Schlagwort: Cybercrime
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UN-Cybercrime-Autokraten-Konvention
UN verabschiedet Wunschzettel für Diktatoren als Konvention
Das umstrittene Abkommen der Vereinten Nationen (UN) zum Kampf gegen Cyberkriminalität steht final fest. Der eingerichtete Ad-hoc-Ausschuss der UN hat den Entwurf für die Konvention nach rund dreijährigen Verhandlungen gebilligt.
Den Startschuss für die Initiative hatten Russland und China 2017 gegeben. Schon das alleine müsste jedem Demokraten zu denken geben.
Ein übergroßer Anwendungsbereich auf fast alle Spielarten der Kriminalität, oder angeblichen Kriminalität, wurde eingebaut. Technologiekonzerne und Bürgerrechtsaktivisten gehen mit ihrer Kritik ausnahmsweise gemeinsam Hand in Hand.
Auch wenn gefestigte Demokratien den Zauberkasten nicht nutzen werden, so doch die Mehrheit der autoritären Staaten. Und diese können von allen anderen, auch uns, zahlreiche Hilfestellungen verlangen. Eine Nicht-Beitritt durch Deutschland und die EU wird unseren Ansprüchen an einen Rechtsstaat genügen und die eigenen Bürger schützen, das Nachgeben gegenüber Diktatoren der ganzen Welt wird sich jedoch noch rächen.
Ein schwarzer Tag für die Demokratien, denn der beratende UN-Ausschuss billigte das die Konvention mit dem Jubel der autoritären Staaten einstimmig.
Nur 40 Länder müssen die Konvention ratifizieren, dann tritt sie in Kraft. Wie sich unsere freiheitlichen Demokratien daraus winden wollen, bleibt unklar.
Dieser Vorgang zeigt klar, dass die UN reformiert werden müssen. Es darf nicht sein, dass diese wichtige Institution dazu verwendet wird Menschenrechte und Freiheit mit den Füßen zu treten. Das widerspricht komplett dem Geist, in dem die UN gegründet wurden.
Quellen:
[1] https://www.unodc.org/unodc/en/cybercrime/ad_hoc_committee/home -

Datenleck im EU Parlament
Das Europäische Parlament wurde vor einigen Tagen von einer der größten Datenpannen der letzten Jahre heimgesucht. Die Verletzung umfasst personenbezogene Daten, die möglicherweise zur Offenlegung der persönlichen Informationen tausender politischer Mitarbeiter führen könnten. Das Parlament hat daher alle Mitarbeiter dringend dazu aufgerufen, ihre Passwörter zu ändern und ihre Angehörigen zu informieren. Das Ausmaß dieser Sicherheitslücke, die eine der größten demokratischen Institutionen Europas und ihre Mitarbeiter betrifft, sollte uns darauf aufmerksam machen, wie dringend wir unsere Demokratie und unsere Privatsphäre schützen müssen. Die Piratenpartei hat unermüdlich für einen besseren Schutz persönlicher Daten gekämpft, die eine wesentliche Voraussetzung unserer modernen Demokratie ist.
Bisher ist noch unklar, wie und wer Zugang zu diesen hochsensiblen Daten gehabt haben könnte, aber dieses Ereignis folgt direkt auf die intensive Destabilisierung durch ausländische Regime, die es auf politisch Andersdenkende abgesehen haben. Dies haben die jüngsten Cyberattacken auf mehrere EU-Länder gezeigt. Wenn wir gewählt werden, wird die Piratenpartei alles daran setzen, unsere Demokratie zu verteidigen. Einschüchterung und Gewalt werden uns in unserem Bestreben uns für die Freiheit eines jeden Bürgers einzusetzen nicht aufhalten.
Im Amt werden wir eine umfassende Überarbeitung der Cybersicherheitspolitik des Parlaments vorschlagen, aufbauend auf den Empfehlungen, die bereits im Bericht des internen Sekretariats vom Dezember 2023 dargelegt wurden. Unsere oberste Priorität wird es sein, die Sicherheit bevorstehender Wahlen zu gewährleisten und eine transparente, vertrauenswürdige Wahlleitung im Vorfeld der Wahlen zu ermöglichen.
Quellen:
[1] Politico Cyberattacks EU-Russia-China-UK
[2] Politico EU parliament election cybersecurity problem
[3] Politico EU parliament without chief cybersecurityIhr Ansprechpartner:
Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft
Am kommenden Freitag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Entscheidung ist ebenfalls relevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur „Hasskriminalität“, das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert.
2013 erhoben die Bürgerrechtler Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.
Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun erklärt:
„Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“
Der Mitbeschwerdeführer und Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:
„In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“
In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.
In einem internen Bericht kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Bestandsdatenabfragen des Bundeskriminalamts: Danach kundschafte das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig seien, und liefere diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt nutzt die umstrittene Bestandsdatenauskunft inzwischen fast neunmal so oft wie noch 2013.
Quellen:
Die Beschwerdeschrift
Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
Informationen zur Verfassungsbeschwerde
