Schlagwort: Andreas Grätsch

  • Gesundheitspiraten kritisieren die Änderungen der Cannabis-Arzneimittelrichtlinie

    Gesundheitspiraten kritisieren die Änderungen der Cannabis-Arzneimittelrichtlinie

    Am 25. Oktober nahm der Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Cannabisarzneimittel-Richtlinie Stellung. Versicherte sollen zwar weiterhin Anspruch auf Kostenübernahme bei Cannabisblüten haben, jedoch wird dies durch vermehrt aufkommende Bürokratie massiv erschwert werden. So sollen zum Beispiel Ärzte eine fachärztliche Weiterbildung zum Thema Cannabis in der Medizin machen, um diese Arznei verordnen zu dürfen. Außerdem müssen sie diese Verordnung oder Rezeptierung ausdrücklich begründen. Ebenso sollen Rezepturen mit geringem THC Gehalt (≤ 0,2 %) aus den Verordnungen herausgenommen werden.

    „Cannabis an sich ist ein sehr gutes Arzneimittel u.a. bei schweren rheumatischen Erkrankungen. Ebenso gibt es diverse Studien, welche die Nutzung von Cannabis als Medizin ausdrücklich befürworten, z.B. in der Onkologie, zur Linderung von Schmerzen, aber auch zur Appetitanregung unter Chemotherapie. Hier wird die Übelkeit durch Cannabis reduziert. Die Krankenkassen finanzieren weiterhin Globuli, die keinerlei medizinischen Effekt haben. Bei der Naturheilpflanze Cannabis ist die Evidenz in vielen medizinischen Bereiche jedoch bewiesen, wie zum Beispiel bei Multipler Sklerose ( MS). Anstatt die Verschreibung erwiesener Wirkstoffe wie THC und CBD, die vor allem auch in den getrockneten Blüten vorhanden sind, zu erschweren, sollten wir eher schauen, dass wir Fake-Arzneimittel wie besagte Zuckerperlen verbieten,“

    erklärt Sandra Leurs, Themenbeauftragte der PIRATEN für Gesundheit und Pflege.

    „In anderen Ländern wie Israel ist Cannabis als Grundversorgungsmittel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Deutschland leistet sich in dieser Hinsicht durch das Cannabisverbot bedingt noch Denkverbote. Dabei wäre es für die Gesundheit der Bevölkerung ein nebenwirkungsarmes und preisgünstiges massentaugliches Arzneimittel, „

    so Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deuschland.

  • Kritik der Piratenpartei am Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung

    Kritik der Piratenpartei am Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung

    Die Piratenpartei Deutschland fordert erhebliche Verbesserungen am Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung. Da das Gefahrenpotential von Cannabis niedrig ist, braucht es neben Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie zur Besteuerung keine weiteren Regularien. Eine Begrenzung der mitzuführenden Menge auf 20-30 g oder 3 weibliche Pflanzen im Eigenanbau lehnen wir ab.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, fordert darüber hinaus:

    „Der Jugendschutz (Abgabe und Verkauf erst ab 18 Jahren) soll durch Zugangskontrollen zu den Verkaufsräumen und ein Werbeverbot erreicht werden. Gerade das Werbeverbot sollte entgegen den Plänen der Bundesregierung auch für Alkohol und Tabakverkaufsstellen gelten. Der Verbraucherschutz muss durch Qualitätsangaben sowie Angaben zu Inhaltsstoffen und Herstellern der angebotenen Ware sichergestellt werden. Zusätzlich müssen Suchtberatung und Jugendarbeit viel stärker finanziert werden, um eine bessere Prävention zu gewährleisten. Auch hier sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung.“

    Für weitergehende bürokratische Hürden, wie Prüfung der Zuverlässigkeit der Händler und des Verkaufspersonals fordern wir eine Gleichstellung zu Alkohol- und Tabakverkaufsstellen. Eigenanbau und Anbau im Verein soll wie im Gewerbe- bzw. Steuerrecht entsprechend zum gewerblichen Handel abgegrenzt werden. Weitere Begrenzungen im Gegensatz zu den Plänen der Bundesregierung sind nicht erforderlich. Die Besteuerung von Cannabis darf außerdem nicht zu hoch ausfallen, um dem Schwarzmarkt keinen Raum zu geben.

    Im Straßenverkehr muss eine wissenschaftsbasierte Regelung gelten, die auf reine Fahruntüchtigkeit abzielt. Die Pläne der Bundesregierung stellen keine echte Gleichbehandlung zum Fahren unter Alkoholeinfluss dar.

    Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei, fordert ausdrücklich:

    „Es ist dringend erforderlich, eine Amnestie für alle im Zusammenhang mit Cannabis verurteilten Menschen zu veranlassen und Maßnahmen der Führerscheinstellen aufzuheben. Darüber hinaus ist eine Amnestie für alle Haftstrafen, welche im Zusammenhang mit konsumnahen Delikten psychoaktiver Substanzen stehen, notwendig. Im Entwurf der Bundesregierung ist dagegen von Amnestie keine Rede, es wird lediglich auf die Einstellung der laufenden Verfahren verwiesen.“

  • Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden

    Die Piratenpartei lehnt die verfassungswidrige Cannabis-Prohibition ab. Der Schaden, der sowohl den Menschen, als auch der Wirtschaft sowie der Bundesrepublik Deutschland insgesamt entsteht, steht in keinem Verhältnis. In einem besonders delikaten Fall wurde kürzlich der Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit langem für eine Entkriminalisierung von Cannabis einsetzt, einem Befangenheitsantrag ausgesetzt.

    Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland kommentiert:

    „Wir fordern, derartige Schädigungen der Unabhängigkeit der Judikative zu beenden. Ehrenamtliches Engagement oder die legitime verfassungsrechtliche Prüfung des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes dürfen kein Grund sein, Richter*innen von bestimmten Fällen auszuschließen.“

    Wir PIRATEN schließen uns damit der Forderung der rechtspolitischen Sprecherin der DIE LINKE im Brandenburger Landtag, Marlen Block, an.

    Zum Hintergrund, Ende letzten Jahres hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Befangenheitsantrag gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller gestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag mit dessen jahrelangem Wirken gegen das Cannabis-Verbot, sowie Äußerungen in seinem 2015 erschienenen Buch „Kiffen und Kriminalität. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“. Die zuständige Richterin hingegen lehnte den Befangenheitsantrag ab, begründet mit Müllers über Jahre hinweg beanstandungsfreier Rechtsprechung insbesondere in Cannabis-Fällen, und dessen Recht auf Privatmeinung – die zudem der Justiz seit Jahren bekannt sei.

    Müller, der sich seit vielen Jahren für die Entkriminalisierung und Legalisierung der Hanf-Pflanze (Cannabis) einsetzt, hatte im Zuge der „Justizkampagne 2019“ des Deutschen Hanfverbandes im April 2020 eine Normenkontrollklage gemäß Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses soll den seines Erachtens nicht rechtmäßigen Sachverhalt des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) in Bezug auf Cannabis überprüfen. Nach Artikel 100 GG ist es die Pflicht eines Richters, im Zweifel eine solche Überprüfung zu beantragen, um Unsicherheiten zu klären anstatt womöglich Menschen aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes zu verurteilen.