Schlagwort: Abhören

  • Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Sicherheit statt Abhören: ‘Ein bisschen Hintertür’ gibt es nicht!

    Der Österreichische Rundfunk hat am 9.11.2020 den geheimen Entwurf einer geplanten Erklärung des EU-Ministerrats veröffentlicht, derzufolge sichere Verschlüsselung eingeschränkt werden soll. Messenger-Dienste sollen einen Generalschlüssel zur Verfügung stellen, mit dem verschlüsselte Nachrichten entschlüsselt werden können. [1] Regelmäßig gibt es Attacken seitens der Regierungen der Mitgliedsstaaten auf die Verschlüsselung von Inhalten unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Es ist eine große Errungenschaft, dass es heute deutlich mehr Messengerdienste gibt, bei denen eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation möglich ist. Sie ist wichtig, um beispielsweise abhörsichere Kommunikation zu gewährleisten, Whistleblowern Schutz zu bieten oder Oppositionellen in diktatorischen Regimes den Kontakt untereinander zu ermöglichen. Was die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten hier planen, ist nichts anderes als ein Angriff auf die digitale Unversehrtheit unserer Kommunikation. Wir haben alle die Bilder aus Hongkong und Belarus im Kopf und wissen, wie schnell ein gut gemeinter Vorschlag sich ins Gegenteil verkehrt und damit die Mittel zur Verfügung stehen, für Überwachung und Unterdrückung verwendet zu werden. Wir brauchen mehr digitale Sicherheit nicht weniger! Jegliche Pläne zur Umgehung von Verschlüsselung müssen geächtet werden.“

     

    „Wir haben keine Lust mehr auf Euphemismen, dass man eine „bessere Balance“ schaffen wolle, wenn es den Regierungen schlichtweg darum geht, die Möglichkeit zu haben, jede Kommunikation mitlesen zu können. Es gilt immer der Grundsatz: „Erlaube deiner liebsten Regierung nur das, was du auch der am schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest!“,

    so Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei erklärt zu dem Vorhaben:

    “Anders als Regierungen uns glauben machen wollen, müssen wir uns entscheiden zwischen Abhörbarkeit und Sicherheit. Wer sichere Verschlüsselung opfert, um abhören zu können, der zerstört den Schutz privater Geheimnisse, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und auch von Staatsgeheimnissen, der öffnet massenhaftem Ausspähen durch ausländische Geheimdienste und auch Hackerangriffen Tür und Tor. Nur ‘ein bisschen Hintertür’ gibt es schlichtweg nicht. Die Sicherheit unser aller Kommunikation muss Vorrang haben. Das ist die klare Position des Europaparlaments seit 2017. [4]”

    Anlass für diesen neuerlichen Vorstoß war der Anschlag in Wien. Dass der Täter bereits behördlich bekannt war und die etwaige Verschlüsselung von Kommunikation zur Verhinderung der Tat keinerlei Rolle gespielt hätte, wird geflissentlich verschwiegen.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] files.orf.at/vietnam2/files/fm4/202045/783284_fh_st12143-re01en20_783284.pdf

    [2] www.heise.de/hintergrund/EU-Regierungen-planen-Verbot-sicherer-Verschluesselung-4951415.html

    [3] fm4.orf.at/stories/3008930

    [4] www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2017-0324_DE.html

  • Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Das Luftfahrt-Bundesamt soll die Entfernung versteckter Kameras und Mikrofone anordnen, die in einigen Flugzeugen entdeckt worden sind. Dies fordert die Piratenpartei in einem Schreiben an die Behörde.

    Nach internationalen Medienberichten sollen u.a. American Airlines, Delta, Singapore Airlines, Qantas, United Airlines, Emirates und Japan Airlines in die Sitzlehnen von Passagierflugzeugen Systeme der Hersteller Panasonic und Thales mit integrierter Videokamera und Mikrofon eingebaut haben, die auf die Passagiere gerichtet und nicht kenntlich gemacht sind. Nach Angaben der Fluglinien werde die Überwachungstechnik bislang nicht genutzt, weil keine entsprechende Software installiert sei. Jedoch fordert ein Herstellerverband bereits ihre Nutzung, unter anderem zur Beobachtung von Passagieren, die „als Sicherheitsrisiko markiert“ seien.

    „Überwachungstechnik am Sitzplatz, die nicht genutzt wird, sollte auch nicht da sein“

    fordert Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Flugpassagiere haben ein Recht darauf, ohne Überwachungsdruck vertrauliche Gespräche zu führen, zu schlafen oder die PIN zu ihrem Smartphone sicher einzugeben. Sie sollten sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob versteckte Kameras ein- oder ausgeschaltet sind, ob sie gefilmt werden oder ob Hacker Zugriff erlangen könnten. Schon das Vorhandensein von Überwachungstechnik führt zur Gewöhnung an ständige Kontrolle, weckt Begehrlichkeiten und zieht erfahrungsgemäß schrittweise eine immer umfangreichere tatsächliche Überwachung nach sich.“

    In einem Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt vom heutigen Tag fordert Breyer

    „anzuordnen, dass auf Passagiere gerichtete, nicht genutzte Kameras und Mikrofone in Luftfahrzeugen entfernt oder hardwareseitig funktionsuntüchtig gemacht und überklebt werden müssen“.

    Nach deutschem Recht stellten inaktive Kameras und Attrappen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, weil sie diese einem ständigen Überwachungsdruck aussetzten. Eine „von den Betroffenen nicht kontrollierbare Nichtnutzung“ genüge nicht.

  • Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz

    Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine „erschreckende Sicherheitslücke“ entdeckt. Für ihn ist es „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Offenbar ist dem gelernten Juristen Herrmann Artikel 10 des Grundgesetzes bisher entgangen. Unter einer Sicherheitslücke versteht man bei Softwareprodukten, etwa einem Messenger, einen Fehler, durch den ein fremdes Programm mit Schadwirkung oder ein Angreifer in ein Computersystem eindringen kann.

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann interpretiert den Begriff der Sicherheitslücke eher eigenwillig: Für ihn ist es eine „erschreckende Sicherheitslücke“ und „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Dabei sollte der gelernte Jurist Herrmann eigentlich so weit mit dem Grundgesetz vertraut sein, um zu wissen, dass laut Artikel 10 Absatz 1 das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Weshalb also sollten für die zeitgemäße Kommunikation per Internet plötzlich andere Regeln gelten als für die guten alten, analogen Methoden wie Briefe oder Telefonate? Das Internet ist kein Produkt, welches von Außerirdischen auf einem anderen Planeten mit anderen Rechtsgrundlagen entwickelt wurde, sondern eine annähernd in Echtzeit funktionierende Kommunikationstechnologie von dieser Welt.

    Der Inhalt geht niemanden etwas an

    Ob nun Siegelwachs oder PGP zum Schutz privater Nachrichten benutzt wird, ist völlig gleichgültig: Der Inhalt geht niemanden etwas an, abgesehen vom Verfasser und dem Adressaten der Nachricht. Selbstverständlich müssen dem Staat Möglichkeiten eingeräumt werden, um in bestimmten Fällen mit rechtlich zulässigen Methoden und nach rechtskonformer Anordnung der Judikative genau diese Nachrichten erfassen und auswerten zu können. Doch diese Vorgehensweise darf eben nur in diesen Fällen eingesetzt werden. Massenhafter Gebrauch, oder gar die Erhebung zum Standardprozedere, verstoßen schlichtweg gegen den schon zitierten Artikel 10 unseres Grundgesetzes. Und machen wir uns nichts vor: Wird die sichere Verschlüsselung von WhatsApp geschwächt oder gar verboten, führt das nur dazu, dass Schwerverbrecher und Terroristen auf einen andere Messenger umsteigen – sofern sie diese überhaupt nutzen. Man schnappt also die dümmsten Terroristen, nimmt dafür aber in Kauf, die private Kommunikation unbescholtener Bürger unsicher zu machen. Was sagt es über gewählte und vereidigte Amtspersonen aus, wenn wir Bürger ihnen dauernd erklären müssen, welche rechtlichen Restriktionen ihnen das Grundgesetz für die Ausübung ihres Amtes auferlegt?

    Kein Recht auf unbegrenzten Zugriff durch die Behörden

    Nochmal zum Mitschreiben, Herr Herrmann: Es hat Ihnen egal zu sein, ob es Bewegungsdaten durch Smartphone-Nutzung oder digitalisierte Dokumente sind, die wir auf irgendeinem Server auf dieser Welt in einer Cloud lagern. Sobald diese Daten aus dem intimen oder privaten Bereich stammen, gibt es keinerlei Anlass und kein Recht auf den unbegrenzten Zugriff durch Ihre Behörden. Das ist keine Sicherheitslücke, sondern ein Grundrecht! Auch das ewige Argument der Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsfanatiker, dass nur unbegrenzter Zugriff auf alle Daten aller Bürger die Vorbeugung schwerster Straftaten und Terrorattacken sicherstellen kann, zieht nicht. Dann könnte man in vorauseilender Vorsorge gleich alle Briefe öffnen, alle Bargeld-Zahlungen registrieren, alle Fahrkartenautomaten verwanzen, die Smart Devices aller Haushalte auswerten und die daraus gewonnenen Daten direkt in Ihr Ministerium zur Auswertung schicken lassen; aber abgesehen von dem Arbeitsaufwand ist es den Organen einer freiheitlich verfassten, demokratischen Staatsordnung eben nicht erlaubt, so zu handeln. Das macht den kleinen Unterschied zu totalitären Systemen aus.

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für digitale Räume

    Wo würde man dann die Grenze ziehen? Hätten als nächstes die Kamera- und Mikrofonmodule von Smart-TVs eine Standleitung zum BKA? Käme nach dem Pflichtrauchmelder die Pflichtinstallation einer Überwachungskamera im Wohnungsflur? Wir müssen jetzt die grundlegende Weichenstellung vornehmen und unabhängig von der verwendeten Technologie festlegen, dass die gute alte Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für digitale Räume zu gelten hat. Persönliche und personenbezogene Daten gehören ihren Erzeugern und nur diese bestimmen, wie und in welchem Umfang sie freigegeben und verwendet werden!

    Eine freie Gesellschaft wird ohne starken Datenschutz in Unfreiheit münden: Wenn erst mal Serviceroboter im Haushalt helfen, Einkäufe erledigen, Bedürftige pflegen oder auch nur dem Spiel und der Unterhaltung dienen, kann es nicht angehen, dass diese Daten aus dem persönlichen und Intimbereich von Millionen von Menschen so transparent und auswertbar würden wie die von Labormäusen. Unsere Gesellschaft braucht einen starken Schutz der Digitalen Privatsphäre und muss sich dem Grundsatz verpflichten, dass „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Konsumenten nicht von vornherein die freie Nutzbarkeit ihrer Daten vorschreiben dürfen.

  • Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
    Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
    „Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
    Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
    • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
    • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
    • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
    • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
    • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
    Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“