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  • Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei hat einige Kritikpunkte zur ePa (Elektronische Patientenakte) diskutiert. Wir sagen klar: Herr Lauterbach, Sie haben noch eine Menge Arbeit vor sich. Wir beleuchten kritisch, wie mit der ePa und damit mit der älteren Bevölkerungsgruppe, den Arztpraxen und Ärzt:innen, sowie der benötigten Technik umgegangen wird.

    Das Internet im Alter

    Allgemein gibt es ein großes Defizit in der Informationsbeschaffung zur ePa für Ü-70 jährige. Laut Statista benutzen 37% weder Smartphone, noch andere Smartgeräte [1]. Auch wenn der Anteil der „Silver Surfer“ zuletzt gewachsen ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mensch das Internet mit steigendem Alter weniger nutzt. Gerade deshalb fordern wir schon länger einen Wandel in der Altenbildung (Geragogik), um auch den älteren Menschen mediale Teilhabe zu ermöglichen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit lässt verlauten, dass seit dem 1. Januar 2021 Krankenkassen ihren Versicherten eine App anbieten, mit welcher diese Zugang zur ePA erlangen [2]. Aber wie soll dies für „Nichtnutzer“ moderner Medien funktionieren? Das wirft große Fragen auf. Auch bei unserer Recherche zur ePA sind wir darauf gestoßen, dass trotz digitaler Einbindung der ePA schriftlich bei der eigenen Krankenkasse widersprochen werden muss. Hier informiert das Bundesgesundheitsministerium nicht genug und klärt Bürgerinnen und Bürger nicht auf.

    Hier ein Beispiel eines Musterwiderrufs, den Sie mittels Briefpost per Einschreiben an ihre Krankenkasse schicken können:

    „Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.“

    Auch können Sie sich entweder beim gesetzlichen Krankenkassenverbund oder der Verbraucherschutzzentrale Unterstützung im Umgang mit der ePA suchen.

    Technik in den Arztpraxen

    Damit die Technik in den Arztpraxen funktioniert, müssen sich diese einen durch die GEMATIK zertifizierten VPN-Router anschaffen. Technisch wird die ePA durch das „sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“, dem KVSafenet, umgesetzt.

    Wie funktioniert das und was ist das?

    „Einfach“ formuliert werden durch das Einsetzen eines „Hardware VPNs“ die Praxisverwaltungssoftware (PVS) von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern an ein Serverbackbone angebunden. Hierfür wird der durch die GEMATIK zugelassene VPN-Router in der Praxis installiert, welcher mit seinem Gegenstück einen VPN-Tunnel aufbaut, mit dem das PVS mit dem Serverbackbone kommuniziert. Also etwas, das viele von Ihnen spätestens nach dem HomeOffice in der Pandemie kennenlernen durften, mit dem einen entschiedenen Unterschied, dass dies nicht durch eine Software auf ihrem Computer, sondern durch einen speziell eingerichteten Router geschieht.

    Die Praxisverwaltungssoftware synchronisiert die Behandlungen und Diagnosen der Arztpraxen und steht bei Bedarf allen Arztpraxen als medizinische Dokumentation zur Verfügung. Sinn dabei ist es, die Anamnese zu vervollständigen, um durch Vorerkrankungen, Vormedikationen oder Allergien bedingte Fehlbehandlungen zu vermeiden.

    Diese Methode entspricht den Sicherheitsstandards und bietet eine einfache, vom vor Ort eingesetztem System unabhängige Wartung, leidet dabei jedoch unter mehreren Faktoren. Eine solches „Hardware VPN“ ließe sich problemlos auf jedem geeigneten VPN-Router einrichten, sofern die Zugangsdaten und Zertifikate ausgetauscht werden würden. Stattdessen werden speziell durch die GEMATIK passende VPN-Router genehmigt und zugelassen. Dies schränkt die Auswahl und damit den Gebrauch möglicher Systeme stark ein. Es gibt mit Secunet und KoCo lediglich zwei deutsche Anbieter, sowie mit RISE einen theoretischen dritten Anbieter solcher Systeme aus Österreich. Diese wenigen Anbieter müssen damit sämtliche Installationen und Wartungen, in Anwesenheit der Hersteller des PVS, vor Ort für alle Teilnehmenden der Infrastruktur leisten. Gerade dort, wo wenig Angebot auf große Nachfrage trifft, beispielsweise beim Austauschen alter Modelle, ist mit hohen Preisen zu rechnen.

    Auch die Umsetzung der Wartung stellt ein Problem dar. Hier setzt man im Prinzip auf „Security by Obscurity“ – was bedeutet, dass niemand die exakte Funktionsweise genau kennt, was dafür sorgt, dass der teure Komplettaustausch oft die einzige Wartungsoption bleibt.

    Telematikinfrastruktur (TI) und GEMATIK

    Die ePA ist ein zentraler Dienst der TI [3]. Sie stellt zur Zeit lediglich die „Opt-In“ Version zur Verfügung. Hier müssen Kontakte erfragt werden, ob diese der Nutzung von ihren Gesundheitsdaten zustimmen [4]. Zur Zeit wird jedoch an einer „Opt-Out“ Funktion gearbeitet, das heisst jeder muss selbst widersprechen, sonst werden die eigenen Daten weitergegeben [5]. Laut einer Meinungsumfrage von Ipsos [6] will die Mehrheit der deutschen Bürger:innen ausdrücklich um Einwilligung gefragt werden, bevor Ärzt:innen oder Forscher:innen Zugriff auf ihre Patientenakten und -daten erhalten. Die geplante OptOut-Methode ist nicht der richtige Weg.

    Durch die digitale Anwendung haben Millionen Versicherte Aussicht auf eine verbesserte medizinische Versorgung. Dass dabei die Zukunft des Gesundheitswesens und deren Infrastruktur ausgebaut werden muss, steht dabei natürlich außer Frage.

    Der Zugang zur ePA lässt sich prinzipiell durch jeden einzelnen Patienten anpassen. Die Nutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Nutzerinnen und Nutzer entscheiden dabei selbst, welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen werden dabei weiterhin keinen Zugriff haben. So ist die Datenhoheit des Versicherten weiterhin gewährleistet.

    Sandra Leurs, themenpolitische Sprecherin für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, berichtet:

    „Wir haben herausgefunden, dass die Gesundheitswirtschaft, die Versicherungswirtschaft, sowie die Industrie und Handel auf jede elektronische Patientenakte Zugriff haben könnten. Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Datensicherheit der ePA noch nicht gegeben ist.“

    Diese Erkenntnis unserer themenpolitischen Sprecherin teilen auch der Chaos Computer Club (CCC) [7] , sowie Heise Online [8] [9].

    Digitalisierung der Arztpraxen

    Nach §341 Abs. 6 SGB V müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen seit dem 1.7.2021 in der Lage sein, die ePA zu nutzen. Der Gesetzgeber sieht Honorarkürzungen von 1% vor, wenn sich die Praxen weigern, die ePA zu nutzen [10]. Für den Zugriff auf die ePA ist dabei der Anschluss der Praxis an der TI zwingend.

    Was sagen die Ärzt:innen?

    „Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die ein Mensch überhaupt hat.“ [11] Aus der freien Ärzteschaft wurde die Einführung der ePA daher scharf kritisiert. Diese halten eine dezentrale Speicherung der Gesundheitsdaten für sinnvoller. Die freie Ärzteschaft sagte aus, dass Patientendaten weitaus sensibler als Bankdaten seien und daher ein Leben lang geschützt werden müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber rügt zudem die Krankenkassen, dass das feingranulare Zugriffsmanagment definitiv überarbeitungswürdig ist.

    Seit 2022 können Versicherte die Zugriffsberechtigung auf spezielle Dokumente und Datensätze auch beschränken. Bis dahin konnte der/die Augenarzt:in einsehen, was der/die Psychotherapeut:in oder der/die Internist:in die Datenbank des Patienten eingetragen hatten. Für die Versicherten ohne geeignetes Endgerät (Tablet, Smartphone) ist die Erteilung einer Zugriffsberechtigung nur auf einzelne Kategorien und Dokumente möglich.
    Hier ist auch die Rede von mittelgranularem Zugriffsmanagement, welches nach Prof. Kelber klar gegen den Artikel 25 und 32 der DSGVO verstößt.

    Angesichts der vielen Meldungen über Hacks und Leaks ist insgesamt dazu zu raten, den jetzigen Entwurf noch einmal gründlich zu überarbeiten. Patient:innen dürfen nicht auf notwendige Maßnahmen verzichten, nur weil sie das Gefühl haben, sich nicht mehr auf die Vertraulichkeit ihrer Therapie verlassen zu können.
    Wir PIRATEN haben uns immer dafür stark gemacht, den verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherzustellen [13] und den Datenhandel einzudämmen, denn Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Dies gilt ganz besonders bei Gesundheitsdaten.

    Quellen:
    [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459963/umfrage/anteil-der-smartphone-nutzer-in-deutschland-nach-altersgruppe/
    [2] https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/epa/epa_liste/epa_liste.jsp
    [3] https://www.kbv.de/html/epa.php
    [4] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-gestartet-57223
    [5] https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
    [6] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2023/03/Ipsos-survey-extract-European-Health-Data-Space.pdf
    [7] https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
    [8] https://www.heise.de/news/Patientenakte-Toxische-elektronische-Zugriffe-auf-die-Identitaet-des-Menschen-7365640.html
    [9] https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Ausverkauf-der-Gesundheitsdaten-im-Namen-der-Forschung-8002830.html?seite=3
    [10] https://dip.medatixx.de/e-health/elektronische-patientenakte
    [11] https://www.deutschlandfunk.de/elektronische-patientenakte-die-sensibelsten-daten-die-man-100.html
    [12] https://www.datenschutzdigital.de/ce/neue-elektronische-patientenakte-in-der-kritik-der-datenschuetzer-und-das-dilemma-fuer-krankenkassen-und-aerzte/detail.html
    [13] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Verantwortungsvollen_Umgang_mit_Meldedaten_sicherstellen.2C_Datenhandel_eind.C3.A4mmen

  • Piratenpartei kritisiert Position der Regierung zur geplanten Chatkontrolle

    Piratenpartei kritisiert Position der Regierung zur geplanten Chatkontrolle

    Nach beinahe einem Jahr Streit in der Koalition hat die Bundesregierung nun vergangene Woche eine „gemeinsame Position“ zur geplanten EU-Verordnung an den Rat übermittelt. Obwohl eine allgemeine Überwachungspflicht im Koalitionsvertrag abgelehnt wurde, will sich Innenministerin Faeser nicht daran halten und forderte immer wieder, private Inhalte und Kommunikation zu durchsuchen. Dies stellt einen Bruch des Koalitionsvertrags dar.

    Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, zeigt sich besorgt über die Chatkontrolle:

    „Nach EU-Datenschutzrichtline ist die Online-Kommunikation vertraulich, dazu wurde die Linie der Bundesregierung innerhalb des Koalitionsvertrags festgehalten. So soll es keine allgemeine Überwachungspflicht von Online-Kommunikation geben. Das die Bundesregierung nun eine „gemeinsame“ Position übermittelt, bei der grundlegende Konflikte der Koalitionsparteien ungeklärt sind, wirft Fragen auf. Bei der Position wird sich überwiegend auf den Entwurf von Innenministerin Faeser bezogen, welche seit längerem in Alleingängen versucht, private Inhalte und Kommunikation zu durchsuchen und eine mögliche Überwachungsinfrastruktur zu schaffen, obwohl diese nachweislich grundrechtswidrig ist. Seit Jahren weisen wir auf diese Probleme und Fragen hin und arbeiten im EU-Parlament an Alternativlösungen, die sowohl grundrechtskonform, als auch dringend notwendig sind. Dass die Bundesregierung gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag grundrechtswidrige Überwachung durchsetzen möchte und es in Fragen des Grundgesetzes kein einheitliches Vorgehen gibt, bleibt dabei besonders besorgniserregend.“

     

  • Cannabis-Legalisierung: ein zurückhaltender Anfang

    Cannabis-Legalisierung: ein zurückhaltender Anfang

    Am Mittwoch stellten Karl Lauterbach, Gesundheitsminister, und Cem Özdemir, Minister für Ernährung und Landwirtschaft, ihr erneuertes Eckpunktepapier zur Cannabis-Entkriminalisierung und -Legalisierung vor. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung war mit der Absicht einer kontrollierten, legalen Abgabe noch ambitionierter als das Eckpunktepapier.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei, begrüßt und kritisiert die Absichtserklärungen der Bundesregierung:

    „Dass die Cannabis-Legalisierung überhaupt angegangen wird, muss als Erfolg der zahllosen Aktivist:innen gewertet werden, die durch jahrelanges Engagement die Politik zum Handeln gezwungen haben. Entkriminalisierung, Eigenanbau, Modellversuche und Cannabis-Social-Clubs sind erste wichtige Schritte. Was jetzt als vorläufiges Ergebnis dabei heraus gekommen ist, muss aber trotzdem kritisch betrachtet werden. Wenn die Länder eigene Regelungen zu Brandschutz, Sicherheitsvorschriften, Abständen zu Kindergärten etc. für die Clubs beschließen dürfen, wird dieses zu einem regionalen Flickenteppich mit negativen Folgeeffekten führen. Einen Ersatz für eine echte Legalisierung bietet das Eckpunktepapier nicht. Es ist naiv zu glauben, dass die jetzt vorgeschlagenen Regulierungen ausreichen, um dem Schwarzmarkt adäquat zu begegnen und den Verbraucherschutz sicherzustellen. Und letztlich: Ich glaube erst, was ich beschlossen und umgesetzt sehe. Wie der Gesetzesentwurf am Ende konkret aussehen wird, bleibt derzeit noch offen. Es fehlen außerdem feste Aussagen zur überfälligen Amnestie bei Cannabisdelikten, die wir als Piratenpartei seit langem fordern.“

  • Piratenpartei fordert konsequenten Abschiebestopp in den Iran

    Piratenpartei fordert konsequenten Abschiebestopp in den Iran

    Ende Oktober 2022 einigte sich die Innenministerkonferenz aufgrund der menschenrechtsfeindlichen Lage darauf, keine Menschen in den Iran abzuschieben. Wie jetzt durch Pro Asyl bekannt wurde, gab es am Frankfurter Flughafen eine Abschiebung in den Iran [2]. Derzeit drohen noch weitere Rückführungen in den Iran. Erst vor wenigen Tagen berichtete Amnesty International über Folter an Kindern. Die Piratenpartei Deutschland schließt sich der Forderung von PRO ASYL an: Die Abschiebung und weitere geplante Vorgänge müssen Konsequenzen haben!

    Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, zeigt sich erzürnt über die menschenfeindlichen Entscheidungen:

    „Wir brauchen ein konsequentes Ende der Abschiebungen in den Iran! Die besonders dubiosen Schnellverfahren an Flughäfen offenbaren eine menschenfeindliche Praxis im Herzen Europas. Eine Abschiebung in den Iran ist durch nichts zu rechtfertigen, selbst in der weitreichendsten Auslegung der Drittstaatenregelung. Tausende Inhaftierte, Folter und Hinrichtungen – vor wenigen Tagen erst berichtete Amnesty International über Folter an Kindern. Niemand, besonders in der Bundesregierung und den Innenministerien der Länder, sollte vor dieser Realität die Augen verschließen dürfen. Wenn Deutschland in menschenverachtende Diktaturen abschiebt, bedeutet das, dass wir uns mit den Tätern gemein machen – nichts anderes.“

  • AG Inklusion : CDU hat Inklusion und UN-BRK immer noch nicht verstanden!

    AG Inklusion : CDU hat Inklusion und UN-BRK immer noch nicht verstanden!

    Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention völkerrechtlich verpflichtet, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.

    Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland setzt sich seit langem für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein, auf dem alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleiche Chancen haben. Wir begrüßen daher die Entscheidung, die Ausgleichsabgabe für Werkstätten für behinderte Menschen zukünftig nicht mehr zu verwenden.

    Allerdings kritisieren wir die Äußerungen von Dr. Stefan Nacke von der CDU/CSU, zu diesem Thema. Wir möchten darauf hinweisen, dass Werkstätten für behinderte Menschen keine inklusiven Arbeitsplätze bieten und lediglich dazu dienen, Menschen mit Behinderungen auszugrenzen. Die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wurde bisher dazu mit genutzt, diese Werkstätten zu finanzieren. Doch das ist nicht der Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.

    „Stattdessen müssen wir uns dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Nur so können wir sicherstellen, dass sie die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch,“

    sagt Antonia-M. Hörster, Bundesthemenbeauftragte Inklusion der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin der AG Inklusion.

    Die Abschaffung der Ausgleichsabgabe für Werkstätten für behinderte Menschen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. In der Erfurter Erklärung von November 2022 kamen die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes zu wichtigen Erkenntnissen. Unter anderem, dass der Auftrag der Werkstätten aus § 219 SGB IX, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, bei einer Übertrittsquote von unter einem Prozent seit Jahrzehnten zu selten gelingt und deshalb als weitestgehend gescheitert angesehen wird.

    Diese Ungleichheit im Gewinnverteilungssystem ist problematisch, da die Werkstätten für behinderte Menschen dazu gedacht sind, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle Beschäftigung und ein stabiles Einkommen zu bieten. Es ist wichtig, dass die Gehälter der Beschäftigten angemessen sind und dass sie von den Gewinnen der Werkstätten profitieren können. Zusätzlich ist es besorgniserregend, dass die Gehälter der Geschäftsführungen oft intransparent sind und somit nicht nachvollziehbar ist, ob die Höhe der Gehälter angemessen ist oder nicht. Diese Intransparenz in der Gehaltsstruktur kann dazu führen, dass die Geschäftsführungen überhöhte Gehälter beziehen, während die Beschäftigten unterbezahlt bleiben. Es ist daher wichtig, dass auch die Gehälter der Geschäftsführungen in Werkstätten für behinderte Menschen regelmäßig überprüft werden und transparent kommuniziert werden, um eine gerechte Verteilung der Gewinne zu gewährleisten.

    So hat sich beispielsweise in Duisburg die Geschäftsführung ein 370.000 Euro Gehalt im
    Jahr ausbezahlt. Laut Wirtschaftsprüfern wären höchstens 180.000 Euro angemessen gewesen.

    Wir fordern alle politischen Parteien auf, sich für einen inklusiven Arbeitsmarkt einzusetzen und dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden. Es ist an der Zeit, dass wir Barrieren abbauen und uns für eine inklusive Gesellschaft einsetzen, in der alle Menschen gleiche Chancen haben. Wir kritisieren daher die CDU/CSU dafür, sich nicht aktiv für einen inklusiven Arbeitsmarkt einzusetzen und stattdessen Werkstätten für behinderte Menschen, die Ausgrenzung und Isolation fördern, weiter mit Geld zu bezuschussen.

  • Totalversagen: 200€-Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen

    Totalversagen: 200€-Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen

    Vor inzwischen über sechs Monaten beschloss die Bundesregierung die Einmalzahlung in Höhe von 200 € für Studierende und Fachschüler:innen. Deshalb gründete sich das breite Bündnis „Keinmalzahlung200“ aus Piratenpartei, diversen Studierendenvertretungen und politischen Hochschulgruppen, das unter https://keinmalzahlung200.de Kritik an der Bundesregierung übt und Forderungen für Studierende und Fachschüler:innen in Not stellt. Am 15. März soll es nun losgehen mit der Antragsstellung, die unter zwingender Nutzung eines BundID-Kontos stattfinden muss. Wann das Geld dann ankommt, ist genauso unklar wie die datenschutzrechtliche Grundlage der Datenverarbeitung sowie die Ausfallsicherheit der Plattform.

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei und Initiatorin des Bündnisses „Keinmalzahlung200“ kritisiert die Bundesregierung scharf:

    „Der komplizierte Prozess und die viel zu niedrige und zu späte Einmalzahlung geht zulasten von allen Studierenden und Fachschüler:innen, die seit Monaten in Notlagen sind. Das FDP-geführte BMBF zeigt uns mit der gesamten Aktion, was „Digitalisierung first, Bedenken second“ bedeutet: Sechs Monate hat es gedauert und Menschen werden gezwungen, eine Online-Plattform zu nutzen und ein BundID-Konto anzulegen. Echte Wahlfreiheit sieht anders aus! Es wirkt eher so, als wolle die FDP für das gescheitertes Digitalprojekt BundID hohe Nutzungszahlen erzwingen. Der ganze Auszahlungsprozess hätte mit deutlich weniger Bürokratie in viel schnellerer Zeit umgesetzt werden können. Man kommt zu der Ansicht, dass Studierende und Fachschüler:innen der Bundesregierung vollkommen egal sind.“

    Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer und selbst Student, ergänzt:

    „Die 200 € kommen einfach zu spät. Was zuerst finanzielle Löcher waren, sind nach Monaten Verzögerung riesige Schluchten geworden. Die Armut von Studierenden ist eine bekannte Dauerkrise, doch nach Pandemie und Energiekrise, befinden sich viele psychisch und finanziell am Limit. Man bekommt das Gefühl, die ganze Aktion diene nicht dazu Studierende zu entlasten, sondern um das Digitalprojekt BundID zu bewerben. Studierende bitten um Hilfe und ich bin der Meinung, dass jeder die Chance verdient haben sollte, zu studieren, ohne Angst um die eigene Existenz zu haben.“

  • Die Pflegereform und ihre Tücken

    Die Pflegereform und ihre Tücken

    Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ (PUEG) vorgelegt. Danach sollen die Beitragsätze zur Pflegeversicherung ab 2023 um 0,35 % Punkte angehoben und im Gegenzug die Leistungen ab 2025 erhöht werden.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland mahnt an:

    „Mit diesem Referentenentwurf verpasst das von dem Sozialdemokraten Lauterbach geführte Gesundheitsministerium die Chance, eine dringend notwendige Strukturreform in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ermöglichen.“

    Der Koalitionsvertrag der Ampel sah ursprünglich eine steuerfinanzierte Entlastung der Pflegekassen für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in der Pflege vor.

    „Der von Lauterbach vorgelegte Vorschlag bleibt weit hinter diesen Zielen zurück und überträgt diese Last weitgehend auf die Beitragszahler:innen und die Pflegebedürftigen. Wir brauchen endlich eine konstruktive Debatte, wie die steigenden Kosten für eine menschenwürdige Pflege zukünftig zu finanzieren sind. So geht es jedenfalls nicht,“

    kritisiert Leurs.

    Als quasi „Teilkaskoversicherung“ führt die Pflegeversicherung auch nach der Beitragserhöhung im Pflegefall in vielen Fällen in die Armutsfalle. Pflegerisiken betreffen alle Menschen von jung bis alt und die Kosten der individuellen Pflege sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt.

    Auch bei den für 2025 angekündigten Leistungserhöhungen bleibt der Entwurf weit hinter den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen zurück.
    Es fehlen Strukturelemente zur Begrenzung steigender Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen. So werden z.B. die Ausbildungskosten trotz gegenteiliger Versprechungen noch immer in die Eigenanteile eingerechnet.
    Ebenso fehlen die versprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, wie die Abschaffung der Teildienste und die Einführung von Springerpools aus eigener Trägerschaft.
    Auch ist nicht erkennbar, dass eine nachhaltige Stärkung der häuslichen Pflege bei den Reformplänen berücksichtigt wurde. Zwar ist geplant, die Digitalisierung zur Entlastung der Pflegenden zukünftig umfangreicher zu nutzen, aber auch dort, verbleibt der Entwurf in pauschalen Förderungszielen hinter den Zielen im Koalitionsvertrag der Ampel zurück.

    Leurs ergänzt:

    „Der Referentenentwurf zum neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wirkt alles in allem wenig mutig und wird die bestehenden Probleme in der Pflege nicht lösen können. Unserer Arbeitsgemeinschaft Gesundheit und Pflege entwickelt stetig neue und progressive Ideen für eine nachhaltige und menschenwürdige Pflege der Zukunft. Wir sind gerne bereit, dem Ministerium von Herrn Lauterbach neue Wege in Hinblick auf Finanzierung, Digitalisierung und Ausgestaltung einer menschenwürdigen Pflege der Zukunft zu unterbreiten.“

  • Keinmalzahlung200: Einmal ist Keinmal! Warum sind wir euch so egal?

    Keinmalzahlung200: Einmal ist Keinmal! Warum sind wir euch so egal?

    Bereits im September 2022 beschloss die Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen. Über fünf Monate später gibt es lediglich eine Vorstellung des Antragsverfahrens, die Beantragung soll ab Mitte März 2023 möglich sein. Ein breites Bündnis aus Piratenpartei, der Bundesstudierendenvertretung fzs, Landes-Studierendenvertretungen, der GEW-Studis, politischen Hochschulgruppen und dem Bundesverband ausländischer Studierender äußern mit der Kampagne „Einmal ist Keinmal! Warum sind wir euch so egal?“ unter https://keinmalzahlung200.de scharfe Kritik an der Bundesregierung und den Landesregierungen und stellen Forderungen für Studierende und Fachschüler:innen in Not.

    Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, findet klare Worte:

    „Die Einmalzahlung der Bundesregierung ist eine Bankrotterklärung. Schon vor der Krise war die Lage der Studierenden äußerst prekär. Inzwischen ist die Not riesig. Die Antwort der Bundesregierung darauf: viel zu wenig, viel zu spät, viel zu kompliziert. Es liegt der Verdacht nahe, dass mit dem zwingenden Online-Antrag und der BundID-Verifizierung eher ein gescheitertes IT-Projekt gerettet wird, als Studierenden helfen zu wollen. Das ist besonders für die selbsternannte Digitalpartei im Bildungsministerium unwürdig. Hier wird bewusst darauf gepokert, dass möglichst wenig Studierende und Fachschüler:innen an ihre viel zu niedrige Einmalzahlung kommen.”

    Carlotta Eklöh, Vorstandsmitglied der Bundesstudierendenvertretung fzs, schließt sich dem an:

    „Eine Soforthilfe ist das schon lange nicht mehr. Die 200 Euro können das Loch im Portemonnaie bei den hohen Lebenshaltungskosten sowieso nicht mehr stopfen. Die Armut unter uns Studierenden ist eine Dauerkrise und sie muss endlich mit einer strukturellen Reform des BAföG gelöst werden! Auch wir wollen endlich mal wieder sorgenfrei ins Kino gehen oder uns eine Reparatur in der Wohnung leisten können.“