Schlagwort: Datenschutz

  • freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen „Section Control“

    Die niedersächsische Landesregierung betreibt seit Anfang 2019 einen bundesweit einmaligen Pilotversuch zur abschnittsweisen Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Durch das Prinzip dieser neuartigen Verkehrsüberwachung unumgänglich ist die zumindest zeitweise fotografische Erfassung bzw. Identifizierung sämtlicher Kraftfahrzeuge, die den betreffenden Straßenabschnitt passieren, selbst wenn sie die Höchstgeschwindigkeit einhalten.

    Dieses verletzt wesentliche Grundrechte auf unverhältnismäßige Weise und legt das Fundament für eine zukünftige umfassende Überwachung des Straßenverkehrs, von der alle Fahrzeugführer betroffen sind. Aus diesem Grunde hat der Bürgerrechtler Michael Ebeling vom freiheitsfoo in Zusammenarbeit mit dem Juristen und Spitzenkandidaten der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer nun beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage gegen die als „Section Control“ bekannt gewordene Überwachungsmaßnahme eingereicht.

    Anders als bei einer bereits anhängigen Klage gegen die Section Control geht es bei dieser zweiten Klage weniger um die derzeit faktisch fehlende Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt als um die grundsätzliche Frage, ob derlei Überwachungssysteme in Einklang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Recht auf anonyme Fortbewegung als Essenz einer freien Gesellschaft zu bringen sind oder nicht. Insofern bereiten sich Kläger und Klägerberater darauf vor, sämtliche Gerichtsinstanzen zu durchlaufen, um den geplanten Section Control-Paragrafen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz zu kippen.

    Dr. Patrick Breyer kommentiert:

    „Section Control ist weit teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und lässt wegen seiner Fehleranfälligkeit immer wieder Raser ungestraft passieren. Vor allem bereitet diese Technologie – ebenso wie Gesichtserkennung und ‚Video-Lügendetektoren‘ – den Weg für eine immer weiter reichende wahllose Massenkontrolle der gesamten Bevölkerung. Gegen Massenüberwachung kämpfe ich seit Jahren, weil wir unter ständigem Anpassungs- und Überwachungsdruck nicht frei leben können und wollen.“

    Michael Ebeling zur Klage:

    „Ich halte das Recht, sich grundsätzlich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen und reisen zu können für ein besonders hohes Gut einer freiheitlich und an der Würde des Menschen orientierten Gesellschaft. Die Section Control – wie auch einige andere jüngere Entwicklungen und politische Bestrebungen – ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Zersetzung dieses Freiheitsrechts. Darum werden wir deren Verfassungswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen.“

  • Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

    Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für Testzwecke im Rahmen des ‚Zensus 2021‘ ab. Frank Herrmann, Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. die eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.

    Dazu erklärt Herrmann:

    „Ich bin optimistisch, dass wir mit der Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das Gericht damit nicht getroffen.
    Dass zwei Jahre lang die Daten aller in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs- und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel.“

  • Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Bundesverfassungsgericht: Kfz-Massenabgleich teilweise verfassungswidrig

    Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der bayerische Informatiker Benjamin Erhart, der seit 2008 mithilfe von Spendengeldern gegen das massenhafte automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen klagt:

    „Ich bin erfreut über dieses Urteil, auch weil wir durch so viele Instanzen gehen mussten, und gleichzeitig ein wenig traurig, dass wir das alles tun mussten und es so lange gedauert hat. Wenn das Bundesverfassungsgericht beinahe schon regelmäßig Gesetze kippen muss, weil sie nicht verfassungsgemäß sind, bedeutet dass, unsere Politiker machen ihre Arbeit nicht so gut, wie sie sein müsste. Statt Populismus wäre mehr Nachdenken angebracht. Statt nutzlosem Sicherheitstheater, das Geld in die Kassen einiger weniger IT-Firmen spült, sollte das Geld lieber in gute Ausbildung, Ausstattung und ausreichend Personal bei den Sicherheitsbehörden gesteckt werden. Statt Massenüberwachung in allen Bereichen, die im Grunde die gesamte Bevölkerung zum Feind erklärt, sollten wir lieber daran arbeiten, langfristig die Freiheit aller zu sichern. Abgesehen davon bedanke ich mich bei allen Unterstützern: Das ist auch ihr Erfolg!“

    Der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, der im Internet zur „Enttarnung“ der Scanner-Standorte aufruft, erklärt:

    „Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Um die verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Bürger zu stoppen, werden wir in Kürze Klage gegen das niedersächsische ‚Section Control‘-Pilotprojekt einreichen. Im Übrigen dürften mit der heutigen Entscheidung die Diesel-Scanner-Pläne des Bundesverkehrsministers vom Tisch sein, weil sie nicht dem ‚Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht‘ dienen.“

    Hintergrund:

    Die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe betrifft Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze zum Kfz-Massenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Beschwerdeführer sind Autofahrer aus Bayern (Benjamin Erhart), Hessen und Baden-Württemberg.

    Bayern scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

    2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Breyer hat letzte Woche geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen veröffentlicht: https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan. Außerdem hat er eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen („Section Control“) angekündigt.

    Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

    Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf sich.

    In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

    Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich

  • „Fahndung“ nach Kennzeichenscannern: Patrick Breyer veröffentlicht Standorte und Bauanleitung

    „Fahndung“ nach Kennzeichenscannern: Patrick Breyer veröffentlicht Standorte und Bauanleitung

    Automatische Kennzeichenlesesysteme (Kennzeichenscanner) werden aktuell in mehreren Bundesländern eingesetzt. Dabei werden massenhaft Kennzeichen der vorbeifahrenden Autos ausgelesen und mit Polizeidatenbanken abgeglichen. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, präsentiert nun eine Anleitung zum Bau einer Vorrichtung, die es ermöglicht, die Standorte der Scanner aufzudecken. Schon 15 entdeckte Scannerstandorte in Bayern und Brandenburg sind im Netz auf einer Karte zu finden. Nun sollen weitere Interessierte bei der „Fahndung“ nach Scannern mitmachen und Transparenz herstellen.

    „Der Kfz-Massenabgleich ist Türöffner für eine permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung. Für Kriminelle ist es ein Kinderspiel, diese Systeme zu umfahren oder auszutricksen; es reicht schon ein falsches Nummernschild. Im Netz der Rasterfahndung landen vor allem unbescholtene Pendler. Die seltenen Zufallsfunde rechtfertigen es nicht, alle Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen. Wir akzeptieren keine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Bürger.“Patrick Breyer, Spitzenkandidat zur Europawahl

    Die Kennzeichenscanner weisen Fehlerquoten von über 90% auf und sind sehr einfach zu umgehen. Mehrere Verfassungsbeschwerden, unter anderem von Breyer, liegen dem Bundesverfassungsgericht vor. Eine Klage gegen das neue Einsatzfeld zum Ausstellen von „Knöllchen“ („Section Control“) ist angekündigt. Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf sich. In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden schon heute sämtliche Fahrzeugsichtungen auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast 1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung.

  • ePrivacy: EU-Regierungen wollen elektronische Nachrichtenzensur einführen

    ePrivacy: EU-Regierungen wollen elektronische Nachrichtenzensur einführen

    Die Bundesregierung, Großbritannien und mehrere weitere EU-Regierungen wollen Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen. Zum Auffinden von „kinderpornografischen“ und „terroristischen“ Inhalten sollen Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messaging-Diensten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden verdachtslos und flächendeckend filtern dürfen. Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte die Nachrichtenzensur zudem verpflichtend eingeführt werden.
    Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahlen, warnt:

    „Massenzensur des Internetzugangs und privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Dieses Recht darf nicht in die Hände intransparenter und fehleranfälliger Algorithmen privater Kommunikationskonzerne gelegt werden. Ich rufe die Telekommunikationsbranche auf, sich laut gegen diesen Vertrauen zerstörenden Vorstoß auszusprechen und den Plan gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu stoppen.“

    Mit Blick auf verbreitete Verschlüsselungstechnologie kritisiert Breyer die Zensurpläne als ineffektiv. Vor allem das britische Innenministerium treibt die Nachrichtenzensur-Pläne im Rahmen der Verhandlung über die geplante ePrivacy-Verordnung der EU voran. Eine Arbeitsgruppe des Rates soll sich am Donnerstag mit dem Vorhaben befassen. Öffentlich gemacht wurde es heute von Bürgerrechts- und Datenschutzverbänden.

  • Hackerangriff: Piratenpartei fordert Cyber-Sicherheitspaket zum Schutz vor Ausspähen privater Daten

    Hackerangriff: Piratenpartei fordert Cyber-Sicherheitspaket zum Schutz vor Ausspähen privater Daten

    Nach dem Ausspähen privater Daten Prominenter durch einen Schüler fordert die Piratenpartei von der Bundesregierung ein umfassendes Cyber-Sicherheitspaket. In einem Schreiben an die Bundesminister für Justiz, Inneres, Wirtschaft und Digitales nennt die Partei Handlungsbedarf in 17 Bereichen und mahnt einen Dialog mit der Zivilgesellschaft an.

    „Bei Cybersicherheit geht es längst nicht mehr nur um die Sicherheit unserer Daten, sondern zunehmend um unsere Gesundheit und unser Leben“,

    erklärt der Bürgerrechtler Patrick Breyer.

    „Anstelle von unzureichenden bis kontraproduktiven Schnellschüssen sollte die Bundesregierung nach dem jüngsten Datenklau in einen Dialog mit der Zivilgesellschaft eintreten. Die Informationsgesellschaft sicher zu gestalten, erfordert so grundlegende Änderungen, dass neben der Wirtschaft auch Vertreter der Nutzer mit einbezogen werden müssen.“

    Im Einzelnen umfasst das Cyber-Sicherheitspaket der PIRATEN folgende 17 Maßnahmenfelder:

    1. Recht auf Digitale Mündigkeit
    2. Recht auf Anonymität
    3. Recht auf Beseitigung von Schwachstellen
    4. Meldepflicht für Schwachstellen
    5. Recht auf sichere Voreinstellung
    6. Privacy by design für IT-Hersteller
    7. Schutz vor Koppelung und Einwilligungsklauseln
    8. Recht auf Sicherheitstools
    9. Recht auf verschlüsselte Kommunikation
    10. Recht auf verschlüsselte Datenspeicherung
    11. Recht auf Transparenz
    12. Recht auf Wegwerfnummern
    13. Recht auf „Beipackzettel“
    14. Sicherheit von Passwörtern
    15. Recht auf Anbieterwechsel
    16. Durchsetzung der Datensparsamkeit
    17. Recht auf Entschädigung

    Das vollständige Cyber-Sicherheitspaket ist im Brief an Bundesjustizministerin Barley nachzulesen, gleichlautend versandt an die Minister Seehofer, Altmeier und Bär.

  • Diesel-Fahrverbote: Piratenpartei warnt vor wahllosem Scanning aller Autofahrer

    Diesel-Fahrverbote: Piratenpartei warnt vor wahllosem Scanning aller Autofahrer

    Obwohl die Länder im Bundesrat den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten ablehnen, hält Bundesverkehrsminister Scheuer an seinem Vorhaben fest und schlägt nur einige Detailänderungen vor. Dies ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme.
    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei kritisiert:

    „Es ist schlichtweg inakzeptabel, Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer anlasslos zu fotografieren. Kfz-Scanner sind darüber hinaus teuer, fehleranfällig und leisten einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.

    Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel. Wir fordern den Bundesverkehrsminister auf, seinen Gesetzentwurf zurückzuziehen und endlich die Verursacher des Dieselskandals für ihren kriminellen Betrug wirksam zur Rechenschaft zu ziehen.“

    Die Piratenpartei ruft zur Unterzeichnung der Petition von Digitalcourage gegen das Vorhaben auf. Wann sich der Bundestag mit dem „eilbedürftigen“ Vorhaben befasst, entscheidet sich in den nächsten Tagen.

  • Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Keine Zentraldatei und keine Experimente mit Meldedaten!

    Der Arbeitskreis Zensus hat am Donnerstag zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für einen Zensus-Testlauf gestellt.

    Der NRW-Landesvorsitzende der PIRATEN, Frank Herrmann, ist einer der Antragsteller aus dem Arbeitskreis Zensus:

    „Es ist schon abenteuerlich, dass die Behörden acht Jahre nach dem letzten Zensus immer noch kein Verfahren entwickelt haben, um für die Statistik große Datenmengen zu übertragen. Mit der Übermittllung aller Meldedaten, einschließlich der für jeden Bürger einmaligen Ordnungsnummer in eine zentrale Datenbank, entsteht genau das, was es nie geben sollte: ein zentrales Personen-Register. Zwei Jahre lang soll die Statistikbehörde mit den Original-Daten, ohne jegliche Anonymisierung, nicht näher bezeichnete Tests im Vorfeld des Zensus21 durchführen. Völlig offen ist, ob auch andere mit den Daten experimentieren dürfen. Der Gesetzgeber stellt hier alle Anforderungen an Datenschutz und Datensparsamkeit auf den Kopf!“