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  • Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Infiltration für alle – PIRATEN zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

    Die Bundesregierung hat am 20. Oktober einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem sie die Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern ausweitet. Nicht mehr nur das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst können auf diese Einbruchswerkzeuge zurückgreifen, sondern im Falle der Zustimmung durch Parlament und Rat zusätzlich auch noch alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer und der Militärgeheimdienst MAD. Wir PIRATEN sind klare Gegner von Staatstrojanern, das haben wir bereits mehrfach deutlich gemacht. Sie stellen für uns eine Gefährdung und systematische Schwächung unserer Kommunikationsinfrastruktur dar, weil Sicherheitslücken aufrechterhalten werden (müssen), um informationstechnische Systeme zu Abhörzwecken zu infiltrieren. Mit einem solch starken Bekenntnis der Bundesregierung zu Staatstrojanern wird deutlich, dass sie das Verhältnis zum Bürger neu definieren möchten. Das Bundesinnenministerium erklärt, „Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen.“. Diese Aussage ist natürlich der blanke Hohn, wenn man die aktive Rolle bei der Geheimhaltung von Sicherheitslücken berücksichtigt, die letzten Endes alle gefährdet.

    Aus diesem Grund sind wir PIRATEN auch bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen [1], als der Staatstrojaner von der schwarz-grünen Landesregierung in das hessische Polizeigesetz aufgenommen wurden. 

    Aber eine weitere Befugnis im Rahmen des Regierungsentwurfs ist besonders bedenklich. Und hierauf haben wir schon häufiger hingewiesen (hier [2] zum Beispiel). Mobilfunkanbieter werden dafür eingespannt, Überwachungssoftware auf die Mobilfunkgeräte aufzuspielen. Es wird also seitens der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung versucht, alles zu tun, um die Mittel zu haben, jede vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern unterbinden zu können. Wie drastisch dieser Schritt ist und zu welchen Möglichkeiten der Aufbau dieser informationstechnischen wie juristischen Infrastruktur führt, wenn die Zeiten für einen Staat schlechter werden, kann man derzeit in Belarus beobachten. Nach wie vor protestieren dort zehntausende Bürger für Demokratie. Ein repressiver Staat tut alles, um diese Proteste zu ersticken und den so wichtigen Wunsch zu unterdrücken. Hierbei geht er schon längst über den Einsatz von Gewalt in den Straßen und Verschleppung durch die Sicherheitsdienste hinaus. Aktuelles Mittel ist hier nun, mithilfe des Telekommunikationsanbieters A1 geschützten Datenverkehr unter seine Kontrolle zu bringen. Solche Aktionen werden in der modernen digitalen Welt als Angriff angesehen. Bei uns haben wir nun die gesetzliche Grundlage, um gegen erklärte „Feinde der Demokratie“ gleichermaßen vorzugehen.

    Letztendlich müssen Sicherheit und Schutz der Daten (egal, ob aus den Bereichen Privat, Wirtschaft oder Behörden/Regierung) und der Verbindungen im Interesse der Gesellschaft uneingeschränkt gesichert werden. Dafür müssen Sicherheit und Datenschutz klaren Vorrang vor der Möglichkeit der Informationsgewinnung, -manipulation und -sperrung durch eigene Sicherheitsbehörden haben – vor allem, weil Sicherheitslücken auch staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und damit Gegnern Deutschlands oder der EU Angriffsmöglichkeiten bieten.

    „Was nach diesem Regierungsentwurf zurück bleibt, ist der bittere Geschmack, dass CDU, CSU, SPD und Grüne nach Macht und Rechten greifen, wann immer sie können. Und dabei nehmen sie gerne in Kauf, dass Computer in Krankenhäusern, bei Gerichten oder zu Hause beispielsweise von Kriminellen zur Erpressung verschlüsselt werden. In einer Zeit, wo immer neue Informationen über demokratiefeindlicher Kräfte bei den Sicherheitskräften ans Tageslicht kommen und wir wissen, dass diese bereits die zur Verfügung stehenden Mittel genutzt haben, um Menschen einzuschüchtern und zu bedrohen, müssen bei so einem Gesetzesentwurf alle Alarmglocken klingeln.“,

    resümiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

     

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2019/06/27/piraten-reichen-verfassungsbeschwerde-gegen-hessentrojaner-ein/

    [2] https://digitaler-wandel.piratenpartei.de/netzpolitik/gedanken-zur-umleitung-des-internetverkehrs/

  • Erst stirbt die Biene – dann der Mensch?

    Erst stirbt die Biene – dann der Mensch?

    Das weltweite Artensterben entwickelt sich ausgesprochen dramatisch: Die für den alle zwei Jahre erscheinenden „Living Planet Report“ des WWF berücksichtigten Populationen von Tieren, Vögeln und Fischen sind damit seit 1970 um fast 70 Prozent geschrumpft. Schuld daran ist laut Wissenschaftlern besonders die Vernichtung von Wäldern und die Ausbreitung der Landwirtschaft. [1]

    Nicht enthalten sind in dem Bericht Insekten, die ähnlich stark von der Einschränkung ihres Lebensraums betroffen sind. Beispielsweise wird seit vielen Jahren ein globales Sterben von Bienenpopulationen verzeichnet, das in diesem Beitrag angesprochen werden soll. [2]

    Neben den Honigbienen gibt es über 500 Arten von Wildbienen, von denen 60 Prozent vom Aussterben bedroht sind. [3] Für dieses Bienensterben sind wir Menschen verantwortlich, bei den Honigbienen auch die aus Asien eingeschleppte Varroamilbe. [4] Die Landwirtschaft verwendet weiterhin extrem schädliche Pestizide und wir verringern den Lebensraum der Bienen immer weiter durch das Abschaffen von Blühflächen. [5]

    Bienen sind wichtige Helfer um unsere Ernährung zu sichern, da sie zur Bestäubung von Nutzpflanzen gebraucht werden. Die jährliche „Bestäubungsleistung“ der Insekten wird allein in Deutschland auf einen Wert zwischen zwei bis vier Milliarden Euro geschätzt, weltweit sind es ein paar hundert Milliarden Euro. [6]

    Wir alle können etwas tun, um das Bienensterben aufzuhalten. Hier einige Beispiele:

    Das Abschaffen von Steingärten und Wiedereinrichten von insektenfreundlichen Blühflächen, in denen auch als Nistplatz Totholz oder alternativ ein Insektenhotel nicht fehlen sollte. [7]

    Zudem helfen Balkonkästen mit blühenden Pflanzen. Darüber hinaus wäre es natürlich hilfreich, wenn wir zukünftig Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft kaufen und weniger tierische Produkte konsumieren. [8] [9]

    Es liegt folglich im ureigenen Interesse der Menschheit, ihre Einstellung zum Artensterben zu überdenken.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/wwf-bericht-zum-artensterben-wir-verlieren-die-vielfalt-des-lebens-auf-der-erde-a-74c5dcf5-2f6a-4acb-ac1a-27d7b0dadc47

    [2] https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/hautfluegler/bienen/13676.html

    [3] https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/bienensterben—eine-differenzierte-betrachtung-165520.html

    [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Varroamilbe

    [5] https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide/bienen-und-pestizide/

    [6] https://de.euronews.com/2019/11/22/bienen-ein-bestechender-wirtschaftsfaktor

    [7] https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/insekten-helfen/00959.html

    [8] https://www.ndr.de/ratgeber/garten/zierpflanzen/Pflanzen-fuer-Bienen-Hummeln-und-Schmetterlinge,pflanzen1236.html

    [9] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ökologische_Landwirtschaft#:~:text=Der%20Begriff%20ökologische%20Landwirtschaft%20bezeichnet,Haltung%20von%20Tieren%20ermöglichen%20sollen

  • Digitaler Neustart der Wirtschaft im Takt der EU

    Digitaler Neustart der Wirtschaft im Takt der EU

    Die europäische Wirtschaft hat durch die Corona-Pandemie schweren Schaden genommen. Dies stellt zweifelsohne ein großes Problem für die gesamte EU dar. Es gibt allerdings Hoffnung: Die Europäische Union plant einen revolutionären Neustart für die Zeit nach der Pandemie – sauber, nachhaltig und ökologisch.

    Die EU hat einen Aufbauplan erarbeitet, nach welchem die Mitgliedsstaaten Gelder zum Wiederankurbeln der Wirtschaft erhalten sollen. Dies aber anders als zuvor: Unternehmen sollen auf nachhaltigen Betrieb umstellen, Staaten sollen den Umstieg auf erneuerbare Energien einleiten. Wenn wir das vor Kurzem verabschiedete Klimagesetz, welches die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen um 60% bis 2030 vorsieht, einhalten wollen, müssen wir sofort handeln.

    MdEP Mikuláš Peksa:

    „Gemäß der Politik der Piraten im Europaparlament beaufsichtige ich die transparente, innovative und digitale Verwendung der europäischen Gelder. Die EU plant massive Investitionen, welche zur Rettung des Planeten beitragen sollen, und dies mittels des bereits erwähnten Aufbauplans wie auch der Maßnahmen im Rahmen des Green Deals und des Just Transition Fonds, welcher den unkomplizierten und reibungslosen Umstieg der mit schmutzigen Energiequellen arbeitenden Staaten auf saubere Energiequellen gewährleisten soll.

    Über die konkreten Pläne der EU, die Arbeit als Europaabgeordneter der Piraten und die Rolle der Europäischen Piratenpartei, deren Vorsitzender ich bin, werde ich im Rahmen eines Webinars am Freitag, den 30.10. um 19.00 Uhr unter unten angeführtem Link sprechen.

    Sie alle sind herzlich eingeladen! Das gesamte Webinar wird auf Deutsch stattfinden.“

    Wann: Freitag, 30. Oktober, 19 Uhr

    Wo: meet.piratensommer.de/b/dan-vc9-upr

    Live-Stream: youtu.be/3VTZfQ3QHq8

  • Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Europaabgeordneter Patrick Breyer fordert: Der Digital Services Act muss ein Bollwerk gegen Überwachungskapitalismus und Internetzensur werden

    Das Europaparlament verabschiedet diese Woche drei Berichte zum geplanten Digitale Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act) und positioniert sich damit gegenüber der Kommission, die einen ersten Gesetzesentwurf im Dezember 2020 vorlegen will. Mit dem Gesetzespaket will die EU einen klaren Rechtsrahmen schaffen, um die Macht der großen Internetplattformen und die Monopole der amerikanischen Tech-Industrie zu regulieren. 

    Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter der Stellungnahme des Rechtsausschusses, kommentiert: 

    „In sämtlichen Stellungnahmen fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, unsere Privatsphäre online endlich wirksam zu schützen. Das Digitale-Dienste-Gesetz muss strenge sektorspezifische Vorgaben enthalten, um den Missbrauch persönlicher Daten und Identitätsdiebstahl zu verhindern. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll das Recht erhalten, Internetdienste anonym zu nutzen. Die permanente Aufzeichnung unseres digitalen Lebens muss ein Ende haben. Mit dem Digital Services Act muss Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen, Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus und Selbstbestimmung statt technologischer Bevormundung durchsetzen!”

    Breyers zweite Priorität ist die Durchsetzung der Meinungsfreiheit im Netz angesichts des weit verbreiteten Einsatzes fehleranfälliger Uploadfilter durch viele Plattformen:

    “Nach der aktuellen Gesetzeslage sind Plattformen nicht verpflichtet, Nutzer online auf potenziell rechtswidriges Verhalten zu überwachen. Aber wir müssen diesen Ausschluss erweitern, um auch eine generelle Filterung von Nutzerinhalten auszuschließen. Diese unzuverlässigen Zensuralgorithmen unterdrücken zahllose legale Äußerungen (“Overblocking”). Unterbezahlte Plattformmoderatoren können dies nicht kompensieren. Strafverfolgung ist die Kernaufgabe des Staates!”

    Des weiteren sollen Quasi-Monopolisten wie Facebook oder Twitter verpflichtet werden, künftig einen Nachrichtenaustausch mit Nutzern alternativer Plattformen zuzulassen, um einen Wechsel unter Beibehaltung der bestehenden Kontakte zu ermöglichen (Interkonnektivität).

    Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen

    Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.

  • Queeraten zum Coming Out Day

    Queeraten zum Coming Out Day

    Am 11. Oktober ist Coming Out Day. Zu diesem Anlass schreiben wir über die Problematiken, die beim Outen auftreten können und über die Möglichkeiten, Unterstützung zu finden.

    „Sich zu outen braucht viel Mut und Überwindungskraft. Viele Jugendliche befürchten, dass sie nach dem Outen nicht mehr in der Familie und im Freundeskreis akzeptiert werden. Als erwachsene Person gibt es die Sorge, die Arbeitsstelle zu verlieren. All das sorgt für einen Druck, der bei manchen zu Depressionen oder Schlimmerem führen kann.

    Dies alles kann nur abgemildert werden, wenn sich die Gesellschaft so weit ändert, dass Personen sich nicht mehr zu outen brauchen, falls diese nicht heterosexuell und cis sind. Aber bis dahin ist es ein langer Weg, auf welchem es schon jetzt verschiedene Hilfestellungen gibt.“,

    so Florian Gessner, Mitglied der AG Queeraten.

    Jugendliche können zum Beispiel beim Kinder- und Jugendtelefon anrufen, um sich dort beraten zu lassen. Auch gibt es die allgemeine Telefonseelsorge, an die sich jede Person wenden kann. 

    „Beratungstellen, wie beispielsweise queere Zentren können Hilfe anbieten, wie Mensch eine Schule davon überzeugen kann, sein wahres Geschlecht zu akzeptieren und auch wie die Lehrer davon überzeugt werden können, dies zu unterstützen.“

    ergänzt Queeraten-Mitglied Lydia Riesterer.

    Jonathan Schmid, Koordinator der AG Queeraten, fügt an:

    „Unterstützung kann auch in Online-Communitys gefunden werden, in denen Betroffene sich mit Gleichgesinnten austauschen können. Durch diese Communitys kann Mensch sich auch zunächst in einem kleineren, anonymeren Kreis outen.“

  • Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Die geheimen Verhandlungen zum EU-Terrorfilter enthüllt

    Im Jahr 2018 präsentierte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament ihren Gesetzesvorschlag “zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte online” (TERREG). Die Initiative zielt darauf ab, terroristische Aktivitäten im Internet zu bekämpfen. Dazu ist die Einführung von automatisierten Uploadfiltern zur Identifizierung angeblich terroristischer Inhalte sowie die Ermöglichung grenzüberschreitender Löschanordnungen vorgesehen.

    Bereits im Jahr 2019 hat das Europaparlament den Gesetzesvorschlag als zu ungenau kritisiert. Die Abgeordneten befürchteten eine Aushebelung der Bürgerrechte im Internet, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Privatsphäre online. Während die Uploadfilter alle Online-Inhalte wahllos auf angeblich terorristische Inhalte durchleuchten sollen, würden die grenzüberschreitenden Löschanordnungen es jedem EU-Mitgliedsstaat ermöglichen, Anbieter digitaler Dienste europaweit zur Entfernung von Inhalten zu verpflichten. Und dies ohne vorausgehende unabhängige Prüfung der Inhalte. Zwei Jahre später gehen die Verhandlungen in die finale Phase, und zwar in nichtöffentlichen Hinterzimmergesprächen, dem sogenannten Trilog zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission. Bis Ende dieses Jahres soll ein Kompromiss gefunden werden. 

    Darum ist es höchste Zeit, den Stand der geheimen TERREG-Verhandlungen mit der Öffentlichkeit zu teilen. Wir laden Sie daher herzlich zum Webinar zum Thema “Terroristische Inhalte Online – der aktuelle Stand der TERREG-Verhandlungen” mit MdEP Dr. Patrick Breyer ein, bei dem über die Gesetzesinitiative, ihre Gefahren und mögliche Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger informiert wird.  

    Wann: Donnerstag, 15. Oktober, 19:00 – 20:00 (CET)

    Wo: https://meet.piratensommer.de/b/dan-vc9-upr

    Live-Stream: https://youtu.be/gXkNUJlHu84

    Aufzeichnung des Live-Streams: https://youtu.be/2FKDQ3twLLI

  • PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung geurteilt: Eine anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, wie sie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, bleibt unzulässig[1].

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, begrüßt dies:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, die allgemeine und unterschiedslose, flächendeckende und pauschale Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten erneut für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird.“

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt:

    “Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie[1] zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“ 

    An die Politik richtet Breyer daher den Appell:

    „Die gestrigen Urteile beschreiben nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren und sind keine Handlungsanweisung. Ich warne die EU-Kommission davor, die mangelnde Wirksamkeit und die schädlichen Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung zu ignorieren und mit einem neuen Vorstoß 450 Mio. EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen! Stattdessen gilt es, Spuren Verdächtiger schnell und gezielt aufzubewahren (Quick Freeze) und eine schnelle europaweite Zusammenarbeit zu organisieren.“

    Zu den drohenden Auswirkungen einer vollständigen und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung der IP-Daten aller Internetnutzer erklärt Breyer:

    „In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz nachvollziehbar werden – also die Inhalte unserer Internetnutzung.“

    In Deutschland ist weder eine schwere Straftat noch eine richterliche Anordnung Voraussetzung der Rückverfolgung von Internetnutzern. „Es droht das Ende der anonymen Information und Kommunikation im Internet für Normalbürger. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung hätte unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen).“

    Breyer verweist darauf, dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gesunken ist – vermutlich wegen verstärkter Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

    „Um sich vor dem ständigen Risiko eines falschen Verdachts, missbräuchlicher Offenlegung oder versehentlichen Datenverlusts zu schützen, empfehle ich allen Internetnutzern einen vertrauenswürdigen Anonymisierungsdienst zu verwenden.“

    Studie belegt, dass Strafverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung funktioniert

    Gestern hat der Europaabgeordnete eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.[1] 

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. 

    Hintergrund der Gerichtsurteile

    Die EU hatte 2006 per Richtlinie beschlossen, dass Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden solten, damit die Polizei Zugriff darauf hat. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.[2] 2016 folgte dann die Entscheidung des EuGH, auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und nichtig zu erklären.[3]

    Die Rechtsprechung des EuGH wurde von vielen EU-Staaten nicht akzeptiert. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Die EU-Kommission sah darin jedoch keinen Grund, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten einzuleiten. 

    Daraufhin haben drei nationale Gerichte den EuGH erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d’Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der nationalen Gesetze. Angestoßen wurden die Verfahren durch die Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen „Privacy International“ und „La Quadrature du Net“. Auch in Deutschland wird gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, u.a. von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Studie zur mangelnden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906-_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx  

    [2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-293/12 

    [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=186492&doclang=DE