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  • Urheberrechtsreform und Inklusion

    Urheberrechtsreform und Inklusion

    Für behinderte Menschen ist das Internet nicht nur das Fenster zur Welt, sondern oft auch die einzige Möglichkeit, Geld zu verdienen. Artikel 13/17 würde dem einen Riegel vorschieben. Ein Gastbeitrag von einem Betroffenen.

    In Deutschland sollen Menschen mit einer Behinderung gefördert werden, so dass ihre Nachteile, seien sie psychischer oder physischer Natur, ausgeglichen werden.
    Jedoch scheint der CDU das Thema Inklusion nicht wichtig. Die von dieser Partei mitinitiierte Reform des Urheberrechts, insbesondere der umstrittene Artikel 13 (17), hat das Potential, mein Studium und meine Existenz in Deutschland zu bedrohen.

    Über mich, mein Leben und meine Krankheit:

    In den letzten 5 Jahren verlief mein Leben vollkommen anders und weitaus schlechter, als ich es jemals geplant hatte.
    Im Jahre 2014, als ich mich gerade im 2. Semester meines Studiums befand, erkrankte ich an Colitis Ulcerosa, einer chronischen und bisher unheilbaren Darmkrankheit. Die Symptome können durch Medikamente und diverse Therapien nur unterdrückt werden. Obwohl die Erkrankung nicht selten auftritt, bekennen sich viele Betroffene nicht öffentlich dazu, sei es aus Scham oder aus Angst, von den Mitmenschen abgelehnt zu werden. Die Krankheit hat mir damals das Weiterführen meines Studiums verwehrt. Es ist mir kaum möglich, das Haus zu verlassen. Die schlaflosen Nächte und die Nebenwirkungen der Tabletten und Infusionen haben mich vollkommen verändert; psychisch als auch physisch. So wiege ich heute fast 20 Kilo weniger.
    Das Schlimmste aber ist: Ich gelte als austherapiert, weil jegliche Behandlungen keine Wirkung gezeigt haben. Dafür waren einige davon mit so starken Nebenwirkungen verbunden, dass ich nicht einmal mehr die einfachsten Tätigkeiten ausführen konnte.
    Nach dem unvermeidlichen Abbruch meines Direktstudiums schrieb ich mich bei einer Fernuni ein, um keine Lücke in meinem Lebenslauf entstehen zu lassen und meine Zukunftschancen zu wahren.
    Die letzten Jahre konnte ich einigermaßen normal leben. Der Preis dafür sind hohe Kortison-Dosierungen und die Einnahme sehr vieler Medikamente. Dennoch blieb mir das längere Verlassen meiner Wohnung nach wie vor verwehrt.
    Schließlich musste ich meinen Stolz beiseite schieben und öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich schickte also meine Patientenakte und einen Antrag an das Versorgungsamt, um meinen GdB (Grad der Behinderung) zu bestimmen. Nach kurzer Zeit erhielt ich eine Bestätigung, sodass ich nun mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bin.

    Was also tun in meiner Situation?

    Auf Youtube und Twitch bin ich seit längerem unter „DeinRoXas“ bekannt. Ich helfe Menschen und unterhalte sie mit meinen Livestreams. Es gelang mir, dieses Hobby zu einem Nebenjob umzufunktionieren. Ein „normaler“ Nebenjob war und ist aufgrund meiner Krankheit bis heute undenkbar für mich. Eigentlich war es schon immer mein Traum, mein Hobby eines Tages zum Beruf zu machen. Dank der aktuellen Politik von CDU und SPD rückt dieser Traum allerdings in weite Ferne; mehr noch: Diese Politik stürzt mich in existenzielle Nöte.

    Was bedeutet die Urheberrechtsreform für mich?

    Mein Hobby als Nebenjob hat es mir bislang ermöglicht, mein Studium zu finanzieren und meine Einschränkungen durch die Behinderung auszugleichen.
    Die Reform des Urheberrechts wird diese Option vollkommen zunichte machen. Die Groko-Parteien ruinieren meine Zukunft, meine Perspektiven, meinen Beruf und mein psychisches Wohl.
    Der Artikel 13 (17) ist in dieser Form ein Schritt in die falsche Richtung. Wenn ich Videos veröffentliche, die beispielsweise Nintendospiele thematisieren, erhebt Nintendo keinen Einspruch gegen diese Verwendung, solange bestimmte Regeln befolgt werden. [2]

    Es ergibt sich nunmehr die absurde Situation, dass ich vom japanischen Hersteller selbst die Erlaubnis habe, seinen Content unter Einhaltung dieser Regel auf Youtube zu publizieren, während im Hintergrund demnächst ein Uploadfilter droht, der genau dies verhindert. Ich verstehe an dieser Stelle nicht, wieso diverse Politiker, die offensichtlich keine Ahnung von der Materie haben, einen solchen Uploadfilter bzw. eine Erkennungssoftware einfach durchwinken.
    Kein wirklicher Funfact dazu: Die gleichen Politiker haben Uploadfilter in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich abgelehnt.

    Ich frage diese Politiker:

    • Wie soll ein anderer Nebenjob in meiner speziellen Situation, die aber viele andere aus den unterschiedlichsten Gründen ebenso betrifft, auszuüben sein?
    • Wie soll ich in Zukunft mein Leben, mein Studium, handhaben, wenn mir mein Nebenjob, den ich von zu Hause aus ausüben konnte und der mir noch etwas Freude am Leben bereitet, verliere?

    Es kann gut sein, dass ich diesen Nebenjob bald aufgeben muss, verbunden mit der bitteren Erkenntnis, dass die führenden Politiker dieses Landes auch gegen Menschen mit Behinderung vorgehen, um die Lobbyisten, die sie an die Macht brachten und sie an der Macht halten, zufrieden zu stellen.

    Ist das nur mein persönliches Problem?

    Nein. Mit meiner Leidensgeschichte stehe ich bei weitem nicht alleine da. Es gibt viele Creator wie mich, viele Erkrankte, die vor ähnlichen Problemen stehen, sich aber nicht trauen, lautstark zu opponieren.
    Die Einführung von Uploadfiltern wird nicht nur eine enorme Änderungen für Konsumenten einbringen, sondern auch für Künstler und Kreative auf Plattformen wie etwa Twitch und Youtube.

    Bevor etwas veröffentlicht wird, sei es ein geschütztes Zitat, ein Bild, ein Video oder ein Livestream, muss geprüft werden, ob das Material gegen Urheberrechte verstößt. Diese Filter-Technik ist nach Meinung von Experten unausgereift und könnte auch Inhalte löschen, bei denen kein Verstoß vorliegt.
    Livestreams auf öffentlichen Straßen könnten gesperrt werden, wenn Musik im Hintergrund zu hören ist und der verantwortliche Creator keine Lizenzen für diese besitzt.
    Es sind viele Fragen offen, die weder IT-Experten noch die Politiker, die für Artikel 13 sind, sachgerecht und vernünftig beantworten können.
    Aufgrund dieser Unklarheiten bleibt besagten Plattformen nichts anderes übrig, als unter Umständen die gesamte EU auszugrenzen, weil sie ansonsten selbst dafür sorgen müssten, dass keine Urheberrechtsverletzungen auftreten.

    Mein Fazit:

    Ist in einer Demokratie nicht das Volk der eigentliche Souverän? Was mir Hoffnung macht: Speziell junge Menschen erheben in letzter Zeit ihre Stimme, demonstrieren, entwickeln ungeahntes und vom Mainstream wohl auch ungewolltes Interesse für die Politik. Sie werden daraufhin beschimpft, sogar als „Bots“ tituliert, welche angeblich von US-amerikanischen Konzernen beeinflusst und für Demonstrationen bezahlt werden, aber sie lassen sich nicht beirren. Interessant wird sein, wie sie bei den demnächst anstehenden Wahlen abstimmen.

    Momentan wird die Stimme der Bevölkerung jedoch ignoriert. Menschen mit Behinderungen, so wie in meinem Falle, die sich ihren Lebensunterhalt finanzieren und kaum eine andere Möglichkeit oder eine Aussicht auf gesundheitliche Besserung haben, bekommen von der CDU/CSU weitere Nachteile im Leben aufgedrückt.

    Und am Ende stellen wir uns alle nur noch eine Frage: „Welcher Aspekt hat in der heutigen Demokratie einen größeren Stellenwert? Demokratie oder Lobbyismus?“

  • PIRATEN im Hambacher Forst „Repression ist kein gutes Rezept“

    PIRATEN im Hambacher Forst „Repression ist kein gutes Rezept“

    Im Rahmen der Skillshare-Veranstaltungen im Hambacher Forst hält Andreas Vivarelli, Bundesthemenbeauftragter für Drogenpolitik der Piratenpartei am 21. April einen Vortrag über die erfolglose Drogenpolitik in Deutschland.
    „Repression ist kein gutes Rezept“ beschreibt an Hand von positiven Beispielen in anderen Ländern auch, wie PIRATEN sich eine verantwortungsvolle Politik vorstellen.

    „Unsere Freiheit wird uns auf Basis von Ideologien seit Jahrzehnten genommen. Die piratige Drogenpolitik ist ein weiterer Eckpfeiler für ein mündiges und selbstverantwortliches Leben,“

    erläutert Andreas Vivarelli aka bestenfalls.

    „Abgesehen von den Steuereinnahmen, der Austrocknung des Schwarzmarktes und der Gewährleistung des Verbraucherschutzes, würde mit einer Aufhebung der Prohibition der Jugendschutz nachweislich ausgebaut. Während in den USA der Konsum von Cannabis unter Jugendlichen zurückgeht, steigt in Deutschland die Zahl der Erstkonsumenten stetig an. Und obwohl das Konzept der Prohibition nachweislich gescheitert ist und mehr Opfer als die illegalisierten Substanzen gefordert hat, wird weiter an der Bevormundungspolitik festgehalten.
    Die Gefängnisse sind überfüllt und die Kosten, die durch diese rückständige und menschenfeindliche Politik entstehen, sind rund zehnmal höher als die eingesetzten Mittel für eine umfassende und vorurteilsfreie Aufklärung. Deshalb fordern PIRATEN mehr Prävention statt Repression!“

    Der Vortrag beginnt um 12:30 Uhr, anschließend ist eine offene Diskussionsrunde vorgesehen.

  • „Darknet-Gesetz“: Das Ende des Home Office

    „Darknet-Gesetz“: Das Ende des Home Office

    Der Bundesrat hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches in Zukunft „internetbasierte Leistungen“ verbietet, „deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von [bestimmten] rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern“.
    Aber was bedeutet das, und warum jaulen diese unbequemen Interneterklärer schon wieder auf?

    Wen trifft dieses Gesetz?

    Mit dem Gesetz ist explizit das sogenannte Darknet gemeint, der Teil des Internets, der nicht offen zugänglich ist. Darunter sind einige Seiten, die illegale Dienstleitungen anbieten: Waffen, dokumentierten Kindesmissbrauch, Drogen…
    Der größte Teil des Darknets besteht jedoch aus legalen Geräten, wie zum Beispiel dem Smarthome oder einem privaten Server.

    Das Gesetz trifft durch die unglaublich weit gefasste Definition aber nicht nur das Darknet, sondern alle möglichen verschlüsselten Kommunikationen im Internet. Darunter zum Beispiel sogenannte Virtual Private Networks, VPN. Vielleicht haben Sie dieses Akronym schon einmal im Zusammenhang mit Homeoffice gehört? Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und dabei mit hochsensiblen Kundendaten umgehen, müssen Sie einiges an Datenschutz beachten. Das bedeutet, Sie können nicht einfach so mit ihrem Firmennetzwerk kommunizieren, sondern müssen diese Kommunikation von Ihrer normalen Internetkommunikation trennen. VPN-Tunneling nennt sich das. Die Kommunikation mit Ihrem Firmennetzwerk läuft dabei im besten Fall abgeschirmt und verschlüsselt [1].

    Wie funktioniert Internetkommunikation?

    Stellen Sie sich das Internet als Stadt vor: Normalerweise läuft ihre Internetkommunikation so, dass Sie einen Postboten losschicken, dem Sie eine Postkarte mit Ihrer Frage mitgegeben haben. Dieser fährt nun zu der Adresse Ihrer Webseite, die Sie sich als Haus vorstellen können und gibt Ihre Frage ab. Dabei kann er keine direkte Route fahren, sondern fährt über bestimmte Knotenpunkte, Kreuzungen und Kreisverkehre. An der Zieladresse angekommen sucht die Webseite eine Antwort heraus, schreibt sie wieder auf eine Postkarte. Der Postbote erhält diese und kommt zu Ihnen zurück. Nun wäre es natürlich ein Leichtes für Spione, Ihren Postboten auf seinem Weg abzufangen und ihm die Postkarte abzunehmen. Man kann ebenfalls verfolgen, wo er hingeht und von wo er kommt.

    Bei verschlüsselter Kommunikation legen Sie die Postkarte vorher in eine Schatztruhe, die Sie abschließen. Adresse und Absender stehen noch auf der Kiste drauf, aber die Informationen sind für niemanden ersichtlich. Nur der Empfänger kann die Kiste aufschließen. Jedoch kann immer noch jeder nachverfolgen, mit wem Sie kommunizieren und wie oft. Die Adressen die angefragt werden stehen ja noch drauf.

    Wie funktioniert die Verschlüsselung?

    Ein VPN arbeitet so, dass es einen Tunnel zwischen Ihnen und ihren Zieladressen gräbt. Ihr Wohnzimmer ist dann, theoretisch gesehen, über einen langen Tunnel mit Ihrem Ziel verbunden. Das kann beispielsweise Ihr Arbeitgeber sein. Der Postbote kann nun ohne Umwege zu seinem Ziel laufen. Es ist zwar für einige noch möglich zu sehen, dass Informationen ausgetauscht werden, aber niemand kann diese Informationen auf Ihrem Weg abfangen. Salopp gesagt wurde Ihre Firma um ein neues Büro erweitert, dass zwar räumlich woanders ist, technisch gesehen aber im selben Gebäude.

    Der Generalverdacht – ein Aus für Homeoffice, Bankgeschäfte…

    Ohne dieses VPN wäre Homeoffice für die meisten von uns nicht möglich. Aber ein VPN ist eine internetbasierte Leitung, deren Zugang beschränkt ist und so vom Gesetz betroffen. Nur Sie können auf das VPN zugreifen – genau das ist ja der Sinn der Sache. Mit dem neuen Gesetz wäre VPN verboten.
    Natürlich wollen Sie mit Ihrer Arbeit keine Straftat begehen. Sie wollen nur Kundendaten abrufen, die Präsentation für das Meeting bearbeiten, Zahlen in Ihre Tabelle eingeben. Aber: Woher weiß die Polizei, was Sie im Internet tun? Das VPN schirmt Sie ab. Alle ihre Daten gehen durch einen Tunnel! Die Polizei müsste jeden einzelnen Postboten anhalten, die Schatzkisten öffnen lassen und kontrollieren, ob sich zwischen ihrer Mail an den Firmenvorstand nicht doch ein Joint, ein laszives Bild eines Jugendlichen oder eine Kalaschnikow befindet.
    Natürlich würden Sie das nie tun! Ich glaube Ihnen das auch. Aber die Polizei kann das ja nicht wissen. Sie fallen unter Generalverdacht. Genauer gesagt hält der Staat durch dieses Gesetz alle Internetnutzenden in Deutschland für pädosexuelle, drogendealende Waffennarren der Mafia.
    Andere Beispiele für Internetbasierte Leistungen sind beispielsweise Ihre Bankgeschäfte (die müssen natürlich ebenfalls sicher verlaufen), oder aber Ihr Online-Shopping beim Kistenschieber Ihres Vertrauens.

    Schutz vor autoritären Regimen

    Auch TOR-Betreiber müssten mit Strafen rechnen. TOR bietet eine Möglichkeit, im Internet die Identität zu verschleiern, indem man die Verbindung zur gewünschten Webseite über das TOR-Netzwerk aufbaut. Dieses TOR-Netzwerk leitet die Verbindung über diverse Zwischenstellen, die voneinander nichts wissen, weiter. Stellen Sie sich vor, unser Postbote aus dem Beispiel vorhin geht nicht direkt zu seiner Zieladdresse, sondern besucht vorher viele andere Adressen, verkleidet sich dort und geht dann erst weiter zur nächsten. Am Ende weiß die Webseite nicht, wer dort Informationen hingesendet oder abgefragt hat.
    Das TOR-Netzwerk ist zum Beispiel essenziell für politische Dissidenten in undemokratischen Staaten. Es kann aber auch einfach nur Ihrem persönlichen Drang nach Privatsphäre befriedigen. Oder aber Sie wollen mal wieder irgendetwas Illegales tun – wie nach Inkrafttreten der Urheberrechtsreform ein Meme hochladen. All dies ermöglicht TOR. Jetzt ist Deutschland ein demokratischer Staat und Dissidenten müssen hier derzeit keine Strafen fürchten. Noch. Sollte sich Deutschland irgendwann dazu entscheiden, doch die Demokratie hinter sich zu lassen – was bislang ja nur ein oder zweimal vorkam – können wir nicht damit rechnen, dass dieses Gesetz aufgehoben wird.

    Gute Ausbildung statt schlechte Gesetze

    Wie aber könnten Darknet-Verbrecher wirklich gefangen werden? Das Anbieten von illegalen Dienstleistungen und Materialien ist bereits illegal. Es benötigt also kein neues Gesetz. Es ist aber verständlicherweise schwierig, diesen Anbietern habhaft zu werden, wenn sie ihre Identität verschleiern und geschützte Zugänge nutzen. Wenn die Postboten mitunter Nachrichten von Kriminellen herumtragen ist es jedoch nicht sinnvoll, Postboten zu verbieten. Vielmehr ist es ja so, dass sich Kriminelle eher selten damit aufhalten lassen, indem man etwas verbietet. Es steckt bereits im Begriff der Kriminalität, dass Verbote missachtet werden.
    Die Polizei könnte ganz einfach auf mehr Ausbildung im Bereich Digitalisierung setzen. Noch immer scheitern viele Ermittlungen an mangelnder Fachkompetenz im Bereich der Computerkriminalität. Das würde jedoch Geld kosten, die man in die Ausbildung und die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten stecken müsste.

    Das Gesetz ist daher nicht nur sinnlos und verheerend in seinen Auswirkungen für die Allgemeinbevölkerung, sondern auch zu kurz gedacht. Denn das Internet geht nicht wieder weg.

    Fußnote:
    [1] Es gibt unverschlüsselte VPN-Netzwerke. Aber Sie sollten Ihre Kommunikation verschlüsseln, deshalb reden wir nicht darüber.

  • Die Pressefreiheit verbietet eine Auslieferung von Julian Assange

    Die Pressefreiheit verbietet eine Auslieferung von Julian Assange

    Zu der heutigen Verhaftung von Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange erklärt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl:

    „Egal, was man von Assange persönlich hält: Wegen der auch für elektronische Medien geltenden Pressefreiheit darf kein Pressevertreter für die Veröffentlichung von ‚Staatsgeheimnissen‘ verfolgt werden, auch nicht wegen ‚Anstiftung‘ seines Informanten. Zudem kann Assange vor einem geheimen US-Sondergericht keinen fairen Prozess erwarten. Da die USA internationale Menschenrechte nicht nur in diesen Punkten missachten, darf Assange nicht in die USA ausgeliefert werden. Das würde ein fatales Signal an alle Whistleblower senden. Unbeeinflusst davon sollten die in Schweden erhobenen Vorwürfe von Vergewaltigung rechtsstaatlich geklärt werden.

    Dass Assange nach einem Machtwechsel und der Veröffentlichung von Korruptionsvorwürfen gegen den Präsidenten Ecuadors plötzlich ausgeliefert worden ist, lenkt den Blick auf die prekäre Situation auch des berühmten Whistleblowers und Überwachungsgegners Edward Snowden. Snowden ist durch die Aufdeckung illegaler Massenüberwachungsprogramme zum Held geworden und verdient dauerhaft sicheren Aufenthalt in einem Rechtsstaat. Die Bundesregierung, die dies aus Angst vor den USA bisher verweigert, muss sich jetzt bewegen!“

    Hintergrund: Wikileaks hatte von der US-Soldatin Chelsea Manning kopierte Dokumente über Kriegseinsätze in Irak und Afghanistan veröffentlicht, darunter die Dokumentation von Kriegsverbrechen. Veröffentlichte US-Diplomatendepeschen deckten zudem Korruption in verschiedenen anderen Staaten auf, was eine Rolle im Arabischen Frühling spielte.

  • Am Samstag auf die Straße für ein freies Internet

    Am Samstag auf die Straße für ein freies Internet

    Zu den am 13. April stattfindenden Protesten gegen Artikel 13 erklärt der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch:

    „Wir PIRATEN rufen zur Teilnahme an diesen Demonstrationen für ein freies Internet auf:
    Am Samstag den 13. haben die Menschen noch einmal die Möglichkeit, gegen die Zustimmung zu Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht durch die Bundesregierung auf die Straße zu gehen. Die Zustimmung im Ministerrat am 15. April scheint zwar insbesondere nach dem deutlichen Statement von Bundeskanzlerin Angela Merkel so gut wie sicher. Trotzdem ist es immer noch wichtig, zu demonstrieren, um noch mehr Menschen über die Folgen dieser Reform des Urheberrechts zu informieren. Diese Bundesregierung entlarvt sich gerade selbst als Uploadfilter für eine lebenswerte Zukunft, da sie die Nutzung der Chancen der Digitalisierung erschwert. Anstatt Rechtssicherheit auf dem Digitalmarkt zu schaffen, riskiert diese Bundesregierung, und hier sind CDU und SPD in der Verantwortung, die Zukunft von zahllosen Arbeitnehmern, die sich ihr Einkommen durch das und mit dem Internet verdienen.
    Ohne Not werden hier potenziell zehntausende Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt, nur um Lobbyinteressen zufrieden zu stellen. Wir PIRATEN lehnen Uploadfilter und diese Form der von der Lobby getriebenen Politik ab! Daher werden wir am Wochenende demonstrieren!“

    Sebastian Alscher, Vorsitzende der Piratenpartei ergänzt:

    „Ein Kompromiss in Bezug auf die notwendige Reform der Urheberrichtlinie ist dringend notwendig. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Politik unterschätzt hat, wie aufmerksam die Bürger die Gestaltung ihrer Ausdrucksmöglichkeiten und ihrer Zukunft verfolgen. Lange Zeit wurde hier politischen Akteuren mit Vertrauen freie Hand gelassen. Jetzt scheint aber der Punkt erreicht, wo Viele sich nach einer Korrektur sehnen.
    Es wird endlich Zeit, dass die Interessen der Menschen wieder vor die Wünsche derjenigen gestellt werden, für die die Politik der Wahrung ökonomischer Vorteile und dem Überleben unzeitgemäßer Geschäftsmodelle dient.“

    Demonstrationen finden unter anderem in Berlin, München, Stuttgart, Ulm und Stockholm statt.

  • Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Das Luftfahrt-Bundesamt soll die Entfernung versteckter Kameras und Mikrofone anordnen, die in einigen Flugzeugen entdeckt worden sind. Dies fordert die Piratenpartei in einem Schreiben an die Behörde.

    Nach internationalen Medienberichten sollen u.a. American Airlines, Delta, Singapore Airlines, Qantas, United Airlines, Emirates und Japan Airlines in die Sitzlehnen von Passagierflugzeugen Systeme der Hersteller Panasonic und Thales mit integrierter Videokamera und Mikrofon eingebaut haben, die auf die Passagiere gerichtet und nicht kenntlich gemacht sind. Nach Angaben der Fluglinien werde die Überwachungstechnik bislang nicht genutzt, weil keine entsprechende Software installiert sei. Jedoch fordert ein Herstellerverband bereits ihre Nutzung, unter anderem zur Beobachtung von Passagieren, die „als Sicherheitsrisiko markiert“ seien.

    „Überwachungstechnik am Sitzplatz, die nicht genutzt wird, sollte auch nicht da sein“

    fordert Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Flugpassagiere haben ein Recht darauf, ohne Überwachungsdruck vertrauliche Gespräche zu führen, zu schlafen oder die PIN zu ihrem Smartphone sicher einzugeben. Sie sollten sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob versteckte Kameras ein- oder ausgeschaltet sind, ob sie gefilmt werden oder ob Hacker Zugriff erlangen könnten. Schon das Vorhandensein von Überwachungstechnik führt zur Gewöhnung an ständige Kontrolle, weckt Begehrlichkeiten und zieht erfahrungsgemäß schrittweise eine immer umfangreichere tatsächliche Überwachung nach sich.“

    In einem Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt vom heutigen Tag fordert Breyer

    „anzuordnen, dass auf Passagiere gerichtete, nicht genutzte Kameras und Mikrofone in Luftfahrzeugen entfernt oder hardwareseitig funktionsuntüchtig gemacht und überklebt werden müssen“.

    Nach deutschem Recht stellten inaktive Kameras und Attrappen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, weil sie diese einem ständigen Überwachungsdruck aussetzten. Eine „von den Betroffenen nicht kontrollierbare Nichtnutzung“ genüge nicht.

  • „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    Mitte März beschloss der Bundesrat einen von NRW und Hessen vorangetriebenen Gesetzesentwurf, mit dem „eine angemessene strafrechtliche Verfolgung [..] internetbasierter Angebote, die Delikte ermöglichen oder fördern, deren Begehung besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen“ ermöglicht werden soll.
    Im Visier des sogenannten „Darknet-Gesetzes“ steht das Tor-Netzwerk, welches Nutzern einen anonymen Internetzugang bereit stellt.

    Die Piratenpartei, genauer der Landesverband NRW, betreibt seit 2013 einen Tor Exit Server und gehört damit zu den potentiell Beschuldigten.
    PIRATEN beharren eben darauf, das Recht auf Privatsphäre, Anonymität und informelle Selbstbestimmung als ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft zu vestehen.
    Technische Details zum PIRATEN-NRW-Tor-Server sind im Piratenwiki zu finden.

    Für im Darknet nutzbare Dienste gibt es viele Beispiele. Bei Tor sind sie über eine .onion-Domain erreichbar. Zwei Beispiele sind Facebook oder ProtonMail.
    ProtonMail kann dabei, sicheres Vorgehen vorausgesetzt, zur vollkommen anonymen E-Mail-Kommunikation genutzt werden.
    Facebook gibt Nutzern in Ländern mit Zensur die Möglichkeit, direkt im Tor-Netz erreichbar zu sein. Tor kann und wird somit zur Umgehung von lokaler Zensur verwendet. So können Journalisten Tor nutzen, um mit Dissidenten und Whistleblowern zu kommunizieren. Tor hilft also in politisch oder rechtlich schwierigen Umständen, das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung wahrzunehmen.
    Tor kann außerdem genutzt werden, um die Privatsphäre bei Recherchen zu heiklen Themen zu schützen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein sozial gewollter und positiver Effekt der teilweise erst durch Tor erreichten Anonymität.
    Prominentester Fürsprecher von Tor ist Edward Snowden, der die Verschleierung der eigenen Identität ausdrücklich als sicherer gegenüber einem VPN einstuft.

    Diese gewollten und nützlichen Nutzungszwecke überwiegen bei weitem die ungewollten, illegalen.

    Unbestritten gibt es Im Internet im Allgemeinen und im Tor-Netzwerk im Speziellen, so wie abseits des Computers auch, illegale Machenschaften und Handlungen. Die PIRATEN fordern genau wie andere Parteien die Bekämpfung von Straftaten. Wir stellen uns jedoch andere Grenzen vor und verlangen, was den Tor-Browser konkret angeht, dass dessen Nutzer und -Betreiber nicht von vornherein unter Generalverdacht gestellt werden. Dies aber geschieht, indem, mitunter wider besseres Wissen, die alte Mär von den hilflosen Strafverfolgungsbehörden verbreitet wird. Die Bundes- und Landesregierungen sind dabei oft Stimmführer in diesem Chor. Im Internet begangene Straftaten werden bereits jetzt verfolgt, und Erfolge in Ermittlungen sind längst Alltag.
    Es muss nicht die Freiheit abgeschafft werden, um Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern.

    Die Finanzierung des NRW-Tor-Exit – er benötigt einen fast vierstelligen Betrag pro Jahr – ist allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge möglich.
    Neben diesem Exit gibt es eine schwankende Zahl Relays, die in privater Initiative ebenfalls durch Piraten betrieben werden. Hierfür danken wir den Aktiven ausdrücklich.
    Wir rufen an dieser Stelle dazu auf, neue Tor-Relays (nicht Exits) zu installieren. Zur Information gibt es diverse Webseiten. Die Anleitung und Entscheidungshilfe beim Torproject sei besonders hervorgehoben. Die Tor Webseite enthält weitere hilfreiche Informationen.

    Hintergrundinformationen:

    Was ist denn eigentlich das Darknet?
    Das Darknet, zumindest nach seiner ursprünglichen Begriffsdefinition, die aus dem Englischen stammt und „Dunkles Netz“ bedeutet, ist ein Teil des Internet, der ohne weitere Details zu kennen nicht auffindbar ist. Die Ursprünge des Begriffs lassen sich bis zum ARPANET, dem Vorgänger des heutigen Internet, zurückverfolgen. In den 1970er Jahren waren im ARPANET damit Adressen gemeint, die Daten empfangen konnten, jedoch nicht in der Netzwerkliste auftauchten und auch nicht auf einen PING reagierten. Gemeint waren also versteckte Teilnehmer im Netz. Diese Bedeutung ist auch die heute, zumindest noch im übertragenen Sinn, gültige Begriffsdefinition. Jedoch ändert und erweitert sie sich in letzter Zeit zunehmend. Grundsätzlich gilt, dass das Darknet der Teil des Internet ist, der nicht über Suchmaschinen oder ähnliche Dienste aufzufinden ist und Informationen enthält, die über diese Wege nicht zu erhalten sind. Das Darknet kann nur unter Zuhilfenahme zusätzlicher Mittel wie Tor, anoNet, I2P und anderer erreicht werden. Als Gegenstück zum Darknet kann das so genannte „Clear Net“ verstanden werden, das „Surface Web“ ist ein Teil des Clear Net und öffentlich ohne entsprechende Zugänge erreichbar. Eine Zwischenform ist das „Deep Web“ (zu deutsch tiefes Netz, auch „Hidden Web“, verstecktes Netz) genannt, welches nur mit Zugangsdaten erreichbar ist. Teile von Facebook zählen zum Deep Web.

    „Darknet“ ist demnach erst einmal nur ein technischer Begriff. Er sagt nicht aus, welche Arten von Informationen und Dienstleistungen in diesem Netz zur Verfügung gestellt werden. Es kann sich um freie wie geheime, belanglose oder verbotene Informationen und Dienstleistungen handeln. Das Intranet eines Unternehmens oder einer Behörde ist, technisch gesehen, ein Deep Web.

    Anonymisierung mit Hilfe des Darknet
    Das Darknet hat sich jedoch über die Jahre gewandelt. So ist ein erheblicher Nutzungszweck heute die Anonymisierung des Nutzers. Die Gründe für diese Änderung sowie die Schaffung zusätzlicher Dienste sind sicher auch in den immer umfangreicheren [staatlichen und privaten] Datensammlungen und in der hieraus resultierenden Einschränkung der Privatsphäre zu suchen. Bei den neu entstandenen Diensten kann besonders das System „Tor“ hervorgehoben werden, das bereits in den ersten Versionen 2003 darauf abzielte, den Nutzer zu anonymisieren.

    Jeder Nutzer im Internet ist über eine IP-Adresse temporär oder permanent identifizierbar. Nur dadurch ist es möglich, dass Daten von einem Dienst zu ihm und zurück übertragen werden können. IP-Adressen sind in vielen Fällen auf den jeweiligen Nutzer, das heißt die Person, zurück verfolgbar. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden sie von Internetserviceprovidern gespeichert, zusammen mit Informationen über den Datenverkehr, der mit diesen Adressen in Verbindung steht. Dies kann – unabhängig von der Verfassungswirklichkeit eines Landes – dem Nutzer zum Nachteil gereichen.

    An dieser Stelle greifen nun Tor und andere Dienste ein. Sie verschleiern die IP-Adresse, indem die Daten, wie bei Tor, durch mehrere zwischengeschaltete Computer, so genannte Relays, geleitet werden und schließlich an einer völlig anderen Adresse, einem „Exit“ genannten Ausgangsknoten, wieder in das Clear Net übergehen. Bei dieser Weiterleitung, auch Routing genannt, kennt nur der erste Knoten (Eingangsknoten, auch bekannt als Guard) den Nutzer bzw. dessen IP-Adresse. Er leitet die Anfragen und Informationen an den nächsten Knoten (ein Relay) weiter, das Relay leitet die Informationen dann an den nächsten Knoten weiter, der ein Exit sein kann, aber auch ein weiteres Relay. Der entscheidende Punkt ist , dass jeder dieser aneinander gereihten Knoten (Guard, Relay und Exit) nur die für ihn notwendigen Informationen lesen kann, also nur die, die er benötigt, um die Anfragen und Antworten weiterleiten zu können. Alle anderen Informationen sind entweder entfernt oder verschlüsselt. Guard und Exit werden nur für die Kommunikation aus dem Tor-Netzwerk hinaus in das Clear Net benötigt. Der Name Tor steht für „The Onion Router“ Network, wobei Onion (Zwiebel) auf die Vielschichtigkeit der Zwiebel und somit des Netzes anspielt.

    Tor und das Darknet
    Wenn man mit einem Tor-Client, bspw. dem Tor-Browser, einen Dienst im Darknet aufruft, dann fällt in der Kette der oben genannten Knoten der Exit weg. Stattdessen besteht die Kette nur noch aus einem Guard und mehreren Relays, wovon das letzte die Verbindung zum nur innerhalb des Tor-Netzwerks erreichbaren Dienst herstellt. Hierdurch ist sichergestellt, dass sowohl der Nutzer, also auch der Dienstanbieter keine Informationen kennen (muss), welche eine Identifikation ermöglichen.

  • Terminankündigung – Patrick Breyer trifft

    Terminankündigung – Patrick Breyer trifft

    Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Patrick Breyer trifft“ lädt die Piratenpartei am Donnerstag, den 11. April nach Frankfurt und am Freitag, den 12. April nach Witten ein.

    Was: Diskussionsabend „Artikel 13 – was jetzt?“
    Wann: 11. April 2019, um 19:30 Uhr
    Wo: Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, Frankfurt

    Nach europaweiten Protesten und der Abstimmung des Europaparlaments über die Urheberrechtsreform werden Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahl, und Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter der PIRATEN für Urheberrecht über die Hintergründe, die nächsten Schritte und Handlungsoptionen sprechen.

    Was: Diskussionsabend “Deine Daten, deine Freiheit”
    Wann: Freitag, den 12. April 2019, 19:00 Uhr
    Wo: Haus Witten, Ruhrstraße 86

    Das Recht auf Privatsphäre soll die Machtlosen vor Missbrauch durch die Mächtigen in Staat und Konzernen schützen. Doch meistens fühlen wir uns ohnmächtig und allgegenwärtiger Beobachtung ausgeliefert. Katharina Nocun, Bürgerrechtlerin, Datenschutzaktivistin und Autorin des Buchs “Die Daten, die ich rief” und Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019 machen Mut: Sie erzählen, wie sie für deine Daten und deine Freiheit kämpfen und was du selbst tun kannst.

    Eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste.