Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

  • PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    Am Montag, dem 28. November 2016 wird die von Digitalcourage organisierte Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Auch unser Themenbeauftragter für Datenschutz, MdL Patrick Breyer, ist Beschwerdeführer. Im Anschluss an die Pressekonferenz wird die Beschwerdeschrift zusammen mit mehr als 30.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    »Vorratsdatenspeicherung macht uns alle splitternackt.«, begründet Patrick Breyer seine Unterstützung der Verfassungsbeschwerde. »Zielgerichtete Ermittlungen sind rechtsstaatlich, wahllose Massenerfassung ist überwachungsstaatlich. Unser Rechtssystem beruht auf der Unschuldsvermutung. Eine freie Gesellschaft braucht vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation. Dafür lohnt es sich zu kämpfen!«

    Hintergrund: Digitalcourage e.V. setzt sich für Informationsfreiheit und Datenschutz ein. Der Verein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht. Inzwischen hat das Aktionsbündnis schon fast so viel Unterstützung gesammelt wie bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2008. Die neue Verfassungsbeschwerde kann noch bis Sonntag, 27. November 2016, um 24:00 Uhr mit unterstützt werden: https://digitalcourage.de/weg-mit-vds

    Die Pressemitteilung von Digitalcourage finden Sie hier: https://digitalcourage.de/presse/pressemitteilungen/pressekonferenz-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung

    Mit der Verfassungsbeschwerde soll die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation aufgehalten werden. Ab Juni 2017 sind Kommunikationsanbieter verpflichtet, von allen Kundinnen und Kunden Standortdaten, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten, IP-Adressen und SMS-Daten auf Vorrat zu speichern.

  • Ein schwerer Schlag für den Rechtsstaat: BVerfG billigt Aushebelung demokratischer Kontrolle

    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. Die Klage sollte die Herausgabe der Selektorenliste gerichtlich erzwingen. Diese Liste enthält Suchmerkmale für die Überwachung elektronischer Datenströme, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst geliefert haben soll. Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, äußert sich wie folgt zu der Entscheidung des BVerfG:

    »Die heutige Entscheidung des BVerfG ist ein weiterer herber Rückschlag für die parlamentarische Kontrolle. Parlamentarier sollten auf der gleichen Informationsgrundlage arbeiten und die Regierung kontrollieren können. Wenn das Parlamentarische Kontrollgremium nicht zur Farce geraten soll, muss jeder Bereich des Regierungshandelns einsehbar sein. Das gilt ebenso für die Untersuchungsausschüsse, die notfalls auf gleicher Geheimhaltungsstufe arbeiten müssen, wie das Parlamentarische Kontrollgremium.

    Die einzige Lösung ist jetzt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium die NSA- und BND-Selektoren kontrolliert. Es kann nicht im Interesse der Regierung sein, dass sie dem Vorwurf der Vertuschung ausgesetzt ist und die Aufgaben der parlamentarischen Kontrolle durch Regierungsdienstleister übernommen werden.«

  • Überwachungswahn von CDU und SPD stoppen!

    Zur gestrigen Einigung von Union und SPD auf ein neues Sicherheitspaket erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer: »Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Polizeibeamte mit Überwachungskameras und Massenscanning von Kfz-Kennzeichen – die Große Koalition versteht Massenüberwachung offenbar als Handlungsauftrag. Ihre Pläne haben wenig mit Sicherheit, aber viel mit Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung zu tun.

    Noch bevor das Bundesverfassungsgericht über anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die massenhafte Erfassung von Autofahrern entschieden hat, einigten sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas auf den bundesweiten Einsatz dieses fehleranfälligen und ineffizienten Instruments. Ich werde eine Verfassungsbeschwerde dagegen prüfen. Anstelle von Massenüberwachung wollen wir PIRATEN die Sicherheitsressourcen im Sinne der Effizienz auf gezielte Ermittlungen konzentrieren. Wir brauchen eine nationale Kriminalpräventionsstrategie, aber auch ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins.

    Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung aber nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden, nicht durch ideologisch begründete Stimmungspolitik.«

  • Patrick Breyer: Karlsruhe legt CETA-Abkommen an die Leine, doch stoppen müssen es die Bürger!

    Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die einstweilige Inkraftsetzung von CETA erklärt Patrick Breyer, Spitzenkandidat der PIRATEN Schleswig-Holstein für die Landtagswahl:

    »Das Bundesverfassungsgericht hat CETA nicht gestoppt, weil dies in einer Demokratie Sache der Bürger ist. Wir brauchen deshalb einen Aufstand an der Wahlurne und an den Unterschriftenständen der Volksinitiativen gegen CETA! Einstweilen hat Karlsruhe CETA an die Leine gelegt: Es wird bis auf weiteres keinen Schiedsgerichtshof und keine Investorenklagen geben. Exekutivbeschlüsse über die Auslegung von CETA müssen demokratisch legitimiert werden. Und CETA kann jederzeit wieder gestoppt werden. Scheitert CETA in Deutschland, kann dessen vorläufige Anwendung jederzeit einseitig wieder beendet werden. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist Schadensbegrenzung, doch der Schaden bleibt: CETA schafft mit der ‚Regulatorischen Kooperation‘ ein Paradies für die Industrielobby, schwächt Umwelt- und Gesundheitsschutz, zementiert ein veraltetes Urheberrecht und macht Datenschutz zum Handelshemmnis.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ruft auf: »Liebe Bürger, liebe Wähler: Gehen Sie mit uns weiter gegen CETA auf die Straße, lassen Sie uns zeigen, dass wir ein solches Abkommen zugunsten von Konzernen nicht wollen. Machen Sie Ihr Kreuz bei den Parteien, die sich klar gegen CETA und ähnliche Abkommen aussprechen, damit auch morgen noch unsere hart erkämpften Standards in Deutschland und Europa gelten und verbessert werden können!«

  • Datenschutz: Verfassungsbeschwerde gegen Pkw-Maut-Massenscanning erfolglos

    Datenschutz: Verfassungsbeschwerde gegen Pkw-Maut-Massenscanning erfolglos

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Datenschützers Patrick Breyer (PIRATEN) gegen den geplanten Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen zur Kontrolle der Pkw-Maut nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung nannte das Gericht nicht.

    Patrick Breyer: »Herr Dobrindt sollte sich nicht zu früh freuen: Karlsruhe hat das massenhafte Kfz-Kennzeichenscanning zur Pkw-Maut-Kontrolle nicht in der Sache abgesegnet. Die Beschwerde wurde wohl nur deshalb nicht angenommen, weil das Gesetz noch auf Eis liegt.

    Sollte die irre Pkw-Maut und der Kfz-Massenabgleich auf unseren Autobahnen tatsächlich kommen, werde ich erneut Verfassungsbeschwerde einreichen. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben.

    So unsinnig die Pkw-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. Kfz-Massenscanner zerstören unser Recht auf datenfreie Fahrt. Sie sind hoch fehleranfällig und führen in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer solchen Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.«

  • PIRATEN unterstützen den Aktionstag „AufRecht bestehen“ am 10. März 2016

    Zum dritten Mal in Folge unterstützt die Piratenpartei Deutschland die bundesweite, dezentrale Kampagne „AufRecht bestehen“ am 10. März 2016. Schwerpunkt des diesjährigen Aktionstages, der unter dem Motto „Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!“ steht, ist die geplante „Rechtsvereinfachung“ bei „Hartz IV“ und die Abschaffung der Sanktionen.

    Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums von sechs auf zwölf Monate ist die einzige Vereinfachung in dem Gesetzentwurf, die bereits seit Jahren gängige Verwaltungspraxis in den Jobcentern ist. Es wird weiterhin an der Möglichkeit der Sanktionierung des soziokulturellen Existenzminimums festgehalten. Die ursprünglich angedachte Abschaffung der verschärften Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren ist auf Druck von Horst Seehofer (CSU) nicht erfolgt. Damit hat die Bundesregierung die Chance verpasst, die menschenunwürdige Sanktionspraxis abzuschaffen und überlässt die politisch notwendige Entscheidung wie so oft dem Bundesverfassungsgericht.
    So liegt derzeit schon eine Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Sanktionen nach § 31 SGB II auf Verfassungsmäßigkeit vor.

    Weiterhin kritisiert die Piratenpartei, dass Datenschutz und Bankgeheimnis in der Gesetzgebung wie auch in der Praxis für Hartz IV-Betroffene nur eingeschränkt gelten. So ist es Sozialbehörden nach wie vor erlaubt, Kontostände bei Banken ohne Einwilligung der Betroffenen abzufragen. Auch Wohnungskontrollen, um sogenannte Bedarfsgemeinschaften aufzudecken, sind inzwischen zur Praxis geworden.

    »Für die Piratenpartei gelten die Persönlichkeitsrechte und damit verbunden der Datenschutz und die Privatsphäre eines jeden einzelnen Bürgers als ein unverrückbares Grundrecht,« so Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.