Schlagwort: Bundesgerichtshof

  • PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    PIRAT gegen Störerhaftung – McFadden-WLAN-Prozess erfolgreich abgeschlossen

    Im Rechtsstreit um die Haftung in offenen WLANs hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 07.03.2019 die Revision von Sony Music zurückgewiesen und bestätigt damit die vorher ergangenen Urteile. Seit 2010 kämpfte der Netzaktivist Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei vor Gericht für Freies WLAN in Deutschland. Der Rechtsstreit zwischen ihm und dem Musikkonzern ist nun endgültig entschieden.

    Auslöser des von McFadden gemeinsam mit dem oberbayerischen Bezirksverband der Piratenpartei initiierten Verfahrens war eine Abmahnung Sonys gegen McFadden, da über dessen offenes WLAN ein urheberrechtlich geschütztes Werk getauscht worden war.

    Der BGH hat nun bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten muss.

    Tobias McFadden:

    „Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Lauf des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft. Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird.
    Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“

    Arnold Schiller, Pirat und ehemaliges Vorstandsmitglied:

    „Als ich 2010 Mitglied im oberbayerischen Vorstand war, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie lange dieser Prozess dauern könnte. Ich freue mich riesig, dass unsere fast zehnjährigen Bemühungen erfolgreich waren.“

    Besonderer Dank gilt den vielen Unterstützern und der Rechtsanwaltskanzlei Hufschmid aus Germering, die das Verfahren in den letzten sieben Jahre erfolgreich begleitet hat.

  • Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Bundesgerichtshof verhandelt über Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

    Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der „Störerhaftung“ mit einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

    Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst. Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
    Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
    Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
    McFadden dazu:

    „Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in Bürgerhand!“

    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer erklärt:

    „Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist der 07. März.

  • PIRATEN: BGH weist Nichtzulassungsklage der GEMA zurück

    PIRATEN: BGH weist Nichtzulassungsklage der GEMA zurück

    Im vergangenen Jahr hatte der Urheber Bruno Kramm nach einem Rechtsstreit letztinstanzlich gegen die GEMA ein bahnbrechendes Urteil erwirkt. Anwaltliche Unterstützung hat er dabei von der Piratenpartei Deutschland erfahren, denn Kramm ist Mitglied der Piratenpartei, der es um ein Grundsatzurteil ging. Die Beteiligung von Verlegern an den Tantiemen, die über die Verwertungsgesellschaft GEMA ausgeschüttet werden, wurde bereits im vergangenen Jahr als rechtswidrig erklärt. Verleger kassierten bis dato unrechtmässig im Verteilungsplan A der GEMA, der das Aufführungs- und Senderecht honoriert, 33,3 % der Tantiemen und im Verteilungsplan B, der das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht umfasst, sogar 40% der eigentlich nur dem Urheber zustehenden Tantiemen.

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    Statt das Urteil anzuerkennen und den Urhebern die rechtliche Möglichkeit der Rückforderung der unrechtmässig ausgeschütteten Beiträge umfänglich zu ermöglichen, spielte die GEMA auf Zeit. Einerseits wurde in einer ‚Nacht und Nebel Aktion‘ im Bundestag mit gerade mal unter 60 anwesenden und zuvor gebrieften Abgeordneten ein neues Verwertungsgesellschafts-Gesetz durchgewunken, das die zukünftige Verlegerbeteiligung wieder ermöglichen sollte. Andererseits versuchte die GEMA die Rückforderung dadurch aufzuhalten, indem sie ein Nichtzulassungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anstrengte. Urheber, die in der Zwischenzeit ihr Recht durchsetzen wollten, wurden dann mit einem Schreiben konfrontiert, das die Rechtskräftigkeit des Urteils anzweifelte.

    Das Nichtzulassungsverfahren vor dem BGH zielte darauf ab, dass der vom Kläger und PIRATEN Bruno Kramm veranschlagte Streitwert von 20.000 Euro nicht den Konsequenzen des Urteils entsprechen würde. Der BGH konnte dieser Begründung nicht folgen, denn die GEMA hätte den Streitwert bereits in der ersten Instanz höher beziffern können. Aus diesem Grund wies der BGH die Nichtzulassungsklage der GEMA nunmehr zurück.

    „Dieses Urteil wird in der Konsequenz auch zu einer transparenteren GEMA führen, in deren Mittelpunkt dann nicht mehr die Wünsche großer Verlagshäuser stehen, sondern der Urheber und Schöpfer eines Werkes“, betont Kläger Bruno Kramm. Auch die gängige Haifischpraxis großer Verlage, kleinere Repertoires über den Kopf der unterzeichneten Urheber aufzukaufen und maximal auszuwerten, ohne den Wünschen der Urheber gerecht zu werden, werde dadurch schwieriger werden.

    Bruno Kramm weiter:

    „Große Teile der Verlagsbranche halten so seit Jahrzehnten an einer Ausbeutungspraxis fest, in der der Urheber in unüberschaubaren Zeiträumen sämtliche Rechte einräumen musste, um auf die vagen und kaum evaluierbaren Versprechen des Verlegers zu hoffen. Hier hat das Urteil den bisher wehrlosen Urhebern endlich einen Ausweg eröffnet.“

    Carsten Sawosch, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Mit dem Urteil des BGH ist das Urteil des Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung endlich rechtskräftig. Forderungen von Urhebern können jetzt rückwirkend geltend gemacht werden, bzw. nach Evaluierung der Leistung des Verlegers neue Verträge ausgehandelt werden. Bis heute kommt die GEMA ihrer Verpflichtung gegenüber den Urhebern nicht nach und verschleiert die positiven finanziellen Konsequenzen gegenüber ihren Mitgliedern.“

    Für die GEMA dürfte die Abweisung der Nichtzulassungsklage eine Rückforderungs- und Klagewelle von Urhebern als Konsequenz bedeuten. Es geht dabei um Tantiemen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro, die den Urhebern und nicht den Verlagen zustehen.

    Aktenzeichen: I ZR 267/16

  • Nackt im Internet durch Protokollierung?

    Nackt im Internet durch Protokollierung?

    Im Grundsatz-Rechtsstreit des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) fand heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung statt (Az. VI ZR 135/13).  Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.

    „Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Vorsitzender der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, das Ergebnis der Verhandlung.

    Breyer: „Unsere Gesellschaft braucht Anonymität!“

    Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um etwa das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden existieren“, so der Piraten-Abgeordnete. [2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, sei ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte. Breyer: „Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen.“ Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu brauche unsere Gesellschaft Anonymität. „Unser Leben wird immer digitaler, doch es darf nicht gleichzeitig immer gläserner werden!“, führt Breyer weiter aus.

    Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt der Piraten-Abgeordnete die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“ Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.

  • PIRATEN fordern freien WLAN-Zugang zum Netz

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur WLAN-Störerhaftung sieht Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz und Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, dringenden Handlungsbedarf:

    »Wie von uns immer schon befürchtet, hat das WLAN-Gesetz der GroKo total versagt: Die Gerichte fordern weiterhin einen Passwortschutz und machen damit das rechtssichere Angebot offener WLANs in Deutschland unmöglich. Damit droht Deutschland eine WLAN-Wüste zu bleiben. Die GroKo muss jetzt sofort handeln. Passwort- und Identifizierungszwang müssen gesetzlich ausgeschlossen werden, um einen freien Zugang zum Netz sicherzustellen.«

  • VG-Wort-Urteil: Gerechtigkeit für Urheberinnen und Urheber

    Zum heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs in der Klage des Urhebers Dr. Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort erklärt Julia Reda, Europaabgeordnete der PIRATEN:

    „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Verlage haben jahrelang ohne jede Rechtsgrundlage die Hälfte der Vergütungen von Autorinnen und Autoren kassiert.

    Es ist dreist, dass Verleger jetzt von der Politik einfordern, den soeben als unzulässig festgestellten Zustand nun gesetzlich auf Bundes- oder EU-Ebene wieder herzustellen. Sie schieben als Argument die finanzielle Lage kleiner und mittlerer Verlage vor, die angeblich nur mit Geldern überleben konnten, die ihnen gar nicht zustanden. Für die prekäre Lage vieler Autorinnen und Autoren, die hier jahrelang um ihr Geld geprellt wurden, haben sie keine Anteilnahme übrig.

    Bei der kommenden EU-Urheberrechtsreform geht es um die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Austauschs sowie um das Update des Urheberrechts an aktuelle Mediennutzungen. Diese überfällige Reform wollen Verlage nun vereinnahmen und verzögern, um darin neue Vergütungsansprüche zulasten von Urheberinnen und Urhebern unterzubringen. Das können wir nicht zulassen.

    Ich gratuliere Martin Vogel dafür, dass sein unermüdlicher Kampf für die Rechte der Autorinnen und Autoren zum Erfolg geführt hat. Die in Erwartung dieses Urteils bereits von den Verwertungsgesellschaften zurückgehaltenen Gelder müssen nun unverzüglich an die Autorinnen und Autoren ausgeschüttet werden.“

    Julia Reda wurde 2014 vom europäischen Parlament damit betraut, in Vorbereitung des Reformvorhabens der EU-Kommission das geltende EU-Urheberrecht zu evaluieren. Der Reda-Bericht, der eine Harmonisierung und Aktualisierung des Urheberrechts forderte, wurde im Juli 2015 vom Europaparlament verabschiedet.