Schlagwort: Amnesty International

  • PIRATEN zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer

    PIRATEN zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer

    Vor 30 Jahren, am 26. Juni 1987, trat die UN-Antifolterkonvention in Kraft. Auf den Tag genau 10 Jahre später beschloss die Hauptversammlung der Vereinten Nationen, diesen Tag als Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer zu begehen.

    Jeder glaubt zu wissen, was Folter ist. Man denkt unwillkürlich an mittelalterliche Verliese mit Streckbänken, Daumenschrauben, Hängekäfigen und dergleichen üble Dinge. Wir sollten dazu festhalten, dass Papst Innozenz IV. 1252 die Folterung Abtrünniger zwar erlaubte, aber „ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“. Die heutige Welt halten wir allgemein für deutlich zivilisierter als dieses finstere Mittelalter. Leider sieht die Realität völlig anders aus. Nach einem 2014 veröffentlichten Bericht von Amnesty International wird in 141 Ländern noch immer gefoltert.

    Was ist Folter und was bezweckt sie?

    Unter Folter versteht man das gezielte Zufügen physischer oder psychischer Gewalt durch Menschen an andere Menschen. Folter ist in den meisten Fällen ein Mittel der Machtausübung der staatlichen Exekutive (Polizei, Militär, Geheimdienste) zum Zwecke der Informationsgewinnung, der Erzwingung von Geständnissen und (seltener) der direkten Bestrafung. Systematische Folter findet u.a. in China, Indien, Russland, Saudi-Arabien, dem Irak, dem Iran, Syrien und Brasilien statt. Die USA sind in der Karte  ebenfalls rot eingefärbt. Das alles, obwohl die meisten Staaten allgemeingültige völkerrechtliche Bestimmungen, u.a. den Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der ein Folterverbot vorschreibt, anerkannt haben.

    Dort heißt es:

    „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

    Aber bei weitem nicht alle Staaten haben dies in nationales Recht umgesetzt. Das ist nicht weiter verwunderlich für Staaten mit autoritären Regierungen. Dort sind unvorstellbar barbarische Foltermethoden an der Tagesordnung.

    Folter in den USA

    Wie verhält es sich jedoch mit dem angeblich freisten Land dieser Erde und dessen Vorbildwirkung? Dort foltert man subtiler. Die New York Times veröffentlichte am 04. Oktober 2007 einen Artikel über geheime Memoranden des US Justizministeriums aus dem Jahre 2005, in denen die Anwendung verschiedener „harter“ Methoden zur Führung von Verhören durch die CIA ausdrücklich legitimiert wurde. Auch das berüchtigte Waterboarding, das Obama 2009 strikt verbot, stand auf der Liste. 2014 wurde durch einen Bericht des United States Senate Select Committee on Intelligence publik, dass sich die CIA nicht auf die höchstrichterlich erlaubten Methoden beschränkte, sondern deutlich brutalere Foltermethoden bei Befragungen einsetzte. In keinem Fall konnte irgendeine Information durch Folter gewonnen wurde, die nicht bereits bekannt war. Vielleicht sollte Donald Trump diesen Bericht lesen. Nein, Herr Trump – Folter funktioniert eben NICHT!

    Immerhin lehnt selbst der amtierende US-Verteidigungsminister James Mattis (auch bekannt als „Mad Dog“), dem es ansonsten nach eigenen Angaben „Spaß macht, ein paar Leute zu erschießen“, Folter ab. Da Trump durchblicken ließ, seinem Verteidigungsminister in dessen Bewertung der Frage zu folgen, besteht die Hoffnung, dass die USA demnächst nicht mehr in der Liste der Länder auftauchen, in denen systematische Folter an der Tagesordnung ist.

    Nord-Korea und der Fall Warmbier

    Der Fall des amerikanischen Studenten Otto Warmbier erregte erst letzte Woche weltweit Aufmerksamkeit. Der Student war während einer Reise nach Nordkorea im Jahr 2016 unter dem Vorwurf des Diebstahls eines Propaganda-Posters in seinem Hotel in Pjöngjang verhaftet und mit 15 Jahren Schwerstarbeit im Arbeitslager bestraft worden. In der Haft erlitt der Student dann nach Angaben Pjöngjangs vor rund 17 Monaten eine Lebensmittelvergiftung. Nachdem er ein Medikament dagegen erhalten habe, sei der US-Bürger mit schweren Hirnschäden ins Koma gefallen. Warmbier war nach Verhandlungen der US-Regierung mit dem Regime in Nordkorea freigelassen worden. Erst bei der Überstellung war der Zustand Warmbiers bekannt geworden. Wenige Tage nach seiner Rückkehr in die USA war der erst 22jährige Student verstorben.

    Auch wenn die Regierung Nordkoreas den Vorwurf der Folterung Warmbiers vehement zurückwies, so bleibt der Fall rätselhaft. Das Regime in Nordkorea ist für den menschenverachtenden Umgang mit den eigenen Bürgern berüchtigt. Doch aufgrund der hochgradigen Abschottung des Landes gegenüber der internationalen Gemeinschaft sind aktuelle Einblicke in die Haftanstalten des Regimes so gut wie unmöglich. Da die Familie Warmbiers eine Obduktion abgelehnt hat, kann auch kein Nachweis für den Verdacht der Folterung erbracht werden. So schwer es in diesem Fall auch fällt, so muss in dubio pro reo auch hier gelten: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Familie Otto Warmbiers bleibt letztlich alleine zurück mit der Frage, warum ihr Sohn nach einer Reise in das so stark isolierte Land sterben musste. Auch wenn keine Beweise vorliegen, so nährt der Fall weiter das Misstrauen gegen Nordkoreas Umgang mit Menschen.

    Erdogan auf dem Weg zum Diktator

    Dass ein Staat, der durchaus bereit ist Folterung zuzulassen, nicht unbedingt bereit ist, dies auch öffentlich zuzugeben, zeigt die Türkei. Im Jahr 2004, als die EU-Mitgliedschaft noch in erreichbarer Nähe schien, verurteilte der damalige Ministerpräsident Recep Tayip Erdogan die Folter in türkischen Gefängnissen, die auch von der EU angeprangert wurden. Er sprach von „Null-Toleranz“ gegenüber der Folter. Nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 scheint sich das geändert zu haben. In der Folge des Putschversuches kam es zu großangelegten Säuberungen im ganzen Land. Akademiker und Staatsdiener wurden zu zehntausenden entlassen. Überall sah der türkische Staat, allen voran Staatspräsident Erdogan, nun Terroristen der Gülen-Bewegung (FETÖ) oder der PKK. Der Frieden mit den Kurden war bereits vor dem Putschversuch aufgekündigt worden. Dass Fetullah Gülen, vormals einer Verbündeter und Freund Erdogans, und seine Anhänger wirklich hinter dem Putschversuch standen, steht außer für die türkische Regierung und ihre Unterstützer alles andere als fest. Neben den Entlassungen kam es zu etlichen Verhaftungen. Und wieder hört man von Folter in den Gefängnissen und von erzwungenen Geständnissen.

    In der Türkei ist der Einsatz von Folter weit besser zu verfolgen, als in so einem geschlossenen Land wie Nordkorea. Wie im Fall Warmbier sind in der Türkei die Anverwandten ebenfalls Leidtragende einer Folter. Es ist die Qual des Informationsentzuges über den Verbleib und den Zustand der Angehörigen. Auch eine Form der Folter. Erschreckend ist auch die Willkür, mit der die Täter vorgehen. Der Vorwurf, am Putsch beteiligt gewesen zu sein, der Gülen-Bewegung anzugehören oder generell ein Terrorist zu sein, reicht im Grunde schon, um verhaftet werden zu können.

    Die nackten Zahlen, die wir in unserem vergleichsweise sicheren Deutschland in den Medien lesen können, spiegeln das Leid nicht wieder, dass sich in ihnen versteckt. Jeder der zehntausenden Entlassener, der hunderten oder tausenden Verhafteter steht für eine zerstörte Existenz, eine gestohlene Zukunft. Es stürzt unter Umständen eine ganze Familie ins Unglück, wenn ein Mitglied als Unterstützer der Putschisten oder Terroristen gilt. Jeder entlassene Akademiker steht vor dem wissenschaftlichen Nichts. Jeder entlassene Beamte vor dem gesellschaftlichen Aus. Dieses Leid fällt oft unter den Tisch, wenn man die Zahlen liest, die in Zeitungsartikeln von den Ausmaßen von Erdogans Säuberungen erzählen.

    Folter ist keine Ausnahme

    Der Verstand kapituliert vor der menschlichen Tragödie, die sich in diesen Zahlen verbirgt. Doch wenigstens einmal, am heutigen Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer muss darauf hingewiesen werden, dass die Folter und ihre Folgen noch immer vorhanden sind. Nicht nur „Schurkenstaaten“ oder autoritäre Regime bedienen sich weiterhin der Folter. Selbst in den westlichen Demokratien gibt es sie. Erst diese Woche wurde Italien vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Folter am Rande des G8-Gipfels von Genua im Jahr 2001 schuldig gesprochen. Die Praxis der Folter ist uns manchmal näher, als wir denken.

    Und bei uns?

    Und wie sieht es in Deutschland  aus? Es gibt nur vereinzelte Fälle von Folter und die Rechtslage ist völlig eindeutig; Menschen, die andere Menschen, in wessen Auftrag und aus welchen Motiven heraus auch immer, misshandeln, werden streng bestraft. Selbst die Androhung von Schmerzen ist strafbar. Das ist gut so und muss auch unbedingt so bleiben. Wir begehen heute den Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer. Wie kann unsere Unterstützung aussehen? Menschliche Zuwendung, Spenden an Betroffene, direkte persönliche Hilfe. Die Anwendung des Rechts auf Asyl, so wie es in unseren Gesetzen geschrieben steht, gehört ebenfalls dazu. Aber die wirksamste Hilfe besteht natürlich darin, die in vielen Ländern übliche Folterpraxis weiter anzuprangern, sie offenzulegen und so immer weiter zurück zu drängen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Menschenrechtsorganisationen bei ihrer wichtigen Arbeit finanziell oder ehrenamtlich zu unterstützen.

    Eine Rückkehr zur Folter als legitimes Mittel der Befragung oder Behandlung eines Inhaftierten darf nicht zugelassen werden.

     

  • Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
    Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
    „Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
    Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
    • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
    • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
    • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
    • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
    • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
    Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
  • Statement zum Welttag gegen die Todesstrafe

    Statement zum Welttag gegen die Todesstrafe

    Der 10. Oktober ist der Internationale Tag gegen die Todesstrafe. Er wurde 2003 von der „World Coalition against Death Penalty“ sowie Amnesty International ins Leben gerufen. Mit dem Aktionstag wird dazu aufgerufen, weltweit die Todesstrafe abzuschaffen. Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Strafe für einen in einem Strafgesetz definierten Straftatbestand, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

    Das Thema Todesstrafe ist höchst aktuell, da in fast allen Weltregionen die Todesstrafe eine Renaissance als Instrument zur Bekämpfung von Bedrohungen der Sicherheit durch Terrorismus erlebt. Viele Länder verhängten oder vollstreckten im vergangenen Jahr Todesurteile für Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorismus. In 25 Staaten wurden im Jahr 2015 mindestens 1.634 Gefangene getötet, 2014 waren es noch 1.061.

    Seit 2007 hat die UN-Generalversammlung fünf Resolutionen verabschiedet, in denen sie ein globales Moratorium für Hinrichtungen fordert und ihrem Wunsch nach einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe Ausdruck verleiht. Der letzten dieser Resolutionen im Dezember 2014 stimmten 117 Staaten zu. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Todesstrafe ab und setzt sich im Sinne der Menschenrechte international für ihre Abschaffung ein.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, äußert sich dazu wie folgt:

    „Die vollzogene Todesstrafe ist unumkehrbar. Die Gefahr, einen unschuldigen Menschen hinzurichten, ist viel zu groß. Niemand hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben abzusprechen. Wenn die Bundesregierung es mit ihrem Einsatz gegen die Todesstrafe und dem Schutz der Menschenrechte ernst meint, muss sie durch Anreize und Sanktionen Einfluss auf die Menschenrechtslage in den entsprechenden Ländern nehmen.

    Zukünftige politische Entscheidungen auf internationaler Ebene müssen den Handel mit den Waren, die für Folter und die Todesstrafe verwendet werden, mit dem Ziel berücksichtigen, diesen zu stoppen. Hierzu braucht es strengere Exportregeln und entsprechend schärfere Kontrollen. Deutschland muss sein wirtschaftlich starkes Gewicht dafür einsetzen, die Achtung der Menschenrechte zu thematisieren und durchzusetzen.

    Abgesehen von dem, was auf dem Papier steht, fordere ich von den handelnden Gremien den politischen Mut ein, mit unseren Verbündeten, insbesondere den USA, wieder in einen Dialog über die Abschaffung der Todesstrafe einzutreten. Die westliche Welt mit ihren humanistischen Werten hat hier keine Vorbildfunktion, solange die Todesstrafe weiterhin geduldet wird.“

  • Von der Öffentlichkeit gehört, von Menschenrechtsverletzern gefürchtet: Amnesty International

    Amnesty International setzt sich seit 55 Jahren für die Menschenrechte ein

    Am Anfang standen zwei portugiesische Studenten, die in Lissabon in einem Café auf die Freiheit angestoßen hatten und dafür eingesperrt wurden. Als der Londoner Rechtsanwalt Peter Benenson dies hörte, war er so empört, dass er sich vornahm, etwas dagegen zu unternehmen: Er schrieb einen langen Artikel, der am 28. Mai 1961 unter dem Titel „The Forgotten Prisoners“ in der britischen Zeitung „The Observer“ erschien. Darin machte Benenson auf das Schicksal von Gefangenen aufmerksam, die wegen ihrer politischen Einstellung inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden. Der Anwalt rief die Leserinnen und Leser dazu auf, sich in Briefen an die Regierungen für diese Menschen einzusetzen. Damit war Amnesty International geboren.

    Amnesty International ist eine weltweite, von Regierungen, politischen Parteien, Ideologien, Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige Mitgliederorganisation. Auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wendet sich Amnesty gegen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ist Teil einer Bewegung, in der Menschen zusammenkommen, um sich gemeinsam gegen Menschenrechtsverletzungen einzusetzen – und zwar nicht abstrakt, sondern ganz konkret und für Tausende, die in Gefahr sind. 1977 erhielt Amnesty International den Friedensnobelpreis.

    Die Stärke von Amnesty liegt im freiwilligen Engagement von mehr als sieben Millionen Mitgliedern und Unterstützerinnen und Unterstützern weltweit: Junge und Alte verschiedenster Nationalitäten und Kulturen beteiligen sich. Sie alle bringen unterschiedliche religiöse und politische Einstellungen und Lebenserfahrungen mit. Aber alle setzen ihre Kraft und Fantasie ein für eine Welt ohne Menschenrechtsverletzungen. Sie engagieren sich für die Opfer und unterstützen und schützen Menschenrechtsverteidiger. Jeder kann sich an solchen Aktionen beteiligen und Veränderungen bewirken. Das Credo von Amnesty International lautet: Du kannst.

    Amnesty International setzt sich für die Durchsetzung aller in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Rechte ein.

    Besonders engagiert sich Amnesty:

    • gegen Folter, Todesstrafe, politischen Mord, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und das „Verschwindenlassen“ von Menschen,
    • für die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen und die Bestrafung der Täter,
    • für die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener, die aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Überzeugung inhaftiert sind,
    • für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
    • für den Schutz von MigrantInnen, Flüchtlingen und Asylsuchenden,
    • für den Schutz der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten,
    • für eine wirksame Kontrolle des Waffenhandels,
    • für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und Unterdrückung,
    • für die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte,
    • für den Eingang der Menschenrechte in internationale sowie regionale Vereinbarungen und Konventionen,
    • für faire und zügige Gerichtsverfahren, insbesondere bei politischen Gefangenen,
    • für Programme zur Menschenrechtserziehung und zur Förderung des Bewusstseins für die Menschenrechte,
    • für die Zusammenarbeit von nichtstaatlichen Organisationen, den Vereinten Nationen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen zur Verteidigung der Menschenrechte

    Aktuell beschäftigt sich Amnesty International mit den Themen Massenüberwachung und Menschenrechte im digitalen Zeitalter. Bereits im vergangenen Jahr positionierte sich Amnesty mit der Kampagne „Anlasslos“ gegen weltweite Massenüberwachung und für die aktive Aufklärung der NSA-Affäre durch die Bundesregierung. Trotz einigen positiven Entwicklungen wird das Recht auf Privatsphäre in vielen Staaten weiterhin eingeschränkt und durch neue Gesetze weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Privatsphäre ist Teil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat aber bis zu den Enthüllungen durch Edward Snowden nur wenig Aufmerksamkeit bekommen. Dabei ist es auch Grundlage für die Ausübung weiterer Rechte: Wer Angst hat, überwacht zu werden, sagt zum Beispiel weniger frei seine Meinung oder traut sich nicht, im Internet nach bestimmten Informationen zu suchen. Auf diese Weise geraten nicht nur Menschenrechte, sondern auch Grundpfeiler der Demokratie in Gefahr.

    Überwachung erleichtert es außerdem, Menschenrechtsaktivist_innen, Oppositionellen, Berufsgeheimnisträger_innen wie Journalist_innen, Ärzt_innen und Anwält_innen und sogar „die Masse“ zu kontrollieren. Damit kann sie das Kräfteverhältnis zwischen Herrschenden und Bevölkerung empfindlich stören. Sie kann außerdem zu Vorverurteilungen führen, in geschützte Kommunikation zwischen Angeklagten und Verteidiger_innen eindringen und damit den Rechtstaat untergraben. Eine geschützte Privatsphäre ist deshalb Voraussetzung für weitere Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat. Die Einschränkung der Privatsphäre wird von Staaten zunehmend als vorgebliche Schutzmaßnahme vor terroristischen Angriffen ausgegeben. Inwieweit Massenüberwachung und die Aufweichung bestimmter Verschlüsselungstechnologien tatsächlich zur Verhinderung oder Eindämmung von Terrorismus führt ist heftig umstritten.

    Am 5. Juni jähren sich die Snowden-Enthüllungen zum dritten Mal. Dies nimmt Amnesty zum Anlass, rund um den Aktionstag erneut gegen die Einschränkung der Privatsphäre zu protestieren. Mit unseren Aktionen fordert Amnesty:

    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die menschenrechtliche Bedeutung von Massenüberwachung – einschließlich ihres zweifelhaften Beitrages zur Terrorismusbekämpfung
    • Aufnahme der Themen Verschlüsselung und Anonymisierung auf gesetzgeberischer Ebene
    • Einheitliche Menschenrechtsstandards bei gezielter Überwachung
    • Verhinderung neuer Gesetzesvorhaben zum Ausbau der Massenüberwachung
    • Beendigung von Massenüberwachungsprogrammen

    Markus Braun, Landeslobbybeauftragter des Vorstands für NRW
    AMNESTY INTERNATIONAL Sektion Bundesrepublik Deutschland e.V.
    Elberfelder Str. 49a. 58285 Gevelsberg. T: +49 (0) 172 2028028 .
    E: vorstandsbeauftragte.nrw@amnesty.de. W: www.amnesty.de