Schlagwort: Datenschutz-Grundverordnung

  • Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Zum heutigen europäischen Datenschutztag mahnt die Piratenpartei die Verpflichtung von Parlament und Regierung in Bund und Ländern an, die Grundfreiheiten der Menschen auch in der digitalen Welt zu schützen.

    Der europäische Datenschutztag wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre 1981 zu erinnern, das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, auch ‚Konvention 108‘ genannt. Schon vor 39 Jahren wurden dazu die Grundsätze der erlaubten Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert und festgeschrieben. Die unterzeichnenden Staaten waren und sind durch das Abkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz:

    „Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie versagen kläglich dabei. Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft als großer Wurf bezeichnet wird, so bleibt sie doch ein zahnloser Tiger, wenn die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert sich seit Jahrzehnten nicht.

    Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die Sicherheitsbehörden, die Grundsätze privacy by design und privacy by default werden zu oft als Fremdworte angesehen und nicht beachtet. Stattdessen werden Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert, Tatverdächtige einfacher auffinden zu können. Hier wird unsere Freiheit vermeintlicher Sicherheit geopfert.

    Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehlt auch im Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste basieren. Dem hier existierenden Wildwuchs müssen Grenzen gesetzt werden, denn schon heute ist nicht mehr gewährleistet, das Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz treffen können.

    Der Schutz unserer Daten braucht dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es geht nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden Generationen. Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides.“

  • Facebooks willige Helfer

    Facebooks willige Helfer

    Den großen Datenkraken Facebook, Google, Whatsapp etc. wird oft vorgeworfen, dass sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit Daten über Internetnutzer sammeln. Dieser Vorwurf ist ganz sicher berechtigt. Dabei geht jedoch unter, dass die Datenkraken viele willige Helfer haben, die ihnen das begehrte Datenmaterial zumeist kostenlos ‚frei Haus‘ liefern.

    Beim Surfen im Internet erlebt man immer wieder, wie sorglos manche Webseitenbetreiber die Integration externer Dienste handhaben. Oftmals werden soziale Medien oder Tracking-Dienste wie Google Analytics eingebunden, mit denen das eigene Webangebot erweitert wird.
    Die technische Umsetzung gestaltet sich denkbar einfach, denn die Datenkraken stellen einen reich gefüllten Baukasten fertiger Code-Schnipsel für viele Anwendungen zur Verfügung, die Webseitenbetreiber leicht auf ihren Seiten einbauen können. Diese erhalten so schnell eine hübsche grafisch aufbereitete Nutzerauswertung, oder freuen sich, dass sie durch die Einbindung von Social-Media-Links ihre ‚Interaktionsrate‘ steigern können.

    Das, was uns die Datenkraken-Diensteanbieter aber als „so einfach“ präsentieren, sind oft genug Funktionen, die vor allem einem Zweck dienen, nämlich möglichst viele Daten der Webseitenbesucher zu sammeln und an die Dienste zu übertragen. Meist gibt es zwar technische Mittel und Einstellungen, um die Datensammel-Algorithmen im Zaum zu halten, allerdings ist deren Handhabung deutlich schwieriger und oft schlecht dokumentiert. Sie werden den Erstellern von Webseiten nicht so einfach und verständlich präsentiert, wie die Einbindung der „coolen und nützlichen Add-Ins“.

    Was beim Besuch eines beliebten Kochblogs lediglich zielgerichtete Angebote für den Webseitenbesucher generiert, kann bei anderen Seiten weitaus weitreichendere Folgen haben. Folgen, die oft nicht abgeschätzt werden können, so wie dies beim Blutspendedienstes des Bayrischen Roten Kreuzes nun passiert ist.
    Laut der Webseite des Blutspendedienstes ist es möglich, anonym zu überprüfen, ob man für Blutspenden infrage kommt. Dabei werden unter anderem eine HIV Erkrankung und ein etwaiger Schwangerschaftsabbruch abgefragt.

    Durch die Verknüpfung der Seite mit dem weißen f auf blauem Grund werden diese Informationen automatisch zu Facebook transferiert, dort von den gewollt undurchschaubaren Algorithmen des Anbieters verarbeitet und fließen generell in den Facebook-Datensatz des jeweiligen Benutzers ein. Dies betrifft auch Menschen, die gar kein Facebook-Konto besitzen. Dass die Trackingalgorithmen der Marke Zuckerberg auch deren Daten abschnorcheln, ist keine wirklich neue Erkenntnis.

    Anonym war an diesem Fragebogen demnach also nichts.

    Facebook & Co. werden auf diese Weise zu allwissenden Bibliotheken über uns Benutzer. Sie nutzen dieses Wissen für ihre Geschäftsmodelle ausgiebig aus. Dass gesammelte Daten auch mal abhanden kommen können, haben die verschiedenen Datenskandale der letzten Zeit leider zur Genüge bewiesen.

    Was vielen Webseitenbetreibern nicht bewusst ist: Die Verarbeitung und insbesondere die Weitergabe von Daten an externe Dienste sind nach DSGVO ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht zulässig. Das LFDI Baden-Württemberg hat hierzu FAQs veröffentlicht, welche gut nachvollziehbar aufzeigen, was erlaubt ist und was nicht.

    Einzig Daten nicht zu sammeln, schützt uns Benutzer und Verbraucher davor, dass unsere Daten missbräuchlich verwendet werden. Die DSGVO ist hier das richtige Instrument, um Datensparsamkeit durchzusetzen, was dank der Datenschutzbehörden mittlerweile auch getan wird.

    Es liegt aber vor allem in der Verantwortung der Webseitenbetreiber und deren Dienstleister, welche und wie viele Daten die Nutzer für den Besuch ihrer Seiten abgeben müssen. Vermeintlich kostenlose Codeschnipsel müssen am Ende von allzu sorglosen Website Betreibern mit hohen Strafzahlungen und teuren Anwaltsgebühren bezahlt werden. Das Verhalten des Blutspendedienstes war auf jeden Fall grob fahrlässig und sollte entsprechende Konsequenzen haben.

  • Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.
    Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer:

    „Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert.“

    Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

    „Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen“

    ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

    Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!

  • DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    DS-GVO durchsetzen, Internet-Datenschutz nachliefern

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Ein Jahr nach Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung sehen die PIRATEN ein Durchsetzungsdefizit und schwere Lücken beim Internet-Datenschutz.

    „Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat weltweit Vorbildwirkung, doch die Durchsetzung des Datenschutzes scheitert hierzulande oft an überlasteten Aufsichtsbehörden und daran, dass viele Digitalkonzerne ihren Sitz im konzernfreundlichen Irland haben. Es bräuchte viel mehr Personal für die Aufsicht und Datenschutzklagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen“

    fordert Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.

    „Bis heute fehlt ein Schutz unseres Surfverhaltens im Internet vor Aufzeichnung, Ausspähung und Auswertung. Im Netz sind wir derzeit ungeschützt vor Durchleuchtung, Datenklau, Datenverlust und Manipulation. Mit der jahrelang im Interesse der Werbeindustrie ausgebremsten ePrivacy-Verordnung wollen die EU-Regierungen sogar noch eine private Vorratsdatenspeicherung und Nachrichtenfilter legitimieren. Der Schutz unserer Privatsphäre im digitalen Zeitalter ist eine der dringendsten Aufgaben, denen sich das neue Europäische Parlament stellen muss.“

    mahnt der Datenschützer Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.