Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

  • Rettet die Demokratie in Deutschland – Wahlzulassung erleichtern

    Rettet die Demokratie in Deutschland – Wahlzulassung erleichtern

    Gemeinsam mit der Partei der Humanisten (PdH), der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und der Partei des Fortschritts (PdF) und der Tierschutzpartei rufen wir PIRATEN zu einer Demonstration auf dem Opernplatz auf. Wir müssen ein starkes Signal setzen: Unsere Demokratie darf nicht weiter ausgehöhlt werden!

    Datum: 15.12.2024
    Uhrzeit: 13 Uhr
    Ort: Opernplatz, Frankfurt am Main

    Die viele Jahrzehnte alte Regelung, für den bundesweiten Antritt zur Bundestagswahl, je Partei jeweils 27000 Unterstützungsunterschrift zu sammeln, ist überholt. Die Bestätigung dieser Regelung durch das Bundesverfassungsgerichtes ist von 2005 und damals konnte man die heutige Differenzierung im Parteiensystem nicht vorhersehen. Viele der heutigen betroffenen Parteien gab es vor 20 Jahren noch gar nicht!

    Zuerst gängeln die Parteien im Bundestag neue Parteien mit Auflagen für die demokratische Teilnahme und nun blockieren Sie sogar mit der vorgezogenen Neuwahl durch Ihre Unwissenheit, Unfähigkeit und der fehlenden Anpassung der Bundeswahlordnung, die Teilnahme.

    Es ist höchste Zeit, dass wir alle zusammenstehen und klar machen: Wir wehren uns, weil unsere Grundrechte und Freiheiten weiter beschnitten werden. Wir fordern eine echte Demokratie, in der alle Stimmen der Bürgerinnen und Bürger gehört und respektiert werden!

    Wir rufen alle demokratischen Kräfte auf, uns zu unterstützen. Kommt zahlreich und zeigt, dass wir gemeinsam stark sind gegen jede Form der Entdemokratisierung, politischer Idiotie und für eine gerechte, freie und demokratische Gesellschaft. Das Wahlrecht darf nicht allein zur Machtsicherung der etablierten Parteien verbogen werden. Es ist völlig aus der Zeit gefallen, dass Parteien für die Wahlzulassung die Privatadressen zum Beispiel von Frauen einsammeln müsssen.

    Schließt euch uns an und demonstriert mit uns für die Zukunft unserer Demokratie und unserer Welt!

    Euer Einsatz zählt. Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen!

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Piratenpartei Deutschland
    Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

    E-Mail: presse@piratenpartei.de
    Web: www.piratenpartei.de/presse

    Telefon: 030 / 60 98 97 510
    Fax: 030 / 60 98 97 519

  • Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    +++ Piratenpartei klagt vor dem Bundesverfassungsgericht +++ Sammeln einer großen Anzahl an Unterstüzungsunterschriften in einer Pandemie ist verantwortungslos +++ Die Vermeidung von Kontakten hat nach wie vor oberste Priorität

    Wahlvorbereitung zur Bundestagswahl heißt für Parteien, die nicht im Bundes- oder einem der Landtage vertreten sind, dass sie „zum Beleg der Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung“ sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten der einzelnen Bundesländer sind bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften notwendig, für jeden Direktkandidaten auf eigenem Formular noch einmal 200.
    In Zeiten der Pandemie muss versucht werden, jeden vermeidbaren Kontakt zwischen Menschen zu unterlassen. Die Gefahr der Ansteckung steht in keinem Verhältnis zur juristischen Notwendigkeit, als bloße Interessenbekundung der Bevölkerung eine unnötig hohe Zahl von Kontakten zu erzwingen.
    Die Piratenpartei Deutschland klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Hierzu kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Die aktuellen Regelungen verlangen, dass die kleinen Parteien bis Mitte Juli insgesamt mehrere Millionen Kontakte mit Wahlberechtigten herstellen. Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine Gefährdung anderer Menschen. Natürlich ist das Sammeln der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich eine nicht ungeeignete Maßnahme, um die Ernsthaftigkeit des politischen Anliegens gegenüber der Wahlorganisation zu dokumentieren. Über Anzahl und Frequenz mit der Initiativen und Parteien ihre Absicht zur politischen Beteiligung durch Unterstützungsunterschriften immer und immer wieder beweisen müssen, obwohl diese seit Jahren an Wahlen teilgenommen haben, lässt sich bereits im Grundsatz streiten. Während einer Pandemie mit einer lebensbedrohlichen Krankheit, die sich über Aerosole verbreitet, muss man ganz konkret darüber streiten.
    Nachdem bis heute keine Entscheidung für eine Änderung gefallen ist, die der aktuellen Lage gerecht wird, bitten wir das Bundesverfassungsgericht um Klärung.“

    Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    „Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie. Die Maßnahme verlangen seit über einem Jahr viel von den Menschen und stellen sie vor neue Herausforderungen für das private und berufliche Leben. Das Wahlrecht ist in Pandemiezeiten stellt eine unüberwindbare Herausforderung für kleine Parteien da und verhindert die politische Vielfalt. Daher fordern wir, die Hürden der aktuellen Situation anzupassen, damit die politische Vielfalt auch weiterhin eine Chance erhält, in Parlamenten vertreten zu sein.“

    Die Piratenpartei schließt sich der Verfassungsklage der ÖDP an. Das Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden.

  • PIRATEN begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Verbesserungen am Klimaschutzgesetz sind notwendig

    PIRATEN begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Verbesserungen am Klimaschutzgesetz sind notwendig

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigt die Forderungen nach weiteren gesetzlichen Regelungen für den Klimaschutz. Dass es für die Zeit nach 2030 noch keinerlei Plan gibt, wie weiter fortgefahren wird, das darf nicht sein. Ein Teilplan wie momentan, der nur eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 55% gegenüber 1990 vorsieht , ist vollkommen unzureichend. Denn damit bleibt unklar, wie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll. Dies ist jedoch unerlässlich. Je länger gewartet wird, desto drastischer müssen die Maßnahmen ausfallen, und eine Transformation kann nicht von heute auf morgen geschehen. Das braucht Zeit. Das Bundesverfassungsgericht bringt die Bundesregierung mit seinem Urteil nun in Zugzwang.

    Julian Häffner, Koordinator der AG Junge PIRATEN, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz:

    „Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind für uns zentrale Themen. Freiheit und Gerechtigkeit kann es für nachfolgende Generationen nur geben, wenn wir ihnen eine intakte, lebenswerte Umwelt hinterlassen. Was die Bundesregierung mit dem bestenfalls halbherzigen Klimaschutzgesetz gemacht hat, ist ein Abwälzen des Problems auf folgende Generationen.
    Das Versäumnis, sofort und wirkungsvoll gegen den Klimawandel vorzugehen, verschiebt nicht nur das Problem in die Zukunft, es macht das Problem größer und teurer. Je früher wir handeln, so mehr sind wir in der Lage die Folgen zu reduzieren.
    Es besteht mit dem Urteil nun die Hoffnung, dass die nächste Bundesregierung ein konsequentes und wirkungsvolles Klimaschutzgesetz verabschiedet, denn Klimaneutralität schaffen wir nicht bis 2050, wenn es in diesem Schneckentempo weiter geht.“

    Martin Kollien-Glaser, Themenbeauftragter Umwelt und Spitzenkandidat der PIRATEN Bayern zur Bundestagswahl 2021, ergänzt:

    „Besonders erstaunt konnte man über die Reaktionen der Regierungsparteien sein, die dieses Fiasko erst 2019 beschlossen haben. Schon damals war absehbar, dass die Ergebnisse nicht reichen werden, um effektive Reaktionen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels zu erzielen. Jetzt so zu tun, als würde man das Urteil begrüßen, ist entweder die größte Lüge der Neuzeit oder das Eingeständnis, ein wirkungsloses Gesetz auf Drängen Dritter verabschiedet zu haben, mit denen man es sich nicht verscherzen wollte. Einmal mehr zeigt sich somit, dass es einer wirkungsvollen Kontrolle der Einflüsterer von Ministerien und Abgeordneten bedarf. Schon lange fordern wir daher ein effektives Lobbyregister.“

  • Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Am kommenden Freitag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Entscheidung ist ebenfalls relevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur „Hasskriminalität“, das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert.

    2013 erhoben die Bürgerrechtler Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

    Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun erklärt:

    „Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

    Der Mitbeschwerdeführer und Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

    In einem internen Bericht kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Bestandsdatenabfragen des Bundeskriminalamts: Danach kundschafte das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig seien, und liefere diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt nutzt die umstrittene Bestandsdatenauskunft inzwischen fast neunmal so oft wie noch 2013.

    Quellen:
    Die Beschwerdeschrift
    Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
    Informationen zur Verfassungsbeschwerde

  • PIRATEN zur Senkung des Wahlalters als Belohnung

    PIRATEN zur Senkung des Wahlalters als Belohnung

    Aktuell wird die Frage nach einer Änderung des Wahlalters wieder vermehrt diskutiert. Die Piratenpartei fordert seit Jahren eine Senkung des Wahlalters auf Landes-, Bundes- und Europaebene.

    Deshalb legte am 23. Dezember 2019 Lukas Küffner, Pirat aus Nürnberg, mit weiteren Jugendlichen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Ausschluss von 16- und 17-jährigen bei der Europawahl ein.

    „Dass Jugendliche durchaus politisch interessiert sind, sollte spätestens seit der EU-Urheberrechtsreform und den FridaysForFuture-Demonstrationen jedem klar sein. Es ist absolut inakzeptabel und unfair, dass wir Jugendlichen weiterhin von vielen Wahlen, wie z.B. der Europawahl oder der Bundestagswahl ausgeschlossen sind! Unsere Sorgen um die Zukunft werden von der Politik leider größtenteils ignoriert. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen? Junge Menschen müssen über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen,“

    kommentiert Lukas Küffner (Piratenpartei).

    Obwohl Jugendliche in elf Bundesländern bereits mit 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen und in vier Bundesländern auch schon an der Landtagswahl, ist es ihnen immer noch nicht erlaubt, an Bundestags- oder Euopawahlen teilzunehmen.

    „Es ist sehr widersprüchlich, dass Jugendliche zwar auf mancher Kommunal- oder Landesebene für ausreichend einsichts- und urteilsfähig angesehen werden, ihnen auf Bundes- und Europaebene diese Fähigkeit dann jedoch nicht zugetraut wird. Eine Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre, wenigstens auf 16 Jahre, ist überfällig und sollte von der Regierung endlich in Angriff genommen werden! Jugendlichen ihr verdientes Wahlrecht als „Belohnung“ für gutes Verhalten während der Coronakrise zu geben, halten wir PIRATEN aber für das falsche Argument. Das Recht an einer Wahl teilzunehmen ist schließlich nichts, was man wie Süßigkeiten für gutes Verhalten verschenken sollte, sondern eines der höchsten Güter unserer Demokratie,“

    erklärt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Lorena May, stellvertretende politische Geschäfstführerin der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    „Es ist doch wirklich absurd, dass ich mit 17 Jahren bereits im Bundesvorstand der Piratenpartei sein durfte, es mir aber nicht zugetraut wurde, an Wahlen wie der des Bundestages teilzunehmen. Die Interessen von Jugendlichen werden bereits heute von der Politik viel zu häufig vernachlässigt oder nicht ernstgenommen. Durch die demographische Entwicklung in Deutschland wird der Anteil der Jugendlichen auch in Zukunft immer kleiner, wodurch unsere Belange von der Politik wahrscheinlich noch weniger repräsentiert werden. Deshalb wird es höchste Zeit, Jugendlichen auch ein Stimmrecht bei der Bundestags- und der Europawahl zu geben!“

     

  • PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    PIRATEN zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Ausspähen unter Freunden, das geht

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandete heute die konkrete Ausgestaltung von Vorschriften zum verdachtsunabhängigen Abhören und zur Überwachung der Internetkommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und verschiedener ausländischer Journalisten statt, ohne jedoch ein grundsätzliches Zeichen gegen digitale Überwachung zu setzen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz, das nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden muss.

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Massenüberwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst:

    „Solche Urteile schaden unserem Kampf gegen Massenüberwachung durch ausländische Geheimdienste wie die NSA, weil diese mit dem Finger auf uns selbst zurück zeigen. Dass der BND nicht im Inland lauschen soll, schützt uns nicht vor dem Überwachungswahn ausländischer Spionagedienste. Mit dem heutigen Urteil segnet das Bundesverfassungsgericht anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung ab, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuvor für europarechtswidrig erklärt hat – das enttäuscht.

    Der BND darf nicht nur Gefahren aufspüren, sondern auch im Auftrag der Bundesregierung aus politischem Interesse Partner, Firmen und Institutionen ausspionieren und sogar als Handlanger ausländischer Dienste tätig werden. Nicht kontrollierbare Versprechen ausländischer Dienste, mit deutschen Daten nicht zu foltern, zu entführen und zu töten, werden unserer Verantwortung nicht gerecht.

    Jetzt ist die Politik gefragt: Massenüberwachung gehört international geächtet. Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten. Unter ständiger Überwachung sind wir nicht frei und ist unsere Demokratie in Gefahr.“

  • PIRATEN ziehen mit vor das Bundesverfassungsgericht

    PIRATEN ziehen mit vor das Bundesverfassungsgericht

    Heute Mittag wird beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Auschluss von 16- und 17-jährigen bei der Europawahl eingelegt.

    Nachdem der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt hatte, dass 16- und 17-jährige auch weiterhin in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen und deren Wahleinspruch abgewiesen hat, ziehen 14 von ihnen am heutigen Montag vor das Bundesverfassungsgericht, wo sie Wahlprüfungsbeschwerde einreichen. Unter ihnen ist auch Lukas Küffner, Pirat aus Nürnberg.

    „Dass Jugendliche durchaus politisch interessiert sind, sollte spätestens seit der Urheberrechtsreform, besser bekannt als Artikel 13, und den FridaysForFuture-Demonstrationen jedem klar sein. Es ist absolut inakzeptabel und unfair, dass wir Jugendlichen weiterhin von vielen Wahlen, wie z.B. der Europawahl ausgeschlossen sind! Unsere Sorgen um die Zukunft werden von der Politik leider größtenteils nur ignoriert. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht von den Folgen der jetzigen Politik betroffen ist? Junge Menschen müssen über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen,“

    kritisiert Lukas Küffner, der für die Senkung des Wahlalters mit einigen anderen Jugendlichen vor das Bundesverfassungsgericht zieht und heute bei der Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe dabei sein wird.
    Während er von der Europawahl noch ausgeschlossen war, ist er bereits im Vorstand des Kreisverbandes Nürnberg der Piratenpartei und auf Listenplatz 3 bei der Kommunalwahl in Nürnberg (Bayern) im kommenden März.

    Während man in 11 Bundesländern bereits mit 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen darf und in vier Bundesländern auch an den Landtagswahlen, ist es Jugendlichen in Deutschland weiterhin nicht erlaubt, an der Europawahl teilnehmen zu dürfen.

    „Es ist nicht akzeptabel, dass Jugendliche zwar auf Kommunal- oder Landesebene für ausreichend einsichts- und urteilsfähig angesehen werden, auf Europaebene ihnen diese Fähigkeit dann jedoch nicht zugetraut wird. Und das insbesondere bei einer Wahl, bei der in anderen EU-Staaten, wie Österreich und Malta, 16-jährige bereits an der Europawahl teilnehmen. Wir PIRATEN wollen mit unserer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass sich das endlich ändert. Jugendliche sollen auch bei uns mitentscheiden dürfen,“

    ergänzt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

    Die beiden Juristen Prof. Dr. Heußner und Prof. Dr. Pautsch kamen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass das in Deutschland geltende Mindestwahlalter von 18 Jahren für die Europawahl verfassungswidrig ist, da dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Piratenpartei fordert bereits seit Jahren eine Absenkung des Wahlalters, bei allen Wahlen.

    Die 17-jährige Lorena May, die am 9. November auf dem Bundesparteitag in Bad Homburg zur stellvertretenden politischen Geschäftsführerin der Piratenpartei gewählt wurde, kommentiert:

    „Es ist doch wirklich absurd, dass ich mit 17 Jahren zwar im Bundesvorstand der Piratenpartei sein darf, es mir aber nicht zugetraut wird, an der Europawahl teilzunehmen. Die Interessen von Jugendlichen werden bereits heute von der Politik viel zu häufig vernachlässigt. Durch die demographische Entwicklung in Deutschland wird der Anteil der Jugendlichen in Zukunft auch noch immer kleiner, wodurch unsere Belange von der Politik wahrscheinlich noch weniger repräsentiert werden. Deshalb wird es schleunigst Zeit endlich auch Jugendlichen ein Stimmrecht bei der Europawahl zu geben!“

  • 17-jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

    17-jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

    Der Bundestag hält daran fest, dass 16- und 17-jährige in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen. Dies hat der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt und ihren Wahleinspruch abgewiesen, darunter den Einspruch des 17-jährigen Lukas Küffner (Piratenpartei) aus Nürnberg.

    Zur Begründung schreibt der Bundestag, es könne offen bleiben, ob die erforderliche Reife bei „einzelnen Personen“ unter 18 vorliege. Generell bestehe bei Jugendlichen dieses Alters eine „höhere Gefahr, den notwendigen Grad von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben“. Zur Wahl dürfe eine Person nur zugelassen werden, wenn sie „entscheidungsfähig und zur freien Bildung ihres eigenen Wählerwillens fähig“ sei.

    Lukas Küffner will gegen diese Entscheidung nun gemeinsam mit anderen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

    „Es heißt immer, Jugendliche würden sich nicht für Politik interessieren. Das stimmt jedoch nicht. Immer mehr Jugendliche gehen auf die Straße, um für ihre Zukunft zu demonstrieren, weil diese Zukunft bedroht ist. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht betroffen ist? Junge Menschen sollten über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen!“

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die Entscheidung des Bundestags als „arrogant und bevormundend“.

    „Dass junge Menschen Politik lieber den Experten überlassen sollten, ist Lindner’sche FDP-Logik. Diese Überheblichkeit hat mit der heutigen Lebenswirklichkeit und dem vielfältigen politischen Engagement junger Menschen nichts zu tun.“

    In den EU-Ländern Österreich und Malta dürfen bereits 16-jährige an der Europawahl teilnehmen. Auch das Europaparlament hat sich für ein Wahlrecht ab 16 ausgesprochen.