Kategorie: Themenbereiche

  • PIRATEN zum Prostitutionsschutzgesetz – Beschluss verbessert die Lage von Opfern des Menschenhandels nicht

    Die PIRATEN im Landtag des Saarlandes kritisieren das heute (7. Juli 2016) im Bundestag verabschiedete Prostitutionsschutzgesetz. Entgegen dem Ziel, künftig einen besseren Schutz von Opfern des Menschenhandels zu erlauben, stigmatisiere es freiwillige Prostituierte und es gebe darüber hinaus verfassungsrechtliche Bedenken.

    Seit 2014 arbeitet der Bund an einem neuen Gesetz, welches Prostituierte künftig besser vor Gewalt schützen und es ermöglichen soll, Zwangsprostitution leichter aufzudecken. Das heute verabschiedete Gesetz sieht sich aber starker Kritik gegenüber. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. bezeichnet das Gesetz als ungeeignet, solch menschenrechtswidriges Gebaren aufzudecken. Zudem wünschten sich die freiwlligen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter im Vorfeld eine andere Ausgestaltung des Gesetzes.

    „Dass die Kritik von Fachleuten und im Beruf Tätigen hier einfach übergangen und trotz ausführlicher Diskussion heute ein Gesetz verabschiedet wurde, welches völlig an der Lebensrealität der Prostituierten vorbei geht, ist unglaublich«, kritisiert Jasmin Maurer, frauenpolitische Sprecherin der PIRATEN im Landtag des Saarlandes, den Beschluss, und weiter: »Besonders absurd ist die Einführung der Kondompflicht, die sicher nicht überprüfbar ist durch die Exekutive. Aber auch bei den Überwachungsrechten, die sich der Staat hier selbst einräumt, kann man nur den Kopf schütteln.“

    Zukünftig soll es so möglich sein, dass die Polizei jederzeit unangemeldet eine Wohnung eines Sexarbeiters oder einer Sexarbeiterin betreten darf – alleine aufgrund der Annahme, dass dort der Prostitution nachgegangen wird Der Bundesrat äußerte bereits im Vorfeld dazu verfassungsrechtliche Bedenken.

    Kritisch sieht Maurer auch die Neuerung, dass künftig nach der Anmeldung unter Klarnamen das Mitführen eines sogenannten Hurenpasses erforderlich wird. Dieser soll den Behörden als Meldenachweis für Gewerbstätige dienen:

    „Dass der Klarname erforderlich ist, ist ein unglaublicher Affront vor dem Hintergrund der sozialen Ächtung dieses Berufes. Die Anmeldung über einen Alias wäre auch praktikabel gewesen und hätte so vor weiterer Stigmatisierung bewahrt. Zudem ist die Einführung der verpflichtenden Gesundheitsberatung eine reine Schaufenstermaßnahme. Keine der Neuerungen verschafft eine Verbesserung der Lage für Zwangsprostituierte, aber eine deutliche Verschlechterung der Lage für freiwillig in diesem Gewerbe tätige Frauen und Männer. Hier hätte der Gesetzgeber mit sinnvolleren Maßnahmen zur unbedingt notwendigen Ahndung der Opfer von Menschenhandel aufwarten müssen“

    sagt Maurer.

  • Keine Verwendung von Filtersoftware auf Schulcomputern

    Rechtsextremistische Parteiseiten sind erreichbar, demokratische Parteien wie die PIRATEN sind gesperrt. Dazu sagt Simon Kowalewski, stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN Berlin:

    „Dass in einer bundesweit von zahlreichen Schulen benutzten Filtersoftware die Webseite der Piratenpartei gesperrt ist, die Seiten von allen rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Parteien jedoch erreichbar sind, ist ein Skandal. Nazis verteilen heute ihre Schulhof-CDs virtuell und die Schulleitung lässt zu, dass von kommerziellen Anbietern die Möglichkeit blockiert wird, sich bei einer demokratischen Partei über ihre Lügen und Methoden zu informieren. Wir fordern die Abschaffung von Filtersoftware in Schulen und Bibliotheken und ein Schulfach Medienkompetenz, das Schüler_innen befähigt, selbst Informationen aus dem gesamten politischen Spektrum zu vergleichen und dadurch nicht in die Hände von Volksverhetzern zu fallen.“

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    „Wir fordern die verantwortlichen Stellen auf, diesen Unsinn zu beenden. Da kann man sich nur wundern, dass die Law-and-Order-Politiker hier anscheinend auf dem rechten Auge blind sind. Eine in vier Landtagen vertretene demokratische Partei wie die PIRATEN von den Schulrechnern auszusperren, spricht für sich. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

  • PIRATEN fordern gesicherte Übertragung von Patientendaten

    PIRATEN fordern gesicherte Übertragung von Patientendaten

    Steffen Jung, der 1. Vorsitzende des PIRATEN-Kreisverbandes Reutlingen Tübingen staunte nicht schlecht, als er am 15. Juni 2016 um 9:13 Uhr von einem Osnabrücker Pflegedienst ein 16-seitiges Fax mit der Einzelfallbegutachtung eines pflegeversicherten Patienten auf seinem privaten Faxgerät erhielt. Mit eidesstattlicher Versicherung vom 2. Juli dokumentiert Steffen Jung, der bei den PIRATEN an einer erweiterten Datenschutzschulung teilgenommen hat, wie er sofort die Brisanz des Faxes erkannte und alle notwendigen Sicherungs- sowie Informationsmaßnahmen ergriff.

    So schaltete er unverzüglich den zuständigen Bundesbeauftragten für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, Thomas Marc, sowie Anja Hirschel, Datenschutzbeauftragte der PIRATEN des Landesverbandes Baden-Württemberg ein. Letztere erklärt hierzu: „Uns PIRATEN ist es wichtig, dass Datenschutz konsequent gelebt wird. Dank der regelmäßigen internen Fortbildungen reagierte der Vorstand sofort richtig und konnte so größereren Schaden verhindern. Vorfälle wie diese zeigen, dass gerade bei besonders schützenswerten Daten sichere Übertragungswege endlich Standard werden müssen.“

    Stefan Körner Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
    „Wir sind regelrecht schockiert darüber, dass es nach allen Vorfällen der Vergangenheit im Jahr 2016 immer noch üblich zu sein scheint, dass einige Organisationen sich keine Gedanken über Datenschutz und Datensicherheit zu machen scheinen. Patientendaten einfach so durch die Gegend zu faxen, immer in der Gefahr, dass diese falsch versendet oder abgegriffen werden, ist für mich unfassbar. Wir PIRATEN fordern seit langem, dass jegliche persönliche Kommunikation zwischen z. B. Arzt, Patient und Krankenkasse, sowie zwischen Bürgern und Behörden verschlüsselt zu geschehen hat. Nicht auszudenken, wenn diese Daten in falsche Hände geraten. Wir fordern deshalb dringlich alle mit sensiblen Daten befassten Stellen auf, für einen wirksamen Datenschutz zu sorgen. Fälle wie dieser dürfen sich nicht wiederholen.“

  • PIRATEN kritisieren: NRW-Finanzminister will Bargeldobergrenze – Fadenscheinige Argumente

    NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat sich gestern für eine Bargeldobergrenze in Deutschland ausgesprochen. In anderen Staaten betrage sie um die 1.000 Euro, den bargeldfreundlichen Deutschen gesteht der NRW-Finanzminister allerdings bis zu 3.000 Euro zu.

    Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
    »Die freiheitsbeschneidenden Politiker von Union und SPD versuchen es immer wieder und auf allen Ebenen! Sie wollen die Abschaffung eines weiteren Stückchens Freiheit der Bürger. Der Freiheit, anonym und selbstbestimmt mit Bargeld einkaufen zu können, ohne dass sie gleich auf Schritt und Tritt von ihrem Staat gegängelt werden. Wenn die Bürger nicht mal mehr das Taschengeld ihrer Kinder ohne staatliche Einmischung weitergeben können, dann ist es mit der Freiheit in Deutschland nicht mehr weit her. Unter Anführung fadenscheiniger Gründe wird hier versucht, ein weiteres Überwachungsinstrument einzuführen. Natürlich nur zu unser aller Bestem. Verbrecher sollen so angeblich an ihren Straftaten gehindert und besser überführt werden. Als wenn diese Leute sich nicht ganz anderer Wege ihrer Geldflüsse bedienen würden! Hier sollen unbescholtene Menschen unter Generalverdacht gläsern werden; das lehnen wir PIRATEN ab. Wem dient das? Alleine den Überwachungsfetischisten. Dem großen Bruder Staat. Dem Finanzminister. Und den pathologischen Verdächtigern in Polizei und Justiz. Bargeld ist Freiheit! Diese muss erhalten bleiben!«

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei NRW:
    »Die PIRATEN NRW haben auf ihrem letzten Landesparteitag für ihr Wahlprogramm zur Landtagswahl 2017 mit klarer Mehrheit beschlossen, jegliche Bargeldobergrenze abzulehnen. Der Versuch von Norbert Walter-Borjans ist ja nicht der erste in der letzten Zeit. Ich habe die Vermutung, dass er immer mal wieder kleine Testballons aufsteigen lässt, um zu prüfen, ob sich Widerstand in der Bevölkerung zeigt. Wir PIRATEN fordern ganz klar, dass es Wahlmöglichkeiten geben muss und sind damit in prominenter Gesellschaft mit dem Bundesbank-Vorstand Carl Ludwig Thiele, der in einem Interview sagte: „Für die Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit“. Freies Bargeld, keine Überwachung, selbstbestimmte Zahlungsmethoden!«

  • Brexit: Artikel 50 – was ist das überhaupt?

    Brexit: Artikel 50 – was ist das überhaupt?

    Brexit (Austritt Großbritaniens aus der Europäischen Union)

    Aktuell wird im Rahmen der „Brexit“-Berichterstattung immer wieder der Artikel 50 erwähnt. Dabei handelt es sich um einen Artikel im Vertrag über die Europäische Union. In diesem Artikel sind das Recht der Mitgliedstaaten zum Austritt sowie die entsprechenden Modalitäten hierfür festgelegt. Wir wollen es allerdings genauer wissen und analysieren die Primärquelle im Wortlaut mit den entsprechenden Kommentierungen zu jedem Absatz.

    Art. 50

    (1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

    Im Falle von Großbritannien braucht es jetzt einen Beschluss des britischen Parlamentes, da die Volksabstimmung rechtlich nicht bindend ist.

    (2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

    In unserem konkreten Fall des Brexits muss die britische Regierung offiziell den Austritt verkünden. Diese Mitteilung überlässt David Cameron seinem Nachfolger, der im Oktober feststehen soll. Mögliche Kandidaten verkünden schon jetzt, dass die Mitteilung an die EU nicht 2016 passieren wird. Welche Gründe gibt es hierfür? Zum einen waren sowohl die Brexit-Befürworter als auch ihre Gegner in den britischen politischen Institutionen überrascht über den Ausgang, zum anderen ist das Thema durch die enge Verflechtung sehr komplex und der Aufwand sehr hoch. Einen so genialen Sündenbock wie die EU zu verlieren, ist natürlich auch schade. Nun wird unter Absatz 3 der zeitliche Ablauf des Austritts beschrieben.

    (3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

    In Absatz 3 finden wir nun den konkreten Grund, warum sich Großbritannien so sehr ziert, eine offizielle Mitteilung zu schreiben und die EU-Seite auf einen zügigen Start drängt. Da Großbritannien keine großen eigenen Kapazitäten für solche Vertragsverhandlungen vorweisen kann und nach zwei Jahren theoretisch keine Verträge abgeschlossen sein könnten, möchte man sich hier sich jeden Spielraum offenhalten. Für Großbritannien ist diese Regelung eine absolute Gefahr. In Absatz 4 werden nun die Modalitäten der Beratungen und Beschlussfassungen beschrieben.

    (4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil. Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

    Bei den Verhandlungen ist somit kein britischer Vertreter zugelassen. Die qualifizierende Mehrheit wird seit dem 1. November 2014 mit 55 % der Vertreter der Mitgliedstaaten erreicht. Diese müssen mindestens 65 % der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten repräsentieren. In Absatz 5 wird der mögliche Wiedereintritt geregelt.

    (5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

    Konkret müsste Großbritannien noch einmal den gesamten Aufnahmeprozess durchlaufen, und jedes einzelne Mitgliedsland müsste diesem zustimmen.

    Fazit

    Das Vereinigte Königreich befindet sich bei der offiziellen Erklärung des Austritts in einer sehr schlechten Verhandlungsposition. Die Kapazitäten für die hochkomplexen Verhandlungen sind begrenzt. Parallel müssten weltweit Handelsabkommen ausschließlich zwischen Großbritannien und anderen Ländern geschlossen werden. Das Zeitfenster ist hier extrem ungünstig und im Extremfall könnte Großbritannien auch ohne Vertrag mit der EU dastehen.

    Falls ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien zustandekommen würde, welches denen mit der Schweiz und Norwegen gleicht, müsste Großbritannien einige Dinge, wie beispielsweise die Arbeitnehmerfreizügigkeit, akzeptieren; es müsste zahlen (die Schweiz zahlt jährlich 2 Mrd. Euro an die EU) und hätte keine Einflussmöglichkeiten mehr über die europäischen Institutionen und müsste deren Regeln übernehmen.

    Deshalb wird versucht, die offizielle Erklärung zum Austritt hinauszuzögern. Als Moral der Geschichte bleibt uns die Erkenntnis, die EU als Sündenbock für eigene Fehler zu nutzen, kann auch nach hinten losgehen.

    Quelle: EU-Vertrag Artikel 50

  • Julia Reda: Whistleblower handeln im Interesse der Allgemeinheit

    Julia Reda: Whistleblower handeln im Interesse der Allgemeinheit

    Die Strafkammer des Luxemburger Bezirksgerichts befand heute die ehemaligen Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers Antoine Deltour und Raphaël Halet für schuldig, Dokumente gestohlen, Handelsgeheimnisse veröffentlicht und Geschäftsgeheimnisse verletzt zu haben. Der mit ihnen angeklagte Journalist Edouard Perrin hingegen wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, nachdem sie Dokumente veröffentlicht hatten, welche ein System weitreichender Steuervermeidung aufdeckten.

    Unsere Abgeordnete im Europäischen Parlament, Julia Reda, kommentiert den Urteilsspruch im „LuxLeaks“-Prozess:

    »Die Entscheidung des Gerichts, Antoine Deltour und Raphaël Halet für schuldig zu befinden, sendet ein katastrophales Signal an all jene, die versuchen, unmoralische Praktiken aufzudecken. Ihre Veröffentlichungen enthüllten ein System zur Steuervermeidung, durch das der öffentlichen Hand Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgingen. Sie lösten eine intensive Untersuchung des Skandals durch das Europaparlament aus und bildeten die Grundlage für Vorschläge der Kommission für mehr Transparenz im Steuersystem.

    Für sein Vorgehen hat das Europäische Parlament Antoine Deltour 2015 mit dem Europäischen Bürgerschaftspreis ausgezeichnet. Das Urteil verdeutlicht wie unzureichend unser Rechtssystem Whistleblower schützt: Es ist dringend notwendig, dass die EU hier eingreift und einen europaweiten Mindeststandard für den Whistleblowerschutz setzt, der Menschen wie Deltour effektiv vor Verfolgung schützt. Der Freispruch des Journalisten Edouard Perrin, der den LuxLeaks-Skandal an die Öffentlichkeit gebracht hat, ist zu begrüßen. Eine freie Presse ist aber auch auf freie und geschützte Quellen angewiesen. Das macht die Verurteilung der beiden Whistleblower umso dramatischer. Deltour und Halet handelten, ebenso wie der Journalist Perrin, im allgemeinen Interesse, als sie die Informationen veröffentlichten. Wir müssen mehr Menschen dazu ermutigen, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu nutzen und mit wichtigen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen.

    Obwohl die verhängte Geldstrafe niedriger ausfällt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert, werden die hohen Prozess- und Anwaltskosten, der Verlust von Arbeitsstelle und Einkommen sowie die hohe Belastung durch den zweijährigen Prozess für die Angeklagten auf andere potenzielle Whistleblower entmutigend wirken. Antoine Deltour hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wir werden den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Die Angeklagten können nach wie vor auf unsere Unterstützung zählen.

    Die heutige Entscheidung der Luxemburger Gerichtsbarkeit ist ein Skandal – nur diejenigen wurden vor Gericht gebracht, die Alarm geschlagen haben, während Firmen und Regierungen unangetastet bleiben, die der Allgemeinheit geschadet haben. Whistleblower können sich heute noch weniger darauf verlassen als zuvor, dass Gerichte in ihrem Sinne urteilen.«

    Am 4. Mai stellte die Grüne/EFA-Fraktion im Europaparlament ihren Entwurf einer Richtlinie zum Whistleblowerschutz vor. In einer öffentlichen Konsultation können Interessierte sich noch bis zum September an der Gestaltung der Richtlinie beteiligen.

  • Anti-Terror-Paket: Verdeckte Bundespolizisten und das Verbot anonymer Prepaidkarten – PIRATEN legen Beschwerde ein und verteilen anonyme Prepaid-Karten

    Anti-Terror-Paket: Verdeckte Bundespolizisten und das Verbot anonymer Prepaidkarten – PIRATEN legen Beschwerde ein und verteilen anonyme Prepaid-Karten

    Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag eingebracht, das der „Terrorabwehr“ dienen soll. Dieses Paket enthält unter anderem den präventiven Einsatz verdeckter Ermittler bei der Bundespolizei. Ein weiterer Punkt in dem Anti-Terror-Paket ist das Verbot von sogenannten ‚anonymen SIM-Karten‘ für Mobilfunk-Telefone. Der PIRAT und Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Breyer hat gegen die generelle Erhebung personenbezogener Daten beim Kauf von Prepaid-Karten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingelegt.

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    „Nachdem der Verfassungsschutz mit seinen verdeckten Ermittlern und sogenannten ‚V-Männern‘ seit Jahren bereits eine im Ergebnis klägliche und juristisch häufig recht fragwürdige Figur abgibt, sollen jetzt auch noch Bundespolizisten zu in der Szene vorab ermittelnden ‚Undercover‘-Aktionen herangezogen werden? Unserer Ansicht nach soll die Polizei Straftaten aufklären und sich nicht selbst in den Niederungen der Straftäter verstricken. Was wir für einen weiteren eklatanten Fall von Freiheits-Einschränkungen für die Bürger halten, ist das geplante Verbot von anonymen Prepaid-Karten. Bisher waren die Vertreiber dieser SIM-Karten zwar bereits angehalten, die Identität der Käufer festzustellen, haben das aber nicht wirklich kontrolliert. Für uns PIRATEN ist das Recht auf ‚anonyme‘ Kommunikation wichtig, genauso wie das Postgeheimnis und die Unversehrbarkeit der eigenen Wohnung. So nicht, liebe Bundesregierung, das werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Um diese Haltung klar zu unterstreichen, haben wir PIRATEN ein Gewinnspiel gestartet, bei dem wir freigeschaltete anonyme Prepaidkarten verlosen.“

  • Brexit – Ein rabenschwarzer Tag

    Brexit – Ein rabenschwarzer Tag

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Das ist ein rabenschwarzer Tag für die europäische Idee, für den Grundgedanken, dass die europäischen Völker alle gemeinsam daran arbeiten, ein besseres Leben und gerechtere Verhältnisse in friedlicher Koexistenz herzustellen. Der Austritt Großbritanniens kommt nicht überraschend, aber niemand hat so wirklich geglaubt, das die Bürger der Insel sich ernsthaft vom Rest Europas trennen wollen. Die Folgen an den Börsen, der sofortige Absturz des britischen Pfundes, sind nur der Anfang turbulenter Auswirkungen, die uns alle betreffen werden.

    Wir, die Bevölkerung in den anderen Ländern der Europäischen Union, sollten das gemeinsame Ziel weiterhin verfolgen und gemeinsam an der Verbesserung auch der EU-Institutionen arbeiten. Hier gibt es zurecht vieles zu kritisieren. Die EU-Gremien könnten, ja sie müssen, wesentlich demokratischer gestaltet werden, daran sollten wir konstruktiv arbeiten. Liebe Schotten, Nordiren und Waliser, solltet Ihr der EU wieder beitreten wollen, nur zu.«