Schlagwort: Digitalisierung

  • Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung von IP-Adressen muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).

    „Ich kämpfe dafür, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter, sein Ziel für die Verhandlung. „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an. Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

    Hintergrund: Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Breyer will mit seiner Klage erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

    Der EuGH hat 2016 entschieden, dass „der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediendienstes zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ sein muss. Das Landgericht Berlin als Vorinstanz war zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Speicherung der IP-Adresse über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus für die Ermöglichung des Angebots nicht erforderlich ist“. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Bundesrepublik „den Zugriff auf viele ihrer Seiten auch ohne Speicherung der IP-Adresse ermöglicht“. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass „die Speicherung keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit des IT-Systems leistet“.

  • Patrick Schiffer: Rede zum Dreikönigstreffen in Erlangen

    Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream, liebe Piraten!

    Der Landesverband Bayern hat in der Piratenpartei eine ganz besondere Geschichte und Bedeutung. Neben seiner Größe und der zweitgrößten Menge an Mitgliedern hat der Landesverband bereits eine turbulente Geschichte hinter sich. Nachdem er am 6. Januar 2007 in München gegründet wurde, sorgte er erstmalig für Aufruhr bei der Aufdeckung des sogenannten Bayern-Trojaners: Im Januar 2008 veröffentlichte der Landesverband ein Dokument, das nach unbestätigten Angaben aus dem bayerischen Justizministerium stammen soll. Das Schreiben gab die Preise für eine Spionagesoftware, deren Einsatz ein privater Dienstleister anbot, bekannt und wies auf Unklarheiten bei der Kostenübernahme hin.

    Das Ministerium nahm zu der Affäre um den sogenannten Bayerntrojaner keine Stellung, doch kam es im September 2008 beim Pressesprecher der Piratenpartei zu einer Hausdurchsuchung. Er wurde verdächtigt, nach der Zuspielung geheimer Dokumente durch einen Informanten „mit der Veröffentlichung des vertraulichen Schreibens das Dienstgeheimnis verletzt und die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindert“ zu haben. Der Landesvorsitzende Stefan Körner forderte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann schließlich im Oktober 2011 aufgrund des Einsatzes des Trojaners in einem offenen Brief zum Rücktritt und den Landtag zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls auf. Im August 2011 startete der Landesverband Bayern eine Initiative für ein landesweites Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Nachdem im November 2012 das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ der Freien Wähler Bayern zugelassen wurde, schlossen sich die PIRATEN 2012 dem Bündnis an. Die Webseite http://www.volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der PIRATEN geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet. Diese Wehrhaftigkeit brauchen wir! Bitte, liebe bayerischen Piraten, erhaltet euch diese Zivilcourage, diesen Mut und diese Angriffslust. Ihr seid ein Vorbild für viele Freiheitskämpfer und gemeinsam stehen wir an eurer Seite.

    Brexit und Trump waren nur der Anfang!

    Die Wahl des rassistischen Demagogen und Wirtschaftsfreundes Trump ist die Folge eines kapitalistischen Systems, das maßlos geworden ist. Es hat zuviel Gier wuchern lassen und zu tiefe Gräben zwischen oben und unten aufgerissen. Es hat zuviele Verlierer und zuviel Unsicherheit produziert. Das rächt sich jetzt. Selbst den Abgehängten geht es im Westen ganz ausgezeichnet, im Vergleich zum Rest der Welt. Aber das sehen sie nicht, weil sie von dem Versprechen geblendet wurden, dass es immer noch weiter aufwärts geht – aber das tut es nur noch für die Superreichen, deren Olymp immer weiter entfernt ist. Diese Menschen fühlen sich betrogen. Sie brauchen Ventile für ihre Wut, sie brauchen etwas, an dem sie sich aufrichten können. Sie brauchen Feindbilder und Nationalstolz. Beides liefern ihnen Demagogen wie der Arbeiterfeind und Steuerabzocker Trump oder die europäischen Rechten. Und nein, Versprechungen einer FDP, die heute wieder einmal verspricht, dass DU es schaffen kannst, sind keine Antwort auf die offenen Fragen der fehlenden Chancengleichheit und einem Hartz4-System, das die Menschen in ihrer Aussichtslosigkeit gefangen hält. Stück für Stück werden freie, tolerante und offene Gesellschaften deformiert zu hässlichen Gebilden, in denen geneidet und gegeifert statt debattiert und diskutiert wird, in denen irrationale Ängste, Misstrauen, Missgunst und Neid herrschen und Tag für Tag neue Tabus gebrochen werden. Und am Ende fragen wir uns wieder alle gegenseitig, wie es wohl soweit kommen konnte.

    Trumps Erfolg ist ein bizarrer Triumph auf dem Schutthaufen eines sozialen, moralischen und geistigen Verfalls breiter Bevölkerungsschichten. Die Schuld dafür tragen die politischen Eliten. Und zur bitteren Wahrheit gehört nun einmal auch, dass Barack Obama viele seiner Chancen nicht genutzt hat. Um nur einige Stichwörter zu nennen: Nahost-Konflikt, Guantanamo, Snowden, der Klimaschutz und viele weitere. Und um ehrlich zu sein: einige gute Initiativen von Obama wurden wohl auch von Repräsentantenhaus und Senat verstümmelt. Das wird Trump zukünftig nicht passieren, er hat die Mehrheit in Haus und Senat und ist damit ein weitaus mächtigerer Präsident als Obama es je war. Das kann für Europa ganz schön was auf die Ohren geben, wenn Putin, Trump und Erdogan unter sich ausmachen, wer was wo und wie bekommt in der neuen Welt der Kotstullen und Rieseneinläufe. Im Ernst, wenn sich Europa nicht ganz schnell neu sortiert, dann werden wir ganz bitter erfahren müssen, was geostrategische und geopolitische Überlegenheit tatsächlich bedeutet und wie unwichtig Moral und Edelmut sind. Wir werden uns noch wundern! Brexit und Trump waren nur der Anfang! Jetzt rächt es sich, dass sich Europa im nationalen Kompetenzgerangel selbst geschwächt hat und keine Einigkeit hat zeigen können. Wir brauchen ein vereinigtes, demokratisch erneuertes und vielfältiges Europa, um diese Herausforderungen bestehen zu können! Und nein, es geht um keinen Kulturkampf! Dies ist vielmehr die Erzählung der Rechten und seit heute auch der SPD. Begibt man sich auf deren Feld, wird man diese Auseinandersetzung verlieren. Die Post-68er und postmaterialistischen Linken verlieren gegenwärtig diese Auseinandersetzungen überall und reihenweise. Wie viele Hinweise, ja Warnschüsse, braucht es noch?

    Auch in der Politik ist es niemals zu spät

    Es geht um eine schwerwiegende Krise unserer Demokratie und ihrer grundsätzlichen Funktion, dass die Regierenden die Interessen der Regierten zu vertreten haben. Diese Interessen sind zunächst sozio-ökonomischer und nicht kultureller Art. Das Kulturelle bildet und bildete vielmehr immer nur Identifikationsmuster für die sozialen und ökonomischen Verhältnisse ab. Und diese Verhältnisse sind nun mal zu einem guten Teil von den Verteilungsverhältnissen abhängig und Verteilungsfragen sind fast immer Machtfragen. Die Ideologie- und Kulturkämpfe hingegen sind von den Rechten gewollt! Wir haben dazu Antworten mit einem Angebot an die Menschen, dass wir die sozialen und ökonomischen Verhältnisse so gestalten wollen, dass wir wieder als Gemeinwesen funktionieren. Politik findet hier vor unserer Haustür statt. Die Zeiten einer distanzierten Meinung über eine in der Ferne stattfindende Eskalation sind vorbei.

    Steinmeier gilt als Architekt der Agenda 2010-Gesetze des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Kurz zur Erinnerung, das war der hochgradig asoziale Plan der SPD in Kooperation mit den Grünen, der die Reichen im Land noch reicher und die Armen noch ärmer gemacht hat. Steinmeier, „der Datenhändler“, hat als verantwortlicher Geheimdienstkoordinator nicht verhindert, dass der BND zwischen 2004 und 2007 einen Datenknoten in Frankfurt anzapfte und Rohdaten an die Amerikaner weiterleitete. Dabei war es dem BND weder technisch möglich noch seitens der NSA erwünscht, Daten von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zuverlässig von der Weitergabe auszuschließen. An seinen unrühmlichen Umgang mit Murat Kurnaz sei hier nur am Rande erinnert. Wenn Murat Kurnaz alt genug und Deutscher wäre, hätte ich ihn als Präsidentschaftskandidat für die Piratenpartei vorgeschlagen. Denn nur, weil Steinmeier vom Habitus her einen ganz passablen Staatsmann abgibt, kann man den nicht gleich zum Präsidenten machen! Dazu gehört mehr! Aber auch wenn er in diesem Amt keinen echten Schaden mehr anrichten kann, ist das erneut ein Zeichen dafür, dass die beiden regierenden Parteien in Deutschland nichts verstanden haben und weiterhin Politik in einer stetig kleiner werdenden Realitätsverzerrungs-Blase machen.

    Und wir dürfen es dann auslöffeln, wenn uns Frauke Fucking Petry 2017 mit 20 Prozent aus der Elefantenrunde entgegengrinst? Nein danke! Apropos Petry. Ich wollte noch was zu Seehofer sagen. Mittlerweile frage ich mich, inwiefern sich CSU, AfD und NPD übehaupt noch voneinander unterscheiden. Heute las ich, dass Seehofer damit droht, nicht mehr antreten zu wollen, da ein zukünftiger CSU-Chef … ach, lassen wir das, ist eh nur Selbstbeschäftigung! Mit manchen Zeitgenossen sollte man nicht zuviel Zeit verschwenden, da man sie damit größer macht, als sie sind. Ich kann den Menschen in Bayern nur empfehlen, sich nicht weiter von Horst “Obergrenze” Seehofer blenden zu lassen. Auch die Zukunft Bayerns hängt von den Menschen ab, die hierher kommen und bleiben wollen. Wenn es dafür nicht schon zu spät ist.

    “Man darf niemals ‚zu spät‘ sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang.”

    Dieses Zitat stammt von Konrad Adenauer, und es sagt im Grunde genommen aus, was viele von uns denken: Eine Mitgliedschaft und die damit verbundene Mitarbeit in der Piratenpartei heißt Engagement auf der richtigen Seite der Macht, um für die Werte von Vielfalt, Freiheit, Selbstbestimmung, Teilhabe, Grundrechten, Gerechtigkeit und Solidarität zu streiten.

    Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität!

    Ein weiterer Punkt, den Herausforderungen der heutigen Zeit zu begegnen, ist die Formulierung von Zielen im Umgang mit der Digitalisierung.

    „Den meisten Amerikanern ist klar, dass es zwei Gruppen gibt, die bei ihren Bewegungen im Land regelmäßig überwacht werden. Die erste Gruppe wird gegen ihren Willen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses überwacht, der sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet. Die zweite Gruppe umfasst alle anderen.“

    Dies ist kein Zitat aus einem dystopischen Roman, auch keine Bemerkung eines Managers im Silicon Valley und nicht einmal eines Vertreters der NSA. Es handelt sich um die Aussage eines Beraters der Kfz-Versicherungsbranche über die Vorteile der „Kraftfahrzeugtelematik“ und die erstaunlich weit reichenden Überwachungsmöglichkeiten dieser angeblich vorteilhaften Systeme, die heute schon eingesetzt werden oder sich in Entwicklung befinden. Nach der Branchenliteratur lassen sich diese Daten für eine dynamische Echtzeitbeeinflussung des Fahrverhaltens durch Strafen oder Belohnungen nutzen: in Echtzeit vorgenommene Erhöhung oder Senkung der Versicherungsprämie, finanzielle Strafen oder Gutscheine, Sperrstunden und Motorsperren oder goldene Sterne für zukünftige Vorteile.

    In diesem Spiel geht es um den Verkauf eines Zugangs zum Echtzeitfluss unseres alltäglichen Lebens mit dem Ziel, unser Verhalten direkt zu beeinflussen, zu verändern und daraus ein Geschäft zu machen. Es ist das Tor zu einer neuen Welt geschäftlicher Möglichkeiten: Restaurants, die unser Fahrziel sein möchten; Werkstätten, die unsere Bremsbeläge austauschen wollen; Geschäfte, die uns wie die legendären Sirenen anlocken. Da kann es kaum verwundern, dass Google kürzlich ankündigte, Google Maps werde in Zukunft nicht nur die gesuchte Fahrtroute anzeigen, sondern gleich auch Ziele vorschlagen. Unternehmen werden immer mehr alles vernetzen wollen: den Bäcker, das Auto, das Haus und diese Dinge sammeln Daten über uns. Dabei wächst ein Ökosystem von künstlichen Intelligenzen, das diese Daten auswertet und zukünftig berechnet, was wir zu tun gedenken. Der Missbrauch kann sehr groß sein, so dass unsere Grundrechte bedroht werden. Unsere intimsten Bereiche sind berührt, weil dabei unser Privatleben ausgewertet wird. Wir öffnen unsere intimsten Räume für Wirtschaftsgiganten. Und schauen dabei zu! Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität! Der neue Trend! Dobrindt möchte, dass Unternehmen mehr auf unsere Daten Zugriff bekommen, und der Grund dafür ist klar: Wirtschaftswachstum.

    Die digitale Revolution ist eine stille Revolution

    Leute, bei TTIP sind wir auf die Straße gegangen, aber bei der Digitalisierung macht uns das plötzlich nichts mehr aus? Ja, Entschuldigung, die digitale Revolution ist eine stille Revolution. Mir persönlich ist sie etwas zu still. Denn es handelt sich hier um die jüngste Metamorphose des Kapitalismus. Wir brauchen eine Reform des Kapitalismus, ja eine regelrechte Rückbesinnung auf eine verantwortungsvolle und SOZIALE Marktwirtschaft. Liebe Freunde, wir brauchen eine Anpassung der marktwirtschaftlichen Regeln auf die neue Wirklichkeit der digitalen Revolution. Auf die digitale Revolution folgt eine marktwirtschaftliche Revolution. Eine digitale Transformation muss also auch durch eine wirtschaftliche Transformation begleitet werden!

    Desweiteren benötigen wir eine Reform und Wiederbelebung des Sozialliberalismus, denn der aktuelle Liberalismus klüngelt mit Facebook, Google und Co. bereits im Hinterstübchen. Und damit meine ich nicht alleine die FDP, sondern auch Merkel und Gabriel zeigen sich in Sachen Digitalisierung wirtschaftsfreundlich wie eh und je. Was wir im Bereich automatisierter Märkte an der Wall Street schmerzlich erleben mussten, gilt auch hier: Märkten darf im Bereich der Informationsökonomie nicht das Monopol überlassen werden, das Gleichgewicht herzustellen. Eine Welt, die im Begriff ist, sich zu einer Planwirtschaft weniger Spieler zu verwandeln, kostet sie buchstäblich die Autonomie des Einzelnen.

    Selbstbestimmung, freiheitliche Werte und Prinzipien gingen in den vergangenen Jahren zunehmend verloren zugunsten demagogischer Aussagen und im Gegenzug aktionistischer Symptombekämpfung. Es braucht uns PIRATEN für eine Wiederbelebung und Neuinterpretation der Freiburger Thesen, sozialliberaler Ideen und für eine Renaissance des Humanismus! Wir brauchen eine dringende Wiederbelebung zukunftgerichteter Werte wie Freiheit und Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass evidenzbasierte Politik weiterhin möglich und machbar ist. Lasst uns gemeinsam Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten dazu einladen, sich mit uns am politischen Diskurs zu beteiligen und sich mehr einzumischen. Diese Zeiten erfordern mehr Forschung, Sachlichkeit und profundes Wissen!

    Die Fragen rund um Privatsphäre und Datenschutz als auch die Folgen und Chancen der Digitalisierung werden zwar voraussichtlich bei der kommenden Bundestagswahl eine untergeordnete Rolle spielen. Die Kunst besteht aber darin, diese existentiell wichtigen Fragen mit den vermeintlich wichtigeren politischen Themenfeldern zu verknüpfen. Wir PIRATEN haben trotz vergleichsweise geringer Ressourcen in allen Politikfeldern kreative, konstruktive und weitblickende Initiativen gestartet, wir haben uns weiterentwickelt, wir haben gestritten und gekämpft. Wir waren und sind weiterhin in vielen Feldern die politische Avantgarde. Lasst uns diese Position ausbauen und weiterentwickeln, dann geht es auch wieder bergauf! Ich schließe meine Rede mit einem Zitat von einem berühmten Philosophen Karl Popper:

    “Der Vorzug der Demokratie ist, dass ihre Fehler korrigierbar sind, dass Fortschritt über Fehlschritte möglich ist.”

    Ich wünsche allen Anwesenden noch eine schöne Geburtstagsfeier und freue mich auf die nächsten Redner.

    Ich bin Pirat, weil unsere Art der Politik es mir wert ist.

  • Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben

    Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

    Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

    Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

    Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

    Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

    Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

    Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

    Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

    Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

    Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

    Was soll diese Charta eigentlich sein?

    Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

    Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

    Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

    • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
    • Wenn ja, warum?
    • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
    • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

    Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

    Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

    Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

    Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

    „Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

    In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

    Und nun zum Anfang des Werks:

    Artikel 1

    WÜRDE

    (1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

    (2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

    Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

    Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

    Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

    Wohl eher das Gegenteil.

    Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

    (3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

    Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

    Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

    In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

    Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

    Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

    Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

    Artikel 4

    INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

    (1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

    Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

    (2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

    (3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

    Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

    (4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

    Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

    Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

    Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

    Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

    Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

    Artikel 5

    MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

    (1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

    Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

    (2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

    (3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

    (4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

    Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

    „Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

    Liebe „Experten:

    • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
    • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
    • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
    • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

    Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

    Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

    Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

    Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

     

    Gastbeitrag der AG Digitalisierung

  • Unirahmenvertrag: PIRATEN setzen auf Open Educational Resources und Open Access

    Der Spitzenkandidat der PIRATEN Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl 2017, René Pickhardt, fordert, verstärkt auf Open Educational Resources und Open Access Publikationen zu setzen, um dauerhaften Zugang zu Bildung und Wissen an Universitäten zu gewährleisten.

    Auf Grund des neuen Rahmenvertrags zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz haben erste Hochschulen gedroht, ihr digitales Lehrangebot zum 1.1.2017 aus ihren Lernmanagementsystemen zu entfernen. Open Educational Resources und Open Access Publikationen sowie ein moderneres Urheberrecht könnten diesen Missstand auflösen.

    Als ich mich bemühte, Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2017 der rheinland-pfälzischen PIRATEN zu werden, habe ich klar gesagt, dass die Verbreitung von freier Bildung (Open Educational Resources) mein Kernthema ist. Die Wichtigkeit dieser Forderung wird deutlich, wenn man auf den Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz in Bezug auf Paragraph 52a Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schaut.

    Paragraph 52a beschränkt die Urheber und räumt Lehrenden und Forschenden das Recht ein, urheberrechtlich geschützte Werke in Auszügen Studierenden und anderen Forschenden zugänglich zu machen, ohne eine explizite Erlaubnis des Urhebers oder Verlags zu benötigen. Absatz 4 des selben Gesetzes sieht eine angemessene Vergütung für die Urheber vor. Diese könne nur von einer Verwertungsgesellschaft – also der VG Wort – geltend gemacht werden.

    Bislang haben die Ministerien die VG Wort pauschal vergütet. An Hochschulen konnten in Lernmanagementsystemen digitale Kopien von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Werken in der Lehre eingesetzt werden. Nachdem die VG Wort nun vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich eingeklagt hat, dass eine Einzelvergütung vorzuziehen sei, wurde in einem Rahmenvertrag vereinbart, dass Universitäten für entsprechende Materialien pro Seite und Student 0,8 Cent an die VG Wort zu bezahlen hätten.

    Geht man von 2.7 Mio Studierenden aus, so ergibt sich mal eben schnell ein Betrag in Millionenhöhe. Es ist davon auszugehen, dass die Pauschalvergütung bislang in einer ähnlichen Größenordnung lag. Hinzu kommt laut Hochschulrektorenkonferenz bei der Neureglung jedoch der nicht praktikable administrative Aufwand, jedes verwendete Werk einzeln zu melden. Die Konsequenz ist, dass die Hochschulrektoren in Schleswig-Holstein und Niedersachsen einen Beitritt zu dem Rahmenvertrag ablehnen, wie man in dieser Email nachlesen kann.

    Dies ist eine folgenschwere Entscheidung. Sämtliche betroffenen digitalen Lerninhalte sind somit aus den Lernmanagementsystemen zu entfernen. Im Umkehrschluss wird die VG Wort eine Umsatzeinbuße erfahren. Man erhoffe sich, dass die VG Wort so zu Nachverhandlungen bereit sei. Es droht ein jahrelanger Stillstand, wie bei den Verhandlungen zwischen Youtube und GEMA, die zwar vor kurzem beendet wurden, unter denen aber die Verbraucher die Leidtragenden waren. Im Fall der VG Wort sind die Betroffenen eine ganze Generation von Studierenden, die einen deutlich schlechteren Zugang zu Wissen und Bildung haben, als dies der Fall sein müsste.

    Der aktuelle Rahmenvertrag nimmt Open Access Publikationen explizit von der Meldepflicht aus. Das Bündnis Freie Bildung (BFB) fordert deshalb (mit mir als Mitunterzeichner), vermehrt auf Open Access Publikationen und Open Educational Resources zu setzen, um das Problem zu minimieren. Ich persönlich würde gerne einen Schritt weiter gehen und fordere entsprechend, den systematischen Diebstahl an der Gesellschaft durch den urheberrechtlichen Schutz von Bildungsmaterialien und Forschungsergebnissen, die aus der öffentlichen Hand finanziert worden sind, zu beenden. Es wäre ein Leichtes, den Absatz (4) des Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes zu ergänzen und die Vergütung von Werken, die öffentlich finanziert sind, auszuschließen. Das Problem wäre gelöst und die Versorgung mit Lehrmaterialien an Hochschulen sichergestellt.

    Die PIRATEN bekennen sich durch ihr Grundsatzprogramm klar dazu, dass öffentlich finanzierte Inhalte unter eine offene Lizenz zu stellen sind. Deshalb PIRATEN wählen oder PIRAT werden, um eine gute Bildungsversorgung für unsere aktuellen Millenials sicherzustellen.

    Das Video von René Pickhardt https://www.youtube.com/watch?v=yzB4zXhn4DI

  • Intransparenter Deal zwischen YouTube und GEMA

    Heute morgen ist bekannt geworden, dass YouTube und die Gema über die Vergütung von Urhebern nach über sechs Jahren Verhandlungen eine Einigung erzielt haben. Die in Deutschland bekannten Sperrbilder und die Selbstzensur auf YouTube haben ab heute ein Ende. Die Höhe der Vergütung sowie weitere Details des Vertrags sind nicht bekannt.

    Deutschland ist überrascht und jubelt. Auf Twitter trendet der Hashtag #GEMA. Die Tweets sind überwiegend positiv und fröhlich gestimmt. Natürlich war es lästig, dass immer wieder Videos gesperrt wurden. Betroffen war zum Beispiel ein kreatives studentisches Videoprojekt an meiner Uni. In einem Cover des Trailers von „Game of Thrones“ war der Soundtrack durch die GEMA geschützt. Das Video wurde deshalb in Deutschland auf YouTube nicht angezeigt. Probleme dieser Art gehören nun der Vergangenheit an. Die Kreativität wird gefördert und das Remixen wird leichter. Die kulturelle Vielfalt nimmt augenscheinlich zu.

    Auch Musiker, die sich von der GEMA vertreten lassen, dürften sich über den abgeschlossenen Vertrag aus zwei Gründen freuen. Erstens werden sich die GEMA-Tantiemen der Künstler erhöhen. Zweitens können Musiker jetzt ihre Musikvideos auch zu Promozwecken in Deutschland auf YouTube verwenden, ohne eine Zensur befürchten zu müssen. Nicht nur kleinere Künstler beklagten immer wieder diese fehlenden Promomöglichkeiten auf Grund der harten Linie der GEMA.

    Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Die Intransparenz des Vertrages ist ein dunkler Fleck in den aktuellen Entwicklungen. Prof. Dr. Leonhard Dobusch schreibt auf Netzpolitik.org heute morgen wie folgt:

    „Wermutstropfen der außergerichtlichen Einigung sind deshalb deren Vertraulichkeit und der Umstand, dass es dadurch kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben wird. Das bedeutet, dass die Rechtsunsicherheit für andere Plattformbetreiber oder neue Diensteanbieter bestehen bleibt; unklar bleibt, ob sie mehr oder weniger als YouTube für dieselben Inhalte zahlen müssen. Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus.“

    Die von Dobusch angesprochene Rechtsunsicherheit spielt einem Megakonzern wie Google ganz klar in die Hände. Immer wieder wird bekannt, dass YouTube eine enorme Machtstellung auf seiner Plattform hat und die Regeln für Urheber dort nahezu willkürlich diktieren kann. ( Wenn bestimmte Inhalte unliebsam sind, werden sie einfach weniger sichtbar oder lassen sich nicht monetarisieren. Man kann davon ausgehen, dass sich die Marktmacht von YouTube in Deutschland durch die neue Vereinbarung weiter ausbreiten wird. Auch kleinere Unternehmen und Startups werden behindert, weil die GEMA auf diese mehr Druck ausüben kann als auf Google.

    Aus genau diesen Gründen fordern die PIRATEN seit Jahren ein modernes, dem Internetzeitalter angepasstes Urheberrecht. Ein inhaltlich ähnlicher Kommentar ist auch in meinem Video zu sehen:

    Werde jetzt PIRAT oder beteilige dich an der AG-Urheberrecht, um für ein moderneres, sozialeres und faireres Urheberrecht zu kämpfen.

  • EuGH spricht Urteil im WLAN-Prozess: PIRATEN fordern Reform

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil in der Klage des Gautinger Gemeinderats und PIRATEN-Mitglieds Tobias McFadden zur WLAN-Störerhaftung gesprochen. In seinem Richterspruch ist der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts nicht in seiner Gesamtheit gefolgt. Auf der heutigen Pressekonferenz in Berlin haben Tobias McFadden, Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern als Klageunterstützung, Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, und Bruno Gert Kramm, Landesvorsitzender der Berliner PIRATEN, Stellung bezogen.

    Aus dem EU-Parlament zugeschaltet war die Europaabgeordnete der PIRATEN, Julia Reda, die ihre Einschätzung auch vor dem Hintergrund der neuerlichen Forderung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach einem flächendeckenden WLAN in Europa, gab: »Das Urteil zeigt: Keine Digitalstrategie kommt daran vorbei, die Probleme des Urheberrechts anzugehen. Noch gestern hat EU-Kommissionspräsident Juncker uns versprochen, bis 2020 werden alle europäischen Städte und Dörfer mit freiem WLAN versorgt. Heute macht die Komplexität des Urheberrechts diesem Ziel bereits einen Strich durch die Rechnung: Denn wenn das freie WLAN auch für Geflüchtete und BesucherInnen zugänglich sein soll, wie von der Kommission angekündigt, kann ein Passwortschutz keine Lösung sein.«

    Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei, reagiert empört auf das Urteil: »Dieses Urteil schützt zwar WLAN-Anbieter vor Schadensersatzansprüchen, jedoch ist der geforderte Passwort- und Identifizierungszwang vorgestrig und ein technologiefeindlicher Kniefall vor der Urheberrechtslobby. Nach dieser Logik müssten auch Telefonzellen und Briefkästen mit einem Identifizierungszwang versehen werden. Bundesregierung und EU-Kommission müssen diesen Angriff auf offene passwortfreie Internetzugänge abwehren und die gesetzlichen Regelungen ändern.

    Ein Identifizierungszwang ist völlig untauglich, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Denn auch bei Vergabe eines Passworts ist nicht rückverfolgbar, welcher WLAN-Nutzer eine konkrete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Statt offenes WLAN zu verbieten, sollte man den Urhebern beispielsweise durch die Einführung einer Pauschalvergütung ähnlich der Geräteabgabe entgegenkommen und privates Filesharing im Gegenzug legalisieren.«

    Tobias McFadden erläutert: »Das Urteil ist nicht Fisch, nicht Fleisch. Ich sehe es als Teilerfolg für mein Verfahren an, das jetzt am Landesgericht München weiter geht. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Der Kampf für Freie Netze wird jetzt erst richtig beginnen!«

    Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnte den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen. Die Electronic Foundation (EFF), Mozilla, die Digitale Gesellschaft und andere weisen darauf hin, dass offene Netze Rettungsdienste unterstützen, im Katastrophenfall hilfreich sind sowie Innovation unterstützen.

  • Den Norden fit machen für die Digitale Revolution: PIRATEN legen Digitalen Kompass vor

    Die PIRATEN im Kieler Landtag haben heute ihre Vision zur Gestaltung der digitalen Zukunft des Nordens vorgestellt: den Digitalen Kompass. Er berücksichtigt das Feedback von über 100 Bürgern und umfasst 28 konkrete Projekte auf Landesebene, darunter eine anonyme Plattform für Whistleblower, ein Beteiligungsportal für Gesetzesvorhaben und ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation.

    »An vielen Stellen merken wir es schon jetzt: Der digitale Wandel unserer Gesellschaft verändert unser Leben und Zusammenleben grundlegend. Wir Piraten wollen die digitale Revolution zum Wohle der Menschen gestalten und keine bloße ‚Industrie 4.0’«, betont der Fraktionsvorsitzende Dr. Patrick Breyer. »Jeder Mensch soll in der Informationsgesellschaft vier grundlegende Rechte erhalten: auf Transparenz, Teilhabe, Datenschutz und Bürgerbeteiligung.

    Unter anderem fordern wir PIRATEN einen besseren Schutz für mutige Whistleblower, die kriminelle oder unseriöse Machenschaften am Arbeitsplatz aufdecken. Wer Missstände aufdecken will, ohne selbst verfolgt zu werden, kann dies nach derzeitiger Gesetzeslage nur im Schutz der Anonymität tun. Wir brauchen deshalb eine Internet-Plattform für Whistleblower nach dem Toter-Briefkasten-Prinzip, um eine anonyme Kommunikation mit Hinweisgebern zu ermöglichen.

    Auch beim Thema freie Bildungsmaterialien brauchen wir künftig eine engere Zusammenarbeit. Wir wollen Lehrer dabei unterstützen, Bildungmaterialen unter freier Lizenz bereitzustellen, damit sie kostenfrei von allen Bildungseinrichtungen genutzt und verbessert werden können.

    Obwohl die Länder für Bildung, Sicherheit und Medien zuständig sind, hat die Kieler Landesregierung die Digitalisierung jahrelang verpennt. Unser Land nutzt noch nicht annähernd die Chancen des digitalen Zeitalters, etwa zur Information über und Beteiligung der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten. Und wir treten den Gefahren der Digitalisierung – beispielsweise durch Datensammlung oder Massenüberwachung – noch nicht annähernd wirksam entgegen. Die jetzt geplante ‚Digitale Landesagenda‘ schreibt die Regierung für und mit Behörden und Konzernen – bei unserem ‚Digitalen Kompass‘ haben wir dagegen bewusst den Menschen und seine Rechte in den Mittelpunkt gestellt.«

    Der Digitalstrategie der PIRATEN ist ein breit angelegter Beteiligungsprozess vorausgegangen. Jeder Bürger konnte im Internet per Beteiligungsplattform und offline auf einer Präsenzveranstaltung im Kieler Landeshaus die Piraten-Vorschläge bewerten, diskutieren und ergänzen. Über die Beteiligungsplattform gingen 132 Kommentare und 766 Bewertungen ein.

    Hier der Animationsfilm

  • PIRATEN: Digitale Inkompetenz der Regierung – Buchpreisbindung bei „E-Books“

    Die Buchpreisbindung soll künftig auch für elektronische Bücher gelten. Dies teilte die Bundesregierung mit. Durch die Gesetzesänderung werden E-Books zu einem „verbindlichen Ladenpreis“ verkauft.

    Hierzu Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Saarland: „E-Books mit einem gedruckten Buch gleichzusetzen, entspricht nicht der technischen Realität und nützt lediglich Verlagen, die dadurch mit sicheren Einnahmen kalkulieren können. Ein gedrucktes Buch und dessen Vertrieb kostet die Hersteller ungleich mehr als eine digitale Version, die sie ohne großen Aufwand an eine unbegrenzte Zahl von Kunden verkaufen können. Denn hierfür fallen beispielsweise weder Kosten für Druck und Bindung noch für den Versand der Druckerzeugnisse an. Hinzu kommt, dass E-Books digital geschützt sind und das E-Book meist auf Servern des Anbieters liegt und dort jederzeit gelöscht werden kann. Der Kunde erhält also deutlich weniger als beim gedruckten Buch.

    Es ist daher unverständlich, warum E-Books nicht kostengünstiger abgegeben werden können. Im Gegensatz zum Käufer eines gedruckten Buches erhält der Erwerber eines E-Books nur ein einfaches Nutzungsrecht, welches den jeweiligen AGB des Vertragspartners unterliegt, die eine Weitergabe des heruntergeladenen Werkes in der Regel verbieten.

    Da E-Books als digitale Werke eher mit Software als mit Druckwerken zu vergleichen sind, sollte für E-Books und andere digitale Werke ein gemeinsamer gesetzlicher Ansatz gefunden werden. Auch bei gebrauchten E-Books muss ein Weiterverkauf grundsätzlich gesetzlich erlaubt sein. Dazu muss es erlaubt sein, E-Books für den Eigengebrauch zu vervielfältigen, um sie auf verschiedenen Endgeräten lesen zu können.

    Der neue Gesetzesentwurf, der laut Regierung ,zukunftsfest für das digitale Zeitalter‘ machen soll, bringt also genau das Gegenteil. Wiederum hat die Regierung ihre Inkompetenz in Sachen Internet bewiesen und digitale Entwicklung erfolgreich verhindert,“ so Arweiler abschließend.