Schlagwort: Barrierefreiheit

  • #mehrBarrierefreiheitWagen – PIRATEN fordern mehr Barrierefreiheit

    #mehrBarrierefreiheitWagen – PIRATEN fordern mehr Barrierefreiheit

    +++ Echte Barrierefreiheit statt EU Mindestanforderungen +++ Verpflichtende Standards für die Privatwirtschaft +++ zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung +++ Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit

    In der Woche des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung werden mehrere Gesetzesinitiativen im Bundestag behandelt. Das zeigt, wieviel in dieser Regierung liegengeblieben ist und sollte nicht nur für betroffenen Menschen mehr Aussagekraft für ihre Wahlentscheidung haben, als blumige Wahlversprechungen für die nächsten Jahre. Denn Barrierefreiheit ist für alle gut und schadet niemandem. Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland schließt sich den Forderungen für ein gutes Barrierefreiheitsrecht zahlreicher Vereine und den meisten Änderungsvorschlägen der Oppositionsparteien an.

    Markus Walloschek, Kreisvorsitzender der PIRATEN Erfurt fordert:

    „Aus unserer Sicht ist die Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten und nicht nur den Mindeststandards der EU von 2019 anzupassen. Beispielsweise ist ein barrierefreier Geldautomat in einer Bank, die eine Stufe hat, sinnlos und halbherzig.
    Vorallem muss die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft endlich verpflichtend sein, denn die Menschen verbringen ihren Alltag mehr in Geschäften, Arztpraxen, Gaststätten oder Kinos als in Bundesministerien und Behörden. Wenn ich eine Überweisung zum Facharzt erhalte, wird es schwierig für mich als Rollstuhlnutzer, eine geeignete Praxis zu finden.“

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung der Kostenfrage für Assistenz im Krankenhaus.
    Viele Menschen mit Behinderung benötigen im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung eine ständige Assistenzkraft, die man zu Hause über das persönliche Budget beantragen kann. Krankenkassen und Eingliederungshilfe beziehungsweise die zuständigen Ministerien, das Bundesgesundheitsministerium für die gesetzliche Krankenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Eingliederungshilfe, streiten hier zeitraubend über die Zuständigkeit. Dazu muss dringend eine Regelung in das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, welches am 07. Mai beschlossen werden soll.

    Tatjana Kordic Aguiar, Beisitzerin im Landesvorstand der Piratenpartei NRW und Koordinatorin der AG Inklusion erläutert:

    „Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Barrieren bei Augenärzten für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen – sei es die Anmeldung, bei der man gebeten wird, Formulare auszufüllen, das Ziehen von Wartemarken, dessen Nummer nicht aufgerufen, sondern nur auf einem Display angezeigt wird. Das Personal ist häufig leider auch überfordert oder nicht entsprechend ausgebildet. Dies sind Barrieren, die schnell behoben werden könnten, um auch blinden und sehbehinderten Menschen einen selbstständigen Besuch ohne ständiges Nachfragen zu ermöglichen.“

    Unsere Forderungen in Kürze:

    • den Einbezug der baulichen Umwelt, um Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten.
    • den Einbezug des ÖPNV – nicht funktionierende Aufzüge oder Durchsagen und Anzeigen sind nicht länger hinnehmbar
    • Ausnahmeregelungen dürfen nicht zur Regel werden – Perspektiven von Menschen mit Behinderung müssen berücksichtig werden
    • Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens
    • zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung inklusive barrierefreier Feedback-Mechanismen
    • Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit, in dem Selbstvertretungsorganisationen und weitere Expert*innen aktiv partizipieren
    • eine verkürzte Übergangsfrist für die barrierefreie Nutzung von allen in der Richtlinie abgedeckten Dienstleistungen mittels entsprechender Produkte spätestens ab dem 28.06.2030
  • Zum Welt-Behindertentag 2017: Behindertenrechte bleiben auf der Strecke

    Zum Welt-Behindertentag 2017: Behindertenrechte bleiben auf der Strecke

    Markus, es gibt auf Kommunal- und Landesebene zahlreiche Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Werden diese auch im täglichen Leben eingehalten?
    Markus: Ganz klar nein. In Erfurt, wo ich wohne, werden beispielsweise oftmals alte holprige Pflastersteine verlegt, für Rolli- und Rollatorfahrer sowie Gehbehinderte ein Hindernis. Behinderten-WCs bleiben Monate lang ersatzlos geschlossen. Der Weihnachtsmarkt vor der Kaufmannskirche wird abgenommen, obwohl er nicht barrierefrei zugänglich ist. In Leipzig und Erfurt wurden Fahrradständer zu dicht an Blindenleitsysteme gebaut. Diese Beispiele ließen sich ins Unendliche bundesweit fortsetzen.

    Wie sollen Menschen, die im Leben so wortwörtlich behindert werden, vorgehen? Sollen sie zum Beispiel dagegen klagen?
    Markus: Oftmals haben sie schon einige Zivilklagen laufen, manchmal wegen zu geringem persönlichen Budget oder – wie ich – wegen eines neuen Elektrorollstuhls, auf den ich seit drei Jahren warte.

    Das klingt nicht so gut.. Wie nun weiter? Welchen Einfluss haben eigentlich die Behindertenbeauftragten in den Kommunen und Bundesländern und nicht zuletzt die Bundesbehindertenbeauftragte?
    Markus: Tja, bleibt sie im Amt? Bleibt die alte auch die neue Regierung? So viele ungeklärte Fragen und ich sehe da auch keinen Willen, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ernsthaft voranzubringen. Wir Piraten werden alle brauchbaren Vorschläge von Menschen mit Behinderung in die entsprechenden politischen Ebenen transportieren.

    Markus Walloschek @electrozwerg
  • Alleingelassen von der Politik: Barrierefreiheit im Internet

    Fast genau vor 15 Jahren, am 1. Mai 2002, trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Darin werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) auch für elektronische Informationsangebote wie das Web und andere grafische Programmoberflächen geregelt.
    Das Gesetz läutete eine notwendige Kehrtwende in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ein: War es vorher noch üblich und erlaubt, die Betroffenen auf „Hintereingänge“ zu verweisen und jegliches Entgegenkommen als Akt der Großherzigkeit darzustellen, verlangte dieses Gesetz eine Gleichstellung aller Menschen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr schlechter gestellt werden als andere. Ein Zugang zu physikalischen oder auch virtuellen Räumen muss für alle gleichermaßen offen stehen. Und zwar jedem nach seinen Möglichkeiten.

    Das Gesetz galt nicht nur für die physikalische Welt, an die viele denken, wenn von Barrierefreiheit geredet wird. Es gilt auch für das Internet.

    Für Deutschland regelt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV), die Umsetzung. Die BITV wurde vor mehreren Jahren nach und nach von allen Bundesländern in Form eigener Landesverordnungen umgesetzt. Oftmals wurden großzügige Übergangsregelungen eingeräumt, die es Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts erlaubten, den Umstieg langsamer vorzunehmen. Glücklicherweise sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Theoretisch müsste also heutzutage jede Website einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, sowohl des Bundes als auch der Länder, barrierefrei zugänglich sein.

    Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Die Verpflichtung wurde nicht nur nicht eingelöst, viele Webangebote, die in den Jahren 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gestaltet wurden, haben diese Eigenschaft wieder verloren.

    Das Gesetz und die Verordnungen hatten von Anfang an einen grundlegenden Fehler: Die Umsetzung und Kontrolle wurde und wird nur nachlässig behandelt, da es weder effektive Sanktionsmöglichkeiten noch Klagerechte für Betroffene gibt. Zudem enthält die Verordnung verschiedene Ausnahmetatbestände, auf die sich ein Website-Betreiber berufen kann, u.a. die Behauptung vermeintlich zu hoher Kosten. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit von Verbandsklagen, doch diese wird nicht wahrgenommen: Kein Behinderten-Verband, welcher von verschiedenen Ministerien finanziell abhängig ist, wird es sich mit einer Landes- und oder Bundesregierung verscherzen wollen.

    Die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit haben sich auch für Juristen als überaus unzureichend erwiesen. Der Versuch, mit Hilfe von Zielvereinbarungen entsprechende Verbindlichkeiten durchzusetzen, hat sich in der Praxis ebenfalls als wirkungslos erwiesen; die Medienberichterstattung über Zielvereinbarungen von großen Unternehmen stellten sich im Nachhinein oft als bloße Marketingmaßnahmen heraus.
    Ein weiterer großer Fehler lag darin, dass das Gesetz nur Einrichtungen des öffentlichen Dienstes betrifft, die Wirtschaft jedoch außen vor lässt.
    Die Hoffnung bestand, dass durch eine große Anzahl an barrierefreien Webangeboten die Wirtschaft von selbst und aus eigenem Interesse an Kundenzuwächsen nachziehen würde.

    Dieser Anfangsfehler wurde auch durch eine Novellierung im Jahr 2011 nicht behoben.
    Gleichzeitig sank (auch aufgrund von personellen und politischen Veränderungen im Umfeld der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern) das Engagement von bekannten Verbänden und Playern in Sachen Barrierefreiheit im Internet.
    So beendete die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen den bis dahin einzigen anerkannten Wettbewerb, den BIENE-Award, der zwischen 2003 und 2010 als Leuchtturm und Trendsetter für moderne Webentwicklung im deutschsprachigen Raum wirkte.

    Andere Länder in Europa waren in Sachen Durchsetzung weniger nachlässig und damit erfolgreicher als Deutschland. So gilt beispielsweise in England der Equality Act 2010: Alle Unternehmen, Serviceanbieter und staatliche Stellen sind danach verpflichtet zu prüfen, welche angemessenen Veränderungen sie machen können, um ihr Angebot barrierefreier zu machen. Auf diese Änderungen hat man auch im Berufsleben Anspruch, sonst liegt eine schadenersatzpflichtige Diskriminierung vor.

    Rettung EU-Richtlinie?

    Vor einigen Jahren bestand noch Hoffnung auf Verbesserung durch eine neue EU-Richtlinie. Diese sollte vor allen Dingen auf die mangelhafte Umsetzung in einigen Ländern der EU – eben auch Deutschland – hinweisen und Abhilfe schaffen. Die EU arbeitete über vier Jahre an der Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und im Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bis September 2018 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    Leider erweist sich diese Richtlinie als Rückschritt. Offensichtlich haben sich dieselben Kräfte in Brüssel durchgesetzt, die auch in Deutschland dafür sorgten, dass die BITV in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsministerien fiel und zum zahmen Tiger wurde:

    So werden unter Artikel 1 „Gegenstand und Anwendungsbereich“ zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Gegensatz zur BITV 2.0 ist Barrierefreiheit nicht verpflichtend für alle Auftritte und Inhalte. Öffentliche Stellen sollten „stets — soweit dies vernünftigerweise möglich ist — barrierefrei zugängliche Alternativen auf ihren Websites oder in ihren mobilen Anwendungen hinzufügen“. Inhalte archivierter Websites oder mobiler Anwendungen, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein. Auch öffentliche Stellen sollen „Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen“.

    Weitere Ausnahmen betreffen Websites und mobile Anwendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ebenso wie die von „NRO, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten oder für diese konzipierten Dienstleistungen anbieten“.
    Zudem werden zahlreiche Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen ausgeschlossen, zum Beispiel auch live übertragene zeitbasierte Medien. Mitgliedsstaaten können weiterhin „Websites und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online- Verwaltungsfunktionen beziehen“.

    Politisches Versagen und Torpedierung guter Ansätze

    15 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind wir somit keinen Schritt weiter gekommen. Die Politik hat sich in Deutschland nicht voran bewegt. Die bekannten Probleme des Gesetzes und der Verordnungen wurden nicht behoben.
    Viele aktive Menschen aus der professionellen Webdesigner- und Barrierefreiheits-„Szene“, die sich jahrelang ehrenamtlich und beruflich engagierten, mussten zusehen, dass mit dem Einsatz für Barrierefreiheit im Internet kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
    Erschwerend kommt hinzu, dass Barrierefreiheit von vielen kleinen wie auch großen Webagenturen zu einem Teil des üblichen Produktportfolios geworden ist, ohne dass es jedoch tatsächlich umgesetzt wurde.
    Viele Agenturen verkaufen ihre Webanwendungen unbedarften Kunden als barrierefrei, erfüllen jedoch in der konkreten Umsetzung nicht einmal die rudimentärsten Grundlagen der barrierefreien Webgestaltung.
    Eine Handhabe gegen solche unseriösen Geschäftspraktiken gibt es genauso wenig, wie es ein Klagerecht der hiervon Betroffenen gibt.

    Pressemeldungen aus dem Kreis der aktuellen Regierungskoalition, die sich zum Protesttag selbst loben und trotzdem gleichzeitig von einer notwendigen „Offensive für Barrierefreiheit“  reden, wirken wie blanker Hohn gegenüber all denjenigen, denen das Thema tatsächlich am Herzen liegt und die sich tatsächlich aktiv für Verbesserungen einsetzen.

    Menschen mit Behinderungen werden auf dem Papier und auf mit ausreichend Presse ausgestatteten Veranstaltungen unterstützt und vorgezeigt. Doch in der Sache stehen sie schlechter da als noch vor 15 Jahren. Und mehr noch: Erfolgreiche Umsetzungen anderer Länder, wie beispielsweise in England, werden nunmehr durch die neue EU-Richtlinie torpediert.

    Dies bietet wahrlich keinen Grund zu feiern.

    Lichtblick „Generation Internet“ und Digitalisierung

    Durch die stetige weitere Nutzung des Internets und die Durchdringung von internetfähigen Systemen (Liebhaber des digitalen Bullshit Bingo bemühen hier die Bezeichnung „Cyberphysische Systeme“) wird die Einhaltung von Standards ein immer wichtigerer Faktor für das Funktionieren von Software, digitalen Assistenten, Bots und autonom funktionierenden Systemen. Der Austausch von Daten über Verfahren wie die RESTful API oder das Vorhalten von strukturierten Daten gemäß Schema.org erweist sich zunehmend als fruchtbar für alle Nutzer des Internet – ob sie diese Verfahren bewusst bemerken oder nicht. Screenreader können Texte durch eine saubere Semantik besser interpretieren und so effektiver verständlich machen; digitale Assistenten können durch die Erkennung von Microformats in Webseiten Inhalte leichter finden und korrekter interpretieren.
    Die Standards sind zudem offen und allgemein nutzbar. Dies führt zu weiteren Möglichkeiten: Daten und Inhalte können nunmehr gemäß der Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers interpretiert, gespeichert, verarbeitet und zu etwas Neuem kombiniert werden.

    Nicht der Gesetzgeber, nicht Verbandslobbys und auch nicht Vertreter von Großkonzernen sind hier die Treiber von Innovationen und Verbesserungen. Es sind die einzelnen Menschen, die durch Nutzung dieser neuen Verfahren die Möglichkeiten (wieder-)erlangen, die sie in den Pionierjahren des Internets hatten: Alle Menschen, ganz unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, können nicht nur teilhaben, sondern sich auch beteiligen. Menschen verlassen (wieder) die Rolle der passiven Konsumenten und können erneut zum aktiven Sender werden.

    Diese Möglichkeiten, diesen Lichtblick sollten wir nutzen. Dafür gibt es einen Grund, aufzustehen, heute am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

     

    Über den Autor:

    Wolfgang Wiese (xwolf) ist seit 1994 als Netizen (bzw. „Digital Native“) im Internet beheimatet. Er berät seit mehreren Jahren Firmen und den öffentlichen Dienst in Sachen Barrierefreiheit im Internet und moderner Webentwicklung. Seit 2006 organisiert er den Webkongress Erlangen, der inzwischen als einer der wichtigsten, nicht kommerziell ausgerichteten Kongresse im deutschsprachigen Raum für Webentwicklung und Webdesign gilt. Hauptberuflich ist er an der Universität Erlangen-Nürnberg angestellt und koordiniert und managed dort den Betrieb von über 1100 Webauftritten der Universität sowie von Kooperationen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Nordbayern.
    Seit Januar 2017 ist er als ehrenamtlicher Beauftragter für die Webseite der Piratenpartei Deutschland tätig.