Kategorie: Umwelt

  • PIRATEN unterstützen Klimastreik #NeustartKlima am 29. November

    PIRATEN unterstützen Klimastreik #NeustartKlima am 29. November

    Vom 2. – 13. Dezember treffen sich Politiker aller UN-Staaten auf der Weltklimakonferenz in Madrid, um zu überprüfen, ob die internationalen Klimaziele aktuell eingehalten werden.
    Da nicht nur unsere Bundesregierung, sondern auch die Regierungen vieler anderer Länder beim Kampf gegen den Klimawandel eher zögerlich bis gar nicht agieren, ruft Fridays for Future (FFF) am Freitag, den 29. November zum vierten weltweiten Klimastreik auf.

    Maurice Conrad, Themenbeauftragter für Umwelt, Klima und Tierschutz der Piratenpartei Deutschland und Mitorganisator der FFF – Streiks wird bei der angekündigten Großdemonstration in Berlin die Auftaktrede halten:

    „Obwohl deutschlandweit beim letzten globalen Klimastreik 1,4 Millionen Menschen für konsequenten Klimaschutz auf die Straße gegangen sind, hat es die Bundesregierung geschafft, die durchaus bescheidenen Erwartungen der Bevölkerung in puncto Klimaschutz ein weiteres Mal zu unterbieten. Mit dem von der Bundesregierung vorgestellten Klimapaket ist es unmöglich, die Pariser Klimaziele einzuhalten. Deshalb findet der vierte globale Klimastreik unter dem Motto #NeustartKlima statt. Ein ‚weiter wie bisher‘ ist für künftige Generationen absolut inakzeptabel und muss deshalb umgehend durch wirksame Klimapolitik ersetzt werden!“

    Allein in Deutschland sind erneut hunderte Demonstrationen geplant – und täglich kommen weitere hinzu. Gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis unterstützt die Piratenpartei Deutschland die Ziele der jungen Menschen und ruft dazu auf, gemeinsam mit FFF für einen sozial fairen und wirksamen Klimaschutz auf die Straße zu gehen.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    „Effektiver Klimaschutz inklusive eines Kohleausstiegs bis 2023 ist machbar. Unser 17-Punkte-Plan zur Klimapolitik ermöglicht ein Umdenken beim Klimaschutz, bietet neue, alternative Ansätze und vereint zugleich die Sozialverträglichkeit mit den notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zur Umsetzung der Pariser Klimaziele.
    Dieses Jahr hat gezeigt, dass die angeblich so politikverdrossene Jugend sehr wohl verstanden hat, worum es geht. Es ist die Zukunft, die diese Generation mit Recht für sich einfordert; eine Zukunft, für die sie auf die Straße gehen müssen, weil Parteien und Koalitionen nur in Legislaturperioden denken.“

  • Bundesparteitag Bad Homburg: PIRATEN erklären den Klimanotstand

    Bundesparteitag Bad Homburg: PIRATEN erklären den Klimanotstand

    Auf Ihren Bundesparteitag in Bad Homburg erklärt die Piratenpartei den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Mit großer Mehrheit stimmten die anwesenden Mitglieder für den von der Berlinerin Claudia Simon eingereichten Antrag. In der vorausgegangenen Diskussion betonten PIRATEN, dass aus diesem Klimanotstand heraus auch Handlungen notwendig sind.

    „Es ist fünf vor zwölf. Die Klimakatastrophe muss durch massive Dekarbonisierung so schnell und so weit wie möglich eingedämmt werden. Wir PIRATEN wissen, dass die Digitalisierung dabei helfen wird. Und wir wissen auch: There ist no internet on a dead planet, „

    betont die Antragsstellerin.

    Bundesthemenbeauftragter der Piratenpartei, Maurice Conrad:

    „Welche Katastrophe die menschengemachte Erderwärmung bedeutet, wird uns jeden Tag bewusster und offensichtlicher. Dennoch scheint die Politik nicht nur in Deutschland unfähig zu sein, der wohl größten Herausforderung der Menschheitsgeschichte angemessen zu begegnen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, um das 1,5 Grad-Ziel oder die Pariser Klimaziele zu erreichen.“

    Antrag in voller Länge.

  • Erhöhung der Luftverkehrsabgabe

    Erhöhung der Luftverkehrsabgabe

    Das Flugzeug ist ein modernes Verkehrsmittel, mit dem schnell große Entfernungen zurückgelegt werden können. Jedoch stellt der Luftverkehr eine erhebliche Belastung unserer Umwelt dar. Der Preiskampf aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs führte in Europa zu nicht kostendeckenden Billigflügen für wenige Euros, die entsprechende Verhaltensänderungen beim Verbraucher bewirkten. Städtereisen liegen im Trend, dauern nur wenige Tage und werden oft per Flugzeug durchgeführt.

    Artikel 24 des internationalen Luftfahrtabkommens von Chicago aus dem Jahre 1944 hat dazu geführt, dass weder Kerosin besteuert, noch die Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge erhoben wird. Aufgrund der Bedeutung dieses Vertrages für die internationale Luftfahrt erscheinen kurzfristige Änderungen nicht umsetzbar.

    Die 2011 eingeführte deutsche Luftverkehrsabgabe stellt jedoch eine relativ einfache Möglichkeit dar, mit einer nationalen Abgabe eine Lenkungsfunktion auszuüben. Diese Abgabe wird beim Abflug von einem deutschen Flughafen erhoben, sofern es sich nicht um einen Zwischenstopp handelt. Im Jahre 2019 betrug die Luftverkehrsabgabe für Kurzstrecken 7,38 EUR, für Mittelstrecken 23,05 EUR und für Langstrecken 41,49 EUR. Insgesamt führt dies in 2018 zu Einnahmen in Höhe von 1,2 Mrd EUR.

    In ihrem neuesten Entwurf plant die Bundesregierung, nachdem zuvor noch niedrigere Erhöhungen geplant waren, ab dem 01. April 2020 die Abgabe auf 13,03 EUR / 33,01 EUR / 59,43 EUR zu erhöhen. Auf ein ganzes Jahr bezogen würden sich somit diese Einnahmen bei gleichbleibender Nachfrage auf ca. 1,9 Mrd EUR erhöhen.

    Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten auf einheitlich 7% gesenkt werden. Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe um 700 Mio EUR orientiert sich somit an den zu erwartenden Mindereinnahmen der Mehrwertsteuer-Absenkung der Bahnpreise. Eine Lenkungswirkung und somit eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist bei dieser Vorgehensweise nicht zu erwarten.

    Die AG Umwelt der Piratenpartei schlägt eine einheitliche Luftverkehrsabgabe in Höhe von 42 EUR vor, um insbesondere Kurzstreckenflüge (Anteil: über 80%) zu verteuern und die Erhebung der Abgabe zu vereinfachen. Auf diesem Wege würden ca. 4 Mrd. EUR eingenommen, die zweckgebunden für die Verbesserung der Infrastruktur von Bahn und öffentlichem Nahverkehr verwendet werden sollten. Weder eine pauschale CO2-Steuer noch der Handel mit CO2-Zertifikaten steht in einem angemessenen Verhältnis zu den speziell vom Flugverkehr verursachten Emissionen. Dies sei an zwei Beispielen erläutert.

    1. Die Lufthansa verursachte 2018 einen durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 94,7 g pro Flugpassagierkilometer, auf Kurzstrecken betrug dieser 154,4 g/km. Ein Linienflug mit Lufthansa von München nach Frankfurt würde pro Person 300 km x 154,4 g/km = 46,32 kg, also 0,04632t CO2, ausstoßen. Bei einem CO2-Zertifikatepreis von 25 EUR/t wären das ca. 1,16 EUR, bei 50 EUR/t 2,32 EUR.
    2. Betrachtet man einen Billigflieger wie Ryanair, so benötigt dieser jedoch nur 67g je Passagierkilometer. Ein Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Mallorca entspricht einer Entfernung von ungefähr 2500 km. Bei 67 g/km werden somit 0,1675 t CO2 ausgestoßen. Das entspricht bei einem CO2-Preis von 50 EUR/t 8,38 EUR pro Passagier. Mit diesen Kleinbeträgen kann der Schaden, den Flugreisen verursachen, nicht vermindert werden.

    Bleibt die Frage, warum der Lufthansa-Flug deutlich schädlicher ist, als ein Flug mit Ryanair. An den Flugzeugen liegt es nicht unbedingt. Auch die Lufthansa bringt es auf der Langstrecke auf 88,10g je Passagierkilometer. Sieht man sich die Ferienflieger an, dann liegen die CO2-Werte teilweise noch unter denen von Ryanair.
    Den Ruf der sauberen Airline scheint man sich erarbeiten zu können, indem man mit Billigtickets möglichst alle Plätze besetzt. Denn jedes auch noch so billig verkaufte Ticket senkt den CO2-Ausstoß pro Passagierkilometer. Auf der anderen Seite treiben schlecht ausgelastete Flugverbindungen den Verbrauch pro Passagier nach oben. Die Lufthansa bietet von München nach Frankfurt an Werktagen stündliche Verbindungen mit entsprechend schlechter Auslastung an.

    In der Luftfahrtbranche muss ein Umdenken stattfinden, damit auch noch morgen Flüge stattfinden können.
    Eine Luftverkehrsabgabe von pauschal 42 EUR würde dazu führen, dass die Kapazitäten im Flugverkehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden würde.

    Nur wenn Fliegen einen angemessenen Preis bekommt, kann CO2 eingespart werden.

  • Mehr Bürgerbeteiligung am Strommarkt

    Mehr Bürgerbeteiligung am Strommarkt

    Das Ausbautempo für Erneuerbare Energiequellen genügt bei weitem nicht, um die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung formulierten Ziele zu erreichen. Ein Grund für die Verzögerungen ist die deutsche Gesetzgebung, die Bürgerenergie eher behindert, statt sie effektiv zu fördern. Änderungen an diesem Zustand sind jedoch in greifbare Nähe gerückt. Jüngste Beschlüsse des Europäischen Parlaments räumen der Beteiligung der Bürger und kleinerer Energieversorger am Energiemarkt deutlich mehr Möglichkeiten ein. Dieses Beschlüsse sind auch für Deutschland bindend und müssen zeitnah umgesetzt werden.

    Wenn Kleingärtner Obst und Gemüse zur Eigenversorgung anbauen und dann auch tatsächlich im eigenen Haushalt verbrauchen – daran stört sich niemand. Selbst wenn diese Kleingärtner ihre Produkte in geringem Umfang verkaufen, drückt der Fiskus ein Auge zu. Das finden wir in Ordnung. Eigenversorgung mit frischem Obst und Gemüse kann ein Beitrag zu einer gesünderen Lebensweise sein. Wieso dieses bewährte Modell nicht für private Stromerzeugung zur Eigenversorgung gilt, ist eine der Fragen, die wir uns bei der Betrachtung der Organisation des deutschen Strommarktes stellen. Im Gegensatz zu den anderen Fragen ist sie relativ leicht verständlich, daher fangen wir mit ihr an.

    Die Steuern und Abgaben auf selbst produzierten Strom

    Betreiber einer Photovoltaik- oder einer kleinen Windkraftanlage gelten als Unternehmer und unterliegen daher der für Unternehmen gültigen Gesetzgebung, es sei denn, sie verzichten komplett auf Einspeisung (= Stromverkauf) in das öffentliche Stromnetz. Das bedeutet u.a., dass sie für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom zumindest Einkommenssteuer für „Selbstentnahme“ zahlen müssen. Haben sie die für Kleinunternehmer gültige Umsatzsteuerregelung nicht in Anspruch genommen, fällt auch Umsatzsteuer an. Das unterscheidet die Betreiber kleiner Energieerzeugungsanlagen vom Kleingärtner: Unversteuerte Eigenversorgung hier wäre ungesund … für den Staat. Die prinzipielle steuerliche Gesetzgebung ist rechtlich absolut nachvollziehbar, auch wenn sie im Vollzug je nach regionalem Finanzamt zuweilen seltsame Blüten treibt. Bestimmte Webseiten helfen potentiellen Interessenten, Licht ins Dunkel zu bringen.

    Die Behinderung kleiner Energieerzeuger beginnt aber spätestens mit der 10 Kilowatt Peak (kWP)-Regelung für PV-Anlagen. Liegt die Leistung einer Photovoltaikanlage über dem genannten Wert, muss der Betreiber für seinen selbst verbrauchten Strom anteilig EEG-Umlage zahlen. Sollte die EEG-Umlage nicht eigentlich der Förderung der Erneuerbaren dienen?
    Die 10 kWP-Regelung verhindert insbesondere die Installation von PV-Anlagen mittlerer Kapazität. Die meisten Einfamilienhäuser bieten nicht genügend Dachfläche für 10 kWP und sind deshalb von diesem ziemlich fragwürdigen Gesetz nicht betroffen, die sogenannten Mieterstromanlagen hingegen schon. Gleich, ob Vermieter oder Mieter in einem genossenschaftlichen Ansatz das Heft in die Hand nehmen – aufgrund der aktuellen Gesetzeslage stellen sich derartige Anlagen nur selten als wirtschaftlich für die Betreiber dar. Hinzu kommen massive bürokratische Hürden, die überwunden werden müssen, um sie letztendlich in Betrieb nehmen zu können.

    Insofern müssen wir uns nicht wundern, dass Dachflächen größerer Wohnquartiere bislang nur wenig für Solaranlagen genutzt werden. Gerade diese freien Flächen könnten aber einen großen Beitrag zur Energiewende liefern.
    Übrigens verbietet die EU in einer Richtlinie aus dem Jahre 2018, den Eigenverbrauch von Strom aus PV-Anlagen bis 30 kWP mit Abgaben zu belasten. Diese Richtlinie ist eigentlich bis 2020 in nationales Recht umzusetzen. Uneigentlich hat sich unser Wirtschaftsminister Peter Altmaier vehement dafür eingesetzt, dass es in Deutschland bis 2026 bei der 10 kWP-Regelung bleibt. Der Faktor 3 für die Freistellung von Abgaben könnte die Energielandschaft Deutschlands gehörig durcheinanderwirbeln. Ein spürbarer Zuwachs bei mittleren PV-Anlagen wäre von großem volkswirtschaftlichem Nutzen und würde uns den gesteckten CO2-Emissionszielen näher bringen.
    Die Piratenpartei steht für dezentrale Energieerzeugung und Netze in Bürgerhand – und fordert daher die fristgerechte Umsetzung dieser EU-Richtlinie bis Ende 2020.

    Die Windkraftbranche…

    …hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Auch in diesem Bereich haben diverse Novellierungen des EEG zu einer Stärkung der Position große Anbieter (Energieversorger, Fonds und Banken, Projektierungsfirmen) gegenüber Bürgerenergiegenossenschaften geführt. Beliebter Trick dabei: Diese Anbieter gründen selbst Bürgerenergiegenossenschaften, um in den Genuss der tatsächlich gesetzlich verbrieften Bevorzugung solcher Genossenschaften beim Erteilen des Zuschlags für ein Windenergie-Projekt zu kommen. Echte Bürgerenergiegenossenschaften haben gegen die Angebote solcher Scheinkonstrukte von vornherein keine Chance.

    Neue EU-Gesetzgebung

    Am 05.06.2019 wurde die Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt neu gefasst. Dort findet sich ganz Erstaunliches. Eine der Motivationen, die vorherige Verordnung zu novellieren, lautet wie folgt:

    „Ziel der Energieunion ist es, die Endkunden — Haushalte und Unternehmen — mit sicherer, gesicherter, nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und erschwinglicher Energie zu versorgen.“… „Der Elektrizitätsbinnenmarkt, der seit 1999 schrittweise geschaffen wird, soll allen Verbrauchern in der Union eine echte Wahl ermöglichen, neue Geschäftschancen für die Unternehmen eröffnen sowie den grenzüberschreitenden Handel fördern und auf diese Weise Effizienzgewinne, wettbewerbsfähige Preise und eine höhere Dienstleistungsqualität bewirken und zu mehr Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit beitragen.“

    Dieser Ansatz der Bürgerbeteiligung klingt aus Sicht der PIRATEN sehr gut. Die dazu geplanten Maßnahmen halten wir für geradezu revolutionär. Diese sind in einer weiteren Verordnung beschrieben. Artikel 15, Absatz (1) beginnt dort mit den Worten:
    „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Endkunden das Recht haben, als aktive Kunden zu handeln, ohne unverhältnismäßigen oder diskriminierenden technischen Anforderungen, administrativen Anforderungen, Verfahren, Umlagen und Abgaben sowie nicht- kostenorientierten Netzentgelten unterworfen zu werden.“

    Das sind ganz neue und ganz richtige Töne. Artikel 16 dieses Dokumentes befasst sich dann explizit mit Bürgerenergiegemeinschaften und räumt ihnen sehr viel umfangreichere Rechte ein, als sie derzeit für diese „Exoten“ auf dem deutschen Strommarkt bestehen. Peter Altmaier dürfte speziell die Lektüre dieses Artikels nicht gefallen, zumal die gesamte Verordnung bereits per 31.12.2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Vielleicht muss er erneut nach Brüssel reisen und um Aufschub für Deutschland bitten. Wir werden das beobachten.

    Die neue europäische Gesetzgebung bietet insgesamt große Chancen, den im Sinne großer Anbieter überregulierten Strommarkt Deutschlands zu entflechten und einen tatsächlich freien Markt, an dem alle Teilnehmer gleichberechtigt mitwirken können, zu etablieren. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass die Strompreise tatsächlich wieder sinken, nachdem sie aufgrund der Ausübung der Interessen Einzelner in den letzten zwanzig Jahren nur die Richtung aufwärts kannten.

    Weitere Quellen:
    energiezukunft: EEG-Novelle behindert Energiegenossenschaften
    photovoltaikforum: Fragen zur 10KWp Grenze
    photovoltaik-web: Vergütung für den erzeugten Solarstrom
    pv-magazine: Quaschning: Stoppt den Photovoltaik-Eigenverbrauch und macht die Dächer voll

  • Umweltschädliche Subventionen abschaffen

    Umweltschädliche Subventionen abschaffen

    Wenn die öffentliche Hand Geld an die Wirtschaft vergibt, spricht man von Subventionen. Sie werden im Allgemeinen gewährt, um bestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen zu fördern oder neuen Technologien zum Durchbruch zu verhelfen. Subventionen greifen folglich per Definition in den freien Markt ein. Dies führt auch immer wieder zu internationalen Verwerfungen. Dennoch können sie, zeitlich begrenzt, sinnvoll sein. Leider verhält es sich mit staatlichen Zuwendungen ähnlich wie mit Steuern – sie per Gesetz zu beschließen geht recht schnell, sie wieder los zu werden, gestaltet sich dagegen deutlich schwieriger.

    Welche Subventionen belasten unsere Umwelt?

    Das Umweltbundesamt erörtert diese schädlichen Subventionen ausführlich in einem 124-seitigen Dokument.
    Die Kurzfassung, bezogen auf das Jahr 2012, findet man hier. Die Behörde weist direkt einen Betrag von über 57 Mrd. Euro aus, der in diesem Jahr für Markteingriffe gezahlt wurde, die ökologisch bedenklich sind. Daneben gibt es einige mit „n.q.“ = „nicht quantifizierbar“ gekennzeichnete Zeilen in der Aufstellung des Umweltbundesamtes, die darauf hinweisen, dass 57 Mrd. noch nicht die gesamte Wahrheit sind.
    Die Zahlen haben sich seit 2012 nur wenig geändert, weil die Gesetzeslage heute im Wesentlichen die gleiche ist wie vor sieben Jahren.

    Wir haben unserer Forderung diese Tabelle des Umweltbundesamtes zugrunde gelegt. Unserer Meinung nach könnte die öffentliche Hand rund 42 der 57 Mrd. einsparen oder besser noch in umweltdienliche Förderungen umleiten. Folgende Positionen werden nur selten in den Medien thematisiert und wirken so anachronistisch, dass man sich beim Lesen der Liste ernsthaft die Frage stellt, warum das Klimakabinett in seinem Papier nicht darauf eingeht:

    Exemplarischer Auszug aus der Liste des Umweltbundesamtes:

    • Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft 1.178 Mio.
    • Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe 2.182 Mio.
    • Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren 1.333 Mio.
    • Energiesteuervergünstigungen für Kohle 100 Mio.
    • Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff 7.353 Mio.
    • Energiesteuerbefreiung des Kerosins 7.083 Mio.
    • Pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen – mindestens 3.100 Mio.
    • Umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen in Land- und Forstwirtschaft – mindestens 5.200 Mio.

    In ihrer Umweltschädlichkeit „nicht quantifizierbar“ sind u.a. die EU-Agrarförderungen. Für vernachlässigbar halten wir sie allerdings definitiv nicht.

    Fragen, die gestellt werden müssen

    Die Betrachtung des hier nur kurz skizzierten Gesamtbildes von Subventionen, die den CO2-Ausstoß befördern, statt ihn zu verringern, zeigt deutlich Handlungsbedarf auf.

    PIRATEN sind ja nicht marktradikal – trotzdem gestatten wir uns den Hinweis, dass bestimmte Politiker, die sich zu anderen Anlässen gerne als Verteidiger des freien Marktes aufspielen, recht zögerlich agieren, wenn es um den Rückbau von umweltschädlichen Eingriffen in genau diesem Markt geht. Wo sind die Profis, wenn man sie mal braucht? Könnte ihre Professionalität etwa durch diverse Interessen ihrer Kernwählerschaft und Sponsoren getrübt sein?

    Nächste Frage:

    Warum redet man in Regierungskreisen zuerst über neue Steuern und Abgaben, die wiederum nur die breite Mehrheit der Bevölkerung belasten? Warum kommt man nicht einfach mal auf die Idee, den Handlungsspielraum des Staates zu vergrößern, indem man „Negativsteuern“ für Unternehmen zur Disposition stellt? Ist „Wir tun was!“ die einzige Botschaft, die beim Publikum ankommen soll? Das wird auf die Dauer nicht genügen. Es gibt immer mehr Menschen, die wissen wollen, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden.

    Wir sind uns durchaus bewusst, dass der Wegfall von Vergünstigungen für die Industrie zu Preissteigerungen für CO2-intensive Waren und Dienstleistungen führen würden. Das soll auch so sein. Das im Zuge der Abschaffung dieser Vergünstigungen eingesparte Geld zum Teil dafür zu verwenden, die Bürger an anderen Stellen zu entlasten, halten wir für einen notwendigen Schritt.

    Wir PIRATEN sind der Überzeugung, dass die Subventionspolitik zukünftig umweltdienlich und nachhaltig gestaltet werden muss.

  • Kohlekraftwerke schnellstmöglich abschalten

    Kohlekraftwerke schnellstmöglich abschalten

    Das Klimakabinett beruft sich in seinem Klimaschutzprogramm 2030 auf die Empfehlungen der „Kohlekommission“ vom 26. Januar 2019:

    „Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ hat Anfang des Jahres umfangreiche Empfehlungen vorgelegt, wie der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung im Einklang mit den Klimazielen sozialverträglich umgesetzt und finanziert werden kann. Die installierte Erzeugungskapazität aus Kohlekraftwerken im Markt soll bis 2030 auf insgesamt 17 GW reduziert werden und bis spätestens 2038 vollständig beendet werden.“

    Unsere Forderungen…

    … sind deutlich ambitionierter. Sie gehen sogar über das hinaus, was Fridays For Future den Politikern nahelegt.
    Noch einmal kurz zusammengefasst lauten sie: Reduktion des CO2-Ausstoßes durch Kohleverstromung um

    • 50% bis 01.07.2020
    • 75% bis 31.12.2021
    • vollständiger Kohleausstieg bis 31.12.2023.

    Wie kommen wir zu der Behauptung, dies sei tatsächlich (schnellst)möglich? Wieso halten wir das, was Kohlekommission bzw. Klimakabinett vorschlagen, für eine einzige Farce?

    Begründung in Zahlen

    Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Blick in die aktuelle Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur. Dort sind, Stand März 2019, folgende Erzeugerkapazitäten aufgelistet:

    • Braunkohle: 21,2 GW
    • Steinkohle: 23,7 GW
    • Gaskraftwerke: 29,4 GW

    Die Auslastung dieser Kapazitäten betrug 2018:

    • Braunkohle: 71%
    • Steinkohle: 35%
    • Gas: 17%

    Das lässt sich aus Daten des Fraunhofer Instituts leicht rückrechnen. Würde man alle Braunkohlekraftwerke sofort abschalten, wären die vorhandenen Gaskapazitäten gerade einmal zu zwei Dritteln ausgelastet.

    Braunkohle bis 2038 erhalten? Wir sagen nein.

    Insofern ist eine Reduktion der Kohlekapazitäten um 17 GW bis 2030 absolut inakzeptabel. Das läuft im Prinzip nur auf die ohnehin notwendige Abschaltung von Kraftwerken hinaus, die ihre Grenznutzungsdauer bis dahin erreicht haben werden. Man beachte die Nuancen der Formulierung – es ist von Kohlekraftwerken die Rede und gemeint sind damit vornehmlich die (nicht ganz so umweltschädlichen) Steinkohlekraftwerke. Braunkohle sei eben „billiger“ und schaffe jede Menge Arbeitsplätze – das wissen wir doch aus dem alltäglichen Wiederkäuen der Wehklagen der Ministerpräsidenten aus den „Kohleländer“ durch unsere Leitmedien. In Wahrheit geht dies zu Lasten der Umwelt.

    Reden wir zunächst über „billige“ Braunkohle:
    Laut Zahlen des Umweltbundesamtes belaufen sich die zusätzlichen externalisierten, sprich von uns und nicht von RWE & Co zu tragenden Kosten der Braunkohleverstromung auf ca. 10 ct/kWh. Für die Produzenten ist Braunkohle tatsächlich billig; uns kommt sie teuer zu stehen.

    Und reden wir dann über Arbeitsplätze:

    Wenn wir also die kommenden Schicksale der in der Braunkohle Beschäftigten so intensiv beklagen, muss auch die Frage nach den Befindlichkeiten anderer, von der Vernichtung ihrer Arbeitsplätze Betroffener erlaubt sein.

    Unser Vorschlag zur Güte: Wer im Zuge des Kohleausstiegs seinen Arbeitsplatz verliert, erhält 100.000 Euro Überbrückungsgeld. Dies ergibt bei 20.800 Menschen etwas mehr als 2 Mrd. Euro. Das sind gerade mal 5% dessen, was das Füllhorn der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ (so der ausführliche Name der Kohlekommission) bereit hält.

    Warum die Verbrennung von Gas weniger CO2 freisetzt

    Bleiben wir bei der Braunkohle. Pro erzeugter Kilowattstunde Strom gibt ein Braunkohlekraftwerk ungefähr 1,2 kg CO2 in die Atmosphäre ab. Selbst ältere Gaskraftwerke kommen mit weniger als 0,5 kg aus.
    Der Wirkungsgrad moderner Gas- und Dampf-Kraftwerke (GuD) liegt mit 60% deutlich über dem von Kohlekraftwerken (max. 40%).
    Das Ganze in eine griffige Zahl gepackt: Jedes Prozent Braunkohle, das durch Gas ersetzt wird spart 3,8 Mio Tonnen CO2 jährlich. Braunkohle komplett durch Gas ersetzt, würde damit eine Reduktion des deutschen CO2-Ausstoßes von über 75 Mio. Tonnen pro Jahr ergeben. Braunkohle durch Erneuerbare ersetzen ergäbe eine Einsparung um die 120 Mio. Tonnen. Beides muss parallel und, wir bestehen darauf, schnellstmöglich stattfinden.
    Würden die Politiker, die sich für ihr „ausgewogenes Klimapaket“ in bewährter GroKo-Manier gerade gegenseitig heftig abfeiern, tatsächlich handeln, könnten wir eine der knapp neun Tonnen der CO2-Emissionen, die pro Kopf auf jedem Deutschen lasten, sehr schnell loszuwerden. Genau deshalb steht der schnelle Kohleausstieg ganz oben auf unserer Liste.

    Gas hat Perspektiven…

    Erdgas, so werden Kritiker jetzt einwenden, gehört auch zu den fossilen Brennstoffen; noch dazu zu denen, die wir importieren müssen, was allerdings für Erdöl und Steinkohle ebenfalls gilt. Manche schüren gar die Angst vor einer steigenden Abhängigkeit von Russland. Wenn es so weit kommen sollte, dass uns die Russen kein Erdgas mehr verkaufen wollen, haben wir mit Sicherheit ganz andere Probleme.
    Das Besondere an Gaskraftwerken besteht darin, dass sie hinsichtlich des Brennstoffes, mit denen sie betrieben werden, absolut nicht wählerisch sind. Kommt das Gas aus Speichern, die durch das Power2Gas-Verfahren aus überschüssigem, mit erneuerbaren Quellen erzeugtem Strom befüllt wurden, laufen sie nahezu CO2-neutral. Dieses Synthesegas, das nebenbei gesagt deutlich sauberer ist als Erdgas, wird zukünftig unser hauptsächlicher Langzeitspeicher für die Stromerzeugung sein. Am Ende kommt es darauf an, Gaskraftwerke ausschließlich mit Synthesegas zu betreiben.
    Ein weiterer Vorteil von Gas: Beim näheren Betrachten der Kraftwerksliste fiel uns auf, dass Gaskraftwerke vornehmlich dort existieren, wo sie tatsächlich gebraucht werden (Bayern, BW, Hessen, NRW). Eine höhere Auslastung dieser Kapazitäten würde deshalb auch die Legende entschärfen, dass Windstrom aus dem Norden über fette, (noch zu bauende?) Stromtrassen nach dem Süden transportiert werden muss, um die Stromversorgung in den Zielgebieten zu sichern.

    …Kohle nicht

    Im Gegensatz zum Gas hat Kohle für die Stromerzeugung keine Zukunft. Dieser prinzipielle Aussage folgen CDU/CSU und SPD im Gegensatz zu AfD und FDP inzwischen. Die GroKo-Parteien definieren die „Zukunft“ im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nur in deutlich zu weit gestecktem Zeitrahmen.
    Neben der verheerenden CO2-Bilanz hat Kohle als Energieträger noch einige weitere massive Nachteile, die nur selten in den Medien thematisiert werden. Sie setzen eine ganze Palette weiterer umwelt- und z.T. gesundheitsschädlicher Substanzen frei:

    • Feinstaub (ja, auch Kohlekraftwerke spielen eine Rolle, nicht nur Holzheizungen)
    • Schwefeldioxid (sauren Regen gibt es immer noch)
    • Stickoxide (Dieselmotoren sind nicht die alleinigen Verursacher)
    • giftige Schwermetalle, vornehmlich Quecksilber, das das Nervensystem schädigt
    • radioaktive Stoffe

    Was die „billige“ kolumbianische Steinkohle angeht: ob die etwa 8.000 Tonnen CO2, die ein großer Kohlefrachter mit 100.000 Tonnen Nutzlast auf seinem Weg von Südamerika nach Europa freisetzt, in die deutsche Klimabilanz eingepreist sind? Die Datenlage zu diesem Thema ist eher dürftig.
    Dafür werden uns vermeintliche schwerwiegende Hindernisse eines schnellen Kohleausstiegs ständig umso lauter präsentiert. Das ganze Theater verfolgt einzig das Ziel, vornehmlich die Interessen der großen Energiekonzerne zu wahren. Zum Verständnis: Wir PIRATEN haben nichts dagegen, wenn Unternehmen Geld verdienen. Das schließt RWE, Eon, Tennet… ein. Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir uns das Festhalten dieser Unternehmen an ihren alten und offensichtlich sehr profitablen Strukturen als Gesellschaft nicht mehr leisten können. Insofern müssen wir als Gesellschaft dagegen aufbegehren und dabei die Politik dazu zwingen, den Unternehmen den Weg zu Strukturen zu ebnen, die immer noch profitabel aber eben auch klimaschonend sind.

  • Chancen moderner Technik nutzen

    Chancen moderner Technik nutzen

    Umwelttechnologie und Digitalisierung sind ohne Zweifel zwei der ganz großen internationalen Zukunftsmärkte, die völlig neue Produkte, technologische Ansätze ihrer Herstellung und Dienstleistungen entstehen lassen.

    Das Wort Technologie taucht im Dokument des Klimakabinetts nur im Zusammenhang mit Allgemeinplätzen auf. Konkrete Vorschläge, wie „Deutschland seine Stellung als innovativer Leitanbieter und Leitmarkt für klimafreundliche Technologien ausbaut und damit ein positiver Impuls für Wachstum und Wohlstand gesetzt wird“ beschränken sich dort auf die Elektrifizierung des Verkehrs, Investitionen in Forschung und Entwicklung, sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen angesichts der technologischen Transformation.
    Wieso sorgt man sich bei CDU/CSU und SPD ausschließlich um die Sicherung von Arbeitsplätzen? Wie wäre es, einfach mal darüber nachzudenken, wie man neue, zukunftsfähige und potenziell gut bezahlte Arbeitsplätze schafft? Diese entstehen vornehmlich in Bereichen, in denen Trends erkannt und Anpassungsstrategien rechtzeitig vorgenommen werden.
    Wir sehen technologische Transformationen weniger als Gefahr, gegen die man sich absichern muss, sondern vielmehr als Chance.

    Massive Ausweitung der Förderung umweltdienlicher Forschungsprojekte

    Im 2018er Energieforschungsprogramm der Bundesregierung heißt es:
    „Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihres 7. Energieforschungsprogramms in den Jahren 2018–2022 insgesamt rund 6,4 Milliarden Euro für die Forschung, Entwicklung, Demonstration und Erprobung zukunftsfähiger Technologien und Konzepte zur Verfügung.“ Im Folgesatz wird darauf verwiesen, dass dies eine Steigerung von 45% gegenüber dem Zeitraum 2013 – 2017 ist. Immerhin – aber eben nicht massiv. 1,5 Mrd. Euro im Jahr dürften definitiv zu wenig sein, um die Grundlagenforschung vor allem in wichtigen Bereichen wie alternative Solarmodule (z.B. Perowskit-Zellen) und Energiespeicher voran zu bringen oder das Thema Wasserstoff nochmals neu aufzurollen.

    Föderung von Pilotprojekten für neuartige technologische Ansätze

    In der Handhabung oft ein ziemlich finsteres Kapitel. Hier bleiben einfach zu viele erfolgversprechende Ansätze auf halber Strecke liegen, weil sie als „zu teuer“ deklariert werden; so zum Beispiel das Druckluftspeicherkraftwerk in Staßfurt. Die Konzeption neuartiger Pumpspeicherkraftwerke durch das Versenken von Hohlkörpern im Wasser erscheint uns ebenfalls eine gangbare Alternative für die Schaffung großer Speicherkapazitäten zu sein, zumal der Bau einer solchen Anlage im Hambacher Loch weit mehr wäre als ein Pilotprojekt. Warum stellt man den beteiligten Unternehmen – darunter einer RWE-Tochter – nicht öffentliche Gelder ausschließlich dafür zur Verfügung, solche Dinge in Angriff zu nehmen? Das wären Investitionen in die Zukunft. Die Zahlung von Entschädigungen für vom Netz gegangene Kohlekraftwerke sind es definitiv nicht.

    Subventionierung vorhandener, etablierter Technologien, deren breiter Einsatz nur durch zu hohe Preise gehemmt wird

    Der Fokus neuer Subventionen muss auf der Beschleunigung der Digitalisierung, Energiespeichern (Akkus, Power2Gas, Power2Fuel, Wasserstofftechnologie) und ökologischer Landwirtschaft liegen. Digitalisierung wird in allen gesellschaftlichen Bereichen benötigt, Energiespeicher sind das zentrale Element einer zügigen Energiewende und eine umweltfreundlichere Landwirtschaft würde ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen liefern.

    Kostengünstiges, flächendeckendes 5G-Netz als Grundvoraussetzung für intelligente Steuerungen und Regelungen

    5G steckt auch international noch in den Kinderschuhen, was allerdings nichts an unserer grundlegenden Aussage ändert, dass diese Technologie das Zeug dazu hat, unser gesamtes Leben grundlegend zu verändern. Die Entwicklung von GSM über UMTS zu LTE war Evolution; der Übergang von LTE auf 5G wird revolutionär sein. Erst das 5G-Netz bietet aufgrund seiner immensen Geschwindigkeit (geringe Latenz und hohe Bandbreite) ganz neue Möglichkeiten. Techniker sprechen in diesem Zusammenhang gerne von Echtzeitkommunikation. Diese ermöglicht den Austausch von Messergebnissen und Steuerungssignalen zwischen den im 5G-Netz angeschlossenen Geräten innerhalb von Sekundenbruchteilen. Produkte können so effizienter und ressourcenschonender hergestellt werden. Insbesondere die Logistik wird von 5G massiv profitieren.

    Exemplarisch sei hier das Thema Verkehrssteuerung genannt. Ungefähr 600 Mio. Autofahrer nutzen weltweit das Navigationssystem eines europäischen Unternehmens. Diese Daten können genutzt werden, um Verkehrsströme zu leiten und Staus und damit verbundene Emissionen zu vermeiden, was vor allem für Großstädte und Ballungszentren von Interesse ist.
    Die flächendeckende Nutzung von 5G in Industrie und Handwerk, in der Landwirtschaft, im Gebäudemanagement, im Gesundheitswesen, öffentlichen Verwaltungen bietet weiteres riesiges Potenzial zur Prozessoptimierung und damit auch zur Einsparung von CO2.
    Der Begriff „5G“ taucht im Dokument des Klimakabinetts an keiner einzigen Stelle auf. Wir halten das, mit Verlaub gesagt, für bemerkenswert ignorant. Während China 5G mit politischen Mitteln ziemlich brutal vorantreibt, verharren die Europäer und damit auch Deutschland immer noch in ihren Startlöchern. Wer den Schuss nicht gehört hat, der startet zu spät und wird den Anschluss verlieren.

    Mehr intelligente Software, die diese Steuerungen und Regelungen übernimmt

    5G, das neue, revolutionäre Medium, reicht aber alleine nicht aus. Die Daten, die über 5G in Echtzeit ausgetauscht werden sollen, müssen vorher erzeugt, verdichtet und an die Formate des jeweiligen Kommunikationspartner angepasst werden. Dazu, wie auch für die Datenübertragung selbst, ist intelligente Software notwendig. Um diese zu entwickeln, braucht es kluge Köpfe, die nicht selten in kleinen und mittleren hochinnovativen Firmen und Startups zu finden sind. Gerade im Bereich 5G-Software könnten sehr viele Arbeitsplätze entstehen, würde die Bundesregierung ihre aktuelle Förderpolitik überdenken, die nach wie vor eher darauf ausgerichtet ist, die Großen bei Laune zu halten.

    Wahrung des Datenschutzes

    Die Bereiche Datenschutz und Schutz der Privatsphäre nehmen bei der Umsetzung eine zentrale Rolle ein, damit klimaschonende Produkte und Verfahren auch von der Öffentlichkeit akzeptiert werden.
    Der 5G-Standard ist ganz neu und bietet uns Europäern deshalb die Gelegenheit, führend daran mitzuwirken, um uns nicht in die gleiche Abhängigkeit zu begeben, die hinsichtlich allgemeiner Netzwerktechnik, Hardware und Standardsoftware schon seit Jahren besteht. Die Erhaltung europäischer Datenschutz-Standards sollte dafür Motivation genug sein. Bei 5G geht es schließlich fokussiert um Prozessdaten, die man von den persönlichen sehr gut trennen kann und nach DSGVO sogar muss.

    Fazit

    Klimaschutz braucht weder Technikverweigerer, noch Klimawandelleugner, noch in alten Strukturen verharrende Politiker, sondern PIRATEN.

  • Die Ideenlosigkeit des Klimakabinetts

    Die Ideenlosigkeit des Klimakabinetts

    In unserer Pressemitteilung (PM) vom 19. September 2019 hat die AG Umwelt der Piratenpartei Deutschland ihren 17-Punkte-Plan zur künftigen Klimapolitik zur Diskussion gestellt. Die PM endete mit den Worten: „Zu den 17 Punkten wird es weitere detaillierte Veröffentlichungen geben.“ Diese ist die Erste.
    Unseren Beitrag sehen wir als Gegenentwurf zu dem am 20. September 2019 veröffentlichten Papier des sogenannten Klimakabinetts – wir müssen ihn so sehen, weil die in einer Nachtsitzung entstandene Abhandlung der GroKo inhaltlich unsere Befürchtungen noch deutlich übertroffen hat.

    In unserer Artikelserie zum 17-Punkte-Plan der Piratenpartei zur Klimapolitik werden wir die korrespondierenden Aussagen der „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ des Klimakabinetts immer wieder vergleichend heranziehen. Wir werden dabei feststellen, dass es einige Übereinstimmungen in den besprochenen Themen, aber nur sehr wenige in den Schlussfolgerungen und konkret zu ergreifenden Maßnahmen gibt.
    Unser Ziel war es, ein kompaktes, wirksames und umsetzbares Aktionsprogramm zu skizzieren. Unsere Vorschläge sollen innerhalb und außerhalb der Partei diskutiert, vertieft und ergänzt werden. Die Artikel zu den einzelnen Themen sind einerseits Bestandteil unserer weiteren Auseinandersetzung mit der Problematik der Klimaveränderungen und andererseits Einladung zu einem offenen Dialog. Wenn Klimapolitik zur Klientelpolitik verkommt, dient sie eben einem Klientel und nicht der ganzen Gesellschaft.
    Alleinige Motivation unseres Handelns muss sein, unseren Lebensraum so zu erhalten, dass er auch für nachfolgende Generationen lebenswert bleibt.

    Die Präambel

    Wir gestehen auch dem Klimakabinett zu, unter „A. Ausgangslage“ recht konkret und vor allem zielorientiert zu agieren. Man weist auf die Notwendigkeit der Ausdehnung der CO2-Bepreisung auf alle Energiesektoren hin. Man spielt auch nicht länger die abgedroschene Karte „Deutschland allein kann es sowieso nicht schaffen“, sondern verweist auf den bereits bestehenden breiten internationalen Konsens in der Klimafrage und verspricht, dass Deutschland sich künftig stärker einbringt.
    Sätze wie diese gehen sogar runter wie Öl:
    „Die Bundesregierung sieht in entschlossenem und gemeinsamem Handeln mit den richtigen Prämissen große Chancen für den Wirtschafts-, Innovations-und Beschäftigungsstandort Deutschland. Unternehmen sollen sich frühzeitig auf die Herausforderungen einstellen und die Chancen für Innovation und klimafreundliches Wachstum ergreifen können. Und die Bürgerinnen und Bürger sollen Möglichkeiten erhalten, sich klimafreundlich zu verhalten.“
    Das sind wohlfeile Aussagen, denen man ein sarkastisches „Ab sofort“ hinzufügen könnte, weil Abschnitt „B. Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030“ in großen Teilen von bemerkenswerter Ideenlosigkeit geprägt ist.

    Die Mittel der Ausgestaltung

    Die in Abschnitt „B. Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele“ verkündeten konkreten Regelungen befinden sich zum Teil sogar in krassem Gegensatz zu den einleitenden Worten. Schon den Zeithorizont bis 2030 halten wir für absolut inakzeptabel, da man bis dahin bereits das 1,5-Grad-Ziel für 2050 sehenden Auges verfehlt haben wird. Auch sehen wir keinen Grund, an die Umsetzung der Maßnahmen zu glauben. In der Vergangenheit haben sich die von Bundesregierungen aller Coleur formulierten Klimaziele am Ende immer als reine Makulatur erwiesen.

    Das ist nicht länger hinnehmbar.

    Punkt 1 – Chancen moderner Technik nutzen demnächst hier.