Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

  • Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

    Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

    Dr. Patrick Breyer warnt:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

    Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

  • Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für Testzwecke im Rahmen des ‚Zensus 2021‘ ab. Frank Herrmann, Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. die eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.

    Dazu erklärt Herrmann:

    „Ich bin optimistisch, dass wir mit der Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das Gericht damit nicht getroffen.
    Dass zwei Jahre lang die Daten aller in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs- und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel.“

  • Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Der Arbeitskreis Zensus hat am Donnerstag zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für einen Zensus-Testlauf gestellt.

    Der NRW-Landesvorsitzende der PIRATEN, Frank Herrmann, ist einer der Antragsteller aus dem Arbeitskreis Zensus:

    „Es ist schon abenteuerlich, dass die Behörden acht Jahre nach dem letzten Zensus immer noch kein Verfahren entwickelt haben, um für die Statistik große Datenmengen zu übertragen. Mit der Übermittllung aller Meldedaten, einschließlich der für jeden Bürger einmaligen Ordnungsnummer in eine zentrale Datenbank, entsteht genau das, was es nie geben sollte: ein zentrales Personen-Register. Zwei Jahre lang soll die Statistikbehörde mit den Original-Daten, ohne jegliche Anonymisierung, nicht näher bezeichnete Tests im Vorfeld des Zensus21 durchführen. Völlig offen ist, ob auch andere mit den Daten experimentieren dürfen. Der Gesetzgeber stellt hier alle Anforderungen an Datenschutz und Datensparsamkeit auf den Kopf!“

  • Piratenpartei, FREIE WÄHLER und ÖDP wollen gegen Sperrklausel zur Europawahl klagen

    Piratenpartei, FREIE WÄHLER und ÖDP wollen gegen Sperrklausel zur Europawahl klagen

    Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments, Deutschland zur Einführung einer Sperrklausel ab der Europawahl 2024 zu verpflichten, kündigen Piratenpartei, FREIE WÄHLER und ÖDP an, gemeinsam gegen das deutsche Umsetzungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Sie sehen einen Verstoß gegen das Recht jedes Wählers auf gleiche Erfolgschancen seiner Stimme. (mehr …)

  • „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“

    Der Ausspruch „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“ ist längst zum geflügelten Wort all jener geworden, die das Bundesverfassungsgericht um Recht und Gerechtigkeit ersuchen wollen. Er ist aber zugleich auch Ausdruck dafür, wie gut es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes gelungen ist, diesen universellen Anspruch in der Verfassung zu verwirklichen. Denn auch 69 Jahre nach seinem Inkrafttreten wirkt das Grundgesetz keineswegs aus der Zeit gefallen. Vielmehr liefert es in seinen grundlegenden Aussagen stets Antworten auf aktuelle politische und gesellschaftliche Fragen. Es beeindruckt dabei stets aufs Neue, mit welcher Weitsicht die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates die damals 146 Artikel formulierten.

    Die größte Errungenschaft des Grundgesetzes bleibt jedoch der Umstand, dass in ihm die universellen und unveräußerlichen Grundrechte eine derart exponierte Stellung einnehmen. Sie bilden das erste Kapitel der Verfassung und stehen damit noch vor allen anderen Vorschriften zum Staatsaufbau. So beginnt das Grundgesetz mit dem unmissverständlichen Bekenntnis zur Würde des Menschen, welche unantastbar sein soll. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Diesen Appell erachteten die Verfasser als so essenziell, dass sie ihn zugleich mit einer Ewigkeitsklausel für alle Zeit festschrieben. Ähnliches gilt auch für den darauf folgenden Katalog an Grundrechten, die ihrem Wesensgehalt nach nicht angetastet werden dürfen. Sie schützen unter anderem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit.

    Auch wenn die Verfassung ursprünglich nur als Abwehrrecht gegenüber dem Staat gedacht war, setzte sich nach und nach die Erkenntnis durch, dass unsere Grundrechte als allgemeinverbindliches Wertesystem fungieren, welches für alle Bereiche des Rechts bindend ist. In diesem Geiste sind im Laufe der Jahre durch das Bundesverfassungsgericht – „Hüter des Grundgesetzes“ – Urteile gefällt und Präzisierungen getroffen worden, die wegweisend sind. Prägnantestes Beispiel hierfür ist das sogenannte Volkszählungsurteil von 1983, mit dem die Karlsruher Richter ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ aus den bestehenden Grundrechten auf Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiteten.

    Doch auch wenn diese Grundrechte auf alle Ewigkeit festgeschrieben scheinen, so gilt es, sie im Alltag stets aufs Neue zu verteidigen und aktiv mit Leben zu füllen. Diesem Auftrag sehen gerade wir Piraten uns in besonderem Maße verpflichtet. Unser Grundsatzprogramm leitet sich in vielerlei Hinsicht direkt aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ab. Daher heißt es auch für uns bei jedem zukünftigen Angriff auf das Grundgesetz: wir sehen uns in Karlsruhe!

  • Geschlecht: männlich – weiblich – keine Angabe

    Geschlecht: männlich – weiblich – keine Angabe

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 10. Oktober 2017 entschieden, dass die beiden Möglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ zur Geburteneintragung in Standesämtern alleine nicht ausreichen und das Personenstandsrecht insoweit mit den grundgesetzlichen Anforderungen nicht vereinbar ist.

    Er verpflichtet den Gesetzgeber, bis zum Jahresende 2018 eine Neuregelung zu schaffen und er verpflichtet Gerichte und Verwaltungsbehörden, die betreffenden Normen bei Menschen, die nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, nicht mehr anzuwenden.

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    „Wir PIRATEN begrüßen die höchstrichterliche Anerkennung der Lebenswirklichkeit, die dem überlieferten binären Verständnis von ausschließlich zwei Geschlechtern nicht entspricht. Neben die aktuellen Möglichkeiten zur Eintragung ‚männlich‘, ‚weiblich‘ und ‚ohne Geschlechtseintrag‘ tritt nun eine weitere Möglichkeit.“

    sagt Manfred Schramm, Sprecher der AG Familienpolitik der Piratenpartei Deutschland.

    Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), das auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, schützt.
    Weiterhin konstatiert das Gericht, dass das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG) verstößt, soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird.

    „Wir PIRATEN lehnen die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden ab. Solange es die Erfassung nach Personenstandsgesetz aber gibt, fordern wir die Möglichkeit einer von den Individuen selbst vorgenommenen Einordnung und werden uns dafür beim Gesetzgeber im Rahmen der Neuregelung einsetzen.“

    so Schramm weiter.

  • Whistleblower schützen: Verfassungsbeschwerde gegen Ausweiszwang für Prepaidhandys eingereicht

    Der seit Juli geltende Zwang zur Vorlage eines Ausweises vor der Freischaltung von Prepaid-Handykarten wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde des digitalen Freiheitskämpfers und Datenschutzexperten der Piratenpartei Patrick Breyer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17.

    „Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten“, begründet Breyer seine Beschwerde. „Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.“

    In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen.

    Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten (Az. 50001/12).

  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

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