegesetz!

    Am Freitag, den 16. Dezember 2016, wird der Bundesrat ab 9:30 Uhr über das Bundesteilhabegesetz beraten. Die Ausschussempfehlungen sehen vor, dem Gesetz zuzustimmen und einen Entschließungsantrag zu finanziellen Aspekten des Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet nichts weniger als einen Angriff auf die Grundpfeiler von Selbstbestimmung, Teilhabe und nicht zuletzt auf die Menschenwürde. (mehr …)

  • Wie aus Populismus ein Totalschaden wird – eine Chronik

    Rückblende zum Bundestags-Wahlkampf 2013: Der CSU fallen für den Wahlkampf keine Themen ein, also schafft man sich welche. Gegen die Autobahnmaut des südlichen Nachbarn Österreich lässt sich leicht Stimmung machen. Schließlich fahren die Österreicher bei uns doch gratis, während wir bei ihnen Eintritt zahlen müssen. Das geht ja gar nicht.

    Nüchtern betrachtet muss man Österreich hier aber zugestehen, eine andere Situation zu haben. Aufgrund der geografischen Lage dient Österreich für die größeren Nachbarn als Durchfahrtsstraße. Dagegen machen österreichische PKW nur 0,6% des Straßenverkehrs in Deutschland aus. Aber egal, Herr Seehofer hat ein Feindbild identifiziert.

    Insgesamt beträgt der Anteil an ausländischen PKW am deutschen Straßenverkehr nur knapp 6,7%. Dafür sollte ein System gebaut werden, bei dem für alle PKW erst einmal gezahlt wird, dann aber 93,3% der PKW-Fahrer das Geld wieder zurückbekommen. Rein kaufmännisch betrachtet ist das völliger Unsinn.

    Von diesen Fakten völlig unberührt wurde PKW-Maut zum wichtigen Thema im Wahlkampf für die CSU. Beim Kanzlerkandidatenduell sagte Merkel, dass mit ihr die Maut nicht zu machen sei. Trotzdem fand die Maut ihren Weg in den Koalitionsvertrag und nach langem Hin und Her wurde 2015 eine Gesetzesänderung verabschiedet.

    Damit lagen dann Fakten auf dem Tisch, die nur allgemeines Kopfschütteln verursachten. Die Berechnung der möglichen Einnahmen lag deutlich zu hoch. Dafür darf man davon ausgehen, dass – wie bei anderen politisch motivierten Projekten – die Kosten deutlich zu niedrig angesetzt sind. Von den erträumten € 700 Mio. Einnahmen sind nur etwa die Hälfte halbwegs realistisch und die € 200 Mio. Kosten dürften zu niedrig angesetzt sein.

    Dazu kommt ein weiteres, ganz gravierendes Problem. Da die Überwachung der Mautzahlung durch Erkennung der KFZ-Kennzeichen erfolgen soll, ist ein massiver Missbrauch der Daten zu erwarten. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Daten nur so lange gespeichert bleiben sollen bis bestätigt ist, dass die Maut für das Fahrzeug bezahlt ist, in der Praxis hilft das aber wenig.

    Die massive Menge an Bewegungsdaten, die so erfasst werden, wecken mit Sicherheit schnell Begehrlichkeiten. Einerseits steht zu befürchten, dass Gesetzesänderungen diese Daten erst für Strafverfolgung und dann für alle möglichen anderen Zwecke zugreifbar machen, andererseits ist die Wahrscheinlichkeit kriminellen Zugriffs hoch.

    Geheimdienste und Kriminelle dürften großes Interesse an diesen Daten haben. Immerhin kann man so Bewegungsmuster von Personen erfassen. Da im endgültigen Ausbau des Systems tausende Kontrollstellen ständig KFZ-Kennzeichen bei einem zentralen Server abfragen, wird der unberechtigte Zugriff auch nicht allzu schwer werden.

    Kaum war das Gesetz verabschiedet, leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Da nur ausländische Fahrer belastet werden und die deutschen über die KFZ-Steuer die Maut zurückbekommen sollten, liegt hier eine Ungleichbehandlung vor.

    Dann gab es aber eine Annäherung zwischen Minister Dobrindt und der EU-Kommission. Mittlerweile hat man sich geeinigt. Die Maut für ausländische PKW wird deutlich billiger und die deutschen Autofahrer kriegen die Maut nicht pauschal auf die KFZ-Steuer angerechnet. Statt dessen wird es eine Anrechnung abhängig von der Schadstoffklasse der Fahrzeuge geben. Damit werden die Einnahmen durch neuere Fahrzeuge weiter sinken.

    Das Ergebnis ist also noch mehr Verwaltungsaufwand und deutlich weniger Einnahmen. Also genau das, was ein ohnehin schon wirtschaftlich sehr fragwürdiges Projekt nicht benötigt. Keine Abstriche gibt es dagegen bei der Gefährdung der Privatsphäre.

    Zusammenfassend kann man nur sagen: Vielen Dank Herr Seehofer und Herr Dobrindt! Sie haben uns da ein bürokratisches Monster geschaffen, das absehbar mehr kostet als einbringt und dann auch noch unsere Privatsphäre bedroht.

    Und wofür das alles? Damit die CSU im Wahlkampf 2013 ein völlig überflüssiges Thema populistisch nutzen konnte. Wir freuen uns dann schon wirklich auf die populistischen Ideen für 2017…