Schlagwort: Datenschutz

  • Irisches Gericht stoppt verdachtslose Vorratsdatenspeicherung

    Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Telefonverbindungen für Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Die Piratenpartei fordert Konsequenzen von Bundesregierung und EU:

    „Die Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen unverdächtiger Bürger wahllos zu speichern, überschreitet die rote Linie zum Überwachungsstaat“

    erklärt der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Die Sonntagsreden von Bundesregierung und EU zu Menschenrechten sind verlogen, solange sich fast alle EU-Staaten weigern, ihre vom EuGH für grundrechtswidrig erklärten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben.“

    Zusammen mit anderen Beschwerdeführern um Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Breyer Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt.
    Breyer warnt vor Versuchen verschiedener Regierungen, im Zuge der geplanten ePrivacy-Verordnung durch die Hintertür Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung oder auch eine „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter zu legalisieren:

    „Ein polizeilich-industrieller Komplex versucht auf EU-Ebene, mithilfe von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung den gläsernen und angepassten Telefon- und Internetnutzer durchzudrücken. Wir setzen dem die Vision selbstbestimmter und unbequemer Menschen entgegen, die Politik in die eigene Hand nehmen.“

  • Bundesdatenschutzbeauftragte schließt sich Piraten-Kritik an

    Bundesdatenschutzbeauftragte schließt sich Piraten-Kritik an

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte unterstützt die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft). Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht beanstandet sie unter anderem die unsichere Aufbewahrung von Zugangsdaten zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking.

    Bereits 2013 erhoben Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

    In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützt die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde nun u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

    Die Mitbeschwerdeführerin Katharina Nocun, Autorin des Buchs „Die Daten, die ich rief“, erklärt:

    „Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass das BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

    Der Mitbeschwerdeführer und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer:

    „Das geheime Kopieren von Wohnungsschlüsseln ist eine bekannte Stasi-Methode. Unsere Passwörter sind im digitalen Zeitalter wie Schlüssel zu unserer Wohnungstür. Ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht trägt dem NSA-Skandal durch einen stärkeren Grundrechtsschutz Rechnung. Wer Polizei und Geheimdiensten blauäugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Und wehe uns, wenn diese Spionagemöglichkeiten eines Tages sogar in die Hände einer nicht-demokratischen Regierung gelangen sollten.“

  • Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Unter dem Pseudonym ‚Haurus‘ bot ein französischer Geheimdienstmitarbeiter im Darknet sensible private Informationen auf Bestellung gegen Kryptowährung an. Diese hatte er missbräuchlich aus staatlichen Überwachungssystemen erlangt. Für rund 300 Euro waren etwa zu beliebigen Handynummern die Aufenthaltsorte und Anruflisten des jeweiligen Inhabers käuflich. Auch kriminellen Gangs soll der Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes ‚Générale de la Sécurité Intérieure‘ diese illegale Überwachung als Service angeboten haben. Die Piratenpartei, die schon lange vor dem enormen Missbrauchspotential staatlicher Massenüberwachung warnt, fordert Konsequenzen.

    Auch in Deutschland haben Kriminal- und Polizeibeamte wiederholt Bürgerdaten missbräuchlich abgefragt und herausgegeben. In Frankreich hat die einjährige Vorratsdatenspeicherung einen Datenmissbrauch ermöglicht, der für öffentliche Funktionsträger oder Stalkingopfer lebensgefährlich werden kann. Auch Bestandsdatenauskunft, strategische Fernmeldeaufklärung, Fluggastdatenregister, automatisierter Lichtbildabruf oder die quasi hürdenlose Abfrage von Bankkonten laden zu solchem Missbrauch ein. Angesichts dieses mächtigen Überwachungsapparats mit zahllosen Zugriffsberechtigten muss man sich auch hierzulande ernsthafte Sorgen machen, als Durchschnittbürger nicht zu Unrecht Opfer einer unbegründeten Ausspähung zu werden, so Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

    Die Piraten warnen seit jeher davor, persönlichste Daten in der Hand staatlicher Stellen per se als diebstahl- und missbrauchssicher anzusehen. Zum einen können gerade bei der massenhaften digitalen Verarbeitung von Daten und der Nutzung von Online-Schnittstellen Sicherheitslücken nie vollständig ausgeschlossen werden. Zum anderen muss immer bedacht werden, welche Begehrlichkeiten Daten wecken. Nur was nicht gespeichert wird, kann auch nicht in falsche Hände geraten. Aus dem in Frankreich publik gewordenen Fall müssen wir daher auch in Deutschland Konsequenzen ziehen!, so Breyer weiter. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit brauche es daher eine Pflicht zur anonymisierten Veröffentlichung jedes Falls von vorsätzlichem Datenmissbrauch durch Staatsbedienstete. Zugleich müsse anlasslose Massenüberwachung, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, abgeschafft werden.

    Konkret schlagen die Piraten vor, anstelle der auch in Deutschland beschlossenen Vorratsdatenspeicherung grundrechtsschonendere Alternativen wie etwa das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zu wählen. Dies würde ein gezieltes Vorgehen gegen Verdächtige ermöglichen, ohne unschuldige Menschen ihrer digitalen Privatsphäre zu berauben. Anders als Überwachungskameras könne eine verstärkte Polizeipräsenz zudem die Sicherheit konkret erhöhen. Dazu Breyer abschließend: Eine verpflichtende Benachrichtigung von Menschen, die zu Unrecht Betroffene staatlicher Überwachung wurden, etwa im Rahmen einer Funkzellenabfrage, gehören nun ebenso auf die Tagesordnung wie die Prüfung der ausufernden Geheimdienst-Befugnisse. Geheimdienste dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Weder in Frankreich noch sonst irgendwo in Europa.

  • Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren

    Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren

    Menschen, die Kontaktdaten ihrer Freunde und Bekannten ohne deren Wissen oder Einverständnis bei Googlemail verwalten; Menschen, die ihren alten Laptop bei Ebay verkaufen ohne die Festplatte gründlich zu löschen; Menschen, die ungehalten reagieren, wenn man sie bittet, persönliche Fotos nicht ins Netz zu stellen.

    Nein, diese Situationen sind nicht fiktiv. Sie passierten in den letzten Jahren regelmäßig. Sie machen deutlich, dass es bisher kein wirkliches Bewusstsein dafür gibt, wie mit den Daten Dritter umgegangen wird, und dass es sich hierbei um schützenswerte Informationen handelt. Das hat sich mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor zwei Jahren und deren endgültigem Inkrafttreten im Mai nicht geändert. Erst die Tatsache, dass der fahrlässige Umgang mit Daten, die uns anvertraut wurden, nun strafbewehrt ist, verändert den Blick darauf, wo Daten anfallen und wie sicher mit ihnen umgegangen wird.

    Datenschutz schützt den einzelnen Menschen, damit er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Die DSGVO hat jedoch einige blinde Flecken. Die europaweite Vereinheitlichung aller Regeln ist vielfach nur mit viel Schwammigkeit und Rechtsunsicherheit gelungen. Dies liegt leider durchaus im Interesse der Wirtschaft, der ‘Datenindustrie’, und auch einiger Regierungsstellen. Deutschland hat vorhandene Umsetzungsspielräume vorwiegend zum Abbau statt zur Stärkung des Datenschutzes genutzt. Hier muss ein Umdenken stattfinden, denn der Schutz der Privatheit in der Zukunft muss heute definiert und umgesetzt werden.

    Konkret fehlt ein europaweiter Schutz des besonders sensiblen Surfverhaltens im Internet vor Ausspähung und Auswertung. Die in den letzten Wochen vielfach penetrant aufdringlich auftauchenden Aufforderungen zur „Einwilligung“ in neue Datenschutzerklärungen entsprechen meist nicht den Vorgaben der DSGVO, denn es fehlt an klaren verständlichen Texten über die Art der Datenverwendung und an der Freiwilligkeit der Einwilligung. Letztlich fehlt oftmals die Möglichkeit, eine geforderte Einwilligung ablehnen zu können. Hier macht sich eine datenhungrige Industrie die Verunsicherung der Anwender und die Überforderung der Aufsichtsbehörden zunutze. Sanktionsmaßnahmen bietet die Datenschutzverordnung, sie müssen jedoch angewendet werden.

    Die für die Aufklärung der Bevölkerung und auch der Unternehmen zuständigen Landesdatenschutzbehörden sind schon seit Jahren unterfinanziert und zu schwach ausgestattet. Mit weniger als 500 Beschäftigten in allen Aussichtsbehörden zusammengenommen sollten sie nicht nur die Menschen, Vereine, Ärzte, Anwälte, kleine und große Unternehmen im Land im Vorfeld über die neuen Regeln informieren und die Anwendung erklären, sondern auch die Kontrollen der über drei Millionen Unternehmen durchführen. Das kann nicht funktionieren, deshalb fordern wir mindestens eine Verdoppelung der Beschäftigtenzahl und strukturell dauerhaft bessere Ausstattung der Aufsichtsbehörden.

    Die Grenzen privater Videoüberwachung sind ebenfalls unklar und die öffentliche Videoüberwachung ist vielfach neu und mit weit gefassten Einsatzmöglichkeiten in die Landesdatenschutzgesetze aufgenommen worden. Regelungen zum Umgang mit z.B. Gesichtserkennung fehlen dagegen völlig. Hier gilt es, strikte und vor allem transparente Regeln für die Nutzung von Bildauswertungen durch Algorithmen aufzustellen.

    Die aktuelle Kampagne gegen vermeintlich überzogene Datenschutzvorgaben durch die DSGVO weisen wir daher zurück. Wer bisher den Schutz der ihm anvertrauten Daten ernst genommen hat, hat von der DSGVO nichts zu befürchten. Abmahnungen bei Datenschutzverstößen treffen Privatpersonen nicht. Dass im geschäftlichen Verkehr eine Abmahnung teuer werden kann, ist ein allgemeines und nicht auf den Datenschutz beschränktes Problem. Sonderregeln für Datenschutz-Abmahnungen im geschäftlichen Bereich, wie sie die Bundesregierung derzeit plant, lehnen wir ab, denn auch Abmahnungen sind ein effektives und wichtiges Instrument zur Rechtsdurchsetzung. Diskutabel ist es, die Kostenerstattungspflicht für Erstabmahnungen allgemein abzuschaffen, also auch z.B. für die ausufernden Urheberrechtsabmahnungen.

    Wir brauchen demnach eine Reform der Reform und einen lebensnahen Ausbau der DSGVO. Und wir brauchen viele Klagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen, denn Gerichte spielen auch eine wichtige Rolle bei der Abwägung von Grundrechten. Ziel von all dem ist ein angemessener Umgang mit diesem Thema.

  • Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

    Nicht alles, was an Überwachungsmaßnahmen technisch möglich ist, ist auch eine gute Idee. Um Straftaten zu ermitteln, die fast ausschließlich in der Familie und Umfeld begangen werden, ist es geradezu absurd, Daten zur Telefon- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung zu speichern. Denn auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung (VDS) werden regelmäßig weit über 80% der bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch aufgeklärt. Täter können sich also keineswegs sicher sein, nicht entdeckt zu werden. Für eine Aufdeckung der verbleibenden Dunkelziffer ist eine Stärkung sozialer Dienste angebracht, keine Totalüberwachung.

    Anlässlich des Gerichtsurteils des Staufener Missbrauchsfalls haben der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, sowie Politiker aus Union und SPD dies jedoch nicht gefordert, sondern – mal wieder – eine schnelle Einführung der Vorratdatenspeicherung. Damit wird wieder einmal ein Fall von Kindesmissbrauch instrumentalisiert, um für die flächendeckende Protokollierung von Kommunikationsverbindungsdaten zu werben. Dass diese Überwachungsmaßnahme nicht nur Kriminelle, sondern alle Telefon-, Smartphone- und Internetnutzer – und damit alle Bürger – betreffen würde, bleibt hingegen wie immer unerwähnt.

    Für das in diesem Fall wohl entscheidende Problem – das Versagen der Behörden, welche das Kind den mißbrauchenden Eltern zurückgaben – ist das keinerlei Abhilfe. Alle anderen unschuldigen Bundesbürger zu überwachen, hätte in diesem wie anderen Fällen dem Kind nicht geholfen – die Haupttäter waren bekannt. Fakt ist, dass die Ereignisse aus Staufen durch Hinweise von Beteiligten aufgedeckt und vermutlich durch Behördenversagen erst ermöglicht wurden und nun vom BKA-Präsidenten Münch in übelster Trittbrettfahrer-Manier für Vorratsdatenspeicherungs-Propaganda genutzt werden.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2010 die Gefahr der Überwachung gesehen und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung untersagt. Heute wäre die Überwachung noch viel weitgehender, denn durch den Gebrauch von Smartphones entstehen umfassende Bewegungsprofile von Millionen unschuldiger Bundesbürger, die über Monate abgerufen werden könnten. Jeder Gang zum Supermarkt würde so für eine mögliche Verbrechensbekämpfung protokolliert.

    Den Forderungen aus der CSU nach einem weiteren Versuch, die VDS europaweit durch eine EU-Richtlinie einzuführen, erteilt wir eine klare Absage. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die anlasslose Speicherung, ohne eine örtliche, zeitliche oder den Personenkreis betreffende Einschränkung nicht mit der europäischen Grundrechte-Charta vereinbar ist, kommt quasi einem Verbot der Vorratsdatenspeicherung gleich, da diese eben keinerlei Einschränkungen kennt.

    „Mit der sturen Wiederholung seiner Forderung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ignoriert BKA-Präsident Münch ganz offensichtlich und bewusst die Urteile der höchsten Gerichte in Deutschland und Europa. Da müssen die Alarmglocken zum Erhalt unserer Grundrechte klingeln und eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden in Deutschland scheint nicht nur angebracht, sondern sogar dringend notwendig! Die Bundesregierung wäre zudem gut beraten, endlich Klarheit zu schaffen und ihre versteckten Bestrebungen zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verbindlich zu beenden!“

    sagt Datenschützer Frank Herrmann, unser Kandidat für die EU-Wahl 2019.

    Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Wundermittel zur Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, egal ob online oder offline. So etwa ist eine Zuordnung der IPv4-Adresse, die sich mehrere Nutzer teilen, zu einer konkreten Person nicht möglich, ohne auch die übermittelten Inhalte zu speichern. Auch in- und ausländische VPN-Anbieter oder das TOR-Netzwerk können von privatsphäre-bewussten Menschen genutzt werden, um trotz VDS die eigene IP-Adresse zu verschleiern.

    Wir Piraten wollen wirksame Verbrechensbekämpfung und keinen Überwachungsstaat. Wenn es notwendig ist, Kriminelle im Internet zu beobachten, um schwerste Straftaten aufzuklären, dann darf dabei nicht die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden.

    „Technisch wäre dies z.B. durch ein Quick-Freeze-Verfahren machbar. Dabei können Sicherheitsbehörden auf einen entsprechenden Verdacht hin selbst anordnen, dass die aktuelle Zuordnung einer IP-Adresse bzw. die Verbindungsdaten bestimmter Personen vom Provider gespeichert werden müssen. Ein Richter gibt die gespeicherten Daten dann, nach Prüfung und falls der Quick-Freeze rechtmäßig war, für die Ermittlungsbehörden frei.“

    weiß Hermann, der sich bereits als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen mit dem Sachverhalt intensiv beschäftigt hat.

    Da eine solche grundrechtsschonende Methode einer schnellen Reaktion der Sicherheitsbehörden bedarf, fordert wir seit langem, die entsprechende personelle und technische Ausstattung der Polizei zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht massenhaft gespeichert, sondern effektiv ermittelt wird. Auch anderen Hinweisen, die sich z.B. aus dem Zahlungsverkehr ergeben, muss nachgegangen werden. Die Vorratsdatenspeicherung führt nachgewiesenermaßen nicht zu einer besseren Aufklärungsquote, bietet aber ein enormes Missbrauchspotential. Angesichts stetig ausgeweiteter Befugnisse der Sicherheitsbehörden entsteht bei den Bürgern zunehmend das beklemmende Gefühl der totalen Überwachung. Mit dieser ist den realen Problemen aber nicht beizukommen. Dafür braucht es konkretes Handeln der Behörden – und die Kapazitäten dafür.

  • Sitze im EU-Parlament vervierfachen – Umfragen zeigen Stimmenzuwachs für Piraten

    Sitze im EU-Parlament vervierfachen – Umfragen zeigen Stimmenzuwachs für Piraten

    Der digitale Freiheitskämpfer und Datenschutzexperte Dr. Patrick Breyer ist von der Piratenpartei zum Spitzenkandidaten für die Europawahl 2019 gewählt worden. Der Jurist, der bis 2017 Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein war, soll der neue starke Kämpfer für den Datenschutz in Europa werden.

    „Weil Julia Reda und der Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht Brüssel leider verlassen, brauchen die Privatsphäre und das freie Internet eine neue starke Stimme in Europa! Wir Piraten verstehen uns als parlamentarischer Arm der Netzgemeinde und der Bürgerrechtsbewegung. Wir wollen außerdem dem Lobbyparadies Brüssel den Kampf ansagen, damit in der EU nicht länger Konzerninteressen das Sagen haben, sondern Politik im Interesse der Bürger gemacht wird.“

    Bundesweit bekannt wurde Breyer durch seine Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung und sein vielfältiges Engagement in Datenschutzfragen. Die Piratenpartei wählte an diesem Wochenende in Sömmerda ihre Kandidaten für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019. Insgesamt 17 Kandidaten stellten sich den rund 200 stimmberechtigten Parteimitgliedern zur Wahl, neun wurden letztlich auf die Liste gewählt, die nun von Dr. Patrick Breyer angeführt wird.

    Die weiteren Kandidaten sind der EU-Experte Gilles Bordelais, die Lehrerin Sabine Martiny, der Politikwissenschaftler Björn Niklas Semrau, der Wissenschaftler Dr. Franz Josef Schmitt, der ehemalige Berliner Abgeordnete Alexander Spies, der IT-Unternehmer Gregory Engels, der frühere NRW-Landtagsabgeordnete Frank Herrmann und der Weseler Ratsherr Manfred Schramm.

    Bisher war die Piratenpartei mit Abgeordneten aus Schweden und aktuell mit der deutschen Abgeordneten Julia Reda im Europaparlament vertreten. Diese hat sich dort einen Namen als Internet- und Urheberrechtsexpertin gemacht. Nach letzten Umfragen wird es im Europäischen Parlament in Zukunft mehr Piraten geben: die Partei rechnet im Mai 2019 mit mindestens vier Mandaten: drei aus Tschechien und einem aus Deutschland.

  • Datenkrake Facebook trocken legen – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Datenkrake Facebook trocken legen – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Zu dem heutigen EuGH-Urteil über die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei:

    „Der ‚Big Brother Award‘-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht. Facebook überwacht seine Nutzer total und speichert jeden Klick auch unangemeldeter Besucher auf Vorrat und für eine unbestimmte Dauer. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihre privaten Interessen und Meinungen geklaut, missbraucht oder an Geheimdienste wie die NSA weitergegeben werden.

    Es ist richtig, dass die Datenschutzbehörden die Betreiber von Facebook-Fanpages dafür zur Verantwortung ziehen, dass die Rechte der Seitenbesucher mit Füßen getreten werden. Der EuGH bestätigt die Kieler Datenschützer darin, dass die Nutzung von Facebook durch Seitenanbieter unzulässig ist, wenn sie nicht für die Rechtsverstöße von Facebook mitverantwortlich sein wollen. Ich gratuliere zu diesem Erfolg! Nur durch ein knallhartes Verbot von Datenschutzverletzungen kann die Datenkrake Facebook zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze gezwungen werden.

    Jetzt ist ein konzertiertes Vorgehen der Datenschutzbehörden gefragt, um Facebook zu einer radikalen Änderung seines überwachungsbasierten Geschäftsmodells zu zwingen. Wir brauchen eine europäische Internet-Datenschutzverordnung, die ein glasklares Verbot der Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des Surfverhaltens im Internet gewährleistet.

    Die Politik sollte Facebook außerdem endlich verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen. Die Abhängigkeit von diesem Quasi-Monopolisten muss überwunden werden zugunsten nichtkommerzieller dezentraler Netzwerke.“

  • DSGVO: Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren!

    DSGVO: Überwacher verklagen, Datenschutzreform reformieren!

    Ab heute gilt auch in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz, sieht dringenden Handlungsbedarf:

    „Diese EU-Datenschutzreform hat einige blinde Flecken. Die Vereinheitlichung aller Regeln ist vielfach nur mit viel Schwammigkeit und Rechtsunsicherheit gelungen. Dies liegt leider durchaus im Interesse der Datenindustrie.“

    Unter Innenminister de Maizière haben Deutschland und ebenso die einzelnen Bundesländer vorhandene Umsetzungsspielräume vorwiegend zum Abbau statt zur Stärkung des Datenschutzes genutzt. Konkret fehlt – auch im Entwurf der ePrivacy-Verordnung – ein europaweiter Schutz des besonders sensiblen Surfverhaltens im Internet vor Ausspähung und Auswertung (Stichwort Facebook). Die Grenzen privater Videoüberwachung sind ebenso ungewiss. Breyer weiter:

    „Wir brauchen demnach eine Reform der Reform und einen Ausbau der Datenschutz-Grundverordnung. Und wir brauchen viele Klagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen.“

    Bezüglich der aktuellen Kampagne gegen vermeintlich überzogene Datenschutzvorgaben verweist Breyer auf die ausführliche Stellungnahme des scheidenden Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht.

    „Wer bisher den Schutz der ihm anvertrauten Daten ernst genommen hat, hat von der DSGVO nichts zu befürchten“

    so Breyer.