Schlagwort: Demokratie

  • PIRATEN setzen auf politische Transparenz und Antikorruption

    PIRATEN setzen auf politische Transparenz und Antikorruption

    PIRATEN fordern die Offenlegung der Einflussnahme von Interessenverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

    „Die Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag ist lange überfällig. Wir PIRATEN erkennen die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an, solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab“, betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Wir PIRATEN fordern ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden“, ergänzt Sebastian Alscher, Sprecher für Finanzen und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl, mit einem Zitat aus dem Bundestagswahlprogramm. Transparenz ist eines der Kernthemen der PIRATEN und ihrer Wahlkampfkampagne ‚Piraten. Freu Dich aufs Neuland.‘

    Der passende Hastag der #PIRATEN dazu lautet: #FreuDichAufsNeuland.

    Konkret: So soll das Lobbyrigister aussehen

    Ein Lobbyregister soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen.

    Es muss aussagekräftige Angaben hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen sowie, bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken, Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden. Der Präsident des Bundestages soll bis auf Weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden.
    Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können.

    Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens. Aus Transparenzgründen soll das Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen.

    „Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, zum Beispiel den Bundesrechnungshof oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann“

    So Sebastian Alscher weiter.

  • Demokratie – sind kleine Parteien noch gewünscht?

    Demokratie – sind kleine Parteien noch gewünscht?

    Nach Artikel 21 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wirken Parteien bei der politischen Bildung des Volkes mit.  Das Parteiengesetz bezeichnet Parteien als „einen verfassungsrechtlich notwendigen Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine, ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe. Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern …“

    Die Demokratie missrät zur Telekratie mit beklatschten Vorurteilen.
    Peter Boenisch

    Doch wird diese Möglichkeit auch kleinen Parteien gegeben? Nicht nur der aktuelle Bundestagswahlkampf offenbart, wie dies kleinen Parteien gesetzlich erschwert wird und wie sie teilweise von der politischen Diskussion im Bundestagswahlkampf ausgegrenzt werden:

    Hürde Nr. 1 – Die Sammlung von Unterstützerunterschriften

    Parteien, die 97 Tage vor der Wahl nicht im Bundestag oder einem Länderparlament mit mindestens fünf Sitzen vertreten sind, müssen sogenannte „Unterstützerunterschriftensammeln.  Wahlberechtigte Bürger dokumentieren mit der Angabe ihrer Meldeanschrift und der eigenhändigen Unterschrift auf einem Formular der Landeswahlleitung die „Unterstützung“ der Landesliste einer Partei für die Zulassung zur Bundestags- oder Landtagswahl. Für eintausendstel der Wahlberechtigen eines Bundeslandes ist dabei eine Unterstützerunterschrift erforderlich, maximal jedoch zweitausend. Dabei darf ein Wahlberechtigter mit seiner Unterschrift nur die Landesliste einer Partei unterstützen. Unterschreibt er die Formulare mehrerer Parteien, macht er sich nach § 108d in Verbindung mit § 107a des Strafgesetzes strafbar. Allein die Möglichkeit, sich strafbar zu machen, schreckt bereits Bürger von der Unterstützerunterschrift ab. Und was spricht eigentlich dagegen, mehr als eine Partei zu unterstützen? Wenn die Meinungsvielfalt in der Demokratie gewünscht wird, wäre es nur logisch, als Bürger mehreren Parteien beim Überwinden dieser Hürde helfen zu dürfen.

    Hürde Nr. 2 – Die 5% – Sperrklausel

    Seit 1953 gilt für Bundestagswahlen eine 5%-Sperrklausel, die auch für Landtagswahlen und sogar einige Kommunalwahlen angewendet wird. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten, um Bundestagsmandate zu erhalten. Parteien mit geringerem Stimmenanteil werden bei der Verteilung der Mandate nicht berücksichtigt, außer sie erringen mindestens drei Direktmandate. So soll verhindert werden, dass sehr kleine Parteien im Bundestag vertreten sind und „es so zu einer allzu starken Zersplitterung kommt.“ Doch die Fünf-Prozent-Hürde ist seit je her umstritten. Kritiker bemängeln, „dass etablierte Parteien begünstigt und kleineren Parteien der Einzug in das Parlament zu sehr erschwert würde. Diese würden seltener gewählt, da viele Bürger nicht riskieren wollen, dass ihre Stimme wegen der Sperrklausel verloren geht. Außerdem widerspreche sie dem dem grundgesetzlich verankerten Gebot, nach dem jede Stimme gleich viel wert sein müsse.“

    Andere europäische Parlamente und Demokratien halten eine Zersplitterung offensichtlich aus: In den Niederlanden gibt es keine Sperrklausel, in anderen europäischen Staaten liegt sie deutlich niedriger.  Für Europawahlen hat das Bundesverfassungsgericht eine Sperrklausel von 3% sogar als verfassungswidrig erklärt: „Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit“, sagten die Richter bei der Bekanntgabe des Urteils.

    Hürde Nr. 3 – Die Staatliche Parteienfinanzierung

    Um den Vorteil auszugleichen, den bereits etablierte und in einem Parlament vertretene Parteien gegenüber neuen kleineren Parteien haben, erhalten Parteien derzeit für die ersten 4 Millionen der für sie abgegebenen Stimmen1,00 Euro. Für die weiteren Stimmen je 0,83 Euro. Zusätzlich erhalten sie 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürlicher Person berücksichtigt. Wegen des aus Art. 21 Abs (1) GG abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf diese gemäß § 18 Abs. 5 Satz 1 PartG nicht höher sein als die von den Parteien erwirtschafteten Eigeneinnahmen des Vorjahres. Parteien müssen sich daher mindestens zur Hälfte selbst finanzieren.  Da kleine Parteien oft nur verhältnismäßig geringe Einnahmen haben, können sie den ihnen nach den erhaltenen Stimmen zustehenden Betrag nicht ausschöpfen. Eine weitere Benachteiligung der kleinen Partein besteht darin, dass sie nur dann Anspruch auf staatliche Mittel haben, wenn sie nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder einer Landtagswahl 1% der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.

    Hürde Nr. 4 – Die Ausgrenzung von öffentlichen Wahlkampfveranstaltungen

    Diese Hürde lässt sich von kleinen Parteien nicht überwinden: Immer mehr Verbände und Organisationen laden im Wahlkampf als Diskutanten auf Podiumsdiskussionen nur Kandidaten von Parteien ein, die im Bundestag vertreten sind. Da über diese Veranstaltungen in den Print- und digitalen Medien berichtet wird, bedeutet dies sowohl eine Begrenzung der Meinungsvielfalt und eine Benachteiligung kleiner Parteien außerhalb des Bundestages. Eine Begründung wie zum Beispiel „mit zu vielen Teilnehmern lässt sich keine konstruktive, informative Diskussionsrunde durchführen“ sind unter dem Aspekt der in einer Demokratie gewünschten Meinungspluralität nicht stichhaltig: Für jede Anzahl von Teilnehmern lässt sich ein geeignetes Diskussionsformat finden.

    Wie sagte Altbundeskanzler Helmut Kohl einst?

    „Die freiheitliche Demokratie braucht mehr als jede andere Staatsform die Überzeugungskraft, die Leidenschaft ihrer Bürger.“

    Auch die Leidenschaft der Bürger, die sich in und für kleine Parteien engagieren!

     

  • Beim G20-Gipfel bleibt kein Platz für Meinungsfreiheit!

    Beim G20-Gipfel bleibt kein Platz für Meinungsfreiheit!

    Am 07. und 08. Juli 2017 findet in Hamburg das Gipfeltreffen der Gruppe der Zwanzig (G20) statt. Die G20 – das sind die 20 größten Industrienationen und Schwellenländer der Welt. Der jeweilige Vorsitz, in diesem Jahr die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, lädt – neben Treffen von Fachministern – zum Gipfeltreffen der jeweiligen Staats- und Regierungschefs auf höchster Ebene ein.

    „Wir lehnen dieses demokratisch nicht legitimierte Zusammentreffen neoliberaler, westlicher Politiker mit Führern autoritär geführter Staaten ab. Der G20 Gipfel steht für weltweiten Sozialabbau, Umweltzerstörung und ungehemmtes Wirtschaftswachstum. Er kostet die Bürger weit über 50 Millionen Euro und beteiligt die Menschen nicht.“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN

    Die Piratenpartei ruft zur Teilnahme an der internationalen Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20“ am 08.07.2017 auf und unterstützt auch die Aktion „Protestwelle“ am 02.07.2017. Die Piratenpartei Hamburg ist zusätzlich Träger des „Gipfels für grenzenlose Solidarität“ sowie Mitinitiator der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt„.

    „Das Maß, mit dem für G20 unsere Grundrechte und die Bewegungsfreiheit der Hamburgerinner und Hamburger eingeschränkt werden, ist nicht hinnehmbar. Die Hamburger Polizei und der Senat verbreiten seit Wochen ein Klima der Angst, in dem jede Form des Protestes mit Gewalt und Krawall in Verbindung gebracht wird. Die Versammlungsfreiheit bleibt bei all dem auf der Strecke. Einen unrühmlichen Höhepunkt stellte die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen in Hamburg dar – und es ist davon auszugehen, dass das nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben wird. Meinungsfreiheit sieht anders aus!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN

  • Braunkohle: Die Angst der Grünen vor den Kameras

    Braunkohle: Die Angst der Grünen vor den Kameras

    Man kann derzeit eine Menge darüber lernen, welche Auffassung von ungestörter Privatsphäre Abgeordnete des Landtags NRW für sich selbst in Anspruch nehmen. Der gestrige Krach während der Braunkohle-Abstimmung ist keineswegs der erste Vorfall, bei dem die regierenden Fraktionen den Einsatz von Kameras im Plenum zu unterbinden versuchten. Diesmal kam noch der Verweis auf die deutsche Geschichte und die Verwendung so hässlicher Worte wie „Denunziation“ durch die Landtagspräsidentin hinzu.

    Presse- und verfassungsrechtlich ist die Lage eindeutig: Um hohe Rechtsgüter wie die freie Ausübung des Mandats oder um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Parlamentarier geht es keineswegs. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parlamentarier, allesamt Personen des öffentlichen Lebens, ist von öffentlichem Interesse und findet sich hinterher mit namentlicher Nennung im Protokoll. Doch Bilder eines Abstimmungsverhaltens sind nochmal eine ganz andere Nummer; sie wirken unmittelbar.

    Alle Beteiligten wissen um die Macht der Bilder und häufig sind es die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die ihr Abstimmungsverhalten durchaus gerne genau in jenen Momenten verschleiert haben möchten, in denen sie ihre politischen Ziele dem Koalitionsvertrag opfern. So etwa bei der Freigabe von Cannabis oder dem Erforschen der Folgekosten der Braunkohleförderung. Da blutet so manchen grünen Mitgliedern des Landtags vermutlich nicht nur das Herz, sie müssen auch angestrengt überlegen, wie dieser Bruch mit den Idealen in wenigen Wochen auf Wahlkampfveranstaltungen dem traditionell grünen Wahlvolk nähergebracht werden kann. Fotos oder Filmaufnahmen der Konkurrenz stören da nur und gefährden sicher geglaubte Landtagssitze.

    „Wir können die Grünen ja verstehen“, kommentiert der Piraten-Bundesvorsitzende Patrick Schiffer, „niemand wird gerne in flagranti beim Abfackeln des eigenen Parteiprogramms erwischt. Das ist nur menschlich. Natürlich wären die Aufnahmen von der Abstimmung nicht unbedingt nötig gewesen, doch die Reaktionen sprechen Bände. Und natürlich sind die Grünen jetzt stocksauer, weil das Thema unter anderem durch ihre eigene Überreaktion in der Presse gelandet ist, klassischer Streisand-Effekt. Der Sprecher für Haushalt, Finanzen und Tierschutz, Martin Sebastian Abel (GRÜNE), beschimpft sogar Journalisten auf Twitter und solidarisiert sich mit FDP-Kollegen beim Verweis auf die Hausordnung. Es ist traurig, doch so tief steckt die ehemalige Protestpartei mittlerweile schon im Establishment, so sehr klebt sie an der Macht.“


    Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

    Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

  • Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
    Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
    „Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
    Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
    • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
    • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
    • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
    • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
    • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
    Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
  • Presseausweise auch für Blogger und nebenberufliche Journalisten ausstellen!

    Presseausweise auch für Blogger und nebenberufliche Journalisten ausstellen!

    Die Innenminister und der Presserat haben vereinbart, dass künftig ein bundeseinheitlicher Presseausweis eingeführt und ausschließlich an volljährige, hauptberufliche Journalisten ausgegeben werden soll, „die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben“. Der Presseausweis soll Journalisten die einfache Einholung von Behördenauskünften und den unkomplizierten Zutritt zu abgesperrten Bereichen ermöglichen. [1]

    Patrick Breyer, MdL der Piratenfraktion Schleswig-Holstein und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert:

    »Um die Presse- und Meinungsfreiheit in einer offenen Informationsgesellschaft zu garantieren, müssen auch Blogger, freie und nebenberuflich tätige Journalisten Presseausweise erhalten können. Gerade wirtschaftlich unabhängige Berichterstatter wie Internet-Blogger können einen besonders wertvollen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten. Der Regelausschluss minderjähriger Journalisten (Jugendpresse) ist ebenfalls nicht zu rechtfertigen. Aber auch volljährige Journalisten müssen ihrem Beruf immer häufiger nebenher nachgehen, sie deswegen komplett vom bundeseinheitlichen Presseausweis auszuschließen, ist inakzeptabel!«

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    »Dass die ausstellenden Verbände prüfen sollen, ob Journalisten ‚verantwortlich‘ und ‚im öffentlichen Interesse‘ berichten, ist ein unglaubliches Einfallstor für Konkurrenzschutz, Bevorzugung bestimmter Medienformen und letztendlich auch Zensur. Der bundeseinheitliche Presseausweis verstößt in dieser Form gegen die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit und ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig. Was Innenminister und Presserat unter einer freien Presse verstehen, ist im letzten Jahrtausend stehen geblieben und muss dringend an die moderne Lebenswirklichkeit angepasst werden.«

    Als verfassungskonforme Lösung für die Platzvergabe bei Kapazitätsengpässen wird vorgeschlagen, verschiedene Kategorien journalistischer Tätigkeiten auf den Presseausweisen zu kennzeichnen.[2] Im Jahr 2006 bezeichnete es die Innenministerkonferenz selbst noch für sachgerecht, „auch Journalisten den Ausweis zu geben, die nicht hauptberuflich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind.“[3]

    Quellen:
    [1] Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und – senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserats e.V. (Vertragsparteien) über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises: http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2016/12/presseausweis-vereinbarung.pdf

    [2] Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises: http://www.ruw.de/suche/kur/Verfassungskonf-Presseakkreditie-Die-Zuku-des-Pres-f396765b665211e34e63557937f08d36

    [3] Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 180. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 5. Mai 2006 in Garmisch-Partenkirchen: http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/06-05-05/06-05-05-2-beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2

  • Strenge Regeln müssen käufliche Politiker verhindern

    Immer wieder lassen sich Politiker vor allem von Wirtschaftsunternehmen für ihre Auftritte und Reden bei diesen Firmen bezahlen. Zuletzt sorgte die sogenannte Rent-a-Sozi-Affäre in diesem Zusammenhang für Schlagzeilen. Hierbei vermittelte die parteieigene SPD-Agentur für Unternehmen und Lobbygruppen exklusive Gespräche mit Ministern, Staatssekretären und weiteren Funktionären der Partei gegen entsprechende Bezahlung.

    Aber auch großzügige Geschenke an Politiker und Einladungen zu Essen oder intransparente Geheimgespräche mit Lobbyisten hinter verschlossenen Türen im Bundestag und den Landtagen sind nicht verboten und müssen auch nicht in ausreichendem Umfang veröffentlicht werden.
    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN, fordert schärfere Transparenzpflichten und ein Antikorruptionsgesetz, um den Glaubwürdigkeitsverlust von Politikern zu stoppen:

    „Wir müssen sicherstellen, dass Abstimmverhalten oder Gesetze nicht von finanzstarken Unternehmen und Lobbyisten erkauft werden können. Es darf nicht einmal der Anschein bei der Bevölkerung entstehen oder aufrechterhalten werden, dass Politiker käuflich sind. Wir müssen das Vertrauen der Bürger in die Politik wieder stärken. Hierzu brauchen wir klare Regeln, die verhindern, dass sich Politiker für Auftritte bei Wirtschaft und Lobbyverbänden bezahlen lassen oder dass Lobbyisten sich im Bundestag bei den Parteien die Klinke in die Hand geben, um Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Und dies, ohne dass verpflichtend und vollständig veröffentlicht werden muss, wer bei welcher Partei wie oft und zu welchem Anlass vorgesprochen hat und woher bereits vorformulierte Gesetzentwürfe tatsächlich stammen.

    Wir Piraten wollen ein verpflichtendes Lobbyregister, in dem angegeben wird, welche Lobbyisten mit welchen finanziellen Mitteln oder sonstigen Vergünstigungen in wessen Auftrag und zu welchem Thema Einfluss auf die Politik nehmen und wie häufig sie bei den Parteien mit ihren Anliegen vorstellig werden. Nur so können eine versteckte Einflussnahme erschwert und Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft offengelegt werden. Ein Antikorruptionsgesetz soll Schlupflöcher für Bestechung schließen. Politiker sollen, wie das Gesetz es vorsieht, nur ihrem Gewissen und nicht wirtschaftlichen Interessen und Zwängen bei der Entscheidungsfindung unterworfen sein. Insofern brauchen wir auch strenge gesetzliche Grenzen für bezahlte Auftritte von Politikern bei Wirtschaftsveranstaltungen und lange Karenzzeiten für einen Wechsel von der Politik in ein Wirtschaftsunternehmen. All das dient der demokratischen Kontrolle und einem Vertrauensgewinn der Politik beim Bürger.“

     

  • Internet of …

    Internet of Things Shit

    Die Band Spliff wusste es schon in den 1980ern: Computer sind doof.

    Damals wurde noch gescherzt, dass es nicht unbedingt gut sei, wenn die Kaffemaschine den Toaster antörnt. Heute wissen wir, dass das zu einem echten Problem werden kann.

    Mittlerweile haben viele Anwender verstanden, dass es sinnvoll ist, den eigenen Computer gegen Viren und Trojaner zu schützen. Aber im Zeitalter des Internet of Things wächst die Zahl der mit dem Internet verbundenen Geräte rasant an. Was mit diesem rasanten Zuwachs nicht mithält, ist das Bewusstsein, dass auch diese Geräte Sicherheitslücken haben und angreifbar sind.

    Dagegen hilft auch nicht die Überzeugung, dass doch die heimischen Gerätschaften „viel zu uninteressant sind, um gehackt zu werden“. Tatsächlich enthalten die „Dinge des Internets“ (auch Internet of Things, IoT genannt) oft eine Rechenleistung, die vor einigen Jahren noch auf dem Schreibtisch stand und als Arbeitsmaschine genutzt wurde. In der Kombination mit dem Internetzugang werden diese dann für kriminelle Machenschaften sehr interessant, besonders, da es sehr viele dieser Geräte gibt und sie schlechter gewartet und gegen Hackerangriffe geschützt sind als der PC.

    In kurzer Folge gab es jetzt zwei Vorkommnisse, die das wachsende Problem deutlich zeigen. Am 21. Oktober 2016 wurde der DNS Service Dyn mit dem Mirai Botnetz(*) angegriffen. Dieses Netz besteht aus hunderttausenden von gekaperten Geräten, darunter auch viele Webcams.

    Am 27. November 2016 begann dann ein weitflächiger Ausfall des IP-Netzes der Telekom. Etwa 900.000 Anschlüsse waren davon betroffen. Es stellte sich heraus, dass dies ein Angriffsversuch war, mit dem DSL-Router infiziert werden sollten.

    Dies sind mittlerweile keine Einzelfälle mehr, sondern nur die prominenteren Fälle. Mit Sicherheit wird die Zahl der Fälle mit der wachsenden Menge an Geräten weiter ansteigen und es wird auch deutlich gefährlichere Szenarien geben. Wer über ein großes Botnetz verfügt, kann dieses für alle möglichen Angriffe nutzen. Besonders gefährlich wird es, wenn solche gekaperten Geräte innerhalb eines eigentlich gesicherten Bereichs sind, da dann Angriffe hinter der Verteidigungslinie der IT stattfinden können.

    Es ist höchste Zeit, dass einerseits die Hersteller solcher Produkte sich mehr Gedanken darüber machen, wie sie die Sicherheit der Geräte garantieren können. Andererseits müssen sich die Anwender darüber klar werden, was sie tun, wenn sie sich mit der großen Masse von Computerknoten im Internet verbinden.

    Problematisch dabei ist, dass momentan Hersteller aus Bereichen, die mit IT bisher nichts zu tun hatten, ihre Produkte „internettauglich“ machen. Hier fehlt häufig jegliches Problembewusstsein. Beispielsweise muss man sich die Frage stellen, wie wahrscheinlich es sein wird, dass ein Endkunde auf seiner Deckenleuchte einen Virenscan macht. Werden hier nicht andere Maßnahmen getroffen, dann fängt demnächst der gehackte Toaster die Passwörter für Bankkonto und andere Zugänge ab.

    (*) Botnetze bestehen aus gekaperten Computern und anderen Geräten und werden für alle möglichen kriminellen Interessen verwendet. Das gekaperte Gerät wird vom Botnetzbetreiber ferngesteuert und kann für eine Aufgabe spezifische Software hochgeladen bekommen. Die Botnetze werden in vielen Fällen als Mietservice angeboten, um Dinge zu tun wie Spam zu versenden oder Angriffe auf einzelne Server oder ganze Organisationen durchzuführen.