Schlagwort: Datenschutz

  • Aufhebung des Routerzwangs stellt Kunden vor die Qual der Wahl

    Was ist die durch die Abschaffung des Routerzwangs neu gewonnene Freiheit für Internetkunden eigentlich wert? Das fragen sich die PIRATEN, nachdem Anbieter seit dem 1. August Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, Zugangsdaten herausgeben müssen. Kunden können ihren Router dann frei auswählen und sind nicht mehr auf geschlossene Lösungen von ihrem Internetprovider angewiesen.

    »Die Bundesregierung hat es versäumt, Providern klare Vorgaben ins Pflichtenheft zu schreiben, wie absolut die neue Routerfreiheit gelten soll.«, beklagt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. »Zunächst können nur Neukunden und Kunden, deren Vertragslaufzeit sich verlängert, die Herausgabe ihrer Zugangsdaten vom Provider verlangen. Für Bestandskunden besteht diese Möglichkeit nicht. Hier hätte die Bundesregierung allen Kunden gleiche Rechte einräumen müssen. Auch haben Provider bereits angekündigt, soweit dies rechtlich noch zulässig ist, ihr Beratungsangebot bei technischen Fragen zurückzuschrauben, wenn man statt des vom Provider bereitgestellten Routers ein eigenes Gerät einsetzen möchte. Und das, obwohl manche Geräte baugleich mit den hauseigenen Produkten sind und auch bei vielen Internetprovidern komplette Bedienungsanleitungen beim Servicepersonal und entsprechende technische Kenntnisse vorhanden sind.

    Hier hätten genauere Regelungen geschaffen werden müssen, welche Beratungspflichten Provider auch noch nach Aufhebung des Routerzwangs weiterhin haben. Weitere Probleme bestehen bei der Nutzung einer sogenannten Hotspot-Flatrate im Zusammenhang mit dem eigenen Internetanschluss. Hat man früher bei manchem Netzbetreiber als Anschlussinhaber zwangsweise seinen Internetzugang mit Hotspot-Kunden teilen müssen, fällt auch dieser Zwang mit der freien Routerwahl weg. Allerdings wollen viele Provider ihren Kunden nunmehr versagen, Hotspots von anderen Kunden nutzen zu können, wenn sie nicht selbst auch ihren eigenen Anschluss mit anderen teilen. Auch diese Hintertürchen für die Provider wurden vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigt.

    Die neu gewonnene Freiheit ist also mit vielen Einschränkungen verbunden, die Kunden vor die Entscheidung stellen, einen eigenen Router zu nutzen oder beim providereigenen zu bleiben und weiterhin die damit einhergehenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Von einer vollständigen Freiheit kann also nicht die Rede sein. Hier hat die Bundesregierung – wieder einmal – zu kurz gedacht. Bitte korrigieren«, so Körner abschließend.

  • Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig

    Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig

    Die Thüringer Polizei hat seit 1999 zehntausende Anrufe abgehört bzw. mitgeschnitten. Ungeklärt ist, ob diese nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist von 180 Tagen auch wirklich vollständig gelöscht wurden. Es gibt zumindest Hinweise darauf, dass über Teile daraus Vermerke angefertigt wurden, um diese Verfahren zuzuordnen. Besonders skandalös ist, dass es scheinbar plötzlich beim NSU-Thema manche Unterlagen und Mitschnitte nicht mehr gibt. Solche jedoch, die gegen unliebsame Kollegen verwendbar wären, noch vorhanden gewesen sind.

    Dafür, dass dieser Skandal noch eine weitere Dimension hat, spricht das Indiz, dass vertrauliche Gespräche in Dienstgebäuden der Thüringer Polizei gelegentlich in Räumen geführt wurden, in denen es kein Telefon gab. Dass ein Abhören bzw. Mitschneiden von persönlichen Gesprächen durch den ohnehin fragwürdigen Erlass des Thüringer Innenministeriums vom August 1999 mit abgedeckt war, steht zu bezweifeln. Das Thüringer Innenministerium fordert auf der einen Seite Aufklärung, auf der anderen Seite kam die Dienstanweisung aus seinem Hause.

    Ein klarer Fall für einen Untersuchungsausschuss, jedoch signalisieren Mitarbeiter der Landesverwaltung bereits, dass dies personell kaum zu stemmen sei, da es neben dem Untersuchungsausschuss zum NSU und zum Aktenlager Immelborn der dritte Untersuchungsausschuss wäre. Wir PIRATEN helfen hier als außerpalamentarische Opposition gerne mit Kompetenz und Unbefangenheit aus, um diese unglaublichen Vorgänge lückenlos aufzuklären. 25 Jahre hat die CDU-Regierung Maßnahmen über das Innenministerium organisiert und nun sollen die Überwacher aufklären?

    Michael Kurt Bahr, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Thüringen, sagt dazu: »Ich unterstütze den Ministerpräsidenten bei der Aufarbeitung der CDU-Vergangenheit, aber hier muss er konsequent die Aufklärungsarbeit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss übertragen. Sonst werden wir nie erfahren, ob und wie mit den zu Unrecht erhobenen Daten umgegangen wurde.«

  • Protest gegen Bodycams: Wir brauchen keine Robocops!

    Protest gegen Bodycams: Wir brauchen keine Robocops!

    Zu dem zunehmenden Einsatz von BodyCams durch Sicherheitskräfte erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer: „Der Freund und Helfer darf nicht zum Überwacher werden! Das zerstört Vertrauen und verhindert Studien zufolge keine Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Sicherheitsillusion Bodycam schützt weder uns noch Sicherheitskräfte. Die neueste Studie warnt sogar vor einem um 15 % höheren Risiko von Gewalt gegen Polizeibeamte mit BodyCams. Deutsche Selbststudien der Polizei sind nicht aussagekräftig, weil sie nicht von unabhängiger Seite und nach wissenschaftlichen Kriterien mit vergleichbaren Kontrollgruppen über einen ausreichenden Zeitraum vorgenommen wurden.

    Wir PIRATEN lehnen jegliche grundlose Massenüberwachung ab, weil dies unsere freiheitliche Gesellschaft schleichend abbaut, die lebendige Zivilgesellschaft schwächt und einen übermächtigen Kontrollapparat begünstigt. Wer wirksam Gewalt verhindern will, sollte auf einen ausreichenden Personaleinsatz, gute Beleuchtung, eine evaluierte Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften, den Einsatz weiblicher Beamte, eine bessere Einsatzvor- und -nachbereitung und deeskalierende Kommunikation setzen.“

  • PIRATEN-Beschwerde gegen Ausweis-Scans der Deutschen Post AG

    Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt scannt die Deutsche Post AG seit einigen Monaten die im Zuge des PostIdent-Verfahrens vorgelegten Ausweise und speichert sie elektronisch. Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer hat nun bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff Beschwerde gegen diese Praxis eingelegt.

    „Bitte unterbinden Sie das Einscannen von Ausweisdokumenten im Rahmen des PostIdent durch Postfiliale-Verfahrens in Filialen der Deutschen Post AG“, schreibt Breyer an Voßhoff. „Zur Feststellung der Identität einer anwesenden Person genügt die Einsichtnahme in den Ausweis und das Abschreiben der Daten“. Das Scannen und automatisierte Speichern von Ausweisen mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung habe eine andere Qualität als die im Geldwäschegesetz zugelassenen Fotokopien. Dies sei gerichtlich bereits bestätigt worden.

    Breyer: „Um Identitätsdiebstahl vorzubeugen, sollten wir möglichst wenige Daten von uns preisgeben. Unser Foto, unsere Augenfarbe oder Körpergröße geht die Post nichts an. Ob und welche Daten geschwärzt werden, ist für den Kunden nicht kontrollierbar. Es gilt deshalb zu verhindern, dass die Post eine Art privates Pass-Nebenregister anlegt. Ich bin gespannt, ob Frau Voßhoff wegen dieser massenhaften Datenschutzverletzung ein saftiges Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt.“

  • Hände weg von der Anonymität im Netz – Vorgeschobene Argumente für die Totalüberwachung

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist nach aktuellen Geschehnissen in seinen üblichen Reflex verfallen und fordert seine angeblichen „Allheilmittel“ gegen Straftaten, Hetze, Attentätern und allerlei anderen Dingen. In der Debatte nach dem Amoklauf von München ist das nicht anders. Der Innenminister will den Bürgern an ihr Recht auf anonyme Kommunikation:

    Er hält Anonymität in der Kommunikation – gerade im Internet – für keinen Fortschritt für die demokratische Kultur. Er hält Vermummung im Internet für genauso falsch wie bei einer öffentlichen Demonstration. Die Anonymität im Netz hat mit dem aktuellen Fall nun aber auch so gar nichts zu tun. Um den Angriff auf die Freiheit der Bürger im Netz zu überdecken, hat der Innenminister die alte Debatte über „Killerspiele“ als Ursache für Verrohung und Antrieb zu Amokläufen in die Debatte geworfen. Nicht bedacht hat er, dass sich der Attentäter von München auch über Bücher zu Amokläufen informiert hat. So wird dann gerne übersehen, worum es hier geht und die öffentliche Aufregung abgelenkt. Anonymität ist ein Stück Freiheit und eine demokratische Gesellschaft muss es auch mal aushalten, dass sie nicht alles von jedem gleich weiß. Der einzelne Mensch wird für die Behörden erst dann wichtig, wenn er im Begriff ist, eine Straftat zu verüben, nicht bereits, wenn er sein Recht auf Meinungsfreiheit ausübt. Die PIRATEN wollen hier definitiv keine Einschränkungen. Kein weiterer Schritt in Richtung Totalüberwachung und Polizeistaat.«

  • Massenüberwachungswaffe Vorratsdatenspeicherung muss auf Eis gelegt werden!

    Massenüberwachungswaffe Vorratsdatenspeicherung muss auf Eis gelegt werden!

    Patrick Breyer:

    „Die abschreckende Wirkung der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung richtet unüberschaubaren Schaden an. Dass diese Massenüberwachungswaffe nicht auf Eis gelegt wird, bedauere ich zutiefst, habe es aber befürchtet. Jetzt gilt es, sich selbst vor falschem Verdacht, Datenklau und Datenmissbrauch zu schützen: Jeder Internetnutzer sollte beispielsweise einen Anonymisierungsdienst nutzen.

    Wir müssen darauf achten, dass alle Telekommunikationsunternehmen die Umsetzungsfrist maximal ausschöpfen. Und das Bundesverfassungsgericht sollte bis Ablauf der Übergangsfrist über die Verfassungsbeschwerden in der Sache entscheiden.

    Mit Vorratsdatenspeicherung gibt es keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Verdachtslos und massenhaft die Kontakte und Bewegungen von 80 Millionen Menschen in Deutschland zu speichern, ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. In einem Überwachungsstaat lebt niemand sicher.“

  • Datenschutz: Verfassungsbeschwerde gegen Pkw-Maut-Massenscanning erfolglos

    Datenschutz: Verfassungsbeschwerde gegen Pkw-Maut-Massenscanning erfolglos

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Datenschützers Patrick Breyer (PIRATEN) gegen den geplanten Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen zur Kontrolle der Pkw-Maut nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung nannte das Gericht nicht.

    Patrick Breyer: »Herr Dobrindt sollte sich nicht zu früh freuen: Karlsruhe hat das massenhafte Kfz-Kennzeichenscanning zur Pkw-Maut-Kontrolle nicht in der Sache abgesegnet. Die Beschwerde wurde wohl nur deshalb nicht angenommen, weil das Gesetz noch auf Eis liegt.

    Sollte die irre Pkw-Maut und der Kfz-Massenabgleich auf unseren Autobahnen tatsächlich kommen, werde ich erneut Verfassungsbeschwerde einreichen. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben.

    So unsinnig die Pkw-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. Kfz-Massenscanner zerstören unser Recht auf datenfreie Fahrt. Sie sind hoch fehleranfällig und führen in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer solchen Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.«

  • Uli König rät: Pokemon Go mit Vorsicht genießen

    Uli König rät: Pokemon Go mit Vorsicht genießen

    Heute ist das Handy-Spiel „Pokémon GO“ auch in Deutschland offiziell erschienen. In Australien, den USA und Neuseeland hat das Spiel innerhalb kürzester Zeit einen großen Hype ausgelöst und damit der so genannten Augmented Reality den Durchbruch verschafft. Dabei bietet diese Form der Unterhaltung erhebliche Risiken für unsere Daten, weiß der Datenschutzexperte der PIRATEN, Uli König:

    „Unter Zuhilfenahme des GPS-Systems werden Landmarken, Wahrzeichen und andere auffällige Objekte der realen Welt zur Bühne für eine virtuelle Spielwelt. Die animierten Pokémons findet man so mit dem Smartphone zum Beispiel mitten im Park um die Ecke. Spiele, die auf Augmented Reality basieren, machen ohne Zweifel Spaß und sorgen zudem dafür, dass man sich bewegt und neue reale Orte in seiner Umgebung entdeckt. Allerdings sollte man gerade auch bei Spielen wie ‚Pokémon GO‘ die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen achten und nicht ungefragt Kollegen und Freunde filmen oder fotografieren.

    Auch sollte man in sensiblen Bereichen wie Finanzämtern oder Krankenhäusern auf Aufnahmen verzichten, gerade weil unbeabsichtigt sensible und personenbezogene Daten aufgenommen und in der Regel auf Server im Ausland übermittelt werden könnten. Jedem Nutzer von Augmented Reality-Anwendungen muss bewusst sein, dass durchgehend die Bewegungsdaten gespeichert und an die Betreiber übermittelt werden können. Beim Datenschutz erwarten wir PIRATEN, dass Anbieter wie Niantic Labs (Pokémon GO, Ingress) mit den zuständigen Datenschutzbehörden kooperieren und die bei uns geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.“