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  • Der Fall Pegasus: Ausspähen schützenswerter Personengruppen mit Spionage-Software ein Skandal

    Der Fall Pegasus: Ausspähen schützenswerter Personengruppen mit Spionage-Software ein Skandal

    Ein internationales Journalistennetzwerk berichtet über Daten zum Einsatz der Pegasus Spionage-Software der israelischen NSO Group gegen schützenswerte Personengruppen wie Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Politiker, und viele Andere [1]. Mit Pegasus können Smartphones infiziert und überwacht werden. Unter anderem lassen sich Chats und Telefonate mitschneiden, sowie Mikrofone und Kameras unbemerkt anschalten. Die NSO Group bewirbt die Software für Strafverfolgungsbehörden, eine Nutzung zum Ausspähen von beispielsweise Aktivisten durch autoritäre Regime indes lässt sich kaum verhindern.

    In der Europäischen Union sollen derartige unbeabsichtigte Nutzungen durch die „Dual-Use“ Verordnung ausgeschlossen werden [2]. Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der Piratenpartei Tschechien, hatte die Trilog-Verhandlungen aus EU-Kommission, Rat der EU und EU Parlament zur „Dual-Use“ Verordnung als parlamentarische Berichterstatterin geführt. Von der Veröffentlichung zu Pegasus zeigt sie sich entsetzt: 

    „Diese Veröffentlichung offenbart, dass NSO direkt und unmittelbar für einen massiven Angriff auf unsere europäische Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die nationalen Sicherheitseinrichtungen verantwortlich ist. Der internationale Handel mit Überwachungstechnologie und Technologie zum Eindringen in Systeme, wie Pegasus, muss in den internationalen Exportkontrollforen geregelt werden. Die Rolle der israelischen Regierung sollte untersucht werden sowie die Direktoren des Konzerns NSO durch unser Rechts- und Sanktionssystem bestraft werden.“

     

    Quellen:

    [1] projekte.sueddeutsche.de/artikel/politik/pegasus-project-cyberangriff-auf-die-demokratie-e519915/?autologin=true

    [2] www.piratenpartei.de/2020/11/10/dual-use-verordnung-europa-setzt-wichtiges-beispiel-mit-neuen-exportregeln/

  • Non-Binary: Eine nicht ganz so neue Sache

    Non-Binary: Eine nicht ganz so neue Sache

    Viele Leute halten non-binary für eine neue „Modeerscheinung“, dabei gab es mit dem Public Universal Friend[ 1] schon 1776 eine non-binary Person in der westlichen Welt. 

    Auch außerhalb des westlichen Kulturkreises gibt es nicht-binäre Geschlechter, wie die Mahu in Hawaii oder die Muxe in Mexiko [2]. Auch in Europa wurde nicht immer der Binarität der Geschlechter gefolgt. So wird die Heilige Kümmernis als Frau mit Bart gezeigt, das heißt selbst schon im späten Mittelalter wurden Personen, die die bekannten Geschlechterrollen sprengten, als Heilige verehrt [3].

    Diese Geschlechter sind nicht immer androgyn, sondern nehmen in ihrem Kulturkreis ihre eigene Rolle ein. Westliche Forschys aber reduzierten sie meist wieder auf die zwei Geschlechter Mann und Frau, statt sie als eigene Rollen wahrzunehmen. Nicht-Binarität ist aber nicht mit Androgynität zu verwechseln. Sich geschlechtsneutral zu kleiden (gender expression) und die eigene Geschlechtsidentität (gender) sind verschiedene Dinge. Menschen sind deswegen nicht mehr oder weniger einem bestimmten Geschlecht zugehörig. Nicht-Binär ist außerdem ein Sammelbegriff, für verschiedene Geschlechtsidentitäten, die nicht, nicht vollständig, nicht immer oder nicht ganz männlich oder weiblich sind, kein Gender haben oder eine Einordnung ablehnen.

    Um die freie Entfaltung dieser nicht binären Geschlechter zu fördern, fordern wir PIRATEN seit langem, dass der Staat das Geschlecht nicht länger erfassen sollte. Name, Geburtstag und Geburtsort sind immer ausreichend, um eine Person zu identifizieren. Als vorläufige Lösung sollte es zumindest möglich sein, den Eintrag streichen zu lassen. Die Niederlande schaffen ähnlich wie Deutschland den Geschlechtseintrag im Personalausweis ab. Beim Reisepass warten sie noch auf eine europäische Regelung.

    Quellen:

    [1] de.wikipedia.org/wiki/Public_Universal_Friend

    [2] www.pbs.org/independentlens/content/two-spirits_map-html/

    [3] www.uni-marburg.de/de/relsamm/sammlung/besondere-exponate/heilige-kuemmernis

  • Coronavirus-Impfung bei Kindern: Empfehlungen der STIKO müssen ernst genommen werden

    Coronavirus-Impfung bei Kindern: Empfehlungen der STIKO müssen ernst genommen werden

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) sieht von einer allgemeinen Impfempfehlung gegen das Coronavirus bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren weiterhin ab [1-3], mit Ausnahme von Jugendlichen mit Vorerkrankungen. Grund hierfür ist gemäß STIKO die unzureichende Studienlage zur Sicherheit der verfügbaren Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig betont die STIKO die meist milden Verläufe bei Infektion von Kindern und Jugendlichen. Seitens der deutschen Politik wurde hierzu starke Kritik geäußert [4], unter anderem von Gesundheitsminister Jens Spahn, der an der STIKO-Empfehlung vorbei die Entscheidung in die Hand der Kinder und Jugendlichen legen möchte. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat das BioNTech Vakzin Comirnaty für die Impfung ab 12 Jahren zwischenzeitlich autorisiert [5]. Diverse Hausärzte bieten die Impfung bereits für Jugendliche ab 12 Jahren auf Wunsch an [3], und zum Beispiel sieht die Virologin Melanie Brinkmann die Sicherheit des Impfstoffes ab 12 Jahren für ausreichend mit Studien belegt [2].

    Die Piratenpartei respektiert die unterschiedlichen Schlussfolgerungen der Wissenschaftsgemeinde zur Datenlage. Die harsche Kritik seitens der Politik an der STIKO indes ist verfehlt. Die STIKO selbst wird aus Wissenschaftlern mit langjähriger Erfahrung im Bereich von Impfungen zusammengesetzt, und es ist im Sinne evidenzbasierter Politik unangemessen, von politisch verantwortlicher Seite Druck auf ihre Entscheidung auszuüben.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei, gibt zu bedenken:

    “Die Ständige Impfkomission analysiert wissenschaftliche Berichte der Europäischen Arzneimittelbehörde. Ihre Mitglieder forschen und arbeiten schon lange in den verschiedensten wissenschaftlichen Berufsfeldern und werden ein genaues Auge auf alles haben. Die Piratenpartei Deutschland ist eine Partei, die wissenschaftliche Empfehlungen ernst nimmt und mit Wissenschaftlern zusammenarbeitet, nicht gegen sie. Natürlich nehmen wir auch die Gefahr einer vierten Welle des Coronavirus, ausgelöst durch die Delta-Variante, sehr ernst. Daher sind wir daran interessiert schnell zu identifizieren, welche Datenerhebungen für eine erweiterte Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche benötigt werden. Aber dies muss gemeinsam mit der Ständigen Impfkommission erfolgen, nicht gegen sie, und nicht durch politischen Druck auf die Interpretation der Daten.”

    Quellen:

    [1] www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-impfung-fuer-kinder-keine-empfehlung-von-stiko,Sbz7sN4

    [2] www.br.de/nachrichten/bayern/stiko-zu-corona-impfung-bei-kindern-empfehlung-ab-12-jahren-derzeit-nicht-moeglich,ScMYRZ9

    [3] www.br.de/nachrichten/wissen/corona-impfung-bei-kindern-sinnvoll-oder-unverantwortlich,ScTv0FS

    [4] www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/weiter-druck-auf-stiko-wegen-corona-impfung-von-kindern,ScTtWyH

    [5] www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty

  • PIRATEN stellen Videospiel gegen Gesichtserkennung und biometrische Massenüberwachung vor

    PIRATEN stellen Videospiel gegen Gesichtserkennung und biometrische Massenüberwachung vor

    Brüssel, 16/07/2021 – Seit heute steht das Social-Impact-Videospiel „The Biometric Outrun“ in einer Mobil-und Webversion kostenfrei zur Verfügung. Es macht auf die Risiken von biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum aufmerksam. Der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, koordiniert die Kampagne der Europafraktion Grüne/Europäische Freie Allianz gegen biometrische Massenüberwachung, die das englischsprachige Spiel veröffentlicht hat.

    The Biometric Outrun“ ausprobieren:

    In „The Biometric Outrun“ navigieren Spieler durch drei Levels mit Überwachungssystemen an öffentlichen Plätzen. Um erfolgreich zu sein, muss der Avatar Nachrichten über den Einsatz biometrischer Massenüberwachung in der EU sowie Schutzgegenstände, wie etwa Regenschirme, sammeln. Das Spiel lenkt die Aufmerksamkeit auf den zunehmenden Einsatz dieser Technologie und auf Kampagnen, die deren Verbot fordern, wie etwa die europäische Bürgerinitiative ReclaimYour Face [1].

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei in der Fraktion der Grünen/EFA, kommentiert:

    „Biometrische Massenüberwachung und Verhaltenserkennung im öffentlichen Raum untergraben unsere Freiheiten und bedrohen unsere offene Gesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass bestimmte Personengruppen durch fehleranfällige Technik diskriminiert und unzählige Menschen unschuldig verdächtigt werden. ‚The Biometric Outrun‘ macht auf spielerische Art und Weise auf diese Bedrohung aufmerksam. Es zeigt, dass man sich gegen eine Totalüberwachung öffentlicher Räume kaum schützen kann. Die Politik muss einschreiten. Es ist keine Zeit zu verlieren, denn in mehreren europäischen Ländern, einschließlich Deutschand, wird schon mit solchen Überwachungssystemen experimentiert.“

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    Orwellsche Gesichtserkennungssoftware ist längst keine Dystopie mehr und wird zu einem immer größeren Problem unserer Zeit. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht [2] zeigt das Ausmaß, in dem auch in Deutschland diese schwer fehleranfällige Technologie getestet wird. Biometrische Massenüberwachung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und schlägt besonders häufig bei Frauen und Menschen mit dunklerer Hautfarbe falsch aus. Wir PIRATEN warnen seit jeher vor dem Einsatz diskriminierender und unausgereifter Software. ‚The Biometric Outrun‘ gibt uns die Möglichkeit, die Bevölkerung auf unterhaltsame Art über diese Gefahr aufzuklären.“

    Was ist biometrische Massenüberwachung?

    Biometrische Massenüberwachung ist die Überwachung, Verfolgung und anderweitige Verarbeitung der biometrischen Daten von Einzelpersonen oder Gruppen auf wahllose Weise. Biometrische Daten umfassen hochsensible Daten über unseren Körper oder unser Verhalten. Wenn sie dazu verwendet wird, jeden in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen zu scannen (eine Form der Massenüberwachung), verstößt die biometrische Verarbeitung gegen eine Vielzahl von Grundrechten.

    Die Europäische Bürgerinitiative #ReclaimYourFace benötigt 1 Mio. Unterstützer:innen, damit die EU-Kommission ein Verbot biometrischer Massenüberwachung in Europa prüfen muss: reclaimyourface.eu/de/

     

    Quellen:

    [1] reclaimyourface.eu/de/

    [2] www.patrick-breyer.de/europaabgeordneter-kritisiert-boom-der-biometrischen-massenueberwachung-in-deutschland/

  • Europaabgeordneter Patrick Breyer kritisiert Boom der biometrischen Massenüberwachung in Deutschland

    Ein heute veröffentlichter Forschungsbericht, der von dem internationalen Netzwerk digitaler Bürgerrechtsorganisationen EDRi in Auftrag gegeben wurde, enthüllt das schockierende Ausmaß der rechtswidrigen biometrischen Massenüberwachungspraktiken und -technologien in Deutschland, den Niederlanden und Polen.[1] Der Bericht zeigt, dass biometrische Systeme zunehmend zur Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Diensten, Reisen, Einkäufen und anderen alltäglichen Aktivitäten werden. Regierungen und Unternehmen führen biometrische Massenüberwachungssysteme mit der Begründung der Verbrechensbekämpfung ein, und zwar unter Verstoß gegen das EU-Datenschutzrecht. Unschuldige Menschen werden durch die Aufnahme ihrer sensiblen Daten in biometrische Datenbanken wie Verdächtige einer Straftat behandelt. In Deutschland setzt die Deutsche Bahn etwa „intelligente Videoanalyse“ ein und hat biometriefähige Überwachungskameras in Köln installiert. Deutsche Unternehmen stellen die Technik für biometrische Massenüberwachung weltweit her.

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

    „Diese Untersuchung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die EU biometrische Massenüberwachung endlich verbieten muss, statt ihre Entwicklung auch noch finanziell zu fördern. Biometrische Massenüberwachung und Verhaltenserkennung im öffentlichen Raum untergraben unsere Freiheiten und bedrohen unsere offene Gesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass bestimmte Personengruppen durch fehleranfällige Technik diskriminiert und unzählige Menschen unschuldig verdächtigt werden. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten müssen mit der geplanten KI-Verordnung diesen Praktiken ein Ende setzen.“

    Letzte Woche hatte sich bereits der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments zum „Einsatz künstlicher Intelligenz durch Polizei und Justiz“[2] positioniert und die Kommission aufgefordert, „ein Verbot jeglicher Verarbeitung biometrischer Daten, einschließlich Gesichtsbildern, zu Strafverfolgungszwecken durchzusetzen, die zu einer Massenüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen führt“ (Absatz 15b). Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, die Finanzierung biometrischer Forschung einzustellen, die absehbar zu einer wahllosen Massenüberwachung in öffentlichen Räumen führt. 

    Nach einer repräsentativen Umfrage, die YouGov im März in 10 EU-Ländern durchgeführt hat, spricht sich eine Mehrheit der Europäer:innen gegen den Einsatz biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum aus.[3] Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu „künstlicher Intelligenz“ schlägt die EU-Kommission jedoch kein Verbot vor, was vielfach kritisiert worden ist. EU-Bürger:innen können sich durch die Unterzeichnung der laufenden Europäischen Bürgerinitiative “Reclaim your Face!”[4] gegen biometrische Massenüberwachung einsetzen. 1 Million Unterschriften werden benötigt.

    Quellen:

    [1] edri.org/wp-content/uploads/2021/07/EDRI_RISE_REPORT.pdf, deutsche Zusammenfassung: https://edri.org/wp-content/uploads/2021/07/The-Rise-and-Rise-of-Biometric-Mass-Surveillance-in-the-EU_German-Summary.pdf

    [2] www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210624IPR06917/artificial-intelligence-in-policing-safeguards-needed-against-mass-surveillance

    [3] www.patrick-breyer.de/umfrage-mehrheit-gegen-biometrische-massenueberwachung-im-oeffentlichen-raum/

    [4] reclaimyourface.eu/

  • Überwachung privater Chats: EU Parlament nimmt ePrivacy-Einschränkung zur Chatkontrolle an

    Überwachung privater Chats: EU Parlament nimmt ePrivacy-Einschränkung zur Chatkontrolle an

    Das EU Parlament hat am 6. Juli die Übergangsverordnung zur ePrivacy-Verordnung [1], auch Chatkontrolle genannt, angenommen. Diese soll dazu dienen, Missbrauch von Kindern und Jugendlichen einzudämmen, da derartiger Missbrauch oft online koordiniert wird oder mit Austausch kompromittierender Materialien, inklusive Bildern oder Videos, zwischen Tätern verbunden ist. Nach Inkrafttreten der Übergangsverordnung dürfen E-Mail-, Messaging- und Chatanbieter die gesamte elektronische Korrespondenz ihrer Nutzer:innen anhand intransparenter Datenbanken und mit fehleranfälliger „Künstlicher Intelligenz“ durchsuchen. Anbieter von Messengern sollen im Herbst in einem weiteren Gesetzesverfahren dazu verpflichtet werden, alle Inhalte auf illegale Materialien zu scannen [2].

    Kritiker bezweifeln den Nutzen für Missbrauchsopfer, sehen derweil einen immensen Kollateralschaden für die Online-Sicherheit. Um Chat-Inhalte zu scannen, müssen Anbieter private Kommunikation, wenn auch automatisiert, mitlesen. Der EU-Parlamentarier Patrick Breyer (Piratenpartei Deutschland) kritisiert, dass automatisiertes Scannen zu fehlerhaften Warnungen führen wird, sodass Polizeien mit falschen Verdachtsmomenten überhäuft werden [2]. Selbst Betroffene von Missbrauch sorgen sich, dass die Aufhebung der Privatsphäre in Messengern den Zugang zu Hilfsangeboten erschweren wird, da Betroffene sich nicht mehr vertraulich online an Hilfsorganisationen wenden und offen über ihre Erfahrungen sprechen können [3]. Die Piratenpartei setzt sich daher deutlich für den Erhalt der Privatsphäre ein, während anderweitige Unterstützung für Missbrauchs-Betroffene ausgebaut werden kann [4].

    Stefano Tuchscherer, Stv. Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, fordert einen stärkeren Fokus auf Hilfsangebote und Ermittlungskapazitäten: 

    „Um Kinder und Jugendliche zu schützen müssen wir zunächst sichere Räume schaffen, in denen sich Betroffene von Missbrauch trauen, ihre Erfahrungen anzusprechen. Hilfsorganisationen, gleichwie Polizeien spielen hier eine zentrale Rolle, denn sie helfen diesen Betroffenen, sowohl Erlebtes zu verarbeiten, als auch die Täter dahinter zur Verantwortung zu ziehen. Dabei stehen der Polizei bereits online-Tools zur Verfügung, die aber gezielt gegenüber Verdächtigen und auf richterlichen Beschluss hin eingesetzt werden.“

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, warnt davor, Überwachungstechnologien immer umfangreicher einzusetzen:

    „Fehlerbehaftete Technologien werden zunehmend zur allgemeinen Überwachung der Bevölkerung eingesetzt. Seinerzeit hat Edward Snowden öffentlich gemacht, wie Geheimdienste uns im Schatten des sogenannten ‚Krieges gegen den islamistischen Terror‘ ausspähen, dieses Mal soll es unter dem Deckmantel des Jugendschutzes sein. In beiden Fällen wäre konventionelle Ermittlungsarbeit effektiver. Daher dürfen wir nicht unsere Online-Privatsphäre aufgeben, denn das öffnet das Tor zur Überwachung – und könnte zukünftig von Regierungen mit autoritären Bestrebungen missbraucht werden. Gerade Deutschland hat unter zwei diktatorischen Regimen gelernt, was Bevölkerungsüberwachung bedeutet – Nie Wieder!“

    Quellen:

    [1] www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-07-06_DE.html  „Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (vorübergehende Ausnahme von der Richtlinie 2002/58/EG)“

    [2] www.patrick-breyer.de/beitraege/nachrichtendurchleuchtung/

    [3] digitalhumanrights.blog/missbrauchsbilder-chatkontrolle-interview-hanff/ 

    [4] www.piratenpartei.de/2021/07/06/chatkontrolle-eu-parlament-stimmt-ueber-vollautomatische-durchleuchtung-privater-nachrichten-ab/

  • Chatkontrolle: EU Parlament stimmt über vollautomatische Durchleuchtung privater Nachrichten ab

    Chatkontrolle: EU Parlament stimmt über vollautomatische Durchleuchtung privater Nachrichten ab

    Das Europäische Parlament stimmt am 6. Juli final über eine Übergangsverordnung zur ePrivacy-Verordnung ab [1]. Darin enthalten sind Regelungen, die es Anbietern von Messenger-Apps und anderen Chat-Formaten zukünftig erlauben, unter Nutzung von fehleranfälliger Künstlicher Intelligenz private Nachrichten voll-automatisiert und in Echtzeit nach potenziell illegalem und Kindeswohl-gefährdendem Material zu durchleuchten [2]. Potentielle Verdachtsfälle werden automatisch an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Im Mai unterstützte bereits der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlamentes entsprechende Vorschläge [3].

    Der Schutz des Kindeswohls ist ein hehres Ziel, doch sind die Maßnahmen zur Chat-Durchleuchtung hierbei nutzlos: Aufgrund zahlreicher fehlerhafter Meldungen, mit der sich Polizeien auseinandersetzen müssen, ziehen sie geradezu Ressourcen von eigentlicher Ermittlungsarbeit ab [2]. Allerdings entsteht durch Chat-Durchleuchtung, auch Chatkontrolle genannt, ein deutlicher Kollateralschaden für die Online-Privatsphäre. Die EU Pläne zur Chatkontrolle wurden von einer ehemaligen Richterin des Europäischen Gerichtshofs als grundrechtswidrig eingestuft [4]. Laut einer repräsentativen Umfrage lehnen 72% der EU-Bürger:innen eine anlasslose Durchleuchtung ihrer privaten Kommunikation klar ab  [5], und diese Ablehnung formiert sich per Petition [6] und Protestaktion [7].

    Patrick Breyer, Abgeordneter des EU-Parlamentes, warnt eindringlich:

    “Dieses Abkommen bedeutet, dass alle unsere privaten E-Mails und Nachrichten einer privatisierten Echtzeit-Massenüberwachung mit fehleranfälligen Denunziationsmaschinen ausgesetzt werden – mit verheerenden Folgen für Nutzer:innen, Kinder und Opfer gleichermaßen. Unzählige unschuldige Bürger:innen werden unter falschen Verdacht geraten, eine Straftat begangen zu haben. Selbst aufgenommene Nacktbilder von Minderjährigen (Sexting) werden in die falschen Hände geraten. Missbrauchsopfer verlieren sichere Kanäle zur Beratung und Unterstützung. Dieser Deal versetzt dem digitalen Briefgeheimnis den Todesstoß, schafft einen verheerenden Präzedenzfall und ist nur durch Desinformations- und Erpressungskampagnen möglich gemacht worden. Solche Denunziationsmaschinen auf uns loszulassen ist ineffektiv, illegal und unverantwortlich. Hier werden totalitäre Methoden eingesetzt, die mit einer Demokratie unvereinbar sind.”

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht den allgemeinen Trend zu mehr Überwachung mit arger Sorge:

    „In Deutschland wurden gerade weitere Einsatzmöglichkeiten für Staatstrojaner geschaffen, um Bürger:innen überwachen zu können. Per Uploadfilter wird automatisiert kontrolliert werden können, was Internet-Nutzer:innen ins Internet laden wollen. Nun will die EU die Privatsphäre in Chats aushebeln. Wir müssen uns deutlich gegen diese massive Bedrohung unseres Grundrechts auf private Kommunikation stemmen. Wir werden zum gläsernen Bürger, Kriminelle hingegen werden auch weiterhin Wege finden, verschlüsselte Botschaften zu senden.“

     

    Quellen:

    [1] www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-07-06_EN.html „Use of technologies for the processing of data for the purpose of combating online child sexual abuse (temporary derogation from Directive 2002/58/EC)“

    [2] Der EU Abgeordnete Patrick Breyer (Greens/EFA) beleuchtet auf seiner Homepage ausführlich die Hintergründe, siehe: www.patrick-breyer.de/beitraege/nachrichtendurchleuchtung/

    [3] www.patrick-breyer.de/chatkontrolle-innenausschuss-stimmt-gesetz-zur-flaechendeckenden-und-verdachtslosen-durchsuchung-der-privaten-kommunikation-zu/

    [4] Rechtsgutachten: www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2021/03/Legal-Opinion-Screening-for-child-pornography-2021-03-04.pdf 

    [5] Umfrageergebnisse: www.patrick-breyer.de/umfrage-72-der-buergerinnen-gegen-eu-plaene-zur-automatisierten-nachrichten-und-chatkontrolle-mit-strafanzeigeautomatik/ 

    [6] www.openpetition.eu/petition/online/eprivacy-erhalten-kinderrechte-schuetzen-stoppt-die-chatkontrolle

    [7] hpd.de/artikel/chatkontrolle-aktion-gegen-aufhebung-digitalen-privatsphaere-19428

  • Nur noch knapp ein Monat ohne Uploadfilter!

    Nur noch knapp ein Monat ohne Uploadfilter!

    2018 und 2019 arbeitete das EU-Parlament an seiner Urheberrechtsreform. Seinerzeit: Hunderttausende auf den Straßen, selbst Proteste auf Seiten der Content Creator, ein Aufschrei der überwiegend jungen Generation. Der Grund: der in der Urheberrechtsreform enthaltene Artikel 13, später Artikel 17. Klar, das Urheberrecht muss verbessert werden, doch nicht so! Schon damals sahen wir die Gefahr von Uploadfiltern. Leider führten all die Proteste zu nichts. Im April 2019 beschloss das Parlament die Reform – wenn auch nur mit knapper Mehrheit.

    Jetzt, mehr als zwei Jahre später, bestätigt sich unsere Befürchtung:

    Automatisierte Uploadfilter werden kommen.

    Am 20. Mai 2021 beschloss der Bundestag das sogenannte „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse im digitalen Binnenmarkt“, um die Reform aus Brüssel auch in Deutschland letztendlich zu verankern. Darin enthalten ist das sogenannte „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“, kurz: UrhDaG. Dieses Teilgesetz enthält die Uploadfilter, wenn auch nicht wortwörtlich. Das Gesetz ist bereits am 07. Juni in Kraft getreten – lediglich das UrhDaG gilt erst ab dem ersten August. 

    Damit nicht vergessen geht, was auch mit Mehrheiten der deutschen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD genau eingeführt wurde, klären hier wir PIRATEN nochmal über die Details auf.

    Was genau ändert sich?

    Sobald ein Urheberrechtsinhaber von einer Plattform, einem sogenannten Dienstanbieter, verlangt, dass seine Werke nicht mehr öffentlich zugänglich sein sollen, muss der Dienstanbieter handeln. Nach § 7 UrhDaG ist er zu einer „qualifizierten Blockierung“ verpflichtet. Das Ganze wurde so definiert:

    „Der Diensteanbieter ist nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 verpflichtet, durch Sperrung oder Entfernung (Blockierung) bestmöglich sicherzustellen, dass ein Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird und hierfür auch künftig nicht verfügbar ist, sobald der Rechtsinhaber dies verlangt und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.“

    Es wird also nicht sofort alles blockiert, was einem Urheberrecht unterliegen könnte. Der Urheberrechtsinhaber muss das zunächst anfordern. Abgesehen davon gibt es Ausnahmen zur Nutzung geschützter Inhalte.

    Nehmen wir als Beispiel Youtube und Disney. Disney verlangt von Youtube, dafür zu sorgen, dass dessen Inhalte nicht mehr auf der Plattform hochgeladen werden. Damit ist Youtube in der Verantwortung und muss dafür sorgen, dass in der Regel vor dem Upload von Videos sortiert wird, was erlaubt ist und was nicht. Anders ausgedrückt: Youtube muss jedes einzelne Video dahingehend überprüfen, ob es Disney-Content enthält, und wenn ja, ob der genutzte Content einer Ausnahmeregelung unterliegt oder nicht.

    Alleine in Deutschland werden massenhaft Werke auf Online-Plattformen hochgeladen. Diese Masse kann nicht einzeln von Personen überprüft werden – und damit sind wir wieder bei den automatisierten Uploadfiltern.

    Die können – und werden vermutlich – Fehler in der Erkennung von geschütztem Material machen. Außerdem, und hier wird es äußerst kritisch: Sind diese automatisierten Filter erst einmal installiert, können sie leicht dazu missbraucht werden, weitere, „unliebsame“ Inhalte zu blockieren. Zahlreiche und langwierige juristische Verfahren zeichnen sich am Horizont schon ab.

    Was ist noch erlaubt?

    Ausnahmeregelungen existieren zum Glück. Allem voran Zitate sowie Karikaturen, Parodien und Pastiches der geschützten Inhalte sind weiterhin zulässig – entsprechend dem Wortlaut von § 51 [1] und § 51a [2] des Urheberrechtsgesetzes. Eine gute Nachricht für Fanfictions und Fanart: Diese Form der Fankultur bleibt dadurch auf jeden Fall erlaubt.

    Uploadfilter werden außerdem nicht jegliche Verwendung sofort blocken. Im Gesetz sind einige Regelungen getroffen, die sogenanntes „Overblocking“ verhindern sollen – also eine massenhafte Blockierung von Inhalten, die eigentlich erlaubt sind.

    1. Geringfügige Nutzung wird nicht automatisch geblockt.

    Diese beinhaltet (§ 10 UrhDaG) Nutzungen bis zu:

    • 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes
    • 15 Sekunden je einer Tonspur
    • 160 Zeichen je eines Textes
    • 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik

    2. Uploads werden nicht geblockt, wenn weniger als die Hälfte eines Werkes (oder mehrerer Werke) enthalten ist (§ 9 UrhDaG).

    3. Und es wird nicht automatisch blockiert, wenn Werke mit anderem Inhalt kombiniert werden (§ 9 UrhDaG). Das sind zum Beispiel typische Reaction-Videos.

    Das heißt aber nicht, dass diese drei Verwendungen erlaubt sind. Sie werden nur nicht direkt und automatisch geblockt. Stattdessen überprüft der Dienstanbieter dann manuell, ob es sich bei den verwendeten Werkteilen um ein Zitat, Satire etc. handelt. Ist das nicht der Fall, wird manuell gesperrt. Bis dahin bleibt das Werk (also ein Youtube-Video, Musikstück, etc.) jedoch öffentlich zugänglich.

    Das ist zwar ein teilweiser Kompromiss, Gefahren gehen von den Uploadfiltern dennoch aus. Sei es, weil sie ein weiterer Schritt sind, das Internet zu überwachen, oder weil sie, sobald vorhanden, auch gegen „unliebsame“ Inhalte missbraucht werden können.

    Mehr zu den Gefahren erklären wir in unserem nächsten Beitrag.

    Quellen:

    Die relevanten Gesetzestexte finden sich hier: https://www.buzer.de/UrhDaG.htm

    [1] www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

    [2] www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51a.html