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  • CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    CETA – Wortbruch und Schummelpackung

    Freihandel, hört sich doch gut an? Keine Behinderungen im Warenverkehr, keine unnötigen Zölle, Handel auf Augenhöhe.

    Leider erinnern Freihandelsabkommen oft an Hundekuchen, der bellt nicht und Hund ist auch nicht drin. So ist es auch mit CETA. Da ist jede Menge drin, verteilt auf 1600 Seiten Vertrag findet sich ein bunter Bauchladen von Themen aus dem Bereich Laissez-Faire-Economy, aber ganz wenig Freihandel.

    Die Tatsache, dass die Grünen jetzt der Ratifizierung zugestimmt haben, kann man nur als kompletten Ausverkauf der eigenen Werte bezeichnen. Die Absenkung von Umweltstandards und die Einrichtung eines privaten Schiedsgerichts sind weithin bekannt, aber der Vertrag geht noch deutlich darüber hinaus.

    Alleine schon die Einrichtung des Schiedsgerichts wird zu massiven Behinderungen im Bereich von Umwelt- und Klimaschutz führen. Da ist beispielsweise die kanadische Ölproduktion aus Ölsand. Dagegen ist der Braunkohletagebau in Deutschland eine Oase des Naturschutzes. Der Abbau von Ölsand hinterlässt vergiftete Ödlande und die Abscheidung des Öls ist energetisch enorm ineffizient. Trotzdem hat die EU, vor der ursprünglichen Verabschiedung von CETA, Produkte aus Ölsand als kaum CO2-intensiver als konventionell geförderte Petrorohstoffe eingestuft. Natürlich könnte man jetzt auf die Idee kommen, das wieder zu ändern, aber dummerweise gibt es dann das Schiedsgericht.

    Weniger bekannt sind z. B. die Regelungen im Bereich des Urheberrechts. Da hat man vorgeblich ja „nur“ die Berner Konvention umgesetzt. Eine Regelung aus dem Jahr 1974, die komplett aus der Zeit gefallen ist. Sie ist bis dato nicht mehr ansatzweise anwendbar und dennoch wurde sie in massiv verschärfter Form in den Vertrag aufgenommen.

    Im Prinzip wurde die Beweislast bei Copyrightstreitigkeiten umgekehrt. Wer sein Copyright „hinreichend“ belegen kann, darf dafür sorgen, dass Waren im Zoll beschlagnahmt werden. Witzig dabei ist, dass es als hinreichend gilt, ein vermeintliches Original mit Namen darauf vorweisen zu können. Die Autoren dieser Klauseln dachten wohl an das auf Büttenpapier handgeschriebene Original und weniger an die heutige Realität digitaler und damit leicht manipulierbarer Dokumente, Bilder, usw. (CETA Vertrag Seite 168, Art. 20.42).

    Auch sehr hilfreich als Waffe ist die Option, dass bei Copyrightstreitigkeiten nicht etwa der normale Rechtsweg gilt. Es ist vorgesehen, dass strafrechtliche Prozesse und Maßnahmen eingesetzt werden (CETA Vertrag Seite 165, Art. 20.35).

    Meint ihr, dass diejenigen, die derzeit laut über den angeblichen Freihandel jubeln, das auch noch tun werden, wenn ein Mitbewerber einen Copyright-Streit auf der Basis von Ideen aus dem Jahr 1974 vom Zaun bricht? Ein leicht bearbeitetes digitales Dokument kann man doch recht schnell zur Hand haben und schon verursacht der Zoll für eine kleine Einfuhr-Verzögerung und vielleicht sorgt er noch für eine Hausdurchsuchung.

    Auch sehr nett ist, dass man sich darauf verständigt hat, dass öffentliche Dienstleistungen insbesondere dann, wenn sie eine natürliche oder zugesprochene Monopolstellung haben, nach kommerziellen Maßgaben erfolgen müssen (CETA Vertrag 124 ff Kapitel 18.5). Also Schluss mit unter Wert verkaufter kommunaler Wasserversorgung, Müllentsorgung und dem ganzen anderen Zeug, das nur den Gewinnabsichten von Konzernen im Weg steht. Praktischerweise gibt es das Schiedsgericht, vor dem kann man dann klagen, wenn kommunale Betriebe im Weg sind.

    Ein Thema, an dem ganz viele Firmen interessiert sind, die nach Kanada exportieren wollen, sind die sogenannten „nicht tarifären Handelshemmnisse“. Das sind hauptsächlich Standards, die dafür notwendig sind ein Produkt auf den Markt bringen zu können. Hier hat man sich auf eine gegenseitige Anerkennung der Produktzulassung geeinigt.

    Klingt toll, oder?
    Aber nur, solange man nicht weiß, wie das in der EU und in Kanada funktioniert.

    Kanada ist mit seinen Standards mit den USA harmonisiert, zumindest so weit das chaotische Standardisierungs-System der USA das zulässt. In Kanada ist es zumindest formal staatlich organisiert, in den USA primär durch Versicherungen vorgegeben. In Kanada funktionieren Standards für die Sicherheit von Produkten so, dass es akkreditierte Prüflabore gibt, die Produkte auf die Einhaltung der Standards überprüfen. Dummerweise hat aber jedes Labor seine eigenen, spezifischen Standards. So kann es vorkommen, dass es für einen Sachverhalt mehr als ein Dutzend Standards gibt, die eigentlich qualitativ gleichwertig sind, aber leicht voneinander abweichen.

    Eine kanadische Firma, die ihr Produkt so hat testen lassen, kann dieses dann nach CETA auch in der EU auf den Markt bringen.

    Umgekehrt wird es spannend. In der EU müssen die meisten Produkte nicht zertifiziert werden. Das trifft nur für kritische Produkte zu, beispielsweise Medizinprodukte und Fahrzeuge. Bei den meisten Produktkategorien gibt es einen Satz eindeutiger Standards, die eingehalten werden müssen. Der Hersteller ist dafür verantwortlich dies entweder durch eigene Tests oder mit externen Labor sicherzustellen und erklärt dann die Konformität der Produkte.

    Also hat eine europäische Firma für die meisten Fälle keinen Vorteil durch CETA, es ist weiterhin die Zertifizierung notwendig, zusätzlich zur CE-Konformitätserklärung in Europa. 1:0 für Kanada?

    Sehr spannend ist auch die Frage, was das für Folgen für das europäische Standardisierungssystem und die CE-Kennzeichnung haben wird. Bisher gilt die Regel, dass es für einen Sachverhalt genau einen verbindlichen Standard gibt. Diesen Zustand zu erreichen, hat Jahrzehnte gedauert. Angefangen hat die EU mit ca. 1,4 Millionen nationalen Standards, bis heute wurden diese auf 160.000 EU-weit geltende Standards reduziert.

    Damit in der EU ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf, muss es das CE-Zeichen tragen und eine Konformitätserklärung dazu existieren. Mit CETA bedeutet das jetzt, dass ein kanadisches Prüfzeichen dazu berechtigen würde, die CE-Konformität zu erklären. Also eigentlich müssten damit die Vorgaben für die jeweiligen Produktarten erweitert werden, so dass das Produkt den europäischen Standards, oder einer Auswahl aus dem Bündel der kanadischen Standards entsprechen muss.

    Offensichtlich fehlte bei der Verhandlung von CETA an vielen Stellen der Sachverstand, an anderen haben sich Lobbyinteressen von Konzernen durchgesetzt. Insgesamt ist dieser Vertrag kein Freihandelsvertrag, sondern eine Mogelpackung, die mal wieder zum Nachteil der Bürger und der kleinen und mittleren Unternehmen ausgeht.

    Die Kehrtwende der Grünen, diesem Vertrag zuzustimmen ist um so weniger verständlich, da dieselbe Regierung grade den Ausstieg aus der Energiecharta beschlossen hat, einem Vertrag mit genau so toxischen Elementen wie CETA. Leider ist dennoch kein Lerneffekt zu sehen.

    Der CETA Vertrag in komplettem Umfang:
    https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf
     

  • Erhebt Eure Stimme!

    Erhebt Eure Stimme!

    Der Protest gegen die EU-Urheberrechtslinie brachte weit über 200.000 Menschen auf die Straße. Dennoch schaffte es die Reform durch das Europaparlament und muss bis 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesjustizministerium bittet nun um Stellungnahmen per PDF.

    Wo wir stehen

    Trotz der vielen strittigen Regelungen der Urheberrechtsreform wurde die Richtlinie am 26. März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ihr umstrittenster Bestandteil war Artikel 13 über Upload-Filter (inzwischen Artikel 17 – Nutzung geschützter Inhalte durch Online-Content-Sharing-Dienstleister).

    Letztendlich fehlten der Opposition im Europäischen Parlament dank der massiven Straßenproteste in Deutschland und der europaweit unterzeichneten Petitionen nur wenige Stimmen, um die Richtlinie zu Fall zu bringen. Die Proteste waren so massiv, dass sie die in der Bundesregierung vertretenen Parteien zu einem öffentlichen Versprechen zwangen, einige der strittigen Punkte auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie abzumildern, insbesondere Uploadfilter zu verhindern.

    Was noch erreicht werden kann

    Derzeit führt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung zweier Urheberrechtsrichtlinien durch, darunter die Copyright-Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt). Stellungnahmen dazu können bis zum 6. September 2019 abgegeben werden; siehe weitere Details hier.

    Mitgliedstaaten, die europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzen, sind an deren Bestimmungen und das zu erreichende Ziel gebunden, können aber Form und Methoden für die Umsetzung frei wählen. Der Wortlaut der Richtlinie lässt einen gewissen Spielraum, so dass es noch ein paar Dinge gibt, die Du tun kannst

    • 1) Schütze gemeinschaftlich Erstelltes
      Um zu vermeiden, dass Deine Lieblingsplattformen der neuen Gesetzgebung zum Opfer fallen, solltest Du das Bundesjustizministerium daran erinnern, dass die Richtlinie (EU) 2019/790 dazu dienen soll, bestimmte, sehr spezifische Plattformen zu regulieren, die mit Online-Diensten für Audio- und Videostreaming konkurrieren (Erwägungsgrund 62). Dies ist sehr wichtig, da mehr Dinge urheberrechtlich geschützt sind als nur Audio- und Videoinhalte, unter anderem Software oder Datenbanken. Die Plattformen, die von den Regeln ausgenommen sind und nie mit solchen Streaming-Diensten konkurrieren dürften, sollten daher von der deutschen Umsetzung eindeutig ausgeschlossen werden. Einige der in der Richtlinie genannten Beispiele sind Online-Enzyklopädien (z.B. Wikipedia), Bildungs- und Wissenschaftsclouds, Open-Source-Softwareentwicklungs- und -austauschplattformen (z.B. Github) und Cloud-Services (z.B. Dropbox)
    • 2) Sage Nein zu Filtern und zu „stay down“
      Artikel 17 verpflichtet Online-Plattformen, vorbeugend Lizenzen für alle möglichen Inhalte zu erwerben, die in Zukunft von Nutzern hochgeladen werden könnten, da sie ansonsten für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus müssen Website-Betreiber alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass Inhalte auf ihre Website hochgeladen werden, die ihnen ein Rechteinhaber gemeldet hat. Dies ist schier unmöglich, es sei denn, der Prozess wird durch Filter automatisiert. Du kannst helfen, indem Du die Regierung an ihr Versprechen und an ihre öffentliche Erklärung im Rat erinnerst, nach Möglichkeit keine Filterpflichten einzuführen. Und Du kannst helfen, eigene Beispiele zu liefern, in denen Dein hochgeladener Inhalt zu Unrecht entfernt wurde.
    • 3) Verlange zuverlässig garantierte Ausnahmen und Beschränkungen
      Artikel 17 Absatz 7 garantiert, dass sich Uploader in allen Mitgliedstaaten auf die Ausnahme von Parodien vom Urheberrechtsschutz verlassen können, auch wenn sie sich in einem Land befinden, in dem es offiziell keine solche Ausnahme gibt. Gleichzeitig besagt Artikel 17 Absatz 9, dass die Richtlinie keinerlei legitime Nutzungen, die etwa unter Ausnahmen oder Beschränkungen des Urheberrechtsschutzes fallen, beeinträchtigen darf. Es ist wichtig, dass diese Bestimmungen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt werden und dass sie nicht nur von Online-Content-Provider-Plattformen irgendwo in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben werden.

    Schicke Deine Stellungnahme bis zum 6. September 2019 an folgende Mailadresse und erhebe Deine Stimme: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de

  • Urheberrechtsreform – Wikipedia Deutschland wird abschalten

    Urheberrechtsreform – Wikipedia Deutschland wird abschalten

    Die Wikipedia Deutschland hat im Zusammenhang mit dem europaweiten Protesttag am 23.3.2019 entschieden, ihre Seite am 21.3.2019 komplett mit einer Hinweisseite abzuschalten. Statt Millionen Wissensartikeln soll für einen Tag lediglich eine schwarze Protestnote des Internetlexikons zu lesen sein. Für den 23. März hatte die Piratenpartei gemeinsam mit savetheinternet.info zum europaweiten Protesttag gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht aufgerufen. Die Piratenpartei begrüßt daher die Entscheidung der deutschen Wikipedia und fordert andere Plattformen auf, sich dem Protest anzuschließen.

    „Viele Lobbyorganisationen berichten falsch über die Copyright Directive und auch eine Domain, die sich nur auf einen Artikel aus der Copyright Directive bezieht, enthält viele Falschinformationen“

    kommentiert Borys Sobieski, stellvertretender Generalsekretär der Piratenpartei die heutige Entscheidung und ergänzt:

    „Um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, ist die Entscheidung der Wikipedia vollkommen nachvollziehbar. Die Befürworter der aktuellen Urheberrechtsreform müssen in aller Deutlichkeit auf die Konsequenzen ihres Tuns hingewiesen werden. Zwar sind Enzyklopädien noch davon ausgenommen, weil die Wikipedia selbst nicht unter die derzeitige Definition eines Online Content Sharing Service Provider fällt, aber auch die Wikipedianer haben festgestellt, dass die Copyright Directive das Internet, wie wir es kennen, massiv beschränken und verändern wird“