Schlagwort: Digitalisierung

  • Medienkompetenz und Recht auf anonyme Meinungsäußerung statt Social Bots-Hysterie

    Medienkompetenz und Recht auf anonyme Meinungsäußerung statt Social Bots-Hysterie

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kritisiert die Pläne von Union, SPD und Grünen, nationale Regeln zur Kennzeichnung von „Social Bots“ einzuführen:

    „Nach dem NetzDG-Zensurgesetz wollen deutsche Internetausdrucker wieder einmal das globale Netz im nationalen Alleingang regieren. Ihr hilfloser Vorstoß ist durchsichtig: Das Netz bedroht die Diskurs- und Themenherrschaft der Mächtigen. Weil Union und SPD bei der anstehenden Europawahl abgestraft zu werden drohen, wollen sie unbequeme Kritik und Debatten mundtot machen.“

    Um Social Bots erkennen und kennzeichnen zu können, müssten soziale Netzwerke Identifizierungs- und Klarnamenspflichten einführen oder verschärfen. Die Kennzeichnungspflicht ist eine indirekte Kampfansage an die anonyme Meinungsäußerung im Netz. Das Recht auf anonyme digitale Meinungsäußerung ist aber z.B. für Stalking-Opfer, Whistleblower oder demokratische Oppositionelle in Diktaturen extrem wichtig.

    „Eine Kennzeichnung ist völlig wirkungslos gegen Gerüchte und Kampagnen. Das Schüren von Vorurteilen und Hetzkampagnen ist viel älter als das Internet, wie gerade der CDU bestens bekannt ist.

    Der richtige Weg ist, Aufklärung, Bildung und Medienkompetenz zu fördern: Im Zeitalter der digitalen Revolution muss jeder lernen, die Glaubwürdigkeit von Quellen einzuschätzen, Behauptungen zu überprüfen und bei Grenzüberschreitungen aktiv gegenzuhalten. Eine offene Gesellschaft braucht Zivilcourage von unten, nicht Zensur von oben.“

    Hintergrund: Breyer klagt zurzeit vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Menschenrechtsgerichtshof gegen das deutsche Verbot anonymer Prepaid-Mobiltelefonkarten. Internetnutzern empfiehlt er die Nutzung alternativer, anonymer sozialer Medien wie Mastodon, Friendica oder Diaspora.

  • Verkaufsstopp für unsichere WLAN-Überwachungskameras

    Verkaufsstopp für unsichere WLAN-Überwachungskameras

    Viele WLAN-Überwachungskameras sind extrem unsicher und können für kriminelle Handlungen wie Stalking und Wohnungseinbrüche genutzt werden. Die Piratenpartei hat daher Datenschutzbehörden und Verbraucherschützer eingeschaltet, um diese Kameras vom Markt nehmen zu lassen.

    Nach dem Bericht des IT-Sicherheitsunternehmens SEC Consult sind in Deutschland schätzungsweise eine Millionen Überwachungskameras mit Technik eines chinesischen Herstellers im Einsatz, die von Unbefugten gehackt werden können.

    „Mithilfe dieser unsicheren Geräte können private Wohnungen aber auch Geschäftsräume (zum Beispiel Arztpraxen und Anwaltskanzleien) ausgespäht und abgehört werden“

    warnt der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer.

    „Stalker und Einbrecherbanden können sich den Fernzugriff zunutze machen. Ich empfehle dringend, WLAN-Überwachungskameras grundsätzlich vom Netz zu nehmen, solange die Sicherheit und Zulässigkeit der Geräte nicht geklärt ist.“

    Breyer hat Datenschutzbehörden und Verbraucherschützer eingeschaltet.[2] Die Datenschutzkonferenz und das bayerische Landesamt für Datenschutz sollen die Öffentlichkeit über unzulässige Produkte aufklären. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen soll rechtlich gegen Importeure und Händler vorgehen, die derartige Geräte vertreiben.

    „Den Verbrauchern wird vorgetäuscht, die Produkte seien in Deutschland legal, während ihr Einsatz tatsächlich datenschutzrechtlich verboten ist“

    so Breyer zur Begründung.

    Die Verbraucherzentrale will die Produkte ihrer Antwort zufolge verstärkt unter die Lupe nehmen. Der „Digitale Marktwächter“ werde im nächsten Jahr Überwachungskameras eingehender untersuchen. Ob Abmahnungen ausgesprochen werden, sei noch offen.

    Eine erste Orientierungshilfe, welche Kameras empfehlenswert sind, bietet die Stiftung Warentest. Diese hatte bei 16 Überwachungskameras getestet, welche und wieviele Daten diese nach außen senden. Breyer kritisiert:

    „Dass es Kriminellen so leicht gemacht wird, beruht auf Versagen einer lobbyhörigen Politik. Wer technische Produkte herstellt oder importiert, muss endlich in die Pflicht genommen werden, diese rechtlich zulässig und technisch sicher auszuliefern, und auch später bekannt gewordene Sicherheitsmängel – beispielsweise im Rahmen einer sogenannten Update-Pflicht – zu beseitigen. Im digitalen Zeitalter gehört die Sicherheit unserer Technik dringend auf die Tagesordnung des Europäischen Parlaments.“

  • Arbeit 4.0 – Eine Standortbestimmung

    Arbeit 4.0 – Eine Standortbestimmung

    Pünktlich zum 1. Mai, dem sogenannten Arbeiterkampftag, häuften sich mal wieder Meldungen aus dem Ressort Arbeitspolitik: der WDR deckt auf, dass die Arbeitslosenstatistiken gnadenlos geschönt sind, die Gewerkschaften sind gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen, die CDU jubelt über 600.000 Menschen mit neuem Job und die FDP betont, dass Menschen, die in ihren Augen leisten, mehr Geld haben müssen als Minder- oder Nicht-Leister. Also eigentlich alles wie immer.

    Dennoch lohnt ein näherer Blick auf diese Meldungen, um eine Standortbestimmung durchzuführen. Sind wir schon bei Arbeit 4.0? Oder verharren jene, die sich professionell mit Arbeitspolitik beschäftigen sollten, mit ihrem Denken immer noch im geistigen Mittelalter?

    Unser Verständnis und unser Begriff von Arbeit stammen tatsächlich noch aus dem Mittelalter, aus einer calvinistischen Denkweise, die sich am besten mit dem Satz „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ beschreiben lässt. Getreu diesem Motto ließ die FDP mitteilen, dass selbstverständlich Menschen, die nicht arbeiten, weniger Geld im Monat haben dürften als Menschen, die werktätig sind. Dies klingt vielleicht auf den ersten Blick logisch, jedoch wissen wir leider aus langer leidvoller Erfahrung mit der Politik der FDP, dass diese nur einen sehr engen Begriff von Arbeit hat. Das Pflegen von Angehörigen, ehrenamtliche Betätigung aber auch künstlerische, nicht auf den Markt orientierte Tätigkeiten fallen bei ihr nicht darunter.

    Bezeichnenderweise müssen in der Logik der FDP nicht nur nicht-arbeitende Menschen mit wenig Geld zufrieden sein. Auch, dass arbeitende Menschen mehr Geld erhalten müssten, kommt der FDP selten in den Sinn, denn diese Forderung würde sich ja überwiegend gegen ihre Stammklientel, die Arbeitgeber richten. Dass es unter diesen auch zahlreiche schwarze Schafe gibt, die mies zahlen, am Mindestlohn tricksen und am liebsten billigere Arbeitskräfte aus Übersee einstellen würden, wird nicht erwähnt.

    Sogar halbe Staatsunternehmen sind da leider nicht ausgenommen, wie die Deutsche Post mit ihren neuen Richtlinien zur Entfristung von Arbeitsverträgen eindrucksvoll beweist.

    Wenigstens da hat die CDU mal Empörung angemeldet, ist sie doch sonst eher der FDP marktgläubige Schwester im Geiste. Mein schwarzes Pendant AKK freut sich nämlich derweil über: „600.000 Erwerbstätige mehr als vor einem Jahr. […] hinter dieser Zahl stehen über 600.000 Menschen mit ihren Familien.“
    Leider spricht die Kollegin kein Wort darüber, ob diese 600.000 Menschen die erwähnten Familien von diesem Job überhaupt ernähren können, sie glücklich in ihrem Job sind und wie sehr sie vorher von Arbeitsagentur und Jobcenter drangsaliert wurden. Arbeit an sich wird zu einem Wert verklärt, unabhängig von deren Sinnstiftung oder sekundären Auswirkungen.

    Währenddessen aus der Ecke der Gewerkschaften: eine Absage an das Bedingungslose Grundeinkommen. Ja, das ist eine Utopie mit vielen Fragezeichen. Ja, wir werden uns sehr detailliert darüber unterhalten müssen, ob und wenn ja wie dies gehen kann. Ja, es wäre eine absolute Revolution und echtes Neuland. Aber das ist ja mit Paradigmenwechseln immer so.

    Ich jedenfalls habe den Eindruck, dass die Gewerkschaften, die sich rein beruflich schon ein bisschen auskennen sollten, noch weniger vom Bedingungslosen Grundeinkommen verstanden haben als Ottonormalleser.

    Korrekt haben die Gewerkschaften erkannt, dass sich der Mensch (unter anderem) durch Arbeit definiert. Gerade deshalb ist es so wichtig, sinnstiftende, nachhaltige Tätigkeiten auszuführen, die man sich ausgesucht hat, in denen man aufgeht, die einem liegen und leicht von der Hand gehen. Es geht genau darum, nicht mehr jeden Scheißjob annehmen zu müssen, bloß um Miete und Lebensmittel zahlen zu können. Es geht darum, nicht mehr morgens mit Bauchschmerzen aufzustehen und sich auf den Arbeitsweg zu zwingen. Es geht darum, sich abends im Spiegel ansehen zu können, ohne zu würgen.

    Eben weil die meisten Menschen nicht glücklich sind, wenn sie daheim hocken und nichts tun, besteht zumindest eine theoretische Chance, dass sie sich auch mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen oder ähnlichen Konstrukten wieder eine Beschäftigung suchen. Eben weil diese „den Alltag strukturiere, für Teilhabe und sozialen Zusammenhalt sorge“.

    Noch nicht belegt ist auch das Argument, dass „mit Anstrengung verbundene, aber nützliche Dienstleistungen“ Gefahr laufen würden, nicht mehr vollbracht zu werden. Zuallererst einmal würden diese nützlichen Dienstleistungen deutlich besser bezahlt und im gesellschaftlichen Ansehen aufgewertet werden müssen, damit sie jemand tut. Darin kann ich nichts Schlechtes erkennen.

    In diesem Zusammenhang lohnt auch ein Blick nach Finnland, wo angeblich das Grundeinkommens-Experiment abgebrochen wurde, weil es gescheitert ist. Glaubt man der verantwortlichen Studienleiterin, ist die Sachlage allerdings eine andere. Auch die finnische Botschaft sah sich zu einem Statement genötigt. Trotzdem bleibt aber der fade Nachgeschmack, dass hier bereits das Ergebnis (also die Nicht-Fortführung) vorweggenommen wird und stattdessen ohne wissenschaftliche Basis eine politisch opportune Agenda durchgezogen wird.

    Der WDR meldet inzwischen wenig überraschend, dass die Arbeitslosenstatistiken seit Jahren geschönt und aufgehübscht werden, um vorzeigbar auszusehen. Nicht, dass dies dem interessierten Bürger nicht seit Jahren bekannt wäre – nur eben etwa zweimal jährlich zur Vorstellung der Statistiken ploppt’s halt hoch.

    Alles in allem: wo stehen wir denn nun? Ich fürchte leider: noch ganz am Anfang. Der Weg, das Verständnis von Arbeit, die Definition von Arbeit, zu wandeln, ist ein langer und steiniger. Wenn wir als Gesellschaft nicht aufpassen, wird uns dieser Wandel überrollen.

    Deshalb haben wir Piraten uns von höherem Mindestlohn über Streichung der Hartz-IV-Sanktionen bis zum Bedingungslosen Grundeinkommen Forderungen ins Programm geschrieben, die ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Solange Arbeitgeber und Regierung nicht einsehen, wie notwendig Veränderungen hier sind, gehen wir nicht weg und fordern weiterhin ein, was nötig ist, damit wirklich alle in diesem Land gut und gerne leben können.
    Die Geschichte der Arbeit hat gezeigt, dass ihre Transformationen vielleicht zu verlangsamen waren, jedoch niemals aufzuhalten. Die Arbeitswelt – und mit ihr unser gesamtes Zusammenleben – wird sich ändern. Es ist an uns, diese Änderungen aktiv zu gestalten, solange wir darauf noch Einfluss haben.

  • Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gilt ab 2017 – Piraten lassen Sony auflaufen

    Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting, kämpft seit Jahren für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über sieben Jahre andauernden, aufsehenerregenden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst und der Bundestag mehrfach das Gesetz ändern müssen.

    Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Der Versuch von Sony Music, die Abschaffung der Störerhaftung wegen Verstoßes gegen EU-Urheberrecht kippen zu lassen, ist gescheitert. McFadden:

    „Das Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Gegenseite anhand des neuen Telemediengesetzes (TMG) abgewiesen und die Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs bestätigt. Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!“

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Das veraltete Urheberrecht wird weiterhin zu Massenabmahnungen, zur Ausspähung von Internetnutzern und zu ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs führen. Wir Piraten treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Hintergrund: McFadden betreibt in Gauting ein frei nutzbares WLAN-Netz, über das vor Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll. Nach dem heutigen Urteil soll McFadden zwar 800 Euro Abmahnkosten tragen. Sony Music ist aber mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten (sog. „Unterlassungsanspruch“).

  • Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Die designierte Staatsministerin im Kanzleramt für Digitales, Dorothee Bär (CSU), beklagt in der BILD-Zeitung einen „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“, fordert eine „smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen“ und kritisiert die geplante ePrivacy-Verordnung der Europäischen Union.

    Dazu der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Wer nicht weiß, dass das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 die Geburtsstunde des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist, erweist sich als völlig ahnungslos und unfähig zur politischen Begleitung der Digitalen Revolution. Ohne Vertrauen und Kontrolle über die eigenen Daten kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.“

    Bär sagt den EU-Plänen, die personenbezogene Speicherung und Analyse des Surfverhaltens nur noch mit Einwilligung des Nutzers zuzulassen, den Kampf an. Dazu Breyer:

    „Statt die ePrivacy-Verordnung verwässern und US-Spionagekonzernen nacheifern zu wollen, sollte sich Frau Bär lieber dafür einsetzen, dass die Privatsphäre der Nutzer von Google, Facebook und Co. besser geschützt wird. Internetnutzer wollen selbst entscheiden, ob ihr Surfverhalten ausgeschnüffelt und analysiert werden darf. Respektieren Sie das! Zwangs-Einwilligungserklärungen ohne Wahlrecht gehören verboten, statt das Opt-In-Prinzip ganz aufzugeben.“

    Die Piratenpartei fordert: Frau Bär, machen Sie sich nicht wie Herr De Maizière zur Copy&Paste-Lobbyistin der Werbewirtschaft in Brüssel, sondern stellen Sie sich auf die Seite der Nutzer und Verbraucher. Konzentrieren Sie sich auf die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen schnellen Internetzugang!

    Hintergrund: Das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie SIT warnt seit Jahren, durch Tracking entstünden „echte Bedrohungen und Risiken für Werte von Einzelnen und der ganzen Gesellschaft“. Es fordert eine freie Entscheidung der Verbraucher über die Verfolgung des Surfverhaltens, wogegen die deutsche Wirtschaft Sturm läuft.
    Die vom Europaparlament verabschiedete Fassung der ePrivacy-Verordnung wird aktuell mit Vertretern der europäischen Regierungen weiterverhandelt. Eine finale Fassung wird nicht vor Herbst 2018 erwartet.

  • Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Durch Handy-Ortungen („nicht-individualisierte Funkzellenabfragen“) geraten jährlich Millionen Bürger ins Visier der Ermittler, nur weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Die Verhältnismäßigkeit dieses massenhaften Grundrechtseingriffs wird sehr kontrovers diskutiert. Doch viele reden nicht mit, weil ihnen nicht klar ist, wie häufig sie selbst geortet werden.

    Mit der bundesweiten Aktion „Handy-Ortung: Wir wollen’s wissen!“ der Piratenpartei können Bürger seit einigen Monaten eine Benachrichtigung von Ortungen ihres Handys fordern. Bisher unterstellen die Staatsanwaltschaften vielfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden (§ 101 Abs. 4 S. 4 StPO). Deshalb stellt die Piratenpartei Formulare bereit, mit denen man das Gegenteil bekunden kann. Die Staatsanwaltschaften übergehen diesen Wunsch in ihren Antworten jedoch immer wieder mit einigen Standardargumenten, wie sich gezeigt hat (GStA Schleswig, GStA Köln, GStA Hamm, GStA Düsseldorf).

    Vorab ist zu hinterfragen, ob der Benachrichtigungswunsch überhaupt Voraussetzung einer Benachrichtigung ist. Nach Meinung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten richtet sich eine Funkzellenabfrage ohnehin gegen alle Betroffenen, die mithilfe einer Bestandsdatenauskunft identifiziert wurden, weshalb es nur zufällig Mitbetroffene nicht gebe (S. 48, 32). Nach dieser Sichtweise ist für ein Absehen von einer Benachrichtigung gemäß § 101 Abs. 4 S. 4 StPO von vornherein kein Raum.

    Sieht man die Georteten nicht als Betroffene (Zielpersonen) der Maßnahme an, kommen die Gegenargumente der Staatsanwaltschaften ins Spiel:
    Standardargument 1: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung Ihres Benachrichtigungswunsches.“
    Mit dem Benachrichtigungswunsch willigt der Betroffene in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für Benachrichtigungen ein. Deshalb braucht es entgegen der Argumentation der Staatsanwaltschaften keine Rechtsgrundlage (§ 4 Abs. 1 BDSG).

    Standardargument 2: „Wir sind zur Speicherung Ihres Benachrichtigungswunsches nicht verpflichtet.“
    § 101 StPO regelt, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht. Die Staatsanwaltschaft kann dieser Pflicht nur durch Speicherung des Benachrichtigungswunsches nachkommen. Denn wenn „unerheblich Betroffene“ ein Interesse an einer Benachrichtigung anmelden, sind sie zu benachrichtigen. Deswegen folgt aus § 101 StPO die Verpflichtung der Staatsanwaltschaften zur Speicherung von Benachrichtigungswünschen.

    Standardargument 3: „Wir wissen nicht, ob Sie Ihr Handy zum Zeitpunkt der Ortung bei sich trugen oder jemand anders.“
    Diese Frage ist unerheblich. Der Anschlussinhaber ist von einer Ortung immer betroffen, weil sich daraus die Kenntnis ableiten lässt, dass die von ihm registrierte SIM-Karte an einem bestimmten Ort genutzt wurde (Personenbezug). Der Gesetzgeber kann kein generelles Leerlaufen der ausdrücklichen Benachrichtigungspflicht für Verkehrsabfragen gewollt haben, nur weil sich aus einer Verkehrsdatenabfrage der tatsächliche Nutzer nicht erkennen lässt.

    Standardargument 4: „Nachforschungen zur Feststellung der Identität Betroffener sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist.“
    Nach der Identität von Personen, die eine Benachrichtigung verlangt haben, muss nicht mehr geforscht werden. Sie steht bereits fest.

    Gerichtlich geklärt ist die Frage, ob die Betroffenen von Funkzellenabfragen ein Recht auf Benachrichtigung haben, bisher ersichtlich nicht. Dabei dürfte jeder, der von einer Funkzellenabfrage betroffen war (z.B. Teilnehmer an den G20-Gipfelprotesten in Hamburg), die gerichtliche Überprüfung des Absehens von einer Benachrichtigung verlangen können (§§ 101a Abs. 6, 101 Abs. 7 StPO; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2012, 2 Ws 43/12, 2 Ws 44/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Juli 2016 – 6 – 2 StE 1/14 – m.w.N.). Dies sollte klug, mit guter Vertretung und mit guten Argumenten in Angriff genommen werden.
    Unterdessen kann der Druck auf eine politische Lösung erhöht werden, wenn möglichst viele Bürger an der Aktion „Wir wollen’s wissen!“ teilnehmen und eine Benachrichtigung einfordern.

    Ein erster Erfolg hat sich bereits eingestellt: Berlin will in Kürze ein Internetportal freischalten, über das man Benachrichtigungen beantragen kann. Das ist der richtige Weg. Auch anderswo haben es die Staatsanwaltschaften in der Hand, ein automatisiertes Informationsverfahren ohne viel Aufwand einzuführen. Nach einem Gutachten des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums kommt eine Information per SMS, die öffentliche Bekanntmachung von Funkzellenabfragen oder die Einbindung von Treuhändern in Frage. Insbesondere ein Opt-In-Verfahren, in dem man eine Information per SMS an die geortete Handynummer beantragen kann, ist datenschutzfreundlich umzusetzen.

    Die individuelle Betroffenheit von Massenüberwachung offenzulegen, ist ein wichtiger, Bewusstsein bildender Schritt auf dem Weg zum digital mündigen und wehrhaften Bürger.

  • Ein Digitalministerium für Deutschland?

    Heute haben sich unsere Jugendorganisation, die Jungen Piraten e.V., und ich der Forderung nach einem Digitalministerium angeschlossen.

    Die JuPis treten als Unterstützerorganisation auf:

    Ich selber bin mit folgendem Statement:

    „Digitalisierung greift in alle Themengebiete wie Infrastruktur, Ressourcen, Arbeitswelt, Bildung, Medien, Recht etc. umfassend ein. Damit wir Deutschland zukunftsgerecht gestalten können brauchen wir ein Ministerium, das allumfassend die Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet, daraus Konzepte ableitet, in der Umsetzung begleitet und Deutschland endlich wieder eine vorwärtsgewandte Strategie gibt.“

    unter der Rubrik „Stimmen aus der Politik“ auf der Website vertreten.

  • Internationale Sicherheitskonferenz der Piratenpartei

    Internationale Sicherheitskonferenz der Piratenpartei

    Vertreter der Piratenparteien aus ganz Europa als Experten zu den jeweiligen Themen treffen sich in München am 17. und 18. Februar 2018 zur Piraten-Sicherheitskonferenz (Pirate Security Conference). Aktuelle Entwicklungen in der Welt – beispielsweise im Iran und in Kurdistan – als auch besonders die Frage der Resilienz, also der Widerstandsfähigkeit von Infrastruktur und Gesellschaft gegen neuartige Angriffe in den verschiedensten Bereichen, werden beleuchtet.

    Die Konferenz dient auch zur weltweiten Identifizierung neuer technischer Trends. Parlamentarier und Aktivisten aus Tschechien und Island, ebenso wie Fachreferenten werden für ein hohes fachliches Niveau sorgen. Besonders freuen wir uns auf Birgitta Jónsdóttir, Wikileaks-Aktivistin und Gründerin der Piratenpartei Island, Frank Umbach, Professor am King’s College London und Spezialist für Rohstoffsicherheitsfragen, sowie weitere Experten für das Hauptthema der Konferenz „Resilienz“, die dieses aus verschiedenen Perspektiven heraus betrachten werden.

    Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt über die Website der PSC.
    Schirmherr der Konferenz ist Pirate Parties International, Genf. Konferenzsprache ist Englisch.