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  • PIRATEN kritisieren illegale und diskriminierende Datensammlung im Ausländerzentralregister

    PIRATEN kritisieren illegale und diskriminierende Datensammlung im Ausländerzentralregister

    +++ Seehofers Ausländerzentralregisters soll ausgebaut werden +++ PIRATEN schließen sich der Kritik und dem Aufruf von PRO ASYL an +++ Zentrale Speicherung von Fluchtgründen wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung ist nicht hinnehmbar +++ Die europäische Datenschutz-Grundverordnung muss auch für Geflüchtete gelten

    Noch im Mai dieses Jahres soll der Bundestag über den Gesetzentwurf der großen Koalition „zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ abstimmen. Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführte Ausländerzentralregister (AZR) speichert bereits jetzt eine große Menge an Daten über Menschen ohne deutschen Pass, die sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten. Nun sollen auch sensible Daten, die zurzeit nur von den lokalen Ausländerbehörden erfasst werden, in das Zentralregister einfließen und einer Vielzahl von Behörden, den Kriminalämtern und dem Jobcenter auf Knopfdruck verfügbar sein. Bei Asylsuchenden zum Beispiel die Fluchtgründe wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung zum Regime inklusive der Beschreibung des persönlichen Leidenswegs.

    Mickey Sinclair, Bundesthemenbeauftragter für Asyl und Migration der Piratenpartei erklärt:

    „Die Datensammelwut unseres Innenministers ist unfassbar. Ob EU-Bürger*in, aus einem Drittstaat oder Asylsuchende, ob geduldet, anerkannt oder noch in der Erstaufnahme.
    Artikel 9 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, in der Regel untersagt ist. Aber für Geflüchtete gilt das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung scheinbar nicht. Doch gerade sie benötigen unseren Schutz. Innenminister Seehofer geht es aber mit der Perfektionierung seines Zentralregisters nach wie vor und vor allem um effizientere Abschiebungsmöglichkeiten.“

    Besonders riskant ist die geplante Erfassung der persönlichen Identifikationsnummer. Damit könnten sensible Daten von Geflüchteten in die Herkunftsländer gelangen und sie oder ihre dort lebenden Angehörigen in Gefahr bringen.
    Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL ruft die Bundestagsabgeordneten auf, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Deutliche Kritik kommt auch von Netzwerk Datenschutzexpertise, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Caritasverband.

  • Bremen oder: warum wir endlich gesetzlichen Schutz für Whistleblower brauchen

    Bremen oder: warum wir endlich gesetzlichen Schutz für Whistleblower brauchen

    Eine Diplom-Verwaltungswirtin wird aus einer Behörde in Bremen nach Bayern versetzt. Soweit ein gewöhnlicher Verwaltungsakt, wie er so oder ähnlich sicher einige hundert Mal im Jahr in Deutschland vorkommt. Brisanz erhält der konkrete Fall dadurch, dass es sich bei der Beamtin um die 44jährige Josefa Schmid handelt – jene Frau, die wesentlich zum Bekanntwerden der massiven Unregelmäßigkeiten bei der Bremer Außenstelle des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beigetragen hat. So informierte Schmid ihre Behördenleitung sowie das verantwortliche Bundesinnenministerium in einem knapp 100 Seiten langen Bericht über erhebliche Zweifel an insgesamt über 3.300 positiven Asylbescheiden. Inzwischen ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen der Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung in mindestens 1.176 Fällen. Auch aus anderen Außenstellen werden derweil ähnliche Auffälligkeiten gemeldet. Schmid, die als kommissarische Leiterin der Bremer Außenstelle weiterhin bei der Aufklärung hätte behilflich sein können und wollen, hat nun jedoch keinen Zugriff auf ihre Unterlagen mehr. Gegen ihre Rückbeorderung nach Deggendorf – die, wie es heißt, nur zu ihrem eigenen Schutz erfolgt sei – wehrt sich die Niederbayerin inzwischen juristisch.

    Folgt man den gängigen Definitionen, so handelt es sich im vorliegenden Fall um Whistleblowing im klassischen Sinn. So hatte Schmid die ihr intern bekannt gewordenen Missstände ausführlich dokumentiert und mehrfach erfolglos versucht, die zuständigen Instanzen bis hoch zum Bundesinnenminister zu informieren. Erst als sie ihre Kenntnisse öffentlich machte, reagierte die Behördenleitung. Nur nicht unbedingt in ihrem Sinne. Während ihre Vorgängerin Ulrike B. drei Jahre lang anscheinend schalten und walten konnte, wie es ihr beliebte, ohne dass jemand nennenswert Notiz davon nahm, wurde Josefa Schmid umgehend ihrer Tätigkeit vor Ort entbunden. Ihre Zeugenvernehmung fand unter Aufsicht der beklagten Behörde statt und selbst ihre privaten Unterlagen sollten durchsucht werden, um eine Weitergabe von Informationen an die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Zwar mag ihre Versetzung rechtlich nicht zu beanstanden sein – zumindest ein entsprechender Eilantrag dagegen wurde abgewiesen – aber dennoch zeugt der gesamte Umgang mit dem Fall von einer mangelhaften Fehlerkultur innerhalb des BAMF und des BMI.

    Dieses Verhalten ist bedenklich, weil es geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Entscheidungen insgesamt in Frage zu stellen. Es nährt vielmehr den Verdacht, der Staat dulde die Umgehung geltenden Rechts bzw. versuche diese zu vertuschen. Im Interesse aller Betroffenen, nicht zuletzt der zu Recht anerkannten Geflüchteten, sollten die gesamten Vorgänge in Bremen und andernorts schnellstmöglich und vollumfänglich aufgeklärt werden – unter Beteiligung aller, die dazu einen Anteil leisten können. Bundesinnenminister Horst Seehofer täte gut daran, in der Affäre schnellstmöglich Transparenz herzustellen. Wer von seinen Bürgern Rechtschaffenheit verlangt, sollte diese auch aktiv vorleben und Fehler der Vergangenheit eingestehen, ohne den oder die Hinweisgeber zu bestrafen. Nur durch einen offenen Umgang mit eigenen Fehlern und Verfehlungen kann der Rechtsstaat jenes Vertrauen zurückgewinnen, welches er in den vergangen Jahren etwa im Umgang mit dem NSU, dem Fall Anis Amri oder dem aktuellen Beispiel aus Bremen teilweise verloren hat. Umso unverständlicher ist es, dass sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Linke die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, welcher u. a. die durch Schmid aufgedeckten Vorgänge untersuchen soll, bisher ablehnen und damit jenen, die behaupten, der Staat habe etwas zu verbergen, geradezu in die Hände spielen.

    Um ähnlich gelagerte Fälle zukünftig zu vermeiden und einen anderen Umgang mit Fehlern zu fördern, setzt sich die Piratenpartei bereits seit Jahren für einen gesetzlich klar definierten, umfassenden Schutz von Whistleblowern ein. Hiermit sollen klare Vorgaben geschaffen werden, auf deren Grundlage sich Hinweisgeber auf entsprechende Sonderrechte berufen können. Diese müssen ihnen ein umfangreiches Benachteiligungsverbot garantieren und damit dienstliche Sanktionen wie im Fall Schmids verhindern. Insofern bieten die Vorgänge im Bundesamt einen angemessenen Anlass, endlich einen effektiven Whistleblowerschutz in Deutschland zu etablieren.

    Update:
    In einer früheren Version dieses Artikels war entsprechend der Pressemitteilung 3/2018 der Staatsanwaltschaft Bremen von Asylmissbrauch die Rede. Wir haben diesen durch den konkreten Tatvorwurf ersetzt.

  • Abgeschoben: Fehlerträchtige Entscheidungshektik beim BAMF

    Abgeschoben: Fehlerträchtige Entscheidungshektik beim BAMF

    Bivsi, ein 14-jähriges, in Deutschland geborenes und aufgewachsenes Mädchen wurde jüngst von der Polizei aus ihrer Schulklasse geholt und fand sich am nächsten Tag in Nepal wieder. Bivsi war bestens integriert. Ihre Eltern führten ein Restaurant in Duisburg. Dass sie nicht mal den Mietvertrag kündigen konnten, dürfte eine kleinere Sorge sein. Am gleichen Tag kam es in Nürnberg zu Ausschreitungen, nachdem die Polizei einen jungen Afghanen aus seiner Berufsschule „abholte“. Vor den Augen seiner demonstrierenden Mitschüler wurde der Junge in Handschellen über den Asphalt in ein Polizeiauto geschleift. Der Junge hatte einen Ausbildungsvertrag. Die Meldungen entsetzter Helfer häufen sich, dass sie gut integrierte Geflüchtete, die beste Prognosen für eine Zukunft in Deutschland hatten, vermissen, weil sie sich, plötzlich abgeschoben, in ihren Herkunftsländern auf der Straße wiederfinden.

    In Köln geht Lisa Gerlach, Ratsfrau der PIRATEN, nach vorn. Gemeinsam mit ihrem Partner Babak Tubis hatte sie sich 2015 beim Jugendamt beworben und 3 unbegleitete minderjährige Afghanen aufgenommen. Mehrere Zeitungen berichteten schon über die „Vorzeigefamilie“. Jetzt ist sie selbst betroffen: Bis zum 17. Juni 2017, so teilte das BAMF mit, habe Navid, 18, ihr ältester Zögling, das Land zu verlassen. Fassungslosigkeit! Der Junge hat gute Noten und könnte nächstes Jahr seinen Realschulabschluss 10. Klasse machen. Er spielt im Fußballverein, läuft aber auch den CSD mit, als „solidarische Hete“. Kürzlich gewann er den Europawettbewerb NRW.

    Wer schützt die Betroffenen und die Helfer vor der fehlerträchtigen Entscheidungshektik des BAMF? Als würde es unsere gesamte Familie nicht traumatisieren, wenn einer von uns nach Afghanistan, in Elend und Terror, abgeschoben wird.
    Lisa Gerlach

    Auch den beiden jüngeren Jugendlichen, Asgar (17) und Elias (15) droht die Abschiebung, sobald sie 18 sind.

    Petition beim Landtag NRW gestellt

    Babak Tubis, ehemaliger Vorsitzender der Kölner Piraten (2014-2016), sagt:

    „Die ehrenamtlichen Helfer werden von Merkel derzeit massiv vor den Kopf gestoßen. Viele ziehen ihr Engagement zurück. Das ist eine Katastrophe, denn ohne sie würde in Deutschland vieles zusammenbrechen. Diese Leute und ihr Engagement sind das wahre Gerüst unserer Gesellschaft und nicht irgendwelche Schreihälse vom rechten Rand.“

    Die beiden haben sich an den Petitionsausschuss des Landtags NRW gewandt und werden die Härtefallkommission einschalten. Ihre 3 Pflegekinder sollen wenigstens in Ruhe ihren Realschulabschluss 10. Klasse und dann eine Ausbildung machen dürfen. Der Jüngste wünscht sich sehnlichst, einmal Architekt zu werden. Im Schülerpraktikum bei dem renommierten Kölner Architekturbüro Gruhl & Partner konnte er überzeugen. Er bekam Bestnoten und das Angebot, dort weiterarbeiten zu dürfen, nach dem Abitur…! Das wird er nach aktueller Rechtslage nicht machen können, ohne die Abschiebung zu riskieren.

    Im Kölner Rat fordern die Kölner Piraten den Abschiebestopp nach Afghanistan. Bei den Entscheidungen des BAMF ist inzwischen von Qualitätsmängeln in Tausenden von Fällen auszugehen. Das führt zur Überlastung der Justiz. Die Kosten für teure Richterstellen tragen die Länder. Die rigide Flüchtlingspolitik der großen Koalition verhindert in erheblichem Maße die Integration vieler Menschen, die noch über eine längere Zeit in Deutschland leben werden. Nicht ohne Grund gab es in den letzten Jahren in Deutschland immer wieder Bleiberechtsregelungen.

    Quellen und vertiefende Artikel zum Thema: