Schlagwort: Bundesdatenschutzgesetz

  • Cyber-Feuerwehr: Ein Realitätsabgleich

    Cyber-Feuerwehr: Ein Realitätsabgleich

    Es ist Wahlkampf und Sommerloch! Die Zeit für markige Sprüche, wilde Ideen, blinden Aktionismus, haarsträubende Vergleiche und einfach klingende Lösungen für komplexe Probleme. Thomas de Maizière (CDU), der sich als Bundesinnenminister auch schon mal eine Statistik einfach ausdenkt statt sich an Fakten zu orientieren, hat nun die Einrichtung einer Art ehrenamtlicher „Cyber-Feuerwehr“ angeregt.

    Beim Begriff „Cyber“ bekommen viele IT-Sicherheits Experten bereits eine Gänsehaut. Spätestens bei der Vorstellung, „junge Menschen […], die man nicht mehr für die klassische Feuerwehr gewinnen könne“ im Falle eines IT-Sicherheitsvorfalls auch nur in die Nähe ihrer IT zu lassen, müssen sich jedem professionellen Administrator die Nackenhaare sträuben. Die Reihe an möglichen Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (und der daraus resultierenden Haftung!) möchte ich mir hier nicht ausmalen.

    IT-Sicherheit ist kein Kinderspielplatz

    Umso mehr gilt dies in professionellen IT-Umgebungen und kritischen Infrastrukturen. IT-Sicherheit ist ein komplexes Feld für Experten, kein Kinderspielplatz. Gerne werden bei diesem Thema auch in die Tausende gehende Zahlen von wöchentlichen Angriffen auf Bundeswehr oder einzelne deutsche DAX Unternehmen genannt. Bei näherer Betrachtung sind diese Zahlen jedoch irrelevant, weil der überwältigende Teil solcher Angriffe nicht individuell sondern mit IT-Technologie selbst abgewehrt wird.

    Natürlich gibt es Bedrohungen und immer wieder verschaffen spektakuläre Fälle wie WannaCry dem Thema öffentliche Aufmerksamkeit. Wer mit der Materie vertraut ist, bemerkt jedoch schnell, wie fachfremd und erschreckend naiv Politiker in Talkshows mit dem Thema umgehen: Dem Bundesinnenminister untersteht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Statt von „Cyber-Feuerwehr“ sprechen Experten dort von Computer Emergency Response Teams (CERT). Das BSI unterhält seit 2001 ein eigenes CERT. Mit dem „Bürger-CERT“ wendet sich das BSI auch für technische Laien verständlich bereits seit über 10 Jahren an interessierte Bürger und kleine Unternehmen. Große Unternehmen wie IBM, Siemens, oder die Deutsche Telekom haben schon längst eigene Teams. Diese sind das Gegenteil einer „ehrenamtlicher Cyber-Feuerwehr“: Für die Aufgabe werden hoch spezialisierte IT Sicherheitsfachleute eingesetzt.

    Mehr Aufklärung – auch für Bundesinnenminister!

    Es ist wichtig, dass durch Aufklärung ein größeres Bewusstsein für die Risiken beim Einsatz von IT-Systemen geschaffen werden muss. Dies gilt für jeden Einzelnen, besonders für den Bundesinnenminister. „Mehr Bildung“ ist schon immer eine zentrale Forderung der Piratenpartei gewesen. Ein Pflichtfach Informatik könnte einen Anfang machen, um zumindest die heranwachsende Generation besser auf die Digitalisierung vorzubereiten. Damit würde das Bewusstsein für die vielfältigen Herausforderungen direkt gefördert. Die Bereiche sind vielfältig: Es fängt bei der täglichen Benutzung des Smartphones an und reicht bis zum Einsatz veralteter, risikobehafteter oder ungewarteter Software in hochkritischen Systemen.

    Erschreckenderweise fehlt dieses Bewusstsein sogar auf mit Nuklearwaffen bestückten U-Booten in Großbritannien. Die Probleme sind tatsächlich deutlich vielschichtiger und tiefergehender, als es unsere Bundesregierung, die verzweifelt mit dem „Cyber“-Begriff um sich wirft, öffentlich zugeben möchte. Bezwecken die Forderungen, fachpolitische Kompetenz zu suggerieren, gleichzeitig schrittweise die Datensicherheit in die Hände einer „zentralen staatlichen IT“ hin zu verschieben? Hacking als Service, Staatstrojaner inklusive? Das Prägen von Phantasiebegriffen und Aktionismus sind einer sinnvollen Debatte abträglich. Woran es mangelt ist ein umfassender IT-Sicherheitsplan und die direkte Zusammenarbeit zwischen IT-Sicherheitswirtschaft, dem Handwerk und der Politik.

    Es braucht offensichtlich frischen Wind in der Politik, der auch endlich IT-technisches Know-How direkt in die Entscheidungsetagen weht. Sonst bleibt uns nur, das Ganze mit Humor, eher wohl Galgenhumor, zu ertragen.

    33c3: Security Nightmares 0x11 mit Frank und Ron

    Was hat sich im letzten Jahr im Bereich IT-Sicherheit getan? Welche neuen Entwicklungen haben sich ergeben? Welche neuen Buzzwords und Trends waren zu sehen?

  • PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    Die Piratenpartei Deutschland reicht Verfassungsbeschwerde gegen das kürzlich in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

    Aus diesem Grund lädt die Partei am Mittwoch, 28. Juni, um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz in das A&O Hotel und Hostel Karlsruhe Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe) ein, auf der die Gründe und der Inhalt der Verfassungsbeschwerde im Detail erläutert werden. Verfasst hat die Beschwerde Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, in Absprache mit den Beschwerdeführern.

    Neben Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin werden die Beschwerdeführer Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Würtemberg, und Stephan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern, teilnehmen. Frank Herrmann, ehemaliger Abgeordneter im Landtag NRW, ist terminlich leider verhindert, äußert sich dennoch energisch gegen die Überwachungspraxis der Bundesregierung:

    „Das ‚Videoüberwachungsverbesserungsgesetz‘ ist ein kleines Gesetz mit großer Wirkung. Durch nur zwei zusätzliche Sätze im alten Bundesdatenschutzgesetz wird den für die Aufsicht zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten die Möglichkeit genommen, Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugunsten des Rechtes auf Privatheit einzelner einzuschränken.“

    Durch die im Gesetz erfolgte Definition, dass Videoüberwachung wirksam ist, „um Leben und Freiheit (der Menschen) zu schützen“, sind dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum fast keine Grenzen mehr gesetzt. Die individuellen Grundrechte der Menschen nach Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes sind hier nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Piratenpartei Deutschland ist daher schon jetzt klar: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig.

    Stefan Körner, Spitzenkandidat der PIRATEN in Bayern:

    „Es ist eine Farce, dass CDU und SPD unser aller Freiheit durch massive Überwachung schützen wollen. Durch die Klage wollen wir erreichen, dass die politische Definition der Wirksamkeit der Videoüberwachung für nichtig erklärt wird. Das Gesetz schafft hier schlichtweg falsche Fakten. Jeder neue Anschlag, bei dem nachher das Bild des Täters von einer Überwachungskamera präsentiert wird, belegt, dass Videoüberwachung untauglich ist, um Gefahren abzuwehren und Anschläge zu verhindern. Leben und Freiheit werden durch Kameras eben nicht geschützt. Videoüberwachung dient hauptsächlich der Dokumentation, der Kontrolle und der Vereinfachung der Strafverfolgung. Aber um es ganz klar zu sagen, eine allgemeine Dokumentation unseres täglichen Lebens halte ich nicht für angemessen, nur um Straftaten einfacher verfolgen zu können. Gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht durch Überwachung lösen.“

    Auch der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnhöfen wird durch das Gesetz legitimiert. Ob das notwendig ist, spielt im Gesetz keine Rolle mehr.

    „Man muss dieses Vorgehen in Zusammenhang mit dem jetzt möglichen automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen sehen. Die Vision der Sicherheitsbehörden, jederzeit einen möglichen ‚Gefährder‘ durch Bilderkennung lokalisieren zu können, rückt näher. Und wir bewegen uns in großen Schritten hin zum Überwachungsstaat. Das betrifft jeden von uns! Dagegen müssen, dagegen werden wir uns wehren“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN zur Bundestagswahl unterstreicht die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde.

    Aus diesem Grund erwartet die Piratenpartei Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, dass die große Koalition aus CDU, CSU und SPD wieder einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die individuellen Grundrechte der Menschen in unserem Land zu schützen und dass das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz für nichtig erklärt wird.

    Zum Hintergrund:

    Der Entwurf für das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde von der Bundesregierung bereits am 21.Dezember 2016 beschlossen. Schon vorher wurde Kritik geäußert, unter anderem von der Bundesdatenschutzbeauftragten, die den Entwurf harsch beanstandet hat. In einer Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom November 2016 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Der Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2017 dennoch in den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 15. Februar beschloss der Innenausschuss eine Anhörung von Sachverständigen, die dann am 6. März auch durchgeführt wurde. Wie so oft unterstützten die Sachverständigen der Polizei das Gesetz, während es die unabhängigen Wissenschaftler, der Richterbund und Datenschützer mehrheitlich als schlecht bis verfassungswidrig einstuften.

    Ohne sich durch die Meinung der Sachverständigen beirren zu lassen, beschloss die schwarze-rote Mehrheit im Innenausschuss zwei Tage nach der Anhörung am 8. März das Gesetz ohne Änderungen. Der Deutsche Bundestag stimmte einen Tag später mit gleicher Mehrheit kurz vor Mitternacht ebenfalls zu. Zu diesem Zeitpunkt, als es um immense Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung ging, waren nur noch wenige Parlamentarier im Plenarsaal. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am 5. Mai 2017 in Kraft getreten.

    Quellen:

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstützt uns mit einer Spende: https://redesign.piratenpartei.de/mithelfen/spenden/