Schlagwort: BND-Gesetz

  • Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes angenommen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten im Bundestag dafür, die gesamte Opposition dagegen. Mit diesem Antrag ist es dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt, Internet-Anbieter wie Google zu hacken und abzuhören. Zudem bekommt der BND Zugriff auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten, was ihn ermächtigt, Millionen von Menschen im eigenen Land anlasslos zu überwachen. Schon vor etwa acht Jahren veröffentlichte der Whistleblower Edward Snowden geheime Informationen über Überwachungsmaßnahmen westlicher Geheimdienste. Mehrfach wurde versucht, diese unerlaubten Maßnahmen zu legalisieren, doch bisher wurden die BND-Gesetze immer wieder als verfassungswidrig gekippt.

    Die PIRATEN kritisieren diesen erneuten Versuch der großen Koalition scharf. Das ist ein weiterer Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürgern.

    „Weiterhin gilt: Erlaube deiner liebsten Regierung nur, was du auch der schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei.

    Seit Gründung der Piratenpartei 2006 haben die PIRATEN immer wieder vor derartigen Überwachungsgesetzen gewarnt.

    „Was vor ein paar Jahren noch ein Skandal war, wird heute als normal angesehen. Momentan müssen wir machtlos zusehen, wie immer mehr Überwachungsgesetze durchgesetzt werden. Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, um mögliche terroristische Handlungen abzuwehren,“

    ergänzt Hirschel.

  • PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandete heute die konkrete Ausgestaltung von Vorschriften zum verdachtsunabhängigen Abhören und zur Überwachung der Internetkommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und verschiedener ausländischer Journalisten statt, ohne jedoch ein grundsätzliches Zeichen gegen digitale Überwachung zu setzen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz, das nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden muss.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Massenüberwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst:

    „Solche Urteile schaden unserem Kampf gegen Massenüberwachung durch ausländische Geheimdienste wie die NSA, weil diese mit dem Finger auf uns selbst zurück zeigen. Dass der BND nicht im Inland lauschen soll, schützt uns nicht vor dem Überwachungswahn ausländischer Spionagedienste. Mit dem heutigen Urteil segnet das Bundesverfassungsgericht anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung ab, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuvor für europarechtswidrig erklärt hat – das enttäuscht.

    Der BND darf nicht nur Gefahren aufspüren, sondern auch im Auftrag der Bundesregierung aus politischem Interesse Partner, Firmen und Institutionen ausspionieren und sogar als Handlanger ausländischer Dienste tätig werden. Nicht kontrollierbare Versprechen ausländischer Dienste, mit deutschen Daten nicht zu foltern, zu entführen und zu töten, werden unserer Verantwortung nicht gerecht.

    Jetzt ist die Politik gefragt: Massenüberwachung gehört international geächtet. Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten. Unter ständiger Überwachung sind wir nicht frei und ist unsere Demokratie in Gefahr.“