Schlagwort: Digitalisierung

  • Das Internet der Dinge und das Urheberrecht

    Das Internet hat sich seit der Jahrtausendwende in Richtung geschlossene Plattformen entwickelt. Das liegt auch daran, dass Geräte- und Betriebsystemhersteller von Mobilgeräten kontrollieren, welche Apps installiert werden können.

    Mit dem Internet der Dinge wird sich das noch weiter verstärken: Ein internetfähiger Kühlschrank wird nur mit der Software ausgestattet, die der Hersteller installiert hat. Wenn mit diesem Kühlschrank dann direkt bestellt werden kann, kann das einen Mehrwert für den Konsumenten bringen. Aber der Hersteller kann kontrollieren, bei welchem Lieferdienst der Konsument bestellen kann. Das sieht man heute schon: Kann man auf Android-Geräten auch Apps installieren, die nicht über den offiziellen Google-Store angeboten werden, ist das auf Geräten von Apple nicht möglich. Auf iPhones und iPads lassen sich nur Apps über den offiziellen Apple-Store installieren. Der Hersteller Apple kann auch jederzeit Apps herausnehmen, wenn sie seiner Meinung nach nicht den Nutzungsbedingungen entsprechen oder Funktionalitäten von eigenen Apple-Apps nachbilden.

    Noch heftiger geht der Traktorenhersteller John Deere vor. John Deere argumentiert in den USA, dass Besitzer von Traktoren nicht Eigentümer sind, weil die Software auf den Geräten nicht gekauft sondern lizensiert ist. Mit dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998 verhindern sie, dass neue Geräte wie Sähmaschinen an die Traktoren angeschlossen werden können. In Kanada gehen viele Landwirte dazu über, eine Software aus der Ukraine zu verwenden, die das Digital Rights Management (DRM) umgeht. In den USA gibt es in acht Bundesstaaten Bestrebungen, ein Recht auf Reparatur von Geräten in Gesetze zu fassen. Ein breite Lobby von John Deere und verschiedenen Autoherstellern versucht, diese Gesetze zu verhindern. Auch Apple ist dabei, sie möchten Ersatzteile nur an lizensierte Reparaturbetriebe verkaufen, aber nicht an unabhängige Reparaturfirmen.

    Doch wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?

    In §95a UrhG darf ein Schutz von geschützten Werken nicht umgangen werden und auch keine Soft- oder Hardware zu diesem Zweck verbreitet werden. Zu den geschützten Werken gehört auch die Software selbst (§§69a-g UrhG). Wer also ein Gerät besitzt, das zu einem Teil des Internets der Dinge gehört, darf bei entsprechendem Schutz der Gerätesoftware diese nicht kopieren. Auch eine „Entstellung“ eines Werk ist in §14 UrhG verboten. Je nach Auslegung kann das dazu führen, dass die Software nicht verändert werden darf. Im Beispiel des internetfähigen Kühlschranks kann das bedeuten, dass der Hersteller mit unterschiedlichen Lebensmittel-Lieferanten Verträge aushandelt, und je nach Konsumverhalten von verschiedenen Lieferanten Geld erhalten kann, wenn ihr Produktkatalog auf den Kühlschrank publiziert wird.

    Wenn Konsumenten die Software auf Geräten nicht verändern dürfen, können sie auch keine Sicherheitsupdates vornehmen, selbst wenn der Hersteller keine mehr zur Verfügung stellt. Dass Hersteller häufig nicht bereit sind, diese Updates vorzunehmen, sieht man an der breiten Masse an Android-Smartphones. Dem Kunden wird dann nur die Möglichkeit bleiben, die Internetfunktion des Kühlschranks nicht zu nutzen, wenn er andere als die für ihn ausgesuchten Lieferanten nutzen möchte. Legal wäre eine Umgehung der Software nicht. Selbst das reparieren von Sicherheitslücken ist nicht ohne weiteres legal möglich. Auch deshalb brauchen wir eine Reform des Urheberrechts im Sinne der Konsumenten.

  • Deep Packet Inspection: GroKo goes China!

    Die große Koalition hat im Innenausschuss des Bundestages eine Gesetzesänderung angeschoben, mit der Provider im Kampf gegen Netzstörungen künftig auch sogenannte „Steuerdaten“ auswerten sowie den Datenverkehr „unterbinden“ können.
    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, reagiert entsetzt:

    „Eine Änderung diesen Ausmaßes wird still und leise und möglichst schnell verfasst, obwohl sie weitreichende Folgen beinhaltet. Mit der Option, Datenpakete beliebig zu sortieren, zurückzuweisen oder verlangsamt zu behandeln, können die Provider und auch staatliche Stellen bestimmen, welche Inhalte der Endanwender zur Verfügung hat. Deep Packet Inspection ist für uns eine rote Linie, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Dies bedeutet einen massiven Angriff auf unsere Grundrechte, eine schwere Verletzung der Privatsphäre und einen Ausverkauf an die Telekommunikationskonzerne.“

    Die Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage für die geplanten „Cyber-Feuerwehren“ beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und in der Bundeswehr schaffen. Mit ihr soll die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit ins nationale Recht überführt werden. Den federführenden Innenausschuss des Bundestags hat die Initiative bereits Ende März still und leise passiert, sie soll in der nächsten Sitzungswoche am 27. April kurz vor 23 Uhr vom Plenum ohne weitere Korrekturen verabschiedet werden.

    „Man kann sich DPI-Systeme als eine permanente, digitale Leibesvisitation vorstellen, bei der gleichzeitig noch die Taschen aller Kommunikationsteilnehmer durchsucht werden. Mit diesen Überwachungsinstrumenten können Datenpakete durchleuchtet, Dienste diskriminiert und das Nutzerverhalten ausgespäht werden. Die Begründung, es diene der Verhinderung von sogenannten Botnetzen, die infiltrierte Computer als Werkzeug für Angriffe auf fremde Systeme missbrauchen, ist fadenscheinig und absurd. Auch die Abwehr von Cyberangriffen durch Filterung des Datenverkehrs und durch die Trennung „legitimer von maliziöser Kommunikation“ reichen nicht als Gründe für diesen bürgerrechtlichen Dammbruch aus.

    Die zunehmende Verbreitung von vernetzten Geräten in Haushalten, genannt „Internet of Things“ (IoT), wird weiterhin die gesellschaftliche Debatte beschäftigen. Die Frage der regelmässigen Sicherheitsupdates muss von Nutzern und Firmen individuell behandelt werden, was nicht steuerbar ist und auch gesetzlich nicht reguliert werden kann. Hier ist Aufklärung und eine gesellschaftliche Debatte darüber vonnöten, die Verbraucher über die Gefahren aufzuklären und ihr Bewusstsein über die Risiken zu schärfen. Wenn schon Gesetze dazu erarbeitet werden, dann sollten sie vorschreiben, dass es Prüfungen gegen nicht update-fähige IoT-Geräte geben muss und der Verbraucher effektiv geschützt wird.“

    , ergänzt Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Die geplanten Abwehrmaßnahmen gegen DDos-Angriffe durch sogenannten Bot-Netzwerke, die das Überlasten der Internetstruktur eines Anbieters zur Folge haben können, beinhalten unangenehme Nebenwirkungen. Es handelt sich um schwere Eingriffe in die Integrität des Datenverkehrs. Welche Websites oder Dateien ein Nutzer anwählt oder welche Dienste genutzt werden, gehen den Provider nichts an. Deep Packet Inspection wird von autoritären Regimen wie China, dem Iran und zunehmend auch von der Türkei verwendet, um den gesamten Internetverkehr der Nutzer zu überwachen und zu filtern.

    Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland:
    „Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation übertragener Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.“

  • PIRATEN fragen: Sind Sie auch bereits im „VIP-Netz“?

    PIRATEN fragen: Sind Sie auch bereits im „VIP-Netz“?

    Die Telekom schafft das Zwei-Klassen-Netz und untergräbt damit die #Netzneutralität. Die Piratenpartei fordert: Komplette Abschaffung von Datenvolumenbegrenzungen!

    Statt den Netzausbau intensiv zu fördern, bietet die Telekom ihren ‚Magenta1‘-Kunden nun unbegrenztes Streaming von bestimmten Video- und Musikdiensten an. Für die Kunden klingt dies zunächst wunderbar: Unbegrenzter Hochgeschwindigkeitszugang auf Youtube, Netflix, Funk, Napster und weiteren Diensten. Allerdings werden nur Angebote, die entweder den Internetserviceprovider dafür bezahlen oder zu dessen eigenem Kernangebot gehören, in diesen „VIP-Service“ aufgenommen. Ohne den längst überfälligen Ausbau der Netze werden so allgemein verfügbare Dienste unter einem Geschwindigkeitsproblem zu leiden haben und dadurch automatisch weniger attraktiv. Private Konzerne wie die Telekom kontrollieren somit den Zugang zu Informationen und Angeboten im Internet. Geschickt wird dies als eine Verbesserung des Serviceangebots angepriesen.

    Rene Pickhardt, netzpolitischer Sprecher und Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

    „Das offene Internet und der unbeschränkte Zugang zu Informationen ist einer der Grundpfeiler unserer digitalen Gesellschaft. Diesen gilt es konsequent zu schützen. Um die Pluralität und Meinungsvielfalt unserer Gesellschaft zu verteidigen, sind Angebote wie ‚Streamon‘ der Telekom entschieden abzulehnen und gesetzlich zu unterbinden. Vielmehr sollte der Gesetzgeber verlangen, dass LTE-Verträge grundsätzlich unbegrenztes Datenvolumen haben müssen und keine Dienste (bis auf Notrufservices) bevorzugt werden dürfen.“

    „Neue Technologien wie LTE-Advanced mit Datenraten im Gigabit Bereich und die Verlegung von Glasfaserkabeln müssen endlich ein bundesweiter Standard werden. Wir PIRATEN sehen die konsequente Anwendung von Microtrenching als sinnvolle Lösung für eine kostengünstige Verlegung in der Fläche“, ergänzt Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl.

    Zum Hintergrund:
    Während man 2009 noch ohne Probleme 10 GB Datenvolumen bei einem Mobilfunkvertrag erhalten konnte, wurde das Inklusiv-Volumen für mobiles Internet systematisch immer weiter gedrosselt. Die gestiegene Nutzung von Mobildiensten kann mit dem aktuellen Netz kaum bedient werden, UMTS stößt bald an seine Grenzen. LTE mit unbegrenztem Volumen für den Endverbraucher ist möglich. Allerdings wird es lediglich als zeitlich begrenztes Lockmittel eingesetzt, bis für die Kunden das DSL freigeschaltet wird. Dieser Luxus ist also stets nur von kurzer Dauer. Da eine Datenübertragung per LTE über das UHF-Band erfolgt, also nicht kabelgebunden ist, könnte damit der ländliche Raum zeitnah mit ausreichend schnellem Netz versorgt werden, bis ein flächendeckendes Glasfasernetz verlegt wurde.

  • PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist…

    Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ oder „landesverräterische Fälschungen“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde und den die PIRATEN bereits in seiner alten Fassung kommentierten.  Auch Heise.de und Netzpolitik.org äußerten sich in Beiträgen dazu.  Die PIRATEN warnen davor, dass durch das neue Gesetz die nach dem Grundgesetz für alle Menschen verbriefte freie Meinungsäußerung ausgehebelt werden könnte.

    „Anonymität ist ein wichtiger Schutz und keine Waffe. Dies betrifft Journalisten genauso wie Menschenrechtsaktivisten. Wer sich gegen Unrecht engagiert und seine Identität nicht mehr wirksam schützen kann, ist somit Racheaktionen unmittelbar ausgeliefert. Eine freie Meinungsäußerung wird faktisch unmöglich. Wir bleiben wachsam und werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten“,

    so Patrick Schiffer, NRW-Spitzenkandidat und Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Uns PIRATEN kommt die Diskussion um erweiterte Kontrollmaßnahmen im Netz sehr bekannt vor“,

    betont Schiffer. Im Frühjahr 2009 gab es bereits die Initiative, in das Angebot und die Bereitstellung von Inhalten im Internet einzugreifen. Durch das Zugangserschwerungsgesetz sollten Internetseiten gesperrt und dabei geheime Sperrlisten unter Verwaltung des BKA und ohne richterliche Kontrolle verwendet werden. Die jetzige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verdiente sich durch ihre Initiative damit den seitdem weithin bekannten Spitznamen „Zensursula“.

    Fotokollage von @xwolf aus dem MemBild Zensursula (2009) und Heiko Maas von Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

    Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, fordert: „Unsere Gesellschaft benötigt einen Raum, in dem ein offener Diskurs stattfinden kann. Mit dem Gesetz überträgt der Staat hoheitliche Aufaben auf privatrechtliche Unternehmen und schafft ein zunehmend engmaschigeres Netz an Überwachungsmaßnahmen. In der Hoffnung, dass in der Fülle der Gesetzesanträge zum Ende der Legislaturperiode der Bürger müde ist und nicht jeden Antrag geeignet kommentieren und kritisieren kann, werden hier die Bürgerrechte gezielt weiter ausgehöhlt.“

    „Jetzt geht es wieder um den selben Inhalt und mit derselben Zielsetzung, die Mittel sind jedoch andere. Anstelle des Staates sollen nun privatwirtschaftliche Unternehmen als Kontrollinstanz herhalten. Das Problem, das uns PIRATEN im Kern daran stört, ist der Aufbau einer Infrastruktur, die unzweifelhaft zum Zweck der Zensur eingesetzt wird. Wenn diese zusätzlich durch eine Klarnamenspflicht bei den zu regulierenden Netzwerken ergänzt wird, sind nicht nur dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern es wird willkürliche Inhaltskontrolle und Überwachung nicht nur legitimiert, sondern sogar zum Normalzustand erhoben, so Schiffer.

    Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin für die Piraten in Leipzig und Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017, die schon bei der großen von den PIRATEN angestoßenen Protestwelle im Jahr 2009 dabei war, kritisiert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung alle paar Jahre mit wechselnden Begründungen und fadenscheinigen Vorwänden versucht, eine Zensur-Infrastruktur im freien Internet zu etablieren. Bereits 2009 haben Zehntausende diesem Vorhaben eine klare Absage erteilt, und wir werden dies auch in diesem Jahr mit Nachdruck und aller Konsequenz tun.“

    Zum Hintergrund:

    Was neu ist im Gesetzesentwurf: Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ist Teil des aktuellen Entwurfs. Interessant dabei: Bisher ist im §14(2) TMG die Auskunft nur „Auf Anordnung der zuständigen Stellen“ zu erteilen.  Zwar wird im Entwurf festgelegt, dass „durch die Benennung eines Ansprechpartners daher keine zusätzlichen Auskunftspflichten begründet werden.“ Doch genau dies soll nun geändert werden. So heißt es im Entwurf im Abschnitt zur Änderung des Telemediengesetzes: „Aus Sicht der Bundesregierung bestehen grundsätzlich keine Einwände dagegen, die Auskunftserteilung auf weitere Fälle zu erweitern. Denkbar wäre dabei eine Erweiterung nicht nur im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern auf alle sonstigen absoluten Rechte.“ Zusätzlich wird ausgeführt, dass durch die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung dafür gesorgt würde, dass „…bereits mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ein durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Opfers gegenüber sozialen Netzwerken bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verletzungen anderer absolut geschützter Rechte.“ bestehe. Es ist also bereits jetzt klar erkennbar, wo die Reise hin gehen soll.

  • Nein, Herr Minister Maas: So verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen Hass im Netz!

    Bundesjustizminister Heiko Maas hat nunmehr seinen lange angekündigten Referentenentwurf für die Regulierung von sozialen Netzwerken präsentiert, in dem er scharfe Konsequenzen gegen Betreiber fordert, die nicht gegen Hassbotschaften und Hetze vorgehen.

    Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

    „Das Internet wurde unserer Ansicht nach nicht als sicherer Ort für Politiker entworfen, sondern für den freien Austausch von Informationen zwischen allen Menschen, insbesondere für die freie Meinungsäußerung. Das hat Justizminister Maas anscheinend nicht verstanden und er stellt nicht klar, was offensichtlich rechtswidrige Inhalte sein sollen. Mit seiner Definition eines zu kontrollierenden Netzes beschwört er die Gefahr herauf, dass bestimmte Angebote verschwinden oder Nutzer auf diese Dienste nicht mehr zugreifen können“, kommentiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, den Gesetzesentwurf von Heiko Maas.

    „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung“
    Patrick Schiffer

    Die betroffenen Nutzer sollen zusätzlich über das Vorgehen informiert werden. Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform seien ebenfalls unverzüglich zu löschen, heißt es darin. Schiffer: „Kein neues soziales Netzwerk könnte in Deutschland jemals aufgebaut werden, weil die Überschreitung der 2-Millionen-Grenze zur Anstellung einer Heerschar von Anwälten führen muss.“ Die ungenauen Begriffsbestimmungen von Beleidungen und Verleumdungen würden für zusätzliche Belastungen der Gerichte sorgen. „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung. Ich frage mich verwundert, warum die Bundesregierung nicht ein konsequenteres Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden und die Durchsetzung der vorhandenen Rechtsmittel anstösst. Dieser Entwurf ist jedenfalls das falsche Signal, eine private Zensur brauchen wir nicht. Dieses Gesetz muss verhindert werden!“, so der Pirat.

    „Ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit gekämpft haben“Anja Hirschel

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden Württemberg für die Bundestagswahl, zeigt sich ebenfalls wenig erbaut über das Maas’sche Vorhaben: „Dass eindeutig strafbare Äußerungen nach einem Gerichtsbeschluss gelöscht werden müssen, ist unbestritten. Diese Einordnung aber den Anbietern von Social-Media-Plattformen nach eigenem Gutdünken zu überlassen, ja geradezu aufzudrängen, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit gekämpft haben! Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfbarkeit abzuschalten und durch staatliche oder gar private Zensur zu ersetzen.“

  • Neues Bundesdatenschutzgesetz: Bequemlichkeit schlägt Grundrechte

    Heute am späten Nachmittag will der Bundestag über die „Zukunft des Datenschutzrechts“ debattieren. Die Bundesregierung legt eine Novelle des Daten­schutzrechts vor.

    Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist dazu da, um den europäischen Staaten einen verbindlichen Datenschutz-Mindeststandard vorzugeben. Die deutsche Regierung nutzt den deutschen Umsetzungsentwurf aber, um die Rechte Betroffener stark zu beschneiden. Einige der neuen Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz.

    Informationelle Selbstbestimmung bedeutet:

    Betroffene haben grundsätzlich das Recht

    • auf die Information, dass ihre Daten gespeichert werden,
    • auf Auskunft darüber, welche ihrer Daten gespeichert werden,
    • auf die Berichtigung und Löschung ihrer Daten

    Das einzuhalten ist umständlich für viele Ermittlungs- und sonstige Behörden, Krankenkassen und alle möglichen Unternehmen. Dafür hat die Bundesregierung Verständnis und deshalb einige Paragraphen geschaffen, die auf einen Satz hinauslaufen: Bequemlichkeit geht vor Datenschutz.

    Betroffene muss man laut § 23 nicht über eine Datenweitergabe informieren, wenn „offensichtlich ist, dass sie im Interesse der betroffenen Person liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung verweigern würde“. Wie praktisch. Wenn es also zuviel Aufwand bedeuten würde, Datenschutzvorschriften einzuhalten, Betroffene zu informieren oder Daten von Betroffenen zu löschen, können sich Behörden und Unternehmen künftig auf §§ 32, 33 und 35 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes berufen, die besagen, dass ein solcher Aufwand für sie zu unbequem wäre.

    Auch Krankenversicherte sollen sich mal nicht so haben, wenn die ungefragte, automatisierte Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten dafür sorgt, dass sie das kriegen, was sie wollen, sagt §37. Da ist es okay, Datenschutzauflagen zu kippen, zum Beispiel, wenn per Smartwatch Gesundheitsdaten gegen Beitragsminderungen eingetauscht werden. Für gestresste Ermittlungsbehörden gibt es den § 29, der sicherstellt, dass sie nach Herzenslust ermitteln können, ohne zum Beispiel versehentlich Betroffene informieren zu müssen. Sie können die europäischen Vorgaben ignorieren, „soweit durch ihre Erfüllung Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen.“

    Irgendein lachender Dritter findet sich immer, um unveräußerliche Rechte zu veräußern zu können, damit die Datenquellen sprudeln. Laut einiger Unionspolitiker sind Daten „das Rohöl des 21. Jahrhunderts“ und man wird alles versuchen, um sie ungestört zu fördern. Bis hin zum Bruch der Grundrechte.

    Auswertung des Gesetzesentwurfs zum neuen BDSG

    (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

    Nachfolgend findet ihr zum überarbeiteten Datenschutzgesetz einen differenzierten Kommentar des Datenschutzbeauftragten der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Krone, in Zusammenarbeit mit Anja Hirschel, unserer Bundestags-Spitzenkandidatin aus Baden-Württemberg:

    Anja Hirschel kommentiert dazu: „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde mit dem Ziel eingeführt, die Datenschutzniveaus der Mitgliedsländer so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Angeblich führe dies automatisch zu einem insgesamt höheren Standard – doch oft gelang nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Besondere Schutzvorschriften, etwa für Internetnutzer oder zur Videoüberwachung, hat die EU nicht übernommen. Außerdem gilt es zu beachten, dass die Verordnung durch Öffnungsklauseln und delegierte Rechtsakte eine Reihe an Dingen offen lässt, die durch die einzelnen Länder eigenständig geregelt bzw. ergänzt werden können. Zu befürchten ist daher ein weiterhin unterschiedliches Datenschutzrecht, anstatt der versprochenen Einheitlichkeit.

    Deutschland übernimmt durch den Gesetzesentwurf zu einem neuen Datenschutzgesetz (BDSG) eine geradezu hervorragende Initiative. Einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften umfasst das noch geltende BDSG 48 Paragrafen, der neue Entwurf wurde auf 85 Paragrafen erweitert! Hinzu kommt eine Vielzahl an Änderungen in anderen, betroffenen Gesetzen, insbesondere die Sicherheit betreffend. Da der Umfang der Änderungen erheblich ist, hier nur der Kommentar zu einigen Passagen, die für die Bürger von besonderem Interesse sind, da diese am unmittelbarsten auf das Privatleben Einfluss nehmen. Dabei geht es um die Rechte der betroffenen Person, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken, und die Befugnisse und Rechte der Betroffenen hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht.“

    Passage I.

    1. Informationelle Selbstbestimmung

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur durch die Umsetzung der Rechte des Betroffenen auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten umgesetzt werden. Hier schränkt die EU-DS-GVO bereits das bestehende BDSG ein und der neue Gesetzesentwurf geht noch einmal darüber hinaus. Dies widerspricht der EU-Grundrechtscharta. Die so geregelte Information zur Videoüberwachung lässt den Verantwortlichen einen zu großen Spielraum.

    2. Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

    In § 32 werden die (scheinbar lästigen) Informationspflichten bei der Erhebung von Daten eingeschränkt und unterlaufen, Art. 13, 23 DS-GVO (hier sind Ausnahmen ausdrücklich wegen eines „unverhältnismäßigen Aufwandes“ nicht vorgesehen). Es wird in § 33 Abs. 1 bereits von einer Informationspflicht abgesehen, wenn die „ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen der jeweiligen Stellen gefährdet“ würde. Zudem wird der Begriff „öffentliche Sicherheit“ in „öffentliche Ordnung“ bewusst juristisch verfälscht und in seiner Anwendungsmöglichkeit verwässert.

    3. Löschung

    § 35 Abs. 1 schränkt das Recht auf die Löschung von Daten unzulässig ein. Dies kann dazu führen, dass Hard- und Softwarehersteller sich darauf berufen, dass eine Löschung zuviel Aufwand bedeute, anstatt Produkte zu entwickeln, die diese Norm befolgen.

    4. Gesundheitsdaten

    § 37 Abs. 1 erlaubt zusätzlich die Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten ohne Zustimmung des Betroffenen durch automatisierte Verfahren bei Versicherungsverträgen. Bisher war dies so nicht möglich, da bei Gesundheitsdaten als „besonders schützenswerte Daten“ spezielle Auflagen eingehalten werden mussten, gehören sie doch zu den Daten, die den „allerpersönlichsten Lebensbereich“ betreffen. Eine Aufweichung dieses besonderen Schutzes widerspricht dem EU-Recht.

    Passage II.

    1. Zweckbindung

    Seit es den Datenschutz gibt, ist eines der wesentlichen Elemente die sogenannte Zweckbindung. Dies gilt mit der DS-GVO zwar weiter, das neue BDSG weicht diesen Grundsatz jedoch in verfassungswidriger Weise auf. Die §§ 23-25 führen nicht dazu, dass der Betroffene in geeigneter Weise mitwirken kann, wenn der Zweck bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geändert wird. Herausragend ist dabei besonders die Formulierung in §23 Abs, 1: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig…“.
    Hier wurde die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen vollständig gestrichen. § 24 stellt damit einen Blankoscheck für die Sicherheitsbehörden aus („Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten“).

    Passage III.

    1. Informationspflichten bei Datenschutzvorfällen

    Die in § 29 formulierten Ausnahmen von der Informationspflicht erschließen sich nicht. Weshalb soll bei Datenpannen keine Benachrichtigungspflicht bestehen, wenn „Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen“?
    Die DS-GVO kennt keine Daten, die „ihrem Wesen nach“ geheim gehalten werden müssen. Hier fehlt die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen.

    2. Aufsicht und Geheimhaltungspflicht

    § 29 Abs. 3 schränkt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden iSd. Art. 58 Abs. 1 DS-GVO gegenüber Berufsgeheimnisträgern ein. Insbesondere öffentliche Stellen wären jeglicher Aufsicht entzogen, z.B. das gesamte öffentliche Gesundheitswesen.
    Art. 90 Abs 1 DS-GVO regelt das anders, nämlich mit der Einschränkung „soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Pflicht zur Geheimhaltung in Einklang zu bringen“.
    Es wäre keinesfalls hinnehmbar, dass z.B. der gesamte Aktenbestand einer Anwaltskanzlei beschlagnahmt werden könnte.

    Da § 203 StGB (Geheimhaltungspflicht) mit der Regelung des § 29 Abs. 3 unterlaufen wird, ist dieser Absatz nicht haltbar.

    Sebastian Krone resümiert:
    „Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt wird. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.

    Die Rechte der Betroffenen werden immer weiter eingeschränkt. Dieses Beispiel kann und darf nicht Schule machen – und besonders nicht in einer eiligen Nachtsitzung im Bundestag durchgewunken werden!“

  • Neuer PIRATEN-Plan: Parteitag von zuhause aus

    Mumble Logo
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    Parteitage der PIRATEN nehmen üblicherweise ein bis drei Tage in Anspruch und bedürfen aufwendiger Vorbereitung: Ein Veranstaltungsort muss gefunden und bezahlt werden, ehrenamtliches Personal muss alle organisatorischen Aufgaben bewältigen, Veranstaltungstechnik muss vor Ort installiert werden und Mitglieder nehmen häufig weite Wege und hohe Kosten auf sich, um ein Wochenende in einer Halle zu verbringen.

    Die PIRATEN Brandenburg wollen den Beweis antreten, dass es auch anders geht: Sie werden am 26. Februar 2017 ihren ersten Online-Parteitag auf Landesebene durchführen. Zur Kommunikation wird die Open Source Software Mumble verwendet. Dabei handelt es sich um eine Kommunikationssoftware, die von den PIRATEN bereits seit Jahren erfolgreich für Sitzungen verwendet wird und dementsprechend etabliert ist.

    Die PIRATEN wagen mit dieser Art des Parteitags ein neues Konzept und sind sich möglicher Probleme durchaus bewusst. Um jedoch Positionen zu klären oder auf aktuelle politische Entwicklungen schnell reagieren zu können, wäre der Online-Parteitag schneller und unkomplizierter. Man muss nicht jedes Mal einen Präsenzparteitag einberufen. Die Erfahrungen dieses Parteitags werden daher große Bedeutung für die Partei auf Bundesebene haben.

    Wie funktioniert der Online-Parteitag?

    Auf dem Brandenburger Mumble-Server wird für den Online-Parteitag eine Raumstruktur eingerichtet. Diese Struktur bildet die Abläufe eines physischen Parteitags nach, auch wenn man dabei nicht in einer Halle, sondern gemütlich zuhause sitzt. Vorgesehen ist ein Warteraum für die zu akkreditierenden Mitglieder, sowie ein Akkreditierungsbüro, ein Hauptraum für die Versammlungsleitung, ein Plenum-Raum, in dem sich alle versammeln, ein Raum „Saalmikrofon“ für Redebeiträge aus der Versammlung und mehrere Abstimmungsräume für „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“.

    Im Akkreditierungsraum verifizieren sich teilnehmende Mitglieder zunächst einzeln gegenüber einem Mitarbeiter des Akkreditierungsteams, in dem sie einen zuvor an sie verschickten Aktivierungscode aussprechen und erhalten damit die Zutrittsberechtigung zu den übrigen Räumen. Diese Akkreditierung übersteht auch zwischenzeitliche Abmeldungen oder Verbindungsabbrüche: Man verbindet sich einfach erneut mit dem Mumble-Server und kann weiter mit abstimmen.

    Redebeiträge und Abstimmungen

    Wie funktionieren nun die Abstimmungen? Im Hauptraum wird ein Antrag vorgestellt, anschließend diskutiert das Plenum darüber. Zur Abstimmung begeben sich die Versammelten dann in den passenden Raum „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ und werden von der Versammlungsleitung ausgezählt. Da Mumble die Anzahl der Anwesenden in einem Raum automatisch anzeigt, vereinfacht dies die Auszählung.

    Durch dieses Verfahren sind derzeit allerdings nur offene Abstimmungen möglich. Für geheime Abstimmungen gibt es noch keine Vorgehensweise, die technisch durchführbar, sicher genug und vor allem rechtlich unanfechtbar wäre. Deshalb sieht die Geschäftsordnung für den 26. Februar vorerst nur „Sonstige Anträge“ und „Positionspapiere“ vor. Andere Antragsarten wird es im ersten Anlauf nicht geben, da die PIRATEN Brandenburg zunächst das Verfahren erproben wollen, ehe Programm- und Satzungsanträge auf diesem Weg beschlossen werden.

    Journalisten und interessierte Bürger können ebenfalls am Online-Parteitag teilnehmen und den Online-Parteitag in einem Raum für Gäste mitverfolgen. Dazu laden Sie einfach die freie Mumble-Software herunter, folgen der Installationsanleitung, melden sich an und begeben sich in den Plenum-Raum. An Abstimmungen können Gäste zwar nicht teilnehmen, sie können sich aber gerne zu Wort melden.

  • Die demographische Uhr tickt: Wie retten wir unser Sozialsystem?

    Mathias Taege ist unter anderem als @MTaege auf Twitter unterwegs.

    In den kommenden 20 Jahren werden unsere Sozialsysteme zunehmende Belastungen zu stemmen haben, die mit den simplen Konzepten der derzeit amtierenden Regierung nicht mehr aufgefangen werden können. Die aufkommende Digitalisierung könnte diese Probleme lösen – oder aber verschärfen.

    Einer der Aspekte, der unsere Gesellschaftsstruktur auf die Probe stellen wird, ist der künftige Verlust von Erwerbstätigen. Diesen Verlust – und die zu erwartenden Folgen – möchte ich als Ausgangspunkt für meine Gedanken nutzen. Als Beleg gehe ich zunächst auf die Antwort des Brandenburger Landtages auf eine Kleine Anfrage der Brandenburger SPD-Abgeordneten Britta Müller ein. Der Titel lautet „Struktur des Brandenburger Erwerbspersonenpotentials„.

    Derzeit machen die 30- bis 50-Jährigen ungefähr 43 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung in Brandenburg aus. Mit 41 Prozent kommen die 50- bis 65-Jährigen jedoch gleich an zweiter Stelle. In den nächsten 24 Jahren werden also in Brandenburg ca. 430.000 Erwerbstätige (27 Prozent) in Rente gehen und dementsprechend für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Anschauung verweise ich auf Tabelle 4 auf Seite 3 der Kleinen Anfrage.

    Auf den ersten Blick scheint das kein so großes Problem zu sein, schließlich leben wir im Zeitalter der Automatisierung und Digitalisierung. An verschiedenen Beispielen wird deutlich, dass zukünftig weniger Arbeitnehmer benötigt werden, beispielsweise in der Landwirtschaft. Fahrzeuge mit einer autonomen Steuerung sind heute schon auf vielen Feldern zu finden, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese auch ohne Mitfahrer ihre Arbeit erledigen. Durch Nutzung des Internets, entsprechender Software und satellitengestützter Positionierungssysteme (GPS) kann der Landwirt die gesamte Flotte dieser Fahrzeuge steuern, weitere Arbeitskräfte werden kaum noch benötigt.

    Ein anderes Beispiel ist die „letzte Meile“ bei Transportunternehmen. Verschiedene Unternehmen testen bereits, wie sie mit Drohnen den Transport vom Warenlager zum Endkunden automatisieren können. Im Bereich Logistik gehört Brandenburg zu den Top 3-Standorten in Deutschland mit über 200.000 Beschäftigten. Durch die Automatisierung werden in diesem Bereich unwiderruflich Arbeitsplätze wegfallen.

    Also ist alles doch kein Problem? Durch die technische Entwicklung wird der demographische Wandel einfach abgefangen? Leider nicht, denn dadurch entstehen neue Probleme, die viel grundlegendere Veränderungen verlangen. Rund 430.000 weniger Erwerbstätige bedeuten auch einen Wegfall von Einnahmen durch die Besteuerung von Einkommen aus Arbeit. Um diese Verluste abzufangen, bedarf es einer Überarbeitung des Steuersystems, die sich nicht auf die Frage, ob es eine Reichensteuer geben sollte, beschränken darf. Eine grundlegende Umstrukturierung wäre notwendig, an die sich die amtierende Regierung leider nicht herantraut. Selbst bei Großkonzernen zeichnet sich ein Umdenken ab, zuletzt sprach sich Joe Kaeser (Siemens CEO) dafür aus.

    Natürlich wird die Automatisierung nicht in allen Berufsfeldern gleichermaßen Einzug halten können. Die immer stärkere Digitalisierung der Gesellschaft wird hauptsächlich Menschen mit überwiegend intellektuellen, kreativen und sozialen Fähigkeiten neue Perspektiven bieten, deren Berufe noch bis ins hohe Alter problemlos ausgeübt werden können. Doch die Annahme, dass der Stellenverlust durch die Automatisierung genau so viele Stellen abbaut wie aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr besetzt werden können, ist mehr als naiv. Ein kurzer Blick auf die Fortschritte der letzten Jahre genügt, um zu verdeutlichen, dass die vielbeschworene Vollbeschäftigung nichts weiter als ein unerreichbarer Traum bleiben wird. Und genau das ist der zweite Punkt, in dem die Politiker endlich umdenken müssen. Das BGE (Bedingungslose Grundeinkommen) ist der Weg, der endlich beschritten werden muss.

    Die Bento-Autorin Jenna Behrends betont, dass eine „konservative Regierung in einigen Jahren“ das Bedingungslose Grundeinkommen einführen könne. Doch können wir wirklich so lange warten? Die Uhr tickt – ob wir das wollen oder nicht. Unsere Gesellschaft steht vor grundlegenden Veränderungen und nur, wenn endlich der Mut für neue Ansätze gefunden wird, können wir gemeinsam eine Lösung finden.