Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ – gut gemeint, nicht gut gemacht

Zum Jahreswechsel soll es so weit sein: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (kurz beA) soll verpflichtend für alle Rechtsanwälte in Deutschland werden. Darüber soll künftig der E-Mail-Verkehr mit Gerichten, Behörden und anderen Rechtsanwälten laufen. Wie muss man sich das technisch vorstellen? Um das beA zu nutzen, muss der Anwalt neben der Installation des beA-Client – also … Weiterlesen