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Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern (12. Februar 2017)

Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung sogenannter „IP-Adressen“ muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).