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  • Bundestagsdebatte zu Mobilität am 13.01.2022

    Bundestagsdebatte zu Mobilität am 13.01.2022

    [green_box] Ein Beitrag von smegworx [/green_box]

    Am 13.01.2022 fand die erste Debatte zu den Themen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr statt.

    Dabei trat auch der neue Verkehrsminister Volker Wissing ans Mikrofon. Vorausgegangen waren an diesem Tag Veröffentlichungen in diversen Medien (u.a. Spiegel, Tagesspiegel), die bereits Statements zu definierten Punkten der Mobilitätspolitik der Bundesregierung von eben jenem V. Wissing veröffentlichten. Unter anderem eine Warnung vor dem Kauf von PKW mit Verbrennungsmotoren und die Möglichkeit der örtlichen Ausgestaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 auf Hauptstraßen innerorts).

    Daher wurde, zumindest aus meiner Perspektive, der Rede vor dem Plenum auch eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Würde V. Wissing auch diese Statements aufgreifen und als Eckpunkte einer zukünftigen Mobilitätspolitik definieren?

    Mobilität als Grundbedürfnis

    Zunächst einmal hebt V. Wissing hervor, dass „Mobilität und Kommunikation Grundbedürfnisse der Menschen“ und diese „klimaneutral“ zu erfüllen sind. Wichtig ist dabei, dass „Klimaschutz umfassend und sektorübergreifend gedacht“ werden muss. Im Folgenden verweist er darauf, dass es dazu „klimaneutralen(r) öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Bahn, Schiffe und Flugzeuge bedürfe, attraktiver und sicherer Rad- und Fußwege und im PKW-Bereich den Umstieg auf Elektromobilität“.

    Klimaschutz durch Elektromobilität – etwas arg kurz gesprungen

    Der Verkehrsbereich soll die Klimaschutzziele erreichen, indem bis 2030 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen unterwegs sind.

    So weit so gut. Warum gerade zur Einhaltung der Klimaschutzziele hier ausschließlich auf den Bereich Elektromobilität eingegangen wird, verwundert dennoch. Denn gerade ein gut ausgebauter ÖPNV, eine bessere Anbindung des Umlands, Optimierung der Verkehrsangebote im ländlichen Bereich, ein attraktives Radwegenetz (wie im Nationalen Radverkehrsplan beschrieben) sowie die Nutzung und Schaffung von resilienten Stadtteilen haben sicher einen größeren und nachhaltigeren Einfluss auf die Erreichung der erwähnten Klimaschutzziele, als der bloße Verweis auf die Elektromobilität.

    Keine Absage an eFuels

    Und es wird noch ein bisschen verwirrender. Denn gleich in seiner nächsten Passage hebt V. Wissing hervor, dass gleiches (Einhaltung der Klimaschutzziele und kurzfristige Senkung des CO2-Ausstoßes) auch durch die Nutzung „strombasierter Kraftstoffe, eFuels“ erreicht werden kann. Dabei verweist er nicht nur auf die in diesem Bereich eher denkbaren Schiffe, Nutzfahrzeuge oder Flugzeuge, sondern auch auf die „Bestandsflotten der PKW“.

    Natürlich könnte man jetzt sagen, dass dieser Einwurf ja nur für Bestandsflotten gelte, bei neuen Fahrzeugen jedoch auf Elektromobilität gesetzt werde.

    Richtig, dennoch hat dies einen kleinen Pferdefuß: Denn in der gesamten Rede des Bundesministers wird mit keinem Wort darauf eingegangen, wann der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor nun erfolgen solle. Da auch der Koalitionsvertrag hier nur extrem schwammig bleibt (möglichst vor 2035 – was übrigens ein EU-Ziel ist) bleibt zu befürchten, dass wir bis zum endgültigen Ausstieg noch einen riesigen Bestand an nicht rein batterieelektrisch betriebenen PKW (BEV) haben werden. Der dann wohl mit eFuels betrieben werden soll.

    Dazu passt auch die nachfolgende Aussage des Ministers, dass sich „Mobilität auch in Zukunft technologieoffen weiterentwickeln“ muss. Dies umfasst auch eine Absage an ein „Verbot neuer Technologien“ und man dürfe auf Grund der Vielfältigkeit der Mobilität nicht alles nur auf „einen Antrieb umstellen“.

    Ganz ehrlich: Im Gegensatz zu den in den oben benannten Medien postulierten Statements klingt das nun gar nicht mehr so deutlich nach einer „Warnung, einen Verbrenner zu kaufen“. Insofern drängt sich schon die Frage auf, warum V. Wissing diese doch sehr klare Positionierung nicht auch in der Bundestagsdebatte klar gemacht hat. Sondern vielmehr hier eine Hintertür, auch oder gerade, für eFuels so sperrangelweit offen lässt.

    Nachhaltige Mobilität

    Der Minister verweist darauf, dass „Mobilität vielfältig“ ist (sehr wichtig) und „Nachhaltige Mobilität … einfach …, bequem und bezahlbar“ sein muss. Dieser Aussage kann man sicher bedenkenlos zustimmen. Auch wenn ich ein bisschen wehmütig die Begriffe sicher und barrierefrei vermisse.

    Warum aber im nächsten Satz dann ausgerechnet der „Ausbau der Schnelladeinfrastruktur“ (HPC) und der „unbürokratische Zugang zur öffentlichen Ladeinfrastruktur“ die „drängendsten Themen“ sind, dafür vermag ich an dieser Stelle gerade kein Verständnis aufbringen. Hier hätte ich mir, wie oben bereits erwähnt, ganz andere Schwerpunkte gewünscht. Oder diese auch erwartet.

    Digitalisierung und Mobilität

    Ein wichtiger Aspekt, die Rolle der Digitalisierung, wird danach durch V. Wissing aufgegriffen. Dank der Digitalisierung lassen sich „ganz neue Mobilitätsangebote entwickeln, die individuell auf die Situation der Menschen passen“.
    Offen lässt der Minister jedoch, wie dies konkret ausschauen kann oder zumindest welche Synergieeffekte die Digitalisierung der Mobilität mit sich bringen kann.

    Dass als Grundlage für eine moderne Mobilität „ein holpriges Internet und Mobilfunklöcher“ eines Standortes Deutschland unwürdig sind, darauf verweist V. Wissing beim Übergang auf das andere grundsätzliche Thema seines Ressorts.

    Zum Abschluss verweist V. Wissing darauf, dass erstmals mehr in die Schiene (aber auch weiterhin in die Straße) investiert werde und dass es schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren geben müsse. Alles Punkte, zu denen es sicherlich keinen Dissens geben wird.

    Wie ist der Vortrag des Ministers einzuschätzen

    Ich bin, um es freundlich zu formulieren, nach diesem Vortrag von V. Wissing etwas ernüchtert. Klar, in einer Bundestagsrede lassen sich sicher nicht alle Punkte einbauen, die für eine moderne und zukunftsfähige Mobilitätspolitik wichtig sind.

    Warum aber, gerade im Kontext der Einhaltung der Klimaschutzziele, ein klares Bekenntnis zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV), ein Statement zum Voranbringen des „Deutschlandtakt“, zur dringenden Verlagerung des Last- und Güterverkehrs auf die Schiene, der Anbindung des suburbanen und ländlichen Raums oder auch der Bedeutung des Rad- und Fußverkehrs unterbleibt, das erschließt sich mir nicht.

    Dass Begriffe wie Verkehrswende, Mobilitätswende oder Antriebswende nicht vorkommen, das mag man V. Wissing nicht zu sehr anlasten, auch wenn es natürlich schöner gewesen wäre sie auch zu hören.

    Was allerdings ebenso deutlich wurde: Eine Warnung vor dem Kauf eines Verbrenners oder gar die Bestätigung der Flexibilisierung des Gestaltungsspielraums der Kommunen (Tempo 30 auf Hauptstraßen) blieben völlig unerwähnt.

    Das ist nicht nur sehr schade, sondern wirft auch die Frage auf, warum V. Wissing dies offensichtlich gegenüber diversen Medien so deutlich äußert, in der Bundestagsdebatte aber sehr laut dazu schweigt.

    Bei all den Ausführungen wird dann aber dennoch deutlich, dass V. Wissing vielleicht doch (immer noch) mehr der „Anwalt der Autofahrer“ ist, als es derzeit durch andere Vereine und Verbände wahrgenommen werden will.

    Nach diesem ersten Eindruck möchte ich V. Wissing gern zurufen:
    „Es ist noch viel Luft nach oben, Herr Minister.“

    Miteinander statt Gegeneinander

    Auf einen Punkt bzw. formulierten Wunsch aus der Rede von V. Wissing möchte ich dennoch zusätzlich eingehen.

    „Mehr Verständnis für das Bedürfnis und die Sichtweise des anderen. Etwas weniger Bereitschaft, sich sofort und ständig zu empören!“

    Ja, die Verkehrs- und Mobilitätsbedürfnisse sind, je nach Sichtweise, genauso heterogen wie die Menschen, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Genauso heterogen wie die Schwerpunkte und Ziele, die dabei verfolgt werden.

    Oftmals verbunden mit einem „aber mein Thema/Ziel/Verkehrsmittel ist viel wichtiger als Deines“. Oder noch schlimmer, wie unter bestimmten Hashtags in sozialen Medien zu beobachten, in Beleidigungen, Ausgrenzungen, Diffamierungen oder Beschimpfungen ausartend.

    Die Mobilitätswende ist eines der wichtigsten Vorhaben, um unser Land zukunftsfähig zu machen. Für uns, für unsere Kinder und alle nachfolgenden  Generationen. Ein Gegeneinander wird allerdings nicht dazu führen, dass wir diese Ziele erreichen, oder auch die Menschen in unserem Land dafür begeistern können.

    Daher: Danke Herr Wissing für diese klaren und wichtigen Worte.

  • Koalition beschließt Uploadfilter – Versprechen gebrochen

    Koalition beschließt Uploadfilter – Versprechen gebrochen

    Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen und somit die EU-Urheberrechtsdirektive kurz vor Ablauf der Frist in nationales Recht umgesetzt.

    How it started

    Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren sind deutschlandweit hunderttausende Menschen zu Protestdemonstrationen auf die Straße gegangen. In ganz Europa rollte eine Welle aus Demonstrationen, 5,3 Millionen Menschen unterschrieben eine Petition für die Erhaltung des freien Internets. Und obwohl so viele von uns dagegen waren, hatte Katarina Barley das Gesetz damals mit ihrer Stimmabgabe im Europarat erst ermöglicht. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte zu dem Zeitpunkt versprochen, dass die Bedenken der Internet-Nutzer nicht ungehört verhallen werden. Die Umsetzung der Direktive werde das Urheberrecht nicht zu einem Zensurmechanismus machen, da dies nur durch den Einsatz von automatisierten Uploadfiltern umgesetzt werden könne – und in der deutschen Umsetzung der Richtlinie werde auf Uploadfilter verzichtet. Von diesem Versprechen ist nun nichts mehr übrig, leider wenig überraschend. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 CDU/CSU und SPD festglegt hatten: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload[f]iltern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

    How it’s going

    Zuletzt haben die Kritiker sich darauf konzentriert, die anstehende Umsetzung abzumildern und dem Druck von Seiten der Lobbyindustrie auf eine Verschärfung Stand zu halten. Mit eher geringem Erfolg – die „Freiheit für Memes“ wurde nicht ganz abgeschafft, sondern mit Ausnahmen, da urheberrechtlich geschützte Werke in kleinen Ausschnitten als Zitate oder im satirischen Kontext verwendet werden dürfen. Jedoch gelten nun sehr strikte Grenzen – für Zitate maximal 160 Zeichen, also weniger als ein einzelner Tweet (hier stehen 280 Zeichen zur Verfügung); für Videos und Tonaufnahmen 15 Sekunden.

    Die Plattformen müssen nun, spätestens ab dem 01. August, sämtliche Uploads von ihren Nutzern überwachen, ob darin möglicherweise eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, und gegebenenfalls voll-automatisch sperren. Solche vorgeschriebenen Filter-Infrastrukturen sind neu – bisher galt das Prinzip, dass eine Urheberrechtsverletzung vom Plattformbetreiber erst nach Bekanntwerden gelöscht werden soll. Es wird wahrscheinlich so kommen, dass kleinere Betreiber solche Filter von den großen Plattformen (Facebook, Youtube) zukaufen müssen, anstatt selbst in die Entwicklung zu investieren, und so wird die Stellungsmacht der großen Player noch weiter gestärkt. Und wenn solche Filter erst einmal etabliert sind, könnten damit natürlich auch andere Inhalte gesperrt werden. Selbt in demokratischen Ländern zeigt sich, dass Zensur, wenn sie erst eingerichtet ist, stets auf immer noch mehr Inhalte ausgeweitet wird – und in den Händen von totalitär operierenden Regierungen könnten sich die Uploadfilter zu einem echten Mechanismus der Machterhaltung entwickeln.

    Ausgerechnet Polens konservative Regierung hat wegen der Uploadfilter Klage am Europäischen Gerichtshof eingereicht – die Entscheidung wird innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet. Auch in Deutschland besteht jetzt, nachdem das Gesetz beschlossen ist, die Möglichkeit, dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich klären zu lassen.

    Die Uploadfilter sind keineswegs die einzige Alternative, wie die Interessen von Künstlern und Rechteinhabern gegenüber den Plattformen und Internetnutzern durchgesetzt werden können. Niemand streitet ab, dass Kreative für ihre Arbeit fair entlohnt werden sollen – aber es gibt durchaus bessere Möglichkeiten, jenen, die von kreativen Inhalten am meisten profititieren, die Nutzung in Rechnung zu stellen. Am Einfachsten wäre wohl eine Abgabe auf Internet-Werbung, es gibt aber auch viele weitere Vorschläge, bis hin zum einem Künstlergrundeinkommen.

    Freedom to Share

    Die Europäische Bürgerinitiative „Freedom to Share“ [https://freesharing.eu/de] fordert die EU-Kommission auf, das Urheberrecht so zu ändern, dass Künstler fair entlohnt werden und im Gegenzug Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke privat austauschen können. Wenn die Initiative es schafft, europaweit eine Million Unterschriften zu sammeln, ist die EU-Kommission verpflichtet, sich mit diesem Anliegen zu beschäftigen. Und wenn es erlaubt werden würde, urheberrechtlich geschützte Werke online zu posten, dann gäbe es auch keine rechtliche Rechtfertigung mehr für Uploadfilter und diese würden somit illegal. Lasst uns zusammen schnell die nötigen Unterschriften sammeln!

    In Zusammenarbeit mit der AG Digitaler Wandel

  • Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    Das neue BND-Gesetz – PIRATEN warnen erneut vor Überwachungsstaat

    In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes angenommen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten im Bundestag dafür, die gesamte Opposition dagegen. Mit diesem Antrag ist es dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt, Internet-Anbieter wie Google zu hacken und abzuhören. Zudem bekommt der BND Zugriff auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten, was ihn ermächtigt, Millionen von Menschen im eigenen Land anlasslos zu überwachen. Schon vor etwa acht Jahren veröffentlichte der Whistleblower Edward Snowden geheime Informationen über Überwachungsmaßnahmen westlicher Geheimdienste. Mehrfach wurde versucht, diese unerlaubten Maßnahmen zu legalisieren, doch bisher wurden die BND-Gesetze immer wieder als verfassungswidrig gekippt.

    Die PIRATEN kritisieren diesen erneuten Versuch der großen Koalition scharf. Das ist ein weiterer Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürgern.

    „Weiterhin gilt: Erlaube deiner liebsten Regierung nur, was du auch der schlimmsten denkbaren Regierung erlauben würdest,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei.

    Seit Gründung der Piratenpartei 2006 haben die PIRATEN immer wieder vor derartigen Überwachungsgesetzen gewarnt.

    „Was vor ein paar Jahren noch ein Skandal war, wird heute als normal angesehen. Momentan müssen wir machtlos zusehen, wie immer mehr Überwachungsgesetze durchgesetzt werden. Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, um mögliche terroristische Handlungen abzuwehren,“

    ergänzt Hirschel.

  • PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    Der Bundestag hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020, über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten, und die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses angenommen.

    Für das Infektionsschutzgesetz sieht der Entwurf vor, eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf COVID-19 und Sars-CoV-2 dauerhaft zu verankern. Das betrifft auch die neuen Meldepflichten zur Genesung und bei negativem Labortest. Es sollen also persönliche Daten aller Getesteten erfasst werden.

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber beklagte, dass im Dunklen bleibt, welche Vorteile sich aus der Erfassung der Daten von allen Getesteten gegenüber einer rein statistischen Erfassung ergebe. Damit sei die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht möglich. Er bezweifelt die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung.

    „Die Bundesregierung möchte – so macht die Beschlussempfehlung deutlich – das zweite Pandemieschutzgesetz nutzen, um umfangreich Daten zu sammeln. Es sollen nun von allen Getesteten persönliche Daten gesammelt werden, ungeachtet des Ergebnisses. Sie verletzt dabei auf unverhältnismäßige Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Motto der Regierung scheint also zu sein: Nimm dir was du kriegen kannst,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Was neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bisher komplett übersehen wird, ist der soziale Effekt, den eine solche Meldepflicht auslösen kann. Wenn eine Diagnose, etwa im Zusammenhang mit der Abklärung von Atemwegsbeschwerden, immer direkt zu einer offiziellen Meldung führt, könnte ein Vermeidungsverhalten auftreten. Dies gefährdet dann nicht nur die Person und ihr Umfeld, sondern führt das gesamte System der Tests und Nachverfolgung ad absurdum. Das darf unter keinen Umständen passieren,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

    Weiterführende Informationen hier

  • Regierung versagt bei eSport-Förderung

    Regierung versagt bei eSport-Förderung

    Vergangenen Mittwoch wurden im Sportausschuss des Bundestages Experten im Bereich eSport angehört. Erneut flammte die Debatte über die Förderungsmöglichkeit des virtuellen Sports auf. Die eSport-Szene kämpft bereits seit Jahren um Anerkennung für ihre Arbeit. Die neuerliche Ablehnung seitens der Regierungsparteien ist eine Demütigung für die Szene.

    „Erst wird uns eSportlern im Koalitionsvertrag Anerkennung versprochen, wenn es dann aber an die Umsetzung geht, ziehen sich die Regierungsparteien aus der Verantwortung. Wir lassen uns nicht gerne zum Stimmenfang missbrauchen. Die Anerkennung ist ein wichtiger Schritt, um sich dem Wandel des Sports anzupassen. eSport ist da, eSport existiert.“

    kommentiert Christoph Schönfeld, Themenbeauftragter eSport der Piratenpartei.

    In fast jeder großen deutschen Stadt existieren heute gemeinnützig-handelnde Vereine, die den eSport voranbringen und für eSportler eine Heimat darstellen. Eine entsprechende Anerkennung dieser Arbeit, auch im steuerrechtlichen Sinne, ist längst überfällig und wird von der Piratenpartei gefordert. Mit dem eSport Bund Deutschland (ESBD) existiert auch eine Interessensvertretung der eSportler, die Vereinsstrukturen sind ausgeprägt wie noch nie zuvor.

    Die Ablehnung von eSport im allgemeinen aus Gründen der angeblichen Gewaltverherrlichung ist für die Piratenpartei nicht nachvollziehbar. Eine Korrelation zwischen Gewalt in Videospielen und der Realität ist wissenschaftlich bereits mehrfach ausgeschlossen worden, das belegen auch neueste Ergebnisse.

    „Gewalt ist klar abzulehnen, das gilt aber nicht nur für den eSport, das ist ein Grundsatz, den wir auch im traditionellen Sport anlegen sollten. Der Mythos, dass Ego-Shooter gewaltätig machen, ist wissenschaftlich nicht haltbar, eine Trennung des eSports ist hier also auch völliger Irrsinn. Wir müssen mit dem Fortschritt gehen und ein Signal an die jüngeren Generationen senden,“

    so Schönfeld weiter.

    Die Piratenpartei setzt sich für eine Gleichberechtigung des eSports zum traditionellen Sport ein. eSport zeigt viel Potenzial, um gemeinschaftliche Strukturen zu schaffen und den Sport ins 21. Jahrhundert zu bringen.

  • Hackerangriff: PIRATEN fordern Konsequenzen

    Hackerangriff: PIRATEN fordern Konsequenzen

    Die jetzt veröffentlichten Daten von Politikern, Journalisten und Prominenten scheinen Teil einer schon länger andauernden Sammlung persönlicher Daten zu sein. Unklar ist momentan noch, wie die Hacker an die Daten (u.a. private Handynummern der Betroffenen und ihrer Kontakte) gekommen sind.

    Zu der politischen Dimension des Datenverlusts erklärt Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl:

    „Der grob fahrlässige Umgang diverser Politiker mit telefonischen und elektronischen Kontakten kann nicht nur hohe Funktionsträger erpressbar machen, sondern bringt auch ihr persönliches Umfeld und ihre Informanten in Gefahr. Dass selbst prominente Bundespolitiker und ‚Netzpolitiker‘ ihre Gesprächspartner großen US-amerikanischen Digitalkonzernen wie Google, Facebook oder Twitter ausliefern, ist unverantwortlich. Die bisher veröffentlichten Daten sind nur die Spitze des Eisbergs, den professionelle Hacker und ausländische Dienste enttarnen könnten.

    Der Bundestag sollte jetzt dringend einen Verhaltenskodex zum Schutz der Sicherheit mandatsbedingter Kontakte ausarbeiten. Außerdem müssen zum Schutz privater Handynummern ‚Wegwerfnummern‘ für zeitlich befristete Kommunikation zugelassen werden.“

    Der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch kommentiert:

    „Dieser Fall zeigt die Auswirkungen von Sicherheitsschwachstellen bei digitalen Systemen. Offenbar wurden einige Benutzer durch ein zu schwaches Passwort oder Schadsoftware kompromittiert.
    Wir PIRATEN empfehlen allen Betroffenen, ihre Passwörter sofort zu ändern und ihre Geräte auf Befall mit Schadsoftware zu überprüfen. Um solchen Angriffen allgemein vorzubeugen, sollten Passwörter ausreichend lang und komplex gewählt und regelmäßig geändert werden. Ein aktuelles Anti-Virusprogramm hilft gegen viele Bedrohungen aus dem Netz. Wo wir Nutzer bisher aber leider allein gelassen werden, sind Sicherheitslücken. Kommerzielle Hersteller und Anbieter müssen dringend zur Schließung bekannter Sicherheitslücken verpflichtet werden. Einbau oder Ausnutzung von Hintertüren oder Schwachstellen für Schadprogramme wie dem Staatstrojaner muss verboten werden.“

    „Wir hoffen, dass diese Veröffentlichung persönlicher Daten einige Politiker zum Umdenken in Sachen Datenschutz und Datensicherheit anregt. Umdenken beginnt schließlich oft dort, wo man selbst betroffen ist. Der Schutz persönlicher Informationen muss im Zeitalter der Digitalen Revolution einen ganz neuen Stellenwert erhalten, denn von ihm hängt zunehmend unsere persönliche Sicherheit ab. Das Internet ist für viele Menschen kein ‚Neuland‘ oder ‚Noch nicht durchschrittenes Terrain‘, sondern alltäglicher Arbeitsplatz, Freizeiteinrichtung, Kontakt zu Freunden und Familien. Viele Lebensentwürfe beruhen darauf, dass das Internet als freies, offenes, sicheres und diskretes Medium zur Verfügung steht.“

    ergänzt Mönch.
    Hintergrund: Die Veröffentlichung von persönlichen Daten ist in der Netzszene als Doxxing bekannt. Dabei werden persönliche Informationen über eine oder mehrere Zielpersonen gesammelt, um im Internet öffentlichkeitswirksam verbreitet zu werden.

  • PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    Die Piratenpartei Deutschland reicht Verfassungsbeschwerde gegen das kürzlich in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

    Aus diesem Grund lädt die Partei am Mittwoch, 28. Juni, um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz in das A&O Hotel und Hostel Karlsruhe Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe) ein, auf der die Gründe und der Inhalt der Verfassungsbeschwerde im Detail erläutert werden. Verfasst hat die Beschwerde Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, in Absprache mit den Beschwerdeführern.

    Neben Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin werden die Beschwerdeführer Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Würtemberg, und Stephan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern, teilnehmen. Frank Herrmann, ehemaliger Abgeordneter im Landtag NRW, ist terminlich leider verhindert, äußert sich dennoch energisch gegen die Überwachungspraxis der Bundesregierung:

    „Das ‚Videoüberwachungsverbesserungsgesetz‘ ist ein kleines Gesetz mit großer Wirkung. Durch nur zwei zusätzliche Sätze im alten Bundesdatenschutzgesetz wird den für die Aufsicht zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten die Möglichkeit genommen, Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugunsten des Rechtes auf Privatheit einzelner einzuschränken.“

    Durch die im Gesetz erfolgte Definition, dass Videoüberwachung wirksam ist, „um Leben und Freiheit (der Menschen) zu schützen“, sind dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum fast keine Grenzen mehr gesetzt. Die individuellen Grundrechte der Menschen nach Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes sind hier nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Piratenpartei Deutschland ist daher schon jetzt klar: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig.

    Stefan Körner, Spitzenkandidat der PIRATEN in Bayern:

    „Es ist eine Farce, dass CDU und SPD unser aller Freiheit durch massive Überwachung schützen wollen. Durch die Klage wollen wir erreichen, dass die politische Definition der Wirksamkeit der Videoüberwachung für nichtig erklärt wird. Das Gesetz schafft hier schlichtweg falsche Fakten. Jeder neue Anschlag, bei dem nachher das Bild des Täters von einer Überwachungskamera präsentiert wird, belegt, dass Videoüberwachung untauglich ist, um Gefahren abzuwehren und Anschläge zu verhindern. Leben und Freiheit werden durch Kameras eben nicht geschützt. Videoüberwachung dient hauptsächlich der Dokumentation, der Kontrolle und der Vereinfachung der Strafverfolgung. Aber um es ganz klar zu sagen, eine allgemeine Dokumentation unseres täglichen Lebens halte ich nicht für angemessen, nur um Straftaten einfacher verfolgen zu können. Gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht durch Überwachung lösen.“

    Auch der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnhöfen wird durch das Gesetz legitimiert. Ob das notwendig ist, spielt im Gesetz keine Rolle mehr.

    „Man muss dieses Vorgehen in Zusammenhang mit dem jetzt möglichen automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen sehen. Die Vision der Sicherheitsbehörden, jederzeit einen möglichen ‚Gefährder‘ durch Bilderkennung lokalisieren zu können, rückt näher. Und wir bewegen uns in großen Schritten hin zum Überwachungsstaat. Das betrifft jeden von uns! Dagegen müssen, dagegen werden wir uns wehren“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN zur Bundestagswahl unterstreicht die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde.

    Aus diesem Grund erwartet die Piratenpartei Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, dass die große Koalition aus CDU, CSU und SPD wieder einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die individuellen Grundrechte der Menschen in unserem Land zu schützen und dass das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz für nichtig erklärt wird.

    Zum Hintergrund:

    Der Entwurf für das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde von der Bundesregierung bereits am 21.Dezember 2016 beschlossen. Schon vorher wurde Kritik geäußert, unter anderem von der Bundesdatenschutzbeauftragten, die den Entwurf harsch beanstandet hat. In einer Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom November 2016 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Der Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2017 dennoch in den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 15. Februar beschloss der Innenausschuss eine Anhörung von Sachverständigen, die dann am 6. März auch durchgeführt wurde. Wie so oft unterstützten die Sachverständigen der Polizei das Gesetz, während es die unabhängigen Wissenschaftler, der Richterbund und Datenschützer mehrheitlich als schlecht bis verfassungswidrig einstuften.

    Ohne sich durch die Meinung der Sachverständigen beirren zu lassen, beschloss die schwarze-rote Mehrheit im Innenausschuss zwei Tage nach der Anhörung am 8. März das Gesetz ohne Änderungen. Der Deutsche Bundestag stimmte einen Tag später mit gleicher Mehrheit kurz vor Mitternacht ebenfalls zu. Zu diesem Zeitpunkt, als es um immense Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung ging, waren nur noch wenige Parlamentarier im Plenarsaal. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am 5. Mai 2017 in Kraft getreten.

    Quellen:

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstützt uns mit einer Spende: https://redesign.piratenpartei.de/mithelfen/spenden/

  • Petition der Piratenpartei will Vertreter der US-Regierung von Staatsakten ausladen

    Die Piratenpartei Deutschland, vertreten durch ihren Bundesvorsitzenden Patrick Schiffer als Petent, fordert in einer beim Deutschen Bundestag eingereichten Petition, sämtlichen Mitgliedern der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Teilnahme an Staatsakten und offiziellen Empfängen in der Bundesrepublik Deutschland zu verweigern.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Die verfassungsgemäßen Rechte von Minderheiten in den USA werden durch die Dekrete und Ankündigungen der derzeitigen US-Regierung verletzt. Das amerikanische Regierungshandeln provoziert und kann ernsthafte weltpolitische Folgen nach sich ziehen und global dafür sorgen, dass ganze Bevölkerungsschichten bedroht und Menschenrechte systematisch in einer Art und Weise verletzt werden, die durch nichts gerechtfertigt werden kann.

    Insbesondere die in Kraft getretene ‚Executive Order 13769‘, auf deren Grundlage Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Staaten die Einreise in die USA bereits verweigert wurde, sowie die Ankündigung des neuen US-Präsidenten, mutmaßliche Terroristen foltern zu lassen, sind mehr als nur Provokationen. Durch die unmissverständlich kommunizierte Adressierung des Einreiseverbotes an Menschen muslimischen Glaubens betoniert die US-Regierung das Fundament für eine internationale Krise und signalisiert der Welt klar und deutlich, dass die USA einen Glaubenskrieg forcieren will.

    Dies stellt elementare Grundrechte der Bundesrepublik wie die Religionsfreiheit in Frage und ist zweifelsohne als Angriff auf die Menschenrechte zu verstehen. Es kann ebenfalls angenommen werden, dass Deutschland schon bald aufgrund von bilateralen Abkommen gezwungen werden könnte, die Sicherheit der in Deutschland lebenden Menschen, gerade von Flüchtlingen und Asylbewerbern, aufs Spiel zu setzen.

    Der Deutsche Bundestag sollte hier ein klares Zeichen setzen. Das sind wir uns selbst, unserem Gewissen und unserer Verantwortung für die Vergangenheit unseres Landes schuldig. Es braucht jetzt ein sehr deutliches Zeichen an die Regierung der Vereinigten Staaten: Kein öffentliches Entgegenkommen für amerikanische Regierungsmitglieder!“