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  • PIRATEN: Frackingverbot – Eile ist geboten!

    Nach nunmehr fünf Jahren drohen die Erdgas- und Erdölförderer, eine Bearbeitung der vorliegenden Anträge auf der Grundlage des geltenden Rechts zu erzwingen. Unterstützung erhalten die Erdgasförderer von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD).

    »Mit diesem Kniefall vor der Erdöl- und Erdgaslobby setzt die SPD unsere gesamte Umwelt aufs Spiel. Eine Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser, der Böden und offenen Gewässer durch Gefahrstoffe wie Erdgas und -öl sowie Belastungen durch Schwermetalle, radioaktive Elemente inklusive Erdbeben, Erdsenkungen und Gebäudeschäden wären das Ergebnis dieser unverantwortlichen Fördermethode. Das alles nur, um die Gewinnabsichten Weniger zu bedienen«, so Carsten Sawosch, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Es ist klimapolitisch völlig kontraproduktiv, weder nachhaltig im Sinne der Energiewende noch im Sinne der Bürger. Wir brauchen ein klares Fracking-Verbot!«, fordert der stellvertretende Bundesvorsitzende.

    Da ein solches bundesweites Frackingverbot auf sich warten lässt, hat die PIRATEN-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein bereits 2015 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob die Bundesländer Fracking zulassen müssen oder ihre Wassergesetze in einem eingeschränkten Rahmen selbst gestalten können.

    »Tatsächlich kamen die Experten vom ‘Wissenschaftlichen Dienst‘ zu dem Urteil, dass die Länder Fracking durch die Wassergesetze untersagen könnten, auch wenn das Bundesgesetz dem widerspricht«, so Carsten Sawosch. »Der Schutz, die Nutzung, die Wasserver- und -entsorgung sowie die Gewässereinteilung liegen nämlich in der Verantwortung der Länder. Wie die Gerichte in Zweifelsfällen entscheiden würden, können die Experten allerdings nicht vorhersagen. Mit weiterhin starker Gegenwehr seitens vieler Anti-Fracking-Initiativen ist zu rechnen. In ihrem Wahl- und Grundsatzprogramm Umwelt sowie im niedersächsischen Wahlprogramm Umwelt haben sich sowohl die niedersächsische Piratenpartei als auch die Bundespartei eindeutig gegen Fracking positioniert.

  • Piraten kritisieren Verspätungszuschlag für unpünktliche Steuererklärungen

    Nach dem von der Bundesregierung geplanten Steuermodernisierungsgesetz soll ab 2017 jeder, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig (in der Regel bis Ende Mai des Folgejahres) abgibt, für jeden Monat, der diese Frist überschreitet, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro zahlen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hält die Einführung einer solchen Strafgebühr für keine sinnvolle Lösung, um das vorhandene Steuersystem zu verbessern:
    »Statt solcher Sanktionsmöglichkeiten sollte das gesamte Steuersystem vereinfacht werden. Komplizierte Verfahren, unverständliche Formulare und Unmengen an Pflichtangaben führen nicht dazu, dass sich beim Bürger die Bereitschaft zu einer schnellen Abgabe der Steuererklärung erhöht. Stattdessen werden dann diejenigen bevorteilt, die es sich leisten können oder wollen, einen Steuerberater einzuschalten. Denn wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember, sodass erst nach Ablauf dieses Datums Verspätungszuschläge erhoben werden könnten. Außerdem ist davon auszugehen, dass mehr Personen als bisher von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine Fristverlängerung zu beantragen, versuchen, Härtefallregelungen in Anspruch zu nehmen oder Widerspruch gegen Steuerbescheide einzulegen, um diesen Zusatzgebühren zu entgehen. Auch das führt zu mehr Verwaltungsaufwand bei den Steuerbehörden und trägt nicht zur angestrebten Verfahrensverkürzung bei.

    Nach dem geplanten Gesetz sollen Bürger für verspätete Einreichungen zahlen, die langen Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern bleiben jedoch unsanktioniert.

    Abgesehen davon können die Steuerbehörden auch heute schon säumigen Steuerpflichtigen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge auferlegen. Dies ist allerdings kein Automatismus, wie ihn die Bundesregierung nun plant, sondern liegt im Ermessen der Behörden und soll nur bei Extremfällen zum Tragen kommen. Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Zuschläge, die den Charakter steuerlicher Sanktionen haben, nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes des Steuerpflichtigen gegen seine Pflichten stehen dürfen. Ein Verspätungszuschlag darf nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden. Beides wäre bei der geplanten Pauschalgebühr nicht mehr der Fall«, so Stefan Körner abschließend.