Schlagwort: BKA

  • Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Nachdem ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Datenschutzverletzungen bei der sog. „Bestandsdatenauskunft“ enthüllt hat, fordert die Piratenpartei den Stopp eines noch weiter gehenden Vorhabens der Bundesjustizministerin: Unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen Ermittler und Geheimdienste zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, warnt:

    „Wie ein Geheimdienst kundschaftet das Bundeskriminalamt (BKA) mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese Daten an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Dass die Bundesjustizministerin die Macht des BKA nun nicht beschneiden, sondern ihm umgekehrt erstmal auch Zugriff auf unser Surfverhalten gewähren will, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Kritikpunkte und weitere Informationen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“:

    5-Minuten-Info

    Die Bundesregierung will unser Surfverhalten und unsere Passwörter:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Bestandsdaten sind eben auch im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Damit die Polizei leichter und in größerem Umfang diese Daten einsehen kann, hat die SPD-Bundesjustizministerin ein neues „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt.

    Was zu kritisieren ist

    Es geht um Euer Surfverhalten

    Wer unsere Internetnutzung kennt, kennt unsere intimsten Vorlieben und Laster, erhält Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben. Wenn Informationen beispielsweise über eine Missbrauchserfahrung, gewalttätige Ehepartner, psychische Störungen oder auf Suchtabhängigkeiten wie Alkoholismus in die falschen Hände geraten, können selbst höchste Amtsträger erpressbar werden.

    Es geht um Eure Passwörter

    Unsere Internet-Passwörter können der Polizei direkten und unbemerkten, geheimen Zugang zu unseren vertraulich gespeicherten geschäftlichen und privaten Daten (z.B. Texte, Dokumente, Fotos, Videos) ermöglichen.

    Keine wirklichen Hürden

    Der Inhalt unserer Internetnutzung soll in viel weiterem Umfang ausgespäht werden dürfen als der Inhalt von Telefonaten oder SMS – nicht nur beschränkt auf schwere Straftaten wie die Telekommunikationsüberwachung.

    Verfassungsbeschwerden ignoriert

    Über 6.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz betreffend Telemedien-Diensteanbieter liegt dem Bundesverfassungsgericht vor. Ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, will das Bundesjustizministerium noch weit über die umstrittenen Gesetze hinaus gehen.

    Das BKA verletzt den Datenschutz

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass das Bundeskriminalamt mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen auskundschaftet, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und diese an ausländische Behörden ausliefert – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt soll dennoch nicht eingeschränkt, sondern seine Kompetenzen massiv ausgeweitet werden.

    Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten

    Der Zugriff auf unser Surfverhalten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

    Per elektronischer Schnittstelle

    Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann bei großen Internetanbietern das Surfverhalten abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

    Auf Benachrichtigung ist kein Verlass

    Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

    Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden

    Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

    BKA wird zur Internetpolizei

    Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

    Finger weg von unseren Daten!

  • „ins Blaue hinein“: BKA-Bestandsdatenabfragen in der Kritik

    „ins Blaue hinein“: BKA-Bestandsdatenabfragen in der Kritik

    Das Bundeskriminalamt (BKA) trägt im Dienste ausländischer Behörden Informationen über Bürger zusammen, die nicht einmal im Verdacht einer Straftat stehen. Dies kritisierte die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem internen Bericht, den der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) erhalten hat.

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte weist in ihrem Bericht insbesondere auf Folgendes hin:

    • Das BKA habe teilweise auf unsubstantiierte Anfragen ausländischer Behörden Daten abgefragt.
    • Teilweise würden allgemein Netzwerke beteiligter Personen zu einer Szene abgefragt, ohne dass ein Tatverdacht vorliege. So wurden Daten über „Anarchisten“ mit der Unterstellung erhoben, es handele sich um linke Gewalttäter. Auch bei „extremistischen Vereinigungen“ sei teils nicht ersichtlich, welche Straftat oder ob überhaupt ein Strafverfahren vorliegt.
    • Es genüge schon ein Kontakt zu einem Beschuldigten, um abgefragt zu werden.
    • Ausländische Abfragen könnten auch einer „allgemeinen geheimdienstlichen Lageeinschätzung“ dienen, zu denen Bestandsdatenabfragen nicht zugelassen sind. Teilweise seien bei Anfragen aus dem Ausland Geheimdienste direkt beteiligt. Es gebe in diesen Fällen keine strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst.
    • Wegen einer verdächtigen Person seien in einem Fall auch alle anderen Bewohner ihres Hauses abgefragt worden.
    • Teilweise seien Informationen über Personen erhoben worden, die nur Zeugen oder Kontaktpersonen waren.
    • In einem Fall seien Bestandsdaten (Telekommunikationsdaten) zu einem „weiten Umkreis“ der Zielperson abgefragt worden.
    • Die lange Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren beim BKA sei „sehr fragwürdig“. Die Dokumentation was, warum, wie lange gespeichert wird sei mangelhaft.

    Breyer kommentiert:

    „Seit Jahren attackiere ich die Bestandsdatenauskunft und den Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Karten. Jetzt erfahre ich, dass der Missbrauch bereits Realität ist: Wie ein Geheimdienst kundschaftet das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Hier bestätigt sich wieder: Nur die Anonymität schützt vor falschem Verdacht. Ich hoffe, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof auf meine Beschwerde reagiert und anonyme SIM-Karten wieder erlauben wird.“

    Hintergrund der Datenzugriffe ist das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“, das dem BKA Datenabfragen – besonders Bestandsdatenauskünfte – auch ohne Verdacht einer Straftat gestattet. Eine von der Piratenpartei organisierte Sammelverfassungsbeschwerde von mehreren tausend Bürgern gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist anhängig.

  • Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

    • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
    • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
    • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
    • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)

    Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

    „Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

    „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

    Massiver Umbau des Rechtsstaats

    Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

    Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

    Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

    Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

    „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

     

     

     

     

  • Bundesverfassungsgericht bremst internationale Datenwäsche durch BKA und BND

    Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Dieses Urteil ist Karlsruhes Antwort auf den NSA- und den BND-Skandal: Daten über Deutsche an Staaten wie die USA weiterzureichen, wo kein angemessener Datenschutz gilt und Menschenrechtsverletzungen drohen, ist Polizei und Geheimdiensten ab sofort verboten.

    Wir brauchen jetzt ein Gesetz zur Regelung des internationalen Datenschutzes. Darin sind Mindestanforderungen zum Grundrechtsschutz im Partnerland und eine Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten zur unabhängigen Prüfung der Angemessenheit festzulegen. Längst überfällig ist außerdem ein internationales Datenschutzabkommen für Polizei und Geheimdienste. Denn der ausufernde Überwachungsstaat ist eine Bedrohung für Freiheit und Demokratie.

    Wir PIRATEN fordern: Wer persönliche Daten nicht schützt oder Menschenrechte verletzt, bekommt aus Europa keine Informationen mehr. Die Grundrechte sind für uns nicht verhandelbar. Punkt.“

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Das Urteil ist wieder einmal ein Zeugnis, dass unsere Regierung auf der völlig überzogenen Suche nach Sicherheit auf dem Weg ist, aus unserem Rechtsstaat einen Überwachungsstaat zu machen.“

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine Sammelbeschwerde der Piratenpartei gegen die Bestandsdatenauskunft sowie über eine Verfassungsbeschwerde von Breyer gegen den internationalen Austausch von Computer- und Metadaten im Rahmen der Cybercrime-Konvention.