Schlagwort: Datenschutz

  • Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei hat einige Kritikpunkte zur ePa (Elektronische Patientenakte) diskutiert. Wir sagen klar: Herr Lauterbach, Sie haben noch eine Menge Arbeit vor sich. Wir beleuchten kritisch, wie mit der ePa und damit mit der älteren Bevölkerungsgruppe, den Arztpraxen und Ärzt:innen, sowie der benötigten Technik umgegangen wird.

    Das Internet im Alter

    Allgemein gibt es ein großes Defizit in der Informationsbeschaffung zur ePa für Ü-70 jährige. Laut Statista benutzen 37% weder Smartphone, noch andere Smartgeräte [1]. Auch wenn der Anteil der „Silver Surfer“ zuletzt gewachsen ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mensch das Internet mit steigendem Alter weniger nutzt. Gerade deshalb fordern wir schon länger einen Wandel in der Altenbildung (Geragogik), um auch den älteren Menschen mediale Teilhabe zu ermöglichen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit lässt verlauten, dass seit dem 1. Januar 2021 Krankenkassen ihren Versicherten eine App anbieten, mit welcher diese Zugang zur ePA erlangen [2]. Aber wie soll dies für „Nichtnutzer“ moderner Medien funktionieren? Das wirft große Fragen auf. Auch bei unserer Recherche zur ePA sind wir darauf gestoßen, dass trotz digitaler Einbindung der ePA schriftlich bei der eigenen Krankenkasse widersprochen werden muss. Hier informiert das Bundesgesundheitsministerium nicht genug und klärt Bürgerinnen und Bürger nicht auf.

    Hier ein Beispiel eines Musterwiderrufs, den Sie mittels Briefpost per Einschreiben an ihre Krankenkasse schicken können:

    „Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.“

    Auch können Sie sich entweder beim gesetzlichen Krankenkassenverbund oder der Verbraucherschutzzentrale Unterstützung im Umgang mit der ePA suchen.

    Technik in den Arztpraxen

    Damit die Technik in den Arztpraxen funktioniert, müssen sich diese einen durch die GEMATIK zertifizierten VPN-Router anschaffen. Technisch wird die ePA durch das „sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“, dem KVSafenet, umgesetzt.

    Wie funktioniert das und was ist das?

    „Einfach“ formuliert werden durch das Einsetzen eines „Hardware VPNs“ die Praxisverwaltungssoftware (PVS) von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern an ein Serverbackbone angebunden. Hierfür wird der durch die GEMATIK zugelassene VPN-Router in der Praxis installiert, welcher mit seinem Gegenstück einen VPN-Tunnel aufbaut, mit dem das PVS mit dem Serverbackbone kommuniziert. Also etwas, das viele von Ihnen spätestens nach dem HomeOffice in der Pandemie kennenlernen durften, mit dem einen entschiedenen Unterschied, dass dies nicht durch eine Software auf ihrem Computer, sondern durch einen speziell eingerichteten Router geschieht.

    Die Praxisverwaltungssoftware synchronisiert die Behandlungen und Diagnosen der Arztpraxen und steht bei Bedarf allen Arztpraxen als medizinische Dokumentation zur Verfügung. Sinn dabei ist es, die Anamnese zu vervollständigen, um durch Vorerkrankungen, Vormedikationen oder Allergien bedingte Fehlbehandlungen zu vermeiden.

    Diese Methode entspricht den Sicherheitsstandards und bietet eine einfache, vom vor Ort eingesetztem System unabhängige Wartung, leidet dabei jedoch unter mehreren Faktoren. Eine solches „Hardware VPN“ ließe sich problemlos auf jedem geeigneten VPN-Router einrichten, sofern die Zugangsdaten und Zertifikate ausgetauscht werden würden. Stattdessen werden speziell durch die GEMATIK passende VPN-Router genehmigt und zugelassen. Dies schränkt die Auswahl und damit den Gebrauch möglicher Systeme stark ein. Es gibt mit Secunet und KoCo lediglich zwei deutsche Anbieter, sowie mit RISE einen theoretischen dritten Anbieter solcher Systeme aus Österreich. Diese wenigen Anbieter müssen damit sämtliche Installationen und Wartungen, in Anwesenheit der Hersteller des PVS, vor Ort für alle Teilnehmenden der Infrastruktur leisten. Gerade dort, wo wenig Angebot auf große Nachfrage trifft, beispielsweise beim Austauschen alter Modelle, ist mit hohen Preisen zu rechnen.

    Auch die Umsetzung der Wartung stellt ein Problem dar. Hier setzt man im Prinzip auf „Security by Obscurity“ – was bedeutet, dass niemand die exakte Funktionsweise genau kennt, was dafür sorgt, dass der teure Komplettaustausch oft die einzige Wartungsoption bleibt.

    Telematikinfrastruktur (TI) und GEMATIK

    Die ePA ist ein zentraler Dienst der TI [3]. Sie stellt zur Zeit lediglich die „Opt-In“ Version zur Verfügung. Hier müssen Kontakte erfragt werden, ob diese der Nutzung von ihren Gesundheitsdaten zustimmen [4]. Zur Zeit wird jedoch an einer „Opt-Out“ Funktion gearbeitet, das heisst jeder muss selbst widersprechen, sonst werden die eigenen Daten weitergegeben [5]. Laut einer Meinungsumfrage von Ipsos [6] will die Mehrheit der deutschen Bürger:innen ausdrücklich um Einwilligung gefragt werden, bevor Ärzt:innen oder Forscher:innen Zugriff auf ihre Patientenakten und -daten erhalten. Die geplante OptOut-Methode ist nicht der richtige Weg.

    Durch die digitale Anwendung haben Millionen Versicherte Aussicht auf eine verbesserte medizinische Versorgung. Dass dabei die Zukunft des Gesundheitswesens und deren Infrastruktur ausgebaut werden muss, steht dabei natürlich außer Frage.

    Der Zugang zur ePA lässt sich prinzipiell durch jeden einzelnen Patienten anpassen. Die Nutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Nutzerinnen und Nutzer entscheiden dabei selbst, welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen werden dabei weiterhin keinen Zugriff haben. So ist die Datenhoheit des Versicherten weiterhin gewährleistet.

    Sandra Leurs, themenpolitische Sprecherin für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, berichtet:

    „Wir haben herausgefunden, dass die Gesundheitswirtschaft, die Versicherungswirtschaft, sowie die Industrie und Handel auf jede elektronische Patientenakte Zugriff haben könnten. Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Datensicherheit der ePA noch nicht gegeben ist.“

    Diese Erkenntnis unserer themenpolitischen Sprecherin teilen auch der Chaos Computer Club (CCC) [7] , sowie Heise Online [8] [9].

    Digitalisierung der Arztpraxen

    Nach §341 Abs. 6 SGB V müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen seit dem 1.7.2021 in der Lage sein, die ePA zu nutzen. Der Gesetzgeber sieht Honorarkürzungen von 1% vor, wenn sich die Praxen weigern, die ePA zu nutzen [10]. Für den Zugriff auf die ePA ist dabei der Anschluss der Praxis an der TI zwingend.

    Was sagen die Ärzt:innen?

    „Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die ein Mensch überhaupt hat.“ [11] Aus der freien Ärzteschaft wurde die Einführung der ePA daher scharf kritisiert. Diese halten eine dezentrale Speicherung der Gesundheitsdaten für sinnvoller. Die freie Ärzteschaft sagte aus, dass Patientendaten weitaus sensibler als Bankdaten seien und daher ein Leben lang geschützt werden müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber rügt zudem die Krankenkassen, dass das feingranulare Zugriffsmanagment definitiv überarbeitungswürdig ist.

    Seit 2022 können Versicherte die Zugriffsberechtigung auf spezielle Dokumente und Datensätze auch beschränken. Bis dahin konnte der/die Augenarzt:in einsehen, was der/die Psychotherapeut:in oder der/die Internist:in die Datenbank des Patienten eingetragen hatten. Für die Versicherten ohne geeignetes Endgerät (Tablet, Smartphone) ist die Erteilung einer Zugriffsberechtigung nur auf einzelne Kategorien und Dokumente möglich.
    Hier ist auch die Rede von mittelgranularem Zugriffsmanagement, welches nach Prof. Kelber klar gegen den Artikel 25 und 32 der DSGVO verstößt.

    Angesichts der vielen Meldungen über Hacks und Leaks ist insgesamt dazu zu raten, den jetzigen Entwurf noch einmal gründlich zu überarbeiten. Patient:innen dürfen nicht auf notwendige Maßnahmen verzichten, nur weil sie das Gefühl haben, sich nicht mehr auf die Vertraulichkeit ihrer Therapie verlassen zu können.
    Wir PIRATEN haben uns immer dafür stark gemacht, den verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherzustellen [13] und den Datenhandel einzudämmen, denn Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Dies gilt ganz besonders bei Gesundheitsdaten.

    Quellen:
    [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459963/umfrage/anteil-der-smartphone-nutzer-in-deutschland-nach-altersgruppe/
    [2] https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/epa/epa_liste/epa_liste.jsp
    [3] https://www.kbv.de/html/epa.php
    [4] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-gestartet-57223
    [5] https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
    [6] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2023/03/Ipsos-survey-extract-European-Health-Data-Space.pdf
    [7] https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
    [8] https://www.heise.de/news/Patientenakte-Toxische-elektronische-Zugriffe-auf-die-Identitaet-des-Menschen-7365640.html
    [9] https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Ausverkauf-der-Gesundheitsdaten-im-Namen-der-Forschung-8002830.html?seite=3
    [10] https://dip.medatixx.de/e-health/elektronische-patientenakte
    [11] https://www.deutschlandfunk.de/elektronische-patientenakte-die-sensibelsten-daten-die-man-100.html
    [12] https://www.datenschutzdigital.de/ce/neue-elektronische-patientenakte-in-der-kritik-der-datenschuetzer-und-das-dilemma-fuer-krankenkassen-und-aerzte/detail.html
    [13] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Verantwortungsvollen_Umgang_mit_Meldedaten_sicherstellen.2C_Datenhandel_eind.C3.A4mmen

  • Beschlagnahme der Daten vom Cloud-Server der Piratenpartei 2022 war rechtswidrig

    Beschlagnahme der Daten vom Cloud-Server der Piratenpartei 2022 war rechtswidrig

    Das Landgericht München hat der Beschwerde der Piratenpartei gegen die Beschlagnahme ihrer Server teilweise stattgegeben. Im Juni 2022 sind anlässlich der Ermittlung wegen eines Leaks von Sicherheitsprotokollen zum G-7-Gipfel Daten von einem Root-Server und einem Cloud-Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt worden. Die Piratenpartei verurteilte bereits damals das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft scharf und legte Beschwerde ein.
    Das Landgericht stellte nunmehr per Beschluss fest, dass zumindest die Beschlagnahme der Daten von dem Cloud-Server rechtswidrig war und ordnete die umgehende Löschung der dort gewonnenen Daten, insbesondere etwaiger Mitgliederdaten, an.

    Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, begrüßt die Entscheidung:

    „Wir als PIRATEN sind noch immer entsetzt, wie leichtfertig die Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung eine Beschlagnahme unserer Server veranlassen konnte. Der richterliche Beschluss des Amtsgerichts München in Bezug auf die Beschlagnahme des Cloud-Servers erschien uns von Anfang als offensichtlich rechtswidrig, da die auf den Cloud-Servern gespeicherten Daten in absolut keinerlei erkennbarem Kontext zu den Ermittlungen auf der CryptPad-Instanz standen. Gerade bei der Beschlagnahme von Daten bei politischen Parteien sollten die ermittelnden Behörden besondere Sorgfalt walten lassen, damit das Vertrauen in das demokratische und parteipolitische Engagement nicht unnötig zerstört wird.“

    Weiter führt Herpertz aus:

    „Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, die Beschlagnahme der Server zu veranlassen, ist für uns nach wie vor weder aus technischer noch rechtlicher Sicht nachvollziehbar. Es hätte schon im Vorfeld klar ersichtlich sein müssen, dass keinerlei für das Verfahren relevante Erkenntnisse dort gewonnen werden können. Die auf unserer Online-Plattform für die Allgemeinheit bereitgestellten CryptPads verwenden eine zu 100% clientseitige Verschlüsselung. Die Technologie sendet zur Garantie der Sicherheit der Daten weder Schlüssel noch Benutzernamen auf die Server, sondern sie werden clientseitig gespeichert. Dies hätte auch den ermittelnden Behörden bewusst sein müssen, bevor sie leichtfertig etwaige höchstpersönliche Daten von unbeteiligten Dritten auf unseren Cloud-Servern beschlagnahmen lassen. Wie es dazu kommen konnte, ist uns bislang nicht bekannt, da uns noch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Wir werden das Verfahren weiterhin begleiten und stellen nochmals ausdrücklich klar, dass sich die Piratenpartei Deutschland hier weiterhin engagieren und keine rechtswidrigen Maßnahmen dulden wird.“

  • Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Europa muss frei von Massenüberwachung sein!

     

    In seinem heutigen Urteil [1] hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung der Telefonverbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung zur Erleichterung der Strafverfolgung gekippt. Die verdachtslose Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten, mit deren Hilfe die Internetnutzung rückverfolgt werden kann, hat er zur Verfolgung schwerer Straftaten dagegen nicht beanstandet. Auch das sogenannte Quick Freeze-Verfahren wird zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.

    Der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) fordert die Ampelkoalition auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu beenden:

    „Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. Der EuGH hat auf massiven Druck überwachungswütiger Regierungen eine IP-Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht beanstandet. Sie würde aber jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. 

    IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Eine so totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Ich rufe die Ampelkoalition dazu auf, jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit einem neuen Gesetz abzuschaffen und sich für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht einsetzen.“

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, schließt sich dem an:

    Massenüberwachung ist das Gegenteil dessen, was europäische Werte verkörpern. Freiheit und Demokratie verlieren ihre Bedeutung, wenn es Staaten wie Deutschland gibt, die Vorratsdaten speichern wollen. Wozu ein moderner Überwachungsstaat in der Lage ist, zeigt sich in China mehr als eindrücklich. Jeder Schritt wird überwacht, dokumentiert und auch sanktioniert von einem allmächtigen Staat, der alles kontrolliert. Das muss uns in Europa eine Warnung sein und kein Vorbild. Der EuGH hat uns dieses Mal wohl vor Schlimmerem bewahrt. Dennoch müssen wir wachsam bleiben: Die Politiker:innen, die neue Ideen zur Überwachung immer wieder einbringen, sind noch immer da. Einen dauerhaften Schutz für die Freiheit gibt es leider nicht – sie muss jedes Mal aufs Neue errungen werden.“

    Breyer weist die Forderung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) nach einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen und Kinderpornografie im Netz zurück:

    „Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht. Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei (kinder-)pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%. Nach eigenen Angaben der Bundesregierung können 97% der Verdachtsmeldungen auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung nachverfolgt werden.[2]

    Als wir 2009 in Deutschland eine sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung hatten, ging die Aufklärungsquote sogar zurück, weil eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Anonymisierungsstrategien veranlasst, so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. In EU-Ländern mit IP-Vorratsdatenspeicherung ist die Aufklärungsquote nicht höher.[3] Der richtige und überfällige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Ausbeutung wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote. Auch dass polizeiliche Durchsuchungen und Auswertungen in Verdachtsfällen oft Monate oder Jahre dauern und das BKA bekannte Missbrauchsdarstellungen im Netz stehen lässt, ist völlig inakzeptabel.“

    Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schrieb zu der Frage der IP-Vorratsdatenspeicherung in einem Gutachten wörtlich: „Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann.“ Gestern sprachen sich zahlreiche Organisationen und Verbände gegen eine IP-Vorratsdatenspeicherung aus.[4]

    Auch der Koalitionsvertrag sieht eine Datenspeicherung nur anlassbezogen und mit richterlicher Anordnung vor. Neben Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erwägt aber auch die EU-Kommission eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung von Internet-Protokolladressen und hat dazu eine Initiative angekündigt.

    Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH eine vorgelegte Rechtsfrage beantwortet. Damit ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzusetzen, dass unter Beachtung des heutigen Urteils eine eigene Entscheidung treffen wird. Die Teile des Gesetzes, die gegen die Grundrechtecharta verstoßen, dürfen in Deutschland nicht angewendet werden. Ein Entwurf für eine Neuregelung in Deutschland wird zeitnah erwartet.

    Eine 2022 veröffentlichte Meinungsumfrage [5] hat ergeben, dass 51% der Befragten in Deutschland eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt registriert wird.

     

    Basiswissen zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

    https://www.patrick-breyer.de/vorratsdatenspeicherung/ 

    Alle Beiträge zu dem Thema:

    https://www.patrick-breyer.de/tag/vorratsdatenspeicherung/

     

    Quellen:

    [1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265881&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    [2] dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=32

    [3] https://www.patrick-breyer.de/studie-strafverfolgung-funktioniert-ohne-vorratsdatenspeicherung/

    [4] https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf

    [5] https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/

  • Nach Beschlagnahmung: Piratenpartei richtet Appell an demokratische Parteien

    Nach Beschlagnahmung: Piratenpartei richtet Appell an demokratische Parteien

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland erklärt:

    „Bei den Ermittlungen zum G7-Leak beschlagnahmte die Polizei Daten von zwei Servern unserer Partei [1]. Dabei handelten das Amtsgericht München und die Ermittlungsbehörden unseres Erachtens nach unverhältnismäßig und es wurden gravierende Fehler beim Beschluss und bei der Beschlagnahme selbst gemacht. Auch wurde nicht beachtet, dass wir als politische Partei unter besonderem Schutz des Grundgesetzes stehen. Wir gehen außerdem davon aus, dass im Hintergrund des damals anstehenden G7-Gipfels massiver Druck vom Innenministerium auf die Ermittlungsbehörden ausgeübt wurde. Selbstverständlich haben wir inzwischen Beschwerde eingelegt [2], aber die politische Dimension dieses Vorgehens geht deutlich darüber hinaus.

    Bereits zum zweiten Mal sind Server von uns im Zuge von Ermittlungen beschlagnahmt worden. Zwischen diesen beiden Vorfällen liegen mehr als zehn Jahre. Damals war für viele unverständlich, wie eine politische Partei komplett im Internet funktionieren konnte und warum diese Server so wichtig waren. Heute haben viele Parteien eine ähnliche Infrastruktur – auch Ihre. Das Vorgehen der Behörden geht also nicht nur uns als Piratenpartei was an.“

    Daher richtet sich dieser Appell an die Vertreter:innen aller demokratischen Parteien und insbesondere der im Bayrischen Landtag vertretenen Parteien und Abgeordneten:

    Helfen Sie dabei mit, diesen Vorgang restlos aufzuklären – in Ihrem eigenen Interesse. Auch Sie wollen sicher nicht von so einem Vorfall betroffen sein.

    Quellen:
    [1] https://redesign.piratenpartei.de/2022/06/24/nach-g7-leak-polizei-legt-oeffentliche-piratenpartei-infrastruktur-lahm/
    [2] https://www.presseportal.de/pm/76876/5288828

  • Server-Beschlagnahmung: Piratenpartei legt Beschwerde ein

    Server-Beschlagnahmung: Piratenpartei legt Beschwerde ein

    +++ Justiz missachtet Parteienschutz des Grundgesetzes +++ PIRATEN vermuten Verstoß gegen gesetzliche Kontrollpflicht +++

    Im Zuge der Ermittlungen zum G7-Leak wurden die Daten von zwei Servern der Piratenpartei beschlagnahmt. Die Partei verurteilte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft auf das Schärfste und geht nun juristisch dagegen vor.

    „Das Vorgehen ist in vielen Hinsichten skandalös. Die Ermittlungsbehörden und das Amtsgericht München haben sich unseres Erachtens eine Menge eklatanter Fehler geleistet. Der Beschluss und die folgende Beschlagnahme sind extrem fragwürdig – sowohl inhaltlich als auch formell. Unter anderem wurden Daten beschlagnahmt, welche eindeutig nichts mit den Ermittlungen zu tun haben,“

    kritisiert Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

    „Die gesamte Aktion ist unverhältnismäßig. Am schlimmsten ist jedoch, dass das Gericht nicht berücksichtigte, dass bestimmte Daten besonders schützenswert sind und die Piratenpartei unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht – besonders gegenüber Organen der Exekutive! Die politische Dimension dieses Vorgangs ist immens, das Gleiche könnte jeder anderen politischen Partei jederzeit passieren. Deshalb fordern wir die Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses sowie das Löschen der erhobenen Daten.“

    Die Staatsanwaltschaft selbst kommentiert die Vorwürfe laut Medienberichten nicht. Aufgrund von bestimmten Formulierungen im Beschluss drängt sich zudem der Verdacht auf, dass das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft inhaltlich ungeprüft übernommen hat. Damit hätte das Gericht gegen seine gesetzliche Kontrollpflicht verstoßen.

    Für Herpertz und die PIRATEN besonders alarmierend:

    „Die fehlende Berücksichtigung unseres besonderen Schutzes als demokratische Partei ist ein fatales Zeichen. Unser Fall ist bereits ein Skandal an sich; doch bleibt darüber hinaus zu befürchten, dass es sich um die Spitze des Eisbergs tiefgreifender Missstände im Justizsystem und den Ermittlungsbehörden handelt.“

    Die Piratenpartei hat Beschwerde (§ 304ff StPO) gegen den Beschluss des Amtsgerichts München bezüglich der Hausdurchsuchung eingelegt. Der betreffende Beschluss darf derzeit sowohl aus strafrechtlichen (§353d StGB) als auch verfahrenstaktischen Gründen leider nicht veröffentlicht werden. Die Piratenpartei wird aber über das Ergebnis des Verfahrens informieren.

  • Nach G7-Leak: Polizei legt öffentliche Piratenpartei-Infrastruktur lahm

    Nach G7-Leak: Polizei legt öffentliche Piratenpartei-Infrastruktur lahm

     

    Nachdem als vertraulich eingestufte Dokumente der Polizei zum G7-Einsatz von 2015 und dem damaligen Sicherheitskonzept auf der Plattform Indymedia geleakt wurden [1], hat die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft München am Mittwoch zwei Server der Piratenpartei Deutschland zur Beweissicherung beschlagnahmt und dadurch einen öffentlichen Dienst lahmgelegt.

    Zur Veröffentlichung der geheimen Dokumente wurde unter anderem die CryptPad-Instanz der Piratenpartei genutzt, über die öffentlich und kostenfrei Dokumente geteilt werden können. Der Serverhoster Hetzner wurde ebenfalls über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt und nahm daraufhin die Server vom Netz. Im Vorfeld dieser Maßnahme, in der die Piratenpartei als Dritte benannt wird, gab es keine Anfrage zur Kooperation und Herausgabe der gesuchten Daten, sondern direkt einen Beschlagnahmungsbeschluss. Damit die Server nicht physisch beschlagnahmt werden und ein langer Ausfall verschiedener Dienste vermieden wird, entschied sich der Bundesvorstand der Piratenpartei notgedrungen, eine Kopie der Server zur Verfügung zu stellen. 

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei, kritisiert das Vorgehen: 

    „Die Härte dieses Vorgehens ist für uns unverständlich. Statt auf uns zuzugehen hat uns die Polizei direkt die „Pistole auf die Brust“ gesetzt: die Server mussten vom Netz genommen und uneingeschränkt alle Daten herausgegeben werden – oder die Server wären mitgenommen worden.“

    In Folge der Beweissicherung waren die Dienste auf den Servern mehrere Stunden nicht erreichbar. Die Piratenpartei betreibt die zweitgrößte CryptPad-Instanz direkt nach CryptPad selbst.

    „Bei dieser Größe verlassen sich nicht nur Parteimitglieder, sondern auch viele Privatpersonen und NGOs darauf, dass der Dienst zuverlässig angeboten wird.“

    Der Beschluss betrifft jedoch nicht nur den Server, auf dem das beanstandete CryptPad lag, sondern auch einen weiteren Web-Server der Piratenpartei.

    „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft veranlasst hat, die Daten von dem unbetroffenen Web-Server abzugreifen. Dort liegen unter anderem sensible Mitglieder-Daten. Für uns ist das anlassloses Datensammeln der Strafverfolgungsbehörden in verheerendem Ausmaß!“

     so Herpertz weiter. 

    Derzeit überlegt die Partei, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen und informiert in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten die Betroffenen über den Abfluss der Daten.

    Doch der Irrsinn hinter der Aktion geht noch weiter:

    Der Generalsekretär der Piratenpartei, Stephan Erdmann erklärt:

    „Durch die Verschlüsselung der einzelnen CryptPads kann die Polizei mit den gesicherten Daten faktisch nichts anfangen. CryptPad ist ein mit EU-Fördermitteln entwickeltes Zero-Knowledge-Projekt. Grundsätzlich ist es so konzipiert, dass Informationen bezüglich Nutzerdaten und Inhalten auch von administrativer Seite aus nicht festgestellt werden können. Das hätte die Polizei auf Nachfrage in wenigen Minuten erfahren können.“

    Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Die nicht zielführende Beschlagnahmeaktion passt ins Bild allgemein tiefer Grundrechtseinschränkungen am Ort des Gipfels. Ein Ort wird lahmgelegt, friedliche Demonstrationen weitestgehend verboten, Grenzkontrollen wieder eingeführt, vermutlich massenhaft Kfz-Kennzeichen gespeichert und mit Überwachungstechnologie wie Drohnen und fehleranfälliger Gesichtserkennung gearbeitet. Auf der Grundlage des maximal repressiven bayerischen Polizei- und Versammlungsrechts wird ein Ausnahmezustand geschaffen, der Grundrechte missachtet. In einer Demokratie sollten wir den Mächtigen mit einem gesunden Misstrauen begegnen, nicht der Staat seinen Bürgern mit Generalverdacht.“

    In den kommenden Tagen wird die Piratenpartei weitere Informationen veröffentlichen und dazu Stellung beziehen, in welchem Umfang Daten von den Ermittlungsbehörden abgegriffen wurden und welche weiteren Maßnahmen daraus folgen.

     

    Quellen:

    [1] Artikel der Tagesschau zum Leak: https://www.tagesschau.de/inland/g7-gipfel-leak-101.html

  • Europäischer Datenschutztag: Europaabgeordnete warnen parteiübergreifend vor den Chatkontrolle-Massenüberwachungsplänen der EU

    Europäischer Datenschutztag: Europaabgeordnete warnen parteiübergreifend vor den Chatkontrolle-Massenüberwachungsplänen der EU

    Zum Europäischen Datenschutztag wenden sich Europaabgeordnete in einem parteiübergreifenden Brandbrief an die Europäische Kommission: Die Abgeordneten warnen, dass der für März 2022 von der Kommission angekündigte Gesetzentwurf zur verdachtslosen Nachrichten- und Chatkontrolle auf allen Handys zu einer Massenüberwachung der privaten Kommunikation aller EU-Bürger:innen führen würde. Zudem bedrohe ein solches Gesetz die sichere Verschlüsselung und die IT-Sicherheit allgemein.

    Ähnlich der hochumstrittenen „SpyPhone“-Pläne des Apple-Konzerns will die EU-Kommission zum „Schutz von Kindern“ künftig alle Anbieter von Kommunikationsdiensten dazu zwingen, den Inhalt der gesamten persönlichen Kommunikation aller Bürger:innen anlasslos zu überwachen und zu scannen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 2. März vorgestellt werden. Bisher sicher Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation müsste dazu auf allen Handys durchleuchtet und im Verdachtsfall automatisiert ausgeleitet und angezeigt werden. „Die wahllose und generelle vorsorgliche Überwachung der Online-Aktivitäten aller Menschen verursacht verheerende Kollateralschäden“, appellieren die Europaabgeordneten an die zuständigen EU-Kommissar:innen Margrethe Vestager, Margaritis Schinas, Věra Jourová, Thierry Breton, Didier Reynders und Ylva Johansson. Die geplante Chatkontrolle „missachtet den Kern des Grundrechts auf vertrauliche Kommunikation (Artikel 7 der Charta) und ist daher weder notwendig noch verhältnismäßig“ heißt es weiter.

    „Sie hat eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Grundrechte im Internet, auch für Kinder und Opfer, Minderheiten, LGBTQI-Personen, politische Dissident:innen, Journalist:innen usw. Diese Methode stellt einen Präzedenzfall für die spätere Ausweitung auf andere Zwecke dar. Die Auslagerung von Strafverfolgungsaktivitäten (Verbrechensaufdeckung) an private Unternehmen und deren Maschinen hebt den Schutz auf, den die Unabhängigkeit und Qualifikation öffentlicher Ermittler sowie die institutionelle Aufsicht über deren Aktivitäten gewährleisten.“

    Die EU-Abgeordneten zeigen sich besorgt über jüngste Medienberichte, denen zufolge Ermittler Plattformen für sexuellen Kindesmissbrauch wie „Boystown“ zwar stillgelegt haben, es aber versäumten, die verlinkten Inhalte zur Löschung zu melden. Das bedeutet, dass Tausende von Gigabytes illegaler Bilder weiterhin zugänglich sind.

    „Die Ermittler argumentieren, dass ihnen die Kapazitäten fehlen, um das ihnen bekannte Material zu melden. Würde man die ohnehin schon überlasteten Ermittler noch zusätzlich mit Tausenden von zumeist falschen Meldungen belasten, in denen bekanntes illegales Material über kommerzielle Kommunikationsdienste weitergegeben worden sein soll, ließe man die Opfer im Stich. Der Opferschutz hängt davon ab, dass alle Ressourcen auf die Verhinderung von Missbrauch und der Produktion von Missbrauchsmaterial konzentriert werden,“ so die Abgeordneten.

    Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

    „Dieser EU-Big-Brother-Angriff auf unsere Handys zur totalen Durchleuchtung unserer privaten Kommunikation mit fehleranfälligen Denunziationsmaschinen droht in einen Überwachungsstaat nach chinesischem Vorbild zu führen. Soll vielleicht als nächstes die Post alle Briefe vorsorglich öffnen und scannen? Eine wahllose und grundrechtswidrige Suche ins Blaue hinein ist der falsche Weg zum Schutz von Kindern und gefährdet diese sogar, indem ihre privaten Aufnahmen in die falschen Hände geraten und Kinder vielfach kriminalisiert werden. Überlastete Strafverfolger, die nicht einmal für die Sichtung bekannter Kinderpornografie Zeit haben, mit größtenteils falschen Massenanzeigen zu fluten, ist unverantwortlich den Kindern gegenüber, deren Missbrauch dadurch fortgesetzt wird.“

    Hintergrund:

    Die im August 2021 angekündigten Pläne von Apple, persönliche Fotos wahllos nach verdächtigen Inhalten durchsuchen zu wollen, führten zu einem öffentlichen Aufschrei. Mehr als 90 Organisationen forderten das Unternehmen auf, die Pläne zu verwerfen.

    Die Europaabgeordneten warnen, die Kommissionspläne würden einen ähnlichen Proteststurm auslösen. Die Anbieter müssten eine Hintertür in ihre Software einbauen (“client-side scanning”), um eine solche Überwachung zu ermöglichen. Die Einführung einer Routine für die automatische Meldung verdächtiger Kommunikationsinhalte im Falle eines Treffers würde die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung insgesamt aushebeln und die damit verbundene Sicherheit und das Vertrauen in digitale Kommunikationsinfrastruktur beseitigen. Privatpersonen, Unternehmen und Behörden verließen sich auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um ihre persönlichen, geschäftlichen und staatlichen Geheimnisse zu schützen.

    Mehr Informationen zur Chatkontrolle: www.chatkontrolle.de

     

     

     

  • Datenschutz – so aktuell wie nie zuvor

    Datenschutz – so aktuell wie nie zuvor

    Den Verlust von Freiheit merkt man erst, wenn es zu spät ist. Je mehr wir uns darauf einlassen, unsere Freiheit zu Gunsten des Versprechens einer höheren Sicherheit zu beschränken, umso mehr geben wir sie auf. Den Verlust an Freiheit werden nicht die zuerst merken, die ihr Leben dort führen, wo die wohlig weiche gesellschaftliche Mitte ist, sondern diejenigen, die anders sind.

    Und es wird im Kleinen beginnen. Man wird sich fragen: Kann ich das so sagen? Wenn jemand sieht, was ich geschrieben hab, was wird dieser Dritte von mir denken? Wenn mein Arbeitgeber das Bild von mir sieht, was wird wohl passieren? Sicher sind wir nur mit der Gewissheit, dass wir Kontrolle darüber haben, dass wir den Freiraum haben zu sein, wie wir sind. Dass wir sicher sein können, dass man Privatsphäre oder gar Intimsphäre genießt. Dazu gehört auch, dass man von sich nicht mehr preisgeben muss, als notwendig ist.

    Aber diese Freiheit wird von zwei Seiten zerrieben. Von Seiten des Staates und von Seiten des Überwachungskapitalismus.

    Zu einer freien Gesellschaft gehört auch, die Regierenden kritisieren zu können, ohne mit Repression rechnen zu müssen. Grundrechte räumen uns die Rechte ein. Beispielsweise das Recht Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten oder das Versammlungsrecht. Denn es ist keine Begegnung auf Augenhöhe, der Staat ist zunächst immer mächtiger als der Einzelne. Sich mit anderen zu organisieren, um gemeinsam die Stimme zu erheben, ist daher ungemein wichtig, um frühzeitig ein Korrektiv zu bieten. Ein Korrektiv gegen ein Abrutschen in Totalitarismus, Willkür und Verbrechen. Ein Überwachungsstaat ist auch Teil der deutschen Geschichte, und Geschichte gibt einem immer auch eine Verantwortung mit.

    Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert werden kann, dann fühlt sich niemand mehr frei. Dann wird die Gesellschaft oder der Staat schnell wie ein panoptisches System empfunden. Dann folgt die automatische Selbstkontrolle, der Verzicht darauf zu sein wie man ist, zu sagen oder schreiben, was man denkt. Ein Problem daraus ist, dass man darauf verzichtet staatliche Maßnahmen oder Bestrebungen zu kritisieren und sich mit anderen zu organisieren, um Unmut deutlich zu machen.

    Schaut man sich die Tendenz an, welche Überwachungsgesetze zuletzt verabschiedet wurden, und ob man sich eher in Richtung einer freien oder weniger freien Gesellschaft bewegt, dann ist die Richtung klar. Mit zunehmender Videoüberwachung, dem Wunsch nach Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Fingerabdruckpflicht im Personalausweis, Verschärfungen der Polizeigesetze in den Bundesländern, Forschung an Gesichtserkennungssoftware, und nicht zuletzt die aktuellen Bestrebungen zur Chatkontrolle, also der Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses und vielem mehr geht der Weg klar weg von einer freien Gesellschaft.

    Mit der Digitalisierung und der Zunahme digitaler Angebote wuchs auch der Überwachungskapitalismus. Dieser erklärt Erfahrungen von Privatmenschen zum Rohstoff für Produktion und Verkauf. Aus unserer Online-Suche, der Wahl der Beiträge, die wir lesen, aus unserem Einkaufsverhalten, Zahlungsverkehr, unseren Bildern, unseren Gesichtsausdrücken auf Bildern, und vielem mehr werden Informationen über uns gewonnen.
    Über die Daten hinaus, die für das Erbringen der eigentlich gewünschten Leistung hinaus notwendig sind, werden weitere Daten gesammelt, denn Daten können zu Wissen werden, und Wissen wird zu Geld – und Macht. Diese Macht wird häufig dazu gebraucht, uns zu bestimmten weiteren Verhaltensweisen zu motivieren. Sei es der Kauf eines bestimmten Produktes, das Kennenlernen bestimmter Leute, bis hin zur Manipulation von Wahlentscheidungen. Es ist die Manipulation unseres Verhaltens zum Profit Dritter, und das auf eine perfide Weise, die uns vollkommen natürlich und von uns selbst gewollt erscheint.

    Man kann gewiss lange über den freien Willen und die freie Entscheidung des Individuums sprechen. Der einzige Weg aber, sich einer Manipulation zu verschließen wäre, wenn man sicher sein könnte, dass diese Daten nicht verwendet werden oder gar nie erfasst werden. Ein Dienstleister jedoch hat keinen natürlichen Anreiz, auf die Sammlung von Daten über uns zu verzichten.

    Beide dieser Fronten zeigen, wie wichtig Datenschutzgesetze sind. Wie wichtig es ist, juristisch Grenzen zu setzen, und diese auch wirksam durchsetzen zu können. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass diese schon seit vielen Jahren zu beobachtende Entwicklung zu einem Ende kommt. Ganz im Gegenteil. Und umso wichtiger ist es, hier wachsam zu sein und die Stimme zu erheben, wo wir als Menschen in unserer Freiheit, unserer Möglichkeit zu selbstgewählten Entfaltung eingeschränkt werden.

    Happy privacy day.