Schlagwort: Asylpolitik

  • Kritik am Asylgipfel: PIRATEN fordern humane Asylpolitik

    Kritik am Asylgipfel: PIRATEN fordern humane Asylpolitik

    +++ Asyl ist keine Gefälligkeit, sondern Menschenrecht +++ PIRATEN kritisieren Abschottung, Isolation und Rückführungen +++

    Am Mittwoch beraten Bund und Länder beim Asylgipfel über die Finanzierung und letztlich auch vermehrte Abschiebung von Geflüchteten. Neben der Finanzierungsfrage und der Erklärung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer offenbart ein internes Papier aus dem Kanzleramt jetzt zusätzliche Maßnahmen. Es soll nun unter anderem schnellere Abschiebungen, verlängerte und erweiterte Abschiebehaft sowie Abschiebungen während laufender Ermittlungsverfahren geben.

    Die Vorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, findet deutliche Worte für die Pläne:

    „Die Antwort auf strittige Finanzierung von Geflüchteten darf niemals Abschiebung sein! Statt in finanziellen Fragen auf die Länder und Kommunen zuzugehen, greifen Bundesminister:innen auf scheinbar „alt bewährte Mittel“ zurück: Repression bei Asylverfahren und Rückführung von Schutzsuchenden. Die Vorschläge müssen als das bezeichnet werden, was sie sind: menschenfeindlich. Asyl ist kein Nice-To-Have, sondern Menschenrecht. Statt sich auf Rückführungen zu konzentrieren sollte endlich über humane Standards für Geflüchtete diskutiert werden.“

    Auch mit Blick auf die Vorschläge der EU-Kommission zeigt sich Anne Herpertz angewidert:

    „Die Pläne aus Deutschland reihen sich passend in die geplante Asylpolitik der EU ein – Abschottung, Isolation und Abschiebungen. Mit Asylverfahren und Lagern außerhalb der europäischen Außengrenzen versucht die EU-Kommission gezielt, menschenrechtliche Standards in der EU zu umgehen. Politik darf nicht auf die Senkung der Zahl von Asylbewerber:innen als Ziel haben, sondern muss den Schutz der Menschenrechte in den Vordergrund stellen. Eine Fokussierung auf Rückkehr und Abweisung untergräbt den eigentlichen Sinn von Asyl. Es braucht außerdem langfristige Lösungen, um Fluchtursachen zu adressieren. Die Europäische Union muss endlich ihren moralischen Werten gerecht werden!“

  • Grün regierte Bundesländer machen Hau-ab-Gesetz möglich

    Grün regierte Bundesländer machen Hau-ab-Gesetz möglich

    Nach zunächst hitziger Debatte schaffte das umstrittene Migrationspaket am Freitagvormittag den Weg durch den Bundesrat, nicht zuletzt auch dank der Grünen in Hessen und Baden-Württemberg. Ziel soll sein, den Fachkräftezuzug zu stärken und Abschiebungen härter durchzusetzen. Das von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisierte sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist Teil des Paketes.

    „Es ist unfassbar, auf welch tiefes und menschenverachtendes Niveau man sich herabläßt, um Geflüchtete in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Abgelehnte Asylbewerber können nun künftig wie Straftäter im Gefängnis landen. Wo ist hier die Achtung der Menschenwürde geblieben? Dieses Paket ist eine Katastrophe im Umgang mit Asylbewerbern. Wir müssen dringend die Ursachen anpacken und nicht den Umgang mit Geflüchteten verrohen lassen.“

    kommentiert Borys Sobieski, stellvertretender Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland und Vorsitzender der PIRATEN Baden-Württemberg.

    „Bitter enttäuschend ist, dass sich gerade die Grünen im Bundesrat der Zustimmung angeschlossen haben. In der Opposition im Bundestag hatten sie noch gegen das Paket gestimmt. Menschen fliehen aus der Not heraus, niemand verlässt seine Heimat aus Spaß, das müssen wir anerkennen und da müssen wir unsere menschliche Seite zeigen.“

    Die Piratenpartei fordert ein Neudenken in der Asylpolitik. Fluchtursachen müssen bekämpft werden, Asylanträge sollten auch außerhalb der EU, zum Beispiel in Botschaften gestellt werden können. Seenotrettung muss unterstützt und darf nicht kriminalisiert werden.
    Wenn wir eine offene und aufgeklärte Gesellschaft etablieren wollen, darf die Freiheit der Menschen nicht an den Grenzen aufhören.

  • PIRATEN zum Weltflüchtlingstag: Menschenrechte statt Asylrechtsverschärfung

    PIRATEN zum Weltflüchtlingstag: Menschenrechte statt Asylrechtsverschärfung

    70 Millionen Geflüchtete gibt es heute weltweit, eine besorgniserregende hohe Zahl, so der UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi am Mittwoch. Am 11. Juni wurde im Bundestag das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ mit den Stimmen der GroKo im Schnellverfahren durchgewunken. Wir PIRATEN schließen uns dem Protest zahlreicher Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsinitiativen an und fordern eine Rücknahme des menschenrechtswidrigen Gesetzpaketes.

    Jeder Mensch, der in seiner Region lebensbedrohliche Zustände vorfindet, sei es durch Krieg, religiöse Verfolgung, Rassismus, Homophobie, Hunger oder Klimawandel, hat einen Anspruch auf Asyl und eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben.
    Wir fordern des Weiteren stärkeres Engagement der Regierungen für Klimaschutz, Verbot von Drohnen und autonomen Waffensystemen sowie Eindämmung der Waffenexporte in Krisenländer, um Fluchtursachen zu beseitigen. Deutschland ist immer noch der größte Waffenexporteur nach den USA, Russland und Frankreich.

    Asylanträge sollten auch außerhalb der EU, zum Beispiel in Botschaften oder dafür geschaffenen Zentren gestellt werden können. Wurde ein Geflüchteter auf diesem Wege oder in einem EU-Land als schutzbedürftig anerkannt, so fordern wir Niederlassungsfreiheit gemäß den Anforderungen der Mitgliedstaaten sowie das Recht auf Familienzusammenführungen.

    „Freiheit und Sicherheit in ihren Heimatländern sind leider für viele Menschen noch immer nur ein Traum. Eigennützige, egoistische Kräfte regieren die Welt und zwingen Menschen zur Flucht. Das neue Gesetz sieht vor, hilfesuchende und traumatisierte Menschen wie Verbrecher zu behandeln. Wir PIRATEN stehen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik, die die Menschenwürde und die Menschenrechte der Geflüchteten in den Mittelpunkt stellt. Es kann jeden treffen, zu jeder Zeit, an jedem Ort. Refugees welcome!“
    Michael John Sinclair, Bundesthemenbeauftragter für Flucht und Migration zum Welflüchtlingstag.

    Quelle:
    Positionen der Piratenpartei Deutschlands zur Europawahl 2019

  • 70 Jahre Grundgesetz – brauchen wir ein neues?

    70 Jahre Grundgesetz – brauchen wir ein neues?

    Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat, ein von den Länderparlamenten der westlichen Besatzungzonen gewähltes, aus 61 Männern und 4 Frauen bestehendes Gremium, zusammen und begann seine Beratungen über eine neue deutsche Verfassung. Am 23. Mai 1949 wurde diese Verfassung nach einem Mehrheitsbeschluss der Länderparlamente verkündet. Dieser Tag gilt damit gleichzeitig als Geburtsstunde der (alten) Bundesrepublik. Mit Rücksicht auf die drohende Teilung Deutschlands sprach man damals aber noch nicht von einer deutschen Verfassung, sondern von einem Grundgesetz, das zunächst für den westlichen Teil Deutschlands gelten sollte.
    Über vierzig Jahre später ging der Plan der Gründer der Bundesrepublik endlich auf. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 erlangte das als Interimslösung gedachte Grundgesetz dann tatsächlich den Status einer Verfassung für alle in Deutschland lebenden Menschen.
    In seiner Entstehung vor 70 Jahren war es dennoch ein Provisorium, aber eines von der Sorte, denen man gemeinhin nachsagt, dass sie lange halten. Das hat augenscheinlich sehr viel mit der Qualität seiner Aussagen zu tun. Die meisten Artikel des Grundgesetzes haben bis heute im Originaltext Bestand und das ist gut so.

    Es stellt sich allerdings immer mehr die Frage, ob das Grundgesetz in unserer gesellschaftlichen Realität tatsächlich noch die Rolle spielt, die ihm als allgemeingültige Verfassung definitiv zusteht. Insbesondere müssen sich unsere führenden Politiker fragen lassen, ob sie das Grundgesetz vielleicht doch irgendwie falsch verstanden haben, obwohl sie sich doch so gerne darauf berufen.

    Aussagen, die tief blicken lassen

    Kanzlerin Merkel (CDU) gab am 1. September 2011 auf einer Pressekonferenz in einem der bei ihr nur sehr selten auftretenden Momente, in denen sie Dinge klar benennt, ihr etwas seltsames Demokratieverständnis zu Protokoll. Sie findet Demokratie ja gar nicht schlecht, aber marktkonform sollte sie schon sein.

    Frau Merkel – wir haben uns das Grundgesetz in seiner aktuellen Fassung als PDF-Datei herunter geladen und es nach dem Wort „Markt“ durchsucht. Das Ergebnis ist schier unglaublich: Es kommt dort nicht ein einziges Mal vor. „Systemrelevant“ auch nicht. „Demokratie“ taucht als Wort im Übrigen ebenfalls nicht auf; als Adjektiv hingegen häufiger. Besonders gut gefiel uns in diesem Zusammenhang der Artikel 20, der mit dem Satz beginnt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Aber um das Soziale kümmert sich ja zum Glück die SPD; seit gefühlt 30 Jahren mit ständig nachlassendem Erfolg und entsprechend zurecht sinkenden Wählerstimmen.

    Christian Lindner (FPD) geht in seinem ebenso steten wie vehementen Bemühen, den „freien Markt“ zu verteidigen, noch einen Schritt weiter als unsere Noch-Kanzlerin. In der aktuellen Debatte um Enteignungen, die in Artikel 15 geregelt sind, entblödet er sich nicht einmal, Änderungen am Grundgesetz selbst zu fordern: „Artikel 15 passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft. Er ist ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt. Ihn abzuschaffen, wäre ein Beitrag zum sozialen Frieden und würde die Debatte wieder auf das Wesentliche lenken.“
    Jetzt mal Butter bei die Fische, Herr Lindner: Wenn Sie schon solche Sprechblasen von sich geben, sollten Sie wenigstens bei der Wahrheit bleiben. Enteignungen hat es nicht nur in der gerne als Schreckgespenst beschworenen DDR gegeben, sondern sehr wohl auch in der alten Bundesrepublik. Betroffen waren allerdings selten Personen oder Unternehmen, von denen die FDP Parteispenden kassiert, sondern meist Privatleute oder kleinere Firmen, deren Grundstücke dem Bau einer Autobahn oder – höchst aktuell – einer Stromtrasse im Wege standen. Viele Grüße an dieser Stelle an Herrn Altmaier (CDU) und sein NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz), das sehr deutlich die doppelten Standards entlarvt, die beim Thema Enteignung für die einen gelten und für die anderen eben nicht.

    Zurück zum Artikel 15

    Er lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden…“ Das geht in den Augen von Marktradikalen wie Lindner natürlich gar nicht, weil es den „sozialen Frieden“ und vor allem den gigantischen Wohlstand ihres Klientels ganz erheblich gefährden würde.
    Ich empfehle Herrn Lindner in diesem Zusammenhang dringend, Artikel 14, Absatz (2) nachzulesen. Dort steht nicht: „Eigentum ist nur sich selbst und seiner Mehrung verpflichtet. Sein Gebrauch dient ausschließlich dem Wohl seiner Besitzer.“

    In der Auslegung des Grundgesetzes geht die sogenannte „Alternative für Deutschland“ besonders selektiv zu Werke. Stephan Brandner hielt vor ein paar Tagen eine flammende Rede zur Verteidigung unserer Verfassung. Er behauptete allen Ernstes, die „AfD sei die einzige Partei der Rechtsstaatlichkeit“ und bezichtigte die „Altparteien“ recht pauschal, diese ständig zu verletzen.
    Hauptthema der AfD ist und bleibt die Asylpolitik. In Artikel 16a, Absatz (1) heißt es zunächst: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Die folgenden Absätze 2 bis 5, die erst in den 1990iger Jahren eingefügt wurden, schränken dieses Asylrecht erheblich ein, worauf sich die AfD sehr gerne beruft. Tatsächlich verstößt das AfD-Parteiprogramm gerade in der Asylfrage komplett gegen das Grundgesetz; Stichwort Obergrenze. Jeder, der eine solche fordert (Grüße auch nach Bayern bzw. ins Heimatministerium), hebelt Artikel 16a grundsätzlich aus. Dass die AfD das individuelle Asylrecht an sich abschaffen will, sprich, sich in dieser Frage am Grundgesetz selbst vergreift, machten Weidel und Gauland bereits 2017 deutlich und äußerten auch ganz konkrete Vorstellungen, wie die Alternativen dazu aussehen könnten.

    Bezug nehmend auf diese menschenverachtenden Aussagen blättern wir mal ganz an den Anfang des Textes des Grundgesetzes:

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Artikel 1 (1)
    Nicht dagegen: „Die Würde des Deutschen ist unantastbar.“

    „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ – Artikel 2 (2)
    Jeder, nicht nur die Deutschen in Deutschland. Deshalb darf es uns auch nicht gleichgültig sein, wenn Menschen, die aus Verzweiflung vor Krieg oder Perspektivlosigkeit aus ihrer Heimat geflüchtet sind, im Mittelmeer ertrinken.

    „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ – Artikel 3
    Die nicht nur von der AfD betriebene, wenig subtile Vorab-Differenzierung in „kriminelle Ausländer“ und „brave Deutsche“ halte ich daher für definitiv unzulässig.

    Brauchen wir ein neues Grundgesetz?

    Da sich die PIRATEN konsequent auf dem Boden der Verfassung bewegen, beantworte ich diese Frage mit einem ganz klaren Nein. Es bedarf aus gegebenen Anlässen sicherlich einiger Ergänzungen; denken wir z.B. an die Festschreibung der Lenkung der Digitalisierung oder der konsequenten Durchsetzung dringend notwendiger Maßnahmen zur Erhaltung unserer Umwelt.
    Wir PIRATEN wollen den vorhandenen Text des Grundgesetzes nicht ändern oder gar Passagen streichen. Uns geht es vielmehr darum, diesen Text und unsere gesellschaftliche Realität wieder in größere Übereinstimmung zu bringen. Zuviel davon ist uns in den letzten Jahren verloren gegangen. Wir werden uns auch weiterhin mit allen demokratischen Mitteln gegen den aktuell immer weiter voranschreitenden Abbau bürgerlicher Rechte zur Wehr setzen.

    Freiheit. Würde. Teilhabe.
    Dafür stehen wir und dafür brauchen wir eure Stimme bei der Europawahl 2019.