Schlagwort: Datenschutz

  • Unsere Gesundheitsdaten – verraten und verkauft

    Unsere Gesundheitsdaten – verraten und verkauft

    Der Begriff der „Besonders schützenswerten Daten“ beschreibt im Datenschutz genau die Daten, welche den persönlichsten Bereich eines jeden von uns betreffen: Gesundheit, politische Meinung, sexuelle Orientierung, Religion. Das Wissen um solche Dinge ermöglicht nicht nur eine umfassende Analyse des Menschen, es eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit zu allerlei Missbrauch. Vorselektion von Bewerbern, Erpressbarkeit anhand privater Daten usw. – das waren alles Beispiele, die angeführt wurden. Alle hatten sie eins gemein: Es waren Szenarien, die mögliche Angriffe auf besondere einzelne Personen oder Gruppen beschrieben.
    Darüber sind wir nun weit hinaus. Was mit der heimlich eingebrachten Änderung ermöglicht wurde, kann getrost als allgemeiner Ausverkauf der privatesten Daten aller Bürger an die Industrie genannt werden.
    Scoring bei Versicherungen ist ein Thema, über das nicht allzu viel berichtet wird. Die Verfahren gehörten schließlich zum innersten Entscheidungsprozess und seien damit Betriebsgeheimnis. Der Datenhunger, der zugrunde liegenden Algorithmen ist immer mehr gewachsen, soviel ist gewiss. Dies erklärt auch die stetige Forderung der Versicherungsindustrie (wir nennen es gezielt nicht Versicherungsbranche), weitreichenderen Zugriff auf Daten zu bekommen und den lästigen Datenschutz einzuschränken.

    Dass genau diese Art Daten besonderen Schutz benötigen, wird spätestens jetzt wieder auf eindrückliche Weise klar. Plötzlich wird es den Versicherungen erlaubt, auf Gesundheitsdaten zuzugreifen und diese nach eigenem Gusto zu verwenden und auszuwerten. Eine Zustimmung seitens des Bürgers ist nicht erforderlich, eine Ablehnung der Weitergabe nicht möglich. Ein unfassbarer Vorgang auch ohne den Stunt, durch den dies überhaupt ins Gesetz gelangt ist.
    Dabei ist das Vorgehen im Rahmen der Gesetzgebung, bei einer Lesung im Bundestag einen Text prüfen zu lassen, dann zu ändern und ohne jegliche Hinweise auf diese Änderung zur Abstimmung einzureichen, selbst bereits eine Ungeheuerlichkeit, die eine eigene Kritik an anderer Stelle verdient. (siehe „Den Affen übersehen„)
    In Zusammenhang mit der Diskussion um die Gesundheitskarte bekommt dieser Prozess jedoch ein besonderes Gschmäckle. Wir erinnern uns noch lebhaft an die Proteste gegen eine zentrale Datenbank mit allen Gesundheitsdaten.

    Nun also soll eine Hintertür den gewünschten Zugriff ermöglichen. Nennen wir es doch beim Namen: Die Daten werden auf dem Präsentierteller serviert. Was zunächst noch unspektakulär klingen mag, betrifft uns alle: Eine Industrie mit kommerziellen Interessen bekommt Zugriff auf unsere persönlichsten Daten und wird diese verwenden, um ihr Angebot zu optimieren, sprich: Das Beste für sich herauszuholen, den gläsernen Versicherten zu schaffen. Welche Daten aber wie zum Einsatz kommen, welcher Algorithmus letztlich eine Bewertung über uns erstellt – es besteht keine Möglichkeit, dies nachzuvollziehen oder auf Richtigkeit zu prüfen. Oder gar eine Korrektur zu verlangen. Wir werden selbst zur optimierbaren Handelsware, ob wir es wollen oder nicht. Das Dateneigentum wird vollständig ignoriert.

    Wäre es um Forschung zum Wohle aller gegangen, hätte man dies anders gelöst. Mit anonymisierten Daten oder zumindest einer sauberen mehrstufigen Pseudonymisierung. Zugriff hätten dann aber nur zertifizierte Forschungsinstitute unter Einhaltung strenger Datenschutzregeln erhalten. Doch nun sind auch Versicherungen per Gesetz ebenfalls Bezugsberechtigte der übrigens ebenfalls per Gesetz zwangsweise erhobenen Daten. Zudem ist der Umfang an Daten derart gewachsen, dass eine Re-Identifizierung nicht mehr unmöglich genannt werden kann.
    Bisher besteht Versicherungsleistung darin, Risiken zu bündeln und die Kompensation des Schadens bzw. der Kosten Einzelner auf das Versicherungskollektiv zu verteilen. Sie lebt von der Gemeinschaft und davon, dass die Mitglieder der Gruppe de-individualisiert werden. Also dass es einen erwarteten wahrscheinlichen Schaden gibt, der erwartete Kosten verursacht, der von beliebigen Personen in der Gruppe ausgelöst werden können. Sobald dazu übergegangen wird, erwartete Kosten einzelnen Mitgliedern des Kollektivs zuzuschreiben, kommt es zu einer aversen Selektion, wer in das Versicherungskollektiv aufgenommen wird (natürlich bevorzugt diejenigen, die keine hohen Schäden verursachen), und/oder zu einer Ungleichbelastung der Mitglieder bei den Versicherungsbeiträgen. Damit wird der ursprüngliche grundlegende solidarische Gedanke von Versicherung ad absurdum geführt.
    Dass es nicht bei den einfachen Versicherungen bleiben wird, ist daher leicht zu prophezeien. Forderungen nach Gesetzeserleichterungen für „Attraktive neue Angebote“ werden bald folgen z.B. im Bereich der spezifischen Personalanalyse. Von dynamischen Verträgen und Versicherungsleistungen ganz zu schweigen. Ist das wirklich der Weg, wie wir als Gesellschaft die Möglichkeiten von Big Data entwickeln möchten? Zur kommerziellen Optimierung von Bewertungssystemen und feingranularen Analyse von Menschen? Das dürfen wir nicht unwidersprochen zulassen.

    „Herr Spahn, haben sie wirklich geglaubt, der Passus würde niemanden auffallen? Wenn sie ihre Privatsphäre an die Industrie verkaufen möchten, ist das ihre Sache. Aber es steht Ihnen nicht zu, unserer aller Gesundheitsdaten zur Handelsware zu machen!“,

    hinterfragt Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.

    „Unsere Gesundheitsdaten sind der feuchte Traum aller, die ein Interesse an Profiling haben. Ganz vorne mit dabei die Versicherungsindustrie. Über die Hintertür diese Daten preiszugeben offenbart, wie gleichgültig die Bundesregierung sowohl mit unserer digitalen Unversehrtheit umgeht als auch mit möglichen Gefährdungen der Solidarität in unserer Gesellschaft. Inkompetenz gepaart mit Industrie-Interessen ist ein toxischer Cocktail. Es ist Zeit für einen Wandel.“,

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland

  • PIRATEN gratulieren: Privacy Shield mit den USA durch EuGH für nichtig erklärt

    PIRATEN gratulieren: Privacy Shield mit den USA durch EuGH für nichtig erklärt

    Der Europäische Gerichtshof hat heute ein wegweisendes Urteil für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gesprochen und das Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ mit den USA für nichtig erklärt.[1]

    Im Rahmen der Snowden-Enthüllungen wurde deutlich, dass die US-Geheimdienste massiv gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre verstoßen, indem sie die Datenströme im Internet überwachen und analysieren. Die großen amerikanischen IT-Unternehmen Microsoft, Google, Facebook und Apple waren bzw. sind am NSA-Massenüberwachungsprogramm PRISM beteiligt und liefern bereitwillig Daten. Neben dem Protest von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Chaos Computer Club und politischen Parteien wie der Piratenpartei, hat sich der Datenschutzaktivist Max Schrems mit seinen Klagen als Speerspitze der Durchsetzung des Menschenrechts auf Privatsphäre etabliert. Schrems hat 2015 mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA zu Fall gebracht.[2] Leider wurde danach im Grunde nur der Name des Abkommens erneuert, die datenschutzrechtlichen Probleme sind geblieben.[3] Die neue Vereinbarung, die Privatsphäre der EU-Bürger angeblich zu garantieren, trägt den Namen Privacy Shield.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, erklärt: „Herzlichen Glückwunsch an Max Schrems und NOYB. Mit diesem Ergebnis sind wir dem Ziel, unsere Privatsphäre vor dem Massen-Überwachungswahn der USA und anderer Staaten zu schützen, einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Wir müssen unsere europäischen Grundwerte auch gegenüber den USA durchsetzen, dieses Urteil ist ein wichtiges Zeichen. Wir hoffen, dass nun der Schutz der digitalen Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wird!“.

    „In den letzten Jahrzehnten wurde versäumt dafür zu sorgen, dass in Europa Angebote entstehen und diese entsprechend wahrgenommen werden. Angebote, die den US-amerikanischen Pendants gegenüber gleichwertig sind, aber unseren europäischen Grundwerten folgen. Es wird deutlich, dass wir einen Rahmen schaffen müssen, um mit Hilfe europäischer Unternehmen eine eigene informationstechnische Infrastruktur aufzubauen beziehungsweise zu stärken. Wir hoffen, dass dies endlich ein Wendepunkt in der Digitalisierung darstellt.“, ergänzt Sebastian Alscher.

  • PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    PIRATEN kritisieren Meldepflicht für alle COVID-19 Getesteten

    Der Bundestag hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020, über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten, und die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses angenommen.

    Für das Infektionsschutzgesetz sieht der Entwurf vor, eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf COVID-19 und Sars-CoV-2 dauerhaft zu verankern. Das betrifft auch die neuen Meldepflichten zur Genesung und bei negativem Labortest. Es sollen also persönliche Daten aller Getesteten erfasst werden.

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber beklagte, dass im Dunklen bleibt, welche Vorteile sich aus der Erfassung der Daten von allen Getesteten gegenüber einer rein statistischen Erfassung ergebe. Damit sei die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht möglich. Er bezweifelt die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung.

    „Die Bundesregierung möchte – so macht die Beschlussempfehlung deutlich – das zweite Pandemieschutzgesetz nutzen, um umfangreich Daten zu sammeln. Es sollen nun von allen Getesteten persönliche Daten gesammelt werden, ungeachtet des Ergebnisses. Sie verletzt dabei auf unverhältnismäßige Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Motto der Regierung scheint also zu sein: Nimm dir was du kriegen kannst,“

    erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Was neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bisher komplett übersehen wird, ist der soziale Effekt, den eine solche Meldepflicht auslösen kann. Wenn eine Diagnose, etwa im Zusammenhang mit der Abklärung von Atemwegsbeschwerden, immer direkt zu einer offiziellen Meldung führt, könnte ein Vermeidungsverhalten auftreten. Dies gefährdet dann nicht nur die Person und ihr Umfeld, sondern führt das gesamte System der Tests und Nachverfolgung ad absurdum. Das darf unter keinen Umständen passieren,“

    betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

    Weiterführende Informationen hier

  • PIRATEN stellen Anforderungen an Corona-App

    PIRATEN stellen Anforderungen an Corona-App

    In der Hoffnung, dass man die aktuell geltenden, strengen Auflagen zur Kontaktvermeidung wieder schneller lockern kann, wird momentan über die Einführung einer Corona-App diskutiert. Eine falsche oder nicht durchdachte Umsetzung einer solchen App würde jedoch unsere Freiheitsrechte beschneiden und einen erheblichen Eingriff in unsere Privatsphäre bedeuten. Deshalb mahnt die Piratenpartei an, beim Entwurf einer Corona-App nicht den Schutz der Privatsphäre und von persönlichen Daten zu vernachlässigen, sondern diesen an die erste Stelle der Prioritätenliste zu stellen.

    „Wir PIRATEN unterstützen eine „Corona-App“, wenn diese signifikant dazu beitragen kann, Infektionsketten zu unterbrechen. Eine solche App muss gewissen Anforderungen gerecht werden, um unsere Grundrechte zu wahren. Die wichtigsten davon sind eine dezentrale Infrastruktur, Schutz der Privatsphäre, offener Quellcode und Freiwilligkeit. Ansonsten stellt sie einen erheblichen und ungerechtfertigten Eingriff in unsere Grundrechte dar und ist deshalb inakzeptabel,“

    erklärt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei.

    „Es sollten sich aber alle im Klaren darüber sein, dass eine solche Umsetzung einer App alleine nicht zum Erfolg führt, denn es muss immer auch der Mensch, der die App verwenden soll, im Mittelpunkt stehen. Wir müssen daher ebenfalls darüber reden, was wir mit Menschen machen, deren Smartphone nicht über eine den Anforderungen entsprechende Bluetooth-Schnittstelle verfügt, oder die gar kein Smartphone besitzen. Welche begleitenden Maßnahmen ergriffen werden müssen, zur Aufklärung über die Funktionsweise der App, damit das Vertrauen steigt, um die nötige Verbreitung zu erreichen. Und es muss auch deutlich darauf hingewiesen werden, wie wichtig nach wie vor der Grundschutz gegen Infektionen ist, damit sich Nutzer der App nicht in falscher Sicherheit wiegen. Und wir müssen realistisch überlegen, wie es geschafft werden kann, schnell eine so hohe Durchdringung zu erreichen, dass die Initiative ein Erfolg wird,“

    ergänzt Sebastian Alscher.

    Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Arten von Corona-Apps, den Risiken von und Anforderungen an derartige Apps sowie zur Position der Piratenpartei werden in einem seperaten Blogbeitrag beschrieben.

     

  • Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Lambrechts-Surfspionage: Nicht gegen Hasskriminalität, sondern gegen Sicherheit im Netz!

    Den heute veröffentlichten Gesetzentwurf zur ‚Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘ kommentiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland:

    „Dieser Gesetzentwurf bekämpft das Vertrauen und die Datensicherheit im Internet, nicht Rechtsextremismus oder Hasskriminalität! Was kaum verstanden wird: Ermittler und Geheimdienste sollen zukünftig Zugriff auf unser Surfverhalten und unsere Passwörter erhalten. Das würde ihnen Zugriff auf unsere intimsten Vorlieben und Laster ermöglichen und Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben eröffnen. Wirkliche Hürden fehlen, bloße Ordnungswidrigkeiten sollen ausreichen. Das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Bestandsdatenauskunft wird nicht abgewartet. Das ist ein krass verfassungswidriger Angriff auf die Privatsphäre im Netz, der gestoppt werden muss!“

    Hintergrund: Die Datenschutzgrundverordnung zwingt Anbieter dazu, Passwörter und andere Zugangsdaten verschlüsselt zu speichern. Die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern nach dem neuen Gesetz wäre damit entweder sinnlos, oder die Anbieter werden gezwungen, zur Auskunftserteilung Entschlüsselungsmöglichkeiten vorzuhalten und damit die Sicherheit ihrer Datenbestände zu gefährden.
    Die 5-Minuten-Info zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zum Nachlesen.

  • Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Datenschutz ist Freiheitsschutz

    Zum heutigen europäischen Datenschutztag mahnt die Piratenpartei die Verpflichtung von Parlament und Regierung in Bund und Ländern an, die Grundfreiheiten der Menschen auch in der digitalen Welt zu schützen.

    Der europäische Datenschutztag wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre 1981 zu erinnern, das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, auch ‚Konvention 108‘ genannt. Schon vor 39 Jahren wurden dazu die Grundsätze der erlaubten Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert und festgeschrieben. Die unterzeichnenden Staaten waren und sind durch das Abkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.

    Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz:

    „Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie versagen kläglich dabei. Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft als großer Wurf bezeichnet wird, so bleibt sie doch ein zahnloser Tiger, wenn die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert sich seit Jahrzehnten nicht.

    Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die Sicherheitsbehörden, die Grundsätze privacy by design und privacy by default werden zu oft als Fremdworte angesehen und nicht beachtet. Stattdessen werden Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert, Tatverdächtige einfacher auffinden zu können. Hier wird unsere Freiheit vermeintlicher Sicherheit geopfert.

    Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehlt auch im Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste basieren. Dem hier existierenden Wildwuchs müssen Grenzen gesetzt werden, denn schon heute ist nicht mehr gewährleistet, das Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz treffen können.

    Der Schutz unserer Daten braucht dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es geht nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden Generationen. Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides.“

  • Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Lambrecht-Pläne zur Internet-Surfspionage stoppen!

    Nachdem ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Datenschutzverletzungen bei der sog. „Bestandsdatenauskunft“ enthüllt hat, fordert die Piratenpartei den Stopp eines noch weiter gehenden Vorhabens der Bundesjustizministerin: Unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen Ermittler und Geheimdienste zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten.

    Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, warnt:

    „Wie ein Geheimdienst kundschaftet das Bundeskriminalamt (BKA) mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese Daten an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Dass die Bundesjustizministerin die Macht des BKA nun nicht beschneiden, sondern ihm umgekehrt erstmal auch Zugriff auf unser Surfverhalten gewähren will, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen.“

    Kritikpunkte und weitere Informationen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“:

    5-Minuten-Info

    Die Bundesregierung will unser Surfverhalten und unsere Passwörter:

    Internet-Nutzungsdaten (Metadaten) sind: Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen. Mithilfe der IP-Adresse kann unsere Internetnutzung auch dann zurück verfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
    Internet-Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Bestandsdaten sind eben auch im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.
    Damit die Polizei leichter und in größerem Umfang diese Daten einsehen kann, hat die SPD-Bundesjustizministerin ein neues „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt.

    Was zu kritisieren ist

    Es geht um Euer Surfverhalten

    Wer unsere Internetnutzung kennt, kennt unsere intimsten Vorlieben und Laster, erhält Einblick in unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben. Wenn Informationen beispielsweise über eine Missbrauchserfahrung, gewalttätige Ehepartner, psychische Störungen oder auf Suchtabhängigkeiten wie Alkoholismus in die falschen Hände geraten, können selbst höchste Amtsträger erpressbar werden.

    Es geht um Eure Passwörter

    Unsere Internet-Passwörter können der Polizei direkten und unbemerkten, geheimen Zugang zu unseren vertraulich gespeicherten geschäftlichen und privaten Daten (z.B. Texte, Dokumente, Fotos, Videos) ermöglichen.

    Keine wirklichen Hürden

    Der Inhalt unserer Internetnutzung soll in viel weiterem Umfang ausgespäht werden dürfen als der Inhalt von Telefonaten oder SMS – nicht nur beschränkt auf schwere Straftaten wie die Telekommunikationsüberwachung.

    Verfassungsbeschwerden ignoriert

    Über 6.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz betreffend Telemedien-Diensteanbieter liegt dem Bundesverfassungsgericht vor. Ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, will das Bundesjustizministerium noch weit über die umstrittenen Gesetze hinaus gehen.

    Das BKA verletzt den Datenschutz

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass das Bundeskriminalamt mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen auskundschaftet, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und diese an ausländische Behörden ausliefert – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt soll dennoch nicht eingeschränkt, sondern seine Kompetenzen massiv ausgeweitet werden.

    Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten

    Der Zugriff auf unser Surfverhalten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

    Per elektronischer Schnittstelle

    Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann bei großen Internetanbietern das Surfverhalten abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

    Auf Benachrichtigung ist kein Verlass

    Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

    Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden

    Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

    BKA wird zur Internetpolizei

    Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

    Finger weg von unseren Daten!

  • PIRATEN verurteilen die Bespitzelung der Angestellten durch den Modekonzern H&M

    PIRATEN verurteilen die Bespitzelung der Angestellten durch den Modekonzern H&M

    Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass H&M massenweise private Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zentralen Servicecenters in Nürnberg sammelte, ohne dass die betroffenen Beschäftigten davon wussten. In sogenannten „Welcome back Gesprächen“ nach längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub notierten Vorgesetzte intime Details der Angestellten. Die Daten reichen von detaillierten Krankheitsverläufen und verschriebenen Medikamenten über Probleme mit dem Partner oder anderen privaten Sorgen bis hin zu Beschreibungen, welche Beschäftigten mit welchen Partnern die Nacht verbracht haben.

    „Es ist ein Skandal, dass höchst private und intime Informationen von einem Unternehmen über seine Angestellten gesammelt werden! Es gibt eine klare Grenze zwischen dem Privatleben und der Privatsphäre und den Informationen, die einem Unternehmen zugänglich gemacht werden können. Eine solche Grenzüberschreitung ist ein unglaublicher Missbrauch des Vertrauens, das die Angestellten ihren Arbeitgebern entgegenbringen,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei diese Vorfälle.

    Martin Kollien-Glaser, Vorsitzender der bayerischen PIRATEN ergänzt:

    „Dass ein Unternehmen seine eigenen Angestellten derart bespitzelt und intime Details aus dem Privatleben sammelt, ist nicht hinnehmbar. Es ist vorallem davon auszugehen, dass einzelne Vorgesetzte nicht von sich aus auf diese Idee kamen, ohne Anweisung von Oben. Eine derartige Praxis des Modekonzerns verurteilen wir PIRATEN auf Schärfste!“

    Bekannt wurde der Skandal, weil die sonst nur Führungskräften zugänglichen Daten versehentlich auf einem öffentlich zugänglichen Laufwerksordner abgelegt wurden.