Schlagwort: Anja Hirschel

  • Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Der Vormarsch der Uploadfilter – PIRATEN zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

    Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der stark umstrittenen EU-Urheberrechtsreform. Anders als im April 2019 von der Bundesregierung versprochen, sieht dieser aber nicht vor, bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Einsatz von Uploadfiltern zu verzichten. Demgegenüber fordert die Piratenpartei nach wie vor, dass zum Verhindern von Urheberrechtsverstößen keine Uploadfilter zum Einsatz kommen, oder Anforderungen geschaffen werden, die eine Einhaltung ohne Uploadfilter möglich machen.

    „Mit dem veröffentlichten Entwurf zur nationalen Umsetzung der Urheberrechtsreform bricht die Bundesregierung ihr Versprechen, in Deutschland auf Uploadfilter zu verzichten. Denn der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt den meisten Plattformen so gut wie keine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.“,

    kritisiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Weiter führt er aus:

    „Die deutsche Bundesregierung fühlt sich offenbar nicht wirklich an ihr eigenes Wort gebunden. Ihr Versprechen an die hunderttausenden Demonstranten hat sie vermutlich nie ernst genommen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalen Wandel und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden-Württemberg für die Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Wir PIRATEN halten den Einsatz von Uploadfiltern weiterhin für inakzeptabel. Insgesamt nutzen Uploadfilter nämlich wenig bis nichts, schränken aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf würde also dem Aufbau einer leicht zu missbrauchenden, fehleranfälligen und dazu noch ineffektiven Zensurinfrastruktur Tür und Tor öffnen. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern.“

    Doch mit der erhofften Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit Hilfe von Uploadfiltern soll noch lange nicht Schluss sein. Denn auch die von der EU geplante TERREG-Verordnung könnte in Zukunft den Einsatz von Uploadfiltern vorschreiben und insgesamt sogar noch größere Schäden anrichten als die Urheberrechtsreform.

  • Unsere Gesundheitsdaten – verraten und verkauft

    Unsere Gesundheitsdaten – verraten und verkauft

    Der Begriff der „Besonders schützenswerten Daten“ beschreibt im Datenschutz genau die Daten, welche den persönlichsten Bereich eines jeden von uns betreffen: Gesundheit, politische Meinung, sexuelle Orientierung, Religion. Das Wissen um solche Dinge ermöglicht nicht nur eine umfassende Analyse des Menschen, es eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit zu allerlei Missbrauch. Vorselektion von Bewerbern, Erpressbarkeit anhand privater Daten usw. – das waren alles Beispiele, die angeführt wurden. Alle hatten sie eins gemein: Es waren Szenarien, die mögliche Angriffe auf besondere einzelne Personen oder Gruppen beschrieben.
    Darüber sind wir nun weit hinaus. Was mit der heimlich eingebrachten Änderung ermöglicht wurde, kann getrost als allgemeiner Ausverkauf der privatesten Daten aller Bürger an die Industrie genannt werden.
    Scoring bei Versicherungen ist ein Thema, über das nicht allzu viel berichtet wird. Die Verfahren gehörten schließlich zum innersten Entscheidungsprozess und seien damit Betriebsgeheimnis. Der Datenhunger, der zugrunde liegenden Algorithmen ist immer mehr gewachsen, soviel ist gewiss. Dies erklärt auch die stetige Forderung der Versicherungsindustrie (wir nennen es gezielt nicht Versicherungsbranche), weitreichenderen Zugriff auf Daten zu bekommen und den lästigen Datenschutz einzuschränken.

    Dass genau diese Art Daten besonderen Schutz benötigen, wird spätestens jetzt wieder auf eindrückliche Weise klar. Plötzlich wird es den Versicherungen erlaubt, auf Gesundheitsdaten zuzugreifen und diese nach eigenem Gusto zu verwenden und auszuwerten. Eine Zustimmung seitens des Bürgers ist nicht erforderlich, eine Ablehnung der Weitergabe nicht möglich. Ein unfassbarer Vorgang auch ohne den Stunt, durch den dies überhaupt ins Gesetz gelangt ist.
    Dabei ist das Vorgehen im Rahmen der Gesetzgebung, bei einer Lesung im Bundestag einen Text prüfen zu lassen, dann zu ändern und ohne jegliche Hinweise auf diese Änderung zur Abstimmung einzureichen, selbst bereits eine Ungeheuerlichkeit, die eine eigene Kritik an anderer Stelle verdient. (siehe „Den Affen übersehen„)
    In Zusammenhang mit der Diskussion um die Gesundheitskarte bekommt dieser Prozess jedoch ein besonderes Gschmäckle. Wir erinnern uns noch lebhaft an die Proteste gegen eine zentrale Datenbank mit allen Gesundheitsdaten.

    Nun also soll eine Hintertür den gewünschten Zugriff ermöglichen. Nennen wir es doch beim Namen: Die Daten werden auf dem Präsentierteller serviert. Was zunächst noch unspektakulär klingen mag, betrifft uns alle: Eine Industrie mit kommerziellen Interessen bekommt Zugriff auf unsere persönlichsten Daten und wird diese verwenden, um ihr Angebot zu optimieren, sprich: Das Beste für sich herauszuholen, den gläsernen Versicherten zu schaffen. Welche Daten aber wie zum Einsatz kommen, welcher Algorithmus letztlich eine Bewertung über uns erstellt – es besteht keine Möglichkeit, dies nachzuvollziehen oder auf Richtigkeit zu prüfen. Oder gar eine Korrektur zu verlangen. Wir werden selbst zur optimierbaren Handelsware, ob wir es wollen oder nicht. Das Dateneigentum wird vollständig ignoriert.

    Wäre es um Forschung zum Wohle aller gegangen, hätte man dies anders gelöst. Mit anonymisierten Daten oder zumindest einer sauberen mehrstufigen Pseudonymisierung. Zugriff hätten dann aber nur zertifizierte Forschungsinstitute unter Einhaltung strenger Datenschutzregeln erhalten. Doch nun sind auch Versicherungen per Gesetz ebenfalls Bezugsberechtigte der übrigens ebenfalls per Gesetz zwangsweise erhobenen Daten. Zudem ist der Umfang an Daten derart gewachsen, dass eine Re-Identifizierung nicht mehr unmöglich genannt werden kann.
    Bisher besteht Versicherungsleistung darin, Risiken zu bündeln und die Kompensation des Schadens bzw. der Kosten Einzelner auf das Versicherungskollektiv zu verteilen. Sie lebt von der Gemeinschaft und davon, dass die Mitglieder der Gruppe de-individualisiert werden. Also dass es einen erwarteten wahrscheinlichen Schaden gibt, der erwartete Kosten verursacht, der von beliebigen Personen in der Gruppe ausgelöst werden können. Sobald dazu übergegangen wird, erwartete Kosten einzelnen Mitgliedern des Kollektivs zuzuschreiben, kommt es zu einer aversen Selektion, wer in das Versicherungskollektiv aufgenommen wird (natürlich bevorzugt diejenigen, die keine hohen Schäden verursachen), und/oder zu einer Ungleichbelastung der Mitglieder bei den Versicherungsbeiträgen. Damit wird der ursprüngliche grundlegende solidarische Gedanke von Versicherung ad absurdum geführt.
    Dass es nicht bei den einfachen Versicherungen bleiben wird, ist daher leicht zu prophezeien. Forderungen nach Gesetzeserleichterungen für „Attraktive neue Angebote“ werden bald folgen z.B. im Bereich der spezifischen Personalanalyse. Von dynamischen Verträgen und Versicherungsleistungen ganz zu schweigen. Ist das wirklich der Weg, wie wir als Gesellschaft die Möglichkeiten von Big Data entwickeln möchten? Zur kommerziellen Optimierung von Bewertungssystemen und feingranularen Analyse von Menschen? Das dürfen wir nicht unwidersprochen zulassen.

    „Herr Spahn, haben sie wirklich geglaubt, der Passus würde niemanden auffallen? Wenn sie ihre Privatsphäre an die Industrie verkaufen möchten, ist das ihre Sache. Aber es steht Ihnen nicht zu, unserer aller Gesundheitsdaten zur Handelsware zu machen!“,

    hinterfragt Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.

    „Unsere Gesundheitsdaten sind der feuchte Traum aller, die ein Interesse an Profiling haben. Ganz vorne mit dabei die Versicherungsindustrie. Über die Hintertür diese Daten preiszugeben offenbart, wie gleichgültig die Bundesregierung sowohl mit unserer digitalen Unversehrtheit umgeht als auch mit möglichen Gefährdungen der Solidarität in unserer Gesellschaft. Inkompetenz gepaart mit Industrie-Interessen ist ein toxischer Cocktail. Es ist Zeit für einen Wandel.“,

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland

  • PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    Der Bundestag hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020, über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten, und die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses angenommen.

    Für das Infektionsschutzgesetz sieht der Entwurf vor, eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf COVID-19 und Sars-CoV-2 dauerhaft zu verankern. Das betrifft auch die neuen Meldepflichten zur Genesung und bei negativem Labortest. Es sollen also persönliche Daten aller Getesteten erfasst werden.

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber beklagte, dass im Dunklen bleibt, welche Vorteile sich aus der Erfassung der Daten von allen Getesteten gegenüber einer rein statistischen Erfassung ergebe. Damit sei die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht möglich. Er bezweifelt die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung.

    „Die Bundesregierung möchte – so macht die Beschlussempfehlung deutlich – das zweite Pandemieschutzgesetz nutzen, um umfangreich Daten zu sammeln. Es sollen nun von allen Getesteten persönliche Daten gesammelt werden, ungeachtet des Ergebnisses. Sie verletzt dabei auf unverhältnismäßige Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Motto der Regierung scheint also zu sein: Nimm dir was du kriegen kannst,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Was neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bisher komplett übersehen wird, ist der soziale Effekt, den eine solche Meldepflicht auslösen kann. Wenn eine Diagnose, etwa im Zusammenhang mit der Abklärung von Atemwegsbeschwerden, immer direkt zu einer offiziellen Meldung führt, könnte ein Vermeidungsverhalten auftreten. Dies gefährdet dann nicht nur die Person und ihr Umfeld, sondern führt das gesamte System der Tests und Nachverfolgung ad absurdum. Das darf unter keinen Umständen passieren,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

    Weiterführende Informationen hier

  • PIRATEN zum Coronavirus: Was die EU tut und was fehlt

    PIRATEN zum Coronavirus: Was die EU tut und was fehlt

    Angesichts von Falschmeldungen in sozialen Medien, die EU lasse die Bürger angesichts der Corona-Epidemie im Stich, haben die PIRATEN im Europäischen Parlament die EU-Maßnahmen in diesem Bereich zusammengestellt (siehe unten). Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert aber eine zusätzliche, digitale Dimension des Krisenmanagements:

    „Wer zuhause bleiben muss und keinen modernen Internetzugang hat, ist von digitalen Informations- und Hilfsangeboten ebenso abgeschnitten, wie von Telearbeit und Telelernen. Angesichts dieser Pandemie muss Europa endlich allen Bürgern ein Recht auf Breitband-Internetanschluss einräumen. Die ursprünglich bis Ende 2020 vorgesehene Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (Kommunikationskodex) muss als Eilmaßnahme jetzt vorgezogen werden. Dass Zehntausende Haushalte in Deutschland bis heute keinen Breitband-Internetanschluss bekommen können und nur Anspruch auf einen Telefonanschluss haben, hat in Krisenzeiten untragbare Auswirkungen.“

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei, ergänzt:

    „Es ist doch paradox, dass dieselbe Bundesregierung, die seit Jahren den Ausbau der Breitbandnetze schleifen lässt, nun erwartet, dass große Teile der Bevölkerung von jetzt auf gleich ihre Arbeit von zuhause aus über das Internet erledigen. Die gegenwärtigen Herausforderungen machen bewusst, welchen immens hohen Stellenwert das Internet inzwischen in unserem Leben hat. Schon seit vielen Jahren fordern wir PIRATEN größere Anstrengungen beim Ausbau der Netze sowie ein Grundrecht auf ‚digitale Teilhabe‘. Spätestens jetzt wird der breiten Masse schlagartig klar, dass das Internet längst eine unabdingbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist und zur Basisversorgung gehört. Der Gesetzgeber sollte deshalb jetzt die Initiative ergreifen und ein Grundrecht auf einen Zugang zum Internet festschreiben.“

    Auch die in Deutschland übliche Volumenbegrenzung für mobile Datenverbindungen ist den PIRATEN ein Dorn im Auge. Die Piratenpartei Deutschland appelliert deshalb an die deutschen Telekommunikationsanbieter, die Begrenzungen des Datenvolumens für Mobilfunk- und Internetverträge für die Dauer der Pandemie vorübergehend aufzuheben und kostenloses Telefonieren zu ermöglichen, wie dies in anderen Ländern bereits der Fall ist.

    Was die EU unternimmt – Liste der EU-Hilfen in der Coronavirus-Krise:

    • Investitionsinitiative der EU als Reaktion auf das Coronavirus: 37 Mrd. EUR öffentliche Investitionen, um die Kohäsionsmittel dorthin zu leiten, wo sie am meisten benötigt werde- Bereitstellen von 47,5 Millionen Euro aus dem Horizont-2020-Fonds zur Finanzierung von 17 Gesundheitsforschungsprojekten zur COVID-19-Pandemie
    • Ausfuhrgenehmigungssystem zur Beschränkung der Ausfuhr in Europa benötigter medizinischer Schutzausrüstung
    • Bereitstellung von 100 Milliarden Euro an Bankkapital durch die EZB, um den Kreditfluss an die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen
    • Kontrollmechanismen zur Gewährleistung der zuverlässigen Versorgung der Mitgliedsstaaten mit Gesundheitsgütern
    • Schaffen von Anreizen für Textilunternehmen, medizinische Schutzausrüstung herzustellen
    • Erweiterung des EU-Katastrophenschutz-Mechanismus (rescEU) zum Kauf medizinischer Ausrüstung
    • Beschleunigte gemeinsame Beschaffung von medizinischen Testkits und Beatmungsgeräten
    • Leitlinien für nationale Grenzschutzmaßnahmen
    • Genehmigung zusätzlicher nationaler Unterstützungsmaßnahmen wie Lohnsubventionen, Aussetzung der Zahlungen von Unternehmens- und Mehrwertsteuern oder Sozialabgaben
    • Verabschiedung von Vorschriften für staatliche Beihilfen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den akuten Liquiditätsbedarf zu decken und Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund des COVID-19-Ausbruchs vor dem Bankrott stehen
    • Genehmigung normalerweise nicht zugelassener Subventionen, wie zum Beispiel Ausgaben im Gesundheitssektor und gezielte Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer
    • Anpassung oder Aussetzung der von den Mitgliedstaaten geforderten Steueranstrengungen im Falle eines negativen Wirtschaftswachstums
    • Gesetzesvorschlag für eine vorübergehende Entlastung der Fluggesellschaften von Leerflügen, damit diese ihre Start- und Landeslots behalten können
    • Bereitstellung von 1 Mrd. EUR als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds, um den Banken einen Anreiz zu geben, kleinen und mittelständischen Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen
    • Förderung von Kurzarbeitsregelungen und Weiterbildungs- sowie Umschulungsprogrammen
    • Vorbereitung eines Gesetzesvorschlages für ein europäisches Arbeitslosenversicherungssystem, das zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen soll
    • Nutzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds, um in die Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten zu investieren
    • Bereitstellung von 179 Millionen EUR des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, um entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige zu unterstützen
    • Bereitstellung von 800 Millionen EUR durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds, damit dieser auch in einer Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit Hilfen aus diesem Fond möglich macht
    •  Einrichtung eines Netzwerks der europäischen Verbände der Tourismus- und Reisebranche zum Informationsaustausch und zur Bewertung der Auswirkungen

    Anmerkung: Viele andere der notwendigen Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Coronaviruses, wie beispielsweise Gesundheits- und Notfallmaßnahmen, liegen außerhalb des Zuständigkeitbereiches der EU. Darüber hinaus ist die EU wesentlich stärker an den vorhandenen Haushaltsrahmen gebunden als die Mitgliedstaaten, da sie keine Schulden aufnehmen darf.

  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – PIRATEN bleiben bei ihrem klaren „Nein!“

    CDU, CSU und SPD loben das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in den höchsten Tönen; das ist nicht neu. Schließlich hatten sie es seinerzeit in schöner Harmonie gemeinsam beschlossen. Dass es dabei trotz aller bisheriger Kritik keinerlei Umdenken zu geben scheint, hat die Justizministerin im August diesen Jahres nochmals eindrucksvoll untermauert.

    „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass strafbare Hassbotschaften im Netz von den sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Bis Ende des Jahres werden wir hierzu weitere Vorschläge unterbreiten. Gleichzeitig brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz“, so Bundesjustizministerin Lambrecht im Spiegel vom 31. August dieses Jahres.

    Dass sich nun die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz am Samstag ebenfalls ganz offen für das NetzDG aussprechen, kann mittlerweile nicht mehr überraschen: Die damalige Kritik der Grünen richtete sich nicht gegen die Einführung des Gesetzes selbst, sondern lediglich gegen bestimmte einzelne Formulierungen. Der Beschluss ist daher nur die logische Konsequenz aus dem weiteren Abrücken der Grünen von elementaren Bürgerrechten.

    Auch wir PIRATEN stellen uns konsequent gegen Hass und Hetze. Ganz egal, ob dies im „normalen Leben“ stattfindet oder in sozialen Netzwerken. Sofern dadurch Straftatbestände erfüllt werden, sind diese selbstverständlich durch die Judikative mit aller gebotenen Härte des Rechtsrahmens zu verfolgen. Im Gegensatz zu den anderen Parteien sind wir aber nach wie vor davon überzeugt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen sinnvollen Beitrag zur Verminderung von Hetze leisten kann oder wird. Vielmehr sind die mit diesem Gesetz verbundenen Gefahren für die Meinungsfreiheit ein nicht zu tolerierender Eingriff in die Grundrechte.

    Bereits 2017 haben wir vor der Einführung dieses Gesetzes ausdrücklich gewarnt. Ganz egal, wie nun versucht wird, das NetzDG positiv darzustellen: Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind weiterhin gegeben.

    Anja Hirschel, Themenbeauftragte „Digitaler Wandel“ der Piratenpartei Deutschland, formuliert punktgenau:

    „Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber immer unter Beachtung der Freiheitsrechte, die uns das Grundgesetz garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

    „Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden,“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Unsere konkreten Forderungen werden wir daher aufrecht erhalten:

    • Eine personell besser ausgestattete und geschulte Justiz
    • Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social-Media-Plattformen
    • Verpflichtung von großen Social-Media-Betreibern zur Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
    • Zusatz „Digitale Netzwerke“ muss im § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert werden
    • Keine asymmetrischen Anreizstrukturen, die zu Overblocking führen

    Wir PIRATEN stehen zu unserem Wort und werden auch weiterhin konsequent für den Schutz der Grundrechte eintreten.

  • Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.
    Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer:

    „Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert.“

    Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

    „Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen“

    ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

    Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!

  • Nürnberg: 2000 Menschen demonstrieren für ein freies Netz

    Nürnberg: 2000 Menschen demonstrieren für ein freies Netz

    Am vergangenen Samstag folgten über 2.000 Menschen dem gemeinsamen Aufruf von SaveTheInternet, der Piratenpartei, des StopACTA2-Bündnis sowie des Chaos-Computer-Club, des K4cg und des Kollektiv Union-Watch und demonstrierten in Nürnberg gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform. Die Demonstration in Nürnberg galt als internationaler Auftakt für den europaweiten Demonstrationstag am 23. März.

    „Wenn selbst der UN-Menschenrechtsausschuss die EU auffordert, die Reform mit internationalen Standards für Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen, gerade dann ist es an der Zeit, auf die Straße zu gehen. Ich danke allen Rednern, die aus ganz Europa angereist sind, für diese gelungene Auftakt-Veranstaltung“,

    kommentiert Jonathan Babelotzky, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Bayern und Bundesthemenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei.

    Patrick Täsler, Hauptkoordinator der Proteste in Polen und einer der Redner in Nürnberg erklärt:

    „Wir haben bereits etliche Proteste organisiert, die Menschen in Polen sind ebenfalls sehr besorgt. Wir sind der Meinung, dass die Urheberrechtsreform gekippt werden muss, aber vor allem müssen Artikel 11 bis 13 verhindert werden.“

    „Zum Abschluss der Demonstration direkt an der Straße der Menschenrechte mit all den vielen Menschen zusammen ‚Die Gedanken sind frei‘ zu singen, das war ein wirklich bewegender Moment. Wir hoffen auf eine große Protestwelle, die Politik muss wieder begreifen, dass sie gewählt wurden, um uns Bürger zu vertreten.“

    ergänzt Anja Hirschel, Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

    Die Piratenpartei ruft dazu auf, sich den breiten Protesten am 23. März anzuschließen und für ein freies Internet auf die Straße zu gehen.