Kennzeichenscanner

Automatische Kennzeichenlesesysteme – oder Kennzeichenscanner – werden in verschiedenen Bundesländern für verschiedene Zwecke eingesetzt (siehe Liste unten). Dabei haben sie alle eines gemeinsam: Sie sind unzuverlässig und beschneiden die Rechte der Autofahrer. Zudem hat Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, gezeigt, dass die Standorte der Scanner einfach zu finden sind. Die in vielen Bundesländern geplanten Ausweitungen des Einsatzes von Kennzeichenscannern lehnen wir ab!

TV-Beitrag in „Kontovers“ ansehen Gefundene Kennzeichenscanner anschauen (OpenStreetMap) Kennzeichenscanner selber finden (GitHub)

In kurz: Warum wir Kennzeichenscanner nicht brauchen

  • Über 90% fehlerhafte Treffermeldungen
  • Einfach zu umfahren (Kennzeichenscanner selber finden (GitHub))
  • Permanente, automatisierte und anlasslose Überwachung
  • Aufnahme sensibler Daten (Insassen)
  • Gefahr der Vorratsdatenspeicherung und anderem Missbrauch der Daten

Was sind automatische Kennzeichenlesesysteme und wofür nutzt man sie?

Unter automatischen Kennzeichenlesesystemen (Kennzeichenscanner) versteht man stationäre (ortsfeste), teilstationäre und mobile Systeme, die es ermöglichen, die Kfz-Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu erfassen.

Kennzeichenscanner werden heutzutage für die Abrechnung der Lkw-Maut genutzt. Einige Bundesländer setzen Kennzeichenscanner aber auch für einen Abgleich mit Polizeidatenbanken ein, so dass zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen ermittelt werden können. Mitunter werden zur Strafverfolgung zeitlich begrenzt alle Kfz-Kennzeichen gespeichert. In Brandenburg speichert die Polizei sogar permanent alle gesichteten Kennzeichen auf Vorrat. Neueste Überlegungen ziehen Kennzeichenscanner in Betracht, um Dieselfahrverbote zu kontrollieren und Geschwindigkeitsmessungen über längere Distanzen durchzuführen (Section Control).

Eine Liste der Praxis in den einzelnen Bundesländern ist weiter unten aufgeführt.

Das Problem mit Kennzeichenscannern

Kennzeichenscanner erheben Unmengen an Daten und kontrollieren unbescholtene Bürger anlasslos, Autofahrer werden unter Generalverdacht gestellt. Kennzeichenscanner weisen eine hohe Fehlerquote auf, es kommt also häufig zu Fehlalarmen oder Kennzeichen werden gar nicht erst erkannt. Patrick Breyer hat zudem gezeigt, dass die Standorte leicht zu entdecken sind und somit umfahren werden können. Das System Kennzeichenscanner ist somit nicht effizient und erzeugt dabei eine große Menge sensibler Daten die etwa die Rekonstruktion eines Bewegungsprofiles erlauben. Dies lädt dazu ein, die Daten zu missbrauchen oder die Nutzung schrittweise zu erweitern. Die Erhebung erfolgt zudem teils verdeckt, ein rechtswidriger Einsatz ist also von Betroffenen nicht auszumachen. Wir sehen in Kennzeichenscannern den Prototyp einer permanenten massenhaften Kontrolle der gesamten Bevölkerung, die künftig auch mithilfe von Gesichtserkennungsverfahren erfolgen könnte.

Die Alternativen

  • Fahrverbote können auch über blaue Plaketten kontrolliert werden.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit herkömmlichen Radargeräten geahndet werden.
  • Maut kann über weitgehend anonyme Mautplaketten geprüft oder auf die Kraftstoffsteuer umgelegt werden.

Die rechtliche Situation

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2008, dass eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen „nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden“ darf.

Erfolgreiche Klagen gegen Landesgesetze gab es in Hessen und Schleswig-Holstein. Aktuell klagt Patrick Breyer gegen den Einsatz von Kennzeichenscannern im Rahmen des sogennanten „Section Control“-Verfahrens in Niedersachsen und durch die Bundespolizei. Ein Mitglied der Piratenpartei aus Brandenburg klagt gegen die Vorratsspeicherung von Kfz-Kennzeichensichtungen im Land.

Eine Übersicht anhängiger Klagen findet sich hier: Daten-Speicherung.de

Unsere Forderungen

Die Piratenpartei fordert den Bund dazu auf, den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Kennzeichenscannern zur Kontrolle von Fahrverboten zurückzunehmen. Die Länder fordert die Partei auf, auf den Einsatz von Kennzeichenscannern zu verzichten. Kennzeichenscanner erheben massenhaft Daten unbescholtener Bürger und zeigen dabei kaum einen Mehrwert für die Ermittlungsbehörden. Das dazu bisher eingesetzten Personal kann an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden.

So werden Kennzeichenscanner aktuell genutzt

Quelle: Daten-Speicherung.de



Der Bund setzt Kennzeichenscanner ein, um die streckenbezogene Lkw-Maut zu erfassen. Die Bundespolizei darf die Geräte auch zum Abgleich mit Polizeidatenbanken einsetzen.

In Baden-Württemberg werden Kennzeichenscanner zur anlassbezogenen Fahndung, also in besonderen Fällen, genutzt. Der mobile Einsatz und ein permanenter Abgleich mit Fahndungsdaten der Behörden sind im Pilotversuch. 2017 wurden 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst. 92% der Treffermeldungen waren falsch.

In Bayern werden stationäre Kennzeichenscanner zur Fahndung genutzt. Wiederholt wurden die Scanner auch genutzt, um sämtliche gesichtete Fahrzeuge auf Vorrat zu speichern. 2017 wurden 97 Mio. Kfz-Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch.

In Berlin sind Kennzeichenscanner zur anlassbezogenen Fahndung zugelassen. Nach aktuellem Wissensstand wird das aber zurzeit nicht praktiziert.

In Brandenburg werden Kennzeichenscanner offiziell zur anlassbezogenen Fahdnung, also in besonderen Fällen, genutzt. 2019 stellte sich jedoch heraus, dass die Scanner permanent im Aufzeichnungsmodus betrieben werden und alle Fahrzeuge auf Vorrat speichern. Ein Mitglied der Piratenpartei hat Klage eingereicht.

In Bremen sind Kennzeichenscanner nicht zugelassen.

In Hamburg sind Kennzeichenscanner zur Fahndung zugelassen. Nach aktuellem Wissensstand wird das aber zurzeit nicht praktiziert.

In Hessen werden Kennzeichenscanner zur Fahndung genutzt. 2017 wurden 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen. 93% der Treffermeldungen waren falsch.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Kennzeichenscanner zur Fahndung genutzt.

In Niedersachsen werden Kennzeichenscanner zur Fahndung genutzt. 2017 waren 66% der Treffermeldungen falsch.

In Nordrhein-Westfalen kommen Kennzeichenscanner nur auf Anordnung eines Richters oder Staatsanwalts gezielt zum Einsatz.

In Rheinland-Pfalz sind Kennzeichenscanner zur Fahndung zugelassen. Nach aktuellem Wissensstand wird das aber derzeit nicht praktiziert.

Im Saarland sind Kennzeichenscanner nicht zugelassen.

In Sachsen werden Kennzeichenscanner zur Fahndung genutzt. 2017 waren 97% der Treffermeldungen falsch.

In Sachsen-Anhalt sind Kennzeichenscanner nicht zugelassen.

In Schleswig-Holstein sind Kennzeichenscanner nicht zugelassen.

In Thüringen sind Kennzeichenscanner zur Fahndung zugelassen. Nach aktuellem Wissensstand wird das aber nicht praktiziert.