Schlagwort: Datenschutz

  • Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Nach dem G20-Gipfel: PIRATEN fordern Aufklärung

    Einst haben PIRATEN das Hamburgische Transparenzgesetz mitiniziiert, nun wenden sie es an: Mithilfe des Transparenzgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes fordern PIRATEN Aufklärung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel im Hamburg.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hat dazu insgesamt 36 Fragen bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde), der Polizei Hamburg, dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) und dem Bundeskriminalamt eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf den Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten wie Journalistinnen und Journalisten, auf Fälle von Polizeigewalt sowie strategischen Überlegungen, die zur Eskalation der Lage in Hamburg geführt haben.

    „Ich möchte wissen, was am Wochenende des G20-Gipfels in Hamburg passiert ist, ob und in welchem Umfang es zu Polizeigewalt, zur Einschränkung der Meinungs-, Versammmlungs- und Pressefreiheit kam. Neben mir fragen sich viele Mitglieder meiner Partei, der Piratenpartei, wie es in Hamburg soweit kommen konnte und warum die Lage eskaliert ist.“Patrick Schiffer

    Die Anfragen werden über das Portal fragdenstaat.de öffentlich einsehbar gestellt; sobald die Behörden antworten, ist dies für alle ersichtlich.

    Jeder Interessierte kann den Anfragen folgen und wird informiert, sobald sich die entsprechenden Behörden rühren. „Wir stellen allen Behörden die gleichen Fragen, wohlwissend, dass nicht jeder alle Fragen beantworten kann. Dennoch: Wir wollen uns nicht abspeisen lassen mit den Worten: Da hätten sie bei einer anderen Behörde nachfragen sollen. Aus diesem Grund nehmen wir in Kauf, dass manche Behörden uns nicht sämtliche Fragen beantworten werden“, so Schiffer.

    Folgende Anfragen wurden gestellt:

    Anfrage beim Bundeskriminalamt:
    https://fragdenstaat.de/a/23937

    Anfrage bei der Polizei Hamburg:
    https://fragdenstaat.de/a/23938

    Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt):
    https://fragdenstaat.de/a/23939

    Anfrage bei der Behörde für Inneres und Sport Hamburg (Hamburger Innenbehörde):
    https://fragdenstaat.de/a/23940

    Hintergrundinformationen

    Die Fragen von Patrick Schiffer im Wortlaut finden Sie hier:

    1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Wohnungen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 durch Spezialeinheiten der Polizei untersucht, durchsucht, begangen und betreten worden sind.

    2. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die jeweiligen Zutritte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 Durchsuchungen etc. stattgefunden haben.

    3. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die bewaffnete österreichische Spezialeinheit Cobra am Abend des 8. Juli 2017 unter anderem in der Feldstraße eingesetzt war.

    4. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Polizei auf Twitter im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 kritische Medien und Bürger blockiert hat.

    5. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Polizei es erklärt, dass es in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 zu lang anhaltenden Krawallen kam, bei denen die Täter weitgehend unbehelligt blieben.

    6. Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwieweit die Polizei von Bürgern Unterstützung bei der Eindämmung der Krawalle im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 erhalten hat?

    7. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wieviele Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz waren.

    8. Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo Zivilbeamte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Einsatz waren und welche Aufgabenstellung diese hatten.

    9. Bitte teilen Sie mir mit, ob im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg Provokationen seitens Zivilbeamten gegenüber uniformierten Beamten ausgingen.

    10. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Demonstranten und Aktivisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    11. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele verletzte Polizistinnen und Polizisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und um welche Art von Verletzungen es sich dabei gehandelt hat.

    12. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. Juli 2017, auf Samstag, 8. Juli 2017, Sondereinheiten eingesetzt hat und welche Sondereinheiten mit welchen Aufgaben eingesetzt wurden.

    13. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg einen Schießbefehl oder eine Schusswaffenfreigabe gab, wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang.

    14. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage / Lagebeurteilung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz eine Schusswaffenfreigabe gab.

    15. Bitte teilen Sie mir mit, ob und warum die Polizei am Nachmittag des 7. Juli 2017 an den Landungsbrücken in Hamburg Tränengas oder andere Reizstoffe eingesetzt hat, die dem Wasser in den Wasserwerfern beigemischt wurden.

    16. Bitte teilen Sie mir mit, ob es im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg bei angemeldeten Demonstrationen die Anweisung gegenüber Polizistinnen und Polizisten gab, Protest in jeder Form einzuschränken oder zu verhindern.

    17. Bitte teilen Sie mir mit, ob es – da es eine auffällig hohe Anzahl an Kopfverletzungen bei Demonstranten und Aktivisten gab – im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg eine Einsatzanweisung gab, gezielt gegen den Kopf dieser Personen zu schlagen.

    18. In der Nacht vom 6. auf den 7. Juli 2017 in Hamburg wurde jeglicher Kontakt zu den in der Gefangenensammelstelle Neuland festgesetzten Personen und Anwälten durch die Polizeibeamten vereitelt. Die Anwälte, die zu ihren Mandanten wollten, wurden immer wieder unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage dieses Handeln der Polizeibeamten erfolgte.

    19. Auffällig ist die überzogene Härte, mit der Beamte bei vielen Einsätzen im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg agierten. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Einsatzanweisung zur hoher Härte als Abschreckung für Proteste gab.

    20. Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage Pressefotografen und Kamerateams in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 keine Aufnahmen mehr machen sollten, wie beispielsweise auf Twitter seitens der Hamburger Polizei gefordert wurde.

    21. Bitte teilen Sie mir mit, ob Pressevertretern in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 Schläge angedroht wurden, wenn sie weiterarbeiten würden.

    22. Bitte teilen Sie mir mit, warum die Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 mehrfach Pfefferspray gegen klar als Journalisten erkennbare Personen angewendet hat.

    23. Bitte teilen Sie mir mit, warum der Beamte eines Sondereinsatzkommandos der Polizei in der Nacht von Freitag, 7. auf Samstag, 8. Juli 2017 auf einen Pressefotografen gezielt hat.

    24. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Journalistinnen und Journalisten im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg seitens Beamten begleitet wurden und aus welchen Gründen.

    25. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele und warum die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten nach erfolgter Akkreditierung im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg widerufen bzw. abgelehnt wurde, wie viele festangestellte und wie viele freie Journalistinnen und Journalisten dies betroffen hat.

    26. Datenschützer beklagen datenschutzrechtliche Verstösse beim Akkreditierungsverfahren für den G20-Gipfel. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Form das Akkreditierungsverfahren aufgebaut und unter welchen Kriterien Journalisten auf die sogenannte „Schwarze Liste“ gesetzt wurden.

    27. Bitte teilen Sie mir mit, was mit dem, über das Hinweisportal [5] eingesandten Material geschieht, und in welcher Form dieses dokumentiert wird.

    28. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Fälle von Polizeigewalt im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg dokumentiert wurden und wie diesen nachgegangen wird.

    29. Bitte teilen Sie mir mit, ob es Angaben über die genaue Befehlskette der Einsatzkräfte im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juli 2017 in Hamburg gibt, wer wem unterstand. Wenn ja, teilen Sie mir dies bitte detailliert mit.

    30. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kommunikation zwischen Polizeikräften und der Verwaltung der Stadt Hamburg erfolgte und welche konkreten Weisungen der Hamburger Verwaltung an die Einsatzkräfte ergingen.

    Weitere, bereits andernorts gestellte Fragen, die miteinbezogen wurden:

    31. Wie viele Akkreditierungen wurden im Nachhinein entzogen? Soweit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte möglich, bitte unter Angabe der betroffenen Zeitung / der betroffenen Medien. [8]

    32. Wie lange vor der tatsächlichen Entziehung war die Entscheidung gefasst? Warum wurden die betroffenen Journalisten nicht vorab informiert? [8]

    33. Inwiefern war der Entzug der Akkreditierungen Ihrer Ansicht nach ein Einschnitt in die Pressefreiheit? Aus diesem Anlass bitte ich zudem um eine allgemeine Liste von Gründen, nach denen ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist. [8]

    34. Als ein möglicher Grund werden Sicherheitsbedenken angegeben. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Ausüben einer unabhängigen journalistischen Tätigkeit einen Anlass für Sicherheitsbedenken darstellt. [8]

    35. Bitte beantworten Sie mir, wie viele Ermittlungsverfahren (im Sinne des § 100a StPO) im Zusammenhang mit dem G20 Gipfel eingeleitet wurden? [9]

    36. Bitte senden Sie mir zudem Unterlagen bezüglich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Software zur Identifizierung von Personen anhand von Bildmaterial, Überwachung der Mobilfunknetze oder anderen technischen Maßnahmen zur Überwachung) im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg. [9]

    Quellen
    [1] https://www.neues-deutschland.de/m/artikel/1057141.sie-haben-gedroht-mich-umzubringen.amp.html
    [2] http://www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beschattet-1.3584288
    [3] http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html
    [4] http://blog.ard-hauptstadtstudio.de/schwarze-liste-bei-g20-datenschuetzer-schaar-sieht-rechtsverstoesse/
    [5] https://hh.hinweisportal.de/
    [6] https://g20-doku.org/
    [7] https://www.metronaut.de/2017/07/g20-ich-habe-dann-doch-ein-paar-fragen-an-die-polizei-und-innensenator-grote/
    [8] https://fragdenstaat.de/anfrage/entzug-von-g20-akkreditierung/
    [9] https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungsmanahmen-im-rahmen-des-g20-gipfel/

  • PIRATEN kritisieren mangelhaften Datenschutz bei der Deutschen Post

    PIRATEN kritisieren mangelhaften Datenschutz bei der Deutschen Post

    Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den desaströsen Umgang der Deutschen Post mit ihren Kundendaten. Wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ mitteilte, lag eine Datenbank mit 200.000 Umzugsmitteilungen der Post ungeschützt im Netz.

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Bundestagswahl betont: „Ein solch peinlicher Fehler darf einem Unternehmen wie der Post nicht unterlaufen. Die Nutzung eines allgemein bekannten Standard-Dateinamens und dessen externe Erreichbarkeit hätten nicht passieren dürfen – ganz unabhängig vom versäumten Löschen desselben. In Zusammenhang mit der automatisierten Gesichtserkennung in Filialen ergibt sich zudem eine noch höhere Brisanz der Daten, die durch die Post verarbeitet werden. Dass auch weitere Unternehmen (unter ihnen auch Pharmazeutika-Anbieter) nicht umsichtiger sind, zeigt die Vernachlässigung der Datensicherheit.“

    Ebenfalls kritisieren PIRATEN den Einsatz von Infodisplays mit Gesichtserkennung. Laut Heise.de testet die Deutsche Post in Partnershops, die nebenbei einen Postschalter betreiben, Infodisplays mit Gesichtserkennung. Damit soll Kunden vor dem Display unmittelbar personalisierte Werbung ausgespielt werden.

    Hierzu erklärt Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Die Brisanz steckt im fahrlässigen Umgang der Deutschen Post mit Daten ihrer Kunden und dem parallelen Einsatz von Gesichtserkennung. Es ist nur zu hoffen, dass das Unternehmen hier nicht Datensätze miteinander verbindet und schlussendlich Bewegungsprofile ihrer Kunden erstellt. Dass so etwas möglich ist, dürfte klar sein. Davor müssen wir warnen! Wenn sich die Deutsche Post so fahrlässig verhält und damit auch Kriminellen die Daten ihrer Kunden frei Haus bereitstellt, stellt sich die Frage, wann endlich behördliche Datenschützer Alarm schlagen!“

  • UN-Menschenrechte ausgehebelt – Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz

    UN-Menschenrechte ausgehebelt – Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz

    Am 23. Juni hat die Bundesregierung das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sorgt nicht nur bei Datenschützern, sondern auch bei Menschenrechtlern der EU und sogar der UN für Aufregung.

    Das Gesetz ist nicht nur ein Verstoß gegen Artikel 5 (Meinungs-, Medien-, Kunst-, Wissenschafts- und Pressefreiheit) unseres Grundgesetzes, sondern verstößt auch gegen die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen (UN) und der europäischen Union (EU). Darüber hinaus wird durch das Gesetz die Gewaltenteilung ausgehebelt. Experten befürchten zusätzlich, dass das Gesetz eine Steilvorlage für weniger demokratische Staaten liefert, die Meinungen noch gezielter zu beschneiden.

    Die Hamburger Justiz hatte mich, als Vertreterin von Digitalcourage e.V. zu einer Expertenrunde geladen. Natürlich interessiert mich das Thema auch als Piratin. Es waren 18 Experten anwesend. Darunter ein Referent des NetzDG, ein Justiziar von Google Deutschland und Europa, Peter Schaar (Guru der Datenschutzwelt) und ein Anwalt mit Mandanten aus dem Dating- und Pornobusiness.

    Die anwesenden Experten für Datenschutz und Informationsfreiheit waren mit dem Justiziar von Google einer Meinung. Nur der Referent des NetzDG versuchte mit fadenscheinigen Argumenten das Gesetz zu verteidigen.

    Für das Gesetz wurden von der Regierung angeblich zehn soziale Netzwerke unter die Lupe genommen. Es ist aber immer nur die Rede von Youtube bzw. Google, Facebook und Twitter. Auch auf Nachfrage bekamen wir keine Auskunft, welche weiteren Netzwerke überprüft wurden. Als der oben genannte Anwalt gezielt nachfragte, welche Plattformen aus dem Dating- und Pornobusiness analysiert wurden, teilte der Referent uns mit, dass unter den zehn analysierten Netzwerken weder eine Datingplattform noch eine Plattform aus der Pornobranche war.

    Warum aber sind die Änderungen so gefährlich? Die Plattformbetreiber sollen rechtswidrige Inhalte in so kurzer Frist löschen, dass eine ordentliche Prüfung auf Rechtswidrigkeit gar nicht möglich ist. Darüber hinaus können sich Plattformen ohne Gewinnabsichten (non profit), gar nicht so viele Juristen leisten. Davon abgesehen sollen in Deutschland eigentlich stets nur Richter über Rechtswidrigkeiten urteilen und nicht Unternehmen der Privatwirtschaft.

    Hier sollen jetzt Google, Facebook, Twitter, Tinder, Parship und andere zu Richtern werden. Da eine ordentliche Prüfung der Inhalte in so kurzer Zeit nicht möglich ist, ist es absehbar, dass die Plattformen zukünftig bei eingehenden Beschwerden die Inhalte umgehend aus dem Netz nehmen, selbst wenn sie legal sind. Es wird ein Kollaps von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungs-, Medien-, Kunst und Pressefreiheit) befürchtet.

     

  • CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    Mirai, WannaCry, Petya, NotPetya, das sind nur die prominentesten Angriffe in letzter Zeit. Was mal mit relativ harmlosen Viren, Würmern und Trojanern anfing, die zunächst als Scherz, dann als echte Schädlinge unterwegs waren, hat nunmehr eine neue Qualität erreicht. Mittlerweile sind ganze Infrastrukturen zum Ziel dieser Angriffe geworden.

    Unsere heutige Welt wird von einem riesigen, globalen Computernetz gesteuert. Und das ist viel leichter angreifbar, als es sich bisher die meisten Leute vorgestellt haben. Sicherheitslücken sind durch Fehler in komplexer Software praktisch überall vorhanden. Einige davon lassen sich ausnutzen, um Schadcode in ein Zielsystem zu schleusen. Dadurch ergibt sich ein Wettlauf zwischen den Systemherstellern, die Fehler beheben und Lücken schließen, und den Erstellern von Schadsoftware, die diese Lücken suchen.

    Wannacry hätte endgültiger Weckruf sein müssen

    Dieser Wettlauf wird durch die derzeitige Politik nicht nur zugunsten der Angreifer verzerrt, der Staat selbst bringt sich mit dem Staatstrojaner als potentieller Angreifer in Position. Wannacry hätte der endgültige Weckruf sein müssen. Dieser Schädling nutzte eine Sicherheitslücke in dem Betriebsystem Windows aus, die der NSA seit Jahren bekannt war und die diese zur Spionage nutzte, anstatt Microsoft über das Problem zu informieren. Dummerweise hat die NSA selbst die eine oder andere Sicherheitslücke. Das Herrschaftswissen der NSA gelangte in die Hände von Kriminellen, die dadurch in die Lage versetzt wurden, Wannacry zu programmieren.

    Petya bzw. NotPetya nutzen im Übrigen die gleiche Lücke, sind aber deutlich aggressiver als WannaCry. Die Frage ist jetzt, was noch passieren muss, bis die verantwortlichen Politiker endlich Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Problems dienen. Im Moment scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.

    Stattdessen kommt der „Staatstrojaner“

    Am 22. Juni beschloss der Bundestag, dass ein „Staatstrojaner“ in Zukunft auch für Ermittlungen in minderschweren Verbrechen eingesetzt werden darf. Alleine die Art und Weise, wie der entsprechende Gesetzestext in der letzten Lesung an ein eigentlich anders geartetes Gesetz angehängt wurde, sollte für einen lebenslangen Rauswurf der dafür Verantwortlichen aus jeglichem politischen Amt führen.

    Es werden nicht nur alle rechtsstaatlichen Prinzipien damit mit Füßen getreten (die Verfahrensweise kommt einer heimlichen Durchsuchung ohne Zeugen gleich), damit werden auch die Grundlagen dafür gelegt, dass deutsche Behörden Sicherheitslücken in Computersystemen pflegen, statt sie zu stopfen. Neben Grundrechtsbrüchen schafft die GroKo damit eine solide Basis für Angriffe auf unsere gesamte IT-Infrastruktur.

    Unkalkulierbare Risiken für vermeintliche Sicherheit

    Sicherheitslücken, die der Staatstrojaner nutzt, können naturgemäß nicht dem betroffenen Softwarehersteller gemeldet werden. Entsprechend kann die Information darüber, wie bei der NSA geschehen, gestohlen werden oder die Lücken werden von anderen Personen ebenfalls gefunden. In jedem Fall bleiben vermeidbare und weitgehend unkalkulierbare Risiken im Austausch für eine vermeintliche Sicherheit mit deutlicher Tendenz zum Überwachungsstaat.

    Wenn die wild herumlaufenden „Sicherheitspolitiker“ nicht bald begreifen, dass uns ihre Schnüffelwut und Kontrollmanie einer sehr viel größeren Gefahr aussetzt, werden wir wohl bald „in interessanten Zeiten“ leben.

    Die bisherigen Fälle waren nur ein Vorgeschmack darauf, was noch kommen kann. Wannacry hat in Großbritannien Krankenhäuser lahm gelegt und so notwendige Behandlungen von Patienten verzögert. Es gibt viele Sicherheitslücken und immer mehr Systeme, die an irgendwelchen Stellen Schaden verursachen können, wenn sie gekapert werden.

    Der Fokus muss darauf liegen, wie wir diese Systeme absichern können und nicht darauf, wie Herr de Maizère seine Wahnvorstellung, alles kontrollieren zu wollen, am effektivsten umsetzt. Wenn z.B. das Stromnetz ausfällt, weil eine Sicherheitslücke benötigt wurde, um mutmaßliche Terrorverdächtige zu verfolgen, wo ist dann unser „Supergrundrecht Sicherheit“?

  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstütze uns mit deiner Spende.

  • PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    PIRATEN reichen Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein

    Die Piratenpartei Deutschland reicht Verfassungsbeschwerde gegen das kürzlich in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

    Aus diesem Grund lädt die Partei am Mittwoch, 28. Juni, um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz in das A&O Hotel und Hostel Karlsruhe Hauptbahnhof (Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe) ein, auf der die Gründe und der Inhalt der Verfassungsbeschwerde im Detail erläutert werden. Verfasst hat die Beschwerde Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, in Absprache mit den Beschwerdeführern.

    Neben Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin werden die Beschwerdeführer Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Würtemberg, und Stephan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern, teilnehmen. Frank Herrmann, ehemaliger Abgeordneter im Landtag NRW, ist terminlich leider verhindert, äußert sich dennoch energisch gegen die Überwachungspraxis der Bundesregierung:

    „Das ‚Videoüberwachungsverbesserungsgesetz‘ ist ein kleines Gesetz mit großer Wirkung. Durch nur zwei zusätzliche Sätze im alten Bundesdatenschutzgesetz wird den für die Aufsicht zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten die Möglichkeit genommen, Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugunsten des Rechtes auf Privatheit einzelner einzuschränken.“

    Durch die im Gesetz erfolgte Definition, dass Videoüberwachung wirksam ist, „um Leben und Freiheit (der Menschen) zu schützen“, sind dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum fast keine Grenzen mehr gesetzt. Die individuellen Grundrechte der Menschen nach Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes sind hier nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Piratenpartei Deutschland ist daher schon jetzt klar: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig.

    Stefan Körner, Spitzenkandidat der PIRATEN in Bayern:

    „Es ist eine Farce, dass CDU und SPD unser aller Freiheit durch massive Überwachung schützen wollen. Durch die Klage wollen wir erreichen, dass die politische Definition der Wirksamkeit der Videoüberwachung für nichtig erklärt wird. Das Gesetz schafft hier schlichtweg falsche Fakten. Jeder neue Anschlag, bei dem nachher das Bild des Täters von einer Überwachungskamera präsentiert wird, belegt, dass Videoüberwachung untauglich ist, um Gefahren abzuwehren und Anschläge zu verhindern. Leben und Freiheit werden durch Kameras eben nicht geschützt. Videoüberwachung dient hauptsächlich der Dokumentation, der Kontrolle und der Vereinfachung der Strafverfolgung. Aber um es ganz klar zu sagen, eine allgemeine Dokumentation unseres täglichen Lebens halte ich nicht für angemessen, nur um Straftaten einfacher verfolgen zu können. Gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht durch Überwachung lösen.“

    Auch der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnhöfen wird durch das Gesetz legitimiert. Ob das notwendig ist, spielt im Gesetz keine Rolle mehr.

    „Man muss dieses Vorgehen in Zusammenhang mit dem jetzt möglichen automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen sehen. Die Vision der Sicherheitsbehörden, jederzeit einen möglichen ‚Gefährder‘ durch Bilderkennung lokalisieren zu können, rückt näher. Und wir bewegen uns in großen Schritten hin zum Überwachungsstaat. Das betrifft jeden von uns! Dagegen müssen, dagegen werden wir uns wehren“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN zur Bundestagswahl unterstreicht die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde.

    Aus diesem Grund erwartet die Piratenpartei Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, dass die große Koalition aus CDU, CSU und SPD wieder einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die individuellen Grundrechte der Menschen in unserem Land zu schützen und dass das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz für nichtig erklärt wird.

    Zum Hintergrund:

    Der Entwurf für das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde von der Bundesregierung bereits am 21.Dezember 2016 beschlossen. Schon vorher wurde Kritik geäußert, unter anderem von der Bundesdatenschutzbeauftragten, die den Entwurf harsch beanstandet hat. In einer Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom November 2016 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Der Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2017 dennoch in den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 15. Februar beschloss der Innenausschuss eine Anhörung von Sachverständigen, die dann am 6. März auch durchgeführt wurde. Wie so oft unterstützten die Sachverständigen der Polizei das Gesetz, während es die unabhängigen Wissenschaftler, der Richterbund und Datenschützer mehrheitlich als schlecht bis verfassungswidrig einstuften.

    Ohne sich durch die Meinung der Sachverständigen beirren zu lassen, beschloss die schwarze-rote Mehrheit im Innenausschuss zwei Tage nach der Anhörung am 8. März das Gesetz ohne Änderungen. Der Deutsche Bundestag stimmte einen Tag später mit gleicher Mehrheit kurz vor Mitternacht ebenfalls zu. Zu diesem Zeitpunkt, als es um immense Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung ging, waren nur noch wenige Parlamentarier im Plenarsaal. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am 5. Mai 2017 in Kraft getreten.

    Quellen:

    Verfassungsbeschwerden kosten Geld. Bitte unterstützt uns mit einer Spende: https://redesign.piratenpartei.de/mithelfen/spenden/

  • Staatstrojaner: Bundesregierung will Deutschland ausspähen

    Staatstrojaner: Bundesregierung will Deutschland ausspähen

    Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag hat sich trotz umfassender verfassungsrechtlicher Bedenken von Experten dazu entschlossen, die Lizenzen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung massiv auszuweiten. Das Strafverfahren, mit dem Staatstrojaner ein gängiges Instrument zur Verfolgung alltäglicher Kriminalität werden können, soll angeblich „effektiver und praxistauglicher“ werden. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den Vorstoß der Bundesregierung entschieden ab.

    „Er ist grundgesetzwidrig. Das haben zahlreiche Experten bereits in den Beratungen deutlich gemacht. Das Gesetz betrifft die Verfolgung, nicht die Verhinderung von Straftaten und missachtet Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“Anja Hirschel

    ‚WannaCry“ könnte zur Regel werden

    Selbst das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, Softwarelücken sofort zu schließen, statt sie staatlich nutzbar zu machen. „Das Vertrauen in staatliche Software leidet generell am Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas. Wer sich überwacht fühlt, verliert auch das Vertrauen in die Steuersoftware Elster oder die Sicherheit der eigenen Daten beim Personalausweis oder der Gesundheitskarte“, so Hirschel weiter. Zudem sehen PIRATEN die Gefahr, dass Geheimnisträger wie etwa Rechtsanwälte oder Journalisten in den Fokus der Überwachung geraten, da sie und ihre Kontakte hoch interessant sind.

    „Die Kommunikation kann lückenlos überwacht werden. Und jene Lücken, die der Bundestrojaner ausnutzt oder selbst aufmacht, können von anderen ebenfalls ausgenutzt werden. Ich erinnere nur an ‚WannaCry‘. Wer für Sicherheit sorgen will, darf nicht selbst Sicherheitslücken ankaufen und geheimhalten.“Anja Hirschel

    Der Kernbereich privater Lebensgestaltung lasse sich zudem künftig nicht wirklich von der Überwachung ausblenden. PIRATEN setzen sich deshalb für ein gesetzlich geregeltes Verbot von der Beschaffung von Daten per Quellen-TKÜ durch Polizeibehörden ein.

    Bürgerliche Grundrechte stärken, nicht Totalüberwachung!

    Für PIRATEN sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch Behörden nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. „Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein. Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteeingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte streng zu reglementieren und zu kontrollieren“, zitiert Hirschel das Bundestagswahlprogramm der Partei.

    Weitere Informationen und die umfangreiche Position der Piratenpartei Deutschland zu Staatstrojanern finden sich im Wahlprogramm für die Bundestagswahl.

    Dazu passende Artikel
    Schwäbische: Grüne stimmen Anti-Terror-Paket mit Abstrichen zu – CDU fordert Nachbesserungen

  • Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

    Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

    • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
    • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
    • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
    • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)

    Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

    „Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

    „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

    Massiver Umbau des Rechtsstaats

    Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

    Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

    Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

    Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

    „Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“