Schlagwort: Datenschutz

  • PIRATEN fordern gesicherte Übertragung von Patientendaten

    PIRATEN fordern gesicherte Übertragung von Patientendaten

    Steffen Jung, der 1. Vorsitzende des PIRATEN-Kreisverbandes Reutlingen Tübingen staunte nicht schlecht, als er am 15. Juni 2016 um 9:13 Uhr von einem Osnabrücker Pflegedienst ein 16-seitiges Fax mit der Einzelfallbegutachtung eines pflegeversicherten Patienten auf seinem privaten Faxgerät erhielt. Mit eidesstattlicher Versicherung vom 2. Juli dokumentiert Steffen Jung, der bei den PIRATEN an einer erweiterten Datenschutzschulung teilgenommen hat, wie er sofort die Brisanz des Faxes erkannte und alle notwendigen Sicherungs- sowie Informationsmaßnahmen ergriff.

    So schaltete er unverzüglich den zuständigen Bundesbeauftragten für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, Thomas Marc, sowie Anja Hirschel, Datenschutzbeauftragte der PIRATEN des Landesverbandes Baden-Württemberg ein. Letztere erklärt hierzu: „Uns PIRATEN ist es wichtig, dass Datenschutz konsequent gelebt wird. Dank der regelmäßigen internen Fortbildungen reagierte der Vorstand sofort richtig und konnte so größereren Schaden verhindern. Vorfälle wie diese zeigen, dass gerade bei besonders schützenswerten Daten sichere Übertragungswege endlich Standard werden müssen.“

    Stefan Körner Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
    „Wir sind regelrecht schockiert darüber, dass es nach allen Vorfällen der Vergangenheit im Jahr 2016 immer noch üblich zu sein scheint, dass einige Organisationen sich keine Gedanken über Datenschutz und Datensicherheit zu machen scheinen. Patientendaten einfach so durch die Gegend zu faxen, immer in der Gefahr, dass diese falsch versendet oder abgegriffen werden, ist für mich unfassbar. Wir PIRATEN fordern seit langem, dass jegliche persönliche Kommunikation zwischen z. B. Arzt, Patient und Krankenkasse, sowie zwischen Bürgern und Behörden verschlüsselt zu geschehen hat. Nicht auszudenken, wenn diese Daten in falsche Hände geraten. Wir fordern deshalb dringlich alle mit sensiblen Daten befassten Stellen auf, für einen wirksamen Datenschutz zu sorgen. Fälle wie dieser dürfen sich nicht wiederholen.“

  • Google und die informationelle Selbstbestimmung

    Der Datenschutzexperte der PIRATEN und Abgeordnete im Landtag des Saarlandes, Andreas Augustin, kritisiert die Telefondatenausspähung bei Android-Telefonen durch Google.

    »Wer, mit wem, wann und wie lange telefoniert, das geht niemanden etwas an und es auszuspähen verstößt ganz klar gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Das gilt auch für private Anbieter. Vorratsdatenspeicherung ist eben nicht nur im öffentlichen Sektor bei der Exekutive kritisch zu sehen. Hier ist die Regierung ganz klar in der Pflicht, das Grundrecht durchzusetzen«, kritisiert Augustin die derzeitige Praxis. Google lässt sich in der Datenschutzerklärung zwar das Recht einräumen, der PIRATEN-Abgeordnete hält dies aber für unzulässig und kritisiert es als Vorgehen durch die Hintertür.

  • Anti-Terror-Paket: Verdeckte Bundespolizisten und das Verbot anonymer Prepaidkarten – PIRATEN legen Beschwerde ein und verteilen anonyme Prepaid-Karten

    Anti-Terror-Paket: Verdeckte Bundespolizisten und das Verbot anonymer Prepaidkarten – PIRATEN legen Beschwerde ein und verteilen anonyme Prepaid-Karten

    Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag eingebracht, das der „Terrorabwehr“ dienen soll. Dieses Paket enthält unter anderem den präventiven Einsatz verdeckter Ermittler bei der Bundespolizei. Ein weiterer Punkt in dem Anti-Terror-Paket ist das Verbot von sogenannten ‚anonymen SIM-Karten‘ für Mobilfunk-Telefone. Der PIRAT und Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Breyer hat gegen die generelle Erhebung personenbezogener Daten beim Kauf von Prepaid-Karten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingelegt.

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    „Nachdem der Verfassungsschutz mit seinen verdeckten Ermittlern und sogenannten ‚V-Männern‘ seit Jahren bereits eine im Ergebnis klägliche und juristisch häufig recht fragwürdige Figur abgibt, sollen jetzt auch noch Bundespolizisten zu in der Szene vorab ermittelnden ‚Undercover‘-Aktionen herangezogen werden? Unserer Ansicht nach soll die Polizei Straftaten aufklären und sich nicht selbst in den Niederungen der Straftäter verstricken. Was wir für einen weiteren eklatanten Fall von Freiheits-Einschränkungen für die Bürger halten, ist das geplante Verbot von anonymen Prepaid-Karten. Bisher waren die Vertreiber dieser SIM-Karten zwar bereits angehalten, die Identität der Käufer festzustellen, haben das aber nicht wirklich kontrolliert. Für uns PIRATEN ist das Recht auf ‚anonyme‘ Kommunikation wichtig, genauso wie das Postgeheimnis und die Unversehrbarkeit der eigenen Wohnung. So nicht, liebe Bundesregierung, das werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Um diese Haltung klar zu unterstreichen, haben wir PIRATEN ein Gewinnspiel gestartet, bei dem wir freigeschaltete anonyme Prepaidkarten verlosen.“

  • Datensammelwut der Fahrzeughersteller: Piratenpartei fordert Datensouveränität ein

    Eine ADAC-Untersuchung deckt auf, dass Fahrzeughersteller ohne Zustimmung der Fahrer vielfältige Daten sammeln, welche unter anderem Rückschlüsse auf den technischen Zustand des Pkw oder das Nutzungsprofil zulassen. So stellten die IT-Experten beispielsweise fest, dass die überprüften Fahrzeuge unter anderem im Minutenabstand GPS-Position, Kilometerstand, Verbrauch, Reifendruck, Zahl der Gurtstraffungen bei Bremsvorgängen, Abstellposition oder Anzahl der eingelegten CDs und DVDs an den Hersteller übermitteln. Elektrofahrzeuge sammeln beliebige Informationen für Ferndiagnosen im Pannenfall, wobei die Hersteller teils das Aufladen der Batterie verhindern können, etwa bei nicht bezahlten Leasing-Rechnungen. Der ADAC mahnt deshalb, der Verbraucher müsse frei wählen können, ob und welche Daten dem Hersteller zur Verfügung stünden, und empfiehlt „Wahlfreiheit für den Datentransfer“.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, geht einen guten Schritt weiter und fordert: »Wir brauchen endlich einen Paradigmenwechsel im Umgang mit persönlichen Daten! Daten gehören nicht dem, der sie – mit welchen Geräten auch immer – speichert oder abgreift. Daten gehören dem, der sie erzeugt.« Der Warnung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel von Mitte Oktober 2014 vor einer „Abschürfung am Menschen“ zugunsten digitaler Geschäftsmodelle wie eHeatlh, Smart Cars, Internet der Dinge und Wearables müssten endlich Taten folgen. „Datensouveränität bedeutet: Unsere Daten müssen uns gehören“, erklärt Körner. »Wir müssen entscheiden dürfen, wer was wann und wie mit unseren Daten, den Informationen über uns, letztlich mit unserer digitalen Identität macht! Grundrechte dürfen Innovationen nicht untergeordnet werden.«

  • PIRATEN-Verfassungsbeschwerde gegen wahlloses Scanning

    PIRATEN-Verfassungsbeschwerde gegen wahlloses Scanning

    Die PIRATEN ziehen gegen das Pkw-Maut-Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht: Am heutigen Tag des Grundgesetzes hat der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer Verfassungsbeschwerde gegen das zur Mautkontrolle geplante Massenscanning von Kfz-Kennzeichen auf Autobahnen eingereicht.

    „So unsinnig eine Pkw-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. Kfz-Massenscanner zerstören unser Recht auf datenfreie Fahrt. Sie sind hoch fehleranfällig und führen in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer solchen Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.

    Auch wenn die Pkw-Maut vorübergehend auf Eis gelegt worden ist: Umso besser, wenn das Massenscanning von ‚eVignetten‘ noch vor seiner Einführung verhindert werden kann. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben. Leider respektieren die politischen Machthaber die Grundrechte unbescholtener Bürger immer weniger. Die Politik behandelt unser historisches Erbe an Freiheitsrechten als verhandelbare Verfügungsmasse. Wir PIRATEN aber wissen: Demokratie braucht Überwachungsfreiheit.“

    Verfassungsbeschwerdeschrift (PDF)

  • PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt gegen deutsches Verbot der Protokollierung des Surfverhaltens im Internet

    Der Bundestag darf Anbietern von Internetportalen nicht verbieten, flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht. Die Entscheidung darüber obliege nach EU-Recht vielmehr den Gerichten, die eine Abwägung vorzunehmen hätten. Diese Meinung verkündete der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute bezüglich der Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14).

    Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz: „Das ist ein Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte. Die EU droht das klare deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Telemediengesetz auszuhebeln und die Verantwortung auf Einzelfallentscheidungen der Gerichte abzuschieben. Ich fordere die EU-Kommission auf, unverzüglich ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen! Europa muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

    Ich hoffe, der Gerichtshof wird anders entscheiden als der Generalanwalt und die unterschiedslose Erfassung des Inhalts unserer Internetnutzung als von vornherein völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen. Sollte sich der Gerichtshof aber dem Generalanwalt anschließen und die Abwägung den deutschen Gerichten überlassen, werde ich gegen die Surfprotokollierung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Karlsruhe hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Ein Gerichtsgutachten belegt, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich ist.

    Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.“

    Laut Generalanwalt unterliegen die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz, solange der Internetprovider sie zuordnen kann. Nach dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll dies künftig zehn Wochen lang der Fall sein. Die Bundesregierung hatte den Personenbezug von IP-Adressen bestritten.

    Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

     

    Weiterlesen:
                           
    Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut
    Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten
    Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
    http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Breyer-Personenbezug-IP-Adressen.pdf         
    Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie
  • EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern

    Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, M. Campos Sanchez-Bordona, verkündet morgen um 9.30 Uhr sein Votum bezüglich der Klage des PIRATEN-Politikers und Datenschützers Dr. Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

    Dr. Patrick Breyer: »Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung
    erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

    Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!«

    In der mündlichen Verhandlung bestand zwischen EU-Kommission und Kläger Einigkeit darüber, dass die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz unterliegen – auch bei Stellen, die den Anschlussinhaber nicht selbst identifizieren können.

    Die EU-Kommission erklärte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und der Anwendungsbereich von Grundrechten müsse objektiv feststehen. Würde man nur auf die subjektiven Möglichkeiten der jeweiligen Stelle abheben entstünden Schutzlücken, weil eine schrankenlose Weitergabe der Internetdaten zulässig wäre.

    Weil das deutsche Telemediengesetz Anbietern von Internetportalen eine personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung (z. B. gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe, geschriebene Kommentare) nur zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote gestattet, meint die EU-Kommission jedoch, dass die Erforderlichkeit einer Datenspeicherung nach EU-Recht nur im Einzelfall beurteilt werden könne. Es könne zwar durchaus sein, dass die von der Bundesregierung praktizierte flächendeckende Surfprotokollierung unzulässig sei. Nationale Gesetze dürften aber nicht generell und abschließend festlegen, wann es an einem
    „berechtigten Interesse“ des Verantwortlichen fehle oder wann das Interesse der Betroffenen schwerer wiege; dies sei von den Gerichten von Fall zu Fall zu entscheiden.

    Breyer dazu: »Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetzen sollte, sind weite Teile unseres Datenschutzrechts obsolet und es entsteht ein Zustand der völligen Rechtsunsicherheit. Alleine auf der Grundlage einer schwammigen Generalklausel und weniger Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen können weder Staat noch Unternehmen, weder Bürger noch Datenschutzbehörden eindeutig feststellen, was mit unseren Daten gemacht werden darf und was nicht. Diese Auffassung schafft nicht nur vollkommene Rechtsunsicherheit. Sie hebelt einen wirksamen Schutz unserer Daten aus, weil unsere
    Volksvertreter keine Regeln mehr setzen und erst jahrelange teure Gerichtsprozesse überhaupt noch Klarheit schaffen könnten. Im Interesse der Privatsphäre und Meinungsfreiheit hoffe ich inständig, dass der Gerichtshof präzise Datenschutzregeln ermöglicht und auch selbst festlegt, die eine Aufzeichnung des Surfverhaltens jedes Internetnutzers ausschließen.«

    Der vom Kläger beauftragte Berliner Rechtsanwalt Dr. Meinhard Starostik sprach in seinem Plädoyer von einem Grundsatzprozess: »Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Wer mit Nachteilen wegen des Inhalts seiner Internetnutzung rechnen muss, wird möglicherweise nicht mehr unbefangen von seiner Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch machen.«
    In Anlehnung an Edward Snowden meint der Kläger: »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.«

    Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

    Breyer: »Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige
    neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!«

    Zur Person: Der Kläger Dr. Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

     

    Quellen:
    Das Plädoyer des Klägeranwalts vor Gericht: http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Surfprotokollierung_2016-02-25_Kl.pdf
    Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“ http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Breyer-Personenbezug-IP-Adressen.pdf
    Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere
  • PIRATEN begrüßen Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google

    Zum Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google, zu dem die EU-Kommission heute die Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgestellt hat, erklärt Julia Reda, MdEP:

    „Das kartellrechtliche Vorgehen gegen Lock-In-Effekte und gegen die Beschränkung der Wahlfreiheit von Nutzern bei Geräten, die immer stärker unser Leben beeinflussen, ist begrüßenswert.

    Konsumenten müssen die uneingeschränkte Freiheit über die Auswahl von Hardware, Firmware, Betriebssystem, Dienstleistungen, App-Stores, Browsern und Anwendungen haben. Nutzern können ihre digitale Selbstbestimmung nur dann erhalten, wenn weder der Betriebssystemhersteller noch eine andere Firma entlang der Wertschöpfungskette ihre Wahlfreiheit, diese Komponenten beliebig zu kombinieren, untergräbt.

    Speziell die Android-Plattform, die auf Open-Source-Software beruht, hat das Potenzial, ein Musterbeispiel für ein offenes und vielfäliges Ökosystem zu sein. Ich rufe Google auf, diese Prinzipien uneingeschränkt umzusetzen und die von der Kommission beanstandeten Sachverhalte rasch auszuräumen.

    Die Kommission fordere ich auf, darauf zu achten, dass es die Nutzer sind, die am Ende an Freiheiten gewinnen, und nicht etwa in erster Linie Gerätehersteller oder Mobilfunkanbieter.“